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1. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1918 - Breslau : Hirt
Allgemeines. — Staatsverfassung. 3 Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith- Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums führen diesen Mittelschild des großen Wappens. Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen; 5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen, die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb- ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht. Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver- tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest- zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt. Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle 20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten erstattet und beziehen Tagegelder. Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse, wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege. Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden- bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor- gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das 1*

2. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 47

1904 - Oldenburg : Nonne
— 47 — Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Olden-burg und Delmenhorst 2c. rc. Entbieten allen und jeden-----------------in Unseren durch den Aus- tausch Unseres sonstigen einseitigen und gemeinschaftlichen Anteils an dem Herzogtum Holstein, von Seiner Königlichen Majestät 31t Dänemark und Norwegen adquirierten (erworbenen) beiden Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst cum Pertinentiis (mit Zubehör) Unsern gnädigsten Gruß, und tun für Uns, Unsere Descendenten, Erben und Nachkommen auch samt und sonders kund und zu wissen, wasgestalt Wir aus wichtigen Bewegursachen, vornehmlich aber, um der jüngeren Linie Unsers Herzoglich - Holstein - Gottorpschen Hauses ein hinlängliches anständiges Etablissement zu verschaffen und das Glück derselben auf die Zukunft zu befestigen, die wohlerwogene Entschließung gesasset, die beiden adquirierten Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst nicht für Uns selbst und Unsere Descendenten zu behalten, sondern solche an die jüngere Holstein-Gottorpsche Branche (Zweig), und sogleich jetzo an Unseres vielgeliebten Oheims, des Herrn Bischofs zu Lübeck, Herzogs Friedrich August Durchlaucht und Liebden, als ersten Percipieuten (Empfänger) und dero männliche Descendenten, wieder zu übertragen und zu cedieren. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großfürstlichen Jnsiegel. Gegeben Peterhof, den 19/30. Juli 1773 und publizieret Oldenburg, den 14. Dezember 1773. (L. S.) Pani. 50. Die feierliche Übertragung der Grafschaften. 1773 Dez. 10. — Oldenburgische Zeitschrift, herausgegeben von A. v. Halem und G. A. Gramberg. 1. Bd, S. 39 f. Oldeubnrg 1804. — (Durch den Vertrag von Zarsko-Selo mn -I"^unt' 1^3 verzichtete der Großfürst Paul Petrowitfch zu Gunsten Dänemarks ans seine Ansprüche an das Herzogtum Schleswig. Dafür erhielt er von Dänemark die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Dann übertrug er das Laud dem Fürstbischof von Lübeck, den: ältesten Fürsten der jüngeren Gottorpischen Linie. Vergleiche Nr. 48 u. 49.) Der 10. Dezember 1773 war der merkwürdige Tag, da das große Geschäft für Oldenburg in Erfüllung ging. Des Morgens zwischen 8 und 9 Uhr marschierte die hiesige Garnisons-Kompagnie in dem inneren Schloßplätze ans. Gegen 11 Uhr versammelten sich die zur Huldigung eingeladenen Kollegia der Regierung und des Konsistorii, der Kammer und des Magistrats (von welchen letzteren nur die Bürgermeister zugegen waren) wie auch sämtliche Landvögte und Beamte, nicht weniger als Repräsentanten der Geistlichkeit, der Generalsuperintendent, die Olden-bnrgischen Stadtprediger und der erste Prediger aus Delmenhorst in einem Zimmer unten im Schloß. Zuerst ward der Garnisons-Kompagnie — — — bekannt gemacht, daß sie ihrer Pflicht gegen den König von Dänemark entlassen sei. Dann wurden sämtliche zur Huldigung geforderte Bediente (Beamte) ans den

3. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 64

1904 - Oldenburg : Nonne
— 64 - Rölckes kam am Ellenserdammer Groden auf unser Signal an, wir zogen ihn aus den Schlick und entluden selber die vierzig Säcke Kaffee bis aus vier. Jetzt saniert 6 Douanen, denen es verraten war, im Galopp an den Deich. Drei Wagen mit 30 Sacken, der vierte leer, zogen davon. Wir machten glücklich Rübkes flott; jetzt waren sie ganz nahe; und für uns blieb kein anderer Weg, als uns in die Schlickgrüppen zu legen. Man schoß mehrere Male nach dem Schoner, man untersuchte die sechs vergessenen Ballen Kaffee; unter der Zeit arbeiteten wir uns in den Grüppen dem Deiche zu. Mein Arbeiter hustete; jetzt sprangen zwei über mich hin, aber wir erreichten glücklich den Deich und unser Quartier. Ich ließ mir ein anderes Hemd und Strümpfe geben; mein anderes Zeug wurde gewaschen und dann naß übergezogen. Nun -setzte ich den Wagen nach, die ich zu Conneforde abholte und wohlbehalten in Nadorst ablieferte. 63. Huldignngsansprache der Deputierten der Departements der Elbe-und Wesermündungen und der oberen Ems und Napoleons Antwort. 1811 Juli 31. — Pleituer, Oldenburg im 19. Jahrhundert, Bd. I. Oldenburg 1899, S. 15(5. — (Unter bcn 11 Deputierten waren vier Oldenburger: Römer, v. d. Decken, v. Malern und Graf Bentinck. Der hannoversche Graf Grote verlas bic Rebe, als deren Verfasser v. Halem gilt.) Sire! Beauftragt, bei Eurer Majestät der Dolmetsch der Gefühle unserer Mitbürger zu sein, nahen wir uns mit der tiefsten Verehrung und mit vollem Vertrauen dem ersten Throne des Weltalls, um dort zu Füßen Eurer Majestät die ehrfurchtsvolle Huldigung der Bewohner des deutschen Nordens, Eurer getreuen Unterthanen, niederzulegen, die jetzt vereinigt sind mit Eurem Kaiserreiche, von dem sie die Departements der Elbe-und Wesermündungen und der oberen Ems bilden. Die göttliche Vorsehung, Sire, in ihren unwandelbaren Schickungen, hatte Sie ohne Zweifel dazu bestimmt, nach Verlaus von zehn Jahr-hunderten, diesen interessanten Teil Deutschlands, die Wiege und die Heimat der tapferen Sachsen, abermals mit dem Reiche der Franken zu vereinigen. Ihr würdiger Anführer Wittefind unterwarf sich nach langem Kampfe Karl dem Großen, dem Genie, das die Geschicke seines Jahrhunderts leitete. Sein Beispiel und sein Gedächtnis legen uns dieselbe Pflicht gegen Eure Majestät aus, und wie einst unsere Voreltern, so unterwerfen wir uns dem schöpferischen und undurchdringlichen Genius, der die Geschicke des jetzigen Jahrhunderts lenkt. Loyalität, Aufrichtigkeit und erprobte Treue gegen ihre Fürsten sind die charakteristischen Eigenschaften, welche zu allen Zeiten bei der deutschen Nation hervorgetreten sind und die man bei ihr gesucht hat. Die Abgesandten, die unsere Voreltern einst dem römischen Volke sandten, zögerten gelegentlich eines öffentlichen Festes keinen Augenblick, ohne jeg-

4. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 67

1904 - Oldenburg : Nonne
— 67 Art. 7. Das Stadthaus wird erleuchtet werden. Die Einwohner erleuchten die Vorderseiten ihrer Häuser um 9 Uhr abends. Aus dem Bureau der Mairie am 9ten August 1812. Der Maire. Erd mann. Gesehen und genehmigt. Der mit der Verwaltung der Unterpräfektur beauftragte Präfektur-Rat. Pavenstedt. 65. Französische Maßregel gegen die Deserteure. 1813. — Pleitner, Oldenburg im 19. Jahrhundert, Bd. I. Oldenburg 1899, S. 255. — „Der Konskribierte Tönjes Meyer, Retardeur von der Klasse 1813, soll sich unter dem Namen seines Bruders, Hinrich Meyer, dessen Geburtsschein er bei sich führt, in den Kantons des Butjadingerlandes aushalten. Alle Einwohner und vorzüglich die Herrn Maires, sind von den Unterzeichneten, welche täglich 8 Franken Exekutionskosten für ihn bezahlen müssen, dringend ersucht, genau aus denselben zu vigilieren, und ihn im Betretungsfalle sofort arretieren zu lassen. (Folgt Beschreibung.) Mairie Warfleth, den 5. August 1813. I. H. Bulling. R. Hayn." „Da uns der Herr maire adjoint Hoffmeyer bekannt gemacht, wie wir, in Gemäßheit erhaltenen Befehls des Herrn Präfekten, Reichsgrasen von Arberg, den Deserteur Heinrich Friedrich v. Lotzow, Sohn von Peter v. Lotzow und dessen Ehefrau Friederike, geborenen Hackhausen, aufsuchen sollen, uni ihn bei der Präfektur iit Bremen abzuliefern; weil bis zur Ablieferung desselben, bei Vermeidung militärischer Exekution, von jedem Unterzeichneten täglich zwei Franken bezahlt werden müssen, und wir selber ihn hier nicht ausfinden können, so ersuchen wir daher alle und jeden, so uns von dessen Aufenthalt, Leben oder Tod einige Kenntnisse zu geben vermag, unter dankbarlicher Vergütung der Kosten, um eine gefällige Anzeige; demjenigen aber, der imstande ist, solchen herbeizuschaffen, so daß er durch uns bei der Präfektur abgeliefert werden könne, versprechen wir eine Prämie von hundert Franken. Oldenburg, deu 2. September 1813. F. Wienken. I. E. Wachtendorff. H. Thöle. Ludwig Meiners." „Jürgen von Minden und Albert Schwarting, beide Konskribierte von 1812, ans der Kommune Strückhausen, Kanton Ovelgönne, welche von ihrem Regiment desertiert sein sollen, werden dringend aufgefordert, 5

5. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 61

1904 - Oldenburg : Nonne
— 61 — geschworen haben, werde ich die Huldigung Ihres Gehorsams und Ihrer Treue an die Stufen des ersten Thrones der Welt niederlegen. Oldenburg, den 28. Februar 1811. Der Präfekt des Ober-Ems-Departements, Ritter der Ehrenlegion, Kaiserlicher Kommissär zur Besitznahme des ehemaligen Herzogtums Oldenburg und der davon umgebenen Besitzungen: K. von Keverberg. 60. Wardenburgs Bericht über die Ankunft des Herzogs Peter in Petersburg und Tmer. 1811 April ‘25 und Mai 27. — Leben des Großherzogl. Oldenbnrgischen Generalmajors W. G. F. Wardenbnrg. Oldenburg 1842, S. 150. — (Wilhelm Gustav Friedrich Wardenbnrg, geb. 1781 Mai 15 zu Fedderwarden, starb nach einem wechselvollen Leben als oldenbnrgischer Generalmajor am 29. Mai 1832. Er war der erste Oberst des Oldenbnrgischen Trnppeneorps und führte sein Regiment auf dem Feldznge gegen Frankreich, 1815. Als Herzog Peter nach Rußland floh, war Wardenbnrg Adjutant seines Sohnes, des Prinzen Georg, der mit einer russischen Großfürstin vermählt war und in Twer residierte.) Troer, den 25. April 1811. Lieber Bruder! Eure Briefe vom 28. Februar sind mir dnrch die Hände des Herrn Sekretär M. glücklich zugekommen, und ich freue mich, daraus zu ersehen, daß es Euch im Ganzen genommen roohl geht, und Ihr bei der politischen Veränderung doch insoweit unversehrt geblieben seid re. — — Am 14. d. M. kamen der Herzog und der Erbprinz mit ihrem Gefolge in Petersburg au. Der Troerfche Hof war zu ihrem Empfange fchon an- gekommen. Das unglückliche Schicksal eines so nahen Verwandten des Kaiserlichen Hofes hat hier allgemeine Teilnahme, sowie sein Empfang Aufsehen erregt. Das Onitzkowsche Palais, der Großfürstin Eatharina gehörig, war zu seiner Wohnung bestimmt. Eine Kompagnie Garde mit Fahnen, wie es dem Chef des Hauses gebührt, wurde ihm als Ehrenwache gegeben, und Kammerherrn und Kammerjunker hatten die Aufwartung. Der ganze Hof versammelte sich nach seiner Ankunft im Palais. Die nächstfolgenden Tage hatten die hohen Behörden, die Minister, die auswärtigen Gesandten, das Offizierkorps der Garde, die Generalität u. s. w. Audienz. Die Würde und der Anstand des Fürsten, bei dieser Gelegenheit, nahmen alle für ihn ein. Nie habe ich ihn mit mehr Würde, als eben hier im Unglück, gesehen. Noch würdiger aber zeigt sich der Herzog durch seine Grundsätze, indem er, wie versichert wird, alle Anerbietungen, die der Hof ihm macht, ablehnt und in keiner Weise dem russischen Staate zur Last fallen will, und nur uuter der Bedingung, keine Gehalte und öffentliche Ehrenstellen anzunehmen, seine Dienste dem Kaiser und dem Staate angeboten hat.

6. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 65

1904 - Oldenburg : Nonne
— 65 - liche weitere Erörterung, den Platz über den versammelten Nationen einzunehmen. Wir sind in diesem Augenblick stolz darauf, Sire, nicht entartet zu sein! Und diese Eigenschaften sind es, welche das sicherste Band für unsere vollkommene und ehrfurchtsvolle Ergebung gegen Eure Majestät bilden; diese Eigenschaften sind es auch, welche uns treiben werden, mit aufrichtigem Eifer den weiten Blick und die großen Ideen anzuerkennen, welche Eure väterliche Besorgnis Euch fassen und in demselben Augenblick ausführen läßt. Diese Gefühle, Sire, deren Aufrichtigkeit zu verbürgen wir nicht zögern, lassen uns keinen Zweifel, daß wir nur würdig sind des Wohlwollens Eurer Majestät, wenn wir es mit Eifer erbitten, nachdem Sie uns davon unzweideutige Zeichen gegeben haben. Ihre Dekrete, Sire, haben bereits jedermann beruhigt. Der mächtige Schutz, den Sie dem Eigentum und dem Rechte der Einzelnen gewähren, läßt uns auf eine glückliche Zukunft hoffen. Auf Ihren Befehl, Sire, lind bereits neue Straßen abgesteckt und zum Teil scheu auf dem Punkte der Vollendung. Kanäle entstehen und sichern unseren Gegenden leichte Verbindung mit dem Centrum des Kaiserreichs. Der öffentliche Kredit, von dem das Heil und die Existenz einer großen Zahl von Familien abhängt, die ihr Glück dem Staate anvertraut haben, wird befestigt, und selbst der Schatten der geringsten Unruhe, sowie das Unglück, das für die Zukunft könnte fürchten lassen, werden verschwinden vor Ihrer väterlichen Sorgfalt. Unter Ihren Auspizien, Sire, werden Rechtschaffenheit und Treue der Deutschen, ohne die wir nicht glücklich fein würden, sich in unserer Heimat erhalten. Mögen die Jahre es Eurer Majestät nicht an Macht fehlen lassen, um das große Werk Ihrer Gedanken zu vollenden. Der erlauchte Erbe, den der Himmel Frankreich gegeben hat, verbürgt uns die Solidität und die Dauer Ihrer Schöpfungen. Unsere Ankunft in dem Kaiserreiche konnte mit feinem glücklicheren Ereignisse zusammen fallen, als mit dem der Geburt dieses Prinzen. Geruhen Sie, Sire, unsere Glückwünsche entgegenzunehmen. Wir bringen sie dar im Namen der Bewohner des Departements der Elbe- und Weser-mündungen und der oberen Ems, zugleich mit der Versicherung unserer Ergebenheit, unserer Unterwürfigkeit und unseres Gehorsams. (Auf diese seltsame Rede erwiderte Napoleon den Vertretern der „erprobten Treue Qcfleii ihre Fürsten" folgendes:) „Meine Herren Deputierten der Departements der Elbe, der Weser und der Ems! Sie sind für immer mit dem Kaiserreiche vereinigt. Keine politische Bewegung kauu Sie davon trennen. Sie werden alle Obliegenheiten der Franzosen erfüllen; Sie werden sich aller Vorrechte erfreuen, die mit der 5

7. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 48

1904 - Oldenburg : Nonne
48 — oberen zu dieser feierlichen Handlung bestimmten Schloßsaal gefordert wohin beide Prinzipal-Kommissarien sich voraus begeben hatten. Eine Barriere trennte sie von der Versammlung. Innerhalb derselben befanden ltd) auch als Sekretäre, und zwar Dänischerseits der Etatsrat Erstens und von Großfürstlicher Seite der Justizrat Stael; außer ihnen der Geheimrat von Prangen und die Deputierten der Reichsstadt Bremen der Doktor und Seuator Poudsak und der Syndikus der Älterleute' Doktor Oelrichs. ^ Der Graf von Reventlow stellte darauf in einer kurzen Anrede an die Versammlung den Gegenstand des Geschäfts dar, entließ alle Königlich-Dänischen Bedienten und Untertanen ihrer bisherigen Pflichten,' ließ dann durch den L-ekretär die Kassirade-(Abtretungs-)Akte vorlesen und übergab mittelst Darreichung der Schlüssel, eines grünen Rasens und einiger Eicheusprößlinge beide Grafschaften und die ihnen einverleibten Lande in die Hände des Großfürstlichen Prinzipal-Kommissars. Er schloß seinen beredten Vortrag mit dem innigen Wunsche für den Flor des Landes und öffnete der Versammlung die Aussichten, welche dieses schöne Ausblühen hoffen und erwarten ließen. Der Geheimrat von Caldern nahm jetzt seinerseits die Übertragung an, versicherte in den kräftigsten Ausdrücken der Dienerschaft (Beamtenschaft), sonne den Landsassen und Untertanen der Grafschaften, des Großfürsten schütz und Zuneigung und lud die Versammlung ans den 14. desselben Monats an den nämlichen Ort, um die näheren Entschließungen ihres Souveräns zu erfahren. Dann begaben sich beide Pnnzipal-Kommissarien in die Sessionszimmer der Regierung und Kammer, wohin sich die Kollegia vorher verfüget hatten. Dem Geheimrat von Saldern ward der Schlüssel zum Ardjiv überreicht, welchen er zurückgab und die versammelten Kollegia in ihren Amtsverrichtungen fortzufahren anwies. Am 12. Dezember kam der Bischof von Lübeck, Friedrich August, nebst seinem Sohne, dem jüngst erwählten Kondntor, unter Vorreitnng einer Bürgergarde, wie auch der Jäger und Postillone, die ihm von hier entgegen geritten waren, in Oldenburg ein. Ihm, nach dem Könige von Schweden dem ältesten der jüngern Gottorpschen Linie, hatte der Großfürst die Grafschaften bestimmt. B. Kerzog ™der Ariedrich Ludwig. a) Vor der französischen Zeit. 51. Aus dem Testamente des Herzogs Georg Ludwig. 2. Juli 1757. — von Alten, Georg Ludwig, Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp. Oldenburg 1867, S. 52. — (Georg Ludwig, Herzog von Schleswig-Holstein Gottorp, wurde geboren zu Eutiu am 16. März 1719, war später einer der Helden Friedrichs des Großen im sieben-lahngen Kriege, wnrde 1762 russischer Generalseldmarschall und endlich Statthalter der Großfürstlich russischen Lande in Holstein. Er starb in Hamburg. G. L. ist der Vater des Herzogs Peter.) Da wir nunmehr wirklich vor dem Feinde stehen, so habe meine Disposition (Verfügung) aufsetzen und zu Papier bringen wollen, damit.

8. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 54

1904 - Oldenburg : Nonne
54 — Cloppenburg Unsere Fürstliche Gnade, geneigten Willen und alles Gute, i Es folgt nun der Hinweis aus den Reichsdeputationshauptschluß von 1803, durch den Oldenburg die Ämter erhalten hatte.) Wir übernehmen demnach hiermit und Kraft dieses Patents für Unser Herzogliches Haus, namentlich zuvorderst für Unseres Herrn Vetters, des Herzogs Peter Friedrich Wilhelm Liebden, für den Wir die Landesadministration führen, dann für Uns Selbst, Unsere beiden Söhne und deren Fürstliche Erben und Nachkommen, den Besitz und die Regierung der Ämter Vechta und Cloppenburg, wollen selbige von nun an als unzertrennliche Bestandteile des Herzogtums Oldenburg demselben incorporiert (einverleibt) haben und gesiuneu gnädigst an den Adel, an die Geistlichkeit, an die Vasallen, auch an alle Bürger, Einwohner und Untertanen dieser beiden Ämter, künftig Uns als ihren alleinigen Landes- und Lehnsherrn anzuerkennen und Uns, Unsere Fürstlichen Erben und Nachkommen, ihrer zu leistenden Eidespflicht gemäß, treu, hold und gewärtig zu fein. Wir leben dabei der willigen Zuversicht, daß vorerwähnte Unsere nunmehrige Untertanen mit unbedingtem Zutrauen auf Unsere landesväterliche Gesinnung, in diese neue Verbindung mit Uns und allen übrigen Einwohnern und Untertanen dieses Herzogtums treten und bei jeder Gelegenheit eben die Beweise der Treue und'liebe, des Gehorsams und der Anhänglichkeit an den Tag zu legen bemüht fein werden, womit sie gegen ihre vormaligen Regenten sich stets rühmlich ausgezeichnet haben, und Wir erteilen ihnen dazu die bündigste Versicherung, daß sie jederzeit samt und sonders Unsere Zuneigung und unermüdete Sorgfalt für die Erhaltung ihres wahren Wohls, möglicher Abstellung aller Miß-bräuche, sowie der Handhabung einer unparteiischen Gerechtigkeit, der Beförderung ihres Fortkommens und Wohlstandes, endlich der Beibehaltung ihrer Gesetze und Gewohnheiten, insoweit solche mit der gegenwärtigen Lage und Verfassung vereinbarlich sein wollen, auf das vollkommenste sich versehen können. Urkundlich Unserer eigenhändigen Namensunterschrift und vorgedruckten Herzoglichen Jnsiegels. Gegeben auf dem Schlosse zu Oldenburg, den 30. Junius 1803. Peter. b) Die französische Zeit. 56. Im Kaiserlichen Theater der Tnilerien. 180t). — Rennenkampff, Umrisse aus meinem Skizzenbnche. 1827. — (Rennenkampff war ein geborener Livländer. Er kam mit beut damaligen Erb-großherzoge nach Obenburg, ronrbe hier Kammerherr und Oberkammerherr und starb 1854 April 9 in Olbenburg. Im Jahre 1809 hielt Rennenkampff sich in Paris auf und wohnte einer Vorstellung tut Kaiserlichen Theater der Tnilerien bei. Davon erzählte er folgenbermaßen:) Ich hatte meinen Platz im Parterre. Links, in der Loge auf dem Proscenium, saß der Kaiser Napoleon, zerstreut, wie es schien, aber un-

9. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 59

1904 - Oldenburg : Nonne
— 59 — die Orgel begab. Die Kirchtüren waren mit Grenadieren besetzt, und auf dem Markte paradierte die ganze Garnison, Kavallerie und Infanterie. Nachdem der Kaiserliche Herr Kommissar, der Herr General und der Herr Unterpräsekt vor dem Altar an einem dahingesetzten Tische tn der Ordnung, wie sie gekommen, Platz genommen, hielt der Herr Kommissar eine kurze Anrede in französischer Sprache, worin er den Zweck feiner Sendung darlegte, und ließ dann die deshalb erschienenen Kaiserlichen Dekrete nebst seinem Kommissario durch den Generalsekretär verlesen. Nun hielt der Herr Kommissär eine gut ausgearbeitete Rede in deutscher Sprache, worin er die Notwendigkeit dieser Maßregel und die glücklichen Folgen, die sie für die Untertanen haben würde, darzustellen suchte, auch noch ausführte, daß der Kaiser diejenigen Fürsten, welche dadurch gelitten, vollkommen entschädigen würde, wie denn dem Herzog von Oldenburg sämtliche Domänen, die Holzungen mit eingeschlossen, verblieben, und ihm noch das Fürstentum Erfurt überher angeboten fei. (S'i schloß )cini Rede mit einem „Hoch lebe der Kaiser!" welches von einem Teil der Versammlung wiederholt wurde. Hieraus bat der Herr Oberlanddrost von der Decken ums Wort und erklärte, daß die olden burgische Dienerschaft bereit fei, den Eid zu leisten, indem der Herzog sie des Eides gegen ihn entschlafen habe. Dann machte der Kaiserliche Herr Kontmiliar bekannt, daß die Eidesformel vorgelesen werden solle, und am Schluß derselben bloß die Anwesenden mit Aufhebung der Hände zu sagen hätten: Ich schwöre! Der Generalsekretär las dann die Eidesformel französisch und deutsch vor: „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen Gehorsam und Treue dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschirmer des Rheinischen, Vermittler des Schweizerbundes. Ich schwöre ebenfalls, daß ich immer sein größtes Wohl suchen, mich aus allen meinen Kräften gegen alles Übel, so man ihm zufügen wollte, widersetzen, nie, weder durch Worte noch durch Werke, einige Feindseligkeit gegen ihn ausüben, lind wenn ich etwas, so gegen sein Interesse sein könnte, entdeckte, der Regierungskommission aufrichtige Rechenschaft davon geben werde, ^o wahr mir Gott helfe und fein heiliges Wort!" Am Schlüsse hoben wir nebst den oldenbnrgischen Beamten die Hände auf und riefen: „Ich schwöre!" Zwischen diesen verschiedenen Handlungen wurde abwechselnd durch die auf der Orgel befindliche Regimentsmufik musiziert, und der General teilte indes Abdrücke der Eidesformel und des Dekrets, auch einer Proklamation aus, welche er nach geleistetem Eide verlas. (Diese Proklamation lautet:) Franzosen! Mit diesem schönen Namen grüße ich Sie, Bewohner dieser Gegenden, jüngst noch Oldenburger! Das organische Senats-Konfult vom 13. Dezember 1810 hat Sie ein das gemeinschaftliche Vaterland der großen Nation aufgenommen, und es ist:

10. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 68

1904 - Oldenburg : Nonne
— 68 - zu ihren Pflichten zurückzukehren, um ihre Eltern, Verwandte und die Kommune von der Exekution zu befreien. Eine Belohnuug von 100 Franks wird demjenigen zugesichert, der von obgenannten beiden Deserteurs Nachrichten zu ihrer Habhastwerdung geben kann. Strückhausen, 12. September 1813. Der Maire Kimme." 66. Französische Einquartierung. — Niedersachsen. Bremen 1896, Nr. 13. Th. Justus, Aus der franz. Zeit. — Das war eine Not für die Hausfrauen, wenn sie die oft maßlosen Forderungen der Einquartierung befriedigen sollten. Unser Schwarzbrot und Speck war ihnen ein Greuel, sie verlangten mit der Brutalität des Feindes stets Weißbrot, Suppe und Braten mit Salat oder anderer Zukost, und manche Nachbarin klagte der andern mit Tränen in den Augen, daß sie ihr die Schüssel mit dem nach bestem Wissen zubereiteten Gemüse vor die Füße geworfen! Nicht minder litt der Hausherr unter der Roheit der Soldaten, die in ihrem nicht selten trunkenen Zustande und ihrer Tobsucht und Zerstörungssucht keine Grenzen kannten, ja oft sogar Hand an ihn legten, und dessen gerechteste Klagen bei den Offizieren keinerlei Abhülfe fanden. — 67. von Fiuckh und von Berger. a) Das Urteil gegen von Finckh und von Berger. 1813 April 8. — Einzelblatt. — (Der wichtigste Teil des Urteils lautet in der Form wie er später veröffentlicht wurde:) Die Militärkommission hat daraus, bei verschlossenen Türen beratschlagend, die Fragen solgendermaßen gestellt: Sind die Angeklagten von Finckh (Christian Daniel) und von Berger (Albrecht Ludwig), welche beschuldigt werden, während des im Laufe des Monats März zu Oldenburg ^usgebrocheueu Aufstandes eine verfassungswidrige und die Sicherheit des Staates gefährdende Proklamation erlassen zu haben, schuldig? Nachdem die Stimmen von unten aufwärts gesammelt worden und der Präsident die feinige zuletzt abgegeben, Verurteilt die Kommission den Angeklagten von Finckh (Christian Daniel) einstimmig und den Angeklagten von Berger (Albrecht Ludwig) mit Stimmenmehrheit zur Todesstrafe und befiehlt die Konfiskation ihres Vermögens in Gemäßheit des 125. Artikels, Kap. 2, Abschn. 3 des am 15. Februar 1810 dekretierten Strafgesetzbuches.
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