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1. Altertum - S. 21

1908 - Münster i.W. : Schöningh
— 21 — In dem Stabion, welches durch einen Erbaufwurf gebilbet wirb, ist einx befonberer Sitz für die Kampfrichter errichtet, und biefem gegenüber steht ein Marmoraltar, von besten Stufen die Priesterin der Demeter Chamyne den olympischen Spielen zuschaut, wovon auch Jungfrauen nicht ausgeschlossen finb. Bei dem Vilbe des Zeus Horkios müssen die Wettkämpfer,') ihre Väter und Brüber und selbst ihre Lehrer über einem Schweinsopfer schwören, daß sie sich in Absicht auf den olympischen Wettkampf jeber Gesetzesübertretung enthalten wollen, wozu für die Wettkämpfer noch der weitere Gib kommt, daß sie die letzten 10 Monate hinbnrch alle vorgeschriebenen Übungen sorgfältig bnrchgemacht haben. Ebenso schwören bie-jenigen, welche die zum Wettlauf Angemelbeten zu untersuchen haben, unbestechlich nach beut Rechte zu urteilen und auch die Grünbe geheim zu halten, warum sie die einen für tauglich erklärt haben, die anberen nicht. Warum man sich zur Beeibigung der Wettkämpfer gerabe eines Schweinsopfers tiebieitt, barnach habe ich vergessen mich zu enunbigen. Zu den Füßen des Zeus Horkios aber ist eine kleine eherne Tafel angebracht mit Distichen, welche den Zweck haben, vom Meineibe abzuschrecken. Vom Stabion aus kommt man am Sitze der Kampfrichter vorüber zum Hippobrom. Der Ablausstanb 2) der Pferbe hat die Gestalt eines Schiffsvorberteils, das mit seinem Schnabel in die Nennbahn hineinläuft. Vorn im Schiffsschnabel ist auf einem Wagebalken ein Delphin aus Erz befestigt. Jebe der beiben Seiten des Ablausstanbes ist mehr als 400 Fuß lang; in diese Seiten finb Wagenstättbe eingebaut, welche die Wagenrenner unter sich verlosen. Vor den Stänben der Wagen ober auch der einzelnen Reitpserbe ist statt eines Schlagbaumes ein bünnes Seil quergespannt. Genau in bei' Mitte des Schiffsschnabels wirb in jeber Olym-piabe ein Altar errichtet, den man von außen mit ungebrannten Ziegeln verputzt. Aus bemselbeit steht ein Abler mit ausgestreckten Flügeln. Wenn nun die in dem Altar verborgene künstliche Vorrichtung in Bewegung gesetzt wirb, so steigt der Abler in die Höhe, sodaß er den versammelten Zuschauern sichtbar wirb, währenb der Delphin herabsinkt. Jetzt werben auf jeber Seite die Seile vor den beiben letzten Wagen-ständen herabgelassen, und die Wagen, welche in ihnen halten, fahren zuerst heraus; finb dann diese bis an die Wagettstänbe der zweiten Reihe gekommen, so werben auch vor biesen die Seile herabgelassen, und so geht es weiter mit allen übrigen Gespannen, bis sie vorn am Schiffsschnabel in gleicher Linie miteinanber zu stehen kommen. Von ba an gilt es nun für die Wagenlenker, ihre Geschicklichkeit, und für die Pferbe, ihre Schnelligkeit zu erweisen. Die eine Seite der Rennbahn ist etwas länger als die anbete; aus biefer längeren Seite, die durch einen aufgeschütteten Damm gebilbet ist, steht an dem Gange, der durch den Damm hinausführt, der „Taraxippns", der Schrecken der Pferbe, eine *) Im sog. Fünfkämpfe (Pentathlon): Speerwurf, Wettlanf, Springen, Diskos-(Scheiben-)werfen und Ringen. 2) Start.

2. Von der Urzeit bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges - S. 154

1909 - : Schöningh
154 V. Die Kirchenspaltung und die ständische Zeit. Deutschlands völlig aufgelöst. — Die Macht der Landesfürsten war unabhängig geworden. Die ständischen Verfassungen mußten dem krassen Absolutismus weichen, der bereits im 17. Jahrhundert in Frankreich seine Höhe erreichte. * * * So war das mittelalterliche Deutsche Reich in allmählicher Entwicklung — die Reformation hatte durch Übertragung der kirchlichen Hoheit diese Entwicklung nicht unbedeutend gefördert— in eine große Zahl völlig absolutistisch regierter Staaten aufgelöst worden, in denen die Fürsteu, unbekümmert um den Kaiser, nach freier Willkür schalteten und walteten. Die Landesfürsten gingen allmählich dazu über, eigene Heere zu bilden. Während bis ins 14. Jahrhundert die Ritter den Kern des Heeres bildeten, das auf der Lehnsverfassung ruhte, verlor mit der Umgestaltung der Kriegführung durch die Erfindung des Schießpulvers das Rittertum seine Bedeutung; seit dem 14. Jahrhundert wurde es Brauch, Söldner zu werben. Maximilian I. bildete ein Truppenkorps aus vaterländischen Söldnern, die Landsknechte, und seit 1521 brachten die deutschen Stände1 ein eigenes Reichsheer aus. Die Heere wurden aber in Deutschland bis nach dem Dreißigjährigen Kriege nur für den Fall des Krieges aufgeboten; das erste stehende Heer begründete unter den deutschen Fürsten der Große Kurfürst von Brandenbnrg (1653). Die rasch fortschreitende Ausbreitung des römischen Rechtes, das die Selbständigkeit der Landesfürsten förderte, führte nach und nach zur Bildung eines internationalen Juristenstandes. In den sich allmählich herausbildenden landesrechtlichen Gesetzen bildete das römische Recht meist die Grundlage, auf der die besonderen Rechte der einzelnen Länder sich aufbauten. Das Strafrecht war in dieser Zeit besonders grausam. Die Folterkammern älterer Städte erfüllen uns mit Grausen. Durch die Anwendung der Folter erzwang man das Geständnis der Schuld. Die Todesstrafe wurde auf die grausamste Art und sehr häufig vollzogen. Ein besonderer Schandfleck in der Geschichte der Menschheit find die Hexenprozeffe. (Hexe v. kag-zissa — haga-zussa, von hag — Wald und Flur, eigentlich eingehegter Raum und zissa oder zussa — die Schädigende, oder von hagedisen = Waldfrauen.) Der aus dem Heidentum stammende Glaube an die Möglichkeit besonderer Bündnisse mit dem Teufel 1 Vgl. Ritter, Die Reichsstände in Deutschland um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Dürrs Deutsche Bibl. Bd. Xhi B Nr. 30.

3. Leitfaden der Geschichte Preußens - S. 23

1872 - Paderborn : Schöningh
— 23 — der Elbe kam Baireuth an Baiern, Ostfriesland an Holland, das Uebrige an das nengeftistete Königreich Westfalen. b. Preußens Wiedergeburt 1808—12. Um das sehr verkleinerte und hart bedrängte Land wieder aufzurichten, mußte die Verwaltung verbessert und das Heerwesen neu eingerichtet werden. Um die Regelung der staatlichen Verhältnisse erwarben sich der Minister Stein und der Kanzler Hardenberg große Verdienste. Das Heer wurde unter Scharnhorst und Gneisenau durch Einführung der allgemeinen Wehrpflicht verstärkt; denn wenngleich Napoleon nur die Unterhaltung von 24,000 Soldaten gestattete, so gelang es doch, durch Einübung der verschiedenen Altersklassen nach einander alle waffenfähigen Männer kriegstüchtig zu machen. c. Die Freiheitskriege 1813—15. Als Napoleon 1812 Rußland mit Krieg überzog, mußte auch Preußen einen Theil seiner Truppen mit ins Feld schicken. Der Kaiser bahnte sich durch zwei Schlachten den Weg nach Moskau, wo er am 14. Sept. einrückte. Aber kaum begannen die Franzosen, ihre Quartiere dort zu beziehen, als ein furchtbarer Brand fast die ganze Stadt zerstörte. Napoleon mußte den Rückzug antreten und verlor durch die Strenge des Winters, durch Mangel an Lebensrnitteln und durch die Angriffe der Russen den größten Theil seines Heeres. Unter diesen Umständen sagte sich Ä)ork, der Anführer der preußischen Hülfstruppen, von ihm los und trat zu den Russen über. König Friedrich Wilhelm hielt die Zeit für gekommen, wo er sein Land dem fremden Gewaltherrscher wieder entreißen könne. Am 3. Februar erließ er den ersten Aufruf an sein Volk zum freiwilligen Kriegsdienste. Jung und Alt, wer immer die Waffen zu führen verstand, eilte zu den Fahnen. Jetzt schloß der König einen förmlichen Bund mit Rußland und erklärte den 16. März an Napoleon den Krieg. Durch einen neuen Aufruf wurde das ganze Volk aufs Höchste begeistert. Bald glich das Land einem großen Feldlager; neben den Linientruppen bildeten sich eine Landwehr und ein Landsturm; wer nicht mit hinausziehen konnte,

4. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 33

1879 - Paderborn : Schöningh
§ 18. Aufschwung unter Kurfürst Friedrich Wilhelm 1640—88. 33 er alte Erbansprüche erhob (§ 12, 6c), nicht bewegen. Erst 1686 wurde ihm bei Abschluß eines geheimen Allianzvertrages (gegen die Türken und Frankreich) der Kreis Schwiebus als Entschädigung abgetreten. 5. Innere Verhältnisse. Bei den wiederholten Kriegen richtete sich die Sorge des großen Kurfürsten besonders auf die Bildung einer tüchtigen Kriegsmacht. So legte er den Grund zu einem stehenden Heere, welches er zunächst aus Soldtruppen bildete und allmählich auf 28,000 Mann brachte. Zugleich schuf er (durch den Holländer Raule) im Kriegshafen Pillau eine kleine Flotte, welche sogar gegen Spanien, als dieses die im Kriege gegen Frankreich versprochenen Hülfsgelder verweigerte, in See stach und für die Gründung von Kolonien an der Westküste Afrikas (namentlich Großfriedrichsburg in Ober - Guinea) wichtig war.*) Zum Unterhalte des Heeres diente anfangs die von den Grundstücken erhobene Kontributionssteuer, statt deren jedoch schon bald (1667) eine Verbrauchssteuer oder Accise eingeführt wurde. Der Adel widersetzte sich der neuen Besteuerung; dagegen gingen die Städte, welche ihren Vortheil bald erkannten, mit Freuden darauf ein. Seitdem gelang es dem Kurfürsten, sich zunächst von dem Steuerbewilligungsrecht der Stände zu befreien und endlich die Stände selbst, zumal bei der absolutistischen Richtung der Zeit, gänzlich zu beseitigen. Die durch die Schweden verödeten Gegenden wurden von Einwanderern aus Holland und aus Frankreich, wo die Reformirten (Hugenotten) durch die Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) ihre Religionsfreiheit einbüßten, wieder bevölkert und angebaut. Gewerbfleiß und Handel blühten empor. Den Verkehr förderte die Errichtung eigener Posten, sowie die Anlegung des Friedrich-Wilhelms- oder Müllroser Kanals zwischen Oder und Spree (Elbe). Für die Förderung der Wissenschaft in den westlichen Landestheilen diente die Gründung der Universität zu Duisburg; Berlin erhielt außer dem dorthin verlegten Joachimsthalschen das neue Friedrich Werdersche Gymnasium, eine öffentliche Bibliothek, ein Antiken- und Kunstkabinet. Zur Verbinderung religiöser Streitigkeiten zwischen den Reformirten und den Lutheranern, deren Verschmelzung nicht gelingen wollte, erließ der Kurfürst ein Edikt, wodurch besonders den lutherischen Predigern jeder Angriff auf der Kanzel untersagt wurde; wer sich nicht danach richtete, wie der bekannte Liederdichter Paul Gerhard, mußte das Land verlassen. 6. Bei seinen Unternehmungen erfreute Friedrich Wilhelm sich des klugen Rathes und der opferwilligen Unterstützung seiner ersten Gemahlin, der edelsinnigen Luise Henriette von Oranien, die sich außerdem durch ihre Lieber („Jesus meine Zuversicht") einen bleibenden Ruhm erwarb. Seine zweite Gemahlin war Dorothea von Holstein-Glücksburg. Der Kurfürst traf in feinem Testamente die Bestimmung, daß bet Sohn erster Ehe, Friedrich, mit feinen Stiefbrüdern das Erbe theilen oder ihnen die Einkünfte aus einzelnen Gebieten zuwenden sollte. Doch gelang es Friedrich, indem er feine Stiefbrüder anderweitig entschädigte, eine Theilung der *) Bei der geringen Ergiebigkeit des dortigen Handels wurden die Besitzungen 1718 an Holland verkauft. Tücking, Grundriß. 6. Aufl. o

5. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 37

1879 - Paderborn : Schöningh
§ 20. 2. Friedrich Wilhelm I. 1713—40. 37 Bei dem Tode des kinderlosen Königs Wilhelm Iii. von England (1702) erhob Friedrich als dessen Vetter*) Ansprüche auf die ora nische Erbschaft, wenngleich Wilhelm einen entfernteren Verwandten (den Erb-statthalter von Friesland Johann Wilhelm von Nassau-Dietz) zum Erben eingesetzt hatte. Außer deu Grafschaften Singen und Mors gewann Friedrich das Fürstenthum Neufchatel (Neuenburg) mit der Grafschaft Val engin (Valendis), da die dortigen Stände gegen Sicherung ihrer Privilegien ihm die Huldigung leisteten (1707). — Zu gleicher Zeit kaufte er von dem Grafen zu Solms-Braunfels die Grafschaft Tecklenburg im nördlichen Westfalen. Die Kriege, großartige Bauten (der Dom, das Zeughaus, die Reiterstatue des großen Kurfürsten, Erweiterung des königlichen Palais und Neubau von Charlottenburg, einem Sustschlosse seiner Gemahlin Sophie Charlotte) und besonders die glänzende Hofhaltung des Königs verschlangen enorme Summen, die weder durch eine Generalkopfsteuer noch durch die auf Luxusgegenstände (namentlich Perrücken) ausgedehnte Accise gedeckt werden konnten. § 20. 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-40. a. Ländererwerb. Kaum hatte Friedrich Wilhelm die Regierung übernommen, als er durch den Frieden von Utrecht, welcher 1713 dem spanischen Erbfolgekriege ein Ende machte, die Anerkennung seiner Königswürde und das südlich von Kleve gelegene Ober-Geldern erhielt. Ein größeres Besitzthum erwarb er durch die Theilnahme am nordischen Kriege, den Rußland, Sachsen und Dänemark zur Zeit, wo der Schwedenkönig Karl Xii. als Flüchtling in der Türkei verweilte, durch einen Einfall in das schwedische Vorpommern erneuerten. Friedrich Wilhelm nahm das von den Russen und Sachsen eroberte Stettin gegen Erstattung der Belagerungskosten in Besitz (1713), schloß, da der Schwedenkönig die Stadt ohne alle Entschädigung zurückforderte, 1715 mit Sachsen, Dänemark und Hannover ein Bündniß und zog mit Leopold von Dessau vor Stralsund, welche Stadt nach der Einnahme von Rügen zur Uebergabe gezwungen wurde; die Verbündeten entrissen den Schweden auch Wismar, ihre letzte Besitzung auf deutschem Boden. Als nach dem Tode Karls Xii. dessen Schwester Ulrike Eleonore 1720 den Frieden von Stockholm einging, behauptete sich Friedrich Wilhelm gegen eine Entschädigung von 2 Mill. *) Friedrich Heinrich von Nassau-Oranien Wilhelm Ii. Luise Henriette Albertine Agnes Gem. Friedr. Will). Gem. Wilh. Friedrich |___________________________ des großen Kurf. v. Nassau-T ietz. Wilhelm Iii. Friedrich Heinrich Kasimir v. Großbrit. König in Preußen | Johann Wilhelm Friso Erbstatth. v. Friesland.

6. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 62

1879 - Paderborn : Schöningh
62 § 28. Friedrich Wilhelm Iii. zur Zeit des Friedens 1815—40. für die äußere und innere Ruhe des Gesammtvaterlandes war. Die Regelung der Bundesangelegenheiten lag in der Hand eines zu Frankfurt am Main residierenden (am 5. Nov. 1816 eröffneten) Bundestages , welcher aus den Gesandten der einzelnen Bundesstaaten unter dem Vorsitze von Oesterreich bestand. Preußen gehörte mit 6 Provinzen (außer Preußen und Posen) zum Bunde und stellte zu den 10 Armeekorps des Bundesheeres das 4., 5. und 6. Armeekorps. 2. Organisation des preußischen Staates. Das Land wurde in (10 später 8) Provinzen mit (28 sp. 25) Regierungsbezirken und (345 sp. 335) landräthlichen Kreisen eingetheilt. Das 1834 von Koburg-Gotha gegen eine Jahresrente abgetretene Fürstenthum Lichtenberg kam als Kreis St. Wendel zu dem Regierungsbezirk Trier. — Die Staatsverwaltung wurde einem Mi nist er rathe mit besonderen Ministerien für die Finanzen und für die geistlichen, Unterrichts- und Medi-zinal-Angelegenheiten übertragen. Zur Begutachtung wichtiger Gesetze trat ihm seit 1817 ein Staatsrath zur Seite. Die Verwaltung der Provinzen leiteten Regierungskollegien mit Ober-Präsidenten. Statt der aus dem Wiener Kongreß in Aussicht gestellten allgemeinen Landesvertretung wurden 1823 Provinzial-Landtage mit berathender Stimme eingeführt. — Das Rechtswesen gründete sich hauptsächlich auf das Landrecht; nur wurde in der Rheinprovinz mit Ausnahme einiger Striche auf der rechten Rheinseite das von Napoleon eingeführte Verfahren (code Napoleon) beibehalten. — Die neue Regelung der Landessteuer n (Grund-, Klassen-, Gewerbe-, Konsumtions- und Stempelsteuer) diente sowohl zur Tilgung der durch die Kriege erhöhten Schulden als zur Ansammlung eines Staatsschatzes. 3. Das Heerwesen entwickelte sich unter dem Kriegsminister Boyen nach dem von Scharnhorst entworfenen Plane. Danach war jeder Preuße mit dem vollendeten 20. Lebensjahre kriegsdienstpflichtig und zwar für die ersten 3 Jahre in der Linie, für die folgenden 2 in der Reserve und weiterhin als Landwehrmann des 1. und des 2. Aufgebots bis zum 32. bezüglich 39. Lebensjahre. Das stehende Heer oder die Linie mit der Reserve sowie die Landwehr des 1. Aufgebots mußte ins Feld rücken; die Landwehr des 2. Aufgebots diente zur Verstärkung der Garnisonen und zur Ergänzung des Heeres. Bei einem feindlichen Einfalle wurden auch die nicht zum stehenden Heere oder zur Landwehr gehörenden Waffenfähigen zwischen dem 17. und 60. Lebensjahre als Landsturm zur Vertheidigung des inneren Landes aufgeboten. 4. Kirchliche Angelegenheiten. Bei Gelegenheit der dritten Jubelfeier der Reformation 1817 suchte der König die Protestanten lutherischen und resormirten Bekenntnisses zu einer evangelischen Landeskirche zu bereinigen (Union) und durch die Einführung einer gemeinsamen Agende eine größere Gleichheit in dem äußeren Gottesdienste herzustellen. In einigen Gegenden, wo man sich der Union nicht anschloß, bildeten sich sogenannte alt-lutherische Gemeinden. Die Angelegenheiten der ebangelischen Landeskirche leiteten Konsistorien, neben welchen in Rheinland und Westfalen Kreis-und Probinzial - Synoden eingerichtet wurden. — Die Verhältnisse der

7. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 67

1879 - Paderborn : Schöningh
§ 30. Wilhelm. 67 Kriegshafens. Dagegen verzichtete der König 1857 auf die Souveränetät über Neuenburg und Valendis, welche sich 1848 von Preußen losgesagt und eine zu dessen Gunsten vom Grafen Pourtales im Septbr. 1856 angeregte Erhebung unterdrückt hatten. 4. Kirchliche Verhältnisse. Kunst und Wissenschaft. Handel und Gewerbe. Die evangelische Kirche gewann durch die Errichtung eines Oberkirchenraths (1850) eine größere Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten. Den Katholiken wurde bei der ihnen wohlwollenden Gesinnung des Königs eine durchaus freie und den Evangelischen gleichberechtigte Stellung grwährt und durch die Verfassungsurkunde verbürgt. Bei dem frischen Aufschwünge des kirchlichen Lebens fristeten die sogenannten Deutsch-Katholiken und Frei-Gemeindler nur ein karges und kümmerliches Dasein. — Kunst und Wissenschaft erfreuten sich einer besonderen Gunst und Pflege des hochbegabten und freigebigen Königs, welcher die ausgezeichnetsten Gelehrten, die berühmtesten Dichter, Maler und Tonkünstler nach Preußen berief und nicht allein für die Erhaltung, bezüglich die Wiederherstellung und Förderung alter Kunstdenkmäler, wie der Marienburg in der Provinz Preußen und des Kölner Doms (Stolzenfels und der hohenzollerschen Stammburg), sondern auch für die Errichtung neuer Prachtbauten, wie des Museums in Berlin, Sorge trug. — Handel und Gewerbe, deren Interessen wahrzunehmen einem besonderen Ministerium übertragen wurde, entwickelten sich schnell zu einer ungeahnten Höhe, besonders durch Anlage von Eisenbahnen und Telegraphen-linicn, durch Erleichterung des Postverkehrs (Ermäßigung des Briefportos), durch Erneuerung und Erweiterung des deutschen Zollvereins (1853 Vertrag mit Oesterreich), durch Handelsverbindungen mit auswärtigen Mächten, durch Ablösung des Sundzolls, durch die 1845 zu Berlin veranstaltete Industrie-Ausstellung u. a. Von schwerer Krankheit heimgesucht, übertrug der König, da Genesung nicht mehr zu erwarten war, am 8. Okt. 1858 die Regierung seinem Bruder Wilhelm, Prinzregenten von Preußen. Am 2. Januar 1861 befreite der Tod den edlen Dulder von seinen Leiden. § 30. Wilhelm. In Gegenwart der Vertreter sämmtlicher Fürsten Europas und der Abgeordneten des preußischen Volkes beging König Wilhelm am 18. Okt. 1861 zu Königsberg einen feierlichen Krönungsakt, indem er sich und seiner Gemahlin Augusta (von Sachsen-Weimar) die Krone aussetzte. Zugleich wiederholte er das schon als Regent gegebene Versprechen, des Landes Wohl im Innern und nach außen kräftigst zu fördern. Das äußere Wohl des Landes beruhte vorzugsweise auf der Sicherung seiner Machtstellung, zu welchem Zwecke eine völlige Umgestaltung oder Reorganisation des Heeres erforderlich schien. Diese war schon vom Prinzregenten begonnen und wurde nunmehr vom Könige mit fester Konsequenz durchgeführt. Schon bald sollten sich die Folgen der erhöhten Wehrhaftigkeit geltend machen. 5*

8. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 39

1879 - Paderborn : Schöningh
§ 21. Die beiden ersten schlesischen Kriege. 39 Die wenigen Stundender Erholung widmete er der Musik, besonders dem Flötenspiel, der Poesie und der Lektüre französischer Schriftsteller. Der darob erzürnte Vater, welcher sich immer mehr zu überzeugen glaubte, daß er den Prmzen mcf)t zu emcm tüchtigen Regenten werde heranbilden können, schritt sogar zu Mißhandlungen. D e) veranlaßten den jungen Friedrich, an heimliche Flucht nach Eng and zu denken, zu welchem Zwecke er die Lieutenants von Katte und von Keith ins Vertrauen zog. Aus einer Reise nach Ansbach und an den Rhein sollte der Plan zur Ausführung kommen, wurde jedoch entdeckt. Keith rettete sich durch die Flucht, Friedrich und Katte wurden verhaftet. Den Prinzen schickte der König nach der Festung Küstrm ; Katte aber, welchen ein Kriegsgericht zu Festungsarrest verurteilte, liefe er unter den Fenstern des Gefängnisses, worin der Prinz saß, hinrichten. Zwar wurde Friedrich nach einiger Zeit wieder in Freiheit gesetzt, mußte jedoch in Küstrm bleiben und der dortigen Kriegs- und Domänenkammer arbeiten. Durch völlige Unterwerfung unter den Willen des Vaters und durch regen Fleiß bei der Arbeit erwirkte er stch die Erlaubniß, auch die Umgegend von Küstrm zu besuchen. Und als er sogar auf die vom Könige gewünschte Verbindung mit der Prinzessin Elisabeth Christine von Lraunlchwelg-Bevern einzugehen bereit war, wurde ihm zur Zeit, wo seine geliebte Schwester sich mit dem Erbprinzen von Baireuth vermählte, die Rückkehr an den Hof gestattet. Bald darauf zum Obersten in Ruppin ernannt, lebte der Prinz vorzugsweise aus dem Gute Rheinsberg, wo er sich ernsten Studien widmete und zugleich Mutze fand, seinen Lieblingsneigungen nachzugehen. Ii. Tie Zeit Friedrichs Ii. des Großen 1740—86. § 21. 1. Die beiden ersten schlesischen Kriege. Wenige Monate, nachdem Friedrich Ii. den Thron bestiegen hatte, fand er durch den Tod des Kaisers Karl Vi. eine erwünschte Gelegenheit, seine Macht zu vergrößern. Oesterreich sollte nach der pragmatischen Sanction, wodurch die Erbfolge auch in weiblicher Linie für zulässig erklärt war, an Karls Tochter Maria Theresia fallen; aber der Kurfürst Karl Albert von Baiern trat als Schwestersohn des Kaisers mit Erbansprüchen hervor und fand nicht nur bei dem Kurfürsten von 'Lachsen, welcher gleichfalls mit dem habsburgischen Hause verwandt war, sondern auch bei Frankreich und Spanien Unterstützung. Friedrich versprach sowohl Maria Theresia Hülse zu leisten, als auck ihrem Gemahl Franz von Lothringen bei der bevorstehenden Kaiserwahl seine Stimme zu geben, wenn ihm die schlesischen Fürstentümer iüegnitz, Brieg, Wohlau und Jägerndorf herausgegeben würden. Letzteres hatte der Kaiser beim Beginn des dreißigjährigen Krieges eingezogen, da der damit belehnte Johann Georg, ein Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich, wegen seiner feindlichen Parteinahme geächtet war (§ 13, 8). Die drei anderen Fürstenthümer hätten nach dem Aussterben des dort regierenden piastischen Hauses gemäß einem Erbvertrage (§ 12, 6c) an Brandenburg fallen sollen; doch hatte der große Kurfürst gegen Übertragung des Schwie-buser Kreises auf den Anfall verzichtet (§ 18, 4). Da aber dessen Sohn Friedrich gegen die Anwartschaft auf Ostfriesland den Kreis wieder herausgeben mußte, erhob er neuerdings Ansprüche auf die drei Fürstenthümer. Diese

9. Mittelalter (und Neuzeit bis 1648) - S. 71

1908 - Münster i.W. : Schöningh
— 71 — Andechs-Meran (ermordet 1213), seit 1221 vermählt mit dem ritterlichen Land-grafen Ludwig (gest. 11. Sept. 1227 als Kreuzfahrer in Otranto), gest. am 17. November 1231, 24 Jahre alt, zu Marburgs in vollkommener Armut, ist die edelste Erscheinung des Mittelalters; ihre christliche Liebestätigkeit auf der Wartburg ist nie wieder erreicht worden. Gregor, 2) Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an alle Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte re. . . . Wir, deren Pflicht es ist, mit beständigem Eifer darauf zu sehen, wie der Preis des Erlösers gemehrt werde, bestimmen, daß [die aus königlichem Geschlechte entsprossene selige Elisabeth, Thüringens liebreiche Landgräfin], welche zum Anschauen Seiner Herrlichkeit zu sich zu nehmen Ihm gefallen hat, nach dem Rate und der Zustimmung unserer Brüder,3) sowie der verehrungswürdigen Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe und aller Prälaten, welche eben beim Apostolischen Stuhle anwesend sind, in das Verzeichnis der Heiligen aufzunehmen ist. Euch insgesamt gebieten wir eindringlich durch [dies] apostolische Schreiben, daß Ihr am 19. November, an dem Tage, wo sie, von den Banden des Todes erlöst, um ewig zu leben, zur himmlischen Freude eingegangen ist,4) wie es die wunderbare Größe ihrer Verdienste erheischt, das Fest derselben begehet und es feierlich begehen lasset: auf daß durch ihre getreue Vermittlung von den himmlischen Gnadenschätzeu uns zukomme, was sie selber von Christo sichtlich empfangen hat und in Glorie immerdar genießt. Damit im übrigen alle Gläubigen kraft unserer Vollmacht von der Gnade des Herrn die Wonnen des unsichtbaren Reiches erlangen mögen, auch der Name des Allerhöchsten erhöht werde, indem wir Sorge tragen, daß die verehrungswürdige Grabstätte Seiner Braut durch der Gläubigen Besuch gefeiert werde:5) so gewähren wir allen, die in wahrhafter Reue beichten und in aufrichtiger Demut an dem gedachten festlichen Jahrestage und in der Oktave derselben dorthin pilgern, gestützt auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und das Ansehn der seligen Apostel Petrus und Paulus, in Gnaden einen Ablaß von einem Jahre und vierzig Tagen. Gegeben zu Perug.ia am 1. Juni/1) im neunten Jahre [Unseres Pontifikates]. :) Der älteste Bericht über St. Elisabeths Tod, ein Privatbrief, ist geschrieben zwischen ihrem Sterbe- und ihrem Begräbnistage (19. November) von der Abtissin Lutgardis von Wetter (bei Marburg) an den Benediktinerkonvent des Klosters Liesborn in Westfalen (Kreis Beckum); abgedruckt bei A. Huyskens, Quellenstudien zur Geschichte der h. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen. Marburg 1908, S. 148. — Vgl. auch das Leben St. Elisabeths (nach der neueren Forschung) von F. Zurbonsen, Hamm 1907. 2) Gregor Ix. — 3) Der Kardinäle. 4) Der Irrtum (19. statt 17.) hat sich in die Prozeßakten eingeschlichen; am 19. wurde Elisabeth bestattet. 5) Ant 1. Mai des folgenden Jahres wurden die Gebeine der Heiligen von Kaiser Friedrich Ii. feierlich erhoben und zur Verehrung ausgestellt; über dem Grabe hatte der Deutschorden bereits damals mit dem Bau der Elisabethkirche begonnen. 6) Pfingsttag

10. Mittelalter (und Neuzeit bis 1648) - S. 69

1908 - Münster i.W. : Schöningh
— 69 — Sühne geschehen — unbeschadet jedoch unserer, der Königin und unserer Kinder Person. Daß dies alles ausrichtig und ohne Arglist beobachtet werden soll, haben wir einerseits, die Barone anderseits durch Schwur bestätigt. Gegeben eigenhändig auf der Wiese Runimed zwischen Windeleshor und Stanes, am 15. Juni, im 17. Jahre unserer Herrschaft. 49. Einzug Jsabellas, der Braut Friedrichs 11. 1235. Aus der englischen Chronik des Roger von Wendover („Geschichtsblüten", bis 1235). Hebers, von W. Wattenbach, Geschichtsschr. d. deutsch. Vorzeit (Auszüge aus Matthäus von Paris), S. 26 ff. Im selben Jahre, im Monat Februar, kamen zwei Tempelherren, von Kaiser Friedrich geschickt, mit anderen Rittern und Gesandten *) zum Könige von England 2) nach Westminster. Sie überbrachten ein mit Gold gesiegeltes Schreiben, worin der Kaiser Isabel, 3) die Schwester des Königs, zur Ehe begehrte. Der König antwortete am 27. Februar und bewilligte das verlangte Ehebündnis. Da sandte der Kaiser nach Ostern4) den Erzbischos von Köln und den Herzog von Löwen 5) in Begleitung vieler Edlen nach England, damit sie die [zukünftige] Kaiserin ehrfurchtsvoll geleiteten. Ihre Ausstattung aber war von der Art, daß es fast schien, als übersteige sie selbst königliche Reichtümer. Denn zum Schmucke der Kaiserin wurde eine Krone aus feinstem Golde und mit kostbaren Edelsteinen auf das kunstvollste angefertigt, aus welcher vier Könige von England, Märtyrer und Bekenner und vom Könige eigens als Schutzheilige seiner Schwester erwählt, eingegraben waren. Die goldenen Ringe und Münzen, mit wertvollen Steinen geziert, der übrige glänzende Schmuck, die seidenen Gewänder und Sonstiges, was den Betrachtenden in die Augen sticht und weibliche Herzen mit Sehnsucht erfüllt, gaben ihr einen solchen Glanz, daß alles unschätzbar schien. Die Gesäße aber, sowohl für Getränke als für Speisen, waren aus reinem Gold oder Silber, und sogar die Koch-töpfe, große und kleine, waren, was allen überflüssig dünkte, von Silber. — Edle Frauen und Jungfrauen, alle in höfischer Sitte wohl erfahren, sollten der Kaiserin folgen und sie begleiten. Am 11. Mai bestiegen im Hafen von Sandwich die Kaiserin und der Erzbischos von Köln und die übrigen edlen Herren und Damen des Gefolges die Schiffe und vertrauten sich mit geschwellten Segeln dem Meere an. Und als sich der Bruder von der Schwester, der König von der Kaiserin verabschiedete, fehlte es nicht an Tränen. Sie segelten drei Tage und drei Nächte und liefen dann in die Mündung des Rheines ein, und nach Verlauf eines weiteren Tages und *) Darunter der berühmte Kanzler Petrus de Vinea. Tie Audienz war slm 23. Februar. '“) Heinrich Iii. — 3) Geb. 1214. — 4) 8. April. 5j Heinrich Ii., Herzog von Brabant, Sohn der h. Elisabeth.
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