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1. Bd. 4 - S. 101

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
§ 15. Der Sonderbnndkrieg. 101 in der Schweiz; doch widersetzte sich Süddeutschland, von Oestreich unterstützt, dem Durchmarsch der Preußen, daher der friedfertige König 1857 gegen Zusichernng von Straflosigkeit an die realistischen Gefangenen auf das angestammte Fürstenthum verzichtete. Die Entschädigung von 2 Mill. Frcs., welche ihm zuerkannt wurde, wies er zurück. — Seither entwickelte sich das Verfassungsleben weiter, indem zuerst etliche 50 Kantonale Verfassungsänderungen beliebt wurden, denen 1866 und 72 auch Anläufe zur Revision der Bundesverfassung folgten. Die Kantonssouveränität sollte noch weiter beschränkt und namentlich die Militärordnung, die da und dort sehr im Argen lag, der Bundesbehörde übertragen werden. Dann wünschte man allen Schweizern unentgeltlichen Unterricht zu ermöglichen, die Eheschließung zu erleichtern, schon auch die Todesstrafe abzuschaffen. Die tolle Steigerung der Freiheit aber, welche die Züricher Demokratie in dem sog. Referendum verlangte, daß nämlich alle Gesetze der Bnudesvertretung wieder von den einzelnen Bürgern geprüft und durch Abstimmung in den Gemeinden angenommen oder verworfen werden sollen, wurde so gemildert, daß nur ein fakultatives Referendum besteht, wenn 8 Kantone oder 30,000 Bürger erneuerte Berathung über ein Gesetz verlangen sollten. Am 12. Mai 1872 wurde die erste Revision von 261,000 gegen 255,000 Stimmen verworfen. Am 19. Apr. 74 aber siegte die Revision mit 340,000 gegen 198,000 Stimmen. Zugleich wurden die Landeskirchen in Neuenburg, Basel, Bern, Genf, Thurgau so revolutionirt, daß an die Stelle der Bekenntnißkirche die Volksküche trat, welche das Bekenntniß für ent* behrlich erklärte. Ein Schritt, der natürlich zur Bildung freier Kirchen führte und sich in seinen Folgen noch nicht übersehen läßt. Ein Hauptwerth dieses regsamen Freistaats für seine Nachbarn liegt darin, daß auf diesem schmalen Boden ein Versuchsfeld angelegt ist für allerlei politische Experimente. Sagt ein Versuch den Schweizern nicht zu, so können sie

2. Bd. 4 - S. 96

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
96 I Die Zeit der Konstitutionen. Randou durch Unterwerfung Kabyliens die Eroberung des Landes bis an den Rand der Saharawüste. Louis Philipp und fein Regierungssystem hatte sich im Lauf der Jahre abgenützt. Man achtete ihn wenig, trotz seiner unleugbaren Tugenden und seines musterhaften Familienlebens; es hieß, er selbst liebe das Geld zu sehr und gewinne die Kammermitglieder durch Zusicherung von persönlichen Vortheilen, die Wähler derselben aber durch Bestechung. So verlangten nun Thiers und Barrot eine „Wahlreform," damit eine reinere Vertretung der Natiou zu Stande komme; und da zwei Minister 1847 wegen groben Unterschieds verurtheilt wurden, sah man bald alle Regierenden für gleich käuflich und verächtlich an, und rüstete sich zum Sturze Guizots mit aller List und Kraft. Umsonst warnte der König in seiner Thronrede Dez. 47 vor „feindseligen, blinden Leidenschaften;" die Franzosen wollten einmal wieder was Neues haben, und es gelang ihnen unverhofft schnell im Febr. 1848, nachdem Bewegungen in der Schweiz und in Italien die herrschende Gährnng gesteigert hatten. § 15. Der Sonderbundkricg. Die Kantone der Schweiz hatten seit Ang. 1815 eine neue Bundesverfassung erhalten, welche an der Herrschaft der Geschlechter nichts veränderte. Diese Patricier leiteten alle Geschäfte, ohne daß von strenger Verantwortlichkeit die Rede war; ihr Walten befriedigte jedoch im Ganzen die Städte, welchen die Landschaft wenig drein reden konnte. Denn durchgängig herrschte in den größeren und gebildeteren Kantonen die wohlhabende Bürgerschaft der Hauptstädte, während in der stockkatholischen innern Schweiz die Bauernversammlungen unter der Leitung der Adeligen oder Pfarrer ihr gewohntes Wesen trieben. An mannichfaltigen Rechtsungleichheiten wurde kaum gerüttelt; das staatliche Leben schien fast erstickt. Die Tagsatzung aber, welche die Centralregierung vorstellte, und bald in Bern, bald in Zürich oder Luzern sich zur Berathung

3. Bd. 4 - S. 98

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
98 I. Die Zeit der Konstitutionen. bis zum 20jährigen Jüngling herab, die Lust und Kunst des Regierens allgemeiner verbreitet. Luzern (Jan.31), Freiburg (Febr.), Thurgau und Zürich (März), Aargau, St. Gallen, Waadt (Mai) rc. giengen voran; Bern folgte im Okt. Basel unterdrückte znerst die Bewegung in der Landschaft, indem es Liestal mit Trnppen besetzte, und glaubte dann (Febr.) mit einer mäßigen Reform durchzukommen; allein nach blutigen Zusammenstößen zog es der Einwilligung in die Landschaftsforderungen die Trennung in zwei Halbkantone vor 1832. In Neuenburg, das ungeschickt genug Fürstenthnm und Kanton zugleich war, schlug der preußische General Pfnel 1831 die Bewegung mit den Waffen nieder. Im Ganzen war eine größere Gleichartigkeit des Ver-faffnngslebens im aufgeklärteren Theil der Schweiz erreicht; 7 demokratische Kantone, darunter die Vororte Bern, Zürich, Luzern schloßen schon das Siebener Concordat Juli 1832, das auf eine Umänderung der Bundesakte hinarbeitete. Dagegen vereinten sich nun aber (Nov.) 4 katholische Kantone mit Basel und Neuenburg zu Sarnen, um weitere Neuerungen abzuwehren. Heftige Debatten folgten. Eidgenössische Truppen schritten gegen Basel und Schwyz ein, und die Tagsatzung löste den Sarner Bund auf. Eine Umgestaltung der Bnndes-aste kam noch nicht zu Stande; man begnügte sich, das Heer- und Zollwesen einheitlicher zu ordnen. Indessen war nun die Schweiz der Tummelplatz aller radikalen Geister geworden, die von hier aus Italien, Deutschland, Frankreich zu republikauisiren gedachten. So stiftete der Genuese Mazzini das „junge Italien" und vermochte es (Febr. 34) zu einem tollen Einfall in Savoyen, der aber an der Theilnahmlofigkeit der Bauern scheiterte. Darüber beschwerten sich und drohten ernstlich die Nachbarmächte, am bittersten Louis Philipps 1838, wegen Louis Napoleon (S. 92); doch gab die Tagsatznng, auf Englands starke Fürsprache bauend, diesen Einmischungen des Auslands nur halbes Gehör.

4. Bd. 4 - S. 99

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
§ 15. Der Sonderbundkrieg. 99 Da den Radikalen im Verlauf dieser Bewegungen immer gewisser wurde, daß Rom der gefährlichste der Gegner sei, welche die volle Einigung der Schweiz aufhielten, ergrimmten sie mehr und mehr gegen die Klöster, als den Herd aller Unruhen. Aargau hob 1841 die seinen aus und nahm ihr Vermögen für Zwecke des Unterrichts und der Wohlthätigkeit in Beschlag; eine Rücksichtslosigkeit, welche sowohl die Nachkommen der habsburgischen Gründer als die strengen Katholiken der innern Schweiz tief verletzte. Letztere arbeiteten um so rühriger auf Ausdehnung des römischen Einflusses hin und siegten 1844 in Wallis und Luzern, wo alsbald die Jesuiten ebenso rücksichtslos ihre Herrschaft durchführten. In Wallis wurde den Protestanten sogar der Hausgottesdieust untersagt, aus Luzeru flüchteten 1200 Bürger. Umsonst versuchte der Oberst Ochsenbein von Bern einen Frei-schaarenzng in den letzteren Kanton, 1845; er wurde blutig zurückgeschlagen. Und jetzt schlossen die 7 Kantone Luzeru, Schwyz, Unterwalden, Uri, Zug, Freiburg und Wallis einen Sonderbund zu gegenseitigem Schutz; die Tagsatzung aber wurde von Zürich gebeten, beit Sonder-buitb aufzulösen. Nachdem auch Genf revolutiouirt und den Fortschrittlern beigetreten war, beschloß die Tagsatzung 20. Juli 47 die Auflösung des Sonderbunds und die Vertreibung der Jesuiten. Doch da man in Luzern auf die Hilfe der Großmächte baute, wurde dieses Verlangen kalt abgewiesen; so kam es denn zum offenen Kriege über den Fortbestand der Kantonalsouveränität. Die Tagsatzung bot 95,000 Mann auf und stellte sie unter den Oberbefehl des Genfers Dnfour, der nach Palmerstons Rath, um den katholischen Mächten keine Zeit zum Eingreifen zu lassen, den Krieg aufs allerschnellste beendigte. Er besetzte erst Freiburg, besiegte dann 23. Nov. 1847 bei Gislikon den Gegner Salis und unterwarf im Nu Luzern und die übrigen Kantone. Binnen 9 Tagen war die Schweiz von den Jesuiten ge* säubert. Die besiegten Kantone mußten die Kriegskosten

5. Bd. 4 - S. 97

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
§ 15. Der Sonderbundkrieg. 97 einfand, machte sich durch Nichtsthun fast so verachtet wie der deutsche Bundestag. Metternich erstreckte seine Polizeimeisterei auch auf die Schweiz, indem er von ihr namentlich die Ausweisung von freisinnigen Flüchtlingen aus Deutschland und Italien mit Drohworten verlangte; und die Tagsatzung war ihm meist zu Willeu, während die einzelnen Kantone etwas fester das Gastrecht wahrten. Daß 1818 die Jesuiten sich in Freiburg festsetzten und, 1828 aus Frankreich ausgewiesen, in Masse dahin strömten, ärgerte Viele; aber zu einer kräftigen Gegenwirkung kam es nicht, bis die Julirevolution das Volk aufweckte. Als die rothen Söldnerregimenter, welche für Karl X. gestritten hatten (S. 59), in die Schweiz zurückkehrten, erschollen schriftliche Weckrufe gemäßigter Patrioten, denen der Vorort Bern Sept. 1830 durch ein warnendes Kreisschreiben an die Kantone erst die allgemeine Aufmerksamkeit zuwandte. Bern verlangte nämlich, daß gegen die aufreizenden Zeitungen eingeschritten und alle Ruhestörung vermieden werde. Zürich antwortete darauf, die Bewegung der Gemüther habe nichts Beunruhigendes, wofern sie richtig geleitet werde. Bald traten Versammlungen der Einsichtigeren da und dort zusammen und besprachen, wie die Bürgerwünsche nach größerer Rechtsgleichheit erfüllt werden könnten; suchten dann die Regierungen diese Wünsche hinzuhalten, so versammelten sich Volksmassen, bei denen die Schreier und Gleichmacher in's Vordertreffen traten; wurde darauf von oben herab gedroht, so riefen die Glocken den Landsturm heraus. Da kam es denn auch wohl zu Schüsse». Irgendwie hatten durch solchen Druck der Volkspartei 10—11 Kantone ihre Verfassungen rasch so umgestaltet, daß das Land demokratisirt wurde, wenn auch einzelnen Städten noch Bevorzugungen zuerkannt blieben. Der Bauer war dem Fürsprech oder Professor oder Patricier doch ziemlich unsanft auf die Füße getreten; die Staatslasten wurden gleichmäßiger vertheilt, die Zahl der Stimmfähige« ungemein erweitert, Leseb. d. Weltgesch. Iv. (2. A.) 5

6. Bd. 4 - S. 289

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
§ 28. Der zehnte russisch-tllrklsche Krieg. 289 gegönnt und die Staatsallmacht in bedenklicher Weise gepriesen. Am Ende aber ruht die nachhaltige Macht des Staats doch in demjenigen Kern der Bevölkerung, der von sittlich religiösen Motiven bestimmt wird; verwirrt diesen die Regierung, so schadet sie sich selbst. Und so beifällig man auch Bismarcks Wort anhörte: Nach Canossa gehen wir nicht, so wenig ist damit der Sieg des Staats für die Zukunft gesichert; denn in diesem Feldzug siegt nicht die Schlagfertigkeit, sondern die Ausdauer. An solche aber ist der römische Stuhl seit Jahrhunderten gewöhnt; und durch Vereine, Casinos, Wanderversammlungen, öffentliche Wallfahrten, Wahlversammlungen, Adressen an den H. Bater sammt dem Peters-Pfennig und Extrageschenken nach Rom, durch eine einheitlich geleitete, rührig betriebene Presse entwickelt der Katholicismus bereits eine sociale Macht, die ihm noch vor einem Jahrzehnt niemand zugetraut hätte. Auch von der Verleihung des allgemeinen Stimmrechts ziehen die Klerikalen mit ihrer starken Organisation weitaus den größten Vortheil. Erwägt man zugleich die sichtlichen Fortschritte, welche der Socialismus bei uns gemacht hat (S. 279), so wird der denkende Bürger des Reichs erkennen, daß er sich für langwierige Kämpfe zu gürten und nach Geisteswaffen ernstlich umzusehen hat. § 28. Der zehnte russisch-türkische Krieg. Der „kranke Mann" wurde zusehends kränker, wie sich 6. Okt. 75 offenbarte, da er die Leere feiner Taschen bekennen und seine europäischen Gläubiger mit dem halben Zins (von 5 Milliarden M.) abspeisen mußte. So sehr diese klagten, die Mächte konnten ihnen nicht helfen. Auch sonst mehrten sich die Anzeichen vom Verfall des Reichs. Auf der Insel Kreta erhoben sich 1866 die Griechen der Berge, jagten die Türken in die Küstenstädte, und Oestreich wie Frankreich zeigten gute Lust, die schöne Insel dem Griechenkönig zu seiner russischen Hochzeit zu verehren. Doch legte sich England noch drein, die Pforte Leseb. d. Weltgesch. Iv. (2. A.) jg

7. Bd. 2 - S. 352

1863 - Stuttgart Calw : Vereinsbuchh. [u.a.]
352 Yiii. Das Papstthum. höheres Licht hatten als die meisten ihrer Zeitgenossen, denn ihre Bauwerke sind gar hochsiunig und man kann ihnen im Allgemeinen sogar evangelische Gedanken unterlegen. Aber auch das will ich zugeben, wiewohl es doch eine Frage sein könnte, daß die dama- ligen Christen überhaupt mehr zur Ehre Gottes, als zur Ehre ihrer Sradt, ihrer selbst, siel) an diesen Bauten betheiligt haben. Allein ein solches Streben, mit präch- tigen Tempeln die Gottheit zu verehren, finden wir auch bei den Heide» neben der ärgsten geistlichen Finsterniß und Verdorbenheit. Darum, lieber Leser, darfst du ja nicht von solchen herrlichen Kirchen einen Schluß auf das Christeuthum derer machen, unter denen sie entstan- den sind. Ach, es war im Ganzen gar anders, als es dort in Steinen stand! Wir gehen von den Kirchen zur Kirche. 8 13. Die Kirche in dieser Zeit. Die Waldenser. Die christliche Kirche hat sich im dreizehnten Jahrhundert nach Nordosten hin ausgebreitet. Wie die heidnischen Preußen (§ 10) von den Deutschherrn mit dem Schwerte bekehrt wurden, so die Liev- und Esthländer durcb den eigens dazu gestifteten Schwert- orden 1217. Innerhalb derselben will ich zuerst von neuen Er- scheinungen im Mönchthum Nachricht geben. Um die Strenge des Klosterlebens, welche bei den Benedicti- nern nachgelassen hatte, in frischen Orden zu erneuern, waren schon vom zehnten Jahrhundert an mehrere an- dere gestiftet worden, so der Orden der Cl uniacenser in Burgund, der der K a m a l d ul ense r in den Apeu- uinen, die der Karthäuser und Ciftercienser in Frankreich. Der Karthäuserorden trieb die Strenge auf die Spitze; seine Mönche mußten sich nicht nur arg

8. Bd. 2 - S. 354

1863 - Stuttgart Calw : Vereinsbuchh. [u.a.]
354 Viii. Dns Papstthum. Orden gewann außerordentlichen Beifall und Zuwachs, so daß bald Haufen von Franziskanern in allen Ländern herumliefen; die Zahl ihrer Klöster stieg auf 7000. Ka- puziner und Barfüßer sind Zweige von ihnen. Es entstand auch einen Nonuenordeu nach der Regel Frau« cisci, der der Klartfsiunen. Um dieselbe Zeit errichtete der adelige und gelehrte Spanier Dominikus de Guzman einen ähnlichen Orden, „eine Gesellschaft von reisenden Predi- gern" und zwar zunächst für die Ketzer in der Kirche. Der Papst bestätigte sie 1216. Auch diese Mönche, vor- zugsweise „P redig er mön ch e" genannt, lagen ihrer Aufgabe mit dem größten Ernst und Eifer ob. Auch ihnen war gänzliche Armuth auferlegt; auch sie ver- schafften sich die dringendsten Bedürfnisse durch Bettel». (Späterhin gierigen freilich beide Orden zwar nicht vom Betteln, aber von ihrem strengen Grundsätze der Armuth ab, indem auch sie schöne Besitzungen an sich nahmen.) Die Dominikaner tragen eine schwarze Kutte mit Spitz- kappe. Sie vermehrten sich ebenfalls sehr schnell und brachten es im Lause der Zeit auf 4000 Klöster. Die Klostervorfteher heißen statt „Aebte" bei den Dominikanern „Prioren," bei den Franziskanern „Guar- diane." Bei beiden Orden stehen die Klöster einer Landschaft zusammen unter einem höhern Aufseher, dem Provinzial, sämmtliche Provinziale unter einem Ge- neral, der seinen Sitz in Rom hat. Diese so zahlreichen Mönche, welche möglichst viel mit dem Volke verkehrten und neben dem Predigen auch B eichte hörten und A b s o ! u t i o n sprachen, erlang- ten einen außerordentlich großen Einfluß aus die Ehri- stenheit. Welch treffliche Heere besaß der Papst au ihnen, dem sie sich zu unbedingtem Gehorsame verpflichtet hatten und der sie duich ihre Generäle gleich in Thätigkeit setzen konnte! Wir haben schon bei der Geschichte Kaiser Friedrichs Ii. gesehen, wie er sie benützte. Wir schauen jetzt auf die Theologie hin. Unter

9. Bd. 2 - S. 379

1863 - Stuttgart Calw : Vereinsbuchh. [u.a.]
§ 3. Die Eidgenossen. 379 und so fromm lebte, daß man bei ihrem Tode sprach: „Da fährt eine Heilige gen Himmel!" Das war die Frömmigkeit und Heiligkeit jener Zeit! § 3. Die Eidgenossen. Ich habe im vorigen Paragraphen eine Absicht Al- brechts auf die Waldstatte rn der Schweiz angedeutet; nun Näheres davon. Das alte Helvetien oder die heutige Schweiz gehörte damals noch z»m deutschen Reiche. Unter der Oberherrlichkeit des Kaisers regierten viele geistliche und weltliche Herren darin, die Bischöfe von Basel. Con- stanz rc., die Grafen von Habsbnrg, Kyburg je. Es gab darin auch reichsfreie Städte, Freiburg, Bern, Solo- thurn rc. und ebensolche Landgemeinden, die also niemand über sich hatten, als den Kaiser. Reichsfrei oder reichsnnmitlelbar waren die Landgemeinden von Schwyz, Uri und Unterwalden. Diese Ländchen liegen um den Bi er w al d st ätter-S e e herum mitten in der Alpenwelt und hießen von Alters her die Wald- stätte. Die Bewohner waren ein einfaches, biederes und in der Alpenluft starkgekräftigtes Volk. Nun batte also Kaiser Albrecht, der zugleich Herzog von Oestreich und Graf von Habsburg war, eine mächtige Begierde, diese Waldstätte, welche an seine Habsburgischen Besitzungen grenzten, seiner Hansmacht beizufügen. Sie sollten ihre Reichsnnmittel- barkeit aufgeben und Unterthanen des Hanfes Oestreich werden. Wiederholt machte er ihnen den Antrag, sich möchten sich doch „in den ewigen Schutz seines Hanfes" begebe»»; allein sie lehnten es stets ab, wollten ihre alte liebe Freiheit bewahren. Sie baten ih»» als Kaiser, er möchte ihnen, wie es sonst Brauch war, einen kaiserlichen Bogt aufstellen, der außer Landes wohne und zu Zeiten komme, um die kaiserlichen Rechte

10. Bd. 2 - S. 381

1863 - Stuttgart Calw : Vereinsbuchh. [u.a.]
§ 3. Die Eidgenossen. 381 Uri nannte. Ebendahin kam aber auch Werner Stauf fach er ans einem altehrbaren Geschlechte in Schwyz, beschwert von einem Worte Geßlers, als wel- cher beim Anblick seines neugebanten stattlichen Hanfes zornig gesprochen: „Kann mans leiden, daß das Bauern- volk so herrlich wohnt?" Diese drei, Walther Fürst, Werner Stauffacher und Arnold Melchthal redeten nun miteinander von der Noth des Landes und wie ihr ab- zuhelfen; und sie wurden eins, daß jeder heimlich mit andern vertrauten Leuten von der Sache sprechen sollte; und darnach verabredeten sie zusammt eine Zusammenkunft zu weiterer Berathung. Am 7. November 1307 versammeln sich 33 Männer beim Dunkel der Nacht im Rütli, einer einsamen Wald- wiese am See. Sie rathschlagen im ernsten Kreise; dann heben sie die Hände empor und schwören: Sie wollten treu beisamenstehen. um die von den Vätern er- erbte Freiheit für die Enkel zu bewahren; sie wollte» sich nicht ihrer Pflicht gegen das heilige römisch- deutsche Reich erledigen, auch dem Habsburger Haus nichts von seinen Gütern und Rechten entfremden; es sollte kein Blut vergossen, noch irgend Rache genommen werden; sie wollten nur die Vögte und ihre Gehilfen aus dem Lande treiben; mit dem Neuen Jahre wollten sie sich dazu erheben. Unter den Verschworenen war auch Wilhelm Tell aus Uri, mit dem sich kurz darnach eine seltsame Ge- schichte zutrug. Geßler hatte aus dem Markte zu Alt- dorf einen herzoglichen Hut aufstecken lassen, dem die Vorübergehenden ihre Ehrerbietung bezeigen sollten, als ob's der Herzog selbst wäre. Teil gieng am Hute vor- über und grüßte ihn nicht. Er wurde ergriffen und von Geßlern mit dem Tode bedroht. Doch wollte der Vogt ihn begnadigen, wenn er seine Kunst als der beste Bo- genschütze des Landes bewähren und einen Apfel von dem Kopfe seines S ö b n l e i n s herabschießen würde. Tell fleht, ihn mit solch unnatürlichem Thun
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