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1. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 9

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 9 Genossenschaften wurden durch den Markwald von einander getrennt. Reste solcher Markwälder sind noch im Kohnsteinwalde und im Kammerforst erhalten. 3. Jede Markgenossenschaft bildete einen besonderen Gerichtsbezirk. Spnren dieser alten Markgerichte haben sich noch an verschiedenen Stellen unserer Heimat erhalten. Ein Markgerichtsplatz war das „Wal" in Großwechsnngen. Das ist ein Hügel, der sich am Westende des Dorses erhebt und etwa 15 m Durchmesser hat: er steigt ziemlich steil 5 m hoch und trägt aus seiner abgeplatteten Oberfläche abermals einen Hügel, auf dem eine Linde steht. Ein anderer Gerichtshügel, „der Tempel" genannt, liegt in Mauderode in dem Garten des „alten Hofes", eines früheren Rittersitzes; auch dieser trägt eine mächtige Linde. Ein „Tempel" befindet sich ebenfalls in Clettenberg, wo auch ein alter Genchtsplatz war; es ist dies ein hochragender Gipsfelsen, dicht über der Burg. Ein anderes Wal liegt an der Heerstraße zwischen Branderode und Obersachswerfen; auch hier war also ein alter Markgerichtsplatz. 3. Der Helmegau und seine Uachbargaue. 1. Durch die zunehmende Besiedelung wurde der Grenzwald immer mehr gelichtet, und uach und nach vereinigten sich die benachbarten Marken zu einem größeren Ganzen. Das waren die Gane. Unsere Heimat bildete die westliche Hälfte des Helmeganes, der seinen Namen nach der Helme hat, und umfaßte das ganze Thal dieses Flusses. Er reichte im Osten bis Wallhausen, im Westen bis Tettenborn, im Norden bis über Benneckenstein hinaus, und im Süden bildete der Kyffhänserhöhenzug mit Paßberg und Schern die Grenze. Der südliche Teil unserer Heimat, das Wipperthal, bildete den Wippergau, und die Südwestecke, westlich von Bleicherode und Werningerode, gehörte zum Ohmfeldgau; der Höhenzng westlich von Kehmstedt bildete hier die Grenze zwischen Helme- und Ohmfeldgau. 2. Das Hauptgericht des Helmegaues, das Landding, wurde zu Nordhausen auf dem Rühmen abgehalten. Der Vorsitzende dieses Gerichts war der Gaugraf, der Graf von Clettenberg. ' Hier wnrde zu bestimmten Zeiten, in der Regel dreimal im Jahre, über schwere Verbrecher das Urteil gesprochen, und schwierigere Rechtsstreitigkeiten wurden hier geschlichtet. Kleinere Vergehen und Streitigkeiten wnrden an den alten Markgerichtsplätzen erledigt. 4. Wie Uordhausen entstand. 1. Ans dem Raume, wo jetzt Nordhausen steht, waren in alter Zeit mehrere Niederlassungen entstanden. Zuerst hatte sich am Südfuße des Frauenberges ein Dörfchen gebildet; die heutige Wassergasse kann als letzter Rest dieser ersten Siedlung betrachtet werden. Der Ort trng schon den Namen Nordhausen, zum Unterschiede von dem eine halbe Stunde weiter südlich entstandenen Orte Sundhausen, d. h.

2. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 16

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 16 — 11. Nordhansen wirb eine Reichsstadt 1220 1. Bei der Umwandlung des Nonnenklosters in ein Domherrnstift wurden Münze und Zoll zu Nordhausen, ja selbst die Stadt, die sämtlich vorher dem Domstifte gehört hatten, diesem genommen und dem Reiche zurückgegeben, so daß die Stadt nun unmittelbar unter der Macht des Kaisers stand. Dadurch wurde Nordhausen eine Reichsstadt. Zwei Beamte verwalteten jetzt im Namen des Kaisers die Stadt: der Schultheiß und der Vogt. Weil der Kaiser selber nicht immer nahe sein konnte, so stellte er die Stadt unter einen besonderen Schutz-fürsten, der die Pflicht hatte, sie gegen jeden feindlichen Angriff zu beschützen. Dasür belehnte der Kaiser den Schutzherrn mit dem Schultheißenamte, dem Münzrechte, dem Zoll und dem Geleite. Schutzherren von Nordhausen sind mehrere Fürsten gewesen. Vom vierzehnten bis zum Ausgange des siebzehnten Jahrhunderts versahen die sächsischen Kurfürsten dieses Amt. Doch waren sie nicht persönlich in der Stadt anwesend, sondern ließen ihre Rechte von Beamten ausüben, die am Orte wohnten. Das Vogtamt hatte der Kaiser dem Grafen von Honstein verliehen. 2. Die Thätigkeit des Schultheißen oder Schulzen erstreckte sich hauptsächlich auf die bürgerliche Gerichtsbarkeit innerhalb der Stadt; er berief das Gericht ein, führte dabei den Vorsitz und achtete darauf, daß niemandem Unrecht geschah. Das Gericht wurde „an des heiligen Reiches Stuhle zu Northausen" gehalten; dieser Gerichtsplatz, der „Reichsstuhl" oder „Kaiserstuhl", war, wie die kaiserliche Burg, an der Wassertreppe. Alle Reichssteuern und Abgaben mußten an den Schultheißen gezahlt werden: der Zoll, das Geleitgeld, die Gebühren der Handwerker und die Geld- und Getreidezinsen aus verschiedenen Dörfern. Als Schultheißen fetzten die Schutzherren in der ersten Zeit stets einen Ritter ein. Unter dem zweiten Reichsbeamten, dem Vogt, stand das „peinliche" oder das Strafgericht, in dem die Verbrecher verurteilt wurden. In den ältesten Zeiten hielten die Grafen von Honstein das Vogtding persönlich ab. 3. Die Bürger von Nordhausen sahen die kaiserlichen Beamten ungern in ihrer Stadt und waren bemüht, die Macht derselben zu schwächen. Mit dem äußeren Wachstnme der Stadt hatte sich unter den Bewohnern auch ein starkes Selbstgefühl und ein unabhängiger Bürgersinn gebildet, und sie trachteten danach, ihre städtischen Angelegenheiten selbständig zu verwalten. Diesem Wunsche standen aber die Reichsbeamten, besonders der Schultheiß, entgegen. Es kam deshalb um 1277 zu einem Aufstande; die Bürger erstürmten die kaiserliche Burg an der Wassertreppe, wo der Schultheiß wohnte, und verjagten denselben. Das Schultheißen amt wurden sie dadurch freilich nicht los, aber es verlor an Bedeutung, denn es wurde hinfort keinem Ritter, sondern stets einem Bürger übertragen.

3. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 28

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 28 — größeren Umbau im Jahre 1883 ein sehr bezeichnendes Stück weggefallen, das war die offene Bogenhalle, die auf der Vorderseite des untersten Stockwerkes durch das ganze Gebäude der Länge nach hinlief'. Da dieses Stockwerk etwas erhöht war, gingen auf der West- und Ostseite Freitreppen zu der Bogenhalle hinauf. Die Nordseite des untersten Stockwerkes nahmen die Gewand- oder Kaufkammern ein, zu denen man von der Bogenhalle aus gelangte; das waren Räume, in denen die Kaufleute ihre Waren untergebracht hatten. Unter der Bogenhalle und den Gewandkammern lagen Gewölbe, die teils zu Gefüugnissen, teils zur Aufbewahrung von Schwefel, Salpeter und Holzkohlen zur Pulverbereitung, teils auch, und zwar die auf der Vorderseite, als Ver-kaufslädeu dienten. Von der Bogenhalle führte, wie noch jetzt, die Wendeltreppe im Turm zum zweiten Stock empor. Der ganze Raum hier bildete ursprünglich einen großen Saal, „der Räte dornzen", wo alle Sitzuugen und Verhandlungen des Rates stattfanden. Später wurden verschiedene Zimmer abgetrennt. Am westlichen Ende wurde die Regimentsstube eingerichtet, die jetzt Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung ist. Hier wickelte« sich alle Ratsgeschäfte ab: hier saßen der Bürgermeister und die Ratsschreiber; hier stand auch der Kammer-kasten, an dem zu bestimmten Zeiten die Stadtkämmerer saßen und die Steuern von den Bürgern einnahmen. Wenn dies geschehen sollte, läutete vom Rathause die Bürgerglocke, und die Bürger sagten dann wohl zu einander: „Zieh's Hemd ans und trag's aufs Rathaus!" 2. An der Sübwestecke des Rathauses befindet sich von altersher der Roland als Wahrzeichen, daß die Stadt einen besonderen Gerichtsbezirk bildet; auf dem Platze vor dem Rathause würde früher über Missethäter das „hochnotpeinliche Halsgericht" von den Grasen von Honstein gehalten. Der Rolanb würde zu beit sieben Wahrzeichen der Stadt gezählt. 3. Dem Rathause gegenüber liegt „des Rates Weinkeller", jetzt Ratskeller genannt. Hier würde für Rechnung des Rates an die Bürger Wein verkauft, der in großen Fässern in dem geräumigen Keller unter dem Hause lagerte. 20. Erweiterung des Stadtgebietes. 1365. 1. Infolge der zahlreichen Fehben flüchtete 1365 das „neue Dorf" in den Schutz der Oberstabt. Die Gemeinbe gab ihre Selbstänbigkeit gänzlich auf und erklärte, daß in der Neustabt, wie nun der Stabtteil genannt würde, hinfort kein Rathaus und keine Räte fein sollten, auch kein Gemeinbehaus, kein Kauf-, Wein- ober Vrothans, kein Fleischscharren noch irgertb welcher Markt fein sollte, alle Märkte sollten künftig nur in der Oberstabt sein. In den Rat sollten auch aus der Neustabt jährlich brei Männer in den sitzenben Rat gewählt werben. Die Mauern und Gräben zwischen der Alt- und Neustabt sollten erhalten bleiben.

4. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 30

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 30 — Kohnsteines und der Schnabelsburg daselbst. Der Kohnstein gehörte zum Teil den Herren von Salza als Reichslehen, aber auch der Gras von Honstein beanspruchte ihn und baute auf der vorspringenden östlichen Bergspitze (wo jetzt das Wirtshaus steht) eine feste Burg, welche die von Nordhausen nach dem Harze führende Straße beherrschte, und von der aus die Grafen der Stadt und den Herren von Salza manchen Schaden zufügten. Diese letzteren waren endlich der Plackereien müde unverkauften ihren Anteil am Kohnstein samt vier Höfen mit Ländereien in Salza an die Stadt Nordhausen, der diese Erweiterung ihres Gebietes sehr willkommen war. Nun aber erhoben die Grafen Einspruch und verlangten den Kohnstein ganz für sich; es kam zu einem Kriege, der den Nordhausern viel zu schaffen machte. Die Grasen und ihre Helfer verlegten ihnen überall die Wege. Aber auch die Nordhäuser fanden Beistand und nahmen auch noch fremde Kriegsleute an. Ihr Haupt-maun war Andreas Buttlar; unter dessen Anführung überfielen sie die den Honsteinern gehörenden Dörfer. Als sie einst vor Heringen das Vieh wegtrieben, fielen die Grafen mit ihren Leuten heraus und jagten ihnen nach. Doch die Nordhünfer leisteten ihnen Widerstand und nahmen einen jungen Grafen gefangen, entließen ihn aber wieder, als er sich Heinrich von Kelbra nannte und versprach, sich an einem bestimmten Tage zu stellen; doch hielt er sein Wort nicht. Endlich schlichteten die Landgrasen von Thüringen 1368 die Fehde. Die Bürger von Nordhausen zahlten an den Grafen 1500 Mark Silber, wofür die Schnabelsburg abgebrochen und nie wieder aufgebaut werden sollte. Von den Salzaischen Gütern wurde der Stadt nur die südöstliche Ecke des Kohnsteins zugesprochen und ihr das Recht gewährt, hier Steine zu brechen und ihre Mauern und Gräben damit auszubauen. 22. Die Revolution in Uordhansen und der neue Kat. 13. Februar 1375. 1. Die gemeine Bürgerschaft, besonders die Zünfte, verdroß es sehr, daß sie nicht am Stadtregimente teilhatten: auch sie wollten mit im Rate sitzen. Einige Male versuchten sie, ihren Willen durchzusetzen, doch vergeblich; immer gelang es dem Rate, durch harte Strafen der Bewegung in der^Bürgerfchaft Herr zu werden; so wurden 1338 siebzig Bürger aus der Stadt verbannt, 1360 wurde die ganze Fleischerinnung aufgehoben, und 51 Fleifcherfamilien mußten „auf ewig" die Stadt verlasien. Dadurch wurde aber die Unzufriedenheit nur größer, und bald kam es zur offenen Empörung. 2. Durch die zahlreichen Fehden war die Stadt in große Schuldenlast gekommen und schwere Steuern bedrückten daher die Bürgerschaft. Die gemeinen Bürger und Handwerker glaubten nun, daß sie dabei mehr belastet seien als die Ratsfamilien und baten wiederholt den Rat, Rechnung über den Verbleib der übermäßig erhobenen Steuern abzulegen. Die immer dringender werdenden Vorstellungen der Bürger

5. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 44

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 44 — stürzte das Tier und zog ihm den Arm aus dem Gelenke. Der Arm wurde so schlimm, daß er ihn nach seiner Rückkehr sich abnehmen lassen mußte. Er ließ sich daraus eine kupferne Hand mit Fingern und Gelenken machen. Mit diesem künstlichen Arme ist er auch später in der Blasiikirche begraben worden. 4. Besonders groß ward die Not im Winter 1641 aus 1642, als hier Kaiserliche und Schweden zusammenstießen. Das Pustleber Kirchenbuch enthält unter 1641 folgende Aufzeichnungen darüber: 1. „Martin Knöchelmann, welcher von den Soldaten zu Tode geschlagen, ungefähr 14 Tage vor Weihnachten von seinem Tochtermann uugepredigt, ungesuugeu und uugekluugeu begraben." 2. „Ottilia Scheffers und ihr Kind, welche in der bösen Zeit beide Hungers gestorben und von den Hunden fast aufgefressen, und das Übrige zusammengelegt und von ihrer Schwester unge-snngen und -geklungen begraben worden." Das Kirchenbuch von Mitteldorf bringt aus dem Anfange des Jahres 1642 folgende beiden Berichte: 1. Etliche Kaiserliche Soldaten von den Schwedischen erschlagen allhier beigeschoren. 2. Etliche Kinder „ob tumultum bellicum“ (in den Kriegsunruhen) als die Herde zerstört, in die Erden verschoren worden. 34. Wie früher in Uordhausen Gericht gehalten wurde. 1. Hinter dem Elisabethhospitale war ein Mord geschehen: Nickel Klemm, ein Bettelmann aus Neustadt bei Jena, hatte den Bettler Hans Quersurt mit einem Messer erstochen und war eiligst entflohen. Viel Volks lief zusammen, um deu Erstochenen zu sehen, aber kein Freund und Verwandter war dabei, der die Anklage beim Gerichte hätte erheben können. Da ließ der Rat von Amtswegen den Thäter durch den Fron- oder Gerichtsboten Hans Engel beklagen, und schon am nächsten Tage wurde auf dem Sande vor dem Siechenthore*) ein „peinlich Gericht" über den Mörder gehalten. Der Gerichtsvogt und die Schöffen versammelten sich; der Gerichtsknecht hatte den Leichnam des Ermordeten vor das Gericht gebracht und ihn offen vor aller Augen hingelegt, damit er Zeuge sei bei der Verhandlung. Das Gericht begann; der Gerichtsvogt fragte: „Ist es an der Zeit, zu hegen ein peinlich Halsgericht?" Der Fronbote antwortete: „Wollet ihr, so vermahnet mich." Darauf der Vogt ferner: „Ich vermahne es euch." Dann sagte der Frone: „Ich schick ein, daß heute zu Tage Zeit, zu hegen das Halsgericht." Darauf der Vogt: „So befehle ich euch aus Kraft meines Amts, daß ihr das peinlich Hochnothalsgericht heget, von *) Eine andere Richtstätte war^vor dem Töpferthore, wo der Galgen stand. Bor dem Altenthore beim jetzigen Schurzfell (einer uralten Feldschmiede an der Straße) stand ebenfalls ein Galgen, der aber zur Honsteiner Gerichtsbarkeit gehörte. Der Schandpfahl oder Pranger befand sich auf dem Kornmarkle neben dem Brunnen, wo er seinen Zweck, Verbrecher öffentlich zu beschimpfen, vortrefflich erfüllen konnte.

6. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 45

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 45 — Gottes und des Rechten, auch des Heiligen Römischen Reiches wegen und von wegen eines Ehrbaren Rats der Stadt Nordhausen: zu Rechte heget dem Kläger zu seiner Klage und Beklagten zu seiner Antwort und stellet dem Fronen den Stab zu, welcher den empfanget und heget das Gericht, wie ihm befohlen." Darauf reichte der Gerichtsdiener dem Fronboten einen weißen, abgeschälten Haselnußstab, mit dem derselbe den Gerichtsplatz durch eine in die Erde geritzte Linie eingrenzte und dabei sprach: „So hege ich im Namen der hochgelobten, heiligen Dreifaltigkeit heute zu Tage des Heiligen Römischen Reiches und der Stadt Nordhausen Hochnothalsgericht und Recht zum ersten, zum andern und zum dritten Male" Als dies geschehen war, rief der Gerichtsknecht den Mörder dreimal auf zur Antwort; da aber niemand erscheint, thut der Frone seine Klage von wegen des entleibten Hansen Qnerfurt. Nach vorgebrachter Klage wird der Beklagte noch einmal gerufen. Da er dann abermal nicht erscheint, so beschuldigt Kläger seinen Ungehorsam und bittet, aus die vorgebrachte Klage zu erkennen, was Recht ist. Daraus wird folgendes Urteil gesprochen: „Nachdem Nickel Klemm von der Neustadt auf heute für ein peinlich Halsgericht gefordert, auch öffentlich zweier und eins gerufen worden, seine ehrhafte und helfliche Widerrede anzubringen, er aber ungehorsam ausgeblieben und keine Ehrhast eingebracht, so ist seine Schuld erwiesen und was Recht ist, auszusprechen geboten: Demnach erkennen wir Schöppen für Recht, daß der Beklagte Nickel Klemm von wegen seines Ungehorsams des Mordes halben an Hans Qnerfurt am nächsten Mittwoch zu Abend den 22. Mai dieses 1565. Jahres in die Acht und Versestung verfallen, und nochmals billig zu erklären, als wir ihn denn hiermit stracks in die Mörderacht und Versestung von Gerichts und Rechts wegen nennen und erklären und verkünden, daß er aus dem Frieden in den Unfrieden gefetzt und fein Leib und Leben wie einen Vogel in der Luft fei einem jeden in diesen Gerichten erlaubt, daß er ohne alle Strafe entleibt und vom Leben zum Tode gebracht werden möge, welches wir von Gerichts wegen Jedermann hiermit erlauben und eröffnet haben wollen. Von Rechts wegen." Nach verkündetem Urteil zeucht der Scharfrichter fein Schwert aus und thut das Zetergeschrei wider den Beklagten zweier und eins und spricht: „Ich rufe dir zu, Nickel Klemm, weil du nicht erschienen bist auf die erste, andere und dritte Ladung, will ich dich frei machen, wie einen Vogel in der Luft, in Kirchen und Klausen*), du sollst sein rechtlos, friedlos und weggenommen werden, wie Recht ist, von meiner Herren wegen." 35* Mn Herenprozetz in Uordhairsen. Es sind im 16. und 17. Jahrhundert auch in Nordhausen mehrere Frauen, die man der Zauberei und des Umgangs mit dem Teufel be- *) Wo sonst sichere Zufluchtsstätten waren.

7. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 51

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 51 — 39. Wie Uordhausen völlig frei wurde. 1715. Schon zur Zeit der Reformation, 1542, veräußerte der Schutzherr Nordhausens, Herzog Moritz von Sachsen, das Schultheißenamt nebst den anderen Rechten an den Rat wiederverkäuflich für 2000 Thaler. Dieser Kaufvertrag wurde mit allen späteren Kurfürsten erneuert, der Kaufpreis dabei allerdings immer gesteigert. Als aber der Kurfürst Friedrich August (der Starke) von Sachsen die polnische Königskrone erwerben wollte und hierzu viel Geld gebrauchte, verkaufte er 1697 alle seine Rechte in Nordhausen an den Kurfürsten von Brandenburg für 13000 Thaler. Der Rat war mit diesem Wechsel nicht zufrieden, zumal da der Kurfürst, seit 1701 König von Preußen, Beamte hersetzte, die ihre Rechte mit großer Strenge ausübten, ja dieselben noch zu erweitern suchten. 1703 kam sogar preußisches Militär als Besatzung in die Stadt. Der Rat versuchte nun, die Rechte dem Könige von Preußen wieder abzukaufen. Nach langen Verhandlungen trat endlich Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1715 seine Rechte in Nordhausen gegen eine Entschädigung von 50000 Thalern wieder an den Rat ab. Seit dieser Zeit war Nordhausen erst iu Wahrheit eine freie Reichsstadt. 40. Nordhausen und die Grafschaft im siebenjährigen Kriege. 1. Auch im siebenjährigen Kriege nahm Nordhausen eine eigentümliche Stellung ein; als Reichsstadt mußte sie aus Seiten des deutschen Reiches stehen und zu Friedrichs des Großen Feinden gehören; das Reich war aber nicht imstande, sie zu schützen, und so war sie dem siegreichen Preußenkönige wehrlos preisgegeben; außerdem war sie ganz von preußischen Laudesteilen eingeschlossen, da die Grafschaft Hohenstein preußisch war. Die Franzofen aber, die ja eigentlich Bnndesgenoffen der Stadt waren, machten als fremdes Volk keinen großen Unterschied zwischen preußischem und nichtpreußischem Gebiete. Anfangs Oktober 1757 rückten sie mit einigen Tausend Mann in Nordhausen ein. Als Magazin für Heu und Stroh diente die Spendekirche, für Korn der Walkenrieder Hof (jetziges Hauptfteueramt), für Hafer der Jlfelder Hof (jetzige Rothardtfche Tabakfabrik auf dem Pferdemarkt), das Hospital St. Martini wurde als Lazarett benutzt. Nachdem die Franzosen bei Roßbach geschlagen waren, lagen sie auf dem Rückzüge hier wieder mehrere Tage. — Am schlimmsten trieb es der preußische Rittmeister Kovats. Den Bürgern forderte er ihre Gewehre ab, den Kaufleuten nahm er rotes und grünes Tuch weg, den Kürschnern Pelze, den Schuhmachern und Gerbern Leder. Als der Bürgermeister Riemann ihm die Schlüssel zu den Kanonen nicht aushändigen wollte, nahm er ihn zwei Stunden in Haft und ließ unterdes die Geschütze auf den 4*

8. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 61

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 61 — 50. Industrie in Uordhausen. 1. Weit und breit ist Nordhausen wegen seines Kornbranntweins bekannt. Schon im 16. Jahrhundert soll die Brennerei hier betrieben sein. Der „alte Nordhauser Korn" wurde aus reinem Getreide, aus einem Gemisch von Roggen mit Weizen- und Gerstenmalz hergestellt. Die Lage der Stadt an der kornreichen „goldenen Aue" begünstigte ganz besonders diese Industrie, so daß selbst in Jahren der Mißernte in denen in anderen Gegenden der Verbrauch vou Getreide zum Brauut-weinbrennen verboten war, in Nordhausen ein solches Verbot nicht erlassen wurde. Nur in den Jahren 1771 und 1772 ließ der Rat wegen Teuerung auch in Nordhausen die Blasen einige Wochen versiegen. Rat und Bürgerschaft setzten ihren ganzen Stolz darein, nur reinen Fruchtbranntwein zu liefern. Daher erließ der Rat folgende Verordnung: „Nachdem bis anhero in einigen wenigen hiesigen Brannt-weinbrennereyen anstatt des sonst gewöhnlichen Rockens oder Korns zum Brennen mehr Gerste als Korn, ja wohl gar bloß allein Gerste und Maltz zu einem Brande genommen worden und zu befürchten steht, daß dem guten Rufe, in welchem die Nordhauser Brennerey immer bey Auswärtigen gestanden, Abbruch gethan werde, als ist dahero bey der Versammlung aller dreyen Räte beschlossen worden, zu verfügen und zu verordnen, daß in Zukunft von dato 8 Wochen an in allen und jeden Brennereien ohne alle Ausnahme zu einem Branntweins-Brande wenigstens zwey drittel Rocken oder Korn und höchstens nur ein drittel Gerste oder Malz genommen werden soll." — Der Absatz in früheren Zeiten erreichte allerdings wegen der schlechten Verkehrsverhältnisse und der Zollschranken, von denen die Reichsstadt Nordhausen ringsum eingeengt war, bei weitem nicht die jetzige Höhe. In manchen Staaten lag auf jedem Fasse Branntwein, das aus Nordhausen kam, ein Zoll bis zu 28 Thalern. — Mit der Brennerei war die Viehmast verbunden. Es war im 18. Jahrhundert nichts seltenes, daß einzelne Brennereien in guten Jahren 300—500 Stück Schweine und eine große An-zahl Rinder mästeten. Das ist jetzt anders geworden; die Brenner beschäftigen sich nicht mehr mit der Viehzucht; dagegen sindet die Schlempe ober der Spülicht bei den Landwirten der Umgegend willige Abnahme. — Der gereinigte Spiritus, der jetzt bei der Herstellung des Fruchtbranntweins mit verwendet wird, kommt teils von auswärts, teils aus Spiritusfabriken Nordhaufens. 2. Nordhaufen besitzt eine der größten Tapetenfabriken Deutschlands. Diese Industrie ist aus ganz kleinen Anfängen hervorgewachfen. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts betrieb der Uhrmacher Johann Becker neben feinem Gewerbe den Handel mit französischen Papiertapeten. Der Preis derselben stellte sich aber wegen der Fracht und der Steuern sehr hoch, letztere allein betrug für den Centner 20 Thaler. Becker erkannte balb, daß mit Tapeten in Zukunft noch ein gutes Geschäft zu machen fei und kam auf den Gebanken, zunächst geringere Sorten selbst herzustellen. Jeboch fehlte es ihm an jeber Kenntnis und Erfahrung

9. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 68

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 68 — besitzer ober dessen Stellvertreter die obrigkeitlichen Pflichten und Rechte eines Gemeinbevorstehers. 54. Unser Anteil au der Landes- und Keichs-gesehgetmng. 1. Zum Provinziallandtage, der alljährlich in Merseburg zusammentritt, um über die Angelegenheiten der Provinz zu beraten und über alle Gesetze, die unsere Provinz betreffen, fein Gutachten abzugeben, wählt der Stadtkreis zwei und der Kreis „Grafschaft Hohenstein" ebenfalls zwei Abgeorbnete. 2. Zum Abgeordnetenhaufe ober der zweiten Kammer des preußischen Landtages wählen beide Kreise zusammen einen Abgeordneten; sie bilden vereinigt den Wahlbezirk Nordhaufen. In der ersten Kammer des Landtages oder in dem Herrenhause ist die Stadt Nordhaufen durch ihren ersten Bürgermeister vertreten, der vom König aus Vorschlag seitens der Stadt auf Lebenszeit berufen wirb. 3. Bei der Wahl zum beutfchen Reichstage bitben unsere Kreise ebenfalls einen Wahlbezirk, den Wahlkreis Norbhausen, und wählen zusammen einen Reichstagsabgeorbneten. 55. Unsere Gerichte. 1. Durch die neue Gerichtsorbnung vom Jahre 1877 würden aus den früheren Kreisgerichten die Amtsgerichte. Für unsere Kreise bestehen drei Amtsgerichte: zu Norbhausen, Bleicherobe und Ellrich. Zum Amtsgerichte Norbhausen gehört die Stadt Norbhausen und der östliche Teil . Kreises Grafschaft Hohenstein, so daß Dietenborn und Großbernbten die {üblichsten, Pustleben und Immenrode die westlichsten und Günzerobe und Hörningen die nörblichsten Ortschaften biefes Amtsgerichtsbezirkes finb; zum Amtsgericht Bleicherobe gehört der südwestliche Teil und zum Amtsgericht Ellrich der nördlichste Tell des Kreises. Das Amtsgericht Norbhausen enthält vier Abteilungen und zwar: 1. Grundbuchfachen, 2. Vormundfchaftsfachen, 3. Strafsachen, 4. Bürgerliche Rechtsseitig-feiten, Zwangsversteigerungen, Aufgebots- und Tobeserkläruugsfachen. Den Amtsgerichten stehen Amtsrichter vor; verschiedene Sekretäre und Schreiber unterstützen sie bei der Erledigung der Geschäfte. Zur Vollziehung der civilgerichtlichen Erkenntnisse sind Gerichtsvollzieher angestellt. 2. Diese Amtsgerichte unterstehen mit den Amtsgerichten in Artern, Dingelstedt, Gr. Bedungen, Heiligenftadt, Heringen, Ilfeld, Kelbra, Roßla, ©angerhaufen, Stolberg und Worbis dem Landgericht zu Norbhausen. Dieses besteht aus Civil-- und Strafkammern, welche an bestimmten Wochentagen öffentliche Sitzungen halten. Mit dem Landgericht ist das Schwurgericht verbunben, das aus brei gelehrten Richtern und zwölf Geschworenen besteht. Es tritt je nach Bebürfnis jährlich ein-ober zweimal zusammen und urteilt über Morb, Branbstiftung, Meineib

10. Geschichte von Nordhausen und dem Kreise 'Grafschaft Hohenstein' - S. 69

1900 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 69 — und andere Verbrechen; über Mörder kann es die Todesstrafe verhängen. Die Hinrichtungen geschehen nicht mehr öffentlich, wie sonst, sondern im Hose des Landgerichtsgebäudes. Neben dem Landgerichte besteht die Königliche Staatsanwaltschaft, die von Staats wegen alle Übertreter der Landesgesetze zu belangen hat und die Stelle des Anklägers vertritt. Folg' ich deiner Vorzeit Spuren, Heimat, lieb mir wunderbar, Sehe ich auf deinen Fluren Wandeln unsrer Väter Schar: O, dann kommt ein tief Erkennen Mir vom deutschen Vaterland, Lieben mutz ich's, mein es nennen, Weihen ganz ihm Herz und Hand!
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