Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
Der Staat und der Ackerbau.
(Feldmessung und Flurbereinigung.)
„Etwas muß er sein eigen nennen, oder der Mensch wird
morden und brennen." Gewiß spricht der Dichter hier nicht nur die
allgemeine Erfahrung aus, daß die gänzliche Besitzlosigkeit fast durch-
weg entsittlichend, verrohend auf das menschliche Gemüt wirkt. Er
will zugleich leise an die unumstößliche Tatsache erinnern, welche
die Menschheitsentwicklung aufwies, daß Anfang und Fortgang aller
Kultur an den Besitz geknüpft war. Die erste primitive Waffe, das
erste armselige Gewandstück, die früheste plumpe Zier, welche der
wilde Höhlenmensch der Vorzeit sein eigen nennen konnte, sie be-
deuteten einen ersten großen Schritt aufwärts zu den Höhen der
Kultur und Zivilisation. Wie hoch stehen über diesen armen
Wilden die späteren Nomadenvölker, die als Fischer, Jäger oder
Hirten ihr Dasein durch mancherlei, wenn auch rohe Freuden und
Genüsse verschönern konnten! Aber erst als der Boden der nähren-
den Mutter Erde fester und geheiligter Besitz ihrer immer noch
halbwilden Söhne geworden, war das Fundament gelegt, auf dem
unsere moderne Kultur ruht.
Die Besitznahme, Rodung und Bebauung des Bodens machte
auch Vorkehrungen zur Sicherstellung des erworbenen Eigentums
nötig und führte so in der Folge zum staatlichen Zusammenschluß.
Und noch heute bildet der Ackerbau die Hauptgrundlage des Staats-
lebens, denn kaum gibt es ein zweites wirtschaftliches Gut, das
den Menschen so fest an den Staat, an seine Nation bindet, als
der Ackerboden.
Dies rührt daher, „daß der Grund und Boden unbeweglich
und fest ist und daß der Mensch, wenn sein Leben und Schicksal
einmal mit diesem Boden untrennbar verkettet ist, wenn sein Hab
und Gut, sein Weib und Kind, seine Familie und gar seine Vor-
fahren mit diesem Boden verwachsen sind, er denselben auch lieben
und, wenn nötig, bis zum letzten Blutstropfen verteidigen wird."
Hieraus ergibt sich umgekehrt aber auch wieder für den Staat
die Pflicht der Erhaltung und Förderung des Ackerbaues und der
Bevölkerungsschichten, die ihn ausüben, ein hohes Maß von Für-
sorge zuzuwenden.
Unsere modernen Staatswesen, in erster Linie auch das bay-
rische, haben in den letzten 3 Jahrzehnten alles getan um die Land-
wirtschaft auf eine Höhe der Leistungsfähigkeit und Rentabilität zu
heben, wie dies kaum je erhört war.
Ein ausgedehntes Versicherungswesen suchte in Bayern den
Landwirt vor allzuschweren Schäden zu bewahren, womit Hagel-
1
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit]]
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seit Jahren schon anstrebt, vollendet sein wird. Die Unvollkommen-
heit der Mainschiffahrt ließ den Wert seiner kunstvollen Anlage nicht
zur Geltung kommen, so daß er nur dem lokalen Verkehre nutzbar
gemacht werden konnte.
Auch der 4 Km lange Frankenthaler Kanal, der Fran-
kenthal mit dem Rheine verbindet, hat nur örtliche Bedeutung, die
heute recht herabgemindert ist. Wie die beträchtliche Länge der
bayrischen Floßwege schon erkennen läßt, hat die Flößerei in
Bayern in den letzten Jahrzehnten eine beträchtliche Steigerung
erfahren. Es rührt dies vor allem daher, daß die stattgehabten
Mainregulierungen, für den Schiffsverkehr wohl nicht durchweg aus-
reichend, dem Transport von Flößen vollkommen genügen konnten
und daß auch neben Regnitz und Saale die Bäche des Frankenwaldes
in einer Gesamtlänge von rund 100 km korrigiert und dem Flößerei-
betriebe zugänglich gemacht wurden. Die Waldgebirge nördlich und
südlich des Maines waren damit an den Verkehr angeschlossen, der
sich so mächtig entwickelte, daß die Flößerei vom Neckar fast ganz
aus den Main überging. Fast alljährlich passieren weit über 200 000
Tonnen bayrisches Floßholz Frankfurt a. M.
Im Donaugebiet, 946 km Floßläufe umfassend, entfällt der
Hauptteil des Flößereigeschäftes auf die großen Alpenflüsse Isar,
Iller, Lech und Wertach nebst deren Zuflüssen. Regen undjlz
haben dem Holzreichtum des Böhmerwaldes weit ausgedehnte Ab-
fuhrwege geschaffen. Der großartigste Holzverkehr aber herrscht auf
der Isar, welchem Umstande es zuzuschreiben ist, daß München nächst
Mannheim sich zum bedeutendsten Holzmarkt Süddeutschlands ent-
wickelte.
Post. Telegraph. Telephon.
Es erscheint uns heute als fast selbstverständlich, daß mit dem
Auftreten des Dampfrosses, das Menschen und Güter mit Windes-
eile über Länder und Meere trug, auch das Postwesen eine völlige
Umgestaltung, einen neuen, den modernen Bedürfnissen entsprechenden
Aufschwung erfahren mußte. Aber Dampfwagen und Dampfschiffe
durchmaßen schon seit 3 Jahrzenten ihre Bahnen, bis auch dein
Po st wesen bei uns die große Stunde schlug.
Die Wiedererrichtung des deutschen Reiches gab den Anlaß
zur Neuordnung der alten Verkehrseinrichtung, Auf deutschein Boden
entsprungen, sollte sie auch hier ihre Wiedergeburt erleben. „Sie
muß als eine Frucht der Einheitsbestrebungen angesehen werden,
die bei der politischen Einheit der Stämme nicht stehen bleiben
konnten, sondern überall auch in den sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnissen, im Gewicht, in der Münze, in den Maßen und in den
3*
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
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Extrahierte Ortsnamen: Mainschiffahrt Rheine Bayern Maines Main Frankfurt Donaugebiet Mannheim
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1. Gegen eine Bauschgebühr, die je nach der Größe der
Anlage d. h. der Zahl der Teilneymeranschlüsse, 80 bis 150
Mk. betragen kann.
2. Gegen eine Grund- und Gesprächsgebühr. Diese
Grundgebühr beträgt bei allen Netzen unter 1000 Teil-
nehmeranschlüssen 60 Mk. Außerdem müssen 5 Pfg. ent-
richtet werden für jedes Gespräch im Ortsverkehr (auf 5 km
Entfernung), mindestens aber pro Jahr 20 Mk.
Es werden ferner berechnet für jedes einfache Gespräch
(Zeitdauer — 3 Minuten): bis 25 km 20 Pfennig; bis
50 km 25 Pfennig; bis 160 km 50 Pfennig; bis 500 km
1 Mark.
Im Ortsverkehr kostet jedes einfache Gespräch bei Benutzung
öffentlicher Sprechstellen 10 Pfennig, bei Gebrauch von Anschlüssen
mit Grund- und Gesprächsverkehr 5 Pfennig.
Landesschuh.
Wie unsere gerichtlichen Einrichtungen jeden Bewohner unseres
Vaterlandes in seiner Person, seinem Eigentum und seinen Rechten
schützen, so bedarf dieses selbst wieder eines mächtigen Rückhaltes
gegen Neid, Habgier und Rachsucht feindlicher und mißgünstiger
Nachbarn. Diesen ffndet mit unserem weiteren deutschen Vater-
lande auch unser Bayerland einmal in dem festen Zusammenhalten
aller deutschen Stämme und zum andern in der berühmten
„schimmernden Wehr" eines starken Heeres und einer seetüchtigen
Flotte. (Vergl. auch „B. u. L." Iii. Jahrg.)
Von dem großen Kriegsheere Alldeutschlands bildet die bay-
rische Armee einen wesentlichen Bestandteil, dessen oberster Herr im
Kriege wie im Frieden der König bezw. der Prinzregent ist, und
der nur im Kriegsfalle unter dem Oberbefehle des Kaisers steht.
Bayern trägt die Kosten und Lasten seines Heerwesens sowie den
Unterhalt der auf seinem Gebiete liegenden Festungen allein. Jn-
bezug auf Wehrpflicht, Dienstzeit, Ausbildung und Organisation usw.
gelten aber die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen deutschen
Heeresteile. Die Leitung und Verwaltung des gesamten bayrischen
Militärwesens obliegt im Namen des Königs dem Kriegsminister.
Die bayrische Armee besteht aus 3 Armeekorps, von welchen
das erste in München, das zweite in Würz bürg, das
dritte in Nürnberg seinen Sitz hat. Sie umfassen in sechs
Divisionen zu je zwei Infanterie-, einer Kavallerie- und einer
Feldartillerie-Brigade nebst einem Fußartillerie-Regiment und je
einem Pionier- und Trainbataillon im ganzen 24 Infanterie-
Regimenter, 2 Jägerbataillone, 1 Maschinengewehrabteilung, 11
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode]]
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wird oder daß mau ihnen einen Zivilversorgungsschein aushändigt,
der es ihnen ermöglicht als Angestellte, Unterbeamte usw. irgend
einen Posten im Staatsdienste zu erlangen. Man nennt solche In-
haber von Zivilversorgungsscheinen „M ilitäran w ärter". (S.
auch „B. u. L.", 3. Jahrg.)
Rechtsschutz.
Das riesig gesteigerte Erwerbsleben unserer Zeit hat ihr das
Siegel der Unruhe, des Hastens nach Geld und Gut aufgedrückt.
Es ist daher erklärlich, daß neben den erfreulichen Erscheinungen
tüchtigen Bürgersinns, nie ermüdenden Fleißes und rastlos streben-
den Pflichteifers auch die Schatten nicht fehlen, die allem mensch-
lichen Tun sich gesellen. So hören wir von sträflichem Eigennutz,
der zu unlauterem Wettbewerb, Fälschungen und Betrug führt, von
den groben Vergehen gegen Leben und Eigentum Anderer ganz ab-
gesehen. Da bedarf denn der Redliche eines Schutzes gegen Unehr-
lichkeit, Habsucht und Niedertracht, und diesen Schutz gewährt ihm
der Staat mit seinen Rechtseinrichtungen.
In germanischer Zeit oblag der Schutz von Personen und
Eigentum der Thingversammlung der freien Männer, welche unter
einem zum Vorsitzenden gewählten Edlen nach Brauch und Her-
kommen Gericht hielt, sofern ein Ankläger auftrat. Der Verklagte
konnte sich durch Eid von Schuld oder Verdacht reinigen, wenn er
Freunde, Eideshelfer, fand, die gleichfalls eidlich die Unschuld des
Verklagten versicherten. Ungleich behandelte das germanische Recht
die ihm Unterworfenen. Vergehen, begangen an einem Edeling,
fanden härtere Ahndung als solche an einem gewöhnlichen Freien.
Die Hörigen standen noch tiefer im Anrecht auf Schutz, während
die Unfreien jedes Rechtsanspruches bar waren. Gottesurteile ent-
schieden sehr häufig über Schuld oder Unschuld.
Unter den späteren Königen, vor allem unter dem allgewal-
tigen Karl, sah man die Gerichtsbarkeit als einen Ausfluß der
Herrschermacht an. So ward der König oberster Richter. Zwar
übten auch jetzt noch die Freien das Gerichtsrecht als Schöffen mit
aus, indem sie nach alter Ueberlieferung das Urteil „schöpfen"
halfen, und noch immer war ein Edler Vorsitzender des Gerichts.
Aber dieser Richter war zugleich der vom Kaiser ernannte Gaugraf
und wurde in seiner Rechtsprechung ebenso wie in seiner übrigen
Amtsführung durch besondere kaiserliche Beamte, die Sendgrafen,
(ein Weltlicher und ein Geistlicher), überwacht, die alle Vierteljahr in
der Grafschaft erschienen um an alter heiliger Thingstätte ein feier-
liches Gericht zu halten. Es wurden hier hauptsächlich diejenigen
Fälle verhandelt, über welche der Gaugraf eine Entscheidung nicht
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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arten aus, es kam zu neuen Reichsgründungen. Den von den
Franken unterworfenen germanischen Völkern blieb die Aufgabe vor-
behalten das Deutschtum zu wahren. Schon unter Ludwig dem
Deutschen war der Schwerpunkt des neuen Reiches nach Bayern ver-
legt worden, welches mehr und mehr die Vormacht unter den übrigen
Stämmen erhielt und zur Hauptstütze der letzten Karolinger wurde.
Da brach der vernichtende Schlag des Jahres 907 herein.
Der bayrische Adel siel in der Schlacht gegen die Ungarn. Dem
bayrischen Stamme ging seine beste Kraft verloren. Naturgemäß
gewannen nun die Sachsen unter den deutschen Stämmen den Vor-
sprung, an sie ging die allgemeine Führung über. Dem kraftvollsten
aller sächsischen Herrscher, Ottol., mußte auch das angestammte Fürsten-
haus der Luitpoldinger weichen um der Reihe der Amtsherzoge Platz
zu machen, die nun über 120 Jahre erfolglos gegen die allmähliche Zer-
stückelung Bayerns durch die sächsischen und salischen Kaiser ankämpften.
Die Herrscher aus dem Geschlechte der Welfen brachten in die
Entwicklung Bayerns eine neue Vorwärtsbewegung. Aber deren
Wellen mußten sich brechen an dem Felsen kaiserlicher Gewalt und
der Eifersucht der Fürsten und Herren des Reiches, die von der
überragenden Stärke eines Heinrich des Stolzen und Heinrichs des
Löwen nicht ohne Grund Gefahr für ihren eigenen Bestand zu
fürchten hatten. So wird am Ende dieses Zeitraumes Bayerns
Selbständigkeit abermals vernichtet, und der erste Wittelsbacher, Otto I.,
übernahm 1180 die Führung eines zerstückelten, im Rückgänge be-
findlichen Landes. Jeder Machtfortschritt ward von Reiches wegen
mißtrauisch verfolgt, von den unzähligen kleineren und größeren
Adelsgeschlechtern, die damals zwischen Böhmerwald und Alpen saßen,
in bitteren und erbitternden Fehden erschwert und gehemmt. Ueber-
all sah sich das neue Herrschergeschlecht zersetzenden Kräften gegen-
über. Aber die Lebenskraft dieses Geschlechtes siegte allmählich in
all den wechselvollen Kämpfen, welche die Existenz von Land und
Herrscherhaus bedrohten.
Das Glück kam den ersten Wittelsbachern zu Hilfe. Als im
Reiche die stausische Kaiserherrlichkeit traurig und rühmlos unterging,
war ihre Herrschaft in Bayern gefestigt. Bis auf wenige waren die
alten Adelsgeschlechter ausgestorben und diese wenigen beugten sich
nunmehr willig der ältesten und erlauchtesten Adelsfamilie des
Landes. Unter Ludwig dem Bayer schien das Herzogtum die alte
Macht und Ausdehnung noch überschritten, die Führung im deutschen
Königtum wieder übernommen zu haben.
Aber was dieses großen Wittelsbachers staatskluge Voraussicht
und zähes Durchhalten für seines Landes Machtstellung errungen,
sinkt durch eine kurzsichtige Familienpolitik bald genug wieder in
Trümmer. Die berüchtigten Landesteilungen schwächen aus Jahr-
hunderte hinaus Bayerns Kraft und führen oft genug Wittelsbacher
gegen Wittelsbacher aus den Plan.
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TM Hauptwörter (100): [T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_dem Ludwig Heinrich Heinrich Heinrichs Otto_I. Otto_I. Ludwig_dem_Bayer Ludwig
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Gleichzeitig trat aber ein neuer Faktor der Entwicklung des
Schyrenstaates hindernd in den Weg, das Ausdehnungsbestreben der
jungen Habsburger Monarchie, die mit eifersüchtigem Neide nicht
nur jeden Machtzuwachs ihres westlichen Nachbars zu hindern suchte,
sondern von Inn und Iller aus auch Vorstöße auf das nachbarliche
Gebiet bis in das Zeitalter Max Josephs Iv. herein beharrlich
plante. Von Gammelsdorf bis Campo Formio und Luneville blieb
Bayern das Ziel des ländersüchtigen Eigennutzes seitens des öster-
reichischen Nachbars.
Wohl suchten tüchtige Regenten die geteilten Kräfte zusammen-
zufassen. Das Primogeniturgesetz Albrechts des Weisen vom Jahre
1506 machte den Erbteilungen ein Ende. Aber Bayern war bereits
rings umklammert, eine Ausdehnung seines Gebietes nicht mehr
möglich; nur auf dem Wege innerer Erstarkung konnte es wieder
zu höherer Geltung gelangen. Hier wirkten aber die religiösen Wirren
im Reiche hemmend, lähmend ein.
Die Glaubensspaltung zwar wußte man den Landen an der
Donau fernzuhalten. Nicht aber war es möglich auch den Nöten
des furchtbarsten Krieges zu entgehen, den beklagenswerte Leiden-
schaft entzündet. Unsägliches Unheil, Jammer und Elend aller Art
mußte Bayern über sich ergehen lassen, und dennoch ging es in
Macht und Ansehen gestärkt aus den dreißigjährigen Kriegswirren
hervor. Das kam daher, daß einer der ausgezeichnetsten Beherrscher
Bayerns, wohl einer der größten Wittelsbacher, seine Geschicke lenkte,
Maxi.
Ihm verdankte der Kaiser seinen Sieg. „das deutsche Reich die
Aufrechterhaltung seiner Verfassung und Bayern die Erwerbung
der Kur würde, 1623, samt dem Besitz der Oberpfalz, 1628."
Nochmals bedurfte die habsburgische Monarchie der Unterstützung
des neu gekräftigten Kurfürstentums, als die türkische Ueberflutung
ihr den Untergang drohte. Auf den Wällen Belgrads verdiente sich
Max Ii. Emanuel die Ansprüche auf den Dank des Hauses Oester-
reich, der nachmals auf dem Blutfelde von Sendling und in zehn-
jähriger beispiellos harter Bestrafung bayrischer Untertanentreue so
seltsam vergolten wurde.
Das 1777 erfolgte Aussterben des Zweiges der wittelsbachischen
Familie, den Kaiser Ludwig der Bayer begründet hatte, führte der
pfälzischen Linie des Herrscherhauses den Besitz des gesamten pfalz-
bayrischen Gebietes zu, nicht ohne neue Ansprüche des österreichischen
Nachbarn, welche zum bayrischen Erbfolgekrieg führten, die Bayern
einen Teil seines Gebietes, das Jnnviertel, kostete. Leider kam
der neue Herr, der Kurfürst Karl Theodor, jenen Gelüsten Oester-
reichs so sehr entgegen, daß er Bayern sogar gegen die österreichi-
schen Niederlande zu vertauschen bereit war. An dem kräftigen
Widerspruch der nächsten Tronerben, der Herzoge von Zweibrücken,
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Extrahierte Personennamen: Max Albrechts Albrechts Maxi Max_Ii Max Ludwig_der_Bayer Ludwig Karl_Theodor Karl
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scheiterte dieser Plan. Mittlerweile entluden sich die Wetterstürme
der französischen Revolution auch in den Ländern rechts des Rheins,
nachdem das linke Rheinufer bereits von den Franzosen besetzt war.
Bayern, an der Seite der Habsburger fechtend, wurde gleichfalls
von feindlichen Armeen überschwemmt. Die Waffenbrüderschaft sollte
im Frieden von Campo Formio, 1797, dadurch vergolten werden,
daß Oesterreich sich von den französischen Machthabern ein Stück
bayrischen Besitzes bis zum Inn abtreten ließ, was tatsächlich nur
durch den aufs neue ausbrechenden Krieg verhindert wurde.
Unterdes hatte am 12. März 1799 nach dem Tode Karl Theo-
dors der Herzog von Zweibrücken, Max Iv. Josef, als neuer Kur-
fürst seinen Einzug in Müchen gehalten. Roch hielt er an der Seite
Oesterreichs aus. Als aber im Frieden zu Lüneville sein Waffen-
gefährte um sich schadlos zu halten die bayrische Pfalz an Frank-
reich abtrat ohne sich um des Besitzers Protest zu kümmern, da er-
kannte der Kurfürst, daß Kaiser und Reich ihn und sein Land im
Stiche ließen und daß Bayerns Selbständigkeit nur durch den An-
schluß an Frankreich zu retten sei. So sehen mir fortan die Bayern
als Verbündete der Franzosen, bis das große Jahr der Befreiung
alle deutschen Stämme zu gemeinsamem Werke einigte.
Für Bayern war aber durch das Freiwerden aus der Um-
klammerung seines östlichen Nachbarn eine Zeit neuen Wachstums
gekommen. Die verschiedenen Friedensschlüsse brachten einen erheb-
lichen Länderzuwachs und am 1. Januar 1806 folgte die bedeutsame
Erhebung zum Königreich. Damit waren die Grundbedingungen zu
der Machtfülle gegeben, die unser Vaterland gegenwärtig besitzt.
Im Jahre 1816 erhielt König Max I. die linksrheinische
Pfalz mit seinem eigentlichen Stammland Zweibrücken zurück. Da-
mit waren die Ländererwerbungen Bayerns abgeschlossen. Aber die
innere Kraftentfaltung begann nun erst recht sich zu regen, als mit
Einführung der Verfassung, 1818, der Weg frei wurde zur Betätigung
aller Kräfte im Staate und als Bayerns Könige, jeder an seinem
Teile, durch Werke der Volkswohlfahrt, der Bildung und Gesittung,
allem redlichen Streben Raum zur Betätigung gaben.
Die deutsche Gesinnung Ludwigs I. und Max Ii. half die
nationale Einigung Deutschlands vorbereiten, welche Ludwig Ii.
direkt herbeiführte und welcher unser unvergeßlicher Regent Luitpold
die treueste Stütze war. Künste und Wissenschaften fanden unter
diesen für alles Große, Schöne und Gute begeisterten Fürsten eine
wahrhaft königliche Förderung. Der Ausbau des Unterrichtswesens,
die Anlegung eines weitgespannten Netzes von Eisenbahnen, Telephon-,
Telegraphen- und Posteinrichtungen, die allen Ständen von Segen
sein sollten, hoben Bayern geistig und wirtschaftlich aus die Höhe,
welche es als zweitführender Staat des neuen Reiches einnehmen
muß. Freiheitliche Einrichtungen auf dem Gebiete des Rechtswesens
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Extrahierte Personennamen: Campo_Formio Karl_Theo- Karl Max_Iv Max Josef Max_I. Max_I. Ludwigs_I. Ludwigs_I. Max_Ii Max Ludwig_Ii Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Rheins Oesterreich Oesterreichs Bayerns Frankreich Bayerns Bayerns Deutschlands
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- 13 —
von Unterfranken, zu dem auch M i tte l fr a n k e n mit nahezu
500 ha zählt, und das kleine Seegebiet von Lindau. Beide
erlebten in den Zeiten vom 12. bis 16. Jahrhundert einen blühenden
Aufschwung. Als noch die großen Handelsbeziehungen den deutschen
Süden mit Italien und dem Norden in gleich lebhafte Verbindung
setzten, da schufen die Frankenweine, der „Stein" und „Leisten"
ihrem Heimatland einen geachteten Namen und auch der „ S e e -
wein" behauptete sich mit Ehren.
Der 30jährige Krieg, die Verheerungen der Völkerkämpfe des
18. Jahrhunderts, zerstörten wie in der Pfalz, so auch am Main
und Bodensee den blühenden Weinbau auf fast ein Jahrhundert
hinaus. Die Mitte des 19. Jahrhunderts fand ihn wieder in ge-
deihlicher Entwicklung. Seit etwas mehr als einem Jahrzehnt ist
er dagegen in Unterfranken wie im Lindauer Gebiet in stetem lang-
samem Rückgänge begriffen.
Die Ursache dieses Rückganges ist einmal in den häufigen
Mißernten und zum andern in den wenig lohnenden Preisen zu
Ende des vorigen und zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts zu suchen.
Allerdings waren die geringen Ernteerträgnisse zumteil auch dadurch
verschuldet, daß die Lagen der Grundstücke zu Weinbergen nichts
weniger als geeignet waren. Wie stark diese Abkehr vom Weinbau
in den fränkischen Gauen eingesetzt hat, die dem Obst- und Futter-
bau zugute kommt, beweist der Umstand, daß die ertragfähige Reben-
fläche von 7286 ha im Jahre 1829 auf 4936 ha im Jahre 1911
zurückging, was eine Verminderung von 2350 ha d. i. 32 °/o bedeutet.
Die entgegengesetzte Erscheinung weist der Obstbau auf, er er-
freut sich einer ununterbrochenen fortschrittlichen Entwicklung und
zwar in allen Kreisen Bayerns. Es treffen auf 1 qkm der Gesamt-
fläche des Königreichs 297, auf je 100 Einwohner 365 Obstbäume.
(Nach der Obstbaumzählung von 1900, seit welcher das Verhältnis
sich wohl noch bedeutend günstiger gestaltet hat.)
Ein gesteigertes Interesse für den Obstbau ist im ganzen Lande
erwacht. Ueberall zeigt sich das Bestreben neue Anpflanzungen
auszuführen, sogar Gemeinden suchen größere Geländestrecken, obst-
baulich auszunützen. „Es ist dies auch sehr erwünscht. Denn der
Bedarf an Obst nimmt von Jahr zu Jahr zu und muß noch zum
großen Teile durch Einfuhr vom Auslande her gedeckt werden,
während im Lande noch genügend Flächen zu lohnendem Obstbau
vorhanden sind". Bayern steht zwar inbezug auf die absolute Größe
des Obstbaumbestandes unter den deutschen Staaten an zweiter
Stelle, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl aber nimmt es den 14.
und in Beziehung auf die Gesamtfläche gar erst die 21. Stelle ein,
trotzdem z. B. im Apfelbaumbestand in der Zeit 1878—1900 eine
Mehrung von 911/2°/o eintrat.
So ist es denn eine erfreuliche Erscheinung, daß neben einer
Reihe von Fachvereinen, Gemeinden, Distrikten und Kreisen auch
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter]]
TM Hauptwörter (200): [T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
Extrahierte Ortsnamen: Unterfranken Italien Pfalz Main Unterfranken Bayerns
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
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gaben auch der breiten Masse des Volkes die beruhigende Sicherheit,
daß das Leben im Staate auf dem festen Fundament der Gerechtig-
keit ruhe.
Möge auf dieser Grundlage unser Vaterland einer großen und
glücklichen Zukunft entgegengehen, seinen Bewohnern ein Hort gei-
stiger und materieller Wohlfahrt, dem weiteren Vaterlande der
festeste Eckstein unverrückbarer Treue! Möge Liebe und Treue zu
Fürst und Heimat immer tiefer Wurzeln schlagen in den Herzen der
Bewohner und mögen sie ein immer festeres Band schlingen um
Herrscherhaus und Volk, ein Volk, das der Dichter begeistert preist:
„Fröhlicher Menschenschlag!
Treue trägt er im Mark,
Klar wie sein Erntetag
Wie seine Berge stark.
Himmel und Erde feiern
Dich, Du Land der Bayern,
O wie bist Du schön!" (A. d. Nora).
Geschichte der Verfassung.
Ein Staatswesen wie unser bayrisches Vaterland verkörpert
in sich nicht nur eine gewaltige Macht, es ist auch der erste und
stärkste Träger des Rechtes. Macht soll nicht vor Recht gehen, am
wenigsten im großen Familienhaushalte des Staates, wenn die
Existenz dieses Haushaltes nicht auf das schwerste gefährdet werden
soll. Mancherlei Entwicklungsstufen hat das öffentliche Leben durch-
laufen müssen, bis es auf die Grundlage des heutigen Rechtsstaates
gestellt wurde.
Bei unseren germanischen Vorfahren lag die Ausübung der
öffentlichen Gewalt, aller Angelegenheiten, die das Wohl und Wehe
der Gesamtheit wie des Einzelnen berührten, bei der Volksver-
sammlung. Sie beschloß über Krieg und Frieden, über Aus-
wanderung und Seßhaftmachung, über die Verteilung der Hufen
wie über die der Sklaven, und sie richtete über Leben und Tod
eines Angeklagten. Aber nur die Adeligen und Freien ge-
hörten dem Rate des Volkes auf der Thingstätte an, der Unfreie,
Höriger oder Sklave, war rechtlos.
Auch bei den Bajuwaren galt das gleiche Herkommen. Ein
Herzog stand an ihrer Spitze. Seine Residenz hatte er in
Regensburg ausgeschlagen. Hierher wurden in der Folge die
großen Volksversammlungen einberufen. Auch jetzt noch waren alle
Freien zur Teilnahme an denselben berechtigt. Der Herzog galt
als oberster Anführer im Kriege, als höchster Richter im Frieden.
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Sonntagsschule
Reichen die Einkünfte des Kirchenvermögens, der Almosen und
Opferkästen rc. nicht aus zur Bestreitung der Kosten, so können auch
hier die Fehlbeträge durch Umlagen gedeckt werden.
Die israelitischen Kultusgemeinden werden verwaltet durch den
Synagogenausschuß. Derselbe besteht aus 3 Mitgliedern, die auf
5 Jahre gewählt werden und welche aus ihrer Mitte den Vor-
stand erwählen, der vom Kgl. Bezirksamt zu bestätigen ist. Die
Verpflichtungen des Synagogenausschusses sind im allgemeinen die
gleichen, wie die der beiden genannten Kirchenvorstände. Auch geschieht
die Aufbringnng der zur Befriedigung der kirchlichen und schulischen
Bedürfnisse nötigen Mittel, sofern andere Einkünfte nicht vorhanden
sind oder nicht ausreichen, durch Umlagen.
Distrikt und Amtsbezirk.
Je höher die Anforderungen sind, die das Leben an den
Menschen stellt, und je schwieriger die Aufgaben, deren Lösung dem
Wohle Aller zugute kommt, desto mehr macht sich das Bedürfnis
des Zusammenschlusses geltend. So hat sich in grauer Urzeit das
Familienleben ausgebildet. Gleiche Nöten und Sorgen verbanden
die Familien zu Gemeinden. Unter unseren germanischen Alt-
vorderen bildeten größere Gemeindeverbünde den Gau und schließlich
den Stamm, der vielfach die Stelle des Staates vertrat mit einem
König oder Herzog an der spitze. Jene germanische Vereinigung
zu Gauen und Stämmen hatte fast ausschließlich militärische Be-
deutung: Erleichterung und Erhöhung der Kriegsbereitschaft.
Auch das moderne Staatsleben kennt den Zusammenschluß von
Gemeindeverbänden zu größeren Körpern, weist diesen aber eine
Reihe wichtiger Aufgaben zu, meist solcher, die sich im Rahmen der
kleineren Verbände nicht erfüllen ließen, deren Verwirklichung aber
für die Wohlfahrt der Allgemeinheit von höchstem Werte sind. So
hatte das französische Regiment im Jahre 1798 die Pfalz in 4
„Arrondissements" (Kreise) und diese wieder in eine Reihe von „Kan-
tonen" geteilt. Die Arrondissements wurden nach dem Sturze des
französischen Kaiserreichs zwar wieder aufgelöst, die Kantonal-
einteilung erhielt sich aber bis auf den heutigen Tag. Sie wurde
dem Distriktsratsgesetze von 28. Mai 1852 zugrunde gelegt, nach
dem unsere heimatliche Provinz aus 32 Distrikten bestehen sollte
und noch besteht.
Diesen Distriktsgemeinden liegen nach zwei Richtungen hin
Verpflichtungen ob. Einmal haben sie die Aufgabe in der Hebung
des Verkehrs, den übrigen öffentlichen Körperschaften wirksame Hilfe
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