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1. Teil 2 - S. 22

1882 - Leipzig : Brandstetter
nahender Schelde errichteten. Noch heute prangt an dem österschen Hause die Inschrift: Sacri Romani imperii domus hansae Teutonicae. Gleich dem Stahlhofe in London ist es 1863 von den drei Hansestädten gelegentlich der Verhandlungen über den Scheldezoll der belgischen Regierung für eine Million Francs verkauft worden. Lag in der Vermittelung des Austausches zwischen Ost und West die wesentliche Aufgabe des deutschen Kaufmannes, fo ist leicht ersichtlich, welche Stellung in dieser Kombination den skandinavischen Ländern zufallen mußte. Die Natur ihrer Lage hat ihueu die Macht in die Hand gegeben, den Verkehr zwischen den beiden Hälften des Nordens zu sperren. Oft genug warfen sie ihre begehrlichen Blicke nach der deutschen Küste herüber, die ihnen die Herrschaft über die Ostsee verschaffen sollte. Aber die Zerrissenheit ihres Staatswesens, ihr unentwickelter Verkehr, der der Fremden nicht entraten konnte, und die Rührigkeit der Deutschen haben sie nicht dahin kommen lassen, die Gunst ihrer Lage zu einem dauernden Hindernis der Verbindung zwischen Ost und West auszubeuten. Wohl aber reichte ihre Stellung dazu aus, fortwährend den bedrohlichsten Punkt in dem ganzen Geflecht hansischen Verkehrs zu bilden. In dem richtigen Verhalten gegenüber den skandinavischen Reichen lag deshalb der Schwerpunkt der hansischen Handelspolitik. Es galt stets auf der Hut zu sein, die Bewegungen des Nachbars aufmerksam zu beobachte», ihnen zuvorzukommen oder sie unschädlich zu machen. Diese Wacht an der Ostsee getreulich gehalten zu haben, ist das unsterbliche Verdienst Lübecks in der deutschen Geschichte. Diese Stellung Hat ihm seilten Platz in der Hansa verschafft und der Hansa ihren politischen Charakter zu ihrem kommerziellen gegeben. Nur nach schweren Kämpfen hat Lübeck fein Ziel erreicht. Wieviel Arbeit hat es gekostet, Gleichberechtigung mit Köln zu erlangen! Nicht minder schroff stand ihm im Osten Wisby entgegen. Fnßten diese beiden alten Vororte teutscher Handelsinteressen auf der Verbindung deutscher Kaufleute im Auslande, so stützte sich Lübeck auf die Einungen mit seinen Nachbarn in Ost und West, auf feinen Bnnd mit Hamburg, auf seinen Bnnd mit den wendischen Städten. Damit tritt das zweite Element hervor, das zur Entstehung der Hansa mitgewirkt hat, die Verbindung der Städte in der Heimat. Das jüngere Element, aber das stärkere, das über die Hansen der Kaufleute im Auslande deu Sieg davon trägt. Die Verbindung Lübecks mit Hamburg war besonders geeignet, einen Kern zu bilden. Zwei Städte, wie für einander zur gegenseitigen Ergänzung geschaffen. Kaum eine Tagereise von einander getrennt, repräsentieren sie die beiden verschiedenen Handelsbeziehungen zur Nord- und zur Ostsee und setzen beide Richtungen durch Land- und Wasserwege mit einander in Verbindung. Ganz naturgemäß hat der Anfang ihres Bündnisses den Schutz der Landstraßen zwischen beiden Städten zum Gegenstände. Daran

2. Teil 2 - S. 416

1882 - Leipzig : Brandstetter
416 Entwickelung des deutschen Postwesens. Rückantwort sich oft eines Bauern aus seinem Sprengel bediente. Erst in den letzten Regierungsjahren Karls des Großen stoßen wir auf einen von diesem Fürsten ausgehenden Versuch, die weiten Gebiete seines Reiches durch regelmäßig eingerichtete Beförderungsmittel sich näher zu bringen. Ludwig der Fromme erließ 815 von Aachen aus eine Verordnung, aus der erhellt, das die Leistung der Vorspannung und die Lieferung des Lebensunterhaltes für die in königlichem Auftrage reifenden Beamten eine allgemeine Landespflicht aller Unterthanen war, und in welcher zugleich vor dem Mißbrauche dieser Einrichtung durch Unberufene gewarnt wird. In der letzten Hälfte des 9. Jahrhunderts sind keine Spuren dieser karolingischen Postzüge mehr zu entdecken. Was von nun an der Staat nicht mehr leistete, dessen mußten sich Einzelne und Korporationen unterstünden. Lange Zeit begnügte man sich mit der von Zufälligkeiten aller Art abhängigen Beförderung der Briefe durch reifende Kaufleute, durch Pilger, von Kloster zu Kloster ziehende Mönche, bis nach und nach die größeren Städte öffentliche Boten bestellten, welche neben den gerichtlichen Dienstleistungen und neben der Zustellung der Amts-f Christen auch zur Beförderung von Privatbriefen innerhalb und außerhalb des städtischen Gebietes, wohin sie eben der Dienstweg führte, verwendet werden durften. Diese sogenannten Ämter- oder Schulzenposten erhielten sich in einigen Teilen des nordöstlichen Deutschlands bis ins 18. Jahrhundert. Zwischen den größeren Städten Deutschlands, welche durch Gewerbe und Handel Beziehungen zu einander hatten, scheint sich daraus ein regel- mäßiger städtischer Botenverkehr entwickelt zu haben. So soll schon im 13. Jahrhundert eine solche Verbindung zwischen den reichen Handelsstädten Oberitaliens und den aufblühenden Städten Süddeutschlands bestanden haben, welche sich von da nach Mittel- und Norddeutschland fortpflanzte. Nürnberg, Köln und Hamburg waren die Brennpunkte dieses Verkehrs. Nürnberg war schon um 1280 mit Wien, Köln mit den Städten der südlichen Niederlande in solcher Verbindung; von Hamburg aus wurden durch Boten die Briefschaften westwärts über Bremen bis Amsterdam, ostwärts über Lübeck, Wismar, Rostock, Stettin, Danzig, Königsberg bis Riga versendet. Leipzig stand im Jahre 1388 durch Briefboten mit Augsburg und im 15. Jahrhundert mit Nürnberg, Braunschweig, Magdeburg, Hamburg, Köln au der Spree (Berlin), Dresden, Prag und Wien in Verbindung. Im 14. Jahrhundert bestand im Wiener Rathause eine eigene Botenstube für die Landboten; im 15. Jahrhundert vermittelten beeidete Boten des Wiener Stadtrats Korrespondenzen nach Brünn, Graz, Krems, Olmütz, Znaint, Prag :c. Die Taxe betrug für einen Botengang von Wien nach Krems 4 Schillinge (circa 1 Mark), nach Preßburg 5 Schillinge. Es wurden gehende, fahrende und reitende Boten hierzu verwendet. Bald entwickelten sich regelmäßige Botenzüge, wobei jeder Bote einen bestimmten Kreis zu durchwandern, mit dem entgegenkommenden die Briefe auszuwechseln und zu feiner Station wieder zurückzukehren hatte. Auch die

3. Teil 2 - S. 48

1882 - Leipzig : Brandstetter
48 Hemmnisse des mittelalterlichen Handels. über das Feld wollte fahren lassen. Deshalb verlor schon nach ältestem Rechte jeder, der von der Straße ab ins Feld fuhr, sein Kaufmannsgut. Als der Handel aber lebhafter wurde und immer mehr und neue Verkehrsund Marktplätze entstanden, auch die ersten Richtungen des Handels sich verlegten, wurde ein solches Straßenrecht allmählich zu einem höchst hinderlichen Zwange, indem die Herren einer älteren Straße die Legung oder ein allmähliches Entstehen einer zweiten und kürzeren mit allen Mitteln der Gewalt zu hindern suchten, um einen Ausfall in ihren Einnahmen zu verhindern. Das Vermeiden eines Zolles oder einer ganzen mit Zöllen beschwerten und durch Umwege hemmenden Straße wurde deshalb von den Landesherren stets schwer geahndet, gewöhnlich mit Verlust der Waren und des Fuhrwerks. Rheinische Fürsten schlossen mehrmals besondere Bündnisse unter einander, um die Bürger zu hindern, statt ihrer Rheinstraßen die Wege durch den Taunus zu fahren. In Österreich waren seit dem 14. Jahrhundert die Fälle häufig, daß den Frachtzügen eine ganz bestimmte Straße vorgeschrieben wurde, und allmählich bildete sich dieser Straßenzwang in Deutschland so allgemein und durchgreifend aus, daß überall den einzelnen Handelsrichtungen auch ihre gesetzlich bestimmten Landstraßen untergelegt waren, was oft einen großen Aufwand von Zeit und Kosten zur Folge hatte. Im Jahre 1278 wurde sogar von Herzog Rudolf von Österreich den oberländischen Kaufleuten die Wafserstraße nach Wien verboten und nur zu Lande ihre Waren dorthin zu führen erlaubt, eine Verkennung der natürlichen Vorteile des Landes, die bald zu einem allgemeinen Widerspruch des Adels und der Stadt Wien selbst und 1281 zur Aushebung des Verbotes führte. Im Jahre 1368 entstand ein Prozeß zwischen den Städten Wien und Pettau, weil die Bürger der letzteren Stadt sich auf ihren Fahrten nach Venedig der Straße über den Karst bedienten; Herzog Albrecht entschied, nach eingeholtem Gutachten über das, was früher Rechtens gewesen, zu Gunsten der Stadt Wien und bezeichnete genau die nach Welschland zu befahrenden Straßen für leichte und schwere Güter, wie für das Schlachtvieh. 1459 wurde in Rücksicht auf die Schäden, welche Feistritz „kriegshalber" erlitten hätte, vom Kaiser Friedrich bestimmt, daß hinsür zu ewigen Zeiten jeder, der mit Wein, Häuten, Öl, Spezereien und andern Kaufmannsgütern diese Straße fahre, zu Feistritz über Nacht bleiben sollte. Von Crossen aus durfte man nicht quer durch die Neumark nach Landsberg an der Warthe fahren, sondern nur über Frankfurt und Küstrin, ja auch von Crossen nach Frankfurt mußte der Umweg über Reppen gewählt werden. Dagegen konnte im 15. Jahrhundert ein Kaufmann, der von Crossen nach Breslau wollte, eine beliebige Straße wählen; nur mußte sie über Neustädtel führen. Solcher freien Straßen gab es jedoch nicht viele. Die Bürger derjenigen Städte, welche von dem Straßenzwange Vorteil hatten, besoldeten nicht selten eigene Wächter, welche auf den Landstraßen wachen mußten, zogen auch wohl in der Nähe angesessene Ritter

4. Teil 2 - S. 23

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Hansa. 23 reihen sich Verabredungen zur gegenseitigen Gewährung von Rechten. Gemeinsam trat man dann anch in politischer Aktion in London, in Flandern auf. Noch wichtiger war die Verbindung nach Osten hin, mit Wismar, Rostock, Stralsuud und Greifswald, die alle ans ehemals wendischem Boden emporgekommen waren. Geeint dnrch das lübische Recht, verfochten sie danu auch in Gemeinschaft politische Interessen. Sie bekämpfen die Seeräuber, nehmen teil an der Errichtung des Rostocker Landfriedens, führen gegen Ende des Jahrhunderts einen glücklichen Krieg gegen Norwegen, wie Lübeck allein schon in den dreißiger Jahren Dänemark siegreich bekämpft hatte. Auf solche Verbindungen und Thaten gestützt, wirbt Lübeck um die Leitung der Hansa. Es gelingt ihm, Köln in London und in Brügge zu überflügeln, und in einer großen Abstimmung, an der sich 24 Städte von Köln und Dortmund bis hinauf nach Danzig, Elbing und Reval beteiligen, wird entschieden, daß die Appellation gegen Urteile, die in Nowgorod gefällt sind, nicht mehr wie bisher nach Wisby, sondern nach Lübeck gehen soll. So war gegen Ende des 13. Jahrhunderts das wichtige Ergebnis gewonnen: die junge Ostseestadt hatte die alten Handelssitze von der Leitung des deutschen Kaufmanns im Auslande zurückgedrängt und den Schwerpunkt der Vereinigung von den Kolonien in das Inland verlegt. Politisch und kommerziell war damit ein Großes erreicht. Es ist einer der für uns befremdlichsten Züge der mittelalterlichen Verkehrswelt, daß man das Element, das am meisten aller Schranken zu spotten scheint, das nach unserer Anschauung allen offen steht und dem Mutigsten und Kundigsten gehört, daß man das Meer zunftmäßig abzusperren versuchte. Und doch bestand unzweifelhaft die Ansicht — und hat in ihren letzten Ausläufern weit über das Mittelalter hinaus gedauert —, daß die einzelnen Meeresteile nur von bcn Anliegern befahren werden dürften, anderen verschlossen seien. So sollen Friesen und Flamänder allein die West-, nicht aber die Ostsee besuchen, und andererseits Gothländer sich auf die Ostsee beschränken und von der Westsee fernbleiben. Das war auch der Grund, weshalb Köln einst Lübeck von dem Handel in England auszuschließen suchte. Als Lübeck stark genug geworden, macht es selbst dies Prinzip gegen andere geltend, und die Genossen wissen es ihm Dank, daß es das alte, zuweilen in Vergessenheit geratene Recht wieder hergestellt hat; denn für die deutschen Kaufleute und an ihrer Spitze Lübeck wird das Recht in Anspruch genommen, sowohl die Ostsee als die Westfee zu befahren, denn sie wohnen an beiden Meeren und bilden einen Bund, der Anwohner der West- und der Ostsee zu feinen Mitgliedern zählt. Mit dem 14. Jahrhundert wird die Hansa aus einer Vereinigung der deutschen Kaufleute int Auslande eine Vereinigung der Städte daheim, ein Städtebund, der nach außen und nach innen thätig wird. Die Beziehungen

5. Teil 2 - S. 390

1882 - Leipzig : Brandstetter
390 Trinklust und Trinkgebräuche der Deutschen. Schweidnitzer. Die Brauer von Otterndorf beschwerten sich einst bei beut Herzoge Frauz von Sachsen -Lanenbnrg, daß bei ihnen Bier aus der Stadt Bederkesa eingeführt würde, während sie doch selbst Brauereien genug hätten. Der Herzog verordnete jedoch, daß Bier aus Bederkesa solange eingeführt werden sollte, bis die Brauer von Otterndorf selbst gutes Bier brauen würden, tim das Jahr 1400 galt in Zittau das Gesetz, daß im Sommer nur Weizenbier verschenkt werden sollte; das Gerstenbier aber, das erst im Winter zum Verschank kam, mußte schon im März oder wenigstens int April gebraut werden. Wenn ein Brauer gegen dieses Gesetz handelte, so wurde ihm das Bier zum Besten des Hospitals weggenommen. Es wurden sogar förmliche und oft fehr drastische Bierproben angestellt, um einer Verschlechterung des Bieres vorzubeugen. In einer märkischen Stadt wurde das Bier für gut und malzreich genug erklärt, wenn die probierenden Ratsherren mit ihren Lederhosen auf einer mit Bier begossenen Bank anklebten. Ein gelehrter Doktor der Rechtswissenschaft aus Erfurt, Knaust mit Namen, machte eine Bierreise durch ganz Deutschland, um zu erkunden, wo das beste Bier zu finden sei. Seine dabei gemachten Erfahrungen veröffentlichte er 1575 zu Erfurt in einer Schrift, die den Titel führt: „Von der göttlichen, edlen Gabe, von der philosophischen, hochteuern und wunderbaren Kunst, Bier zu brauen." Zu den weitberühmten Bieren gehörte im Mittelalter auch das Zittauer, das nach den verschiedensten Orten verschickt wurde. Wo neidische Städte den Verkauf oder die Durchfuhr Zittauer Bieres zu verhindern suchten, da wußten die Bürger von Zittau durch königliche Erlasse ihre Rechte zu wahren. So zwang 1383 der König Wenzel Iv. von Böhmen den Rat zu Bautzen, den Verkauf und die Durchfuhr jenes Bieres zu gestatten. Keineswegs aber waren die Zittauer gewillt, dagegen auch bei sich fremdes Bier zu dulden. So zogen im Jahre 1530 Zittauer Bürger, 400 Mann stark, bewaffnet und zum Teil zu Roß nach Eibau, das zum Zittauer Weichbilde gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß Laubaner Bier. Als ant 3. Oktober 1628 ein aus Böhmen entflohener Protestant nach Zittau kam und sich sechs Faß seines auf seinem eigenen Gute gebrauten Bieres mitbrachte, schossen die Zittauer Löcher in die Fässer, daß das Bier herauslief. In einem anderen Falle waren sie wenigstens so klug, das Bier nicht in den Sand laufen zu lassen, sondern zum Besten der Armen zu konfiszieren. Dies geschah im Jahre 1663, als ein Bautzner in Zittau Hochzeit halten wollte und für diesen Zweck heimlich fremdes Bier in die Stadt geschafft hatte. Zu Thätlichkeiten kam es des Bieres wegen zwischen den beiden Städten Görlitz und Zittau. Die Görlitzer wollten im 15. Jahrhundert dem Zittauischen Biere den Eingang wehren und klagten 1489 beim Kaiser über ihren Schaden bei der starken Zufuhr des Zittauischen Bieres. Der Kaiser verordnete, daß hinsüro in Görlitz und int Umkreise von anderthalb Meilen um Görlitz niemand fremdes Bier zum Ausschenken führen sollte;

6. Teil 2 - S. 391

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Hexenprozesse. 391 „widrigenfalls möchten die von Görlitz dieselben Verbrecher, nach Gelegenheit der Sachen, strafen und das Bier wegnehmen". Wer jedoch Zittaner Bier nt seinem eigenen Gebrauche, nicht zum Ausschenken, beziehen wollte, der durste es. Schon diese Verordnung führte zu Thätlichkeiten. Den Görlitzern mochte die von Zittau her geschehende Einfuhr immer noch zu bedeutend erscheinen; junge Bürger der Stadt suchten daher solche ^rter auf, die bey Ausschanks von Zittauer Bier verdächtig waren, und zerschlugen dort die Gefäße. Bald sollten die Thätlichkeiten noch gröberer Art werden. Emst sandten nämlich die Görlitzer der Zittauer Bierfuhre junge bewaffnete Bürger entgegen, welche im Walde zwischen Ostritz und Hirschselbe btc Zittauer Fässer ausschlugen und das Bier anslanfen ließen. Der Ort, an dem das geschah, heißt bis auf den heutigen Tag die Bierpfütze. Die Ztt-tauer wendeten gegen folche Gewalt ebenfalls Gewalt an, unternahmen auf dem rechten Neifse-User einen Raubzug in die Görlitzer Gegend und trieben daselbst eine ansehnliche Herde von Pferden, Kühen, Schweinen und Schafen fort. Die auf die Nachricht von dem verübten Raube herbeieilenden Görlitzer trafen die Feinde nicht mehr an und mußten unverrichteter Sache wieder heimziehen. Am andern Tage unternahmen die Zittauer einen zweiten Beutezug; diesmal auf dem linken Neifse-Ufer bis Heidersdorf und Linda. Sie fanden aber alle Ställe leer; die Einwohner hatten in sehr richtiger Befürchtung ihr Vieh rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Die Görlitzer klagten nun bei dem Könige Ladislaus in Prag, der in einem Ausfchreiben vom 19. Nvbr. 1496 die Zittauer nach Prag befchied. Dort wurden die Gesandten des Zittauer Rats etliche Tage ins Gefängnis gesetzt, der Stadt aber ward eine Buße von 300 rheinischen Gulden, an die Görlitzer zu zahlen, ausgelegt. Die Zittauer weigerten sich entschieden, das Geld zu zahlen, und die übrigen Lausitzischen Sechsstädte (Bautzen, Kamenz, Löbau und Lauban) erlegten die Buße, um größere Zwietracht zu verhüten; hatte boch Zittau sogar gebroht, aus dem Buube der Sechsstäbte ausscheiben zu wollen. Der Kühraub der Zittauer hatte sogar eine päpstliche Bulle zur Folge, ba der Pfarrer zu Wenbisch-Ossig, dem seine Kühe ebenfalls weggetrieben worben waren, gerabeztt beim Papste Alexanber Klage bar üb er geführt hatte. 45. Die Ljexenxrozesse. (Nach: Henne am Rhyn, Kulturgeschichte der neuern Zeit. Leipzig, 1870. Bd. I, ©.332 — 350. vr. A. Kaufmann, Cäsarius von Heisterbach. Köln, 1862. 153 — 154. Dr. F. Seist, Aus Frankens Vorzeit. Würzburg, 1881. S. 57—75. I. P. Glökler, Aus der Frauenwelt. Stuttgart, 1868. S. 1 — 42.) er Hexenglaube des ansgehenben Mittelalters und der Reformationszeit erscheint als eine Vermischung von Elementen der altbentschen Mythologie mit beut christlichen Teufelsglauben, und der Ursprung der Hexen liegt in den Priesterinnen und weisen Frauen der alten Germanen. Was bei

7. Teil 2 - S. 24

1882 - Leipzig : Brandstetter
24 Das Leben in einem hansischen Kontor. der Kaufleute tu der Fremde wirken zurück auf die Städte, aus betten sie hervorgegangen. Wie Lübeck und Hamburg, tote Lübeck und die toenbischeu Stabte, fo hatten sich auch die sächsischen, die westfälischen Städte zu Schutz und Trutz schon lauge in Einzelbünbnissen zusammengefundn. Im Jahre 1330 ist zum erstenmal von hansischen Städten die Rebe, währenb bis bahitt bloß von hansischen Kaufleuten gesprochen tonrbe. Als 1356 zu Brügge eilt Statut über die Rechte des beutscheu Kaufmanns vereinbart wirb, sinb es nicht mehr die bentschen Kaufleute, die mit beit Fremben bei der Feststellung zusammenwirken, sonbern die Städte selbst durch ihre ab-gesaubten Ratmannen. Der Stäbtebnnb hat sich die kansmännischen Ver-einignngen untergeordnet; die Faktoreien, die Nieberlassnngen der Kaufleute werbeu zu Kontoren der Hansestäbte. Von bent Stäbtebuub abhängig, werben sie von ihm regiert, empfangen von ihm ihre Orbnnnaen und Gesetze. Auch biefe Umwanblnng hat sich unmerklich, unbeabsichtigt vollzogen. Im Wege der Übung hat sich wie die Entstehung, so auch die Weitem eutwickeluug der Hansa gestaltet. Das Gleiche gilt von ihrer ganzen Verfassung und Einrichtung. Durch keinerlei Urkttnbe ist die Organisation geregelt. Und mit dieser gewohnheitsrechtlichen Entwickelung, die die wieber-holten Thatsachen alsbalb zum herkömmlichen Recht stempelt, aus Präee-benzfällen ihr ganzes Recht ausbaut tiitb je nach Bebürsuis ausbaut und weiterbilbet, hängt es zusammen, daß die Einrichtungen nicht von der Sicherheit, Festigkeit und namentlich sür uns nicht von der Erkennbarkeit sinb, welche unser Auge von lnobentcit politischen Institutionen her gewohnt ist. 4- Das Cebett in einem hansischen Kontor. (Nach: vi. Jo H. Falke, Die Hansa als dentsche See- und Handelsmacht. Berlin, 1863. S. Igo— Igo.) Jit Norwegen erwarb ttnb bewahrte sich btc Hansa tut 15. Jahr-httitbert eine vollstänbige Hanbelsherrschaft. Bergen war, teils infolge ba-maliger Schiffahrts- und Hanbelsverhältnisfe, teils bnrch Gesetze und Einrichtungen von fetten des Königs, der Stapelplatz ttttb Mittelpunkt des gesamten norwegischen Ein- und Ausfuhrhandels mtb beshalb das Hauptziel der hansischen Hanbelspolitik geworben. Rach bent bnrch die Raubzüge des Bartel Voet die Englänber vertrieben und die verarmten Einwohner der zweimal geplünberten Stadt vom hansischen Kapital ganz und gar abhängig geworben waren, erwarb hier die Hansa beit für beit Seehanbet günstigsten Stabtteil, die „Garpenbrücke" ober „Brücke", als volles Eigentum uttb errichtete in bemselben das großartigste ttttb eigentümlichste von allen ihren Kontoren, währenb der ungünstiger gelegene Stabtteil, der

8. Teil 2 - S. 51

1882 - Leipzig : Brandstetter
Hemmnisse des mittelalterlichen Handels. 51 gebildet hätten, in eine Menge von selbständigen Brnchteilen. Es mußten nämlich die Frachten in jedem Orte, der das Stapelrecht besaß, eine bestimmte Zeit und an bestimmten Plätzen, im Kaufhause, an der Wage oder sonstwo den Bürgern des Ortes feilgeboten werden und durften nur, wenn sie unverkauft geblieben waren, weiter geführt werden. Ein solches Recht war also ein gesetzlich festgestelltes Vorkaufsrecht der Bürger einer Stadt, welches den ganzen, ihren Markt berührenden Großhandel von ihnen abhängig machte. Kein aufblühender Markt versäumte deshalb, sich dieses Recht zu verschaffen und zum Nachteile der Nachbarmärkte in Ausübung zu bringen. An der Weichsel waren solche Stapelplätze Thorn und Danzig, an der Oder Frankfurt und Stettin, an der Elbe Magdeburg und Hamburg, am Rhein die bedeutendsten Worms, Speier, Mainz und Köln, an der Donau Ulm, Regensburg, Wien, Ofen. Vornehmlich diente der Stapel als Mittel, den Fremden gegenüber den Kleinhandel in die Hände der eigenen Bürger zu bringen und den Großhandel der Fremden über die eigenen Mauern hinaus zum Eigentum des eigenen Marktes zu machen. Auch hier gab es kein anderes Mittel, sich gegen solche Rechte und deren Nachteile zu schützen, als Befreiungen in den einzelnen Fällen zu erwerben; doch wurden solche Befreiungen stets von dem Stapelorte angefochten und von den Märkten selbst nur aus Zwang zugestanden; eine Gegenseitigkeit wie bei Zollbefreiungen gab es hier nicht. In manchen Städten, namentlich in den am Ausflusse großer Ströme liegenden Hansestädten fand dadurch eine Erleichterung statt, daß anderer Städte Bürger sich hier das Bürgerrecht und damit die Erlaubnis erwerben konnten, einen Seehandel auch auf eigene Rechnung, selbst auf eigenen Schiffen zu treiben. Der Seehandel war wegen der größeren Entfernung der einzelnen Rnhe-und Marktplätze von einander weniger von den Stapelrechten eingeengt, doch waren auch hier diese im Gebranch und wurden von den Hansetagen mit Zähigkeit aufrecht erhalten. Jedes Kontor hatte zugleich das Stapel-recht und war der gesetzlich festgestellte Vermittelungsort zwischen den hansischen Städten und den Küsten jenes Landes, dem das Kontor angehörte. Ein Umgehen dieses Stapels wurde deshalb mit großer Geldstrafe - und dem Ausschließen vom hansischen Rechte bestraft. Um an einem Beispiele den Gang des damaligen Handels, wie er durch die Niederlage sich gestaltete, deutlich zu machen, nehmen wir an, ein Hamburger Kaufmann fei nach Breslau gereist, um daselbst Waren einzukaufen. Hatte er in Breslau seinen Kauf beendigt, so transportierte er seine Waren mit Breslauer oder Frankfurter Frachtwagen (denn die Oder war südlich von Frankfurt nicht schiffbar) auf der großen Kaufmannsstraße von Breslau über Neumarkt, Parchwitz, Lüben, Polkwitz, Nenstädtel, Freistadt, Grüneberg, Crossen und Reppen nach Frankfurt. In Frankfurt wurden die Waren nun, infofern es der Niederlage unterworfene waren, drei Tage lang niedergelegt und verkauft, letzteres aber nur an Frankfurter Bürger. War gerade Meffe, fo konnte auch au Fremde verkauft werden.

9. Teil 2 - S. 422

1882 - Leipzig : Brandstetter
422 Entwickelung des deutschen Postwesens. folge Übereinkommens zwischen Brandenburg und Sachsen durch kursächsische Briefboten nach Dresden, Wien, Nürnberg, Heidelberg versendet wurden; 1559 wurden Botenkurse von Kulmbach über Halle nach Celle, von Küstriu nach Ansbach und von da nach Wolfenbüttel eingerichtet. Zur Zurücklegung der letzteren Entfernung (52 Meilen) brauchten die Fußboten 15 Tage. Wenn nötig, erstreckten sich die Reisen der Fußboten bis Straßburg, Köln, Düsseldorf, Emmerich, München, Stuttgart, Wien, Speier, Mainz. Reitposten waren nur hie und da eingerichtet. Kurfürst Johann Sigismund erließ 1614 eine Botenordnung, nach welcher unter einem kurfürstlichen Botenmeister 24 Boten bestellt waren, drei „silberne" Boten, welche die kurfürstlichen Briefe in silbernen Kapseln verwahrten, und 21 Kanzleiboten, welche die übrigen Staats- und Privatbriefe in zinnernen Büchsen trugen. Diese Boten, welche Dienstkleidung hatten, mußten, wenn sie in Berlin anwesend waren, täglich im Botenhause sich melden, wenn sie vom Botenmeister ihre Poststücke erhalten hatten, sogleich ihre Reise antreten und von dem Orte ihrer Bestimmung die schriftliche Bestätigung mitbringen, an welchem Tage sie die Briefe abgegeben hatten und von dort wieder abgefertigt worden waren. Briefe von Privatpersonen durften sie nur mit Bewilligung des Botenmeisters mitnehmen. 1630 bestand eine ordentliche Reitpost von Berlin nach Königsberg, 1646 eine solche von Berlin nach Osnabrück, Münster, Wesel und Kleve. Unter dem großen Kurfürsten wurden die Botenposten bedeutend erweitert, und eine Ordinari-Post ward gegründet, welche mit Kutschen fuhr, Briefe und Personen beförderte und von Berlin an westwärts über den Rhein bis Utrecht und ostwärts bis Königsberg ging. Das branden-burgische Postwesen, das durch den großen Kurfürsten eine zusammenhängende, über die zwischenliegenden fremdherrlichen Gebiete sich erstreckende Organisation erhielt, war schon damals so musterhaft verwaltet, daß es 20,000 Thaler jährlicher Reineinnahme ergab und als Vorbild für ganz Deutschland galt. König Friedrich Wilhelm I. betrachtete die Postanstalten als ein Kulturelement und ließ das fiskalische Interesse hierbei zurücktreten. Er sagte von den Posten, sie seien „vor den florifsanten Zustand der Commercien hochnotwendig und gleichsam das Oel vor die ganze Staatsmaschine". Unter seiner Regierung wurden in allen Landesteilen, besonders in der Provinz Preußen, die Postanstalten vermehrt. Als der König 1723 anordnete, daß über die letztgenannte Provinz ein Postnetz gelegt werden sollte, stellte das General-Finanz-Direktorium dagegen vor, „daß die Einrichtung der Posten in Ostpreußen mit sehr vielen Schwierigkeiten verbunden sei: in den öden, von Raubtieren durchstreiften Heiden sei oft auf 10 bis 12 Meilen Weges kein Haus zu treffen, an ordentlichen Straßeu, Brücken und Dämmen gebräche es fast gänzlich, Raubgesindel mache namentlich in der Nähe der polnischen Grenze die Gegenden unsicher, und die Posten in den pfadlosen Dickichten und Sümpfen bei Nacht gehen zu lassen, daran sei gar nicht zu denken; geeignete, kautionsfähige Postbeamte feien in jenen armseligen

10. Teil 2 - S. 423

1882 - Leipzig : Brandstetter
Entwickelung des deutschen Postwesens. 423 Gegenden kaum aufzutreiben". Der König bestand trotzdem auf seinem Befehle, die erforderlichen Mittel aus der Staatskasse wurden bewilligt, und nach zwei Jahren war Ostpreußen in allen Richtungen von Postkursen durchzogen. Und die Folge dieser Maßregel? Wo kein Ort war, baute man, um nicht Stationen von 10 bis 12 Meilen zu haben, mitten im Walde oder auf der Heide ein Posthaus; zu dem Posthause gesellte sich ein Wirtshaus, zu dem Wirtshaus eine Schmiede; Postwärter und Postillone legten daneben Ackerwirtschaften an; hie und da reiste ein Kapitalist, Kaufmann oder Industrieller vorüber, der ohne die Post nie hierher gekommen wäre, und fand den Platz zur Anlegung einer Mühle, einer Ziegelei rc. günstig, und so entstanden, geweckt durch den Ruf des Posthorns, in diesen Einöden die ersten Ansiedelungen, die bald zu Dörfern und kleinen Städten heranwuchsen. Der Gründer der sächsischen Staatspost war Kurfürst August (1553 — 1586). Er schuf einen geordneten Postbotenverkehr zu Fuß und zu Pferd und knüpfte Postverbindungen mit den benachbarten Staaten, mit Brauu-schweig, Bayern, Brandenburg und Österreich an. Da diese „Postreiter" wenigstens anfänglich nur für die „Hofpost" bestimmt waren, so blieben neben ihnen die Botenanstalten der einzelnen Städte zur Befriedigung der Bedürfnisse des Publikums bestehen. Unter diesen erlangte die städtische Botenanstalt in Leipzig durch ihre zweckmäßige Einrichtung und ihre Ausdehnung eine solche Bedeutung, daß der kurfürstliche Hof felbst sich der von Leipzig ans nach allen Richtungen gehenden Boten zur Beförderung feiner Brieffchafteu bediente und daß unter Kurfürst Johann Georg (1613) dieses Leipziger Institut aus einem städtischen in ein landesherrliches umgestaltet wurde. Schon gegen das Ende des 14. Jahrhunderts verkehrten von Leipzig aus direkte Boten nach Augsburg, Braunschweig, Köln a. d. Spree (Berlin), Dresden, Hamburg, Magdeburg, Nürnberg, Prag und Wien und zwar teils zu Fuß, teils reitend. Auch eine zunftmäßige Verfassung hatte das Leipziger Botenwesen schon frühzeitig. Trotzdem rissen nach und nach solche Übelstände und Unordnungen ein, daß sich der Rat zu Leipzig im Jahre 1590 veranlaßt sah, die Verwaltung selbst in die Hand zu nehmen. Durch diesen Übergang in städtische Verwaltung wurde das Botenwesen zwar von mancher Unvollkommenheit zunftmäßiger Verfassung befreit und namentlich auch besser als früher beaufsichtigt, dennoch mangelte dem Institute noch vieles, um selbst den geringen Ansprüchen damaliger Zeit genügen zu können. Besonders um die Disciplin der Boten war es schlecht bestellt. Bei übler Witterung und schlechten Wegen weigerten sie sich oftmals, die ihnen aufgetragene Verrichtung auszuführen. Oft versuchten sie unterwegs, die Briefe durch Gelegenheit weiter zu bringen, wobei weder eine schnelle noch eine sichere Beförderung der Briefe gewährleistet war. Um solchen Mißständen zu steuern, erließ der Rat 1608 eine Botenordnung, in welcher u. a. Folgendes bestimmt wurde. „Es sollen 30 ordentliche und 10 Reserve-
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