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1. Geschichte des Altertums - S. 17

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Staat der Spartaner. 17 Diese genossen mancherlei Ehren; ihr Krongut war größer als die Güter anderer Spartiaten, sie erhielten bei den gemeinsamen Mahlzeiten, an denen auch sie gewöhnlich teilnahmen, eine doppelte Portion und einen besonders großen Anteil an der Kriegsbeute. Im Felde führten sie das Heer an: und als höchste Priester des Volkes verrichteten sie gewisse Opser. Aber im übrigen war ihre Macht beschränkt durch den Rat der Alten (Gerusia), der aus 28 über 60 Jahre alten Männern bestand; dieser Staatsrat, in dem die Könige den Vorsitz führten, leitete das ganze Staatswesen. Wenn wichtige Dinge, Krieg und Frieden, Verträge, Gesetze zur Beratung standen oder Beamte gewählt werden mußten, so trat die Volksversammlung zusammen; sie wurde zur Zeit des Vollmondes berufen; an ihr konnten., alle Spartiaten teilnehmen. Eine besondere Stellung im Staatswesen nahmen die fünf jährlich neugewählten Ephoren, d.h. Aufseher, ein. Ihnen besonders fiel die Auf-Ephoren, gäbe zu, die überlieferte Sitte und Zucht aufrecht zu erhalten und jeden Verstoß dagegen zu ahnden. Im Lause der Zeit wurden sie immer mächtiger und vermochten selbst die Könige vor ihr Gericht zu ziehen. Auch dadurch suchte man die Eigenart des spartanischen Staatswesens zu erhalten, daß man den Verkehr mit dem Auslande möglichst erschwerte. saemugen Fremde, die sich in Sparta aufhielten, wurden oft plötzlich ausgewiesen, den Spartanern das Reisen im Auslande verboten. Als Geld dienten in Lace-dämon eiserne Münzen; Gold- und Silbergeld war untersagt. § 17. Die spartanischen Eroberungskriege. In einem Kriegerstaate, wie es der spartanische war, konnte es nicht ausbleiben, daß die Eroberungslust großgezogen wurde. Es kam dazu, daß die Bevölkerung sich vermehrte und die vorhandenen Güter für die wachsende Zahl der Familien nicht ausreichten. Da waren es die fruchtbaren Fluren Messeniens, welche die Gier der Spartaner vor allem reizten. In zwei langen, wechselvollen Kriegen wurde Tic messe. Messenien erobert, die Bewohner unterworfen und ihr Land an Spartiaten- Steg” familien verteilt. Immer weiter dehnte sich seitdem die Macht und der Einfluß der ier Mo» Spartaner aus. Alle Staaten des Peloponnes, mit Ausnahme von Argos, das ihnen immer feindlich blieb, ordneten sich ihnen unter und schlossen sich unter ihrer Hegemonie, d. h. Führung, zu einem peloponnesifchen Bunde zusammen. Um das Jahr 500 war kein Staat in Griechenland mächtiger als Sparta. Neubauer. Beschicht!. Lehrbuch für Mädchensch. I. 5. Hust.

2. Geschichte des Altertums - S. 54

1889 - Wiesbaden : Kunze
54 Erster Abschnitt. Leviten als Opferpriester, Lehrer, Gesetzeskundige und Ärzte. Hauptseste des Jahres waren außer dem Passahfest das Pfingstfest, zur Feier der ersten Ernte und zum Andenken an die Gesetzgebung auf Sinai, sowie das Laubhüttenfest zur Erinnerung an das Zeltleben in der Wüste und zum Dank für die von Jehovah gespendeten Früchte des Landes. Das letztere wurde durch den großen Versöhnungstag eingeleitet, an welchem der Hohepriester in dem Allerheiligsten für das büßende Volk das Versöhnungsopfer brachte, um es mit Gott wieder zu vereinigen. Der siebente Tag der Woche war Sabbattag, an dem alle Arbeit ruhte, das siebente Jahr Sabbatjahr, in welchem das Feld un- bebaut blieb; das fünfzigste Jahr sollte als Jubeljahr zur Steuerung der Armut allen Landbesitz den früheren Eigentümern zurückführen und jede Knechtschaft aufheben. Josua. Von den 600 000 Männern, die aus Ägypten ausgewandert waren, betraten nur Josua und Kaleb das Land Kanaan; alle andern starben in der Wüste, selbst Moses kam nicht hinein. Nach Moses wurde Josua der Führer des Volkes Israel. Er erreichte mit einem jungen Geschlechte das gelobte Land, eroberte es nach langen und schweren Kämpfen und verteilte es unter die 12 Stämme. Der Stamm Levi erhielt keinen Landbesitz sondern den Zehnten von dem Bodenerträge; die Nachkommen Josephs zerfielen in zwei Stämme, die nach dessen Söhnen Manasse und Ephraim genannt wurden. Die Stämme Rüben, Gad und der halbe Stamm Manasse hatten schon unter Moses das Ostjordanland erhalten. Die Richter 1300—1095. Nachdem die Israeliten sich in Kanaan eingerichtet hatten, gaben sie das unstäte Hirtenleben auf und wandten sich dem Ackerbau zu. Sie blieben auch jetzt noch ohne Könige; jeder Stamm hatte sein Oberhaupt, jede Stadt ihren Ältesten. An der Spitze der Familie stand der Vater mit großen Rechten. Aber weder die unterworfenen Kananiter, noch die benachbarten Völker ließen die Israeliten in ruhigem Genuß des eroberten Landes, sondern nötigten dieselben zu blutigen und verheerenden Kriegen. Diese Kämpfe erzeugten Roheit und Verwilderung; an Stelle des Jehovahdienstes wurde Götzendienst gesetzt, bis Niederlagen und andere Unglücksfälle große Notstände hervorriefen. In solchen trüben Zeiten erstanden dem Volke Israel tapfere und fromme Männer, welche die Feinde besiegten und den Glauben der Väter wieder herstellten. Sie blieben dann auch in der folgenden Friedenszeit zur Wahrung des Rechtes Vorsteher des Volkes und wurden Richter genannt. Die Bibel nennt 15 solcher Richter. Unter diesen sind die bedeutendsten:

3. Römische Geschichte von 133 bis Augustus - S. 5

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. Der Krieg gegen Iugurtha 5 ihn, nur nach Ruhm stand sein Sinn. (Er war übrigens in flrpinum geboren und hatte öort seine ganze Zugenö verbracht. Als er das gehörige Rlter erreicht hatte, um in das Heer eintreten zu sönnen, übte er sich im Kriegsöienst, nicht in den Künsten griechischer Bereösamfeit und hauptstädtischer (Eleganz. So reifte er binnen kurzem zum Manne heran, inöem er sich bei seinen sonstigen Vorzügen einen unveröorbenen Sinn zu bewahren wußte, Hls er sich öaher beim Volke um das Militärtribunal bewarb, hatte er, der den meisten persönlich unbekannt war, sich bereits durch seine Taten einen solchen Hamen gemacht, öaß er in allen Tribus gewählt wuröe. Weiterhin erlangte er öann eine neue tdüröc nach der anöeren, und jeöes Hmt bekleiöete er so, daß er noch eines höheren als öessen, welches er geraöe innehatte, wert schien. Unö öoch hatte es Tharius bis zu der Zeit — öenn erst später ließ er sich vom (Ehrgeiz fortreißen — trotz seiner hernorragenöen Eigenschaften nicht gewagt, sich um das Konsulat zu bewerben. Denn auch öamals vergab das Volk alle übrigen Ämter, das Konsulat öagegen ließ der Höel bei seinen ntitglieöern von hanö zu hanö gehen. (Es konnte also ein (Emporkömmling noch so berühmt sein, noch so glänzenöe Taten aufzuweisen haben, galt es die Wahl zu öiefem stmte, öann wuröe er als unroüröig, ja fast als unrein angesehen. d) Die Hufnahme der Besitzlosen ins Heer. Salluft, Der Krieg gegen Iugurtha 86. Unteröessen hob Marius Solöaten aus, jeöoch nicht nach der herkömmlichen Sitte und nicht aus Den verschiedenen Vermögensklassen, fonöern er nahm jeöen auf, der Lust öazu hatte, zumeist unbemittelte Bürger. Nach der Meinung der einen tat cs der Konsul, weil nicht ge-nügenö befitzenöe Bürger sich 'melöeten, nach der Meinung anöerer wollte er öamit die Gunst der Menge gewinnen. Denn durch Leute öieses Schlages war er zu Ruf und Hnfehen gelangt, und einem Manne, der sich eine Machtstellung erringen will, sinö geraöe arme Leute am meisten willkommen: sie hängen nicht an ihrem Besitze, weil sie keinen haben, und alles, was Gewinn bringt, erscheint ihnen ehrenhaft. e) Sulla. Salluft, Der Krieg gegen Iugurtha 95. Da der Gang der (Erzählung mich veranlaßt hat, eines so beöeu-tenöen Mannes (wie Sulla) zu geöenken, scheint es mir angebracht, von seinem Wesen und seinem ganzen Huftreten mit furzen Worten zu berichten; öenn es liegt nicht in meiner Hbficht, an einer anöeren Stelle noch einmal auf die Geschichte Sullas einzugehen. Sulla also entstammte einem vornehmen patrizischen Geschlechte, öoch war seine Familie in-

4. Geschichte des Altertums - S. 57

1901 - Leipzig : Teubner
21. Die Eroberung der italischen Halbinsel. 57 und rechtlichem Gebiete vllig durchgesetzt. Gleichwohl entwickelte sich in Rom keine Volksherrschaft, denn die groe Masse der Plebejer war zu arm, um die unbesoldeten Staatsmter bernehmen zu knnen. Aus den Patricieru und den wenigen reichen Brgersamilien erwuchs jetzt ein neuer, ein Amts ad el. Zuweilen kommen tchtige Männer von unten herauf; diese Emporkmmlinge^ sind die neuen Männer". (Marius, Cicero).^) 4. Die hchsten Staatsbeamten. Alle Beamten wurden nur auf ein Jahr gewhlt. Keiner erhielt Gehalt. Die hchsten waren a. Die beiden Consuln. Sie waren die Vorsitzenden des Senats und die Heerfhrer. b. Die 2 Prtaren, denen die Rechtsprechung oblag. c. Die 2 Ceusoreu. Sie schtzten die Brger nach dem Ver-mgen ein, ernannten die Senatoren, verwalteten das Staatseigentum und bekamen dazu spter die Aufsicht der die Sitten. (Sie wurden nur alle 5 Jahre gewhlt und bten ihr Amt ndert-halb Jahre aus, soda dieses dreiundeinhalbes Jahr ruhte.) d. Die dilen. die die Polizei verwalteten, die Staatsgebude beaufsichtigten und die Spiele einrichteten. e. Die 2 Qnstoren, welche die Staatskasse verwalteten. f. Die 2 Volkstribunen. 21. Die Eroberung der italischen Halbinsel. 1. Die Kriege mit den Nachbarvlkern. Fort und fort mute sich Rom gleich den Latinern gegen fremde Stmme zur Wehr setzen, die herandrngten, um sich des Landes zu bemchtigen. Anfangs waren Volsker, quer und Etrnsker die gefhrlichsten Feinde, die wieder-holt die Ernennung eines Diktators verursachten. Kurz nach der Aus-richtuug der freistaatlichen Verfassung zog der Herrscher (Porsenna) von Clusium vor die Stadt, eroberte sie und zwang die Rmer zu dem Versprechen, das Eisen nur zur Anfertigung von Ackergertschaften zu verwenden. Sein weiteres Vordringen verhinderten bei Cnm die sditalischen Griechen. Erst als die Gallier in Oberitalien einbrachen und die Macht der Etrusker minderten, vermochte Rom diesen erfolg-reich die Stirn zu bieten; im Jahre 395 eroberte es sogar das sd-etrnrische Veji. Der-Kampf um diese Stadt soll volle 10 Jahre gedauert haben. Die Rmer erzwangen endlich den Sieg dadurch, da sie auch im Winter ihre Mannschaft im Felde lieen. Um dies zu ermglichen, zahlte der Staat zum erstenmal den Kriegern einen Sold. (Sage vom Untergang der Fabier; Quinctius Cineinnatus.)

5. Geschichte des Altertums - S. 9

1901 - Leipzig : Teubner
4. Sparta. 9 4. Sparta. 1. Die spartanische Verfassung. Den dorischen Scharen, die sich in Lakonika festgesetzt hatten, gelang es erst nach langen Kmpfen, das ganze Land zu unterwerfen. Whrend dessen entstand am Enrotas Sparta, ihr Hauptort, keine eigentliche Stadt, sondern nur ein offenes Feldlager in mehreren unbefestigten Drfern. Die groe bermacht der einheimischen Bevlkerung zwang die hchstens 6000 streitbare Männer zhlenden Dorer zu fortwhrender Kriegsbereitschaft und hinderte sie, in den Knsten des Friedens den anderen Griechen nachzueifern. Ihre Staatsverfassung, deren Urheber Lykurg gewesen sein soll, ordnete genau die Pflichten und Rechte jedes einzelnen gegenber der Gesamt-heit. Sie war durchaus militrisch, beruhte auf uralten dorischen Stammeseinrichtungen, wie sie z. B. auch auf Kreta bestanden, und machte den Staat stark und mchtig. (Sagen von Lykurg.) Die Dorer, Spartiaten genannt, bildeten den Adel. Sie allein konnten ein Amt bekleiden. Unter sie war die Eurotasebeue verteilt; die Gter waren gleich groß, unverkuflich und fielen nach dem Tode des Besitzers dessen ltestem Sohne zu. (Vgl. unsere Majorate".) Die Bewohner der umliegenden kleinen Land- und Seestdte, die Periken, waren zu Unterthanen gemacht; sie waren frei, zum Kriegsdienst ver-pflichtet, aber von den mtern ausgeschlossen. Die Bauernschaft der Ebene war zu Leibeigenen, Heloten, erniedrigt; sie waren auf die Spartiateugter verteilt, die sie zu bebauen hatten, blieben aber Eigen-tum des Staates. Ihr Los war hart, denn ihre groe Zahl erforderte eine strenge berwachung; doch durften sie nicht gettet oder verkauft werden.' Au der Spitze des Staates standen seltsamerweise zwei Könige (der Sage nach die Nachkommen des Prokles und Eurysthenes, der Shne des Herakliden Aristodemos), deren Macht jedoch mit der Zeit so zurck-ging, da aus der Knigsherrschaft geradezu eine Adelsherrschaft wurde. Sie fhrten das Heer in den Krieg und hatten den Vorsitz im Rate der Alten (Gernsia), dem auer ihnen noch 38 der 60 Jahre alte Spartiaten (Geronten) zugehrten. Zur Zeit des Vollmonds traten alle der 30 Jahre alten Spartiaten zur Volksversammlung zu-sammen, die der Krieg und Frieden, Gesetze und Vertrge mit anderen Staaten die oberste Entscheidung hatte und die Beamten whlte; unter diesen waren die wichtigsten die fnf Ephoren (Aufseher"), welche spter das ganze Staatswesen leiteten. 2. Die spartanische Erziehung. Sie verfolgte das einzige Ziel, dem Staate tchtige Krieger heranzubilden. Darum wurden schwchliche

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 105

1849 - Münster : Coppenrath
105 schrei entsprang Mälius unter das Volk, abet Ahala setzte ihm nach und durchstach ihn vor den Augen der regungslosen Menge. Der Mörder entzog sich der Anklage der Tribunen durch frei- willige Verbannung. Jedoch hatte dieser Gewaltstreich nicht ganz die beabsichtigte Wirkung. Freiheit und Gleichheit blieb die Losung der Ple- bejer. Bereits im Jahre 426 kam die Entscheidung über Krieg und Frieden von dem Senat an die Nationalversammlung der Centurien. Einen noch bedeutenderen Gewinn errangen sie einige Jahre später, im Jahre 421, als bei der Vermehrung der Qu ä- storen oder Aufseher über den Staatsschatz (gerarium) von ‘ zwei auf vier, ihre Wählbarkeit auch zu dieser Magistratur durchgesetzt wurde; denn dadurch gelangten Plebejer auch in den Senat. Der Wirkungskreis der Quästoren wurde besonders er- weitert im Jahre 405, wo der Ausbruch des letzten Krieges gegen Veji Veranlassung ward zur Zahlung eines regelmäßigen Söl- des au die im Felde stehenden Bürger. Alle Kriege, welche die Römer bisher geführt hatten, wa- ren größtentheils nur Streifzüge gewesen, eben so rasch geendet als angefangen; denn lange konnte ja der Familienvater ohne wesentlichen Nachtheil seines Hausstandes nicht abwesend sein. Um aber nachdrücklicher gegen die Feinde auftreten zu können und um den Weg zu größeren Unternehmungen zu bahnen, wurde beschlossen, dem Heere einen regelmäßigen Sold zu zahlen I. Die Erhöhung der Abgaben war eine natürliche Folge hievon. Die nächste Veranlassung zu dieser Bewilligung des Soldes gab ein schwerer langwieriger Krieg gegen Veji, die größte und mächtigste Stadt Etruriens. Sie lag in der Nähe Roms, auf einer Anhöhe am rechten Ufer der Tiber. Überragende Felsen und Mauern schienen sie gegen jeden feindlichen Angriff hinrei- chend zu schirmen. Sie war eine zu gefährliche Nebenbuhlerin Noms, als daß man nicht den schon Jahrhunderte lang stets erneu- erten Kampf endlich zur Entscheidung bringen sollte. Das Volk frohlockte, als es hörte, daß ihm nunmehr seine Felddienste soll- ten bezahlt werden. Die Tribunen aber murrten gegen diese ') Ante incntionem ullam plebis tribunorumye .senatus decrevit, ut Stipendium miles de publico acciperet, cum ante id tempus de suo quis- que functus eo munere esset. Liv. Iv. 59.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 213

1849 - Münster : Coppenrath
213 der Volksgunst zu versichern. Der Pöbel selbst gab sich immer mehr dem Müßiggänge hin und gewöhnte sich au die Idee, daß der Staat ihn ernähren müsse. 3) Die lex judiciaria, wodurch die Gerichtsbarkeit über Staatsverbrechen dem Senate fortan ge- nommen und vorzugsweise den Rittern übertragen wurde. Durch dieses Gesetz wurden die Senatoren dem aus Staudesgenossen und Gleichen (Pairs) bestehenden Gerichte entzogen und einem aus niedriger gestellten und ihren Standesinteressen fremden Glie- dern bestehenden Gerichtshöfe unterworfen, was ihr Ansehn schwächte. Seitdem bildeten die Ritter einen gesonderten Stand (oiclo equester), den Mittelstand zwischen den Senatoren und dem geringen Volke. 4) Die lex de civilate sociis danda, wo- durch die italischen Bundesgenossen das Bürgerrecht erhalten soll- ten, auf welches diese wegen so vieler Aufopferungen von Gut und Leben billige Ansprüche hätten. Wahrscheinlich ist jedoch dieses Gesetz von Casus nur beabsichtigt, nicht wirklich vorge- schlagen worden^). Zur Verwirklichung des Ackergesetzes gründete er neue Ko- lonien und sorgte durch Anlegung von Straßen nicht nur für eine sichere und bequemere Verbindung der italischen Landschaf ten, sondern auch für den Unterhalt von Tausenden der dabei beschäftigten Arbeiter. Unterdessen war die Eifersucht und Er- bitterung der Aristokraten auf den höchsten Punkt gestiegen, und der in seinem Ansehen gefährdete Senat nahm jetzt zu einer ei- - genthümlichen Art von Kriegeslist seine Zuflucht, deu C. Grac- chus zu stürzen. Ein von ihm gewonnener Tribun, Livius Drusus, ein sehr gebildeter und beredter Mann, sollte durch 8) Außer den obigen sind noch als Gesetze des Cajus Gracchus zu bemerken: de capite civium Rom., wonach kein römischer Bürger ohne Beschluß des Volkes zum Tode verurtheilt werden durfte; de militum commodis, wodurch der Dienst im Heere erleichtert werden sollte. Früher hatten die Soldaten selbst für die nöthigen Waffen sorgen müssen; von nun an sollten sie aus dem Staatsschätze mit Waffen und Kleidungs- stücken versorgt werden. Ferner die lex de provinciis consularibus, zur Abstellung großer Mißbräuche in der Verwaltung der Provinzen. Es wurde festgesetzt, der Senat solle vor den Wahlen bestimmen, welche Pro- vinzen den Consuln oder Prätoren zu geben wären, so daß die Personen noch unbekannt waren. Die Verthcilung der Provinzen wurde dann durch das Loos, und nur in seltenen Fällen durch den Senat gemacht.

8. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 98

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 98 — Da die Provinzen, in denen eine oder mehrere Legionen lagen, wie wir sahen ausschließlich der militärischen Verwaltung unterstanden, wurden auch die öffentlichen Bauten daselbst von den Soldaten ausgeführt — indem alles vom strategischen Standpunkt aus angesehen ward. Es handelte sich um gute Kommunikationen, schon der Verpflegung wegen; daher baute man Brücken und Straßen, deren Meilensteine vom Legionslager aus numeriert wurden. Man legte Kanäle an, leitete Sümpfe ab, bewässerte trocken gelegene Landstriche. In Syrien wurden Fig. 42. • ! Römischer Mllitär-Arzt. (Traianssäule.) die Soldaten einmal verwendet, um Heuschrecken zu vertilgen, in Afrika um Heu zu machen. Kaiser Probus kommandierte die illyrischen Truppen dazu, Weinberge zu pflauzen. Mit der materiellen Hebung der Provinz gewann diese auch militärisch an Wert. Gelegentlich petitionierte eine in einem benachbarten Verwaltungssprengel gelegene Gemeinde um die Überlassung eines Militärtechnikers, damit er in ihrem Gebiete ein öffentliches Bauwerk zustande bringen helfe — was in berücksichtigungswerten Fällen, wenn das Gesuch allenfalls gleichzeitig durch den

9. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 109

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 109 — Garnisondienstes das ihrige beitragen mochte. Der Soldat sehnte sich nach Geselligkeit. Einer dauernden Verbindung desselben mit einem Bürgermädchen stand, seit Kaiser Claudius die Legitimierung von Soldatenkindern geregelt hatte, kein Hindernis entgegen, das nicht hätte umgangen werden können. So kamen Quasi-Ehen zwischen Legionären und römischen Mädchen zu Stande: er wohnte im Lager, sie bei den „canabae“. Aus der Verbindung entsprossen Kinder, von denen man nicht wußte, wo sie heimatberechtigt waren; sie konnten keiner Stadt zugeschrieben werden, da das Lager und sein Bezirk exterritorial waren und nur dem Legionskommandanten unterstanden. Es waren „Lagerkinder", von Rechts wegen römische Bürger, als welche sie in die Tribnsliste verzeichnet werden mußten. Die Regierung verordnete, daß diese Kinder nicht dem Bürgerschaftsbezirk zugeschrieben werden sollten, in den der Vater gehörte. Andererseits wurden jene Soldatenehen keineswegs als nngiltig erklärt, sonst wären die Kinder in der tribus Collina verzeichnet worden, wie es mit den Unehelichen gehalten zu werden Pflegte. Vielmehr wurde die Kategorie der Lagerkinder einer eigenen Tribus zugewiesen, einem gleichfalls weniger bevorzugten Bürgerbezirke, der tribus Pollia. Man betrachtete demnach die Soldatenehe als ein exceptionelles Verhältnis. Es kamen übrigens auch solche Bürgermädchen bei den „canabae“ vor, die für ihr Kind keinen Vater fanden, der sich dazu bekannt hätte; dann führte das Kind den Namen der Mutter. Als Heimatsort erscheint auf den Monumenten das „Lager" (ex castris) genannt. Da die meisten Soldatenkinder in der Regel wieder Soldaten wurden, so spannen die Fäden der Verwandtschaft vom Lager zu den „canabae“ sich immer weiter; zwischen den Veteranen, die sich zurückgezogen hatten, und ihren Söhnen, die noch dienten, den Tanten, Großmüttern u. s. w.; so daß der Grundsatz sich erfüllte: „die Armee sich immer that neugebären, die Kinder mußte der Kaiser ernähren." Zahlreiche Grabschriften, welche die Soldaten ihren Frauen

10. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 226

1861 - Leipzig : Teubner
226 Die innere Entwicklung Roms. schlug, ward che abgelehnt*): ein Beweis daß die Rittercenturien nicht mehr der kriegstüchtige Kern des Heers, der so oft die Schlachten entschieden, son- dern ein abgesonderter Stand sein wollten und nach der Absicht der Nobilität sein sollten-). Fast überall finden wir denn die Reiterei zahlreicher aus den Bundesge.noßen, als aus den Römern. Die Not hatte ferner gezwungen, nicht allein den Census der Legionssoldaten ans 4000 As herunterzusetzen, sondern auch häufig die noch niedriger stehenden Bürger zum regelmäßigen Kriegsdienst zu ziehn8). Wer begreift nicht, daß das römische Fußvolk immer mehr auf- hörte jene arbeitgehärtete, für Weib und Kind, Altar und Herd, Hufe und Hof fechtende Bauernschaft zu sein, daß es immer mehr nur für die Beute seinen Dienst zu thun lernte. Allerdings kamen auch Unregelmäßigkeiten bei den Aus- hebungen vor, welche 169 zu ärgerlichen Handelns, 151 zum erstenmal zur Anwendung des Looses führten^). Es kann unzweckmäßig erscheinen, daß die Wahl der Militärtribunen von der Laune der Volksgunst abhängig war, als sie aber 171 den Coss. überlaßen ward6), bewährte sich dies als eine schlechte Maßregel, natürlich wenn Nobilitätsinteressen entschieden. Man gieng schon 169 wieder davon ab^) und nahm — wol nur für diesen speciellen Fall — 168 die Wahl so vor, daß die Militärtribunen nur aus solchen, die Ämter bekleidet hatten, für 8 Legionen zur Hälfte vom Volk, zur Hälfte von den Coss. ge- wählt, L. Ämilius Paulus aber aus diesen die Auswahl für die zwei nach Ma- kedonien zu führenden Legionen überlaßen tuarb8). Wir finden überdies doch, daß die Wahl durch das Volk für manchen tüchtigen Soldaten das Mittel zum Emporsteigen ward^). 9. Gegen die Verschlechterung des römischen Staats fand allerdings eine stete Opposition statt. Der Volkstribunat, welcher zunächst dazu berufen scheint, hat sie am wenigsten geleistet, und allerdings konnte er, da die Frei- heiten ja gesetzlich fest standen, nur auf Anklagen gegen Misbräuchestch einlaßen, wobei er denn nicht selten das Werkzeug fremden Haders und fremder Leiden- schaft ward^). Da die Schäden des Staats aus der Gesinnung und moralischer Unwürdigkeit, nicht sichtbarer und erweislicher Gesetzesübertretung Hervorgiengen, so lag die Ahndung vielmehr der Censur ob und deren Note hatte auch große Kraft; aber konnte man von ihr immer Abhülfe erwarten, da sie aus der höch- sten Nobilität, den Consularen, besetzt ward, konnte man auf die Dauerhaf- tigkeit der Abhülfe rechnen, da kein folgender Censor an die Amtshandlungen seiner Vorgänger gebunden war? In der That richtet sich die Opposition nicht gegen die bestehenden Einrichtungen, sie sucht keine politischen Reformen, viel- mehr wenden tüchtige Männer ihre ganze Kraft auf die Bekämpfung der Üp- pigkeit, Habsucht, Ungerechtigkeit, auf die Stützung und Zurückführung ein- heimischer Sitte und Tugend. Hätte sie staatsmänuisch die schwachen Seiten der republikanische!: Verwaltung beseitigt und dieselbe in eine den wahren Be- dürfnissen entsprechende Form gebracht, hätte sie nicht mit den Auswüchsen das notwendig neue und gute zugleich getroffen, hätte sie — mit einen: Worte — die Einseitigkeit des römischen Wesens unter Wahrung aller seiner guten Eigenschaften abzustreifen gewust, wie es einem L. Ämilius Paulus gelungen, sie würde vielleicht die Revolution, welche in: folgei:den Zeitalter so gräßlich her- einbricht, verhindert, oder doch hinalisgeschoben haben. Der bedeutendste Ver- treter dieser Opposition istm. Pore ins Cato, von der Nachwelt als das Bild 1) Cat. fr. orat. Xliii1 p. 66 sq. eil. .Toni. — 2) Momms. I 765 u. 795. — 3) Momms. T 795. — 4) Liv. Xltt1 14. - 5) App. p. 78 sq. — 6) Liv. Xlii 31. — 7) Liv. Xltit 12. — 8) Liv. Xl1v 21. — 9) Beispiel in bcr folgcubcn Periode G. Marius. — 10) Liv. Xxxlx 5.
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