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1. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 110

1868 - Elberfeld : Volkmann
110 Auch seine nächsten Nachfolger Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius waren gute, zum Theil treffliche Regenten und man hat das Jahrhundert, in welchem sie regierten, das goldene Zeitalter des römischen Reiches, sogar die glücklichste Periode der Menschheit genannt. (96—180 n. Chr.) Von da an ging es immer mehr abwärts, fremde Völkerschaften, besonders deutsche Stämme, machten wiederholte Einfälle ins römische Reich, das durch innere Parteiungen und Revolutionen, die namentlich von der kaiserlichen Leibgarde, den Prätorianern, ausgingen, zerrissen wurde. Rach einer langen Reihe von Unruhen und Verwirrungen schaffte zuerst Constantin der Große wieder Ordnung. Er ver- drängte allmählich seine Mitkaiser, (deren fünf waren) und machte sich um die Menschheit dadurch verdient, daß er 324 das Chri- stenthum Zur Staatsreligion erhob. Auch berief er 325 die erste allgemeine Kirchenversammlung zu Nicäa in Kleinasien, und ver- legte 330 den Sitz der Regierung nach Bpzantium, das er präch- tig ausschmücken und Neu-Rom benennen ließ; später erhielt es ihm zu Ehren den Namen Constantinopel. Die Einfülle der nördlichen und östlichen Völkerschaften dauerten aber fort, und dieser Umstand veranlaßte den Kaiser Theodosius den Großen, zur bessern Vertheidigung der Grenzen das Reich bei seinem Tode in zwei große Hälften zu theilen, deren eine, das weströ- mische Reich mit der Hauptstadt Rom, fein Sohn Honorius, die andere, das oftrömische mit der Residenz zu Constantinopel, sein Sohn Arcadius erhielt. Das erstere erlag endlich den wieder- holten Einfällen der Franken, Westgothen, Vandalen, Alanen und anderer deutschen Stämme und ging im Jahre 476 zu Grunde, indem der letzte Kaiser Romulus Augustulus von dem deutschen Heerführer Odoacer abgesetzt und auf ein Landgut in Campa- nien verwiesen wurde. Das oströmifche bestand noch bis zum Jahre 1453, wo es eine Beute der nach Europa vordringenden Türken ward.

2. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 109

1868 - Elberfeld : Volkmann
109 benutz dessen Adoption und Nachfolge genehmigt hatte, starb er auf einer Reise nach Campanien, wo er sich in der dortigen ge- sunden Luft erholen wollte, zu Nola im Jahre 14 v. Chr., 76 Jahr alt nach einer 45jährigen Regierung. Von seinen näch- sten Nachfolgern ist nicht viel Gutes zu berichten; es waren meist grausame, zunl Theil bis zum Wahnsinn blutdürstige Tyrannen. Seine Faniilie starb mit Nero aus, der an schändlichen Gräueln Alles überbot, was bisher in Rom verübt war. Erst unter Ves- pasian und seinem Sohne Titus wurde es besser; letzterer hatte noch vor seiner Thronbesteigung als Feldherr seines Vaters im Jahre 70 n. Chr. Jerusalem erobert und zerstört. Als Kaiser zeigte er eine überaus menschenfreundliche und wohlwollende Ge- sinnung, so daß man ihn „die Liebe und Wonne des Menschen- geschlechtes" nannte. Leider dauerte seine Regierung nur etwas über zwei Jahre, und Italien wurde während derselben von vie- len Unglücksfällen heimgesucht, zu denen namentlich die Ver- schüttung der beiden Städte Herculanum und Pompeji in Cam- panien gehört, die bei dem ersten bekannten Ausbruche des Ve- suv im Jahre 79 n. Chr. von einem Aschenregen bedeckt wur- den. Im vorigen Jahrhundert wurden die Spuren derselben aufgefunden, und durch fortgesetzte Nachgrabungen ist es gelun- gen, wenigstens Pompeji zum Theile wieder ans Tageslicht zu fördern. Titus Bruder Domitian war ihm ganz unähnlich und einer der grausamsten Tyrannen. Glücklichere Zeiten folgten unter dem greisen Kaiser Nerva, der freilich noch keine zwei Jahre regierte, und dessen Adoptivsohn und Nachfolger Trajan, der von Geburt ein Spanier als der erste Ausländer den Thron bestieg. Unter ihm gelangte das römische Reich zur größten Ausdehnung, indem er durch zwei Feldzüge gegen Dacien dieses Land eroberte und dann noch Mesopotamien und Assyrien in rö- mische Provinzen umwandelte; auch einen Theil Arabiens unter- warf er. Dabei sorgte er durch weise Gesetze für die Ordnung und Ruhe des Staates und beschützte Künste und Wissenschaften, so daß ihm der Beiname „der Beste" gegeben, und noch nach Jahrhunderten den Kaisern beim Regierungsantritt die Worte zugerufen wurden: „Sei gliicklicher als Augustus und besser als Trajanus."

3. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 123

1868 - Elberfeld : Volkmann
123 Hunnen wurden über den Pruth zurückgetrieben, wo sie im Laufe der Zeiten verschwanden. Nachdem das römische Reich, wie wir oben gehört haben, im Jahre 476 untergegangen war, gründeten deutsche Völker in den einzelnen Theilen desselben neue Reiche, und damit be- ginnt ein neuer Abschnitt in der Geschichte, den man das Mittel- alter zu nennen pflegt. Gedruckt bei Fr. Peters in Hilden.

4. Alte Geschichte - S. 107

1842 - Berlin : Sander
Staatsversassung in Spartn. 107 Die Spartaner ließen, als sie in Lakonien die Herrschaft gründeten, ihre alte Naturverfassung unter dreißig Stammhäuptern, eines als Erbfürst an der Spitze, bald hinter sich. Da sie das Land mit dem Speer gewannen und die Herrschaft für sich allein behalten wollten, so trat der Schwerpunkt ihrer Verfassung ganz in die Aristokratie, wie sie auch unter sich die Elemente mischen mochten. Denn blieb auch das Königthum, war auch Jeder im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleichheit und Mitregierung berufen; dieses Volk machte kaum den zehnten Theil der Bevölkerung aus. Neuntausend dorische Gutsbesitzer, in einem Bezirk beisammen, herrschten als ein Kastenadel aus der Stadt der Sieger über dreißigtausend unberechtigte, doch freie Hufner des übrigen Gebietes, und über ein paarmal hundert- tausend Leibeigene, die ebenfalls griechisches Blut hatten. Und auch im Volk der Herrscher erhielt die Aristokratie das Ueber- gewicht. Die Regierung lag in den Händen des Raths der Alten, von dreißig, weil der spartanischen Stämme so viele waren, aus drei Hauptstämmen abgeleitet. Den Altenrath ergänzte die Volksversamm- lung ans der Zahl mindestens sechzigjähriger Männer, wie einer ab- starb. Auch die peinliche Gerichtsbarkeit stand nebst der Sittenaufsicht bei diesem, ohne alle Verantwortlichkeit der Greise. Volksversammlung, das heißt Spartaner-Versammlung, gab es selten. Nur einmal jeden Vollmond traf sie zusammen und entschied über Veränderungen in den Gesetzen, welche die Regierung vorlegte, mit Ja und Nein. Sie wählte den Rath, und als Ephoren wurden auch diese, und beschloß über Krieg und Frieden. Der monarchische Theil der Verfassung erfuhr ein widriges Schick- sal. Das uralte Königthum ward gleich nach der Eroberung durch Theilung geschwächt. Zwei meist uneinige Königshäuser. Der Ver- such lag nahe genug für einen ächten Herrscher nach dem Beispiel anderer dorischer Staaten durch Niederreißung der Schranke, welche zwischen der freien Bevölkerung trennend stand, den Thron wiederher- zustellen. Dennoch ist gerade das Gegenthcil geschehen. Die Sprossen des Herakles, die das Ohr der delphischen Gottheit waren, hatten als erbliche Senatoren, Vorsteher im Senat und in der Volksversamm- lung, Verwalter von zwei Priesterthümern, Richter in Familiensachen, in der Heimath nur geringen Antheil an der Regierung, blos als Kriegsfürsten, wenn es draußen galt, waren sie Herrscher, bis man ihnen im Fortgang der Zeit die Feldherrnwürde durch Beaufsichtigung

5. Alte Geschichte - S. 114

1842 - Berlin : Sander
114 Griechenland. Der Vollendung der Demokratie wirkte die Beibehaltung einiger alten Satzungen: Bedingung des dreißigjährigen Alters für Senatoren und Ge- schworene , die Staatsprüfung der Senatoren, Beamten und Richter, die gesetzgebende Macht der Nomotheten, zwar entgegen, aber mit ungleichen Kräften, weil die Gewalten, welche beaufsichtigen sollten, aus völlig gleichartigen Elementen mit den zu beaufsichtigenden bestanden. Die Folge war: die Archonten sanken von Richtern erster Instanz zu bloßen Vorsitzerir und Untersuchnngsrichtern bei den Volksgerichts- höfen herab. Die Richter auf lebenslang, Epheten und Areopag mußten, sobald es den Herrschern gestel, von ihrem Gebiete peinlicher Gerichtsbarkeit an die jährlich wechselnden Volksgerichtshöfe abtreten, für deren stets wachsenden Bedarf, um Millionen zinsbarer Unter- thanen, die man Bundesgenossen nannte, in letzter Instanz Recht zu sprechen, jetzt die ungeheure Liste der Geschworenen von sechstausend Bürgern jährlich erlooset, zu Gebote stand. Der Rath der Fünfhun- dert konnte bei seinem jährlichen Wechsel neben dem steten Kreislauf auch seiner Vorsitzer kein großes Uebergewicht über eine Volksver- sammlung behaupten, von welcher er lediglich ein Ausschuß war. Und was half es, daß für die Gesetzgebung Nomotheten nöthig blieben, wenn man ansing, Alles auf dem Wege der Verordnungen durch transitorische Volksschlüsse (Psephiömen) abzuthun? Daher durch das Verschwinden aller überlieferten verschiedenartigen Bestandtheile ans der Verfassung, und bei dem eifersüchtigen Wieder- ausstoßen jeder dann und wann versuchten künstlichen Schranke, von einem Volke hohen Sinnes und nie wiedergesehener Bildung diese Menge rascher, unheilvoller Beschlüsse. Der Reiche fühlte es schwer, daß cr von den Armen beherrscht werde. Besonnene wünschten, daß nicht alle Aristokratie möchte vernichtet sein. Andere priesen das Königthum als eine göttliche Einrichtung. (Dahlmann.)

6. Alte Geschichte - S. 134

1842 - Berlin : Sander
134 Makedonien und das makedonische Reich. Schicksals! — blühten Künste und Wissenschaften so lange in Aegyp- ten fort, bis die neuanftretenden Nationen fähig waren, dieselben in Empfang zu nehmen. Man hat daher dieses Zeitalter der Literatur mit dem Namen des Alerandrinischen bezeichnet. Ueberhaupt nämlich gewannen die Völker durch die Auflösung der persischen Monarchie. Die Mittelpunkte des Kunstfleistes wurden durch neue Hauptstädte vermehrt; griechische Kultur durchdrang die Masse morgenländischer Einförmigkeit; für das Wohl der Länder waren Erbkönige vortheilhafter, als oft ändernde, und als Satrapen, diese schrecklichste Plage der Weltreiche, die um so gieriger, je schneller der Regierungswechsel ist. Dagegen waren durch Alexander orienta- lische Kenntnisse, Sitten und Producte mehr, als je, unter die Aegyp- tier und Griechen gekommen, und das gebildetste Volk der alten Welt, das griechische, lebte fast in aller Herren Ländern verstreut. Auf diese Weise ging jene Verschmelzung asiatischer und europäischer Kultur, die Alexander gewollt, in vielen Dingen wirklich von Statten, wenn anch nicht auf seine Weise, so doch durch seine Monarchien. Denn, wenn die Geschichte der griechischen Freistaaten den alten Satz bestätigte, daß sich die Poesie, Philosophie, Geschichte und bildende Künste nur auf dem Boden und unter dem Hirmnel freier Verfassungen zu dem herrlichsten Flor entfalten können, so sehen wir dagegen an der aleran- drinischen und ptolemäischen Monarchie, wie sehr der Geist und das Wesen der monarchischen Verfassung zum Wachsthum ausschließlich gelehrter Kenntnisse ersprießlich sei. Was in diesen Zeiten hervorge- bracht wurde, sind freilich keineswegs große, freie Schöpfungen, wie die des griechischen Genius. Aber die verdienstvollen Gelehrten sam- melten, prüften, beurtheilten die vorhandenen Denkmäler der Kultur und Literatur, und bewahrten sie für die folgenden Geschlechter auf. Sie begründeten recht eigentlich das erste gelehrte Publikum, das seit- dem nie ganz wieder vernichtet, obschon oftmals erschiittert worden. Ein Genie weckt und bildet mehre: zumal, wenn es auf den Thron erhoben wird, wo dann ein Staat auf einmal mehr treffliche Köpfe, als sonst zu einer Zeit, aus seiner Mitte hervorbringt. Darum sind sich auch Alexander und Aristoteles wunderbar ähnlich. Beide wollten Alles umfassen, Alles generalisiren, Alexander die äußere, po- litische Welt, Aristoteles die innere, die wissenschaftliche. Der mon- archische Philosoph eroberte, gleich seinem königlichen Zögling, fast die ganze damals bekannte Welt; es ist kein Zweig damaliger Wissen-

7. Alte Geschichte - S. 52

1842 - Berlin : Sander
52 Schifffahrt und Seehandel der Phönicier. Aber auch ohne diese fernen Entdeckungsreisen bleibt der Umfang, den dies merkwürdige Volk seiner regelmäßigen Schifffahrt gegeben hatte, nicht weniger bewunderungswürdig. Wenn Beschiffung des offenen Oceans erst die Folge von der Bekanntschaft mit der neuen Welt war, die jenseit desselben sich findet, so leitete sie dagegen ihr kühner Entdeckungsgeist von Küsten zu Küsten. Die lange Reihe von Jahrhunderten, wo sie ausschließend die Herren der Meere waren, gab ihnen hinreichende Zeit zu jenen allmähligen Fortschritten; die vielleicht um desto sicherer waren, je langsamer sie geschahen. Sie brachten ihre Schiffkunst gerade zu der Stufe der Vollkommenheit, deren sie damals bedurfte, und deren sie fähig sein konnte; und dehn- ten ihre Unternehmungen und Entdeckungen viel weiter aus, als Venezianer und Genueser in den Jahrhunderten des Mittelalters. Ihre zahlreichen Flotten verbreiteten sich auf dem indischen, wie aus dem atlantischen Weltmeer, und die tyrischen Wimpel wehten zu gleicher Zeit an den brittannischen Küsten und an den Ufern von Ceylon. (Heeren.)

8. Alte Geschichte - S. 251

1842 - Berlin : Sander
Staatsverfaffung in Rom. 251 gesteigertem Selbstgefühl, einige Legionen zur Verweigerung der Kriegs- dienste und zum Abzüge auf den heiligen Berg bringt. Mit der Schutzwehr von zwei Tribunen, den zwei Consuln gegenüber, kehren sie zurück, längst bekannte Namen, aber in ganz neuer Bedeutung. Diese Volkstribunen, unverletzlich von Person, üben ein Fürspruchs- und Einspruchsrecht gegen die Ueberschreitungen patrizischer Staats- beamten. Es konnte aber nicht fehlen, daß sie als Ueberschreitung rügen würden Alles, was seither gegen das Servische Recht geschehen war. — Das Volkstribunat hat die Verfassung im Sinne der Bürgerfreiheit umgeschaffen. Die Zahl der Tribunen stieg bald bis auf fünf (die Zahl der Klassen), dann bis auf das Doppelte. Sie brachten die freie lebendige Rede, ein bisher unbekanntes Element in die Centuriat- Versannnlungen, sie in den schützenden Antrag. Alles dieses zwar nicht ohne mannigfachen Kampf nach innen und außen. Ihr Antrag ging aus der Entscheidung der Mehrzahl des Tribunen-Collegiums hervor. Diese Mehrzahl aber war nicht selten im,patrizischen Inter- esse gewählt, vermöge des Einflusses, den die herrschenden Geschlechter dadurch in den Centuriat- Versammlungen zu gewinnen anfingen, daß viele vermögende Clienten Klassenrang erhielten. Ja, die Geschlechter übten sogar, der untergeordneten Stellung der Centuriat - Comitien gemäß, anfangs ein Bestätigungsrecht der jährlichen Tribunenwahlen durch ihre Curien. Auch pflegten die Patrizier dem Rechte der Tri- bunen Anträge zu machen, die die ganze Staatsverfassung angingen, heftig zu widersprechen, und über dem Wortkampfe ging der Tag, an welchem bis zu Sonnenuntergang jedes Geschäft abgethan sein mußte, dann ohne Erfolg verloren. Darum war es entscheidend, als die Tribunen schon im dritten Jahrzehend ihrer Wirksamkeit rein plebejische Tribus-Versammlungen durchsetzten, in denen sie selber gewählt wurden, und die zugleich das Recht hätten, über tribunizische Anträge, welcher Art sie auch sein möchten, unbegutachtet vom Senat zu berathschlagen und Beschlüsse zu fassen. Solchen Beschlüssen fehlte freilich noch viel zu einem Ge- setze, aber sie bildeten eine mächtige öffentliche Meinung; „sie waren die Preßfreiheit jener Zeit" (Niebuhr), und von nun an ging das Tribunat von seinem hemmenden Charakter zu einem positiv gestalten- den über. Gleichheit der Rechte war das aufgestellte Ziel. Je näher

9. Alte Geschichte - S. 253

1842 - Berlin : Sander
Staatsverfassung in Rom. 233 Standes-Interessen zusammenwachsen. Das Einspruchsrecht der Cu- rien und des Senats, einem Volke gegenüber, kann noch verspäten, aber nichts verhindern mehr. Von nun an ward rascher, doch immer stufenweise fortgeschritten vom Wahlrechte bis zur Wählbarkeit der Plebejer, von den kleineren Staatöämtern bis zu den hohen und höchsten. Aristoteles trat gerade seinen großen Bildungsweg an, und entnahm aus der Zergliederung so vieler um ihn her untergehender Staatsverfassungen Maß und Regel für den ächten Staatsbau, als tribunizische Beharrlichkeit, die schon durch Connubicn mit dem Adel theilweise verschmolzene Plebs gerade auf den Punkt zurückbrachte, auf welchen König Servius sie hatte stellen wollen. Ein Cónsul soll von nun an immer Plebejer sein, und ein gemessener Theil vom öffentlichen Acker soll den Patri- ziern entzogen und unter Plebejer als Eigenthum vertheilt werden. Was noch von ungleichem Rechte übrig war, fiel nun in den nächsten Menschenaltern (339—286 vor Christi) von selber; erst nach voll- ständiger Begründung der politischen Freiheit fand die persönliche ihre Sicherheit durch Aufhebung der alten Schuldkncchtschaft. Dergestalt kam aber die römische Plebs, aller Volkswürden theil- haftig und privilegirt durch das Volkstribunat, viel weiter, als bis zur beabsichtigten Gleichstellung. Sie kam vielmehr gerade da zu stehen, wo zu Anfang die Geschlechter standen. Bei ihr war die Herrschaft. Die Bestätigung der Volksbeschlüsse durch die Curien und den Senat ward am Ende bis auf eine unbedeutende Förmlichkeit hin ganz aufgehoben, eine Neuerung, die, was die Curien betrifft, unver- meidlich, was den Senat, nachtheilig war; denn den Kern des Senats bildete jetzt eine geprüfte Versammlung von Männern beider Stände, welche in den höchsten Staatswürden gestanden hatten. Fragt man nun, wie eö kam, daß nach der Aufhebung des alten Gegensatzes von Adel und Gemeinden jetzt, bei dem längst verlorenen Königthum, nicht geradezu reine Demokratie einbrach und durch sie Anarchie, sondern vielmehr die Staatsordnung lange Zeit eine ernste und hohe Haltung behielt, so liegt der Grund dieser merkwürdigen Erscheinung keineswegs allein in der Religiosität und lange streng bewahrten Familiensitte, sondern ebenfalls in der Nachwirkung der alten Institutionen auf die öffentliche Sitte, fruchtbar für die Mäßi- gung und wohlthätige Stätigkeit der neuen. Darum, daß die römische Volksversammlung nie dahin gerieth, blos nach Köpfen stimmen zu

10. Alte Geschichte - S. 328

1842 - Berlin : Sander
328 Rom. — Constantin der Große. heit und Unterstützung gewährte, und daß er neben dem römischen Adler das Zeichen des Heilandes aufstellte. Denn hierdurch gewann er' nicht nur eine große Partei in allen Provinzen des Reichs und in den Heeren seiner Gegner, sondern auch mit einigen Feinden des Reichs, und namentlich mit den Gothen, kam er in mildere Verhält- nisse. Wenn aber Constantinns geglaubt hat, er würde durch die christliche Religion dem alten mürben Leib des Reichs eine neue Seele geben können: so hat er sich hierin eben so schwer geirrt, als er sich irrte, da er die verschiedenen Meinungen der Theologen vereinigen zu können meinte oder ihren Streit durch Entscheidung zu endigen. Denn wenn man auch von dem Zustande des Reichs hinwegsieht: so ist zu solcher Wirkung das Christenthum gerade durch seine Erhaben- heit gar nicht geeignet. (Luden.)
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