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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Heimatkunde des Regierungsbezirks Wiesbaden - S. 20

1909 - Leipzig [u.a.] : B. G. Teubner (Theodor Hofmann)
— 20 - Xi. Die Verwaltung des Regierungsbezirks. 1. Verwaltungs- behörden. Der oberste Verwaltungsbeamte eines Kreises ist der königl. Land- rat. An der Spitze des ganzen Reg.-Bez. steht der königl. Regiernngs- Präsident. Die königl. Regierung hat folgende drei Abteilungen: I. Abteilung des Innern; Ii. Abteilung für Kirchen- und Schnlsachen; Iii. Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Jede dieser drei Abteilungen wird durch einen Oberregierungsrat geleitet. Der Landeshauptmann verwaltet die kommunalständischen Einrichtungen. Dazu gehören die Nassauische Landesbank mit der Sparkasse, die Brandversicherungsanstalt, die Heil- und Pflegeanstalten, die Taubstummenanstalt, der Wegebau und die Waisenpflege. 2. Rechtspflege. Zum Zwecke der Rechtspflege bestehen in unferm Reg.- Bez. zahlreiche Amtsgerichte, drei Landgerichte (zu Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Limburg) und ein Oberlandesgericht (zu Frankfurt a. M.). Bei den Amtsgerichten werdeil Schöffengerichte, die sich aus einen: Amtsrichter und zwei Schöffen zusammensetzen, bei den Landgerichten Schwurgerichte mit drei Richtern und zwölf Geschworenen gebildet. 3. Kirchen- und Schulwesen. Die evangelische Kirche steht unter der Leitung des Konsistoriums und des Generalsuperintendenten zu Wiesbaden, die katholische Kirche unter der des Bischofs zu Limburg. Für die Schul- bilduug sorgen zahlreiche Volks-, Mittel-, Real- und Oberrealschulen, Real- proaymnasien, Realgymnasien, Progymnasien und Gymnasien. Besondere Fachschulen sind die Lehrerbildungsanstalten, die Landwirtschaftsschule zu Weilburg, die Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisenheim, die Bau- gewerkschule zu Idstein, die Bergschule zu Dillenburg, die Gewerbeschulen u. a. — Blinde werden in der Blindenanstalt zu Wiesbaden, Taubstumme in der Taubstummenanstalt zu Kamberg, Blödsinnige in den Jdiotenanstalten zu Scheuern und Idstein, Verwahrloste im Rettungshaus bei Wiesbaden erzogen. 4. Militärwesen. In militärischer Hinsicht bildet der Reg.-Bez. W. einen Teil des Bezirks vom Xviii. Armeekorps. Heimatliche Regimenter sind die Nass. Infanterie-Regimenter Nr. 87 und Nr. 88, das Hessen-Homburgische Infanterie-Regiment Nr. 166, die Nass. Feldartillerie-Regimenter Nr. 27 und 63 und das Nass. Pionier-Bataillon Nr. 21. Garnisonen befinden sich in Wiesbaden, Frankfurt a. M., Homburg und Diez. In Oranienstein ist eine Kadettenanstalt, in Weilburg eine Unteroffiziervorschule, in Biebrich eine Unteroffizierschule. Xii. Geschichtlicher Überblick. Der Reg.-Bez. Wiesbaden ist im Jahre 1866 aus folgenden Ländern und Landesteilen gebildet worden: 1. dem Herzog- tum Nassau; 2. der Landgrafschaft-Hessen-Homburg; 3. der freien Stadt Frank- furt; 4. dem großherzoglich hessischen Kreise Biedenkopf und 5. den hessischen Ortschaften Rödelheim und Niederursel, wozu im Jahre 1885 noch eine An- zahl bis dahin zum Reg.-Bez. Kassel gehöriger Gemeinden kam. Das nassauische Fürstenhaus leitet seinen Ursprung von den Grafen von Laurenburg ab. Ums Jahr 1100 erbauten die Grafen von L. die Burg Nassau und nannten sich nun Grafen von Nassau. Im Jahre 1255 teilten die Grafen Walram und Otto die von ihrem Vater, Heinrich dem Reichen, ererbten Be- fitzungen und gründeten die beiden noch jetzt bestehenden nass. Linien, die Walramische und die Ottonische. Die erstere blüht noch in der herzoglich nassau- ischen (großherzoglich luxemburgischen), die letztere in der königlich hollan- dischen Familie. Jeder der beiden Hauptstämme teilte sich wieder in viele

2. Heimatkunde des Regierungsbezirks Wiesbaden - S. 24

1909 - Leipzig [u.a.] : B. G. Teubner (Theodor Hofmann)
sind die Infanterie-Regimenter Nr. 80, 81, 82 und 83, die Husaren-Regimenter Nr. 13 und 14, das Dragoner-Regiment Nr. 5, die Feldartillerie-Regimenter Nr. 11 und 47, das Jäger-Bataillon Nr. 11 und das Train-Bataillon Nr. 11. Garnisonorte sind Cassel, Hofgeismar, Marburg, Rotenburg und Hanau. In Cassel und Hersfeld befinden sich Kriegsschulen. Xii. Geschichtliches. Die Chatten, deren Name sich im Laufe der Jahr- hunderte in Hatten, Hassen, Hessen umgewandelt hat, lebten in den ältesten Zeiten unter gewählten Oberhäuptern; erst zur Zeit Karls des Großen traten an deren Stelle vom Könige ernannte Grafen. Das älteste der in Hessen Herr- schenden Grafengeschlechter war das fränkische, welchem der in Weilbnrg geborene König Konrad I., sowie die übrigen fränkischen Kaiser entsprossen sind. Später kam Hessen mit Thüringen unter eine Herrschaft und blieb mit demselben über 100 Jahre vereinigt. Unter dem Enkel der heiligen Elisabeth von Thüringen, Heinrich I. von Brabant, wurde Hessen wieder eine eigene Landgrafschaft, und Heinrich wurde der Stammvater der hessischen Fürsten- familie. Der berühmteste unter den hessischen Landgrafen war Philipp der Großmütige, der das unter ihm zu großem Umfange und nie wieder erreichter Bedeutung herangewachsene Land unter seine vier Söhne teilte. Wilhelm, der Ahnherr der kurfürstlichen Linie, nahm seinen Wohnsitz in Cassel. (Sein Bruder Georg begründete die Hessen-Darmstädter Linie, welche heute die einzige noch regierende hessische Linie ist.) Einer der Hessen-Casseler Land- grasen, Friedrich I., trug^gleichzeitig die schwedische Königskrone. Im Jahre 1803 erhielt der damalige Landgraf Wilhelm Ix. die Kurwürde. Drei Jahre später wurde Cassel von den Franzosen besetzt und zur Hauptstadt des von Napoleon I. für seinen Bruder Jerome gegründeten Königreichs Westfalen gemacht. Nach der Schlacht bei Leipzig kehrte der Kurfürst wieder in sein Land zurück und regierte noch bis 1821. Ihm folgten die Kurfürsten Wil- Helm Ii. von 1821 bis 1847 und Friedrich Wilhelm I. von 1847 bis 1866. Im letzteren Jahre mußte der Kurfürst sein Land an Preußen abtreten, und das ehemalige Kurfürstentum Hessen bildet seitdem den preußischen Regierungs- bezirk Cassel. Gruß an die Heimat. Dich will ich herzlich grüßen, mein liebes Heimatland, wo ich mit kleinen Füßen zum ersten Male stand; Dich will ich nie vergessen, dir biet' ich Herz und Hand; fürwahr, du kannst dich messen mit manchem deutschen Land! Wo mich die Mutter lehrte das erste Wörtlein klein, daß es voll Freude hörte der liebe Vater mein; Und bin ich groß geworden und wandre weit dahin, dann bleibet allerorten die Heimat mir im Sinn. Wo mit viel Spielgesellen ich streift' durch Wald und Feld, im Sonnenschein, dem hellen, mir lachte rings die Welt. Dann send' aus fremden Landen nach Haus ich meinen Gruß, dorthin, wo einst gestanden zuerst mein kleiner Fuß. Rudolf Dietz, Druck von 33. G, Teubner in Dresden.

3. Elemente einer Heimathskunde für den Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 21

1871 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 21 — 10) Die Bewohner uns eres Regierungsbezirks. Stände. Behörde»^ Gintheilnng des R -Be- zirks in Kreise. Der Regierungsbezirk Wiesbaden zählt ungefähr 600,000 Einwohner. Wie viele in: Durchschnitt auf einer Quadrat-Meile, wenn der ganze Bezirk etwa 100 Äuadrat-Meilen groß ist? Die Bevölkerung ist nicht gleichmäßig vertheilt. Auf dem Westerwald und dem Taunus wohnen verhältnismäßig nicht so Viele, als in den Thälern und Ebenen von Rhein, Main und Lahn. Warum wohl? Die Einwohner bilden einen kleinen Theil des großen deutschen Volkes. Mit Ausnahme der zerstreut lebenden Juden bekennen sich Alle zur christlichen Religion. Die größere Hälfte gehört der evangelischen, die kleinere der katholischen Kirche an. Die Bewohner gliedern sich in verschiedene Stände. Nach der Geburt unterscheidet man Adel- und Bürgerstand; nach der Beschäftigung Nähr-, Lehr- und Wehrstand. Der Nährftand ist der zahlreichste. Unter 100 Bewohnern gehören im Durchschnitte 95 dem Nährstande an. Zu ihm rechnet man die Ackerbauer, Handwerker und alle diejenigen, welche für die Bedürfnisse des Leibes sorgen. Der Lehrstand sorgt in Kirche und Schule für die Bedürfnisse des Geistes. Ihm gehören vorzugsweise die Geistlichen und Lehrer an. Das Haupt der evangelischen Geistlichkeit ist das Con- sistorimn zu Wiesbaden. Die katholischen Geistlichen stehen unter dem Bischöfe zu Limburg. — Die Lehrer unterrichten theils an Elementar-, theils an höheren und Fachschulen. Die höheren Schulen führen verschiedene Namen, wie: höhere Bürgerschule, Realschule, Pädagogium, Progymnasium. Gymnasium. Zu den Fachschulen rechnet man: das evangelische Predigerseminar, das katholische Priesterseminar, das Lehrerseminar, die Cadetten- schule, die Unterofficierschnle, das landwirtschaftliche Institut, die Bergschule, die Obstbauschule, die Gewerbschule. (Zweck?) Besondere Unterrichts- und Erziehungsanstalten sind: die Blinden-Anstalt, die Taubstummen-Anstalt, das Rettungshaus für arme, verwahrloste Kinder, die Jdioteu-Anstalt. Der Wehrstand wird hauptsächlich gebildet durch das Militär und die Beamten. Zum Militär ist jeder waffenfähige junge Mann verpflichtet, sobald er das 20. Lebensjahr erreicht hat. Die Dienstzeit der Soldaten dauert im Ganzen 12 Jahre: 3 Jahrgänge bilden die Linie, 4 Jahrgänge die Reserve, 5 Jahrgänge die Landwehr. Die Soldaten aus unserem Regierungsbezirk werden größtenteils dem 11. Armeecorps und zwar dem 87. und 88. Regimente zugetheilt. Nach der Art der Bewaffnung unterscheidet

4. Elemente einer Heimathskunde für den Regierungsbezirk Wiesbaden (Nassau) - S. 22

1871 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 22 — man: Fußvolk oder Infanterie, Reiterei oder Cavallerie, Kano- niere oder Artillerie. Zur Infanterie gehören die Musketiere, Füseliere und Jäger, zu der Cavallerie die Ciirassire, Dragoner, Uhlanen und Husaren. Die Artillerie hat das grobe Geschütz zu bedienen und ist theils zu Fuß, theils zu Pferde. Außerdem gibt es noch Truppen zu besonderen Zwecken: die Pioniere, deren Offiziere Ingenieure heißen, besorgen den Bau der Festungen, Schanzen und Lager. Die Trainsoldaten sind dem Fuhrwesen zugetheilt, und die Garnisonstruppen werden zum Dienst in den Garnisonsorten und Festungen verwendet. Die Beamten theilen sich ein in königliche oder Staats-, und in Gemeindebcamte. Mehrere Beamte, zu einem > größeren oder kleineren Wirkungskreise verbunden, bilden eine Behörde. Die oberste Behörde im Regierungsbezirk ist die Regierung. Ihr untergeordnet sind zunächst die Landräthe. Der Landrath ist über einen kleineren einzelnen Theil des Regierungsbezirks, über einen sogenannten Kreis gesetzt und hat zu sorgen, daß Alles in Ordnung gehalten wird. Unser Regierungsbezirk ist zu diesem Zwecke in 12 Kreise eingetheilt worden. Auf der Karte sehen wir diese Kreise durch unregelmäßige, von hell- gelb gefärbten Linien umgrenzte Figuren dargestellt. Jede Figur ist mit einer römischen Ziffer versehen. Links unten am Rande der Karte sehen' wir dieselben Ziffern und daneben die entsprechenden Namen der Kreise. Zeiget jeden Kreis in der Reihenfolge der Ziffern und suchet seinen Namen! Bestimmet die Grenzen jedes einzelnen Kreises! Welche Kreise werden von der Lahn durchschnitten? Welche liegen im Gebiete des Taunus? Welche auf dem Westerwalde? Welche liegen an der Ostgrenze, welche an der Südgrenze, welche au der Westgreuze unseres Regierungsbezirks? Welche Kreise könnte man Binnenkreise nennen? Wonach sind die einzelnen Kreise benannt? Uebersicht der 12 Kreise. (Siehe ans dem Kärtchen!) 11) Die wichtigsten Ortschaften unseres Re- gierungsbezirks. *) Auf unserer Karte sehen wir viele Ortschaften unfers Regieruugs- bezirkes augedeutet. Jedoch nicht alle, nur die größeren und wichtigeren. *) An m er f. Die Ortschaften werden Kreis für Kreis derart durch- genommen, daß die Schüler die benannte Ortschaft ans der Karte zeigen und der Lehrer einige charakteristische Eigentümlichkeiten mittheilt. Selbst zu bestimmen haben die Schüler 1. Die Lage des Orts z. B. nach einem Gewässer. 2. Ob die Ortschaft eine Stadt, eiu Flecken, oder ein Dorf, ob es Sitz eines Landrathes, also Hauptort des Kreises, oder Sitz eines Amtsge- richte« ist, da sich solches aus dem jedesmaligen Zeichen entnehmen läßt. -

5. Der Regierungsbezirk Wiesbaden - S. 22

1870 - Wiesbaden : Limbarth
22 beiden nassauischen Landwehr - Regimentern Nr. 87 und 88. — Das Stabsquartier des 1. Bataillons vom 1. Regimente (87) ist Nassau mit den Stationsorten der Landwehr-Compagnien Limburg, Nassau, St. Goarshausen und Rüdes heim; das Stabsquartier des 2. Bat. vom 1. Reg. ist Wiesbaden mit den Compagnie-Stationen Wies- baden, H ö ch st und L a n g e n s ch w a I b a ch. Das 2. nassauische Land- wehr-Regiment (88) umfaßt die Bataillonsbezirke Wetzlar und Wcil- burg; ersteres mit den Compagnie-Stationen Wetzlar, Dillenbnrg und Biedenkopf; letzteres mit Weilburg und Montabaur. — Verwaltung des Regierungsbezirks. Der Regierungsbezirk wird aus einer Anzahl zusammenliegender Kreise gebildet. Die höchste verwaltende Behörde bildet die Regierung. An der Spitze derselben steht ein Präsident. Tie Regierung hat drei Ab- theilungen: I. Abtheilung des Innern, Ii. Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, Iii. Abtheilung für directe Steuern, Domänen und For- sten. Jeder Abtheilung steht ein Ober-Regierungsrath als Dirigent vor. Tie Regierung hat zu sorgen für Kirchen und Schulen, für Ord- nung und Sicherheit; für die Vertheilung der Abgaben, Verwaltung der Staatsgüter; ferner für Straßen und Wege, öffentliche Bauten, Aushebung der jungen Leute für den Soldatendienst re. In allen bür- gerlichen Angelegenheiten wendet man sich zuerst an den Bürgermeister, von diesem, wenn es nöthig sein sollte, an den Landrath des Kreises. Sollte man sich auch mit dessen Entscheidung nicht zufrieden geben kön- nen, so steht noch der Weg an die Regierung offen. Die Regierung untersteht zunächst einem Oberpräsidenten, der sei- nen Sitz in Cassel hat. In Rekursfällen ist zunächst an diesen zu wenden. — Von dem Oberpräsidenten, wendet man sich an die ver- schiedenen Ministerien und von da in den geeigneten Füllen an die höchste Person Se. Majestät des Königs. — Einteilung. Der Regierungsbezirk zerfällt in 12 Kreise: von diesen sind 10 landräthliche Kreise, d. h. solche, an deren Spitze ein Landrath steht; die andern sind die Stadtkreise Wiesbaden und Frankfurt. 1. Stadtkreis Wiesbaden. Wiesbaden (30,000 C.) am Süd- abhange des Taunus; Hauptstadt des ehemaligen Herzogthums Nassau; jetzt Sitz der Regierung, des Appellations-, Kreis- und Amtsgerichts. Gelehrten- und Realgymnasium, höhere Bürger- und Töchterschulen. Chemisches Laboratorium, Landwirthschaftliches Institut, viele Privat- lehr- und Erziehungsanstalten. Berühmter Badeort, zählt 15 heiße Quellen, darunter den Kochbrunnen mit 52" Hitze. Schon die Römer haben die warmen Quellen benutzt (die mattiakischen Quellen); Trink- halle, Kursaal und Kolonnaden mit prachtvollen Anlagen; Schloß; Museum; Sitz des ev. Bischofs. — Die Umgegend hat herrliche Punkte. Der Neroberg mit der griechischen Kapelle; (der südliche Abhang die- ses Berges liefert den bekannten Neroberger); das Nero that mit sei-

6. Der Regierungsbezirk Wiesbaden - S. 31

1870 - Wiesbaden : Limbarth
31 1230 1245 1255 1291 1467 1504 1522 1525 1532 1618- 1622 1640 1688 1709 1749 1792 1795 . 1802 1806 1807- 1813- 1814 1816 1849 1865 1866 vereinigt Graf Heinrich von Nassau die zwischen Main und Sieg gelegenen Grafschaften Idstein, Weilburg, Dillenburg und Siegen. — Frankfurt am Main wird eine unmittelbare Reichsstadt. — Graf Heinrich, der Reiche, theilt die Grafschaft Nassau unter seine 2 Sohne: Walram erhält Nassau-Weilburg links der Lahn; Otto Nassau-Diez rechts der Lahn. — -1298 der Enkel Walrams, Adolf von Nassau, wird deutscher Kaiser. — Heinrich Bechtermünze, ein Schüler Gutenbergs, druckt in Eltville das erste Buch. — Homburg vor der Höhe wird von den Hessen in Besitz genommen, führt Ritter Hartmundt von Eronberg die Reformation in Nassau ein. — Auszug der Rheingauer auf den Wachholder zwischen Eber- bach und Kiedrich. — Prinz Wilhelm von Oranien, der Verschwiegene, Befreier der Niederlande, wird geboren. Er ist der Lüfter der Oranischen Linien, welche bis 1702 in England auf dem Throne saß. In Nassau regierte sein Bruder Johann, dessen Nachkommen bis ge- genwärtig den Königsthron von Holland inne haben. — -1648 Gustav Adolf, der Schwedenkönig, erscheint auf deutschem Boden; wohnt sechs Tage im Königssaal der Burg Gutenfels zu Caub. — Die Herrschaft Hessen-Homburg wird Landgrafschaft. ■— -1688 Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst von Brandenburg. Leine erste Gemalin ist Henriette Luise, Enkelin Wilhelms von Nassau-Oranieu. — erhielt die Walramische Linie die fürstliche Würde. — am 17. Juli Kampf der Rauenthaler mit deu Franzosen. — den 28. August wird Göthe in Frankfurt geboren. — Frankfurt wird durch hessische Truppen, welches die Franzosen eingenommen hatten, erobert. Hessendenkmal.' — am 12. October Sieg der Oesterreicher bei Höchst über die Fran- zosen. — Nassau wird durch mainzische, kurkölnische, kurhessische und hessische Aemter und Reichsgüter entschädigt. — Nassau wird durch die Rheinbundsakte Herzogthum; Frankfurt Bundesstadt des Rheinbundes. -1813 Freiherr von Ltein, preußischer Minister. -1815 Nassau erhält neben den altnassauischen Besitzungen die hessischen, kurmainzischen, kurtrierschen und reichsunmittelbaren Besitzungen, welche von den seinigen eingeschlossen werden. — am 1. Januar geht Blücher bei Caub über den Rhein. — Denkmal. — Frankfurt wird Sitz des Bundestages. — Frankfurt wird Sitz der deutschen Reichsversammlung — fällt die Landgrafschaft Hessen-Homburg an Darmstadt. — Nassau, Frankfurt, Homburg ixnb hessendarmstädtische Gebiets- theile werden der preußischen Monarchie einverleibt —
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