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Extrahierte Ortsnamen: Main Rhein Rhein_der_Bund^>^ Main Norbbeutfchlanb Rhein Sachsen
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
32
Stoffauswahl und Gedankengang.
Setzungen, an Gymnasien auch im Originale; sehr wertvoll ist auch die Benützung kulturgeschichtlicher Bilder, z. B. von Lehmann) ungefähr wie folgt:
Land und Leute; und zwar zunächst Grenzen (im Süden ungefähr die Alpen, eine Zeit lang die Donau, im Westen der Rhein, später die Weser, im Osten ist die Grenze unsicher, vielleicht die Weichsel, im Norden das Meer, obwohl auch jenseits des Meeres in Skandinavien Germanen wohnen). Boden meist waldbedeckt, Klima rauh, Bodenprodukte spärlich, Hauptsache Viehzucht und Jagd; Wohnung Einzelhof, von Feldern umgeben, keine Städte, also wenig oder gar keine Arbeitsteilung, deshalb fast keine Industrie, wenig oder gar kein Güteraustausch und Handel, letzterer höchstens an den Grenzen.
Familienleben musterhaft, Kinder strenge erzogen und abgehärtet. Stammeseinteilung. Volksversammlung und ihre Rechte. Rechtspflege (leicht fasslich!); Religion — Naturverehrung (Wind, Sturm — Wotan, später Himmelsgott und Göttervater; Blitz = Donar; Eis und Frost — böse Riesen; Walhalla; Loke — Erdfeuer, Vulkanismus, böses Feuer; Hel = Hölle, Holda, Frau Hulde; Brünhilde — Dornröschen; überhaupt ist hier darauf hinzuweisen, dass »Grimms Märchen« meistens ein Niederschlag der alten Göttersage sind, z. B. einer, der auszog, das Gruseln zu lernen — Siegfried; der Reiter, der auf den gläsernen Berg reitet und Kämpfe besteht, wieder — Siegfried; und so viele andere Beispiele. Götterdämmerung ; alles dieses leicht fasslich !).
Stände: Freie (Gemeinfreie mit Grundbesitz; Lite — Leute
ohne Grundbesitz, von Volksversammlung und Wehrpflicht ausgeschlossen; Ethelinge mit viel Grundbesitz, deshalb Reiterdienst und allmählich Ehrenvorrechte; Herzöge und Heerkönige für den Kriegsfall); Sklaven = kriegsgefangene Slaven.
Kämpfe mit den Römern: Ariovist gegen Caesar ; Kämpfe am Rhein, später Vordringen Caesars bis zur Weser; Q. Varus, Arminius und Schlacht im Teutoburger Walde. Drusus und Tlberlus (kurz!). Kämpfe gegen die späteren Kaiser an der Donau und am Rhein. s
Ausführlicher: Süddeutschland, Vindelicien, Rhätien; Kolonien der Römer, besonders im Rhein- und Donaugebiet, Augsburg, Regensburg, Passau, Salzburg, Basel, Strassburg, Mainz, Köln u. s. w.; Teufelsmauer. Durchgangsstrassen für römischen Handel u. dgl.
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TM Hauptwörter (100): [T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
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42
Handel.
Ackerbau und
Grundbesitz.
Das Dorf, die
Hundertschaft,
der Gau.
auch am leichtesten, wenn sie sich nämlich der Waffenehre des freien
Mannes würdig bewiesen, die Freiheit zu erlangen, doch scheint
man sie nicht sogleich unter die vollkommen Freien aufgenommen,
sondern erst in eine Mittelstufe zwischen ihrem früheren Zustande
und dem der eigentlichen Glieder des Volkes gesetzt zu haben.
Jemehr die Germanen mit gebildeteren Völkern in Berührung
kamen, desto mehr mußte sich auch bei ihnen ein Bedürfniß nach
größerer Zierde und Bequemlichkeit des Lebens entwickeln. So ent-
stand während der ersten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung ein ziem-
lich lebhafter Verkehr mit den Römern; römische und gallische Kauf-
leute drangen bis in die inneren germanischen Länder mit ihren
Waaren, ihren feinen Stoffen, ihren Schmucksachen, mit Wein und
anderen Erzeugnissen milderer Himmelsstriche. Dafür bekamen sie
nicht Geld — das lernten die Germanen erst durch die Römer
kennen — sondern feines Pelzwerk, Felle, Flaumfedern, auch
wohl hier und da Schlachtvieh und am häufigsten Kriegsgefangene,
welche sie dann um sehr hohen Preis als Sklaven in das römische
Reich verkauften. Ein sehr gesuchter und theuer bezahlter Handels-
artikel war in den Küstengegenden der Ostsee der Bernstein.
Städte, wie die Römer sie hatten, fanden sich bei den Ger-
manen nicht. Die festen Plätze, Kastelle und Burgen, die hier
und da erwähnt werden und die im Kriege als Zufluchtsstätten
dienten, waren keine Städte. Später gaben wohl solche Orte,
Landungsplätze an den Küsten und Ueberfahrtsorte an den Flüssen
Veranlassung zur Entstehung städtischer Anlagen. Die Germanen
waren städtischem Zusammenleben abgeneigt, nicht weil sie wild
und nomadenartig umherzogen, sondern weil sie hauptsächlich dem
Ackerbau oblagen. Cäsar (veil. Gail. Vi, 22) sagt zwar: „Keiner
hat ein bestimmtes Maß Ackers oder eigene Grenzen, sondern die
Obrigkeiten und Fürsten vertheilen auf ein Jahr den Geschlechtern
und durch Verwandtschaft verbundenen den Acker, so viel und wo
es ihnen gut dünkt, und nöthigen sie alljährlich den Besitz zu wech-
seln;" allein diese Darstellung bezieht sich auf den eigenthümlich or-
ganisirten militärischen Staat der Sneven, dessen besondere Verhält-
nisse solche Einrichtungen zweckmäßig erscheinen ließen. Man hat
daher Unrecht die Nachricht auf die Germanen überhaupt zu bezie-
hen und diesen allen festen Grundbesitz oder gar allen ordentlichen
Ackerbau abzusprechen. Die Germanen wohnten theils in dorfähn-
lichen Ansiedelungen, theils in Einzelböfen. Wie die Ansiedelung
einer Dorfschaft geschah und die Vcrtheilung des Grund und Bo-
dens von den Mitgliedern vorgenommen wurde, ist uns in neuerer
Zeit aus den nordischen Quellen und mit besonderer Rücksicht auf
dänische Verhältnisse nachgewiesen worden. Hatte sich eine Anzahl
von Familien vereinigt, so wählten sie den Ort zur neuen Ansiede-
lung; sie nahmen den Platz für das Dorf und die Feldmark in Besitz;
im Dorf empfing jeder den Raum für Haus, Hof und Garten; die
Feldmark wurde nach ihrer Beschaffenheit in mehrere Theile und je-
der dieser in schmale Aecker vertheilt, und jeder Ansiedler empfing
von jedem Theile seinen Acker. So erhielt jeder an gutem und
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf]]
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TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T56: [Römer Rhein Varus deutsche Armin Jahr Hermann Land Deutschland Tiberius]]
13
den, und keine hatte ihre natürliche Unruhe stillen, ihren Hang zur
Parteiung befriedigen können. Der Grund hiervon lag keineswegs
in einer zu niedrigen Stufe der Gesittung, sondern die innere Ur-
sache dieses zerristenen Zustandes ist in dem Charakter des keltischen
Stammes, der schrankenlosen Ausdehnung der Individualität und
dem Nebeneinandersteheu einer zahllosen Menge kleiner Völkerschaf-
ten zu suchen. Als Cäsar in Gallien eindrang, bestanden, obgleich
in immerwährendem Schwanken begriffen, unter den verschiedenen
keltischen Völkern alle nur möglichen politischen Verfassungen, unter
denen jedoch die monarchische die schwächste und unbeliebteste gewe-
sen zu sein scheint. Cäsar sagt, daß das gallische Volk aus drei
Ständen bestehe, den Druiden oder Priestern, den Rittern oder
Kriegern und einer leibeigenen Menge. Das Verhältniß der Ritter
zu den Leibeigenen vergleicht Cäsar mit dem römischen Patronat
und der Klientel; es war ein Klansverhältuiß, dem Lehnswesen
ähnlich, jedoch ohne dessen großartige und systematische Einheit.
So wie einzelnen ausgezeichneten Kriegern sich zahlreiche Klienten
als Gefolge anschlossen, so begaben sich wiederum kleinere Staaten
unter den Schutz eines größeren. Die Averner, Aeduer und Segua-
ner standen gewöhnlich an der Spitze der einzelnen Konföderationen,
um die sich die schwächeren Völker gruppirten. Die einzelnen Staa-
ten führten fast immer Krieg mit einander. Diese beständige innere
Unruhe bewirkte, daß oft die kleinsten Umstände die größte Bedeu-
tung erlangten. Die Verbindungen der einzelnen Stämme verän-
derten sich sehr, und das erhielt den gesellschaftlichen Zustand in be-
ständiger Unruhe und bewirkte bei dem Mangel eines großartigen
politischen Mittelpunktes die Auflösung der gallischen Nationalität.
Auch das Klansverhältniß begann schon vor der römischen Erobe-
rung zu sinken, das Ansehen und die Macht der Ritter wurde in
den Städten durch eine demokratische Bewegung geschwächt, und
man fing an die öffentlichen Angelegenheiten nach den Wünschen
der Masse zu entscheiden. Dieser tiefe Riß in dem bisherigen Le-
den der Nation schwächte die Kraft des Widerstandes zur Zeit Cä-
sars. Ganz Gallien war zu Cäsars Zeit in Parteien getheilt, und
die Meinungen und Gesinnungen in jeder Stadt, fast in jeder Fa-
milie waren verschieden. Lange vor der Eroberung der Römer hat-
ten die Gallier aufgehört, in bewaffneten Schaaren auszuwandern,
und man sieht deutlich, daß sie sich der Einfälle in die Länder an-
derer Völker aus Schwäche und nicht aus Mäßigung enthielten.
Die gallische Nationalität war schon vor Cäsar ein morsches Ge-
bäude geworden, das bei einem mächtigen Stoß zusammenfallen
mußte.
Den unruhigen und unsicheren politischen Zuständen wurde durch
eine theokratische Verfassung einiger Halt verliehen. An der Spitze
der theokratischen Verfassung stand eine eigene Priesterklasse, die
Druiden. Dieser Stand der Druiden war keine durch die Geburt
geschlossene Kaste, die Druiden suchten aber dem Mangel der Erb-
lichkeit ihrer Würde, die den Theokratien am Ganges und Nil so
große Macht und Dauer gegeben hat, dadurch abzuhelfen, daß sie
die Vorbereitungen zum Eintritt in ihren Orden viele Jahre, oft
Druiden,
Priesterinnen
und Barden.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
Inhalt: Zeit: Antike
- 62 —
durch (16—13 v. Chr.) dort aufgehalten, um die Organisation des transalpinischen Länderkomplexes durchzuführen. Auch die kaiserlichen Prinzen, die nacheinander das wichtige gallische Generalkommando innehatten, residierten gewöhnlich hier. Im I. 12 v. Chr. versammelte Drusus, der Stiefsohn des Auguftus, die Vertreter der gallischen Gaue um sich, und bei dieser Gelegenheit ward außerhalb der Stadt beim Zusammenflusse des Rho-danns (Rhone) mit dem Arar (Saone) der Altar eingeweiht, bei welchem am 1. August jedes Jahres der Landtag zusammenkommen sollte. In der Nähe lagen das Amphitheater und andere Fest-gebände, wo scenische Aufführungen, Cirkusspiele, Gladiatoren-kämpfe u. s. w. gegeben wurden. K. Gaius ließ auch griechische und lateinische Rhetoren gegen einander auftreten; schlechte Redner wurden gezwungen zur Strafe ihr eigenes Manuskript hinunterzuschlingen.
Der Landtag verfügte über die Zölle, die an den Grenzen des gallischen Sprengels erhoben wurden, und über andere Einkünfte, z. B. aus Bergwerken, die nicht direkt vom Reiche oecnpiert waren; bei Bemessung und Repartierung der Reichssteuern gab der Landtag sein Votum ab; auch die Erhebung derselben erfolgte durch municipale Organe. Dies waren die Geschäfte, die vom Landtag zu erledigen waren, und an der Spitze derselben stand der Oberpriester der vereinigten drei Provinzen, der „sacerdosad tem-plum Romae et Augusti ad confluentes Araris et Rhodani“, der jährlich aus der Elite der römischen Gallier erwählt wurde und über nicht wenige Beamte verfügte. Man sieht, wie die römische Regierung den lokalen Interessen sehr wohl Rechnung zu tragen verstanden hat.
Die ganze Organisation war ein Meisterstück römischer Verwaltungspolitik. Indem dieselbe einen religiös-politischen Charakter an sich trug, war damit dem Druidentum recht eigentlich der Todesstoß beigebracht. Dieses war vor der Eroberung an der Spitze der Nation gestanden, wenn auch Zwistigkeiten mit dem Adel die Konzentrierung seiner Kraft wesentlich gehindert hatten.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
145
»aren, wodurch Dieselbe gewissermaßen erblich mürbe. In Krieg sz eiten traten wahrscheinlich alle Gau- und Centgrafen eines Volksstamms zusammen und wählten aus Den durch Cbre, Reichthum und Gefolge hervorragenden Geschlechtern Den -Heerfübr er oder Herzoge der dem auv Den illlcdbejitjem und ihren Leuten bestehenden Heerbann voranzog. Bei dieser Wahl kam hauptsächlich Tapferkeit und Kriegskunde in Betracht, daher sie leicht, wie bei Armin, Marbod und späterhin Claudius Civilis, aus jüngere Männer fiel, Die in Den römischen Heeren gedient und Die römische Kriegskunst gelernt hatten. Manche von Diesen Heerführern mögen Dann im Lause der Zeit, besonders, wenn sie glückliche Mdzüge ausgeführt und andere Völker unterworfen hatten, zu königlicher Würde
emporgestiegen sein.
Daß aber Das Königthum dem germanischen Wesen ursprünglich fremd war, i]t auf s Gründlichste nachgewiesen. Mag auch bei einigen Stämmen Das Heerführeramt in bestimmten Familien erblich geworden nnd somit Dem König-thnme nahe gerückt sein, wie Denn Tacitns insbesondere Den Gothen solche Heerkönige zuschreibt, so unterliegt es doch kaum einem Zweifel, Daß die von ^iicitus und andern römischen Geschichtsschreibern als „Könige" bezeichneten Volkshäupter Diese Auszeichnung nicht in Dem späteren Ätntte besaßen, sondern Daß sie Den Königstitel entweder den Römern verdankten, oder daß derselbe nur in Beziehung auf unterworfene Völkerschaften in Anwendung kam, oder endlich daß die Heersührerwürde im Auslande als Königsgewalt angesehen wurde. „Nehmen mir das Wesentliche zusammen/' sagt Subei in Der „Entstehung Des Deutschen Königthums", „so enthält in dieser früheren Periode nur das Herzogthum einen Keim zur eigentlichen Monarchie, und fält überall, wo eine solche angestrebt wird, ist das Beispiel oder die Hülfe Roms in Wirksamkeit. Für jetzt bleibt aber Alles noch unentwickelt und fragmentarisch; erst bei einer tiefen Zerrüttung Des heimathlichen Gemeinwesens fand das Herzogthum,
10
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
26 Standesverhältnisse: ,freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester.
und auch bic wichtigeren, bevor sie an bic Stammesgemeinde gelangen, vorberaten. Sic treten in der Stammesgemeindc als Rcbncr auf nnb stellen Anträge, über welche dann letztere abstimmt. Sie sind es, welche bic herangereiften Jünglinge für wehrhaft erklären nnb mit dem Waffen schmuck bekleiden. Sie allein haben das Recht, ein Gefolge um sich zu sammeln und mit diesem Kriegszuge auf eigene Hand zu unternehmen. Aus ihnen werden bic Richter bcr Gaue genommen, bic auch im Kriegsfälle bic Mannschaft ihres Gaues befehligen. Sie werben durch Gescheute nicht nur von den eigenen Volksgenossen, sondern auch von sremden Völkern geehrt. Aus ihrer Mitte endlich wirb zweifelsohne bcr Herzog (dux) gewühlt, bcr bcn Oberbefehl über bat ganzen Stamm im Kriege führt. Tenn, wenn Tacitus sagt: „die Herzoge werden aus Grund ihrer Tapferkeit gewählt," so meint er damit gewiß nicht, daß der erste beste tapfere Krieger zum Herzog erhoben worden fei, sondern nur, daß unter den Häuptlingen oder Fürsten selbst erst wieder hervorragende Tapferkeit bei der Wahl zum Herzoge den Außschlag gegeben habe.
Das Amt des Herzogs war fein bleibendes: es erlosch fofort mit dem Ende des Kriegszuges. Ter freie Germane wollte sich einer militärischen Obergewalt keinen Augenblick länger als durchaus notwendig unterwerfen. Selbst während des Krieges übte der Herzog (wie Tacitus ausdrücklich hervorhebt) weniger durch seine Befehle, als durch sein Beispiel einen entscheidenden Einfluß auf die vou ihm geführte Mannschaft.
Auch Könige kommen bei den Germanen schon in dieser Zeit vor, jedoch nicht bei allen Stämmen, auch, wie es scheint, nicht vom Anbeginn an. Cäsar weiß von Königen der Germanen noch nichts. Dem Ariovift, mit dem er Krieg führte, hatte der römische Senat früher, um ihn für sich zu gewinnen, den Titel eines Königs und eines Freundes des römischen Volkes (wie das römischer Brauch war) verliehen, und Ariovift hatte diesen Titel sich gefallen lassen, mag dann wohl auch von seinen eigenen Stammesgenoffen als König anerkannt worben sein, weil bcr Kriegszug, in dem er befehligte, von längerer Dauer war und eine feste einheitliche Obergewalt erheischte.
Tacitus unterscheidet solche Stämme, „welche regiert werden", von anderen, „welche die Freiheit vorziehen". Jene findet er vorzugsweise unter den östlichen Germanen. Es könnte nun wohl fein, daß gerade bicfe, bic wahrscheinlich mit ihren wilden Nachbarn, bat Sarmatcn, sich häufig im Kriegszustände befanbcit, bic Notwendigkeit einer einheitlichen Gewalt früher anpfititbcit hätten, als bic mehr im Innern
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
5tanbesverf)ältmffe: Freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester. 27
Germaniens wohnenden. Gewiß ist, daß überall da, wo wir Stammeskönige finden, sich auch ein bestimmter Grund zur Errichtung einer solchen straffen Königsgewalt nachweisen laßt. Die Cimbern standen bei ihren großen Eroberungszügen unter Königen; Marbod machte sich zum König der Markomannen, um die zuvor getrennten Stämme zu einer festen Masse zu vereinigen; Armin wollte das gleiche zum Schutz gegen die Römer thun, scheiterte aber an der Eifersucht der Fürsten. Später, in der Völkerwanderung, treten fast überall au der Spitze der Stämme Könige ans.
Anderer Art waren wohl jene Könige, die Tacitus catch erwähnt, aber mit dem Beisatze, daß sie keine Macht hätten, zu befehlen, daher nur „durch Überredung" Einfluß gewinnen könnten, und die er fast auf eine Stufe mit den „Fürsten" stellt. Noch zur Zeit des Fraukeu-reichs kommen solche bei Gregor von Tours unter dem Namen reguli oder regales vor, „kleine Könige", zum Unterschied von den, über einen ganzen Stamm gebietenden, Heereskönigen.
Neben den weltlichen Gewalten gab es auch eine geistliche, die Priester. Aber auch ihre Befugnisse waren nur beschränkte und bei weitem nicht so ausgedehnte wie die der Druiden in Gallien. Eine geschlossene Körperschaft scheinen sie nicht gebildet zu haben. Sie hatten lediglich die weltlichen Obrigkeiten zu unterstützen. In den Stammesversammlungen geboten sie Ruhe, damit die Fürsten sprechen könnten. Im Kriege wurden die, welche sich eines militärischen Vergehens schuldig gemacht, von den Heerführern ihnen zur Bestrafung übergeben. Außerdem mögen sie vor der Schlacht den Willen der Götter durch Weissagungen erkundet, bereit Beistand durch Gebete und Opfer angerufen haben.
Achtes Kapitel
Das Gericht und die Stammesversammlung.
Mas politische Leben der alten Germanen, wie es sich im Frieden entfaltete, war doppelter Art. Ein Teil davon bestand in der Rechtspflege, b. H. in der Regelung der Verhältnisse von Mein und Dein, der Ausgleichung von Streitigkeiten zwischen einzelnen Volksgenossen und der Bestrafung von Vergehen, der andere in der Beratung und Beschlußfassung üb er gemeinsame Art ge-
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Extrahierte Personennamen: Armin Gregor_von_Tours Gregor
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Wirtschaftliche Zustände, Nahrung, Kleidung, Wohnung.
mehr friedliebenden Stamme, von den Usipetern und Teuchterern, erzählt Cäsar, sie hätten den Ackerbau fleißig betrieben, wären aber von den Sueven daran behindert worden und deshalb nach Gallien ausgewandert.
Daß es einen festen Privatbesitz an Grund und Boden zu seiner Zeit bei den Germanen noch nicht gegeben, sagt Cäsar ausdrücklich. „Tie Häuptlinge und Vorsteher verteilen das Land unter die Stämme und Sippschaften (Geschlechter), aber nur auf Cm Jahr, dann werden die Besitzer gezwungen, sich anderswv anzusiedeln." Cäsar glaubt auch zu wissen, warum dies geschehe. Einmal solle dadurch verhütet werden, daß die Männer sich des Kriegshandwerkes entwöhnen und, in festen Wohnungen lebend, empfindlicher gegen die Külte werden. Sodann fürchte man, es möchte sich zu viel Grundbesitz in den Händen Einzelner ansammeln, dadurch aber eiue Ungleichheit des Vermögens und eine Unzufriedenheit der Minderbemittelten entstehen.
Strabo, der etwa ein halbes Jahrhundert nach Cäsar schrieb, schildert die wirtschaftlichen Zustände der Germanen beinahe noch nomadischer. „Alle diese Völker", sagt er, „wechseln leicht ihre
Wohnsitze, weil sie kein Land bauen, sondern in Hütten leben und, mit dem Bedarf eiues einzigen Tages versehen, sich von der Herde nähren, wie die Nomaden, so daß sie ihre Habe leicht auf Wagen packen und mit ihren Herden weiter ziehen, wohin es ihnen beliebt."
Zur Zeit des ^aeitns war dies schon anders. Die Bekanntschaft
mit der vorgeschritteneren Kultur der Gallier und der Römer, welche die Germanen inzwischen gemacht hatten, war nicht ohne Einfluß auf ihre eigenen Sitten geblieben.*) Auch der Umstand, daß durch die Absperrung der Rhein- und Donaugrenze seiteus der Römer weitere Auswanderungen dorthin verhindert waren, mag dazu beigetragen haben. Zwar spricht auch Taeitus noch von einem „Wechsel" der
Äcker, allein in so unklarer Weise, daß manche Geschichtsforscher vielleicht nicht ganz mit Unrecht vermutet haben, er habe hier, aus Mangel an eigener Kentnnis der Verhältnisse, dem Cäsar nachgesprochen. In zwei wichtigen Punkten hatten sich jedenfalls die wirtschaftlichen Zustände Germaniens seit Cäsars Zeit geändert, einmal darin, daß an Stelle jettet' Gleichheit dev Besitzes unter allen Mitgliedern des Stammes, wie sic Cäsar fand, die Äcker jetzt nach einer Abstufung (secundum dig-
) -schon zu Cäsars Zeiten waren die Ubier durch deu Verkehr mit Galliern und Römern (als Anwohner des Rheins) „etwas menschlicher als die übrigen Germauen," insbesondere dem Ackerbau geueigter.
Biedermann, Deutsche Volls- und Kulturgeschichte I. 2
TM Hauptwörter (50): [T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T56: [Römer Rhein Varus deutsche Armin Jahr Hermann Land Deutschland Tiberius], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T185: [Jagd Viehzucht Bewohner Ackerbau Jäger Fischfang Wald Fischerei Krieg Land], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
176
§ 89. Aushebung, Dienstzeit, Sold und Unterhalt.
brücke, wie sie Cäsar (b. G. 4, 17 ff.) bei Boifh über clen Rhein erbaute. Sie ruhte auf eingerammten Balken, diese waren mit Jochen verbunden, oberhalb der Brücke Schutzbalken (Eisbrecher) und unterhalb Strebebalken eingelassen.
Fünftes Kapitel.
Der Dienst im Heere.
§ 89. Aushebung, Dienstzeit, Sold und Unterhalt.
1. Die Aushebung geschah im Bürgerheer, wie früher gezeigt worden, jedes Lustrum nach dem Census; seit 80 v. Chr. (lex Plautia Papiria) nahmen Legaten und Senatoren (conquisitores) im Aufträge des Feldherrn die Aushebung (dilectus, conscribere) vor. Körperliche Untüchtigkeit (causaria vacatio), Alter von 50 Jahren oder Ableistung der gesetzlichen Feldzüge (iusta, emerita stipen-dia), Verwaltung eines Staats- oder Priesteramtes oder Belohnung für Verdienste gewährte Befreiung vom Militärdienste (vacatio militiae). Stellvertretung gab es erst seit Trajan. Seit Augustus entzog man sich immer mehr der Aushebung und andererseits stellten sich Freiwillige (voluntarii), die den Hauptteil ihres Lebens im Heere dienten, und für das Alter eine Versorgung empfingen (Tac. ann. 4, 4). In den Provinzen nahmen jetzt kaiserliche Kommissäre die Aushebung vor.
Aufserordentliche Rekrutierungen kamen vor z. B. unter Augustus nach der Niederlage des Yarus, unter Nero, Vitellius [Tac. hist. 3, 58), Hadrian und Antonin. — Der Ausgehobene diente als Rekrut (tiro), his er ausgehildet als miles in die Legion eingestellt wurde.
2. Die regelmäfsige Dienstzeit begann mit dem 17. Lebensjahre und betrug während der Republik für den Legionär 20 einzelne Dienstjahre oder Feldzüge (legitima stipendia, legitima militia), 10 für den Reiter; in der Kaiserzeit ebenfalls 20 Jahre für die Legionen {Tac. ann. 1, 17. 78), 16 für die Prätorianer {Tac. ib.) und 25 Jahre für die Auxiliartruppen. Zehn stipendia equestria galten also gleich 20 stipendia yedestria. Nach Ableistung der gesetzlichen Dienstzeit ist man emeritus {Liv. 3, 57), dann folgte die Verabschiedung (missio honesta, exauctoratio). Abweichungen von den gesetzlichen Jahren kommen in der Kaiserzeit viele vor.
3. Sold (Stipendium, aes militare). Unter den Königen diente der Bürger ohne Entschädigung, ebenso während der Republik; sogar für Kleidung und Verköstigung mufste der Bürger selbst aufkommen und nur dem Reiter wurde sein Streitrofs (equus pub-
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Extrahierte Personennamen: Cäsar Jochen Augustus Augustus Antonin