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1. Die Provinz Posen - S. 17

1898 - Breslau : Hirt
— 17 — Diejenigen jungen Leute, welche sich dem Volksschullehrerstande widmen wollen, finden Gelegenheit, sich darauf vorzubereiten in den Präparandenanstalten und Schullehrersemiuarien. Königliche Präparandenanstalten befinden sich in Rogasen, Czarnikau, Meseritz und Lissa. Schullehrerseminare sind fünf vorhanden, und zwar zu Bromberg (ev.), Koschmin (ev.), Exin (kath.), Paradies (kath.) und Rawitsch (simultan). Das mit der königl. Luisenschule verbundene Lehrerinnenseminar zu Posen bildet Lehrerinnen für Volks- und höhere Mädchenschulen aus. Für die Ausbildung blinder Kinder sorgt die provinzialstän- dische Blindenanstalt zu Bromberg; Taubstumme jwerden in den Taub- stummenanstalten zu Schneidemühl, Bromberg und Posen unterrichtet. Von Fachschulen sind noch zu erwähnen die landwirtschast- liche Mittelschule zu Samter und die Gärtnerlehranstalt zu Koschmin. Das Heerwesen. Zur Verteidigung des Vaterlandes gegen äußere Feinde und zur Ausrechthaltung der Ordnung und Gesetze im Innern ist der Wehr- oder Militärstand bestimmt. Jeder waffenfähige Preuße bezw. deutsche Unterthan ist von seinem 20. Lebensjahre an der Aushebung zum Militär unterworfen. Die Dienstzeit bei der Armee dauert sieben Jahre, doch werden die meisten Soldaten nach Ablauf der zwei ersten Dienstjahre beurlaubt. Diese beurlaubten Soldaten heißen Kriegsreservisten. Die aus dem stehenden Heere nach sieben- jähriger Dienstzeit entlassenen Mannschaften gehören dann noch bis zum vollendeten 39. Lebensjahre der Landwehr und sodann noch bis zum 45. Lebensjahre dem Landsturm an. Die Armee besteht aus Fußsoldaten oder Infanteristen, aus Reitern oder Kavalleristen, aus Geschützsoldaten oder Artilleristen und aus der Seewehr oder Marinesoldaten. Zur Infanterie gehören Mus- ketiere, Füsiliere, Grenadiere und Jäger; zur Kavallerie Kürassiere, Ulanen, Dragoner und Husaren; die Artillerie, welche die groben Geschütze zu bedienen hat, ist teils zu Fuß, teils zu Pferde. Außer diesen Truppen giebt es noch Pioniere (für Festnngs-, Belagerungs- und Brückenbauten), Trainsoldaten (für das Fuhrwesen) und das Eisenbahnregiment (zur Herstellung neuer und zerstörter Eisen- bahnen). Das deutsche Heer besteht aus 20 Armeekorps. Im Provinz Posen. 2

2. Landeskunde der Provinz Posen - S. 52

1902 - Breslau : Hirt
52 E. Bevölkerung. b) Die Landgerichte, besetzt mit Präsidenten, Direktoren und Mit- gliedern, gliedern sich in Zivil- und Strafkammern. Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt und entscheiden Prozeßsachen von 300 Mk. Wertobjekt und darüber und alle Zivilstreitigkeiten, die nicht vor die Amtsgerichte gehören, ferner Klagesachen gegen den Reichsfiskus und Ehesachen. Auch sind die Zivilkammern der Landgerichte Berufungs- und Beschwerde-Instanz für Ent- scheidungen der Amtsgerichte. Nach Bedürfnis können bei den Zivilkammern der Landgerichte Kammern für Handelssachen, bestehend aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei dem Kanfmannsstande ungehörigen Beisitzern, gebildet werden. In der Provinz gibt es zur Zeit nur zwei Kammern für Handels- sachen, und zwar bei den Landgerichten in Posen und in Bromberg. — Die Strafkammern der Landgerichte1 bestehen aus fünf Richtern und entscheiden über schwere Vergehen und über Verbrechen, die mit höchstens öjähriger Zucht- hausstrafe bedroht sind. Auch sind sie zuständig für Aburteilung jugendlicher Verbrecher (unter 18 Jahren), ferner von schwerem Diebstahl und schwerer Hehlerei und Betrug, sowie für Vergehen gegen verschiedene Reichsgesetze (Bank- und Aktiengesetz). — Periodisch treten bei den Landgerichten zur Ab- urteilung der schwersten Verbrechen Schwurgerichte zusammen, die ans drei Richtern (dem Schwnrgerichtshof) bestehen. Über die Schnldfrage entscheiden 12 Geschworene, welche die Geschworenenbank bilden. Tie Anklage erhebt der Staatsanwalt; die Verteidigung des Angeklagten führt ein Rechts- anwalt, der erforderlichenfalls als Rechtsbeistand von Staats wegen gestellt wird. v) Das Ob erla ndes gericht, bestehend aus den Präsidenten, den Senats- Präsidenten und Mitgliedern, gliedert sich in einen Zivilsenat und einen Strafsenat, beide aus je fünf Richtern zusammengesetzt. Erstere sind zuständig für Berufung gegen'landgerichtliche Urteile, letztere für Revision gegen Straf- urteile der Landgerichte in der Berufungsinstanz. Anmerkung. Behufs Wahrnehmung und Vertretung fremder Rechts- angelegenheiten hat der Staat Rechtsgelehrte autorisiert, welche die Bezeichnung „Rechtsanwalt" führen. Der Rechtsanwalt ist befugt, in den Sachen, auf welche die Strafprozeßordnung, Zivilprozeßordnung und Konkursordnung An- wendung finden, vor jedem Gericht des Reichs Verteidigungen zu führen, als Beistand aufzutreten und, insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht ge- boten ist, die Vertretung zu übernehmen. 7. Keerrvesen. Die Provinz Posen hat eine starke militärische Besatzung. Die Truppen- teile aus dem Regierungsbezirk Bromberg gehören zum zweiten, die aus dem Regierungsbezirk Posen zum fünften Armeekorps. Der Generalstab des ersteren hat seinen Sitz in Stettin, der des letzteren in Posen. Jedes Armeekorps besteht aus 2 Divisionen, jede Division aus 2 Brigaden, jede Brigade ans 2 Regimentern. Jedes Infanterieregiment zerfällt in 4 Bataillone, jedes Bataillon in 4 Kompagnien, das Trainbataillon jedoch nur in 3. Ein Kavallerieregiment hat 5 Eskadrons (Schwadronen). Die * Strafkammern sind in Posen auch noch bei folgenden Amtsgerichten gebildet: Jnomrazlaw, Schrimm, Krotoschin, Wollstein und Grätz.

3. Landeskunde der Provinz Posen - S. 53

1902 - Breslau : Hirt
7. Heerwesen 53 Feldartillerie gliedert sich in Regimenter, Abteilungen und Batterien, jedes Fußartillerieregiment aber in Bataillone. An der Spitze eines Armeekorps steht der kommandierende General. Der Befehlshaber einer Division wird Generalleutnant, der einer Brigade Generalmajor genannt. Das Kommando eines Regiments liegt in der Hand eines Oberst, dem die Majors als Bataillvnsführer und die Hauptleute als Kompagnicführer unterstellt sind. Der Führer einer Eskadron heißt Ritt- meister. Die bedeutendsten Garnisonen der Provinz sind Posen und Bromberg. Posen ist mit seinen Forts eine Festung I. Ranges, die stärkste im deutschen Osten. Brvmberg enthält große Militärmagazine und muß deshalb als eine wichtige Proviant- und Waffenkammer angesehen werden. Andere Garnison- städte sind Lissa, Rawitsch, Krotoschin, Ostrowo, Fraustadt, Gnesen, Jnowrazlaw, Wreschen, Schrimm und Schneidemühl. In anderen Städten, wie Schroda, Samter, Nentomischel und Kosten, befinden sich außerdem Bezirkskommandos. Nach der Statistik der Einstellungsergebnisse in den Jahren 1393—189(5 kommen durchschnittlich auf 10000 Einwohner im Reiche 48,35 eingestellte Mannschaften. Über dem Reichsdurchschnitt stehen Ostpreußen ((56,71), Posen (60,(2), Westpreußen (59,72), Pommern (58,17), Mecklenburg- Schwerin (55,71), Bayern (51,31) und Schleswig-Holstein (51,12). Demnach wird Posen in der Lieferung brauchbarer Rekruten nur von Ostpreußen übertroffen. Die Kriegerdenkmäler in Posen, Bromberg und anderen Städten der Provinz sollen an die Heldentaten der Posener Truppen in den Kriegsjahren 1864, 1866 und 1870/71 erinnern. Das Ii. Armeekorps kämpfte bei Gravelotte, Metz und Paris, das V. Armeekorps bei Weißenburg und Worth, bei Sedan und Paris, die Landwehr (namentlich Bromberger und Schneidcmühler) bei Straßburg. In der Schlacht am Mont Valerien bei Paris, der letzten Ent- scheidungsschlacht, einen Tag vor der Kaiserproklamation, kämpften auch Posener des V. Armeekorps.
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