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1. Hessische Geschichte - S. 4

1897 - Gießen : Ricker
— 4 — der Sonne erinnerte. Ursprünglich wurden Schwanen- und Gänseeier als Opfer dargebracht. Der Schwan war ein der Lichtgottheit geweihter Vogel. Die Walküren erscheinen als Schwanenjnngfranen auf dem Kampfplatze, um die Gefallenen nach Walhalla zu geleiten. Dem Schwan schrieb man die Gabe der Weissagung im sogenannten Schwanengesange zu. „Schwcmenapotheke", „Schwanenhof", „Zum Schwanen" erinnern an die Beliebtheit dieses Vogels in alter Zeit. Mit der Osterfeier waren bei den Chatten die „Schwerttänze" verbunden. Diese reigenartigen Tänze führte man zur Frühlingszeit zu Ehren des schwertführenden Lichtgottes Freyer und der Sonnengöttin Ostarä auf. Ein Teil der Tänzer stellte den Sommer, ein anderer den Winter dar, wobei der Sommer den Winter zum Lande hinausschlug. Bis in unser Jahrhundert hinein zündete man am Osterfeste Osterfeuer an. Man errichtete auf Bergen große Holz- und Strohstöße und brannte dieselben unter Singen, Jubeln °und Tanzen des Volkes ab. Die Kirche übernahm den Gebrauch der alten Osterfeuer, zündete dieselben selbst an „als Symbole des neuen Lichtes, welches die Macht des Todes vertrieben". Am Charsreitage, nachmittags 3 Uhr, wurden die Lichter der Kirche ausgelöscht. Zum Anzünden des kirchlichen Osterfeuers mußte neues Feuer durch Stahl und Stein erzeugt werden. Es wurde durch den Priester angezündet. In feierlicher Prozession zog man nach der Feuerstätte, welche durch denselben zuvor geweiht wurde. Das Volk nahm dann von dem geweihten Feuer mit nach Hanse, um sein Herdfeuer damit anzuzünden und gleichsam dadurch auch zu weihen. Daneben hat sich auch der Eiergebrauch aus der alten Osterfeier erhalten. Freilich werden jetzt nicht mehr wie ehedem die Eier geopfert, sondern von den Kindern bei Bekannten und Verwandten erhoben. Dabei hat sich der Mythus erhalten, daß die Ostereier vom Hasen kommen. Der Hase galt, wie bereits erwähnt, als ein den Lichtgottheiten _ geweihtes Tier. Das noch heute in Hessen übliche Spiel, die Ostereier auf der Wiese der Sonne entgegenzuwerfen, deutet wohl auch noch auf einen in der heidnischen Zeit üblichen Kultus zu Ehren der Lichtgottheit. Unser Dienstag führt seinen Namen von dem altgermanischen Gotte Zin, im Genetiv Zitoes lautend, woraus Diwes — Dienstag wurde. Ziu hatte ein blitzendes Schwertwals Zeichen seiner Macht. Unter seinem Schutze steht die Rechtspflege. An seinem Tage, dem Dienstage, finden die öffentlichen Gerichts- und Dingversammlungen statt. Alle Gerichte wurden in den ältesten Zeiten unter freiem Himmel gehalten auf Hügeln, grünen Auen, an Flüssen, Bächen und Hainen. An diesen Orten fühlte man sich der Gottheit näher, als in einem geschlossenen Raume. Daher stand denn auch die Gerichtsstätte stets in Verbindung mit dem Heiligtums, wo die Opfer dargebracht wurden. An die Gerichtsversammlung schloß sich ein Trinkgelage, welche Sitte man noch im Mittelalter beibehielt.

2. Hessische Geschichte - S. 104

1897 - Gießen : Ricker
— 104 — Ix. Zeit des Strebevs nach Einheit und Freiheit. X* Die hessische Staatsverfassung. Die größte Wohlthat, mit welcher Großherzog Ludwig I. sein Land und Volk beglückte, war die Verfassungsurkunde vom Jahre 1820. Dadurch erhielt Hessen eine land ständische Verfassung, welche den Landständen, d. h. erwählten Abgeordneten des Volkes, das Recht der Mitwirkung bei der Beratung über Regierungssragen einräumt. Seitdem wurde Hessen eine konstitutionelle Monarchie, d. h. eine Einherrschaft mit Volksvertretung. Die heute giftigen Verfassungsbestimmungen sind im allgemeinen noch die früheren. Das Oberhaupt des hessischen Staates ist der Großherzog, welcher den Titel „Königliche Hoheit" führt. Die Nachfolge in der Regierung des Landes tritt nach dem Erstgeburtsrechte ein. Jeder Thronfolger verbürgt den Ständen die Aufrechterhaltung der Verfassung durch eine Urkunde. Als Einkommen bezieht unser Landesfürst die von den Ständen festgesetzte „Zivilliste". Die Landstände bilden 2 Kammern. Zu der ersten Kammer gehören die Prinzen des Großherzoglichen Hauses und die Häupter der standesherrlichen Familien, ferner der katholische Landesbischof, der Prälat, (Superintendent der evangelischen Kirche) und der Kanzler der Landesuniversität. Personen, welche ein hervorragendes Verdienst um den Staar haben, können vom Landesfürsten zu Mitgliedern der ersten Kammer ernannt werden. Auch den Präsidenten derselben ernennt der Großherzog. Die zweite Kammer bilden die gewählten Abgeordneten der Stadt-und Landgemeinden, etwa 50 an der Zahl. Die Wahl zu dem Landtage ist eine indirekte, indem zuerst Wahlmänner (Urwähler) gewählt werden, welche dann die Abgeordneten aus die Dauer von 6 Jahren erwählen. Alle 3 Jahre findet eine Ergänzungswahl statt, indem die Hälfte der Mitglieder ausscheidet. Die Gewählten können die Wahl ablehnen oder ihr „Mandat" niederlegen. Einberufung, Vertagung und Schluß der Kammer geschieht durch den Großherzog oder dessen Stellvertreter. Er hat das Recht, die Kammern aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen. Die Landstände haben folgende Rechte: 1. Das Steuerbewilligungs- und Budgetrecht, d. h. sie können an der Beratung des jährlich für das kommende Jahr festzustellenden Wirtschaftsplanes (Budget) teilnehmen. Sie können die einzelnen Posten bewilligen oder ablehnen. Ohne ihre Zustimmung darf keine Steuer erhoben werden. 2. Das Gesetzgebungsrecht. Ohne Zustimmung der Landstände kann kein Gesetz erlassen, auch keins aufgehoben werden. Zum Zu-

3. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 240

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
240 X Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. auf Entsatz und mit jedem Tage wuchs die Not. In der zweiten Hälfte des Januar gewann man die Überzeugung von der Unmöglichkeit einer Rettung. Da reifte der Entschluß, mit dem Feinde vor den Mauern der stolzen Hauptstadt in Unterhandlung zu treten. Derselbe Mann, welcher früher mit prahlerischem Trotze das Wort ausgerufen hatte: „Keinen Fuß breit französischer Erde, keinen Stein unserer Festungen!", Jules Favre, begab sich am 23. Januar durch die deutschen Vorposten nach Versailles zu einer Unterredung mit dem Kapitulation Grafen Bismarck. Dieselbe führte am 2 8. Januar 1871 zur Kapi- 28. sanuar i87i. tulation tjott Paris und zum Abschluß eines dreiwöchentlichen Waffenstillstandes. Alle Forts wurden ausgeliefert; die Besatzung von Paris galt als kriegsgefangen; nur eine Division von 12000 Mann durfte die Waffen behalten zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung; die Stadt Paris mußte eine Kriegskontribution von 200 Millionen Francs zahlen; während der Waffenruhe sollte die Berufung einer frei gewählten Nationalversammlung erfolgen; dieselbe sollte in Bordeaux zusammentreten und über die Frage entscheiden, ob der Krieg fortzusetzen oder Frieden zu schließen sei; der südöstliche Kriegsschauplatz, wo eben das Verhängnis über Bourbaki hereinbrach, sollte vom Waffenstillstand ausgeschlossen sein. § 142. Der Deutsch-französische Krieg. Iii. Der Friedensschluß. Die Wiederaufrichlung des Deutschen Kaiserreichs. Friedenspräli- 1. Die ans allgemeinen Wahlen hervorgegangene National-m«er[aiselu Versammlung, in welcher sich selbst Vertreter von Elsaß und 2(’’,Tebluar 18<1'Sothrirtgeit befanden, wurde am 13. Februar 1871 in Bordeaux eröffnet. In ihr siegte die vernünftige Erwägung, daß jeder weitere Widerstand nutzlos, ja verderbenbringend sei. Die Versammlung wählte an Stelle Gambeüas den hochbejahrten Thiers zum „Chef der ausführenden Gewalt der französischen Republik" und ordnete ihn, mit hinreichenden Vollmachten bekleidet, zu den Verhandlungen in Versailles ab. Hier kamen schon am 26. Februar nach lebhaften Auseinandersetzungen zwischen Thiers und Bismarck die Friedenspräliminarien zum Abschluß. Frankreich trat Elsaß, ohne Belfort, Deutsch-Lothringen mit Metz und Diedenhofen ab (263 Quadratmeilen mit rund l1/« Millionen Einwohnern) und verpflichtete sich, 5 Milliarden Francs Kriegskosten zu zahlen, die eine noch im Jahr 1871, den Rest in einem Zeitraum von 3 Jahren. Bis zur völligen

4. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 258

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
258 Xi. Bayerische Geschichte. eria^einer sset‘ 7. Die bisher angeführten Tatsachen beweisen, daß Bayerns 26. Mai i8i8. erster König als wahrer Landesvater eine außerordentlich umfassende Wirksamkeit ausübte, deren segensreiche Folgen in allen Kreisen zu verspüren waren. Die wichtigste seiner Regierungshandlungen aber blieb noch unerwähnt. Es war der aus freiem Entschlüsse hervorgegangene Erlaß einer Verfassung, womit er in Erfüllung einer Zusage der Wieuer Bundesakte und in weiser Berücksichtigung der Zeitumstände am 2 6. Mai 1818 sein Volk beglückte ('§ 129, 2). Der Grundgedanke der Verfassung ist die Mitwirkung des Volkes in Zachen der Gesetzgebung und Besteuerung. Dieselbe geschieht durch den Landtag, welcher tu zwei Körperschaften zerfällt, in die Kammer der Reichsräte und in die Kammer der Abgeordneten. Die Kammer der Reichsräte ist zusammengesetzt aus deu volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, den Häuptern der ehemals reichsunmittelbaren Familien, den beiden Erzbischöfen und einemsuffraganbischof, dem Präsidenten des protestantischen Oberkonsistoriums und aus Männern, welche der König wegen hervorragender Verdienste um den Staat zu Reichs-raten ernennt. Die Kammer der Abgeordneten wurde bis zum Jahr 1848 von den Vertretern der einzelnen Stände: des Adels, der Geistlichkeit, der Städte, der Grundbesitzer 2c. gebildet (daher Ständeversammlung), besteht aber seitdem aus deu vom Volke durch freie (indirekte) Wahl bestimmten Abgeordneten. Bei der Eidesleistung auf die Verfaffung sprach der König die Worte: „Ich wiederhole in dieser feierlichen Versammlung, daß ich mein persönliches Glück und den Ruhm meines Thrones einzig in dem Gesamtwohle und der Liebe meiner Untertanen suche." Ergebnis der 8. In stürmisch erregter Zeit hatte Maximilian I. Joseph die Max' I. Joseph. Regierung seines erschütterten, in der Auslösung begriffenen Reiches übernommen. Durch eine 26 jährige, rastlose Tätigkeit war es ihm gelungen, dem weiteren Verfall Einhalt zu tun, zweckmäßige Reformen durchzuführen, Wohlstand, Bildung und Gesittung der Maximilian I. Joseph.

5. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 127

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 110. Ii. Koalitionskrüg. Der Reichsdeputationshauptschlus; 1803. 127 4 Aber nun offenbarte sich wieder der Mangel an Überein- Sn Suworows p i * . , von Jtalren tn stimmung unter den Verbündeten und dieser Umstand wirkte lahmend die Schweiz 1799. ans den Fortgang der Ereignisse. Infolge der Einwirkungen des Wiener Kabinetts wurde S u w orow mitten aus seinem Triumphzug gerissen und m die Schweiz geschickt, wo unterdessen Russen und Österreicher gegen den gemeinsamen Feind in Nachteil geraten waren. Unter den denkbar größten Opfern und mit Anstrengungen ohnegleichen, sührte er auf unwegsamen Pfaden, über Schnee und Eis den Übergang über den St. Gotthard aus und stieg, indem er fortwährend mit fast unüberwindlichen Hindernissen zu kämpfen hatte, die ihm die natürlichen Gewalten und der Feind (namentlich an der Teufelsbrücke) entgegensetzten, in das Reußtal hinab. Sein Marsch über das Hochgebirge gehört zu den beschwerlichsten, von welchen die Geschichte zu erzählen weiß. Die kühne und bewundernswerte Tat des jugendsrischen Greises war jedoch vergeblich. Noch vor Suworows Ankunft in der Schweiz waren die befreundeten Truppen bei Zürich geschlagen worden (September 1799). Abermals erklomm er von Altdorf aus (in der Nähe der Mündung der Neuß in den Bierwaldstädtersee> mit seinen schon erschlafften Kriegern steile, von Eis umstarrte Höhen und vollzog den Übergang ins Vorderrheintal, von wo er dann auf Befehl Pauls L, der mit Österreich und England zerfallen war, den Rückzug in die russische Heimat antrat. B. Die Machtherrschnft Napoleons 1799 1812. § 110. Ii. Koalitionskriea (Fortsetzung!. Der Reichsdeputations-hauptschluß 1803. 1. Nachdem Snworow vom Kriegsschauplätze abberufen worden Sturz des^ war, trat ein anderer Mann in den Vordergrund. Napoleon Bonavarte Napoleon"7ster » Äon[ui 1.799 war im Oktober 1799, unentdecft von den auflauernden Engländern, aus Ägypten zurückgekehrt, hatte durch einen „soldatischen Gewaltstreich" das Direktorium, dem die Stimme des Volkes die Verantwortung für die in Italien erlittenen Unfälle der französischen Truppen zuschrieb, gestürzt, an die Stelle desselben 3 Konsuln mit zehnjähriger Amtsdauer gesetzt, sich zum ersten Konsul wählen und mit außerordentlichen Machtbefugnissen bekleiden lassen und so den Staat, der nur noch dem Scheine nach eine Republik war, in Wirklichkeit in eine Militärmonarchie

6. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 130

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
130 Ix. Von der Französischen Revolution bis znm Wiener Kongreß. machte, die noch vorhandenen Kräfte zu sammeln und einem weiteren Verfalle entgegenzuarbeiten, stieg Napoleon auf der Stufenleiter des Ruhmes und der Macht unaufhaltsam höher. 1802 ließ er sich die Konsulswürde auf Lebenszeit verleihen mit dem Rechte, seinen Nachfolger selber zu bestimmen und im Mai 1804 durch Beschluß des Senates gar als Napoleon!, zum erblichen Kaiser der Franzosen ausrufen. Papst Pius Vii. spendete ihm in der Notredamekirche unter festlichem Glanze die kirchliche Weihe (2. Dezember). „Die meisten Höfe beeilten sich, den gekrönten Plebejer in ihre legitime Mitte aufzunehmen." Teutsche Fürsten und Diplomaten begaben sich nach Paris und brachten hier dem Gewaltigen ihre Huldigung und Glückwünsche zur ueueu Würde dar. Nur vier europäische Mächte: England, Rußland, Schweden und die Pforte versagten ihm die Anerkennung. Ter französischen Nation schien die Revolution in Vergessenheit geraten zu fein; denn viele Einrichtungen kehrten zurück, welche früher vou dem nach Freiheit und Gleichheit dürstenden Volke hinweggefegt worden waren. Der neue Kaiser umgab sich mit einem Glanze, der die Pracht des ehemaligen Hofes von Versailles überstrahlte; er begründete einen neuen Lehensadel „mit den alten Titeln von Fürsten, Herzogen, Grafen, Baronen" und schränkte die durch Kampf und Blut errungenen Rechte der Untertanen erheblich ein. Besetzung 2. Schon vor feiner Erhebung zum Kaiser zeigte er durch zwei Hannovers durch f r r, r ’ v ,?<■ franz. Truppen Gewaltstretche, von welch wegwerfender Geringschätzung er dem Teutschen Reiche gegenüber erfüllt war. Als die Engländer entgegen einer Bestimmung des Friedens zu Amiens die Insel Malta an den Johanniterorden nicht herausgaben, dann die Entfernung französischer Truppen ans der Batavischen Republik forderten, begannen 1803 die Feindseligkeiten zwischen England und Frankreich von neuem. Ein Angriff auf das Jnselreich war ein zu großes Wagnis. Da reifte in Napoleon der Entschluß, das durch Personalunion mit England verbundene Hannover (§ 85, 11) zu okkupieren, obwohl letzteres ein Glied des Deutschen Reiches war und die Wegnahme desselben als Friedeusbruch und eute Verletzung des Völkerrechtes angesehen werden mnßte. Noch im Jahre 1803 siel von Holland her ein französisches Korps in Hannover ein und behandelte das Land als unterworfenes. Weder Preußen noch das Reich schickten sich an, das gewalttätige Verfahren zurückzuweisen. Gewalttat gegen 3. Eine andere Gewalttat Napoleons, welche die Gesnnkenheit Lengt)ien°i8oin des Reiches illustriert, ereignete sich auf badischem Boden. Dort lebte der Herzog von Enghien, ein Prinz aus einer Seitenlinie der Bourbonen, tu stiller Zurückgezogenheit. Früher hatte derselbe in einem Entigrantenheer gedient. Da die Anhänger der Bourbonen ans ihn, den tüchtigen Krieger, ihre Hoffnung setzten, so glaubte Napoleon,

7. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 113

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 105. Ausbruch der Revolution. 113 organisiert und Lafayette als Befehlshaber an die Spitze gestellt. Als Abzeichen trng sie eine dreifarbige Kokarde: rot und blau, die Farben von Paris, und weiß, die Farbe des Reiches. Die Wogen des Umsturzes wälzten sich hinaus in die Provinzen. Die Greueltaten des Pariser Pöbels wiederholten sich im offenen Lande. Rachedürstend plünderten und zertrümmerten die Bauern die Burgen des Adels und entschädigten sich so durch Raub, Zerstörung und Mord für den Druck, unter dem sie bisher geseufzt. 4. Die Nationalversammlung, die sich von nun au die konstituierende nannte, ging an ihr Werk und arbeitete mit fieberhafter Eile an der Umwandlung des Staatswesens. Das absolute Königtum wurde beseitigt und an dessen Stelle eine die Macht des Königs außerordentlich beschränkende konstitutionelle Monarchie gesetzt. Der König behielt die ausübende Gewalt oder Exekutive. Die gesetzgebende Gewalt, sowie das Recht, über Steuerleistungen und Staatsausgaben, Krieg und Frieden zu beschließen, wurde einer vom Volke zu wählenden Abgeordnetenkammer, der G e s e tz g e b e n d e n 9t a t i o n a l-Versammlung, übertragen. Ihren Beschlüssen gegenüber bekam der König nur ein aufschiebendes Veto oder Einspruchsrecht (für zwei Legislaturen oder 4 Jahre). Behufs einer einheitlichen Verwaltung wurde das Land lediglich nach geographischen Rücksichten in 83 Departements eingeteilt. Adel und Geistliche verloren ihre bevorzugte Stellung. Alle in der Leibeigenschaft wurzelnden Rechte, die gutsherrliche Gerichtsbarkeit, das Jagdrecht, die geistlichen Zehnten wurden abgeschafft und es wurde dem Bürgerstand der Zugang zu allen staatlichen und militärischen Ämtern eröffnet; desgleichen brachte man den Grundsatz der Gleichheit aller Stände hinsichtlich der Besteuerung zur Einführung. Die Geistlichen sollten fortan von der Gemeinde gewählt und vom Staate besoldet werden; dagegen wurde das gesamte Kirchen- und Klostervermögen eingezogen und zur Deckung der Staatsschuld benützt. (Assignaten-Anweisungen ans den Wert der neuen Nationalgüter, Papiergeld.) Der König mußte 1790 die neue Verfassung beschwören. 5. Die Konstituierende Nationalversammlung bestand anfangs in ihrer Mehrheit aus Freunden der Monarchie; selbst der stürmische Mirabeau suchte das erschütterte Königtum vor dem Untergang zu bewahren. Allmählich aber gewannen Männer des Umsturzes, so die nach ihrem Versammlungsort (einem Jakobinerkloster) benannten Jakobiner, an deren Spitze der entsetzliche, blutbefleckte Robespierre stand, einen überwiegenden Einfluß und sie trieben, gestützt aus den ihnen zujauchzenden Pöbel, die ausgebrocheue Bewegung in verhängnisvolle Bahnen. Da bei dem Haß der Menge gegen den Adel und der aufwieglerischen Tätigkeit der wilden Revolutionsmänner immer neue Gricbcl, Lehrbuch der deutsche» Geschichte. Ii. 8 Die Konstituierende Nationalversammlung. Tie neue Verfassung. Die Jakobiner.

8. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 117

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 107. Die Einwirkung der Französischen Revolution auf Deutschland. 117 ihnen Hafen und Stadt ein. Allein mächtige Revolutionsarmeen warfen die royalistifchen Aufstände nieder und vertrieben auch die Engländer aus Toulon. Bei der Belagerung dieser Stadt (1793) legte der junge Artillerieoffizier Napoleon B o n a p a r te die erste Probe seines Feldherrntalentes ab. — Drei Jahre lang dauerte die Schreckensherrschaft des Wohlfahrtsausschusses. Daun trat ein Umschwung ein. Das Volk wurde des „Blutrausches müde"; es erwachte aus seinem Traum und bekam wieder ein Gefühl für bürgerliche Freiheir und gesetzliche Ordnung. Auch im Konvente vollzog sich eine Umwandlung. Die Gemüßigten erlangten die Oberhand, versetzten Robespierre in den Anklagestand, führten dessen Sturz und Hinrichtung herbei ijnli 1794) und bewirkten endlich 1795 den Erlaß einer neuen Verfassung. 3. Dieselbe blieb von 1795—1799 in Kraft. Die ausübende Tie Tirektorial-Gewalt wurde einem Direktorium von 5 Personen, die gesetzgebende 1795-1799. zweien Kammern: dem Rat der Alten (250 über 40 Jahre alten Männern) und dem Rat der Fünfhundert (über 30 Jahre) übertragen. Gegen die Art der Zusammensetzung beider Körperschaften erhob sich in Paris ein Aufstand. Zur Bekämpfung derselben erhielt Napoleon Bonaparte den Auftrag. Die erfolgreiche Bezwingung der Aufwiegler bahnte ihm den Weg zur Spitze der italischen Armee, die im Jahre 1796 ihren Siegeslauf antrat. — Schon lag der im Staate maßgebende Einfluß in den Händen der Armee. Das Volk und seine Vertreter hatten sich in ihrer Zügellosigkeit der Freiheit unwürdig erwiesen. Die Revolution, welche aus der Opposition gegen das absolute Königtum entsprungen war, endete 1799 mit der Begründung einer neuen Despotie, des Militärdespotismus. § 107. Die Einwirkung der Französischen Revolution aus Deutschland. Der Champagne Feldzug 1792. 1. Der jähe Zusammenbrach des mittelalterlichen Feudalstaates Summen^deut-^ in Frankreich blieb nicht ohne Einwirkung auf die S t i m m n n a Lichter über die —. , r r y - ^ r .j, ™. „ Revolution. tu Deutschland. ~ier gebildete Mittelstaut), der vielfach auch unter dem Druck despotisch regierender Fürsten zu leiden hatte, dann Denker und Dichter, wie Kaut, Fichte, Klopstock, Goethe, Schiller, Herder 2c. begrüßten in mancherlei Kundgebungen den Beginn der Umwälzung und knüpften daran die Hoffnung, daß die längst herbeigesehnten Güter der Gleichheit vor dem Gesetz, eines gerechten Regiments, einer billigen Verteilung der Lasten auch in deutschen Staaten würden verwirklicht werden. Kant erblickte in der Revolution gewissermaßen „ein Experi-

9. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 235

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 141. Der Deutsch-französische Krieg von 1870 und 1871. 235 land abgeführt. Napoleon verließ am 2. September morgens 5 Uhr die Festung. Er kam zuerst mit Bismarck und dann auf dem Schlosse Bellevue (westlich von Sedan) mit König Wilhelm zusammen, der den Besiegten als Kriegsgefangenen nach dem Schlöffe Wilhelmshöhe bei Kaffel bringen ließ, wo in Deutschlands trüber Zeit Napoleons Oheim Jerome, der König von Westfalen, gewohnt hatte. Ein von Wilhelm I. an feine Gemahlin Angusta gerichtetes Telegramm fchloß mit den Worten: „Welch' eine Wendung durch Gottes Führung!" § 141. Der Deutsch-französische Krieg von 1870 und 1871. Ii. Der Krieg gegen die französische Republik. 1. Mit Blitzesschnelle durchflog die Kunde von den Vorgängen hhadens-^ auf den Gefilden Sedans die deutschen Gaue. Sie rief allerorten Deutschland, jubelnde Begeisterung hervor. Der Feind schien überwunden, die Macht Frankreichs gebrochen, der Friede nahe. Leider aber erwiesen sich die Hoffnungen, die in der ersten Siegesfreude auftauchten, als bittere Täuschung. Der Krieg dauerte noch fünf volle Monate, nahm zudem einen immer rauheren Charakter an und verschlang, da er fortan die bliude Wut und den Fanatismus der Menge entzündete, noch unzählig viel Opfer. Wie war das möglich? 2. In Paris machte man das Kaisertum und seine Träger für Frankreich eine das nationale Unglück verantwortlich. Der Geist des Umsturzes durch- 4. le^ism zuckte die Gemüter. Man stürzte Napoleon, nötigte Engenie, die von ihm eingesetzte Regentin, zur Flucht nach England und errichtete am 4. September 1870 die (dritte) Republik. An die Spitze des Staates trat bis zum Zusammentritt einer neuen konstituierenden Versammlung die „Regierung der nationalen Verteidigung", deren einflußreichste Mitglieder General Trochu (Präsident), Jules Favre (Auswärtiges) und Leon Gambetta (Inneres) waren. Jules Favre begann behufs Herbeiführung des Friedens Unterhandlungen mit Bismarck. Bald zeigte sich aber die Unvereinbarkeit der beiderseitigen Anschauungen. Während der deutsche Staatsmann die Abtretung von Elsaß und Lothringen mit Straßburg und Metz forderte, antwortete man franzöfischerseits: „Keinen Fuß breit französischer Erde, keinen Stein unserer Festungen!" Und nun beschloß das neue Regiment in Paris die Fortsetzung des Kampfes bis aufs äußerste. Zunächst suchte es die neutral gebliebenen europäischen Großmächte zur Einmischung zu bewegen und dadurch die Deutschen

10. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 202

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
202 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. wählt werde. Da entschloß sich Napoleon, der nicht gesonnen war, sich die errungene Gewalt aus den Händen entwinden zu lassen, zu einem Staatsstreich. Auf die Volksguust und das Militär gestützt, ließ er am 2. Dezember 1851 die angesehensten Kammermitglieder verhaften und aus dem Reiche verbannen. Eine von ihm angeordnete allgemeine Volksabstimmung (Plebiszit) übertrug ihm hierauf die Ä. Präsident auf Präsidentschaft auf weitere 10 Jahre und zwar in mo- 10 xsahu. narc^ijcj^er Machtfülle. Diese neue Auszeichnung bildete jedoch nur den Übergang zu einer noch höheren Würde. Napoleons begehrlicher Sinn war auf die Kaiferkroue gerichtet. Immer deutlicher trat dies hervor, zuletzt in einer in Bordeaux gehaltenen Rede, worin er die Äußerung tat: „L’Empire c’est, la paix“ (das Kaiserreich ist der Friede). Das durch die Revolutiousstürme ermüdete Volk glaubte den Versicherungen des Präsidenten und erhob ihn — wiederum durch v. Kaiser der allgemeine Abstimmung — am 2. Dezember 18 52 zum Kaiser der Franzosen 1852. . „ .. „ , , ___ . . , . Franzosen. Als Napoleon Iii. zog er tn die Tmlerren ein (Napoleon Ii. war Napoleons I. Sohn, der Herzog von Reichstadt, f 1832). Von nun an spielte Frankreich eine Reihe von Jahren hindurch eine tonangebende Rolle. Was Bedeutsames in der europäischen Politik geschah, wurde vou Napoleon angeregt oder beeinflußt.' Das offenbarte sich zumeist in den beiden Kriegen, die noch in die 50 er Jahre fallen: in dem Krimkrieg und in dem Italienischen Krieg. Die Rückwirkung derselben auf Deutschland rechtfertigt es, daß wir ihrer hier in Kürze gedenken. a. Der Krimkrieg 1853—1856. Streben Ruß- 2. Schon Katharina Ii. (f 1796) trachtete nach Erweiterung der Ia'äac&tad5 russischen Machtsphäre im Süden. Vertreibung der Türken aus Europa, ertoe@üben9 im Wiederherstellung des griechischen Kaisertums als Sekuudogenitnr des russischen Kaiserhauses galten als letzte Ziele ihres Strebens. Solche Eroberungspläne tauchten nun auch in Nikolaus I. (1825—1855), dem Bruder Alexanders I., auf. Die Vergegenwärtigung seiner in der europäischen Politik erzielten Erfolge (Unterdrückung des ungarifchen Aufstandes, Verhinderung der deutschen Bundesreform und Demütigung Preußens zu Olmütz, § 133, 3 und § 134, 6) und die zerrütteten Zustände im türkischen Reiche ermunterten ihn zur Durchführung derselben. 1829 Hatte er nach einem Kriege mit der Türkei das Protektorat über die Donaufürstentümer Moldau und Walachei (auch Serbien) erhalten. Jetzt war es ihm um entscheidenden Einfluß auf die inneren Angelegenheiten der Balkanhalbinsel zu tun. Um <über^biet'ne-t ö^sen zu gewinnen, beanspruchte er die Tchutzherrschaft über die chischen Christen, griechischen Christen in der Türkei. Ein außerordentlicher Ge-
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