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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 208

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
Tie Heeresorganisation. 208 X Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. der obwaltenden politischen Verhältnisse, voller Hingebung an die Interessen seines Volkes, so trat er an die Lösung der sich ihm darbietenden Ausgaben heran. Was er als solche erkannte, geht aus einer 1858 an die Minister gerichteten Ansprache und aus einer nach seiner Thronbesteigung veröffentlichten Willenskundgebung hervor: Preußens Heer müsse mächtig und angesehen sein, um, wenn es gelte, ein schwerwiegendes politisches Gewicht in die Wagschale legen zu können; es wäre ein schwer sich bestrafender Fehler, wollte man mit einer wohlfeilen Heeresverfassung prangen, die im Momente der Entscheidung den Erwartungen nicht entspräche. Preußen müsse in Deutschland moralische Eroberungen machen durch eine weise Gesetzgebung bei sich, durch Hebung aller sittlichen Elemente und durch Ergreifung von Einigungselementen. Als deutschem Fürsten liege ihm ob, Preußen in derjenigen Stellung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Geschichte unter den deutschen Staaten zum Heile aller einnehmen müsse. 3. Solchen Grundsätzen und Überzeugungen entsprechend, erstrebte Wilhelm I. vor allen Dingen eine Reorganisation des Heeres. Er erblickte darin geradezu eine Lebens- und Ehrenfrage des preußischen Staates. Die preußische Kriegsverfaffuug beruhte noch auf der Gesetzgebung von 1814. Seitdem war die Bevölkerung erheblich gewachsen, die Zahl der Rekruten aber, die jährlich ausgehoben wurde, dieselbe geblieben, das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht alfo durchbrochen. Bei jeder Mobilmachung (so 1849 und 1859) mußte, weil das stehende Heer zu schwach war, ein großer Teil der Landwehr einberufen werden. Dabei hatte sich gezeigt, daß die Hälfte derselben aus verheirateten Männern bestand, welche den Dienst unter der Waffe als bedeutende Störung ihres häuslichen und wirtschaftlichen Lebens empfanden. Um diese unhaltbaren Verhältnisse zu beseitigen, legte Wilhelm I. einen von ihm selbst unter dem Beirat des Generals Roon (seit 1859 Kriegsminister) ausgearbeiteten Plan zur Reorganisation des Heeres dem Landtage vor. Nach demselben sollten in Verwirklichung des Gedankens der allgemeinen Wehrpflicht möglichst alle Militärtüchtigen eingestellt, die Zahl der Regimenter bedeutend vermehrt, die dreijährige Dienstzeit wirklich durchgeführt, die Dienstzeit in der Reserve ausgedehnt, die in der Landwehr dagegen verkürzt werden. Im Abgeordnetenhause erhob sich gegen die beabsichtigten Neuerungen ein unerwarteter Widerspruch. Es sah die politische Notwendigkeit derselben nicht ein, scheute die daraus hervorgehende Mehrbelastung (24—27 Mill. Mark), sträubte sich gegen die Antastung der Landwehr, des eigentlichen Volksheeres, und versagte 1862 nach erbitterten Kämpfen die Bewilligung der Ausgaben. Da es der König für seine Pflicht hielt, die bereits begonnene Reform

2. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 45

1791 - Erlangen : Bibelanst.
45 Vi. Der Ch uv rheinische Kreis. Dieser be- sieht aus dem i. Churfürstenthum Mainz/ dessen Besitzer ist der erste Erzbischof und Churfürst/ Friedrich Carl Joseph, gebohrner Freyherr vonerthal, geb. 1719. Der ge- sammte Staat ist groß 175 Quadratmeilen/ Einwohner 320000. Das eigentliche Erzstift liegt an beydensei- ten des Rheins und Mayns, sehr fruchtbar und wohl- angebaut. Das vorzüglichste Erzeugniß ist der Wein, der im Rheingau/ einem Strich Landes von Mainz dis an Bacharach, langst dem westlichen Ufer des Rheins, am besten gerath. Ueberhaupt giebt die Land- wirthfchaft den Einwohnern die meiste Nahrung. s) Mainz, die Hauptstadt und churfürstliche Residenz am Einfluß des Mayns in den Rhein, ist befestiget. Einwohner gegen 30000. Die Strümpf - und Zeug- manusakturen sind von keiner Bedeutung, und arbeiten nur für die Bewohner des Armen * Zucht > und Wai- senhauses. Auch sind hier Tobaksfabriken. Es ist hier eine katholische Universität, welche jetzt sehr verbessert und auch zum Theil mit protestantischen Lehrern besetzt worden ist. b) Kronberg, ein Städtchen , hak Leinwand - und Wollenzeugmanusakturen. e) Hoch h e i m, wegen des guten Rheinweins berühmt.' d) Zu Dingen ist ein Rheinzoll, und eine gefährliche Gegend für die Gchiffqrth, die das Binger Loch ge- nennt wird. Ueber den Rhein drüben liegt Rüdes- h ei m, wo der stärkste Rheinwein wächst. e) Zu G e r m e r s h e i m, Mainz und Oberlahn- stei n sind chursürsttiche Zolle, wodurch die Fahrt und Handlung auf dem Rhein sehr erschwert wird. Boa dem Spessartwalde, der auf einem (Nbttgs liegt, wird viel Holz nach Holland verführt. O Höchst

3. Allgemeines Lesebuch für den Bürger und Landmann - S. 113

1791 - Erlangen : Bibelanst.
Hz Sittenlchren und Klugheitsregeln. ^ap. I!. i) Wie hoch die von Gott gesetzte Obrigkeit zu achten sey. t^te vielen und großen Wohlthaten, welche wir in '****' unserm deutschen Vaterlande genießen, haben wir vornehmlich der weisen und gütigen Fürsorge der Re- genten und ihrer Rache, dann auch andern obrigkeitli- chen Personen zu danken. Sie haben Künste und Hand- werker unterstützt; sie haben dieaecker und Wiesen des Landes den Unterthanen zum Bau übergeben und anver- traut; sie haben sehr viele nützliche Einrichtungen ge- macht und bisher erhalten. Unter den Menschen, die in einer Stadt oder in einem Dorfe beysammen wohnen, entstehen gar sehr oft Streitigkeiten. Einer beleidigt oder vervortherlt den andern: wenn keine Obrigkeit Ware, was für Unruhen und für langwierige Zwistigkei- ten würden entstehen; wie würden die Schwachem un- terdrückt , um das Ihrige gebracht, beleidiget und ver- folget werden? O wie gut lst es, daß Gott die Obrrgf keit darzu verordnet hat, Friede und Eintracht unter den Menschen zu erhalten! Die Obrigkeit sorget da- für, daß uns das Unsrige nicht von Dieben und Räu- bern genommen; daß unser Leib von bösen Menschen und Mördern nicht verletzt; daß die Sicherheit auf den Straffen erhalten, und auch, wenn Krieg entsteht, der Unrerthan durch Soldaten beschützet wird. Sollten wir Gott nicht danken, der uns alle diese großen Wohl- thaten durch die Anordnung der Obrigkeit bisher er- wiesen hat? Was sind wir diesen Vätern und Versor- gern der Unterthanen schuldig? Ihre guten Verordnun- gen würden uns ja nichts nützen, wenn wir sie nichtbe- H folg-
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