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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 1 - S. 78

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 78 — Vorgang, der auf eine uralte Rechtssitte zurückzuführen ist, beschreibt Haus Korn-thauer folgendermaßen: „Am Sonntag, den 9. May, schickte der Bürgermeister Jeronymus Lotter zu uns: man sollte die Leiche unter das Rathaus tragen, und wir Sechse sollten als Zeugen auch hinkommen. Da es nun Mittag war, giengen wir unter das Rathaus und die Träger folgten uns mit der Leiche nach. Da sah man viele tausend Menschen, Fremde, die auf den Markt gezogen waren, und Einheimische, die alle begehrten, den frommen Sigmund Oertel noch einmal zu sehen; dieser lag auf einer wollenen Decken in einer Truh, mit einer schwarzen sammtenen Decken mit schönen goldenen Engeln oben bedeckt. Als wir nun unter das Rathaus kamen, setzten sie ihn nieder; da sprach der Schaffer zu uns, wir sollten um die Par herumstehen, man würde den Uebelthäter bringen......................Wie man nun den Knecht, so mich in die Seiten gestoßen und den Jnnckherrn errannt hatte, brachte, so gieng dem Siegmund Oertel das Blut unten in der Rinnen des Mundes ein wenig heraus. Da der Knecht nun zu uns kam, war auch ein Edelmann, einer von Staps, hebt der Schaffer an und sagte zu ihm: höre Gesell, was hat dir der ehrliche fromme Mann allhie liegend sein Lebtag gethan, daß du ihn so schändlich um sein Leben gebracht hast. Darauf hub der Knecht gar erschrocken an und sagte: ich Habs nicht gethan, ich hab tun müssen. Das war eine schöne Ausrede, und der Schaffer sagte: so leg ihm 2 Finger auf fein Angesicht, und du wirst sehen, ob du es nicht getan hast. Da er sie nun hinlegete, kam dem Junck- herrn sein Blut zum Mund. Darauf sagte der Schaffer zu den Schergen: führt ihn weg und bringt einen andern. Da brachte man einen jungen, aufgeschossenen Edelmann, einen von Droschwitz, und der Schaffer hub mit gleichen oben angeführten Worten zu ihm an und der verantwortete sich, er wäre bei der Tat nicht gewesen. Wir hatten ihn auch nicht gesehen, gleichwohl mußte auch er seine 2 Finger auflegen , da wollte die Leiche gar nicht bluten, und man führte ihn wieder fort. Darauf brachte man den Wilhelm von Droschwitz und der Schaffer hub abermal an und sagte: Höre du von Droschwitz, was hat dir der fromme ehrliche Mattn, der sein Lebtag kein Kind beleidigt hat, gethan, daß du ihn also schändlich um sein Leben gebracht hast. Hebt nun dieser an sich zu verfluchen und zu schwören, daß er es bei feiner Seelen Seeligkeit nicht gethan hätte. Spricht der Schaffer zu ihm: leget ihm 2 Finger aufs Angesicht, so werdet Ihr sehen, was Ihr geschworen habt. Er konnte aber mit Reden umgehen und wollte mit uns disputieren, da rief Herr Jeronymus Rauscher: legt die Finger hin! Und wie er sie nun hinlegte, so spritzte dem Sigmund Oertel das Blut aus dem Munde in den Bart, und der Edelmann so erschrack, daß er textlicher Farbe war, denn die Leiche. Darnach brachte man einen Knecht, der mußte auch auflegen, aber er wollte nicht bluten. Dann wollte man 3 Knaben bringen, aber wir sagten, es feien keine dabei gewesen. Als dieß zu Ende war, nahmen wir Sigmund Oertel, trugen ihn ins Fürsten-kollegium mit großem schotten Kirchgang, desgleichen ich mein Tag bis auf diese Stunde noch nicht gesehen habe. Wie wir ihn aber in das kühle Erdreich in einer Truhen legten, da snngen die Studenten gar schön und lieblich, und zuletzt hub man eine gar schöne Predigt von ihm zu sagen an". Der von Droschwitz und sein Helfershelfer von Staps wurden im Gefängnis und auf dem Rathaufe oft verhört, aber sie leugneten beständig und schoben alle Schuld auf den Gabriel von Droschwitz, der „in der Nacht, als man hinausgefallen sei, die Flucht genommen hätte". Da kam ein Schreiben des Kurfürsten mit der Weisung, wenn sie nicht gutwillig bekennen wollten, so solle man sie peinlich befragen. „Da bat der von Droschwitz um Gotteswillen, man solle dieß nicht thun;

2. Bd. 1 - S. 406

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 406 - Art. 25. Antwort: Wahr, Als der Jnquisitin Tochter Sie wüßte nichts davon, die Hannß zu dem Todten Kinde getreten, Brosen hette es gesaget, Ihre Tochter daß das Tode Kindt die Augen aber davon nichts vermeldet, wieder aufgethan? Art. 27. Wie, Wenn und von Wehme sie Wenn sie hexen könndte, so hette sie die Zauberei gclemet, trndt den solches von der Hannß Brosin gelemet, Drachen bekommen? und von niemandt anders. Art. 28. Ob Jnquisitin nicht wisse, wer Sie wehre die Fünsfte, die in Vehlitz ... mehr mit Zauberey umbgehe, undt beschuldiget worden, mann hette aber den Drachen habe? Keiner etwas beweisen können." Das Protokoll bemerkt am Schlüsse: „Jnquisitin hat jederzeit gelächelt." Auf dieses Protokoll hin ordnete der kurfürstlich sächsische Schöppen stuhl zu Leipzig an: „Wirbt itztgedachte Jnquisitin beschuldigt, daß sie Hans Brosens Kindt bezaubert, davon daßelbe gestorben, auch mit dem Drachen gemeinschaft gehalten, Ob Sie nun wohl weder von dem Drachen, noch von der Hexerei wißen, undt, daß sie das Kindt todt gezaubert, ganz nicht gestendig sein will, Dieweil aber dennoch in Abrede nicht sein kann, daß sie des kindes behexung gewußt, undt sie deswegen in böser Nachrede gewesen, . . . ferner sagen drey Zeugen eydtlich aus, daß sie gesehen, daß ein klumpff feuer in der lufft geflogen kommen, undt über der Jnquisitin Hanse verschwunden, welches eine Zeugin unterschiedlich gesehen, ... So erscheinet hierauß undt den Acten allenthalben so viel, daß Ihr nochmahl wohl befugt, die Jnquisitiu . . . zu gefängliche Hafft bringen, und mit der schärfte2) ziemlicher Weise angreiften und befragen zu lassen, Ob sie nicht der Zauberey feithero sich beflissen, Hansen Brosens kindt behexet, daß es kranck worden und davon gestorben, was sie vor mittell hierzu gebraucht, Ob sie nicht mit dem Drachen oder bösen feinde sich verbunden, wie und uff was maße solch Verbündtnis geschehen, was sie sonst darbet) gethan, undt ihr hierumb bewußt sey, Wann nun der Jnquisitin uhrgicht mit fleis zum acten gebracht und wiederüberschickt wirdt, ergehet sodann ihrer Person und bestraffung halben oder sonst in der sachen ferner, was recht ist." c) Dieser behördlichen Anordnung wurde statt gegeben. Ant 8. Oktober 1660 wurde die Evin ins Gefängnis gebracht. „Den 9 Octobris 1660. Anna Georg Evens zu Vehlitz Eheweib hat auf vorhergehende Articul3) in der $ütte geantwortet. Ad 1. Art. Saget Sie wolte daraus leben vndt sterben, dß Sie eine solche Frau nicht wehre Sie wüste davon nichts die Brose köndte es mit Ihrem Leib vndt Leben nicht barthun, dß Sie eine Hexe wehre. Ad 2. Art. Saget, Sie wüßte von nichts, Sie wehre keine Hexe, wann Sie eine Hexe wehre, so wolte Sie, daß Sie nicht von dieser stelle gehen könndte. Es geschehe ihr vnrecht, so wahr Sie wolte seelig werden. 2) — Folter. S) tgl. oben die 4 vom Schöppenstuhl bezeichneten Fragen.

3. Bd. 1 - S. 65

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 65 — non molestabimus seu bona ipsorum occupabimus vel occupari ab aliquo patiemur. Ipsos enim mercatores . . . qui nostram civitatem ... et nos in hoc honoraverint, quod mercimonia ad ipsam civitatem duxerint, quantum possumus protegere volumus et tueri . . . Datum Lypzk anno domini M0cc°Lxviii°. Kalendas Martii.“ belästigen oder ihre Güter mit Beschlag belegen oder erlauben werden, daß sie von jemand weggenommen würden. Diese Kaufleute . . . , die unsere Stadt und uns in solchen Angelegenheiten besuchen werden, indem sie ihre Waren hierher führen, wollen wir soviel wir können beschützen . . . Gegeben zu Leipzig im Jahre des Herrn 1268 am 1. März." (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, Viii. Nr. 6.) 4. Gründung der Neujahrsmesse, a) Kurfürst Friedrich Ii. (der Sanftmütige) verleiht der Stadt Leipzig den Neujahrsmarkt. 1458. „Wir von gots gnaden Friderich herczog zeu Sachsfeu .... bekennen für vus, vnser erben und nachkomen und wollen das offenbar sie mit difem brive allen und iglichen iczund lebenden und zukunfftigen luten, die yn sehen Horen ader lesen werden. Nach dem wir von angeborner gute und mildickeit schuldig sind, vnser stat Lipzk und tre innwohner umb irer getrewen dinste willen, die sie vns mamg-feldiclich erceiget Hoben, in besser wegen zubrengen, haben wir von eigenem be-wegnisse und mit wolbedachtem mute .... der selben vnser stat und iren in-wonern vmb gemeyns nutzes und fromens willen und darumb, das sie sich gebessern, auch in gedyen und guten stant körnen, sich uß schulden entheben und vns und vnsern erben furtmehr zcudyenen desto beregier und williger werden mögen, gnediglich gegunst, zeu gegeben und vorliehen, das sie und ire nachkomen nu furbaßmehr zcu ewigen zcyten alle iar ierlich eynen iarmarckt in derselben vnser stad Lipzk uff den heiligen newen iars tag an zcugehn, der bestehende bleiben fal biß uff der heiligen dreyer konige tag nehst darnach volgende den tag gancz uß, . . . . halten mit kauften und verkauften und kauffslagen .... Vnd begeren Hieruff in bliffe von allen und iglichen prelaten vnsern graben Herren amptluten rittern knechten richtern geswornen reten burgermeistern gemeynen und inwonern vnser stedte merckte und dorfer und sust allermenniglich von den vnsern ernstlich begerende und gebietende, das ir die vorgnanten vnser burger und inwoner der selben vnser stat Lipzk, auch alle ander kauftlute und igliche Personen, die den gnanten iarmarkt als oben berurt ist besuchen, darzcu komen, die zcyt doselbeft beharren und auch do von wandern werden, an iren Personen kaufman-fchacz und gute in eynichen sachen wider recht nicht hindert betrübt ader beleidiget, also lib euch sie1) vnser vnser erben und nachkomen große vngnade und pene zcuuor-meyden. Hie mit sollen die iarmerckte, die sie vormals ierlich in vnser stad Lipczk gehabt und gehalten haben, nicht abgestalt sin, sundern iren furgang haben und crefftig sin und bliben, irtmaften die herkornen sint und sie herbracht haben ane geuerde2). Zcu urkunde hoben wir vnser fürstlich groß maiestat infigel an bifen vnsern brift wissentlich laßen hengen, der gegeben ist zcu Rochlitz am mitwochen oller heiligen tage nach got geburt tufend vierhundert darnach in dem achtvndfunftzig-sten iare." (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, Viii. Nr. 331.) x) sei. 2) Gefährdung.

4. Bd. 1 - S. 75

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 75 — sammt ihren Dienern mit ihrem Leibe, Haabe und Gütern durch Ew. Churfürst!, und Fürstl. Gnaden Lande und Fürstenthum sicherlich bringen lassen; desgleichen sie auch des Wiederzuges auf zweene Tage, die sie Ew. Churfürstl. und Fürstl. Gnaden Amtleuten zu N. N. von Frankfurt aus zeitlich genug zuschreiben sollen, abermahls auf der Grenze gleitlich annehmen und frey und frey und unbeschädigt hernieder bringen lassen, und sich hierinne gnädiglich erzeigen, wie wir uns des und aller Gnade zu Ew. Churfürstl. und Fürstl. Gnaden höchlich vertrösten, gnädiglich thun werden . . . Gegeben unter unserm Stadt Signet, Sonnabends nach dem Sonntage Estomihi, Anno Domini 1552. Der Rath zu Leipzig." (Nach Franz, Pragmat. Handelsgesch. der Stadt Leipzig, 1772, S. 201 f.) [&§ verkehrten auch sogen. Geleitskutschen für die nach Leipzig und Frankfurt, bez. Leipzig und Nürnberg reisenden Kaufleute, die von den Landesherren der jeweils durchreisten Landgebiete „durch eine Anzahl wohlgerüsteter und gut berittener Einspänniger begleitet" nmrtten.] Hierüber wurden auf verschiedenen Reichstagsabschieden Verordnungen erlassen, so 1548 und 1555 u. a. folgendes: „ zu beständiger Erhaltung . . . Unsers kayserl. Landfriedens 2), setzen, ordnen und wollen wir, daß eine jede Obrigkeit im h. R. Reich .... bey den Ihren Fürsehnng thun soll, daß die Strassen frey und rein gehalten, darauf auch niemand gefangen, geschlagen, beraubt, hinweggeschleift, seiner Güter ausgehaben, hinweggeführt, oder anderer Gestalt beschweret werde, sondern daß einem jeden, an Orten es herkommen, ohne Weigerung, auf sein Ansuchen, ein frey, sicher, genugfam Geleit gegeben, und also Männiglich, zu Beförderung des gemeinen Nutzens allenthalben frey, sicher, handeln und wandeln möge. etc." (Nach Franz, Pragmat. Handelsgesch. der Stadt Leipzig, 1772, S. 198 s.) J) Geleitsreiter. 2) Vgl. S. 29 u. 61. 9. Überfall auf Nürnberger, zur Leipziger Messe reisende Kaufleute. 1557. (Bericht von Hans Kornthauer, dem Knechte des Nürnberger Patriziers Sigmund Oertel, der in Gesellschaft von 30 anderen Kaufleuten zur Leipziger Dteffe zog und bei Schönau von einem sächsischen Edelmanne und dessen Spießgesellen überfallen wurde.) „Den 7. May ritten ich und mein Junckherr Sigmund auf Leypzik zu. Als wir nun bis Cuzl, 2 Meilen Weg herwärts, kamen und an unserm Tisch aßen und fertig waren, sprach der Junckherr zu mir: wie, wenn wir fein gemach fortzögen? damit war die andere Gesellschaft, so an unserem Tische mitgegessen, zufrieden, und wir setzten uns nach dem Mittagsmahl auf und zogen fort, als nämlich: Sigmund Oertel, Hans Schuventtendorffer der Alte, Hans Schonich, Jörg Platt, ein Schwabe von Augsburg, Endreß Rindfleisch von Preßla^), ich Hanßla^) Kornthauer, und waren unser Sieben. Wie wir nun vor das Thor zu Cuzl hinauskamen , so guckten ich und Endreß Rindfleisch hinfür, wie sichs einem Diener auf der Straße gebührt. Als wir kaum eine Viertel Meil Wegs ritten und der Wind gegen uns gieng, auch eine sehr große Hitze war und es sehr staubete, ritt der Junckherr neben uns her und sagte: et, reit auch eine Meil hinten im Staub wie ich! das war nun sein zeitlich Verderben, wie Ihr hören werdet. Als nun der Junckherr vorausritt und der Schwab von Augsburg ihm nach und dann ich und ') Jedenfalls Breslau. 2) Fränkische Dialektform für „Hänschen".

5. Bd. 1 - S. 79

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 79 — aber sie mußten des Fürsten Schreiben nachkommen und ihn samt den Staps den anderen Tag peinigen lassen. Nun bekannten sie, sie wärens Willens gewesen, hätten aber eigentlich auf den Psiutzing 5) gelauert; auch gestanden sie noch, wie sie den Hans Menges von Nürnberg auch hätten umbringen helfen. Was sie aber mehr bekannten, konnte man noch nicht erfahren. Die Herren von Leypzig aber hätten gewünscht, daß sie sie nicht gefangen genommen hätten, denn als es an dem war, daß man sie sollte richten lassen, geschah gar große Fürbitte von der adeligen Ritterschaft an den Churfürsten. Ja, auch des von Droschwitz sein Weib, eine Streitburgerin, hat einen Fußfall gethan; der Churfürst hieß sie aufstehen und sagte: Weib, Euer Mann ist nicht werth, daß er auf dem Erdreich umgehe; aber Ihr thut Eins, Ihr bleibt in meinem Frauenzimmer, da soll Euch alle Ehre bewiesen werden und sollt unausgetriebeu sein, dieweil Ihr lebt . . . Darnach haben über die 80 Edlemänner auch einen Fußfall gethan, wobei der Churfürst anhob und etlichen erzählte: du hast das gethan und du das, also daß sie alle schamroth wurden und keiner Etwas zu sagen wußte. Sie haben aber einen Brief gehabt, den hat er genommen, gelesen und dann zu ihnen gesagt: ich will mich bedenken. Darauf hat er flugs nach Leypzig geschrieben: ob sie keinen Schöppenstuhl hätten, hätten sie keinen, so wollte er ihnen einen schicken; im Fall aber, daß noch mehrere Bitten für die Buben geschehen sollten, es wäre von Rittern, Edelleuten oder Doetoren, die sollten sie auf einen Wagen schmieden und ihm schicken. Nun, ich lobe den löblichen Herzog August, Churfürsten von Sachsen, daß er nicht wider Recht und Gerechtigkeit handeln wollte und in der Ausübung derselben sogar gegen den Adel, als seine Gesippten, war, die Herren von Leipzig aber besetzten das Gericht nicht, sondern acht Bauern, welche die zwei, bei denen der Leichnam geblutet hatte, zum Schwerte verurteilten. Wie der Stab über sie gebrochen war, führte man sie hin: einem Jeden setzte man einen Rosenkranz auf, als wenn zu einem Tanze gehen wollten; der Droschwitz in den hübschen Kleidern, die er sich vor 10 Wochen auf feine eigene Hochzeit hatte machen lassen, der Meister Hanns hinter ihnen her. Wie sie nun zu Leypzig mitten auf dem Markt auf eine gemachte Pun 6) angekommen waren, schlägt er dem von Droschwitz den Kopf so herunter, daß er von der Pun aufs Pflaster fiel. Darnach kam es an den von Staps, der war nicht so keck wie sein Herr, man mußt ihm den Kopf halten und derselbe wollte auch nicht so springen. ..." ______________ (Leipz. Tagebl. 1907, 6. Apr.) S) Ebenfalls ein Nürnberger Kaufherr. 6) Bühne. 5. Zur Geschichte des religiösen Gebens. A. Klöster und Kospitale. a) Das Thomaskloster. 1. Markraf Dietrich stiftet das Thomaskloster. 1213. (Von Kaiser Otto Iv. bestätigt am 20. März 1212.)*) „In nomine sanctae et individuae I In dem namen der Hiligen nn- trinitatis. geteilten Dreyfaldickeit. Ego Tidericus divina favente de- Ich Ditterich vongnade der göttlichen *) Deutsche Übersetzung nach einem wahrscheinlich aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts stammenden Originale. ^

6. Bd. 1 - S. 370

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 370 — f) Verkauf gedörrter Türkenköpfe. „Im Jahre 1684, nach der am 2. Septbr. 1683 erfolgten Entsetzung Wiens durch die kaiserlichen, polnischen und sächsischen Truppen'), fanden sich auf der Leipziger Michaelismesse mehre Kaufleute ein, welche einige Fässer gedörrter Türkenköpfe unterschiedlicher Art und Gestalt, mit abscheulichen Gesichtern, seltsamen Bärten und vielerlei Haaren, kurz oder lang geschoren, zum Verkaufe ausboten. Je nachdem sie schön gestaltet und ihre Gesichter recht arg zerhauen waren, verkauften sie dieselben, das Stück zu 4, 6, 8 und mehren Thalern, und wurden nach Spanien, England, Holland, Frankreich, Schweden und Dänemark versendet." (Leipz. Tagebl. 1838, Nr. 278, mitgeteilt von M. F. G. Hofmann.) i) Vgl. 17. Jahrh. Ii, 2: Der Türkenkrieg. 3. Bom Postwesen. 1. Die erste Fußbotenpost zwischen Leipzig und Frankfurt a. M. 1616. (Abkommen zwischen dem in Diensten des Erb-Geueral-Postmeisters Freiherrn von Thnrn und Taxis stehenden Frankfurter Postmeister von der Birghden und dem Leipziger Postmeister Sieber.) „Zu wissen, daß heute an untenbenannten Dato zwilchen ^ohann von „Birghden von Frankfurt am Mahn, als der Römisch Kaiserl. Maj. unseres aller-gnädigsten Herrn, des wohlgebornen Herrn, Lamorals von -Laxis, Frel)herrn und ^Erb-Gen.-Postmeisters in Teutschland und Niederlanden delegirter Postmeister, und „Johann Siebern der Stadt Leipzig verordneten und geschwornen Bothen-Meister "nachfolgende Vergleichung des Postwesens halber abgeredet, abgehandelt und ge- „schlossen worden: . Nehmlichen es hat Johann von der Birghden ihn Johann eteberit zum Kayserlichen Postmeister alhier zu Leipzig nicht allein an- sondern auch mit den gewöhnlichen Juramento in Pflicht genommen, mit diesem Beding und dergestalt, daß Johann Sieber der neuangeordneten Post von Leipzig aus auf Frankfurth am Mayn und was er sonst vor Bothenwesen zur Post bringen, auch von den Kauf-leuthen alhier und anderen correspondirenden Handels-Städten ihm aufgetragen werden wird, auf gleichen des Kaiserl. Erb und Gen. Postmeisters, sowohl als Johann von der Birghden Unkosten und Nutzen, wie solches er Sieber vor diesen gehabt, treulich verrichten, in diesen Postwesen den Kayserl. Erb und Gen. Postmeistern Freiherr L. von Taxis sowohl als Herrn Johann von der Birghden, soweit solches Chursürstl. Durchlaucht zu Sachsen nicht zu entgegen recognosctren, respectiren, ehren, demselben Reputation und Nutzen fördern, und m allen was m diesen Postsachen fürgenommen wird, Ihrer Gnaden Ratification unterworfen und anheimstellen, mit diesem ausdrücklichen Vorbehalt, daß sobald dieses Bothenwerk, welches mit dieser Mutation und in Anfang viel kosten will, fcheinbahrlicher Nutzen tragen wird, er Johann Sieber verpflichtet und obligiret seyn soll, Ihrer ©naben jährlichen aus dem t1)] . . . von wegen der mitgetheilten Privilegien und Begnadigungen . . . reichen und geben soll, alles treulich sonder Gefährde. Zu Urkund . . . geschehen in Leipzig, Dienstag nach Johann Bapttsta, bett 25. Monats Juni A. 1616." (Folgen Siegel und Unterschriften.) (Nach Schäfer, Geschichte des Sachs. Postwesens . . ., 1879, S. 25 f.) l) sehst.

7. Bd. 1 - S. XI

1911 - Leipzig : Wiegandt
— Xi — geschichtlichen Gebietes. Diese Zusammenhänge sind es, denen neuerdings die vielen Heimatgeschichten und die vielen quellenmäßigen Zusammenstellungen für die historische Entwicklung irgend eines bestimmten Ortes verdankt werden. Das vorliegende Buch führt auch die Einwohner Leipzigs in die eben geschilderten Zusammenhänge ein. Von den Ansängen der kleinen Stadt bis zu ihrer heutigen Größe führt ein gewaltiger Strom von geschichtlichen Vorgängen, die in Urkunden und Erzählungen, in Schriften und Aktenmassen und tausend anderen Formen geschichtlicher Überlieferung eine starke unmittelbare Spur ihres einstigen Entstehens hinterlassen haben. Diese Zeugnisse, anfangs nur zerstreut auftretend wie die Silberblicke eines Bergbaches, die nur da und dort aus dem Wiesental hervortreten, später massenhaft gewaltig dahinfließen wie ein reicher Strom, sind in dem vorliegenden Buche von emsiger und sorgfältiger Hand geborgen, und damit jedermann, der die Vergangenheit seiner Vaterstadt kennen lernen will, leicht zugänglich gemacht. Wer aber wird sich in Leipzig nicht gern in die Spuren dieser Vergangenheit vertiefen? Man kann wohl sagen, daß unter den Großstädten unseres nationalen Gebietes Leipzig eine der historischsten ist. Jedenfalls wird jemand, der aus jener Schwesterstadt Berlin, welche unser altes Leipzig an Größe so weit überholt hat, nach Leipzig kommt, sich alsbald dem Eindrucke hingeben, daß er aus irgend einer Durchschnittsgegenwart und aus einer nicht sehr weit rückwärts entwickelten Vergangenheit an eine Stätte gerät, in der diese Vergangenheit weit eindringlicher predigt; und vielleicht wird selbst derjenige, der vom Westen, ans Städten des rheinischen Mutterlandes oder von den südlichen Zentralgebieten herkommt, den Eindruck einer besonders starken Nachwirkung älterer Knlturperioden empfinden , weil er auf dem verhältnismäßig sehr engen ursprünglichen Stadtgebiet in Leipzig die Reste dieser Vergangenheit in den mannigfachen alten Architekturen, in all den Einrichtungen, welche ein langgepflegter Handel in den Straßen, im Bau der Häuser, in der Durchbildung der Höfe und sozusagen dem ganzen Neglige der Stadt hinterlassen hat, in einer Anhäufung und in einer Kontinuierlichen Entwicklung auffinden wird, wie sie selbst in Städten des alten Mutterlandes selten ist. So ist denn Leipzig recht eigentlich dafür bestimmt, ein Buch wie das hier vorliegende bald zu erhalten und voll zu genießen, und man sollte von diesem

8. Bd. 1 - S. 368

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 368 — heben, und mit einer Hand in die Höhe halten. — 9.) Drehet er einen eisern Nagel, einen Fuß lang und Daumen breit, gleich einem Flintenzieher oder Kretzer. — 10.) Nimmt er eine Banck 18. Ellen lang mit einem Ende in den Mund, und lässet auff das andere Ende der Banck einen Stuhl legen, und einen Mann daranff sitzen, das hebt er 10 Fuß von der Erden. — 11.) Nimmt er einen Stock in Mund, lässet zwey von den ftärcfften Männern daran zerren, welche nicht capable find, ihm den Stock aufm Munde zu ziehen. - Andere Stücke zu geschweigen, darbey lässet er auch denen Liebhabern von der Jagd wissen, daß er das Gewehr also accomodiret, daß man mit einer Flinte tausend Schritt und mit einer Pistole 500 Schritt weit schießen kan, solches auch solange beständig bleibet, als das Gewehr brauchbar. Man siehet diesen Herrn von Eckenberg in Kupfer gestochen, und auf denen Seiten acht Proben feiner Stärke abgeschildert, unter dem Bildniß aber diese Worte stehen: Hectora Germanum, quem magnus personat orbis, Haec tibi dimidium facta tabella refert; At cur non totum ? mirari desine Lector, Ipsum nam totum nulla tabella capit. Ungleichen folgende deutsche Zeilen: Hier siehst du einen Mann, sonst Simfon tituliret, Den Hoch und Niedrige gar vielmal admiriret: Daß er ein Simfon sey, wird Jedermann gestehn, Der je das Glück gehabt, ihn nur einmahl zu sehn." (Curiosa Saxonica.) b) „Anno 1701. Diese Michaelis-Messe hat sich ein Vielfraß ober Viel-freffer um Gelb allhier sehen lassen . . . Dieser verwahrloset Mensch hatte einen so ftarcfen Magen, daß er Steine verschlucken und verbauen funte, und einen so un-orbentlichen Appetit, daß er lebendige Katzen, Hunde und Schaafe mit Fell und rohen Fleische fressen funte. Abfonberlich wenn er sich recht sättigen wolte, verschluckte er Steine, so groß als Kastanien, und fraß auch Werck dazu. Man funte gar eigentlich bey ihm die Steine im Halße und Bauche hören kollern und klappen - . - (Vogel, Annales, S. 937.) c) „Diese Dfter-Mejfe (1706) hat Philipp Hoetten von Leyben aus Hollanb bürtig, welcher von Alexanbria ans Egypten von Tunis, Tripoli, Algier in Africa und von Salee in Marocco kommen war, brey lebenbige Löwen, 2. Männlein und Weiblein, einen Egyptifchen Tyger, so ein Männlein, und ein Turban ober Spie von den Löwen mit anher gebracht, welche Thiere zur höchsten Verwunberung so kirre als anbere zahme Thiere waren, daß man mit ihnen umgehen funte. Es warb auch biefen Marckt ein Hippopotamus ober Meer-Pserb, berglerchen man bey Menfchen-Gebencken in Europa niemals gesehen hatte, um Gelb gezeiget. Ungleichen Jnbianifche Nachtigalen. Item ein ungemeiner und grosser Vogel, der König unter allen Vogeln genannt, begleichen man auch zuvor noch nicht gesehen. Ferner zwey schöne junge Tieger-Thiere, ein Salamanber, von welchem man vorgiebt, daß er im Feuer leben soll. Auch hat man gezeiget ein schönes wohlgewachfenes Pferbt aus Gersten, welches einen wohlgewachfenen natürlichen Schweiff gehabt, von 10. biß 11. Likn, so, daß benfelben 2. Personen nachtrugen. Und enblich warb auch ein ^taltamfches

9. Bd. 1 - S. 415

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 415 - 15. daß die gemeine Meynung nichts gewinne, wenn ich gleich zugebe, daß etliche Krauckheiten vom Teuffel herrühren, und von denen Zauberern durch Hülffe des Teuffels zuwege gebracht werden. Die heiligen Männer, die durch Gottes Krafft und durch deu Glauben Wunder gethan haben, haben deswegen kein Pact mit unserm Herrn Gott gemacht, oder ihm eine Handschrifft gegeben. Warum folte der Teuffel nicht auch ohne sichtbaren Pact durch die Kinder des Unglaubens würden, oder ihr böser Glaube und ftarcke Impression und Verlangen nicht auch sönnen durch des Satans Krafft was Böses würden? Wie sich Gott denen Gläubigen und Propheten hat durch Gesichte, Träume, Stimmen geosfenbahret, also kan ja auch der Teuffel denen Zauberern und Hexen die abergläubischen Mittel zu Schaden unsichtbahrer Weise offenbahren. Ich halte 16. dafür, daß wie der bisherige Hexen-Proceß nichts getaugt, da man das Bündniß mit dem Teuffel zum Grund des Processes gelegt hat, quod non sit in rerum natura; also auch sehr behutsam verfahren werden müsse, wen man die Leute beschuldigen will, daß sie durch Hexerey Schaden gethan, denn es gehöret viel Beweiß darzu, und die gemeine Indicia, auch die, so in der peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung vorgeschrieben worden, sind nicht richtig, wie in der disputation gezeiget worden: Sonderlich aber gehören 17. bey denen wunderlichen und übernatürlich scheinenden Kramsheiten grosse Untersuchung darzu, ob nicht ein Betrug dahinter stecke, non obstante, daß viel gelehrte und glaubwürdige Leute die Sache bezeugen, wenn es auch gleich Doctores Medicinae sind. Denn es werden glaubwürdige und gelehrte Leute sowohl, wo nicht eher, betrogen, als andere. Und ich glaube gewiß, daß 18. unter denen ausgegebenen übernatürlichen Krauckheiten, davon man itzo ein gantzes Buch eolligiret hat, die meisten mit einer Betrügerei) vergesellschaftet sind, und daß unter Hunderten kaum eine ohne hocus pocus und Menschlicher Geschwindigkeit sey zugangen ... So muß ich auch 19. bekennen, daß ob schon, wenn ich sähe, daß zum Exempel, aus eines Menschen Ohr nacheinander eine gautze Schüssel voll Hecht-Zähne gezogen würden, ich selbst anfänglich nicht anders sagen würde, als daß die Sache durch Hülffe des Teuffels und Hexerey zugangen sey; dennoch wenn die Sache scharff poussiret werden folte, wüste ich nicht, was ich einem antworten wolte, der mir objicirte: Daß man dergleichen Kranckheit deswegen nicht für natürlich hielte, weil es eine Contradiction sey, daß das Menschliche Gehirne solche Dinge, und zwar in grosser Menge in sich fassen könne: Nun könne aber ja auch der Teuffel nicht contradictoria zuwege bringen, weil die Göttl. Allmacht selbst zwar alles, aber keine contradictoria zu Wege bringen könne. Also führen mich nun dergleichen Betrachtungen dahin, daß ich auch in diesem Stück lieber sagen wolte: Ich weiß nicht wie die Sache zugehet, als daß ich sprechen soll, der Teuffel thut es. Denn so gewiß als zweymahl drey sechse sind, so gewiß ist es auch, daß ich dasjenige nicht weiß, was ich nicht weiß. Will aber ein ander sagen: Das Ding ist vom Teuffel, daß er doch nicht weiß wie es zugeht, kann ich es wohl leyden, wenn man mir nur vergönnet, daß ich bey meiner docta ignorantia bleibe. Aber gesetzt auch nun, daß es ausgemacht sey, daß die Sache vom Teuffel herkomme, so sehe ich doch daß dadurch der Hexen-Prozeß gegründet sey: Denn es ist nun Yier die Frage: Wer der Hexen-Meisier sey, der dem Patienten die Kranckheit zuwege gebracht habe, und auff was für Art ein Richter dessen gewiß seyn fönte ? äwar freylich nicht schwer bald ein Bekäntniß durch den Heu der heraus zu bringen; Aber das ist nicht genug. Ich fürchte, wenn man mich und dich marterte, wir würden alles aussagen, was man von uns begehrte, und wenn man

10. Bd. 1 - S. 438

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 438 — tmb der sämptlichen Soldatesca zu Roß önb Fuß / ins gemein zu vernehmen: Daß Vns ein Ersarner / Wolweiser Rath zu Leipzig zu erkennen gegeben / welcher gestalt Sie berichtet worben / wie die frembben Kaufs- tmb Hanbelsleute / zu Hamburg / Lüneburg / Lübeck / Magbeburg / Braunschweig / Hilbesheirn / Halberstabt / tmb alle anbere im Römischen Reich gelegene Städte / welche den bevor-stehenben Leipzigischen Newen Jahrs Marckt zu besuchen / ober auch jhre Güter vub Wahren / bahtn zu versenben / tmb so dann / was Sie wieber zurück führen zu lassen pflegen / wegen beß im Nieber Sächsischen Kreise / vnb sonsten anberer Orte I hin tmb wiber ligenben . . . Kriegsvolcks / vnb bahero besorgenben Gefahr / solchen Newen Jahrs Marckt zu besuchen / bebencken trügen / Derowegen gebeten / Ihnen Patenta vnb freye Paßbriefe / toteberführen zu lassen. Wann Wir dann solchem nicht tmbilligem suchen stat gegeben / als befehlen Wir / allen vnb jeben / . . . hohen vnb niebrigen Kriegs-Officirern, . . . / Daß sie alle vnb jebe frernbbe Kaufs- vnb Hanbelsleute / . . . zusampt ihren Rossen / Wägen / auch Wahren vnb Gütern / frey sicher vnb trngehinbert / auch ohne einige exaction ober Gelbschatzung / passiren vnb repassiren lassen / vnb keines weges / ... bey hoher vnnachlässiger Leib vnb Lebens Straffe / nicht antasten / ober int geringsten beleibigen / Ihnen auch / auff ihr ansuchen / gnugsame Convoi, wohin Sie es begehren / ertheilen tmb erfolgen lassen sollen. Geben im Hanpt Quartier zu Halberstabt / den 30. Decembris, Anno 1625. A. H. Z. F. Wir Bürgermeister tmb Rath der Stadt Leipzig hiermit bekennen / daß dieser Abdruck mit dem rechten wahren Original oberem kommet. Zu vrkund haben wir vnser G. sperger / J. U. D. der Stadt Secret hierunter auffgedruckt / Geschehen den Röm. Keys. May. Feld 23. Decembris / stil. / vet. Anno 1625. Kriegs Secretarius." (Nach dem Original.) 3. Gefangene Mansfelber kommen durch Leipzig. „Anno 1626. Demnach auch der Hertzog von Frieblanb Keyserl. Maj. General den Administrator des Stissts Magbeburgk / tmb den Grafen von Mansfelb bey Dessau geschlagen / tmb sie mit ihrem Kriegsvolck gantz / tmb gar in die Flucht getrieben / viel erleget / etliche hunbert gefangen / vnb 34. Fähnlein erobert / Als hat er solche gemeltes Tages mit 50. Reutern durch Leipzig führen / tmb beut Keyser nach Wien übertieffern lassen." (Heydenreich, Leipz. Qmm.). 4. Maßnahmen zur Verteibigung Leipzigs. 1629 — 1631. „Anno 1629 [im März]. Sonsten hat sichs in biesem Jahr weges des Krieges in Nieber Sachsen von Tag zu Tag besorglicher / vub gefährlicher angelassen / vnb berselbe sich immer näher an den Ober Sächsischen Kreiß gesponnen. Derowegen I. Churs. Durchl. barauff ein toachenbes Auge gehabt / vnb den 31. Martii gnäbigst befohlen / daß man allhier nicht mehr / als 3. Thor / nem-lich / das Grimmische / Ranstetifche / vnb Höllische des Tages über solt offen lassen / das Peters Thor aber / so wol das Thomafer / tmb Hällische Pförtlem / biß auff anbere Anorbnuttg / Tag tmb Nacht zuhalten . . . Vnb haben in jebem Thore I so des Tages offen gestartbert / zwantzig Mann wachen müssen."
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