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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 170

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
170 § 87. Das Heer in der Schlacht. stützt. Dies geschieht namentlich bei der Reiterei, um die feindliche Schlachtlinie zu durchbrechen (Germanen, Spanier, Skythen, Thraker). Tac. hist. 4, 20: in cuneos congregari. So stehen bei Liv. 7, 24. 8, 10 die Manipeln als cunei in der Schlacht. Um dem feindlichen cuneus zu widerstehen, wurde ihm der forfex (gabelförmige Stellung) oder hohle Keil entgegengestellt, dessen Gabeln die Seiten des cuneus beunruhigten. So Liv. 39, 31. Kleinere Abteilungen bildeten bald einen globus (dichtgeschlossenes, carreartiges Angriffscorps. Liv. 4, 29: cum globo fortissimorum iuvenum . . . Tac. ann. 14, 61: emissi militum globi — turbatos disiecere), bald einen orbis, eine volle runde oder carreförmige Masse (Caes. b. G. 4, 37 : cum illi orbe facto sese defende-rent, u. ö. Sali. lug. 97). Endlich eine testudo (Schilddach), indem die mittleren Glieder die Schilde dicht geschlossen über die Köpfe, die äufsersten aber vor sich hielten, so dafs von keiner Seite die Geschosse leicht eindringen konnten. Bisweilen stellte sich bei Erstürmung von Festungsmauern eine zweite und dritte Abteilung auf das erste respektive zweite Schilddach. Caes. b. G. 2, 6 : testudine facta portas succendunt murumque subruunt. Beschrieben Liv. 34, 39. 44, 6. Tac. ann. 12, 35 u. ö. Die Reiterei kämpfte in offener Schlacht und dichten Reihen (confertis equis), bisweilen stiegen die Reiter ab und unterstützten die Infanterie; gewöhnlich eröffnete die Reiterei die Schlacht durch Angriff auf das feindliche Centrum oder stritt auf den Flügeln. 2. Schlacht (pugna 1 pedestris, equestris, navalis, muralis). Die Römer und besonders Cäsar wählten am liebsten einen Bergabhang zur Schlacht, wo die Legionen die schweren pila leichter werfen konnten. In einer Entfernung von cirka 120 Schritten erhoben die ersten Reihen die Geschosse (pilis infestis) und schleuderten sie auf 20—10 Schritte nahe gekommen in den Feind, was gewöhnlich Verwirrung und Lücken zu verursachen pflegte. Dann zogen die Angreifer sofort das Schwert und stürmten strictis gla-diis gegen den Feind. Gewöhnlich rückten jedoch nur die ungeraden Kohortennummern mit gezücktem Schwerte vor, die geraden hielten sich in Reserve. Wohl nie haben die Römer eine Schlacht geliefert, ohne ein Lager in der Nähe zu haben, in welches sie sich im Notfälle zurückziehen konnten; meist stellten sie sich unmittelbar vor demselben auf. Vor der Schlacht holt der Feldherr die Auspicien ein, reitet von Legion zu Legion und hält wohl auch eine Ansprache (allocutio) und giebt das Signal (signum), das die tubicines von Kohorte zu Kohorte weiter geben; zum Rückzug bliesen (receptui canere) die cornicines. Anmerkung. In der Schlacht am Sabis, Caes. 2, 19 ff., standen sechs Legionen unmittelbar vor dem Lager, hinter diesem die Bagage unter zwei Legionen Deckung. 1 Von pugmis, "6;. Faust.

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 188

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
188 § 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion sterliche Recht ein weitläufiges Ritual von heiligen Gebräuchen (ritus) und Formeln, die der Römer mit ängstlicher Gewissenhaftigkeit und Skrupulosität beobachten mufste, da die Gottheit genaueste Erfüllung verlangte. Religio und pietas. Den Inbegriff dessen, was wir unter Religiosität oder religiöser Gesinnung verstehen, bezeichnet der Römer mit pietas und religio. Religio (relligio, von relegerex, nicht von religare, = wiederholt und ängstlich betrachten, behandeln, nach Cicero soviel wie diligenter retractare) ist nach der inneren Seite Achtung, Scheu oder Ehrfurcht vor der Gottheit (vgl. unser „Gottesfurcht“), nach der äufseren aber Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung der sakralen Vorschriften oder sorgfältige (diligens) Beobachtung der gottesdienstlichen Obliegenheiten. Dem entspricht die Bedeutung von pietas (von pius oder pio — opfern, durch Opfer sühnen); sie ist die pflichtmcifsige Erfüllung der vorgeschriebenen Sühnungen, d. i. besonders der Opfer gegen die Götter, dann pflichtmäfsiges Handeln überhaupt (synonym tustitia und sanctitas nach Cicero), und zwar a) gegen die Götter (= Frömmigkeit), b) gegen die Eltern (Elternliebe), c) gegen das Vaterland (Vaterlandsliebe). Dagegen bezeichnet superstitio (selten in gutem Sinne = Religiosität) das betroffene, ängstliche Stehenbleiben vor dem Göttlichen mit dem Nebenbegriffe des Verkehrten, Übertriebenen (Seneca: timor superfluus et delirus) = Aberglaube (oeiaioottp.ovi'a) und bildet so das Gegenteil von religio und pietas (Cic. Cluent. 68, 194). Von der Pünktlichkeit der Römer in Erfüllung der religiösen Pflichten sagt Sali. Cat. 12, 3: nostri maiores religiosissimi mortales. Gell. 2, 28: ve-teres Romani ... in constituendis religionibus (religiöse Gebräuche, Riten) atque in diis immortalibus animadvertendis castissimi cautissimique. § 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion. Der religiöse Glaube der Römer und demgemäfs ihr ganzes Kultwesen hat mehrere Perioden der Entwickelung durchlaufen. Wir nennen nur die zwei Hauptperioden: die Zeit des altlatinisch-sabinischen und die des fremdländischen Kultes. 1. Altitalische oder latinisch-sabinische Periode. Die älteste Gottesverehrung der Römer zeigt eine auffallende Reinheit, wie wir sie kaum bei einem anderen heidnischen Volke treffen, und nur weniges scheinen die Römer als Erbteil von den verwandten indo-germanischen (arischen) Völkern behalten zu haben. Je weiter rückwärts wir in der Geschichte der römischen Gottesverehrung gehen, desto mehr neigt die Gotteserkenntnis zum Monotheismus. Eine Mehrheit von Göttergestalten wie bei den Griechen finden wir nicht, ja überhaupt keine einzige konkrete Göttergestalt, vielmehr nur ein unbestimmbares göttliches Avesen (numen). Damit 1 Daher relegens (religens), opp. neglegens (gr. däiyeiv) so viel wie gottes-fürchtig, fromm. Gell. 4, 9: religentem esse oportet, at religiosumst (== super-stitiosum) nefas.

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 216

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
216 § 113. Die Pontifices und ihr Priesterkreis. verrichtete ebenfalls gewisse Opferhandlungen. Sie trug dabei eine Art Kranz aus Zweigen des Granatapfels, die mit einem wollenen Bande von weifser Farbe zusammengehalten waren. 3. Die fiamines i; 3 maiores und 12 minores. Dies sind Einzelpriester , je nur für eine Gottheit und ihren Dienst. Die drei großen Fiamines waren der flamen Dialis, Martialis und Quiri- nalis. Der Käme sagt, wessen Kult sie leiteten. Die maiores mufsten Patricier, die minores konnten auch Plebejer sein. Der Dialis hatte, wefl Repräsentant des obersten Gottes, den höchsten Rang, Liktoren, toga praetexta und sella curulis. Seine Gattin, die flaminica Dialis, besorgte den Dienst der Juno. Ihre Ehe mufste durch Konfarreation geschlossen sein. Der Dialis unterlag in Bezug auf seine Kleidung und ganze Lebensweise vielen beschwerlichen Vorschriften. So durfte er nicht schwören, kein Pferd besteigen, nichts Gebundenes (Knoten) an sich tragen oder anschauen, sich nur zweimal im Jahre aus seiner Wohnung (domns flaminia auf dem Palatin) und niemals über eine Nacht aus derselben entfernen. 4. Die Vestales (siehe § 106), die Priesterinnen der Yesta, von Xuma eingesetzt (Yirginesque Yestae legit Alba oriundum sacerdotium, Liv. 1, 20). Ihrer waren anfangs vier, dann sechs, die bei der großen Heiligkeit des Yestakultes aufserordentliche Yorrechte genossen. (Siehe Abbildung einer Yestalin Fig. 41.) Sie hatten einen Liktor, das Begnadigungsrecht, wenn ihnen ein verurteilter A erbrecher begegnete, besondere Ehrensitze in den Schauspielen; sie waren geheiligte Personen und die Ehrfurcht vor ihnen so groß, dafs die höchsten Staatsbehörden vor ihnen auswichen; ihre Fürbitte für Angeklagte 1 Flamen j für flagmen, von flagrare, Wurzel fla- (vgl. flamma), also = Zünder, Opferzünder. Liv. 1, 20: flaminem (Numa) Iovi adsiduum creavit insignique eum veste et curuli sella regia adornavit, huic duos fiamines ad-iecit Marti alterum, alterum Quirino. Fig. 41. Vestalin.

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 218

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
218 115. Die Augures und Haruspices. übrigen Bände, liefs sie in dem neuen Tempel des Juppiter Capitolinus niederlegen und unter die Aufsicht des Staates stellen, indem er eine eigene prie-sterliche Kommission zur Bewahrung und Befragung (adire libros sibyllinos) einsetzte. Fortan bedurfte es eines eigenen ßenatusconsultum, wenn die sibyl-linischen Sprüche sollten nachgeschlagen werden, was zu Zeiten ausserordentlicher Not oder auffallender Prodigien geschah. Indem diese Sprüche als das römische Reich betreffend angesehen wurden, nahm der Staat sie in seine Obhut. Gewöhnlich, wenn sie bei aufserordentlichen Kalamitäten befragt wurden, war die Stiftung eines neuen Gottesdienstes die Folge. Als im Jahr 83 v. Chr. jener Tempel mit den drei Büchern verbrannte, liefs man in griechischen Städten eine neue Sammlung von solchen Orakelsprüchen veranstalten. Augustus übertrug dieselben nach dem Tempel des palatinischen Apollo. Die Sprüche waren in griechischen Hexametern abgefafst und zwei griechische Dolmetscher halfen den sacerdotes Sibyllini bei der Auslegung. § 115. i) Die Augures und Haruspices. Allgemein war bei den Italikern und speziell bei den Römern der Glaube, dafs die Götter, beziehungsweise Juppiter (Juppiter prodigialis) bei jeder Handlung des Menschen ihren Willen durch mancherlei wahrnehmbare Zeichen kundthun, sie billigen oder mifs-billigen (nuntiant eventura, nisi provideris Cic.). Darauf beruht bei den Griechen die Mantik und das Orakelwesen, bei den Römern die Divination, d. i. die Lehre, aus solchen von der Gottheit geschickten Zeichen ihren Willen zu erraten (divinare). Der Mensch besitzt aber in seinem Inneren die bis divinandi. Die Alten brachten die verschiedenen Lehren über die Offenbarungsweise der Götter in ein System, worin Regeln und Vorschriften zusammengestellt waren, wie der Wille der Götter aus den verschiedenen Zeichen (prodigia, ostenta, monstra, auguria, portenta, kurz allen Arten von signa) herauszulesen sei. Es gehörte daher zur Divination die observatio signorum (spectio). Die Gottheit giebt aber ihren Willen teils von selbst kund (signa oblativa), teils wird sie durch gewisse Mittel veranlaßt, eine Offenbarung zu geben (signa imperativa). Dies Alles behandelt Cicero in seiner Schrift de divinatione. — Bei den Römern entwickelte sich so der ausgedehnte Gebrauch der auspicia. Für die Divination gab es zwei Priestertümer: die Augurn und die Haruspices. 1. Die Augures (auspices), deren Zahl von zwei allmählich auf 16 stieg, hatten die Aufgabe, das auspicium oder die im Yogel-fluge gegebenen Zeichen göttlichen Willens zu deuten nach dem in ihren libri und commentarii augurales aufgestellten wissenschaftlichen Systeme. Das Geschäft der Augures heifst im allgemeinen augurium (aves gerere, Yögel, d. i. Hühner halten und beobachten).

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 283

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
135. Die Namen. 283 stehen (Cicero Servio, Cicero Servio Sulpicio . . .) , doch lierrscht hier der Gebrauch des cognomen vor. Die cognomina waren meist körperlichen Eigenschaften (Barbatus, Cincinnatus, Longus, Capito, Naso, Cicero) oder der Herkunft entlehnt (Sabinus, Maluginensis). Solche Beinamen wurden stehend, vererbt und die Wappen danach gefertigt. So führten die Flaminü (flamen) den apex, die Torquati einen torques, die Faustuli ein Melkgefäfs, die Graiuli eine Kiähe im Wappen. Zu dem ersten cognomen trat oft noch ein zweites (öfters, aber fälschlich agnomen betitelt) oder ein drittes und viertes hinzu, hergenommen von Kriegsthaten (Africanus, Asiaticus, Macedonicus), oder es sind volkstümliche Bezeichnungen (Cunctator, Frugi, Sapiens, Celer). 2. Namen der Frauen. Die Töchter trugen anfänglich einen A ornamen mit dem tarnen des Yaters im Genetiv: Caecilia Me-telli (sc. filia), Medullina Camilli; ebenso die Frau den Namen des Mannes. Caecilia Crassi (uxor), Lepida Silani, Livia Augusti, Te-rentia Tullii. Später wurde es üblich, dafs die Töchter des Yaters Gentilnamen mit weiblicher Endung führten; hiefs der Vater Tullius, dann die Tochter Tullia. So die Namen: Cornelia, Livia, Antonia, Aemilia, Valeria, wozu bisweilen noch ein besonderer A orname kam. V aren mehrere Töchter da, so wurden sie mit Piima, Secuncla oder mit Maior, Maxima, Minor unterschieden, und diese Benennungen wurden-allmählich selbst zu Vornamen. Daher Secunda Albutia, Maxima (Maxuma) Sadria, Prima Pom-peia, Tertia Turpedia. 3. Adoptierte erhielten den völligen Namen des Adoptivvaters uod fügten diesem ihren eigenen früheren Gentilnamen mit der Endung -anus hinzu. L. Aemilius Paullus wird von P. Cornelius Scipio adoptiert und heifst jetzt: P. Cornelius Scipio Aemilianus. Ebenso C. Julius Caesar Octavianus. 4. Die Sklaven führten stets nur einen Namen und zwar in älterer Zeit den Vornamen ihres Herrn im Genitiv mit puer ( B ui sehe, Sklave); so Marci puer, woraus dann Marcipor entstand; desgleichen Quintipor, Gaipor, Lucipor, Olipor (= Auli-puer). Als die Zahl der Sklaven im Hause stieg, legte der Herr ihnen die willkürlichsten Namen bei, und zwar meist griechische und orientalische: nach dem Lande, woher sie kamen (Syrus, Afer, Jon, Geta, Lydus), oder Königsnamen (Mithridates, Arsaces), oder Heroen- und Götternamen (Castor, Priamus, Apollo). 5. Die I1) eigelassenen (liberti) nahmen den Gentilnamen des Freilassers, einen beliebigen Vornamen und gewöhnlich den früheren Sklavennamen als cognomen an. So hiefs der Sklave An-dronicus des M. Livins Salinator nach seiner Freilassung: L. Li-3 ins Andronicus. A gl. des Cicero Freigelassenen M. Tullius Tiro.

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 38

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
38 § 16. Entstehung des römischen Gemeinwesens. Das Wort Luceres, früher gewöhnlich vom etruskischen Lucumo, Fürst, hergeleitet, kommt wohl richtiger von lucere, vgl. Luceria, Lucretius, Lucre-tilis; mithin Luceres die Erlauchten = nobiles, weil sie in den römischen Patriciat (Adel) aufgenommen wurden. Zu jenen drei Grundelementen der römischen Gemeinde kamen noch Splitter von anderen Völkern, was zu der Ansicht, Rom sei aus einem Asijle entstanden, Anlafs gab. 2. Jene drei vereinigten Gaugemeinden hatten ihren religiösen Mittelpunkt und ihre Burgwehr (arx) auf dem Kapitol. Politisch zerfiel die Gesamtheit der Bürgerschaft (populus, Volk im staatsrechtlichen Sinne) in drei Abteilungen (tribus) \ jede mit zehn Ge-nossen- oder Pflegschaften (curiae, griech. «ppätpai, «ppcrrptai) und hundert Geschlechtern (gentes). Die gens bestand aus' geschlechts-\erwandten Familien und trug zur Unterscheidung von den anderen Geschlechtern einen besonderen Beinamen (nomen gentile). Diese Gliederung des Bürgervolkes beruhte auf verwandtschaftlichen und religiösen A erhältnissen; wie die gens so hatte auch jede Kurie einen besonderen Namen. Und jede gens bildete eine enggeschlossene Genossenschaft mit speziellen Heiligtümern und Gottesdiensten (sacra gentilicia) und eigenem Begräbnisplatz. Gebildet wurde die gens durch eine Anzahl von Familien und so bekommen wir, von unten nach oben steigend, folgende Gliederung des Staates: familia, gens, curia, tribus, populus (civitas). Zum Kriegsheer stellten die 300 gentes je zehn Fufssoldaten und einen Reiter, mithin im ganzen 3000 pedites in zehn centuriae und 300 equites in drei centuriae. Nur die Angehörigen dieser drei Tribus (der Ramnei , Pitier und Lucerer) bildeten fortan das herrschende Bürgervolk, populus oder patricii genannt; die patricii aber sind die patres familias (Familienhäupter) der drei Stämme samt ihren freigeborenen Nachkommen. 3. Klienten und Plebejer. Neben dem herrschenden und bevorrechteten (patricischen) Bürgerstande der drei Stämme kamen seit ältester Zeit zwei andere Bestandteile zur römischen Bevölkerung hinzu, die nicht bürgerlich waren: die Klienten und die Plebejer. Jene (clientes von cluo, xxusiv hören, also Hörige, Trsxcruai) sind halbfreie Schutzgenossen der Patricier, eine Art Leibeigene, die zu dem Hause eines Patriciers gehörten und deren Abhängig- 1 Tribus entweder vom griechischen Tpixu; oder von tri -j- bus (cf. mor -f- bus), Dreiheit oder von tribuo, also Abteilung. Davon bildet sich tri-bulis, tribunus, tributum. Der Mitgenosse derselben Tribus heifst tribulis, der der gleichen gens gentihs, während curia wahrscheinlich von curare, alt coerare, stammt und Pflegschaft bedeutet. W^eil nur derjenige Bürger war, welcher zu einer gens gehörte, so ist gentem habere = civem esse.

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 219

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 115. Die Augures und Haruspices. 219 Die fünf Arten von Erscheinungen, auf welche die divinatio sich stützte, waren: a) signa ex coelo, vor allem Donner und Blitz. So durfte, weil aus jenen Zeichen ein göttliches Nein! gelesen wurde, z. B. keine Volksversammlung gehalten werden am Tage eines Gewitters Der terminus technicus für die Beobachtung der Himmelszeichen ist spectio oder de coelo servare. b) signa ex avibus, Vogelzeichen, wenn aus dem Fluge oder der Stimme der Vögel eine Offenbarung entnommen wurde. Dies auspicium (avispicium) im eigentlichen und engeren Sinne. Durch den Flug gaben Anzeichen (omina) die alites (Adler, Geier, Habichte u. a. Vgl. die aves Remores des Remus); durch die Stimme die oscines (Rabe, Specht, Hahn und besonders die Krähe, divae corniscae, die Vögel der Juno). Man sagte: aves consulere und servare; aves addicunt (admittunt) = sie sagen zu, und abdicunt, raten ab. c) signa (auspicia) ex tripudiis (von pes und terere), Zeichen aus dem Hühnerfrafs. Man warf nämlich den Hühnern (pulli) Futter vor, und wenn einem von ihnen beim gierigen Fressen etwas aus dem Schnabel fiel (tripudium solistimum, von solum-sistere), so war es ein günstiges, d. h. zustimmendes Zeichen. Der pullarius besorgte für die Augurn die Hühner, d) signa ex quadrupedibus (auspicia pedestria), aus der Beobachtung des Laufes und der Stimmen von Vier— füfslern, wie Wölfen, Pferden, aber auch Schlangen, e) signa ex diris, Warnungen durch aufserordentliche unglückverkündende Zeichen, wie plötzliches Niefsen, Herabfallen eines Gegenstandes in einem Tempel, Fallen eines an dem morbus comitialis (Epilepsie) Leidenden u. a. — Die wichtigsten auspicia waren die ex coelo und ex avibus. Die Götter gaben jedoch ihren Willen nur mit Ja oder Nein kund, worin eben die Zu- oder Absage ihrer Hülfe lag. Man sagte: adversä, mala, falsa avi und bonis, secundis avibus. Dagegen waren aves sinistrae, d. h. diejenigen, welche von Osten kamen, günstige, indem die Römer nach griechischer Art südwärts schauten beim Einholen der Augurien; erst später kam die Sitte, nach Norden zu schauen, auf und jetzt sind aves dextrae die günstigen, sinistrae die ungünstigen Zeichen. — Wenn durch die Zeichen der Wille der Gottheit für den römischen Staat erforscht wird, so sind es auspicia publica. — Bei dem servare de coelo und ex avibus ging der Augur um Mitternacht, nachdem er Opfer und Gebete dargebracht, nach dem auguraculum auf dem Kapitol, und mit dem Gesichte nach Süden gewendet teilte er mit dem Augurstabe (lituus) den Himmel (templum = Visierraum) durch eine Mittagslinie (cardo) und eine diese kreuzende (decu-manus) in vier Regionen, und darnach wurden die Vorkommnisse am Himmel als günstige (sinistra) oder ungünstige (dextra) bezeichnet. Der Augur safs mit verhülltem Haupte ; silentium bei der spectio war Grundbedingung. Das Kollegium der Augurn ist von Istuma organisiert und hat von da ab im Dienste des Staates eine hohe politische Bedeutung gehabt, indem das Augurwesen auf alle wichtigen Amtshandlungen der Magistrate den nächsten Einflufs übte. Früher wurden die Augures publici kooptiert, später in comitiis calatis gewählt; auf die Wahl folgte die Inauguration. Sie wareo unabsetzbar, hatten als Auszeichnung den apex, die purpurverbrämte trabea und den lituus, einen knotenlosen Krummstab. Sie bildeten allmälig ein

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 256

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
256 § 127. Das römische Wohnhaus. rechts und links vom Haupteingang, waren oft vermietet und zu Läden und Schenken (tcibernae) eingerichtet. Keller (hypogaea) waren selten; denn der Wein wurde in Amphoren abgefiillt und in besonderen, im oberen Teile des Hauses gelegenen Kammern (apothecae) auf bewahrt, wo der Rauch Zugang hatte (daher auch fumarici genannt). Wenn zwei oder mehr Stockwerke errichtet waren, so liefen diese nicht über das ganze Haus weg, sondern waren nur über einzelne der im Erd-geschofs liegenden Räume erbaut; die Zimmer dieser Stockwerke dienten teils als Schlafkammern (cenacula) für Kinder und Sklaven oder als Arbeitsräume (ergastula) und Mietswohnungen (ebenfalls cenacula). Den gleichen Zweck hatten die erkerartigen Vorsprünge (pergulae). Wir treffen auf den flachen und pavimentierten Dächern auch Gärten an und die Terrasse (solarium) hat ein auf Säulen ruhendes Dach zum Schutze gegen die Sonne. 2. Innere Ausschmückung. Ton der gröfsten ursprünglichen Einfachheit schritt der Römer, der hierin viel Kunstsinn bewies, zum höchsten Luxus in der inneren Ausstattung des Hauses fort. Der Fufsboden (solum) wurde anfänglich aus einer Lage von Mörtel oder Lehm hergestellt (pavimentum, von pavio, ~auo, stofsen). Dann begann man mit der einfachsten Art von Mosaik 0opus ist dafür der allgemeine Name). Man legte nämlich zuerst nur kleine Stücke von Ziegeln (opus signinum, von der Stadt Signia), Backsteinen, Stein, Muscheln etc. in den Mörtel (opus oder pavimentum ruderatum), ferner Scherben (pavimentum testa-ceum) oder Marmorstückchen (pavimentum marmoreum); endlich schritt man zu immer kunstvolleren Mosaik- oder Musivarbeiten fort, indem man aus buntem Marmor, Glas, Thon aufs kunstreichste dünne Stifte oder Stäbchen (tessellae) schnitt und auf weifsem Grunde einlegte, wodurch Malereien entstanden. Daher gehört das pavimentum sectile, wenn vieleckig geschnittene Stückchen buntfarbigen Marmors Malereien des Bodens bildeten, pavimentum tessellatum, wenn alle Marmorstückchen viereckig und dem entsprechend auch die Figuren waren- pavimentum vermicu-latum ist ein Mosaikboden, in welchem buntfarbige Marmorstäbchen Gegenstände aus der Natur (Tiere, Blumen) darstellten; pavimentum scalpturatum oder musivum (von uouasiov, opus musivum) bestand darin, dafs man farbige Glasstifte zusammensetzte und sie mit behauenen (scalpturare) Steinchen unterbrach, um Schattierungen zu erzeugen; pavimentum reticulatum war ein Fufsboden, wenn die marmornen Avürfel nicht auf eine der Seitenflächen, sondern auf eine Kante eingesetzt waren; endlich pavimentum Alexandrinum hiefs diejenige Mosaik, wenn auf weifsem Grunde nur Stäbchen von zwei Farben, z. B. rot und schwarz, eingelegt waren.

9. Deutsche Geschichte von den ältesten Zeiten bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 69

1915 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Otto Ii. 69 3. Htto Ii. (973-983). Erst 18 Jahre alt, trat Otto Ii. die Regierung an, ein feuriger Jung-ling, der den Willen und die Kraft in sich fhlte, das Erbe seines Vaters ungeschmlert zu erhalten. a) Die Stiftung des Herzogtums Krnten und die Verleihung der Ostmark an die Babenberger. Als der Vetter des Kaisers, Heinrich der Znker, sich emprte, verlor er zur Strafe sein Herzogtum Bayern. Gleich-zeitig wurde aus dem groen bayrischen Lande Krnten (Krnten, Steier-mark. Krain) als besonderes Herzogtum ausgeschieden. Auerdem erhielt die Ostmark eine von Bayern fast unabhngige Stellung. Ihre Ver-waltung bertrug der Kaiser dem Geschlechte der jngeren Babenberger (S. 59). Diese haben das Deutschtum in dem Pfortenlande der Donau krftig gefrdert, so da jene Gegend noch heute berwiegend deutsch ist. b) Der Einfall der Franzosen und seine Vergeltung. Als Otto Ii. in Aachen Hof hielt, erschien pltzlich der franzsische König Lothar mit einem Heere, um das linke Rheinufer in Besitz zu nehmen (978). Nur mit knapper Not entging der Kaiser der Gefangenschaft K Da aber Lothar keinen Anhang im Lande fand, so zog er sich schon nach wenigen Tagen zurck. Otto sandte ihm einen Herold nach, der den Franzosen die Ver-geltung ankndigen sollte. Noch im Herbste desselben Jahres drangen die Deutschen bis Paris vor. Sie belagerten die Stadt, konnten sie aber nicht einnehmen. Einige Zeit nachher verzichtete der franzsische König bei einer per-snlichen Zusammenkunft mit dem Kaiser endgltig auf Lothringen (vgl. S. 57 f). Vc) Sieg und Niederlage Ottos Ii. im Kampfe mit den Arabern. Seitdem die Araber oder Sarazenen (= Morgenlnder) Sizilien erobert hatten (827), fielen sie wiederholt in die apenninische Halbinsel ein. Nach dem Tode Ottos des Groen begannen sie sich in Unteritalien fest-zusetzen (vgl. S. 29). 3)er junge Kaiser war entschlossen, dieser gefhrlichen Bewegung des Islams Halt zu gebieten und, da die Griechen es mit den Sarazenen hielten, ganz Unteritalien seinem Reiche einzuverleiben. Er wandte sich zuerst gegen die griechischen Städte und eroberte u. a. Tarent. Von hier zog er am Meere entlang nach Sden. Unweit des alten Eroton (Eo-trone) besiegte er die Araber, geriet aber einige Tage spter in einen Hinterhalt und erlitt eine schwere Niederlage (982). Die Blte 1 K. er o f: Eine alte Geschichte".

10. Deutsche Geschichte von den ältesten Zeiten bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 81

1915 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Heinrich Iv. 81 Von dem Gegenpapste in St Peter krnen, zog jedoch ab, als Robert Guiscard (S. 77) mit einem Heere heranrckte. Die Normannen hausten so schrecklich in Rom, da Gregor vor den ergrimmten Brgern in das normannische Reich flchten mute. Dort starb er zu Sa lerno (1085). Seine letzten Worte waren: Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Unrecht gehat; darum sterbe ich in der Verbannung." e) Heinrichs Kampf mit dem Gegenknig Hermann und die Ein-fhrung des Gottesfriedens in Deutschland. Als neuer Gegenknig trat der Graf Hermann von Salm aus dem Hause Luxemburg auf. Dieser leistete dem Kaiser nach dessen Rckkehr aus Italien erfolgreichen Wider-stand. Aber allmhlich erlahmte die Kriegslust seiner Partei3, und Hermann kehrte, fast verlassen, in seine Heimat zurck. Die langen Kriegswirren lasteten schwer auf den erwerbenden Klassen. Deshalb begann man auch in Deutschland den Gottesfrieden (S. 75) einzufhren. Den Anfang machte der Bischof von Lttich; andere Dizesen folgten. Da Heinrich diese Bestrebungen untersttzte, so erschien er als der Schirmherr der unteren Stnde und verstrkte so seine Macht. f) Heinrichs Kampf mit seinen Shnen und die Erstarkung des Papsttums durch die Kreuzzge. Der hrteste Schlag traf den Kaiser, als seine eigenen Shne, zuerst Konrad und dann Heinrich, der sptere König Heinrich V., sich gegen ihn emprten (vgl. S. 55 u. 66). In derselben Zeit gewann das Papsttum dadurch bedeutend an Ansehen, da es die Leitung der Kreuzzge in die Hand nahm (vgl. S. 103). Der Kaiser wurde schlielich von seinem treulosen Sohne Heinrich als Gefangener nach der Burg Bckelheim a. d. Nahe gebracht und dann in Ingelheim zur Abdankung gentigt (1105). Es gelang ihm jedoch, nach Kln zu entkommen, wo die Brger ihm in alter Treue zugetan waren. Der Sohn rckte ihm nach, erlitt aber an der Maas eine Niederlage. g) Das Ende Heinrichs Iv. Schon begann sein Stern in neuem Glnze zu leuchten, als Heinrich Iv. in Lttich starb. Da er noch immer im Banne war, so wurde seine Leiche in einer ungeweihten Kapelle an der Maas beigesetzt. Einige Zeit nachher nahm die Kaisergruft zu Speier die Gebeine auf. 1 3hre Hauptsttze war nach dem Tode Ottos von Nordheim der Markgraf Ekbert von Meien. Sein Gebiet bergab Heinrich Iv. im Jahre 1089 den rafen von Wettin (bei Halle), deren Nachkommen es noch heute als Könige von Sachsen besitzen. Mertens. Deutsche Geschichte. Ausgabe A. I. 19. u. 20. Aufl. 6
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