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Rechte gewährten (S. 35). Besonders hervorzuheben ist das
Recht, daß Altona die um ihres Glaubens willen Verfolgten
aufnehmen durfte. So fanden z. B. 1567 die Flüchtlinge
aus den Niederlanden hier Schutz und lohnten dem Ort durch
regen Gewerbfleiß. Zwischen den Hamburger und Altonaer
Gewerbetreibenden entstanden langwierige Streitigkeiten, weil
die Altonaer ihre Waren in der benachbarten Stadt zum
Verkauf brachten. Es wurde daher vom Hamburger Rat
der strenge Befehl erteilt, daß niemand in Altona oder Ottensen
etwas anfertigen lassen solle. Übertretungen wurden mit
Geldstrafe und mit Verlust des Werkes bedroht. Der häßliche
Streit fand erst ein Ende, als der Zunftzwang (S. 35) auf-
hörte und völlige Gewerbefreiheit eingeführt wurde. Schwere
Drangsale hatte der Ort zum erstenmal in der Zeit des
dreißigjährigen Krieges zu bestehen.
Im Jahre 1640 kam Holstein und damit auch Altona
unter die Herrschaft der Könige von Dänemark. Der da-
malige König Christian Iv. bestätigte alle Freiheiten und
Rechte, welche dem Orte durch die Schauenburger Grafen
gewährt worden waren. Im Jahre 1648 bestieg König
Friedrich Iii. den Thron. Bis dahin hielten sich die
lutherischen Einwohner nach Ottensen zur Kirche, während
schon die Reformierten und die Juden ihre eigenen Gottes-
Häuser hatten. Den ersten Beweis seiner königlichen Huld
gab Friedrich Iii. dadurch, daß er schon 1649 eine lutherische
Kirche erbauen ließ, die „Dreifaltigkeitskirche" genannt
wurde. Erst im Jahre 1688 konnte man mit dem Bau eines
Turmes beginnen. Es ist derselbe, der noch jetzt die Haupt-
kirche ziert. Die Kirche selbst wurde später, als sie baufällig
und zu klein geworden war, niedergerissen und an ihrer Stelle
eine neue aufgebaut. Am 23. August 1664 wurde Altona
durch König Friedrich Iii. zur Stadt erhoben. Als höchster
Beamter der neuen Stadt wurde ein Präsident eingesetzt.
Der erste Präsident war der frühere Lehrer des Königs,
Rudolf Roland. Nach ihm haben die Rolandstraße und
5
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Personennamen: Christian_Iv Friedrich_Iii Friedrich Friedrich_Iii Friedrich August Friedrich_Iii Friedrich Rudolf_Roland Rudolf
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Hamburg
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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nicht zu Willen war, faßten sie den Beschluß, es solle bei hoher
Strafe kein Hamburger irgend etwas bei den Altonaern der-
fertigen lassen oder kaufen dürfen. Auch in späterer Zeit ent-
standen noch einigemal Streitigkeiten zwischen Hamburg und der
kleinen, aber stetig wachsenden Nachbargemeinde.
Im Jahre 1664 wurde Altona zur Stadt erhoben. Die
dänischen Könige, denen die Länder Schleswig und Holstein mit
Altona lange Zeit gehörten, machten mehrfache Versuche, den
Handel Hamburgs nach Altona zu ziehen, und auch fönst zu
Gunsten Altonas die Stadt Hamburg zu schädigen, die sich ihnen
nicht unterwerfen wollte, und die alle Angriffe tapfer zurück-
schlug. Eine Feindseligkeit bestand jetzt nur noch zwischen Ham-
bürg und den Tänenkönigen. Zwischen den beiden benachbarten
Städten selbst war jeder Haß und Groll begraben. Jede von
ihnen stand vielmehr der anderen in Zeiten der Not schwesterlich
bei. So fanden die Altonaer freundliche Aufnahme in Hainburg,
als im Jahre 1713 ein furchtbarer Brand den größten Teil
ihrer Stadt verzehrte, und viele Hamburger fanden eine Zu-
fluchtsstätte in Altona zur Franzosenzeit und bei der Fenersbrunst
von 1842. Das freundschaftliche Verhältnis beider Städte zu
einander ist nicht wieder ernstlich gestört worden. Jede gönnt
der anderen ein weiteres Ausblühen von ganzem Herzen.
Wandsbek ist unser sauberes, liebliches Nachbarstädtchen im
Osten. Sein Name weckt bei einer großen Zahl von Ham-
burgern die Erinnerung an fröhliche Stunden. Sein prächtiges
Gehölz, in welchem vornan das Denkmal des Dichters Claudius
steht, und wo weiterhin die beiden Vergnügungslokale „Klein- und
Groß-Jüthorn" liegen, ist das Ziel vieler Hamburger Spazier-
gänger. Die großen Pferderennen zwischen Wandsbek und Horn
locken Tausende von Hamburgern hinaus. Wandsbek ist erst im
Jahre 1869 eine Stadt geworden. Als Dorf wurde es aber schon
vor 600 Jahren genannt. Es zahlte damals Zehnten, das sind
Abgaben in Getreide, an das hamburgische Kloster Herwerdes-
Hude, nach welchem unser Stadtteil Harvestehude benannt ist, und
von dessen Park noch jetzt einige alte Eichen auf der Krngkoppel
bei der neuen Nisterbrücks stehen. Wandsbeks schnelles Wachsen
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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dänischen Herrschaft werden und allmählich den ganzen Verkehr auf dem Flusse an sich ziehen. Der König bestritt Hamburg das Recht, die Gerichtsbarkeit auf der Elbe auszuüben, und lreß 1620 durch seine Kriegsschiffe alle den Strom passierenden Handelsschiffe anhalten und visitieren. Um den Handel vor solchen Störungen zu schützen, schloß Hamburg mit Christian Iv. 1621 den Vergleich von Steinburg ab, in welchem bis zur endgültigen Entscheidung des Prozesses die Landeshoheit des holsteinischen Hauses von der Stadt anerkannt wurde.
Inzwischen hatte sich der in den österreichischen Erblanden 1618 entstandene Krieg weiter über Deutschland verbreitet. Nachdem in Böhmen und der Pfalz die Sache des Protestantismus unterlegen war, fühlten sich auch die evangelischen Fürsten Norddeutschlands durch die Fortschritte des Kaisers bedroht, zumal da die katholische Heeresmacht unter Tilly 1625 Stellung an der Weser nahm. Die Stände des Niedersächsischen Kreises beschlossen, ein Heer aufzustellen, dessen Führung Christian Iv. von Dänemark als Kreishauptmann übernehmen sollte. Zugleich schlossen die evangelischen Mächte des Nordens, England und die Niederlande, mit dem Könige ein Bündnis ab und unterstützten ihn mit Geld. Christian Iv. hoffte in dem nun ausbrechenden Niedersächsisch-Dänischen Kriege (1625—1629) sein Ziel, die Herrschaft über die deutschen Küstenländer an der Elbe- und Wesermündung, zu erreichen. Aber die Niederlage bei Lutter am Barenberge (1626) vereitelte seine Pläne: der König sah sich in seinen eigenen Erblanden von den kaiserlich und ligistischen Truppen angegriffen; nur zur See behauptete er sich, und seine Kriegsschiffe beherrschten im Verein mit den englischen und holländischen Bundesgenossen die untere Elbe und Weser.
Während dieses Krieges bewahrten die Hansastädte eine streng neutrale Haltung. Den Vorkämpfer der protestantischen Äache, Christian Iv., konnten sie nicht unterstützen, da durch seine ehrgeizigen Pläne ihre eigene Selbständigkeit bedroht wurde. Der Kaiser Ferdinand Ii. hoffte sogar, sie durch verlockende Anerbietungen, indem er ihnen einen sehr günstigen Handelsvertrag mit Spanien in Aussicht stellte, aus seine Seite zu ziehen. Hamburg erteilte er damals (3. Juni 1628) sehr wichtige Privilegien: niemand außer dem Kaiser sollte berechtigt sein.
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Extrahierte Personennamen: Christian_Iv Christian_Iv Dänemark Christian_Iv Christian_Iv. Ferdinand_Ii Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Hamburg Hamburg Steinburg Deutschland Norddeutschlands Niedersächsischen England Niederlande Spanien Hamburg
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Bürgerschaft gemeinschaftlich geeinigt haben. — Die Bürgerschaft besteht (nach der revidierten Verfassung vom 13. Oktober 1879) aus 160 Mitgliedern; von diesen werden 80 durch allgemeine direkte Wahlen, davon 72 im Stadt-und 8 im Landgebiet, 40 von den Grundeigentümern und 40 von den Bürgern gewählt, welche Mitglieder des Senats, der Bürgerschaft, der Gerichte, der Verwaltungsbehörden, der Handels-, Gewerbe- und Detaillistenkammer sind oder gewesen sind (sogen. Notabeln). Die Wahlen im Stadtgebiet erfolgen seit dem Wahlgesetz vom 5. März 1906 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die zur Ausübung des allgemeinen Wahlrechtes berechtigten Bürger werden in zwei Gruppen geteilt, nämlich in solche, die über 2500 Mark und solche, die unter 2500 Mark an jährlichem Einkommen versteuern. Die Wahl geschieht auf sechs Jahre, alle drei Jahre findet jedoch halbschichtige Erneuerung der Bürgerschaft statt.
5. Aufrichtung des Deutschen Reiches. - Anschluß Hamburgs an das deutsche Zollgebiet.
Endlich sollte auch das so lange vergeblich erstrebte Ziel aller Patrioten, die politische Einigung Deutschlauds, erreicht werden. Mit der Thronbesteigung Kaiser Wilhelms I. von Preußen (1861) begann eine neue Ära in der Geschichte unseres Vaterlandes. Nach dem Tode des dänischen Königs Friedrich Vii. (1863) brach der Schleswig-Holsteinische Krieg aus. Preußen erzwang im Verein mit Österreich durch glänzende Waffentaten (Erstürmung der Düppeler Schanzen 18. April 1864, Übergang nach Alfen 29. Juni) die Befreiung der Herzogtümer und ihre gänzliche Trennung von der dänischen Monarchie. Die Frage über das weitere Schicksal dieser Länder und der immer stärker hervortretende innere Zwiespalt des Bundestages führten 1866 zu dem großendeutf chenkriege, in dem die meisten Bundesstaaten zu Österreich hielten und nur einige kleinere norddeutsche Staaten, unter ihnen Hamburg, auf preußischer Seite standen. Die nach Preußens Sieg geschaffene politische Neuordnung Deutschlands brachte auch für Hamburg manche Veränderungen mit sich: die Stadt erhielt im norddeutschen Bundesrate eine Stimme und entsandte drei
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Extrahierte Personennamen: Wilhelms_I._von_Preußen Wilhelms_I. Friedrich_Vii Friedrich