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1. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 267

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Der Weltverkehr. 267 auch die Länder jenseits des Ozeans kennen und ließ sich hinüber- tragen durch Wind und Meeresströmungen. 2. Jahrtausende blieb man auf diese Hilfsmittel beschränkt; eine Entdeckung neuer Mittel schien unmöglich. Da kam plötzlich eine neue Zeit. Man lernte statt der Naturkörper die Natur- kräfte sich dienstbar machen. Der Dampf, der gewaltige Sohn des Feuers und des Wassers, mußte die Muskelkraft der Pferde ersetzen, und auf stählernen Schienen jagte das Dampfroß durchs Land. Auf deutschem Boden fuhr der erste von einer Lokomotive bewegte Zug im Jahre 1835 von Nürnberg nach Fürth. In Preußen wurde 1838 die erste Bahn von Berlin nach Potsdam eröffnet. Heute besitzt Deutschland fast 60000 Irrn Eisenbahnen. Auch in den dunkeln Erdteilen dringen jetzt nach und nach von allen Seiten Eisenbahnlinien ein, und selbst das abgeschlossene China kann sich ihrer nicht länger erwehren.. Wir haben jetzt Eisenbahnen über schmale Meeres- arme (in Schottlands und durch sandige Wüsten (Alexandrien und Suez). Sie durchschneiden die Lagunen von Venedig, erklimmen hohe Berge (Nigi, Vesuv u. a.) und übersteigen die Alpenpässe; sie rollen durch die weite Prairie und durch den tropischen Urwald. In Berlin gehen die Stadt- und Ringbahn und die elektrische Hochbahn hoch über dem Menschenverkehr hin, und die Untergrundbahn führt unter belebten Straßen und selbst unter der Spree hindurch. Man hat sogar den kühnen Plan gefaßt, einen Tunnel unter dem Meere zwischen England und Frankreich anzulegen. In Europa können wir bereits ununter- brochen von Madrid bis nach Konstantinopel gelangen und von Brindisi in Snditalien bis nach Petersburg. Rußland dehnte sein Schienennetz von der Wolga bis nach Sibirien aus. Die Pyrenäen, der Brenner und der Semmering sind schon überschient; der Mont Cenis-Tunnel (12 km), der St. Gotthard-Tunnel (15 km) und der Simplon-Tunnel (fast 20 km lang) durchbohren die Alpen. Auch zwischen näher ge- legenen Orten nimmt der Verkehr immer größeren Umfang an. Jährlich mehrt sich die Zahl der Kleinbahnen, und immer näher rückt der Zeitpunkt, den der Dichter schildert: „Bald ist, soweit die Menschheit haust, der Schienenweg gespannt; es keucht und schnaubt und stampft und saust das Dampfroß rings durchs Land." 3. Sogar auf die See hat der Dampf seine Tätigkeit erstreckt. Die seit der Mitte des 18. Jahrhunderts angestellten Versuche, Schiffe mit Dampfkraft zu treiben, führten 1807 zum ersten Erfolg, als Fulton sein Dampfschiff vom Stapel ließ. Jetzt ist die Zahl der Dampfschiffe so groß, daß jeder bedeutende Fluß seine Dampsboote hat und die Meere von Dampfschiffen durchschnitten werden. Die erste Form der Dampfschiffe war die der Rüderschiffe mit Schaufelrädern zu beiden Seiten. Später baute man die Schraubendampfer. In 8 Tagen machen jetzt die deutschen Postdampfer regelmäßig ihre Fahrt über den Atlantischen Ozean, und mit Benutzung der Pacificbahn können wir in 14—18 Tagen an der Küste des Stillen Ozeans sein. Nehmen

2. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 305

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vi. Aus der Bürger- und Gesetzeskunde. 305 164. Die Gemeinde und ihre Selbstverwaltung. 1. Das öffentliche Leben tritt uns in den Formen Gemeinde, Kreis, Provinz, Bundesstaat und Reich entgegen. Der denkende Geist hat sie geschaffen, um den Bedürfnissen der menschlichen Gesellschaft zu dienen. Sie sind in ihrer heutigen Gestalt das Ergebnis eines geschichtlichen Werdeganges und sollten darum jedem Volksgenossen ehrwürdig und in allen ihren Grundzügen bekannt sein. Die Gemeinde (Stadt- oder Landgemeinde) ist das kleinste Glied des Staatswesens. Ihr gehören die öffentlichen Straßen und Plätze; sie unterhält, beleuchtet und schmückt sie. Das Rathaus, die Schul- gebäude, Armen- und Krankenhäuser, Gasanstalt, Sparkasse, Straßen- bahn u. a. sind gemeinsamer Besitz der Bewohner des Gemeinde- bezirks, dienen gemeinsamen Zwecken und heißen daher „öffentliche" Gebäude, Anlagen. Die Gemeinde sorgt für die leiblichen und geistigen Bedürfnisse aller Art, für Gesundheit, Unterricht, Bequemlich- keit, ja, für edlere Unterhaltung, Erholung und Freude in einem Um- fange, wie solches auch der reichste Gemeindebewohner für sich allein nicht vermöchte. 2. Neben der bürgerlichen oder politischen Gemeinde be- stehen nach den verschiedenen Bekenntnissen die kirchlichen Gemein- schaften, welche als Kirchengemeinden (Parochien) für die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder sorgen. Sie leiten mit ihren Geistlichen und den aus der Kirchengemeinde gewählten weltlichen Vertretern ihre Angelegenheiten selbständig. Vielfach stehen sie zu den Schulen (Schul- gemeinden) in einem besonderen Rechtsverhältnisse. 3. Seit dem Erlasse der preußischen Städte-Ordnung (19. Nov. 1808), einer Schöpfung des Freiherrn von Stein, wird die Gesamtheit der Gemeindeglieder, die Bürgerschaft, selbst zur tätigen Mitwirkung an der Gemeindeverwaltung herangezogen. Man nennt das „Selbstverwaltung". Die jetzige Einrichtung und Verwaltung der Stadtgemeinden beruht im wesentlichen auf der Stüdte-Ordnnng vom Jahre 1853, in welcher die frühere weitergebildet ist. Je größer nun die Gemeinde ist, desto umfangreicher muß naturgemäß auch die Zahl der Personen sein, die im Dienste der Bürgerschaft die Ver- waltung der verschiedenen Zweige der öffentlichen Angelegenheiten be- sorgen. Diese Personen heißen Beamte. Sie sind teils besoldete Beamte, teils übernehmen sie die betreffende Verwaltung als Ehren- amt. An der Spitze der städtischen Beamten steht der Bürger- meister (Oberbürgermeister in größeren Städten, die mehrere Bürger- meister haben; Stadtdirektor. Gemeindevorsteher, Schulze usw. in Landgemeinden). 4. In bestimmten Gemeindegrundsätzen (Erlaß der Land- gemeinde-Ordnung, 3. Juli 1891) ist genau festgesetzt, was jeder Beamte zu tun hat. Vieles kann z. B. der Bürgermeister allein er- ledigen; manches muß er mit Rat und Zustimmung einer Körperschaft aus den Gemeindegliedern gewählter Männer besorgen. So steht dem Gehritz.helmkampf.krausbaiier-Stillcke, Lese- „.Lehrbuch. 2. Aufl. 20

3. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 306

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
306 Vi. Aus der Bürger- und Gesetzeskunde. Stadtoberhaupte stets mindestens ein Kollegium (Gemeinderat, Ge- meinde-Ausschuß) zur Seite, das der Bürgermeister zu Sitzungen ver- sammelt. Unter seinem Vorsitze wird dann zum Besten der Gemeinde beraten und nach Stimmenmehrheit entschieden. In den größeren Stadtgemeinden pflegen zwei solcher Kollegien zu bestehen. Der Magistrat (Stadtrat) bildet dann gewissermaßen die Stadtregierung mit dem Bürgermeister als Vorsitzendem an seiner Spitze; die Stadt- verordneten-Versammlung (Bürgervorsteher-Kollegium) vertritt da- gegen die Bürgerschaft. Nur wenn beide städtische Kollegien miteinander in einer Sache einig sind, gelangt diese mit Genehmigung der Staats- behörde zur Ausführung. 5. Die Gemeinde-Vertretung soll ans kenntnisreichen, erfahrenen und vertrauenswürdigen Männern bestehen. Die Gemeindeglieder haben die Gemeinde-Vertreter zu wählen. Wer zur Teilnahme an der Wahl berechtigt ist, ferner in welchen Formen und nach welchen Grundsätzen zu wühlen ist, das alles schreiben die betreffenden gesetzlichen Bestim- mungen vor, die vor jeder Wahl wieder bekannt gegeben werden. Regel- mäßig ist das Wahlrecht an den Besitz des Gemeinde-Bürgerrechts geknüpft. Dieses wird verliehen (in Bayern), oder es steht ohne weiteres jedem Einwohner zu, der die Staatsangehörigkeit und wirtschaftliche Selbständigkeit besitzt, ein gewisses Lebensalter (24. oder 25. Lebens- jahr) erreicht hat, seit einer bestimmten Zeit in der Gemeinde wohnt und seinen Verpflichtungen gegen die Gemeinde nachgekommen ist. Gewöhnlich ist jeder Bewohner der Stadt städtischer Bürger, der seit einem Jahre selbständig im Stadtbezirke wohnt, keine öffentliche Armenunterstützungen empfängt und Staatsbürger ist. Infolge ihrer besonderen geschichtlichen Entwickelung ist zuweilen die Gemeiude-Ver< fassnng etwas abweichend von der allgemeinen Regel geordnet, so z. B. in den rheinischen Städten. Stets aber wird die städtische Verwaltung von der Regierung, dem Oberpräsidenten! und dem Minister des Innern beaufsichtigt. 6. Um die zum Wohle der Gemeinde gefaßten Beschlüsse auszu- führen, um auch die Gemeindeglieder vor Schaden und Gefahr zu schützen, die aus Nachlässigkeit, Selbstsucht, Böswilligkeit einzelner ent- stehen können, ist die Gemeinde mit der Gewalt ausgerüstet, die Bürger zum Handeln oder Dulden zu zwingen. Diese Gewalt liegt in der Hand der Gemeinde-Obrigkeit. Sie bestimmt z. B. die Anlage der Straßen (Bauordnung), wobei sie dafür sorgt, daß die Straßen nicht verengt werden, indem jemand nach Gutdünken Gebäude errichtet; sie erläßt Vorschriften über Benutzung von Straßen und Brücken; sie ordnet den Marktverkehr; sie bekümmert sich im Interesse der Gesund- heit um das Beerdigungsweseu, die Reinlichkeit u. dergl.; sie tritt gemeiner Gefahr (Feuers- und Wassersnot) vorbeugend oder helfend entgegen; sie ordnet die Ortspolizei, das Einquartierungs-, Schul-, Armen-Wesen usw. Sie erläßt für alle diese und ähnliche Angelegen- heiten nicht bloß Vorschriften, sondern sie wacht auch darüber, daß sie befolgt werden, und belegt die Übertreter mit Geld- oder Haftstrafen.

4. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 307

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vl Aus der Bürger- und Gesetzeskunde. 307 7. Es liegt auf der Hand, daß die Gemeinde zu allen ihren Ver- anstaltungen auch Geld braucht. Die öffentlichen Gebäude müssen er- baut und unterhalten, die Gemeindebeamten besoldet, die Unternehmungen ausgeführt werden. Vielfach besitzt die Gemeinde eigene Grund- oder Vermögensstücke (Aorsten, Ländereien, Bergwerke, Kapitalien), die Er- träge an Zins, Überschüsse aus Bewirtschaftung usw. ergeben. Die Regel ist freilich, daß solche städtischen Einnahmen die Ausgaben nicht decken. Darum erhebt die Stadt Abgaben. Die Gemeindeglieder zahlen städtische Steuern; die Marktbesucher entrichten Markt- oder Stand- geld; die Kranken in den Krankenhäusern entrichten Verpflegungs- und Kurkosten; die Schüler der höheren Schulen bezahlen Schulgeld; mau entrichtet Wasser-, Gas-, Kanal-Gebühren. Seit dem 1. April 1895 fließen auch die Erträge der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer in die Stadtkasse. Die Grenzen der Gemeindegewalt decken sich regelmäßig mit den Grenzen des Gemeindebezirks (Weichbildes). Es kommt aber auch vor, daß gewisse Teile dieses Gebietes der Gemeindegewalt ausdrücklich ent- zogen sind und einem selbständigen Gutsbezirk mit besonderen Rechten und Pflichten bilden. Mehrere Landgemeinden werden wohl zur leichteren Verwaltung der Polizei u. dergl. zu einem Amtsbezirke vereinigt, dessen Organe der Amtsvorsteher (Amtmann) und der Amts- Ausschuß sind. Im Anschluß an Hoffmann und Groth sowie Giese, Deutsche Bürgerkunde. 165. Provinzial-, Bezirks- und Kreisverwaltung. 1. Der preußische Staat ist in folgende 12 Provinzen ein- geteilt: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig - Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und die Rheinprovinz. Die Stadt Berlin und die Hohenzollernschen Lande bilden besondere Verwaltungsbezirke. An der Spitze einer Provinz steht als oberster Verwaltungsbeamter der Oberpräsident. Ihm steht für bestimmte Verwaltungsan- gelegenheiten ein Provinzialrat zur Seite. Dieser ist aus einem höheren Verwaltungsbeamten und fünf gewählten oder ernannten Mitgliedern zusammengesetzt. Für die Verwaltung der Zölle, der Verbrauchssteuern (für Spiritus, Bier etc.) und der Stempelabgaben besteht eine Provinzialsteuerdirektion. Zur Beratung der Ange- legenheiten der Provinz wählen die Kreistage bezw. die Städte Abgeordnete (60 —100), die wenigstens alle zwei Jahre einmal als Provinziallandtag zusammenberufen werden. Dieser Landtag hat Gesetzentwürfe zu begutachten, welche nur die Provinz be- treffen; so werden beraten Chaussee- und Wegebau, Ackerver- besserungen (Meliorationen), Anlegung und Unterhaltung von Pro- vinzial-Kranken-, -Taubstummen- und -Irrenanstalten u. a. Der Landtag stellt auch den Haushaltsplan der Provinz fest, verteilt die Provinzialsteuern, richtet Bitten und Beschwerden an den 20*

5. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 308

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
308 Vi. Aus der Bürger- und Gesetzeskunde. Köllig u. a. Zur Führung der laufenden Geschäfte wählt er den Landesdirektor und den Provinzialausschuß (7—13 Mit- glieder); dieser hat die Beschlüsse des Provinziallandtages auszu- führen bezw. vorzubereiten, auch die Provinzial-Beamten zu er- nennen und zu beaufsichtigen. 2. Die Provinzen sind in Regierungsbezirke eingeteilt; nur in Schleswig-Holstein fallen Provinzial- und Regierungsbezirk zusammen. An der Spitze der Regierungsbezirke steht die „Re- gierung“, eine aus mehreren Räten bestehende Behörde unter Leitung des Regierungspräsidenten. Sie bearbeitet alle Gegen- stände der verschiedenen Yerwaltungszweige, soweit dafür nicht besondere Behörden eingesetzt sind, in drei Abteilungen: I. Ab- teilung des Innern, Ii. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, Iii. Abteilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten. Die erste Abteilung wird vom Regierungspräsidenten allein verwaltet; die beiden anderen sind kollegialisch gestaltet und bestehen aus mehreren Räten und einem Oberregierungsrate. — Dem Regierungspräsidenten ist für gewisse Geschäftszweige der Bezirksausschuß beigegeben. Seine Mitglieder werden teils vom König ernannt, teils von den Kreistagen gewählt. Der Bezirksausschuß ist auch in Verwaltungsstreitigkeiten das Ver- waltungsgericht zweiter Instanz; er steht als solches über dem Kreis- bezw. Stadtausschusse (erste Instanz) und unter dem Oberverwaltungsgerichte (dritte Instanz) in Berlin. 3. Jeder Regierungsbezirk ist in Kreise eingeteilt. Die größeren Städte bilden Stadtkreise unter Leitung der Bürger- meister (Oberbürgermeister etc.). Die übrigen Stadt- und Land- gemeinden sind zu Landkreisen vereinigt, an deren Spitze der Landrat steht. Der Hilfsarbeiter des Landrats, zugleich Vor- steher der landrätlichen Kanzlei, ist der Kreissekretär. Der Landrat ist Organ des Staates und zugleich Vertreter der Kreis- eingesessenen; sein Wirkungskreis erstreckt sich auf alle inneren Verwaltungsangelegenheiten, namentlich auch auf die Polizeiver- waltung. Ihm steht als Vertretung der Kreisinsassen der Kreis- tag zur Seite. Dieser wird von 25—-50 Kreisangehörigen ge- bildet, die auf 6 Jahre gewählt werden Der Kreistag beschließt über gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen im Interesse des Kreises, setzt den Kreishaushalt fest und schreibt Kreissteuern aus, die als Zuschläge zu den direkten Steuern erhoben werden. Aus der Mitte der Kreistagsmitglieder wird von diesen ein Kreis- ausschuß gewählt, der aus dem Landrat und 6 Mitgliedern be- steht. Der Kreisausschuß verwaltet alle Angelegenheiten des Kreises und bildet den Mittelpunkt der Selbstverwaltung des Kreises; er ist auch das unterste Verwaltungsgericht in Polizeisachen. 4. Die Selbstverwaltungs-Körperschaften für den Kreis, welche durch die Kreisordnung von 1872, und für die Provinz, welche durch die Provinzialordnung von 1873 gebildet

6. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 277

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Der Weltverkehr. 277 viele Störungen, daß erst seine neue Lokomotive für Schienenwege als erste wirkliche Lokomotive im heutigen Sinne gelten kann. Als sie in London ausgestellt war, staunte man „den schnaubenden Teufel" allge- mein an, freute sich auch, als bei öffentlich gemachten Versuchen die Maschine erst sechs bis acht, dann sogar 15 englische Meilen in der Stunde lies; aber das Los des Erfinders war das so vieler anderer: er verarmte und starb 1833 verlassen und vergessen. Ein Armengrab nahm ihn auf. Einem andern Erfinder war es vorbehalten, der Lokomotive eine brauchbare Form zu geben und sie so zu vervollkommnen, daß sie ihren Siegeslauf über den Erdball antreten konnte: Georg Stephenson. Seine erste Lokomotive, die 1814 entstand, war zwar noch recht un- vollkommen; als er aber elf Jahre später für die Stockton-Darlington- Bahn Lokomotiven zur Personenbeförderung erbaute, da war die Idee in seinem klugen Kopse, gefördert durch gründliches Studium und mannigfache Versuche und Erfahrungen, so vollkommen znr Reife ge- langt, daß die moderne Lokomotive heute nach mehr als achtzig Jahren trotz aller Verbesserungen in dem Grundgedanken noch immer der von Stephenson erbauten „Rocket" gleicht. 3. Nun nahm das Eisenbahnwesen einen schnellen Aufschwung. Am 27. September 1825 waren auf der von Stephenson erbauten Bahn zum erstenmal Personen befördert; 1830 wurde die Bahn zwischen Liverpool und Manchester ausschließlich mit Dampfwagen befahren, und am Ende desselben Jahres gab es in England schon 245 km Eisenbahnen. Bald wurden auch auf dem Festlande Bahnen gebaut, so 1835 die erste deutsche Personenbahn von Nürnberg nach Fürth, der bald die Strecken Leipzig-Dresden, Braunschweig-Wolfenbüttel, Hannover-Celle, Berlin-Potsdam u. a. folgten. 1840 gab es schon 9000, 1845 bereits 17oo0 km Eisenbahnen, wovon auf Deutschland über 2000 entfielen. Und nun beginnt eine Zunahme, die von Jahr zu Jahr ihren Umfang steigert. 1860 umfaßte das Eisenbahnnetz schon 100o00, 1880 fast 400000 km. Im Jahre 1907 waren 957 000 km im Betriebe, eine Strecke, die das Dreiundzwanzigfache des Erdumfanges übertrifft oder reichlich bis zum Monde und wieder zurück reicht, und doch ist nur die Bahn-, nicht die Geleislänge gerechnet, auch sind alle nicht dem öffent- lichen Verkehre dienenden Bahnen unberücksichtigt geblieben. Es ent- fallen auf Amerika 488 Ooo km, auf Europa 320000 km, auf Asien 90000km, auf Australien 28600 km und auf Afrika 30000 km. Von den Einzel st aaten steht das Deutsche Reich mit 58000 km Eisen- bahnlänge an dritter Stelle; die Vereinigten Staaten von Amerika besitzen das größte Eisenbahnnetz. Am dichtesten ist es in Belgien (26,6km auf je 100 qkm Fläche) und im Königreich Sachsen (20,5 km auf je 100 qkm Fläche). Die Anlagekosten der 1907 im Betriebe befindlichen Eisenbahnen betrugen 208 Milliarden Mark. Eine Rolle von Zwanzig- markstücken, die diesen Betrag enthielte, würde reichlich von der Süd- westspitze Spaniens zur Nordostspitze Rußlands und wieder zurückreichen und zur Verladung mehr als 75oo Eisenbahnwagen mit je Io Ooo kg

7. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 339

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vii. Aus der Geschichte des Vaterlandes. 339 übertreten, kurz jedem Preußen wurde jede Art von Grundbesitz und Beruf zugänglich gemacht. Sehr verdient machte sich der edle König auch dadurch, daß er die innere Ausgestaltung der Land- wirtschaft förderte. Männer, wie Schubart, der Vater des Kleebaues, Thaer, Sack u. a., die bessere Zeiten für den Ackerbau herbeiführen halfen, fanden bei ihm Förderung und Beachtung. 3. Auch für die Städte waren neue Einrichtungen notwendig. Friedrich Wilhelm Iii. erließ im Jahre 1808 die von Stein aus- gearbeitete „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie", durch welche die Städte die Verwaltung ihres Haus- halts, ihres Armen- und Schulwesens, meist auch der Polizei erhielten. Die Bürgerschaft wählte nun aus ihrer Mitte die Stadtverordneten als ihre Vertreter. Diese bestimmten die ausführenden Behörden: Magistrat und Bürgermeister, welche nur die Bestätigung durch die Regierung des Königs bedurften. Rach der neuen Stäbteordnung wurden auch würdige und tüchtige Bürger zu Ehrenämtern berufen. 4. So hat sich Preußen durch die Fürsorge seines Königs ver- jüngt, und die Früchte dieses ausdauernden Strebens, dieser beharrlichen Arbeit waren die herrlichen Erfolge (Leipzig — Waterloo) der Frei- heitskriege. Aber auch nach der Befreiung von dem fremden Joche legte der König die Hände nicht in den Schoß. In den letzten Jahren seiner Regierung brachte die Dampfkraft einen neuen, ungeahnten Aufschwung des Verkehrs. Der König verschloß sich diesem Fortschritte nicht. 1825 fuhr das erste Dampfschiff auf dem Rhein, und 1838 wurden Berlin und Potsdam durch eine Eisenbahn verbunden. Schon 1834 (1. Januar) hatte der König, gleichsam die neue Zeit und zugleich die deutsche Einheit vorahnend, den deutschen Zollverein gegründet, durch welchen die lästigen Zollschranken zwischen den vielen deutschen Ländern und Ländchen fielen. Auch für die geistige Bildung seines Volkes zeigte er tätige Fürsorge. Wenn je ein König, so hat er die Beinamen verdient, die ihm sein Volk gab: der Gute, der Gerechte. Gehrig im Anschluß an die .Ergänzungen zum Seminarlesebuch". 6. Preußens Erhebung. 1. Als die Kunde von dem Strafgerichte Gottes über „die große Armee" in Rußlands Schneegefiiden nach Preußen kam, ging durch alle Herzen die freudige Überzeugung, daß jetzt die Stunde der Befreiung für das teure Vaterland gekommen sei. Leider sollte „Prelißens guter Engel", die edle Königin Luise, den großen Frühlings- tag nicht erleben; am 19. Juli 1810 schlossen sich die treuen Augen, die der König seines Lebens Sterne genannt. Aber der verklärten Dulderin Geist schwebte allen Kämpfern für Freiheit und Vaterland vor. Am 3. Februar 1813 erließ Friedrich Wilhelm von Breslau aus einen Aufruf zur freiwilligen Bewaffnung. Der Erfolg war ein überwältigender. Jünglinge, die kaum wehrhaft wareil, Männer mit grauen Haaren, Invaliden, die wegen ihrer Wllnden schon längst ehrenvoll entlassen waren, ja, selbst Jungfrauen unter mancherlei Ver- 22*

8. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 278

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
278 V. Im Weltverkehr und im Vaterlande. Tragfähigkeit erfordern. In Deutschland, wo etwa auf jeden Einwohner 1 na Eisenbahn kommt, dienen 24000 Lokomotiven, 50000 Personen- und 51ooo0 Güterwagen dem Verkehre. — Wie viele Industriezweige erhalten durch die umfangreichen Bedürfnisse der Eisenbahn Aufträge und Einkünfte! Allein im unmittelbaren Eisenbahndienste beschäftigt das Deutsche Reich weit über eine halbe Million Beamte und Arbeiter, so daß in Deutschland auf etwa 100 Einwohner ein Eisenbahnbediensteter kommt. Diese Angestellten bezogen im Jahre 1907 weit über 1000 Millionen, durchschnittlich fast 1500 Mark Gehalt. Die Zahl der Arbeiter, welche der Eisenbahn indirekt ihr Brot verdanken, ist aber noch viel größer. 4. Die Elsenbahnen haben jedoch mit den Jahren nicht nur an Ausdehnung zugenommen; sie sind auch immer mehr vervollkommnet und den Wünschen des modernen Verkehrs mehr und mehr angepaßt worden. Mit dem Bau der Lokomotiven und der dadurch erhöhten Geschwindigkeit sowie mit der Vermehrung der Lasten, welche das rieseustarke Dampfroß zuließ, hatte sich auch die Notwendigkeit eines verbesserten Unterbaues ergeben. Man lernte die Schienen besser lagern und verbinden, die Aufschüttungen der Bahnkörper sicherer an- legen und die Weichen immer bequemer und zuverlässiger konstruieren. Material und Herstellungsweise der Schienen erfahren Verbesserungen. Die Schwierigkeiten des Geländes wurden überwunden, Felsen wegge- sprengt oder durchbohrt und Flüsse und Täler überbrückt; Bergbahnen, die Abhänge emporklimmen, Schwebebahnen und unterirdische Bahn- anlagen wurden erbaut. Auch für die Sicherheit der Reisenden wurde immer besser gesorgt. Die Beaufsichtigung des Bahnkörpers und die Überwachung des rollenden Materials wurde stets besser ausgestaltet, das Signalwesen erfuhr einen bewunderungswürdigen Ausbau, und die Sicherheitsvorrichtungen (Bremsen u. dergl.) sind auf eine Höhe der Entwickelung gelangt, daß heute auf Eisenbahnen verhältnismäßig weit weniger Menschen verunglücken als auf den mit Pferden bespannten Fuhrwerken. Ein Griff an die in jedem Wagenabteil befindliche Not- leine — und der Zug kommt augenblicklich zum Stehen. Auch die Lokomotiven wurden fester und sicherer und so vervollkommnet, daß sie nicht nur stets größere Lasten fortschaffen und immer schneller laufen konnten, sondern daß dabei auch eine noch vorteilhaftere Aus- nutzung des Brennmaterials und damit eine verhältnismäßige Ver- billigung des Betriebes erreicht wurde. Immer mehr Stationen wurden angelegt — Deutschland hat zurzeit allein über 12000 —, um mög- lichst vielen Orten die Annehmlichkeit des Eisenbahnverkehrs zu bieten, daneben aber auch Schnellzüge eingerichtet, welche nur an den Haupt- stationen halten. Die Bahnhöfe wurden immer bequemer und zweck- mäßiger und dem zunehmenden Verkehre stets besser angepaßt; sie erhielten Wartesüle, Wirtschaften und überdachte Bahnsteige. Besondere Sorgfalt erfuhr der Ausbau der Wagen. Man lernte nicht nur, sie ihrem Zwecke, Reisende, Frachtgüter oder Vieh aufzunehmen, besser nutzbar zu machen, sondern auch, sie stärker und widerstandsfähiger zu bauen. Durch verbesserte Konstruktion der Federn und der Puffer

9. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 292

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
292 v. Im Weltverkehr und im Vaterlande danke seine Verwirklichung gefunden, und während dieser Zeit ist der deutschen Industrie manche Barre Goldes zugunsten ausländischer Neben- buhler verloren gegangen. Aber nun ist das gewaltige Werk vollendet, das den kommenden Geschlechtern Zeugnis geben wird von dem, was deutscher Fleiß und deutsche Schaffenskraft zu leisten vermochten. 2. Wie ein silbernes Band zieht sich der Dortmund-Ems-Kanal von Westen nach Osten durch grüne Wiesentäler und grasreiche Auen, zll deren Seiten dichte Eichen- und Bucheuwaldurigen freundlich her- niedergrüßen. Hie und da lugen schmucke Bauernhäuser aus dem Laubesdunkel hervor. Die gebirgige Bodengestaltung hat an manchen Orten die schaffende Hand des Ingenieurs erfordert, und zahlreiche Brücken und Viadukte überspannen den Kanal. So ist namentlich die Lippebrücke bei Olfen ein wahres Meisterstück der Jngenieurkunst. Manches Hindernis hat aus dem Wege geräumt, manches Bauwerk hat erschaffen werden müssen, um die Verwirklichung des Kanals zu ermög- lichen. Die bedeutendste Anlage dieser Art ist das große Schiffshebe- werk bei Henrichenburg. Hier weiß der Beschauer nicht, ob er mehr staunen soll über die Riesenarbeit, über die Gewalt und die Größe des Werkes, oder ob er seine Bewunderung der Kunst der Ausführung, der klugen Berechnung und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Verhältnisse zuwenden soll. Wenn man bedenkt, daß durch das Schiffshebewerk ein Höhenunterschied von 14 Metern ausgeglichen werden mußte, so will es einem kaum glaublich erscheinen, wie das große Hemmnis trotz ungünstiger Bodenverhältnisse durch Menschenkraft beseitigt werden konnte. So z. B. weist der zur Ausnahme der Fahrzeuge bestimmte Wasserkasten, der sogenannte Trog, eine Längenausdehnung von 70 m auf. Dieses Riesenwerk gewinnt um so mehr an Bedeutung, als es sowohl an Größe und Umfang wie an technischer Vollendung alle ähnlichen Bauwerke des In- und Auslandes übertrifft. Noch Theodor Rogge in .Über Land und Meer". 158. Hamburg. 1. Auf der Landkarte sieht Hamburg mit seinem 7,4 Quadrat- meilen großen Gebiete sehr winzig aus, und seine 850000 Einwohner wollen auch nicht gar viel sagen; aber die günstige Lage hat die Stadt zu einem der bedeutendsten Handelsplätze der Welt gemacht. Nähert man sich der Stadt auf dem Dampfschiffe, so erblickt man am rechten Elbufer einen ungeheuren Wald von Masten; die Luft ist voll wehender Wimpel aller Farben und Nationen; zwischen ihnen blähen sich Segel, und schwarze Rauchwolken steigen aus den Schornsteinen der Dampf- schiffe. Dahinter erheben sich die gewaltigen Speicher für die Waren- vorräte. An dem mit Mauern eingefaßten User wogen geschäftige Menschen in allen Farben und Trachten auf und ab. Hier arbeiten sich Rollwagen die Uferstraße hinauf; dazwischen jagen Droschken und Reiter, schreien Kofferträger, singen Matrosen, rufen Käufer ihre Waren aus, haschen Diebe nach fremden Taschen und treiben sich müßige Zu-

10. Die Erde und ihre Bewohner - S. 68

1856 - Wesel : Bagel
68 in Asien Ss,550 Q.-M. 8) Da- seit 1849 eroberte Penbschab ist 4700 Q -M. groß. Demnach beträgt bi« Vesammt- lesitzunz 295,L75 Q.-M. Die Zahl der Einwohner auf diesem Klächenraume wird auf 151 und «in« halb« Million angenommen. >r,-L jm»« 8. 70. Das Königreich Belgien. Das Königreich Belgien ist unter allen Staaten Europas der jüngste; denn erst nach der Revolution von 1830 tritt dieses kleine Land als ein selbstständiges Königreich auf. Seine Größe beträgt 536, 6l □ Meilen und die Zahl seiner Einwohner beläuft sich auf 4 Va Million; woraus hervorgeht, daß Belgien eines der volksdichtigsten Staaten ist, indem auf 1 □ Meile 8386 Einwohner kommen. Belgien wird begrenzt im N. von Holland, im N.-W. von der Nordsee, im W. und S. von Frankreich und im O. von der Preuß. Nheinprovinz. Die Ardennen, aus Frankreich kommend, durchstreichen die südlichen Provinzen und geben ihnen das Gepräge eines Hügellandes, während das Land im Norden und Nordwesten eine Ebene, und nach der Nordsee und Scheldemündung sogar eine Tiefebene bildet. Die Hauptflüsse dieses Landes kommen aus Frankreich. 1) Die Maas, welche die Sambre und Ourthe aufnimmt, schiffbar ist, auf eine kurze Strecke die Grenze zwischen Belgien und Holland bildet und dann in einem großen nordwestlichen Bogen dieses Land durchfließt und in die Nordsee mündet. 2) Die Schelde, welche die Lys, Den der und Dyle aufnimmt und ebenfalls durch die Niederlande in die Nordsee fließt. Landseen sind nicht vorhanden; es fehlt jedoch nicht an Teichen, Sümpfen und Mooren. Die Kanalverbindung ist von Wichtigkeit, namentlich im Schelde-Gebiet. Das Klima ist ein sehr veränderliches. Während es im Gebiet der Ardennen reiner und beständiger auftritt, ist es nach dem Meere hin feucht, neblig und naßkalt. Die beständigste Jahreszeit ist der Herbst. Die Moore, Heiden und Dünen abgerechnet ist der Boden ein sehr fruchtbarer zu nennen, der durch fleißige Kultur reichen Ertrag liefert. Belgien liefert sehr dauerhafte, große, breitgebaute Pferde, vortreffliches Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen. An See- und Flußfischen und an Hummer ist großer Reichthum. Die Heiden befördern eine ergiebige Bienenzucht. Ungeachtet der starken Bevölkerung kann Getreide ausgeführt werden; der Flachs-, Hanf- und Tabaksbau ist blühend, Oel- gewächse liefern einen reichlichen Ertrag und der Gartenbau und die Blumenkultur stehen auf einer hohen Stufe. An Mineralien liefert Belgien: viel Eisen, etwas Silber, Blei, Kupfer und Galmei, Steinkohlen in großer Menge, Alaun, Vitriol, Marmor (sogenannter wilder), Mühlen-, Wetz- und Schleifsteine, Schiefer, Kalk, Torf und Mineralwaffer. Die Industrie blüht und der Handel wird durch die vielen Eisenbahnen, Kanäle rc. besonders gehoben. Die Leinwandfabrikation, Damast- und Batistwebereien sind berühmt und die Brabanter-Spitzen sind weltbekannt. Dennoch ist Belgien vorzugsweise ein Ackerbau treibender Staat. Es gibt 7 Ackerbau-, 2 Gartenbau - und noch andere landwirthschaftliche Schulen, um Acker- und Gartenbau immer mehr zu heben. Ueber 2% Millionen der Einwohner beschäftigen sich mit dem Ackerbau. 5- U> Bewohner, Religion, Geschichte und Verfassung. Die Bevölkerung Belgiens gehört zwei Hauptstämmen an, wie sich aus ihrer Sprache und aus der Eigenthümlichkeit ihres Wesens deutlich erkennen läßt. Die Wallonen,
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