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1. Alte Geschichte - S. 19

1911 - Leipzig : Hirt
— 19 — Xii. Innerer Zwist. 1. Durch welche Maßregel das niedere Bolk Roms sich seine Rechte wahrte. Die freie Bevölkerung Roms zerfiel in Patrizier und Plebejer; die Patrizier waren die vornehme Adelspartei, die Plebejer das gewöhnliche niedere Volk. Da nach der Vertreibung der Könige die Patrizier Gewalt und Recht an sich rissen und die Plebejer aufs härteste bedrückten, so verließen die Plebejer Rom und zogen auf den heiligen Berg (494 o. Chr.). Nachdem ihnen Menenius 21 g ripp am. die Fabel von dem Magen und den Gliedern erzählt hatte, kehrten sie unter der Bedingung zurück, daß ihnen gestattet würde, Tribunen zu wählen, welche ihre Rechte dem Senate und den Patriziern gegenüber vertreten sollten. 2. Wer den Plebejern dieses Recht nehmen wollte. Als bald daraus in Rom eine Hungersnot ausbrach, machte Coriolanus den Vorschlag, dem Volke das aus Sizilien herzugeschaffte Getreide nicht eher zu verabreichen, als bis das Volk auf seine neu erworbenen Rechte verzichtet habe. Die Volkstribunen luden ihn zur Verantwortung vor. Coriolan entzog sich dem Volksgericht und verließ Rom. Bald kam er wieder an der Spitze eines feindlichen Heeres. Erst durch die Bitten der Gattin und der Mutter wurde er zum Abzug bewogen. 3. Wie in Rom geschriebene Gesetze entstanden. Da es zu jener Zeit in Rom noch feine festen gesetzlichen Bestimmungen gab und patrizische Richter das Recht nach Willkür und Parteilichkeit sprachen, so forderten die Plebejer geschriebene Gesetze. Mit der Abfassung derselben wurden 451 v. Chr. zehn Männer beauftragt, welche man 451. um ihrer Zahl willen Dezemvirn nannte. Die von ihnen getroffenen Bestimmungen nannte man das Zwölftafelgesetz. 4. Warum die Dezemvirn abgesetzt wurden. Einer der Dezemvirn war Appius Claudius, welcher nach dem Besitze der römischen Jungsrau Virginia strebte. Um sie in seine Gewalt zu bringen, ließ er sie durch einen seiner Untergebenen für die Tochter einer seiner Sklavinnen erklären, wonach sie dann dem letzteren gehört hätte. Der zu ihrem Schutze herbeigeeilte Vater stieß ihr, um sie vor Schande zu retten, ein Messer in das Herz. Vom Volke gezwungen, mußte der (Senat in die Absetzung der Dezemvirn willigen. Appius Claudius gab sich selbst den Tod. Die alte Ordnung kehrte zurück. Der innere Streit dauerte indessen noch jahrelang fort, indem die Plebejer mit Zähigkeit und Ausdauer für Verbesserung ihrer politischen (— staatlichen) Stellung kämpften. Am Ende erlangten sie Gleichberechtiauna mit den Patriziern. 9 Xiii. Zeit schwerer Yot. 1. Inwiefern ein gallischer Feldherr Rom schwer bedrängte. Im Norden Italiens saßen damals die dem großen keltischen Volksstamme angehörigen Gallier. Zwischen ihnen und den Römern lag das

2. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 9

1895 - Leipzig : Voigtländer
Rom als Haupt des Latiner Bundes; — Vertrag mit Karthago. 9 4. Rom als Haupt des Latiner-Bundes; — Vertrag mit Karthago. Polybius Iii, 22*). Der erste Vertrag zwischen Rom und Karthago wurde abgeschlossen unter dem Konsulat des Lucius Brutus und Marcus Horatius, den ersten nach dem Sturze des Königtums ernannten Konsuln, denselben, von denen auch der Tempel des Jupiter Capitolinus eingeweiht worden ist: 28 Jahre vor dem Übergang des Lerxes nach Europa. Wir lassen diesen Vertrag folgen, nachdem wir ihn so genau wie möglich übersetzt haben. Denn so groß ist auch bei den Römern der Unterschied ihrer jetzigen Sprache von der alten, daß die Sachverständigsten manches bei aller Anstrengung nur mit genauer Not entziffern können. Es lautet aber dieser Vertrag folgendermaßen: „Aus folgende Bedingungen soll Freundschaft sein zwischen den Römern und den Bundesgenossen der Römer und den Karthagern und den Bundesgenossen der Karthager : weder die Römer, noch die Bundesgenossen der Römer sollen jenseits des schönen Vorgebirges schissen, wenn sie nicht vom Sturm oder von Feinden genötigt worden; wird aber jemand mit Gewalt dahin getrieben, so soll ihm nicht erlaubt sein, etwas zu verkaufen oder etwas an sich zu nehmen, außer was Bedürfnisse der Schifffahrt sind, oder zu Opfern. Innerhalb fünf Tagen müssen die dahin Verschlagenen wieder fortsegeln. Für die, welche zum Handel kommen, soll nichts gültig fein, als was durch einen Herold oder einen Schreiber geschieht. Was aber in deren Beisein verkauft wird, dessen Wert ist man dem Verkäufer unter Bürgschaft des Staates schuldig, es mag nun in Afrika verkauft worden fein oder in Sardinien. Wenn jemand von den Römern in den Teil Siciliens kommt, über den die Karthager gebieten, so sollen die Römer in allen Dingen gleiche Rechte haben. Die Karthager sollen keine Gewaltthätigkeiten üben an dem Volk der Ardeaten, der Antiaten, der Saurentiner, feer Circejer, der Terraciner, noch an einem anderen von den Latinern, so viele unter Botmäßigkeit sind. Wenn sie aber auch nicht unter dieser sind, sollen sie doch die Städte derselben verschonen; nehmen sie dieselben ein, so sollen sie sie den Römern ohne eine Verletzung übergeben. Eine Festung sollen sie auf latimfchem Gebiet nicht bauen. Wenn sie als Feinde ins Land kommen, so sollen sie in dem Lande nicht über Nacht bleiben." 5. Patrizier und Plebejer; — die Volkstribuneu. Livius Ii, 23, 32, 33. Aber es drohte nicht nur ein Volskerkrieg, sondern es brannte auch die mit sich selbst uneinige Stadt von innerlichem Hasse Campe' ®ie Versetzungen aus Polybius teils nach Storch, teils nach

3. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 14

1895 - Leipzig : Voigtländer
14 Die Römer bis zum ersten Auftreten der Germanen. Heranstieg, den Tod fand, so flohen die übrigen alle schnell. Weil aber der Fels so abschüssig war, so stürzten sie alle übereinander und kamen um. Als nun die Römer Friedensvorschläge machten, ließen sich die Feinde bewegen, um den Preis von 1000 Pfund Goldes die Stadt zu verlassen und aus dem römischen Gebiet abzuziehen. Da die Häuser niedergerissen und die meisten Bürger umgekommen waren, so gestatteten die Römer jedem, der da wollte, ein Haus zu bauen, auf welchem Platz es ihm gefiele, und lieferten ihm auf öffentliche Kosten die Ziegel. Diese heißen daher noch gegenwärtig die Stadtziegel. Weil nun jeder nach eigenem Gutdünken baute, so geschah es, daß die Straßen der Stadt eng und krumm wurden. Man konnte daher auch später in glücklichen Zeiten die Straßen nicht gerade machen. Man erzählt, den Frauen sei, weil sie ihr goldenes Geschmeide für das Wohl des Staates zum Opfer gebracht, von dem Volke die Ehre zuerkannt worden, daß sie auf Wagen durch die Stadt fahren durften. 8. Die Licinischen Gesetze (366 v. Chr.). Livius Vi, 35, 42. Nun stellten Cajus L i c i n i u s und Lucius S e x t i u s, als erwählte Tribunen, lauter Vorschläge gegen den Einfluß der Patrizier und für das Beste des Bürgerstandes auf: den einen in Hinsicht der Schulden, daß nach Abrechnung der schon gezahlten Zinsen vom Kapital der Rest in drei Jahren zu gleichen Summen abbezahlt werden solle; den anderen über die Größe des Grundbesitzes, daß niemand mehr als 500 Morgen Landes besitzen solle; den dritten, daß durchaus der eine der beiden Konsuln aus dem Bürgerstande gewählt werden solle —: lauter wichtige und nicht ohne den heftigsten Kampf zu erreichende Punkte. — Licinius und Sextius ließen keine hohe patrizifche Obrigkeit wählen, und diese Unbesetztheit der Staatsämter hat, da der Bürgerstand beide Tribunen immer wieder ernannte, fünf Jahre lang in der Stadt fortgedauert. Nach harten Kämpfen sah der Senat sich genötigt, die Vorschläge der Tribunen anzunehmen. Trotz des Widerspruches des Adels wurde eine Konsulwahl gehalten, bei der Lucius Sextius der erste Konsul vom B ü r g e r st a n d e ward. Aber auch dies machte den Streitigkeiten noch kein Ende. Weil die Patrizier ihre Genehmigung verweigerten, so kam es beinahe zu einer Auswanderung des gemeinen Volkes und zu anderen schrecklichen Besorgnissen von Bürgerfehden. Doch wurden noch die Zwistigkeiten auf Bedingungen geschlichtet: vom Adel wurde dem Bürgerstande ein bürgerlicher Konsul, und vom Bürgerstande dem Adel ein aus den Patriziern zu wählender Prätor zugestanden, der die Rechtspflege in der Stadt haben sollte So waren nach langwieriger Erbitterung endlich die Stände zur Einigkeit zurückgebracht.

4. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 42

1895 - Leipzig : Voigtländer
42 Die Römer bis zum ersten Auftreten der Germanen. stürzte sich selbst ihnen nach. So soll Hasdrubals Gattin freiwillig ihr Leben geendet haben auf eine Art, die sich für Hasdrubal selbst geziemt hätte. Als nun Scipio diese Stadt ansah, die seit ihrer Gründung 700 Jahre lang in Blüte gestanden war, die über ein so großes Gebiet auf dem Festlande, über eine Menge Inseln und über das Meer geherrscht, im Überfluß an Waffen, Schiffen, Elefanten und Geld es mit den größten Reichen aufgenommen, an Unternehmungsgeist und Betriebsamkeit es ihnen sogar weit zuvorgethan hatte, — als er zusah, wie ]te jetzt von Grund aus zerstört wurde und in gänzliche Vernichtung versank: da soll er Thränen vergossen und unverhohlen das Schicksal der Feinde beweint haben. Er verfiel dabei in langes, tiefes Nachdenken und erinnerte sich, daß das Geschick der Städte, der Völker, der Reiche ebenso notwendig, als das der Menschen, der Veränderung unterliegen müsse, daß dieses das Schicksal Jlmms gewesen sei, einer sonst so glücklichen Stadt, dies das Los des assyrischen, medischen und nach diesen des so groß gewordenen persischen Reiches, sowie endlich der vor kurzem noch so glänzenden maeedonischen Herrschaft. Da sprach er mit Vorbedacht, oder entfielen sie ihm nur, die Worte des Dichters: „Einst wird kommen der Tag, da die heilige Jlios hinsinkt, Priamos selbst und das Volk des lanzenkundigen Königs." Der Senat schickte sofort aus seiner Mitte zehn der erlauchtesten Männer ab, um gemeinschaftlich mit Scipio Libyen zu ordnen, wie es dem Vorteile der Römer am angemessensten sei. Diese beschlossen, Scipio solle jeden Überrest von Karthago vollends zerstören; niemanden solle fernerhin gestattet sein, daselbst zu wohnen. Ein Fluch wurde gelegt, besonders auf die Burg, wer sie wieder aufbauen würde, und das sogenannte Megara. — Nachdem diese Anordnungen getroffen waren, segelten sie nach Rom zurück. Scipio aber vollzog die Beschlüsse und beendigte die Opser und Kampsspiele vollends, die er den Göttern zu Ehren wegen seines Sieges angestellt hatte. Nachdem er alles vollendet, segelte er nach Rom zurück, und hielt den glänzendsten Triumphzug, welcher je gesehen worden war, mit einer Menge von Gold, Bildsäulen und Weihegeschenken, welche die Karthager in der langen Zeit ihrer Herrschaft und durch eine Reihe von Siegen aus allen Landen nach Libyen zusammengeschleppt hatten. Dies fiel in die nämliche Zeit, wo auch über die Mace-d o n i er, nach Bezwingung des Andriscus, genannt Pseudophilippus, und über Griechenland (A ch aj a) von Mummius der erste Triumph gefeiert wurde. 20. Cornelia, die Mutter der Gracchen. Plutarch, Tiberius Gracchus, 1, 19. Tiberius und Cajusgracchus waren Söhne des Tiberius Gracchus, der Censor in Rom gewesen war, zweimal das

5. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 43

1895 - Leipzig : Voigtländer
Cornelia, die Mutter der Gracchen. 43 Konsulat verwaltet und zwei Triumphe gehalten hatte, aber durch seine Tugenben und großen Eigenschaften eine noch weit glänzenbere Würbe erhielt. Daher würde er auch für würbig befunben, Cornelia, die Tochter des S c i p i o, der den Hannibal besiegt hatte, nach bessert Tode zur Gemahlin zu bekommen, wiewohl er kein Freunb, vielmehr ein Gegner des Seipio gewesen war. starb mit Hinterlassung von 12 Kinbern, die er von Cornelia erhalten hatte. Cornelia übernahm nun die Sorge für die Kinder und das Haus. Sie gab sogar dem Könige Ptolemäus (dem Vi., Philometor), der das Diabem mit ihr teilen wollte und ihr eine Vermählung antrug, eme abschlägige Antwort. In ihrem Witwenstanbe verlor sie durch den Tod alle" ihre Kinder bis auf eine einzige Tochter, die mit dem jüngeren Scipio vermählt würde, und zwei Sohne: Ti 6 er ins und Cajus. Diese erzog sie mit soviel Sorgfalt, daß man, ungeachtet sie unstreitig unter allen Römern die talentvollsten waren, ihre großen Eigenschaften mehr der Erziehung als der natürlichen Anlage zuschrieb. — (Nach dem Tode b er beiben Gracchen:) Cornelia ertrug alle diese Unglücksfälle mit eblem, stanbhaftem Mute. Sie hatte für bestänbig ihren Aufenthalt bei Miseni (in Campanien), ohne das Geringste in ihrer gewöhnlichen Lebensweise zu änbern. Hier war sie von einer Menge Freunbe umgeben und führte aus Gastlichkeit einen guten Tisch, inbem immer Griechen und Gelehrte bei ihr aus- und eingingen, auch alle Könige ihr Geschenke schickten und von ihr anbere empfingen. Alle, die sie besuchten ober mit ihr verkehrten, empsanben das größte Vergnügen, wenn sie ihnen das Leben und die häusliche Einrichtung ihres Vaters Africanus beschrieb. Am meisten aber würde sie bewunbert, wenn sie auf ihre Söhne zu sprechen kam und ohne alle Betrübnis, ohne Thränen, beren Thaten und Unglücksfälle, wie Begebenheiten der Vorzeit, nach betten man sich erkunbigt hat, erzählte. Ii. Römer und Germanen (bis zum Beginn der Völkerwanderung). 21. Die Cimbern und Teutonen; — Marius. Plutarch, Cajus Marius, 11—21, 23—27*). Kaum war die Nachricht von der Gefangennahme des Ju-gurtha in Rom eingelaufen, als sich auch das Gerücht von den Cimbern und Teutonen verbreitete, welches anfangs hin- *) Übersetzung nach Kaltwasser.

6. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 6

1895 - Leipzig : Voigtländer
ü Die Römer bis zum erstell Auftreten der Germanen. geneigt, der Meinung derer zu sein, welche annehmen, daß diese Art Aufwärter, wie auch ihre Zahl, von den benachbarten Etruskern entlehnt worden ist, woher ja auch die Sella Curulis (der Staatssessel) und die Toga Prätexta (der Staatsrock) genommen ist; und daß es die Etrusker so gehabt haben, weil bei einem aus ihren 12 Volksstämmen gemeinschaftlich gewählten König jeder Volks-stnmm einen Liktor hergegeben hat. — Als er sich seiner Macht nicht mehr schämen durste, so schaffte er hernach Beratung für die Macht. Er wählte 100 Senatoren (Älteste), entweder weil diese Zahl hinreichend war, oder weil nur 100 da waren, die man zu Patres (Vätern) erwählen konnte. Patres wurden sie wenigstens von ihrem Ehrenamte genannt, sowie ihre Nachkommenschaft Patrizier. Numapompilius suchte die neue, durch Gewalt und Waffen gegründete Stadt jetzt durch Rechte, Gesetze und Sitten von neuem zu gründen. Da er aber sah, daß sie sich während der Kriege nicht daran gewöhnen konnte, weil die Gemüter durch das Kriegsleben verwildert waren, so glaubte er, das wilde Volk durch Entwöhnung von den Waffen mildern zu müssen, und machte den Janus (Janustempel) zum Anzeiger des Kriegs und Friedens: geöffnet sollte er andeuten, daß die Bürgerschaft unter den Waffen sei, geschlossen, daß alle Völker ringsum befriedet seien. — Zweimal ist er in der Folge nach des Nu m a Regierung geschlossen worden: das eine Mal unter dem Konsul T itu smanlius, nach geendigtem ersten punischen Kriege; das andere Mal, was die Götter unser Zeitalter erleben ließen, nach der Schlacht bei Actium, von dem Kaiser Cäsar Augustus. — Nachdem Numa ihn geschlossen und die benachbarten Völker umher durch Bundesgenossenschast und Verträge mit sich vereinigt hatte, so glaubte er, nach entfernten Besorgnissen vor auswärtigen Gefahren — damit nicht die Gemüter, welche die Furcht vor den Feinden und die Kriegszucht zusammengehalten hatte, in Müßiggang ausschweifen möchten — zu allererst ein für die unerfahrene und nach jenen Zeiten rohe Volksmenge höchst wirksames Mittel, nämlich die Götterfurcht, ihnen beibringen zu müssen. — Auch teilte er zu allererst das Jahr nach dem Lauf des Mondes in 12 Monate ein. Jetzt war er auf die Wahl der Priester bedacht. Er wählte für den Jupiter einen Flamen und beehrte ihn mit einer Amtskleidung und der königlichen Sella Curulis. Diesem gab er noch zwei Flamen bei, den einen für den Mars, den andern für den Quirinus. Auch wählte eriung -frauert für die Vesta —ein von Alba stammendes und der Familie des Stifters nicht sremdes Priestertum. Diesen setzte er, damit sie beständige Vorsteherinnen des Tempels seien, vom Staat einen Gehalt aus, und machte sie durch Jungfrauenstand und andere heilige Gebräuche ehrwürdig und heilig. Zum Pontifex (Ober-

7. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 11

1895 - Leipzig : Voigtländer
Die Decemvirn; — das Zmölf-Tafel-Gesetz. 11 alle Körperteile zurückgebe. Durch die Amvendung des Gleichnisses — wie nämlich der innerliche Aufruhr des Körpers der Erbitterung der Plebejer gegen die Patrizier so ähnlich sei — soll er die Gemüter der Leute umgelenkt haben. — Man begann hierauf, über die Einigung zu unterhandeln, und ging auf die Bedingungen ein, daß das gemeine Volk seine eigenen hochheiligen Obrigkeiten haben solle, denen die Hülseleistung gegen die Konsuln obläge, und daß kein Patrizier dieses obrigkeitliche Amt bekleiden dürfe. So wurden denn zwei Vo lks tr i b u n e n erwählt: Cajus Licinius und Lucius Albinus. 6. Tie Decemvirn; — das Zwölf-Tafel-Gesetz. Livius Iii, 31—34, 57. Man schickte Gesandte nach Athen und befahl ihnen, die berühmten Gesetze Solo ns abzuschreiben, sowie auch die Verfassungen, Sitten und Rechte anderer Staaten Griechenlands kennen zu lernen. — Schon waren die Gesandten mit den attischen Gesetzen zurückgekommen; um so angelegentlicher bestanden die Tribunen darauf, daß doch endlich zur Abfassung der Gesetze der Anfang gemacht würde. Man beschloß, Decemvirn zu wählen und in diesem Jahre keine andere Obrigkeit zu gestatten. Im Jahre 302 nach Roms Erbauung wurde die Staatsverfassung wiederum verändert, indem die Regierung von Konsuln auf Decemvirn übertragen wurde, wie sie vorher von Königen an Konsuln gekommen war. Eine minder denkwürdige Veränderung, weil sie nicht von Dauer war. Denn die fröhlichen Ansänge dieser Obrigkeit waren gar zu üppig; um so schneller geriet die Sache in Verfall, und man verlangte wieder, daß Zweien der Name und die Herrschaft der Konsuln übertragen würde. — Als die Decem-virn unter allgemein gespannter Erwartung zehn Tafeln aufgehängt hatten, beriefen sie das Gesamtvolk zur Versammlung und hießen sie zum Glück und Heil und Segen für den Staat, für sie und ihre Kinder hingehen und die ausgehängten Gesetze lesen: Sie hätten, soweit mit der Einsicht von zehn Personen vorgesorgt werden konnte, allen, Hohen und Niedrigen, gleiche Rechte gegeben. Mehr vermöchten die Einsicht und die Beratungen vieler. Sie möchten einen jeden Punkt bei sich überdenken, sich hernach darüber besprechen und. dann öffentlich das Zuviel und Zuwenig in jeder Sache mitteilen. So werde das Römervolk nur solche Gesetze bekommen, daß man glauben könnte, die öffentliche Meinung habe sie nicht auf Vorschlag genehmigt, sondern selbst vorgeschlagen. Als nun die Ge-sel3e auf die Äußerungen der Leute über einen jeden angegebenen Hauptpunkt hinlänglich berichtigt schienen, so wurden aus centu-rischen Eomitien die Gesetze der zehn Tafeln bestätigt; und sie bilden auch jetzt noch bei dem unermeßlichen Schwall von auseinander ge-

8. Die Römer nebst den Anfängen der Germanen - S. 8

1895 - Leipzig : Voigtländer
8 Die Römer bis zum ersten Auftreten der Germanen. ein Vermögen von 100 000 bis 75 000 As besaßen, und von diesen älteren und jüngeren Bürgern wurden 20 Centurien errichtet. Das Vermögen der dritten Klasse setzte er aus 50 000 As. Ebensoviele Centurien waren auch hier und nach demselben Unterschiede des Lebensalters bestimmt. Die vierte Klasse besaß ein Vermögen von 25 000 As; es waren ebensoviel Centurien. Die fünfte Klasse wurde verstärkt: es wurden 30 Centurien gebildet. Diese Klasse wurde zu 11 000 As geschätzt. Wer nur ein geringeres Vermögen als dieses besaß, gehörte zu der übrigen Volksmenge. Aus ihr wurde nur e i n e Centurie gebildet, frei vom Kriegsdienst. Nachdem er so das Fußvolk ausgerüstet und eingeteilt hatte, errichtete er auch aus den vornehmsten Bürgern 12 Centurien Reiter. Nach vollendetem Census ließ er bekannt machen, daß alle römischen Bürger zu Pferd und zu Fuß, jeder in feiner Centurie, frühmorgens auf dem Marsfeld erscheinen sollten. Hier stellte er das ganze Kriegsheer in Schlachtordnung. Es sollen 80 000 Bürger bei diesem Lustrum geschätzt worden fein. Für eine solche Volksmenge schien nun auch die Stadt erweitert werden zu müssen. Der König fügte zwei Hügel, den Vimin alis und Quirinalis, hinzu. Er umgab die Stadt mit Damm, Gräben und Mauer. 3. Ende der Königsherrschaft; — Rom eine Republik. Livius I, 60; Ii, 1. Die königliche Regierung zu Rom dauerte von der Erbauung der Hauptstadt bis zu ihrer Befreiung 244 Jahre. Hierauf wurden in einer, den Vorschriften des Servius Tulliu/gemäß nach Centurien einberufenen Wahlversammlung zwei Konsuln: Lucius Junius Brutus und Lueius Tarquiniuskolla-titut3 gewählt. — Jetzt will ich des von nun an freien Römer-Volkes Kriegs- und Friedensthaten, feine jährlichen Obrigkeiten und die Herrschaft der Gesetze, die mächtiger ist, als die der Menschen, beschreiben. Der Freiheit Entstehung aber kann man mehr von daher rechnen, daß eine jährliche konsularische Regierung eingeführt wurde, als daher, daß etwas an der königlichen Gewalt vermindert worden wäre. Alle Rechte, alle Ehrenzeichen behielten ja die ersten Konsuln bei; nur gebrauchte man die Vorsicht, daß nicht, wenn beide die Fasces hätten, die Furcht verdoppelt schiene. Brutus hatte zuerst, mit Bewilligung seines Amtsgenossen, die Fasees, er, der in der Folge ein ebenso eifriger Beschützer der Freiheit wurde, als er ihr Retter gewesen war. Das erste war, daß er das nach der neuen Freiheit begierige Volk, damit es nicht in der Folge durch königliche Bitten oder Geschenke umgelenkt werden könnte, eidlich verpflichtete, keinen König mehr in Rom regieren zu lassen.

9. Altertum - S. 84

1894 - Oldenburg : Stalling
84 | 19. Auswanderung der Plebs. Das Volks-tribunat. Coriolanus. Die Fabier. Die Deeemvirn. Die Bevlkerung Roms zerfiel in zwei Stnde. Den ersten Stand bildeten die Patricier, die Nachkommen der alten Geschlechter. den zweiten die Plebejer, die Nachkommen der unter den Könige nach Rom bergesiedelten. Die Patricier genossen bedeutende Vorrechte; die Plebejer lebten unter hartem Drucke. Bei den fortwhrenden Kriegen Roms konnten sie ihre Lndereien nicht bestellen und hatten also keinen Lebensunterhalt; oft muten sie gar ihr Gutchen verkaufen und Schuldknechte der Patricier werden, von denen sie dann als Leibeigene qualvoll behandelt wurden. Auswanderung der Plebs. Das Volkstribnnat (494). Schon einige Male hatten die Plebejer den Kriegsdienst geweigert, aber die Patricier hatten durch Drohungen und Versprechungen den Ausbruch der Unruhen zu unterdrcken gewut. Einst erwartete das Volk bei der Rckkehr von einem Feldzuge Befreiung von seinen Lasten; als aber die Patricier es nochmals zu hintergehen suchten, zog es bewaffnet auf den heiligen Berg, einen nrdlich von der Stadt gelegenen Hgel, und drohte aus dem Staate auszuscheiden. Menenius <Agrippa. Die Patrizier schickten eine Gesandtschaft nach dem hl. Berg, deren Fhrer, Menenius Agrippa, den Plebejern folgende Fabel erzhlte: Die Glieder des Krpers emprten sich einst wider den Magen; denn sie glaubten, da er allein unthtig sei, während sie alle fr ihn arbeiteten. Sie versagten ihm daher den Dienst. Die Hnde wollten keine Speise mehr zum Munde führen, der Mund sie nicht auf-nehmen, die Zhne sie nicht zermalmen. Aber nach einiger Zeit fhlten sie, da sie sich selbst dadurch schadeten, und erkannten, da es der Magen sei, der die Sfte der empfangenen Speisen durch den ganzen Krper verbreite und ihnen allen Kraft und Munterkeit verleihe. Sie shnten sich daher wieder mit dem Magen aus. So ist es auch," schlo Agrippa, mit dem Senate und dem Volke. Beide zusammen machen einen Krper aus und knnen nur durch die Einigkeit der einzelnen Teile bestehen." Die Plebejer verstanden den Sinn der Erzhlung und wurden zu einer Vcr-shnung geneigt.

10. Altertum - S. 85

1894 - Oldenburg : Stalling
85 Die Patricier muten ihnen das Recht zugestehen, Volks-tribunen zu whlen und die Schuldknechte freigeben (494). Dann kehrten die Ausgewanderten zurck. (Erste Auswanderung auf den hl. Berg.) Die Tribunen aber, anfangs zwei, spter zehn, hatten die Gemeinde der Plebejer gegen unbillige Senatsbeschlsse zu schtzen und konnten in der Folge durch ihre Einsprache (Veto) dieselben vereiteln. Bald sollte ihnen aber das neue Recht wieder streitig gemacht werden. Bei einer Hungersnot machte der Patricier Mrcius, von der Eroberung der Stadt Co doli Co riolnus genannt, den Vorschlag, den Plebejern nur unter der Bedingung Getreide Zu oerteilen, da sie aus das Tribunat verzichteten. Als er des-halb vor der Versammlung der Plebejer des Hochverrats angeklagt wurde, verlie er Rom, ging zu den benachbarten Volskern und bedrngte als Anfhrer ihres Heeres seine Vaterstadt (491). Hesandschaflen an Goriokmus. In so groer Gefahr ordnete der Senat eine Gesandtschaft der vornehmsten Patricier an Coriolnus ab, die aber gar nicht vorgelassen ward' dann folgte eine der Priester, die Zwar mit Ehrerbietung von ihm empfangen ward, aber auch nichts aus-richtete. Endlich gingen feine Mutter Vetria und seine Gemahlin Vo-1 immin mit den Kindern zu ihm ins Lager. Coriolnus ging seiner Mutter entgegen und wollte sie umarmen. Allein Vetria wich ihm aus und klagte der das Unglck, das er der sie und ihr Vaterland brchte. Gerhrt durch diese Klagen, rief Coriolnus aus: Mutter, das Baterland hast du gerettet, aber deinen Sohn auf ewig verloren!" Er fhrte daraus das Heer zurck und soll nach der einen Sage von den Volskern er-schlagen sein, nach einer anderen ein hohes Alter in freudeloser Fremde erreicht haben. Die Fabier. Auch weiterhin dauerten neben den Kriegen mit deu benachbarten Vlkerschaften im Innern die Kmpfe Zwischen Patriciern und Plebejern fort. Untergang der Kavier. Hincinntus. Am verhatesten beim Volke war das mchtige Adelsgeschlecht der Fabier, das sieben Jahre nach einander das Konsulat besetzte. Die Erbitterung der Plebejer war so groß, da das Heer in einem Kriege gegen die etruskische Stadt Veji unter seinem Feldherrn Kso Fabius absichtlich die Flucht ergriff. Infolge dieser Schmach beschlossen die Fabier, sich mit dem Volke aus-
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