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Handlung einen Talar. Die Aussagen schreibt ein Sekretär auf (Protokolls
Um die Wahrheit festzustellen, werden Zeugen vorgeladen. Die Aussage
wird durch einen Schwur bekräftigt. Auf den falschen Schwur oder
Meineid ist eine harte Strafe gesetzt. Beim Amtsgericht entscheidet der
Amtsrichter allein. Der Wert des Streitgegenstandes darf aber nicht
mehr als 300 M betragen. — Wenn einer den andern beschimpft,
verklagt der Beleidigte den Beleidiger beim Schiedsmann oder
Friedensrichter. Das ist ein Bürger, dem auf eine Reihe von Jahren
dies Amt übertragen wurde. Der Schiedsmann ladet die klagenden
Parteien zu einem Sühnetermin vor. Er versucht, wieder Frieden her-
zustellen. Oft gelingt ihm das. Fällt aber der Sühneversuch fruchtlos
aus, so kann die Klage beim Schöffengericht angebracht werden.
Dann helfen dem Richter bei der Festsetzung der Strafe 2 Schöffen.
Zu dem Ehrenamte eines Schöffen können nur Deutsche gewählt werden.
Das Schöffengericht verurteilt zu Geldstrafen bis zu 600 M> oder zu
Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten. Auch Diebstahl und Körperverletzung
gehören vor das Schöffengericht. — Glaubt jemand, daß ihm auf dem
Amtsgericht nicht sein Recht geworden ist, so legt er Berufung ein.
Dann kommt seine Sache vor dem Landgericht zur Verhandlung.
Da treffen 3 Richter die Entscheidung.
Dem Amtsgericht gegenüber hat die A r t i l l e r i e k a s e r n e
ihren Platz. In derselben wohnen die Artilleristen, d. s. Soldaten, die
mit den Kanonen zu tun haben. Jedes Geschütz besteht aus dem Protz-
kästen und der Kanone. Die Kanone hat 2 Hauptteile, das Rohr und
die Lafette. Das Geschütz wird mit 6 Pferden bespannt, die von
3 Fahrern geritten werden. Zur Bedienungsmannschaft gehören
5 Kanoniere. 2 Geschütze sind ein Zug, 2 Züge eine Batterie, drei
Batterien eine Abteilung, 2 Abteilungen ein Regiment. Das Geschütz
sührl der Unteroffizier, den Zug der Leutnant, die Batterie der Haupt-
mann, die Abteilung der Major und das Regiment der Oberst.
In der E l i s a b e t h st r a ß e finden wir die Taubstummenanstalt,
das Johanniskloster, das Bildermuseum (mit vielen Geschenken von dem ver-
storbenen Kaufmann Stolting) und das Landgericht. — Die Passauer-
straße, früher Passowsche Straße, hat ihren Namen nach dem Passow-
schen Tor.
Von den Querstraßen der Neustadt heißen die Wilhelm- und
Albrecht st raße nach früheren Prinzen. Sie münden in die
B e l l e v n e st r a ß e. Bellevne heißt „schöne Aussicht". An der öst-
lichen Seite der Bellevnestraße liegen das Salingre- und Berkhofstift.
Die westliche Straßenseite wird von Militärgebäuden eingenommen.
Kasernen, Werkstätten, Kammergebäude, Exerzierschuppen, Lazarette,
Proviantamt und Garnisonbäckerei bilden hier eine kleine Stadt, die nur
von Soldaten bewohnt wird. Es hat hier neben der Artillerie
die Infanterie Wohnung genommen. Grenadiere, Füsiliere,
Pioniere sind Fußsoldaten oder Infanteristen. Ein Regiment hat 3000
Mann. Diese bilden 3 Bataillone. Zu jedem Bataillon gehören
4 Kompanien. Das Regiment führt der Oberst, das Bataillon der
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Major, die Kompanie der Haupimann. Unter ihm stehen der Ober-
und Unterleutnant, der Feldwebel, die Sergeanten, Unteroffiziere, Gefreiten
und Mannschaften.
Das Heer. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig. Die Wehrpflicht beginnt
mit dem 1. Januar des Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Die Wehrpflichtigen müssen sich in der Zeit vom 15. Jannar bis 1. Februar
beim Vorsteher ihres Ortes melden und in die Rekrutierungs-Stammrolle em-
tragen lassen. Wer nicht in dem Orte der Anmeldung geboren ist, muß einen
Geburtsschein vorlegen. Zur Musterung beordert, muß der Gestellungspflichtige
vor der Ersatzkommission erscheinen. Die Wehrfähigen werden durch die Ober-
Ersatzkommission noch einmal untersucht und später zum Dienst bei der Fabne
ausgehoben. Der Soldat gehört 7 Jahre zum stehenden Heere (2—3 bei der
Fahne, die übrigen bei der Reserve), 5 Jahre zur Landwehr ersten Aufgebots und
dann bis zum 31. März seines 39. Lebensjahres zur Landwehr zweiten Ausgebots.
— Wer durch eine Prüfung oder durch ein Zeugnis nachweist, daß er die
vorgeschriebenen Kenntnisse besitzt und imstande ist, sich während der Dienstzeit
auf eigene Kosten kleiden und unterhalten zu können, dient nur 1 Jahr und
heißt Einjährig-Freiwilliger. Wer vor dem 20. Lebensjahre freiwillig beim
Militär eintritt, kann sich den Truppenteil wählen Unteroffiziere erbalten nach
9 jähriger Dienstzeit Anspruch auf Anstellung in der Gendarmerie oder Schutz-
Mannschaft, nach 12 jähriger einen Ehrenlohn von 1000 Mk. und einen Zivil-
Versorgungsschein. Derselbe berechtigt sie zur Anstellung als Beamter.
Die Oberwiek.
Die Bellevuestraße führt am Schwennftift und Bellevuetheater
vorüber an die sogen. Hiinmelsleiter. Zu uusern Füßen breitet sich nun
die Galgrviese aus. Sie heißt so, weil hier einst der Galgen stand.
Der Eisenbahndamm trennt die Galgwiese von der O b e r w i e k. Der
Verbindungsweg geht durch das hohle Tor. Als Stettin noch eine
Festung war, bauten sich einige Leute, weil sie in der Stadt keinen Platz
mehr fanden, ihre Häuser hierher. Man nannte diesen Flecken dicht am
Oderufer eine Wiek. (Oberwiek, Unterwiek). Die Oberwiekstraße beginnt
am Bahnhof. Sie führt an der Kraftstation der elektrischen Straßen-
bahn, an Brennereien und Brauereien vorüber. In der Brennerei wird
Spiritus aus Getreide oder Kartoffeln hergestellt. Was von dem Roggen oder
den Kartoffeln übrig bleibt, dient als Schlempe zum Viehfüttern. Auch Hefe
wird hier gewonnen —
Ueber Elektrizität. Wenn aus dunkeln Gewitterwolken der
Blitz herniederzuckt, schließen wir vor seiner blendenden Helle die Augen.
Schlägt der Blitz ein, so zersplittert und zerspaltet er den Baum, zerstört
das Haus oder zündet es an. Der Blitz ist also ein grelleuchtender
Eeuerfunke von großer Kraft. — Wenn abends die elektrische Bahn durch die
traßen saust, wird es ab und zu so hell, als ob es blitzte. Dieser helle Funke
treibt auch den Wagen. Er leuchtet also und hat große Kraft, ist demnach dem
Blitze gleich. Man nennt ihn einen elektrischen Fuuken oder Elektrizität. Die
Elektrizität bildet sich in der Lust Sie kann aber auch in Maschinen erzeugt
und durch einen Kupferdraht weiter geleitet werden.
Das helle Licht des elektrischen Funkens benutzen wir zur Beleuchtung
von Plätzen, Straßen und Wohnräumen. Wir unterscheiden das Bogenlicht
lmit den großen Glasglocken) und das Glühlicht (mit den kleinen Glasbirnen).
Die große Kraft des elektrischen Funkens muß unsere Straßenbahn treiben
Hoch über dem Schienengeleise wird von eisernen Ständern der Leitungsdraht
gehalten. Auf dem Wagen ist eine nach allen Seiten leicht bewegliche eiserne
Stange angebracht Diese drückt eine Rolle gegen den Draht. Von diesem geht
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