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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 203

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
/ < a- /. Zl /> / / /z, i ^ 203 o #> . </ f // / 2 Die Verwaltung des Staates. Zur besseren Verwaltung des Staates dehnte der König die Bestimmungen vom Jahre 1808 *) ans die gauze Monarchie aus und teilte sein Land in acht Provinzen.j) Das Oberhaupt der Provinz wurde, wie frher bestimmt worden war, der Oberprsident, der die einzelnen Regierungen in ihrer Ttigkeit zu berwachen hatte. An die Spitze eines Regierungsbezirks wurde ein" Regierungsprsident gestellt. Fr die einzelnen Zweige der Ver-waltuug wurden bei den Regierungen mehrere Abteilungen eingerichtet, eine fr die Kirchen- und Schulangelegenheiten, eine fr die inneren (Landespolizei-, Gemeinde- u. a.) Angelegenheiten, eine fr Forst- und Steueraugelegenheiten. Die Verwaltung des Kreises lag dem Land rate ob. - Die hheren Lehranstalten unterstanden dem Provinzial-Schulkollegium. Im Jahre 1817 bildete der König den Staats-rat. einen obersten Kronrat. der der Gesetzentwrfe sein Gutachten abgeben, aber keine Beschlsse fassen konnte; er setzte sich aus kniglichen Prinzen, Ministern nn^^Vertranensmnnern der Krone zusammen. Um auch dem Volke eine grere Beteiligung an den ffentlichen Angelegenheiten zu gewhren, erhielt jede Provinz den Provinzial-landtag (1823), der zur Hlfte aus Standesherren3) und Abgeordneten der Ritterschaft und zur Hlfte aus Vertretern des Brger- und Bauern-standes bestehen sollte. Er hatte das Recht, der Gesetze, welche die a> Provinz angingen, sein Gutachten abzugeben. Auf diese Weise wurden die neu erworbenen Landesteile mit den alten organisch verbunden, und bei einer gut geregelten Verwaltung, bei der opferfreudigen Ttigkeit mancher ausgezeichneten Oberprsidenten (z. B. von Vincke in Westfalen, Auerswald in Ostpreuen, Schn in Westpreuen, Merkel in Schlesien) gewhnten sich die Bewohner der neuen Gebiete bald und leicht an die umgestalteten Verhltnisse. 3. Das Schulwesen. Im Jahre 1817 wurde das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten" errichtet und dessen Verwaltung dem tchtigen Minister von Alten st ein ber-tragen. Ganz besonders wurde das Volksschulwesen gehoben und zu diesem Zwecke die allgemeine Schulpflicht durchgefhrt,^) nach der !) Siehe Seite 183. 2) Die neu hinzugekommenen Teile gehrten mehr als 100 verschiedenen Territorien an. 3) Standesherren wurden die Vertreter jener frstlichen und grflichen Familien genannt, die im Deutschen Reiche als reichsunmittelbar galten. 4) Siehe Seite 77 und 105.

2. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 220

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
220 Haus unternahm, um sich mit Waffen zu versorgen. General Wrangel stellte ohne Blutvergieen die Ruhe in Berlin wieder her. Im Dezember 18^8. erlie.^ann der König eine von ihm selber aufgestellte (oktroyierte} freisinnig^rrfaffnng; sie wurde am 31.Januar 1850 als Staatsgrundsatz verkndet und vom Könige oemworen. Preuens war damit in die Reihe der konstitutionellen tza et ie n^ getreten. Der Verfassung gein teilt der König mit den Vertretern des Volkes die gesetzgebende Gewalt; letztere haben das Recht der Steuerbewilligung. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu; er fhrt den Oberbefehl der das Heer; er hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, das Recht der Begnadigung, Orden zu verleihen und Mnzen zu prgen. Die Person des Knigs ist unverletzlich, fr seine Regierungshandlungen ist er nicht verantwortlich. Die Verantwortlichkeit tragen die Minister, die vom Könige berusey tuvj) entlassen werden. ' . . ,A: " Alledrenen smd vor dem Gesetze gleich/ Standesvorrechte finden nicht statt. Die persnliche Freiheit ist gewhrleistet^ Die Wohnung und das Eigentum ist unverletzlich. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, die Ver-Einigung der Religionsgesellschaften und die gemeinsame husliche und ffentliche Religionsbung sind gewhrleistet. Fr die Bildung der Jugend soll durch ffentliche Schulen gengend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder und Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Alle Preußen sind wehrpflichtig. ^ . Die Voltsvertretung besteht aus dem Herrenhause"und dem Hanse der Ab geordneten^oeide zusammen bildenden Landtag. Zum Herren-hause gehren die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, dann Mit-glieder mit erblicher Kerechtjgusi^und solche, die vom Konige auf.lebenszeit "berufen sind. Dte Mttgltloe?' Bei g corb'n eteriljffitse's''werden vom Volke durch Wahlmnner gewhlt. Whlbar ist jeder Preuße, der das 30/ Lebensjahr vollendet, die brgerlichen Ehrenrechte nicht verloren hat und be- . reits drei Jahre dem preuischen Staate angehrt. Jeder Preuße, der 25 * Jahre alt ist und in der Heimatgemeinde die Berechtigung zu Gemeinde*' whlen besitzt, ist stimmberechtigter Urwhler, Der König lt durch seine Minister dem Landtage die Entwrfe zu neuen Gesetzen vorlegen. Sind beide Huser, denen ebenfalls das Recht zusteht, Gesetze vorzuschlagen, mit einem' Gesetzentwrfe einverstanden, so erhebt ihn der König zum Gesetze und macht ihn bekannt. Die Mitglieder des Herrenhauses und Abgeordnetenhauses werden alljhrlich von dem Könige einberufen. 4. Der Krieg gegen Dnemark. 18481851. a) Der Krieg, von 1848. Die heutige preuische Provinz Schleswig-Holstein zerfiel/,; frher in zwei Herzogtmer, die bis zur Mitte des fnfzehnten Jahr-Hunderts (1459) ihr eigenes Herrscherhaus hatten. Seit dieser Zeit standen beide Lndchen unter dnischer Herrschaft; der König von Dnemark war

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 226

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
leistet. Die beiden Frstentmer Walachei und Moldan wurden zunchst unter den Gesamtschutz der europischen Gromchte gestellt, im Jahre 1861 aber zu dem Frstentum Rumnien vereinigt. Die Rumnen whlten 1866 den Prinzen Karl von Hohenzollern-Sigma ringen zu ihrem Fürsten, der 1881 die Knigswrde annahm; seine Gemahlin, eine geborene Prinzessin Wied, fhrt als Dichterin den Namen Carmen Shlva". Die Bestrebungen der Italiener, die ganze Halbinsel zu einem Ein-heitsstaate umzugestalten, gewann eine grere Aussicht, als sich der König Viktor Emanuel Ii. von Sardinen an die Spitze der Bewegung stellte. Er berief zur Durchfhrung der nationalen Einigung den Grafen Cavour in sein Ministerium und schlo ein Bndnis mit Frankreich. Als Osterreich zum Schutze seiner italienischen Besitzungen ein Heer in Piemont einrcken lie, vereinigte Napoleon seine Hilfstruppen mit den Italienern, um Italien bis zur Adria" freizumachen. Die sterreicher wurden bei Magsnta und Solferino (1859) geschlagen, und im Frieden zu Villasranka (bei Verona) trat sterreich die Lombardei an Napoleon ab, der sie gegen Savoyen und Nizza Viktor Emanuel berlie. Iokgen der franzsischen Kebruarrevotution fr verschiedene Staaten Kuropas. 1. Deutschland, a) Die deutsche Nationalversammlung. Von Frankreich verbreitete sich die politische Bewegung der ganz Deutsch-land, und in strmischen Volksversammlungen verlangte das Volk Aus-dehnuug der Volksrechte, vor allem Freiheit der Presse, der Wissenschast und des Bekenntnisses, Vereins- und Versamm-luugsr echt, Schwurgerichte und die Einrichtung einer allgemeinen Volksbewaffnung (Brgerwehr) und Schaffung eines allge-meinen deutschen Parlaments. Die Regierungen der Klein- und Mittel st aateu gaben ihren Lndern freisinnige Reformen, die spter als Mrzerrungenschaften" bezeichnet wurden. Auch der Deutsche Bund kam dem Verlangen des Volkes nach einer deutschen Reichsversassung nach, und am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. auf Grund allge-meiner Wahlen das erste deutsche Parlament zusammen. Der Bundestag (S. 199) lste sich auf. und der populre Erzherzog Johann von sterreich wurde zum Reichsverweser gewhlt. Die Nationalversammlung begann ihre Arbeit mit der Feststellung -der Grundrechte des^.deutschen Volkes", teilte sich aber schont bald in mehrere Partemr, die demokratische, die einen republikanischen > Bundesstaat forderte, /die gtb^d'effche, die einen Bundesstaat mit sterreich an der Spitze verlangte, und eine^kleindeutsche, die fter-reich ausschlo und eine Einigung Deutschlands unter Preuens Fhrung

4. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 175

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
wohner Englands an der Staatsverwaltung erhielt eine weitere Ausdehnung. Das Parlament schied sich in das Oberhans (House of Lords), das sich aus den Vertretern des hohen Adels (Peers) und der hohen Geistlichkeit zusammensetzte, und dem Unt erhause (House of Commons), den gewhlten Vertretern der Grafschaften und Städte; die Verhand-hingen leitete ein Sprecher". Gleichzeitig entwickelte sich auch die Selbstverwaltung. Unter diesem Könige begann der hundertjhrige" Erbsolgekrieg mit Frankreich.

5. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 128

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
128 werden durften, die den Suprematseid leisteten und das Abendmahl nach englischem Brauch empfingen. Eine Partei, die den Spott-namen der Whigs erhielt, wollte sogar des kinderlosen Knigs katholischen Bruder von der Thronfolge ausschlieen, während die Partei der konservativen Tori es das Erbfolgerecht heilig hielt. Die Whigs waren in ihrer Stellungnahme beeinflut durch die damals von England aus sich verbreitende Zeitstrmung der Auf-klrung, die den Offenbarungsglauben angriff und ferner lehrte, da der Staat auf einem Vertrag zwischen Fürst und Untertanen beruhe. Man sagte, das Volk ist souvern und kann dem Könige den Vertrag wieder kndigen. Einige hielten den monarchischen Verfassungsstaat, andere die Demokratie oder Republik fr die beste Staatsform. Unter der Herrschaft solcher Ansichten entwickelte sich in England eine parlamentarische Regierung und entstand in Nord-amerika eine Republik. Dieselben Gedanken wurden in Frankreich von Voltaire, Montesquieu und Rousseau in schrferer Form vor-getragen. Jakob Ii. (16851688) konnte seinem Bruder ungehindert in der Regierung nachfolgen. Er hatte aus erster Ehe zwei prote-stantische Tchter: Maria, vermhlt mit Wilhelm Iii. von Drniert, Statthalter der Niederlande, und Anna, vermhlt mit einem dnischen Prinzen. Als der König durch Verkndigung von Ge-Wissensfreiheit und Duldsamkeit den katholischen Glauben zu ver-breiten suchte und schlielich noch aus zweiter Ehe einen katholischen Sohn (Jakob) erhielt, verhinderten die Englnder 1688 durch die sogenannte glorreiche Revolution die katholische Thron-folge. Jakob Ii. floh nach Frankreich. An seiner Stelle berief man, da Jakob den ursprnglichen Vertrag zwischen König und Volk gebrochen habe", Wilhelm Iii. von Oranien, den Gemahl der Maria. Er mute aber vor der Thronbesteigung die Erklrung der Rechte" (Declara-tion of rights 1689) unterschreiben. Es war darin bestimmt, da ohne Genehmigung des Parlaments keine Steuern und Abgaben erhoben werden durften, kein stehendes Heer unterhalten und nie-mand durch den König von Gesetzen entbunden werden durfte. Damit war zu einer Zeit, wo auf dem Festland noch der schroffste Absolutis-mus herrschte, in England bereits der Parlamentarismus begrndet, zumal das Parlament das ntige Geld nur von Jahr zu Jahr bewilligte und die Könige fortan ihre Minister aus der je-weiligen Mehrheit whlten.

6. Geschichte des preußischen Staates - S. 133

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 133 — Landtage" zusammen und gab ihm das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen;" für die Gesetzgebung hatte er nur das Recht der Beratung. „Von dieser Zeit ab," so erklärte der König, „weiß jedermann im Lande, daß Ich keine Staatsanleihe abschließen, keine Steuer erhöhen, keine neue Steuer einführen werde ohne die freie Zustimmung aller Stände." Als er bei dieser Gelegenheit die kirchlichen Verhältnisse berührte, sprach er das berühmte Wort: „Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen!" Aber auch obige Zugeständnisse genügten nicht allen; viele verlangten einen vom Volke gewählten Reichstag, einen größeren Einfluß auf die Gesetzgebung, vollständige Freiheit der Presse u. s. w. Da der König auf diese Forderungen, die auf vollständige Beseitigung der absoluten Regierungsform hinzielten, nicht eingehen konnte, löste sich der Landtag unverrichteter Sache auf, und durch die feurigen Reden der Demokraten entstand im ganzen Reiche eine große Mißstimmung gegen den König und seine Regierung. Die Unzufriedenheit fand neue Nahrung an den Vorgängen, welche in Frankreich stattfanden. Im Februar 1848 war dort abermals eine Revolution ausgebrochen. Die Franzosen hatten ihren König Louis Philipp von dem Throne gestoßen, und „Freiheit und Gleichheit" erscholl es wieder an allen Enden. Die Wogen der Revolution wälzten sich auch nach Preußen, und namentlich in Berlin kam es zu höchst beklagenswerten Auftritten. Bedingungslos verlangte das Volk durch seine Deputationen aus den Provinzen nach einer konstitutionellen Verfassung. Der König versprach, die Wünsche des Volkes zu erfüllen, ihnen eine Verfassung zu geben und Preßfreiheit zu gewähren, aber damit war den Volksaufwieglern nicht gedient, die eine gewaltsame Umwälzung aller Ordnung herbeizuführen suchten. Am Mittag des 18. März erschien der König zweimal auf dem Barnrn des königlichen Schlosses, um seine Versprechungen zu wiederholen. Lauter Jubel empfing ihn; aber plötzlich fielen zwei Schüsse, welche das Volk tn furchtbare Aufregung versetzten. Mit dem Rufe: „Wtr find verraten; zu den Waffen!" flog die Menge auseinander. In wenigen Stunden waren die Straßen durch Barrikaden gesperrt und das Volk stand unter Waffen. Ein fürchterlicher Straßenkampf entbrannte, in welchem das Militär die Straßen und Häuser erstürmte, während von den Dächern und ans den Fenstern ein Hagel von Stemm herabflog. Bis tief in die Nacht hinein dauerte der blutige Kampf; überall jedoch blieben die Soldaten Sieger. Dem landesväterlichen und besorgten Herzen des edlen Monarchen bereitete es tiefen Kummer, daß er gegen seine eigenen Unterthanen nur der Gewalt der Waffen hatte einschreiten müssen. Auf Wunsch vieler angesehenen Bürger, welche versprachen, für Ruhe und Ordnung und für den Schutz der Person und des Eigentums zu sorgen, ließ

7. Geschichte des preußischen Staates - S. 134

1900 - Münster i. W. : Schöningh
der König das siegreiche Militär aus Berlin abziehen. Aber jetzt gewann der zügellose Pöbel vollständig die Oberhand; in der Hauptstadt kam es zu den widerlichsten Scenen. Trotzdem ernannte der König ein sreisinniges Ministerium („Märzministerium") und berief eine preußische Nationalversammlung ein, die aus allgemeinen Volkswahlen hervorgegangen war, um mit ihr die Verfassung zu vereinbaren. Als letztere aber unter die Herrschaft des Pöbels geriet, wurde sie aufgelöst. General Wrangel stellte ohne Blutvergießen die Ruhe in Berlin wieder her. Im Dezember 1848 erließ dann der König eine von ihm selber aufgestellte (oetroyierte) freisinnige Verfassung. Sie wurde später durchberaten, am 31. Januar 1850 als Staatsgrundgesetz verkündet und vom Könige beschworen. Preußen war damit in die Reihe der konstitutionellen Staaten getreten. Der Verfassung gemäß teilt 6er König mit den Vertretern des Volkes die gesetzgebende Gewalt; letztere haben das Recht der Steuerbewilligung. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu; er führt den Oberbefehl über das Heer; er hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung. Orden zu verleihen und Münzen zu prägen. Seine Person ist unverletzlich. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Die Wohnung und das Eigentum ist unverletzlich. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung der Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder und Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Alle Preußen sind wehrpflichtig. Die Volksvertretung besteht aus dem Herrenhause und dem Hause der Abgeordneten; beide zusammen bilden den Landtag. Zum Herren hause gehören die volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, dann Mitglieder mit erblicher Berechtigung und solche, welche vom Könige auf Lebenszeit berufen sind. Die Mitglieder des Abgordnetenhanses werden vom Volke durch Wahlmänner gewählt. Wählbar ist jeder Preuße, der das 30. Lebensjahr vollendet, die bürgerlichen Ehrenrechte nicht verloren und bereits 3 Jahre dem preußischen Staate angehört. Jeder Preuße, der 25 Jahre alt ist und in der Heimatsgemeinde die Berechtigung zu Gemeindewahlen besitzt, ist stimmberechtigter Urwähler. Der König läßt durch seine Minister dem Landtage die Entwürfe zu neuen Gesetzen vorlegen. Sind beide Häuser, denen ebenfalls das Recht zusteht, Gesetze vorzuschlagen, mit einem Gesetzentwürfe einverstanden, so erhebt ihn der König zum Gesetze und macht ihn bekannt. Wie in Berlin eine preußische, so trat in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. am 18. Mai 1848 eine deutsche Nationalversammlung zusammen, welche die nationale Wiedergeburt Deutschlands ins Leben rufen sollte. Sie teilte sich aber gleich in drei Parteien: eine republikanische, eine großdeutsche und eine klein deutsche. Die großdeutsche faßte mehrere wichtige Beschlüsse zur Förderung der äußeren Ordnung und wählte den populären Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser. Doch kaum hatte dieser seine schwierige Stellung angetreten, als ein Kampf der Meinungen begann, in dem Leidenschaftlichkeit und Gewalt-

8. Geschichte des preußischen Staates - S. 135

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 135 - thätigkeit immer mehr hervortraten. Die demokratische Volksmasse erhob sich zum offenen Kampfe, in dem die beiden preußischen Abgeordneten Auers Wald und Lichnowsky durch Mörderhand einen gräßlichen Tod fanden. Unter fortdauernden Fehden, Reibungen und äußeren Einflüssen kam endlich (27. März 1849) eine Rei chsv erfassun g zu stände, und die kleindeutsche Partei setzte deu Beschluß durch, einen deutschen Bundesstaat mit Ausschluß Österreichs zu bilden. Am 28. März 1849 wurde König Friedrich Wilhelm Iv. zum Deutscher: Kaiser gewählt. Doch dieser lehnte die angebotene Kaiserkrone entschieden ab, weil er wohl wußte, daß das Volk allein über die Krone nicht zu verfügen hatte. Nur im Einverständnisse mit allen deutschen Fürsten und freien Städten wollte er die Kaiserwürde annehmen. Als dann seitens der Regierungen die Ablehnung der Reichsverfassung erfolgte, forderte die Revolutionspartei das Volk auf, die Reichsverfassung mit Gewalt zur Geltung zu bringen. Infolgedessen kam es im Frühjahre 1849 zu blutigen Aufständen in Dresden, in Baden und in der Pfalz. Mit Hilfe preußischer Truppen wnrde die Ordnung in Sachsen in kurzer Zeit wiederhergestellt, und unter dem Oberbefehle des Prinzen Wilhelm von Preußen wurde die Pfalz durch ein Bnndes-heer gesäubert und ebenfalls der Großherzog von Baden in seine Hauptstadt wieder zurückgeführt. Der Krieg gegen Dänemark. 1848—1851. a. Der Krieg von 1848. Dänemark suchte Schleswig-Holstein seinem Reiche einzuverleiben, obgleich dies eine Verletzung der' ihm verbrieften Rechte war. Die Schleswig-Holsteiner griffen deshalb zu den Waffen und saudeu Bundesgenossen an Preußen und anbereu deutschen Staaten. Die Verbündeten siegten bei Schleswig unter dem General v. Wrangel. Da trat England, Rnßlanb und Schweden für Dänemark ein; Preußen zog nach dem Waffenstillstände zu Malmö seine Truppen zurück. b. Der Krieg von 1849. Nach Ablaus des Waffenstillstandes, der den Frieden nicht gebracht hatte, wurden die Feindseligkeiteil wieder angenommen. Eine Strandbatterie schoß ein dänisches Kriegsschiff in Brand, ein anderes wurde erbeutet, die Bayern und Sachsen erstürmten die Düppeler Schanzen, die Preußen und Schleswig-Holsteiner siegten bei Kolding. Unter dem Drucke der Diplomatie wurde Friede geschlossen. Preußen zog sich zurück, die Herzogtümer würden sich selbst überlassen. c. Der Krieg von 1850 und 51. Die Schleswig-Holsteiner verzagten nicht und setzten den Kamps auf eigene Faust fort/ wurden aber in der blutigen Schlacht bei Jdstedt geschlagen. Durch das Protokoll zu London beschlossen die Großmächte, daß Schleswig-Holstein bei Dänemark verbleibe, daß aber seine Rechte geachtet werden sollten. Sorge für Ackerbau, Handel und Gewerbe. Unter der Regie-ntttg Friedrich Wilhelms Iv. machte die Land wirtschaft bedeutende Fortschritte. Große Flächen wüsten Landes wurden für den Ackerbau gewonnen; von 1849—1852 wurden nicht weniger als 12 200 qkm Landes urbar 'gemacht. Der Maschinenbetrieb kam in

9. Die alte Geschichte - S. 252

1872 - Münster : Coppenrath
252 gewhlt worden sein, sondern die herrschschtigen Senatoren hat-ten sich lieber selbst in die Regierung getheilt. Aber das Volk klagte laut: Hundert Herrscher habe man ihm statt eines ge-geben!" und forderte mit Ungestm einen neuen König. Da wurde denn die Uebereinkunft getroffen, dieser solle von den Rmern aus den Sabinen: gewhlt werden. Die Wahl fiel auf Numa Pompillus, den Schwiegersohn des Titus Tatins, einen durch Frmmigkeit und Weisheit hochberhmten Mann. Numa hatte nicht den kriegerischen Sinn des Romulus-Er liebte Ruhe und Frieden und suchte durch weise Einri tungen die wilden Gemther des Volkes zu zhmen. Vor allem wirkte er auf dieselben durch die Einfhrung des Got-tesdienstes. Er bauete Tempel und Altre, besonders den Janus- oder Friedenstempel, der nur im Kriege sr Gebete um Frieden offen sein sollte. Er stiftete religise Festlichkeiten und Opfer und suchte berhaupt ein friedliches auf Religion gesttztes Volksleben zu begrnden. Das Volk sollte nie ver-gessen, da die gttliche Huld und Gnade allein Segen und Gedeihen bringe. Auch mehre Priesterorden wurden gegrndet, und die Mitglieder derselben aus dem Stande der Patricier gewhlt. Mit der Bestimmung der Festtage, die er anordnete, hing auch die Einrichtung des Kalenders zusammen, der von ihm verbessert wurde. Er befrderte den Ackerbau und sicherte das Eigenthum eines Jeden durch gttlich verehrte Gre'.t^ steine. So waren berhaupt die drei und vierzig Jahre der Regierung dieses Knigs eben so viele Jahre des Glckes und des Friedens. 79. Tullus Hostilius (672-640). Um so kriegerischer war sein Nachfolger Tullus Hostl* Itns.*) Dieser bertraf selbst den Romulus an Wildheit- *) Fast gleichzeitig: Anfang der Negierung der einjhrigen Archo^ ten in Athen. Psammetich gewinnt die Alleinherrschaft von Aegypten.

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 306

1861 - Münster : Coppenrath
306 Zu den allgemeinen Ursachen der Unzufriedenheit und Gäh- rung unter dem Volke kamen noch besondere. Ludwig Xvl, der seit 1774 über Frankreich herrschte und mit Maria An- toinette, der Tochter der Kaiserin Maria Theresia vermählt war, hatte von seinen nächsten Vorgängern in der Negierung, dem kriegeslustigen Ludwig Xiv. und dem schwachen Lud- wig Xv. eine ungeheure Schuldenlast ererbt, welche sich durch die Theilnahme am nordamerikanischen Kriege und die Un- ordnung im Staatshaushalte so gesteigert hatte, daß der öf- fentliche Kredit vollends sank. Der edle König selbst führte mitten unter den Verschwendungen seines Hofes das einfachste Leben und suchte dem Volke die Abgaben zu verringern. Da es ihm aber an Kraft und Strenge fehlte, der Zerrüttung des Staatswesens entgegenzutreten, so sah er sich endlich ge- nöthigt, dem Nathe seines berühmten Finanzministers, Necker aus Genf, zu folgen und die Reichstände, die seit 1614 nicht versammelt gewesen waren, zu berufen, um mit denselben die Mittel zu berathen, dem sinkenden Staate wieder aufzuhelfen. Necker, der die Absicht hatte, das Defizit der Finanzen durch den Adel und die Geistlichkeit zu decken und dem Bürger- stande das Ucbergewicht zu verschaffen, hatte 621 Deputirte von dem dritten Stande, dem tiers ¿tat, 285 vom Adel und 308 von der Geistlichkeit zu einem Reichstage versammelt, der zu Versailles, wo seit Ludwig Xiv. die königliche Residenz war, am 5. Mai 1789 feierlich eröffnet wurde. Der König ahnte nicht, daß er eine Pulvermine anlegte, an der sich ganz Frankreich zu einem großen Brande entzünden würde. 66. Ausbruch der Revolution (1789). Sturm dcr Pastille am 14. Juli 1789. — Bevor die ei- gentlichen Berathungen anfingen, entstand ein hitziger Streit über die Frage, ob nach drei Kammern, wie früher, oder nach Köpfen gestimmt werden solle. Der dritte Stand, dem eine doppelte Anzahl Deputirter bewilliget war, ver-
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