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1. Das Deutsche Reich - S. 226

1900 - Leipzig : Spamer
226 Erstes Kapitel. und öffentlichen Arbeiten, des Innern, der Justiz, des Krieges, der landwirt- schaftlichen Angelegenheiten. Neben den Ressortministerien stehen als selbständige Behörden die Oberrech- nungskammer in Potsdam (zugleich Rechnungshof für das Reich) und der evan- gelische Oberlirchenrat Dem Staatsministerium, bezüglich den einzelnen Ressort- Ministerien unterstehen 1) folgende Zentralbehörden: das Zentraldirektorium für die Vermessungen, der Disziplinares für nichtrichterliche Beamte, das Ober-Ver- waltnngsgericht, die Ober-Examinationskommissionen, die Staatsarchive, die Haupt- Verwaltung der Staatsschulden, die Seehandlung, das statistische Bureau; 2) die Provinzialbehörden und die Bezirksregierungen. Die Provinzialbehörden sind folgende: l) die Oberpräsidenten, welche meist auch an ihrem Wohnsitze die Stelle eines Regierungspräsidenten bekleiden, 2) die Konsistorien für die Verwaltung der evan- gelischen Kirchenangelegenheiten, 3) die Prüfungskommissionen, 4) die Justizbehörden höherer Instanz (Oberlandesgerichte), 5) die Oberbergämter, 6) die königlichen Eisen- bahndirektionen; wozu noch die Verwaltungen der Universitäten, Akademien ic. treten. — Für die innere Verwaltung der katholischen Kirchenangelegenheiten bestehen das Erzbistum Posen -Gnesen mit dem Bistum Kulm, das Erzbistum Köln mit den Bistümern Paderborn, Münster und Trier, die Bistümer Ermeland, Breslau (Fürst- bistum), Hildesheim, Osnabrück, Fulda und Limburg; einzelne Landesteile sind auch außerpreußischen Bischöfen (in Mainz, Freiburg i. B. :c.) unterstellt. Der Wegebau, das Armen- und Besserungswesen, die Jnimobilien-Feuerversicherung, das land- wirtschaftliche Kreditwesen u. dgl, sind den Provinzialverbänden überwiesen, welche nach einer „Provinzialordnung" von Landesdirektoren und Provinzialausschüssen ver- waltet werden. Dem Oberpräsidenten sind namentlich folgende Behörden unterstellt: die Provinzial-Schulkollegien, Medizinalkollegien, Provinzial-Steuerdirektionen für indirekte Steuern und Zölle, die Generalkommissionen (für Regelung der Guts- und bäuerlichen Verhältnisse), die Provinzial- und Bezirksräte, die Bezirks-Verwaltuugs- gerichte, die provinzial- und kommunalständischen Verwaltungsorgane und die Be- zirksregierungen. Die letzteren haben gewöhnlich drei Abteilungen: 1) für das Innere, 2) für Kirchen- und Schulwesen, sowie 3) für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Den Regierungen sind alle niederen Verwaltungsbehörden unter- stellt (Landratsämter, Polizeipräsidien, Kreisphysiei, Schul- und Forstinspektoren, Steuereinnehmer, Bürgermeister :c.). — Die Haupt- und Residenzstadt Berlin bildet unter dem Polizeipräsidenten, einem direkt von dem Minister des Innern abhängigen Beamten, einen besonderen Bezirks doch stehen die Gemeindebehörden unter der Regierung in Potsdam. Diese Provinz bildet den nordöstlichsten Teil des preußischen Staates und grenzt an die Ostsee, die russischen Gouvernements Kowno, Augustowo und Plock, sowie an die Provinz Westpreußen, von welcher letzteren sie am I.april 1878 getrennt worden ist. Die Provinz hat die beiden Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen. Provinzialhauptstadt ist Königsberg. Im 10. Jahrhundert war das Land im Besitze des lettischen Volksstammes der Preußen, welcher an seinem heidnischen Glauben zäh festhielt. Nach dem fruchtlosen Märtyrertode Adalberts von Prag und Brunos von Querfurt legte der Bernhardinermönch Christian (seit 1215 „Bischof von Preußen") ostwärts der Weichsel den ersten Grund christlicher Bildung, doch erst durch das Erscheinen des durch den Herzog Konrad von Masovien gerufenen Deutschen Ritterordens wurde 1230—83 das preußische Volk dauernd für das Christentum und eine höhere Kultur gewonnen. Der in den heißen Kämpfen mit den Ordensrittern stark zusammen- geschmolzene Rest der Preußen vermischte sich mit den eingewanderten Deutschen. Aus den zur Sicherung des Landes von den Rittern allenthalben angelegten Burgen entstanden blühende Städte (Königsberg, Elbing, Thorn :e.); 1309 verlegte der Hochmeister des Ordens, Siegfried von Feuchtwangen, seinen Sitz von Venedig nach

2. Das Deutsche Reich - S. 196

1900 - Leipzig : Spamer
196 Siebentes Kapitel. Guatemala, Honduras, Nicaragua, Salvador), in Chile, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Peru (auch für Ecuador), den La Plata-Staaten (für die Argentinische Republik, Paraguay und Uruguay; zu Bueuos-Ayres), Siam und Venezuela. Die Konsulate verteilen sich, je nach der Bedeutung der Länder und der zu denselben bestehenden Beziehungen, mehr oder weniger reichlich über die Erde. Die Kosten der Gesandt- schasten und.konsulate betrugen 1888 bis 1889 6129100 Mark. Ii. Das Reichsamt des Innern. Dasselbe enthält eine Zentralabtei- lung und eine Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten, welche letztere insbesondere die legislatorischen Vorarbeiten auf wirtschaftlichem Gebiete zu besorgen hat. Unterstellt sind diesem Reichsamte: 1) Der Reichskommissar für das Auswanderungswesen; 2) die Reichsschulkommission für die Begutachtung der Anträge von Lehranstalten, welche das Recht zur Ausstellung von Zeng- nissen für die Befähigung zum einjährigen Militärdienst erlaugen wolleu; 3) die technische Kommission für Seeschiffahrt; 4) die Reichsprüfnngsinfpek- toren für die Prüfungen der Seeschiffer; 5) die beiden Reichs-Schiffsvermef- sungs-Jnfpektoren; 6) das Bundesamt für das Heimatswesen; 7) die Dis- ziplinarbehörden für die uichtrichterlicheu Reichsbeamten; 8) die Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen; 9) das statistische Amt; 10) die Normal- aichungskommissiou; 11) das Gesundheitsamt für die Vorbereitung und Durch- führung von Gesetzen auf dem Gebiete der Mediziualpolizei u. s. w.; 12) das Patentamt; 13) das Reichsverficheruugsamt für die Durchführung der Reichs- gesetze betreffend vornehmlich die Unfall- und Krankenversicherung; 14) die Reichskommission zur Eutfcheiduug von Beschwerden über Verbote gegen staats- gefährliche Vereine und Schriften. Im Jahre 1887 wurden bei dem kaiserlichen Patentamte 9869 Patente an- gemeldet, 3923 erteilt und 3627 gelöscht; 11810 Patente blieben in Wirkung. Von den in den Jahren 1877—88 erteilten 46374 Patenten entfallen auf Preußen 19534 (darunter die meisten auf Berlin mit 5723 und auf die Rheinprovinz mit 3851), auf das Königreich Sachsen 4704, auf Bayern 1984, auf Baden l044, auf Württem- berg 1046, auf Hamburg 1203, im ganzen auf das Deutsche Reich 32317, auf das Ausland 14057. Gelöscht wurden in dem gleichen Zeiträume: 34584. — Geschützte Muster gab es 1888: 80705. Iii. Das Reichsjnstizamt, Demselben untersteht 1) die Kommission znr Ausarbeitung des Entwurfs eiues bürgerlichen Gesetzbuches (1389 aufgelöst); 2) das Reichsgericht zu Leipzig. Das letztere hat vier Strafsenate und sechs Zivilsenate mit je einem Präsidenten, 70 Räte, einen Oberreichsanwalt, vier Reichsanwälte und 20 Rechtsanwälte; an der Spitze des Gerichtshofs steht der Reichsgerichtspräsident. Die Zuständigkeit des Reichsgerichts erstreckt sich in Zivilsachen, d. h. in bürger- lichen Rechtsstreitigkeiten auf die Entscheidung über die sogenannten Rechtsmittel der Revision bez. der Beschwerde gegen die Endurteile bez. gegen Entscheidungen der obersten Landesgerichte. In Strafsachen ist das Reichsgericht ausschließlich zuständig für die Untersuchung und Entscheidung betreffend alle gegen Kaiser beziehentlich Reich gerichteten Verbrechen des Hochverrats bez. Landesverrats; auch hat das Reichsgericht über die Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der Schwurgerichte sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Strafkammern, soweit hier nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist, zu entscheiden. — Die übrigen Gerichtshöfe im Deutschen Reiche (außer dem Reichsgericht) stehen unter der Justizverwaltung der einzelnen Staaten; derartige Gerichtsbehörden sind: das bayrische oberste Landes- gericht, 28 Oberlandesgerichte, 172 Landgerichte. 80 Kammern für Handelssachen, 141 Schwurgerichte und 1914 Amtsgerichte. Die Zahl der richterlichen Beamten betrug 1. Januar 1889 im ganzen 7124. Zu denselben kamen zur selben Zeit 533

3. Länderkunde des Deutschen Reichs, der Niederlande und Belgiens, Handelsgeographie und Weltverkehr - S. 31

1905 - Halle a.S. : Schroedel, Pädag. Verl.
— 31 — die Baumwoll-Industrie im Elsaß. Bergbau, Hütten- und Salinen Wesen weist Lothringen aus. Elsaß-Lothringen bildet keinen Bundesstaat, sondern eine Provinz des Reichs. Die Staatsgewalt steht dem Kaiser zu, der durch einen Statthalter vertreten wird. Die Landesgesetze werden mit Zustimmung des Bundesrates vom Kaiser erlassen, wenn der Landes- ausschuß denselben zugestimmt hat. Zur Begutachtung von Gesetz- entwürfen und den zur Ausführung von Gesetzen erforderlichen Per- Ordnungen ist ein Staatsrat, mit dem Statthalter als Vorsitzenden, eingesetzt. An der Spitze des Ministeriums steht ein Staats- sekretär; das Ministerium hat, wie der Statthalter, seinen Sitz in Straßburg und zerfällt in drei Abteilungen: 1) die Abteilung des Innern, 2) die Abteilung für Justiz und Kultus, 3) die Abteilung für Finanzen, Landwirtschaft und Domänen. Dem Ministerium nebengeordnet ist der Ob er schulrat, welchem das gesamte höhere und niedere Unterrichtswesen (mit Ausschluß der die Universität be- treffenden Angelegenheiten) untergeordnet ist. 3 Bezirke. 1> Ober-Elsaß: Mülhausent, S.22,Mittelpunkt der bedeu- tendsten Baumwollindustrie; nicht minder wichtig durch Maschinen- fabrikation. Durch Baumwollindustrie sind auch bedeutend Geb- weiler O, Colmar (Psefsels Geburtsort, O, Rappoltsweiler. Ter letztgenannte Ort ist Mittelpunkt des Weinbaues. Markirch O liefert Baumwoll-, Woll- und Seidenwaren, sogen. Markircher Artikel. Neu-Breisach, S. 20. 2) Unter-Elsaß: .Straßburg □, S. 25, Kaiser-Wilhelms- Universität seit 1872. Bedeutende Industrie imaschinen, Tabak und Zigarren, Gold- und Silberwaren) und Handel mit Getreide, Hopfen und Wein. Zabern, franz. Saverne, in einem wichtigen Bogesenpafse, S. 24, Wörth und Weißenbura, Schlachtenorte 1870. 3) Lothringen: Metz T, S. 25, Schlachten im August 1670. Diedenhosen O, gleichfalls Grenzfestung. Forbach, mit emporblühender Eisenindustrie; nordwestlich die Höhen von Spichern (1870). Saargemünd O, S. 26. Dos Gi'o|)Hcvzogtulu Hessen. Welches sind die beiden getrennt liegenden Teile des Großherzogtums? Bestimme deren Lage und Grenzen! Welche Anteile am deutscheu Boden weisen H. Süddeutschland, welche Norddeutschland zu? Welchen Flußgebieten gehört es an? H. ist 7700 qkm groß und hat über 1,12 Mill. Einwohner, aus 1 qkm 145. 2/3 der Einwohner ist evangelisch, 1/s katholisch: die Zahl der Juden beträgt etwa 3000. Im nördlichen Teile ist die Bevölkerung hessisch, im südlichen rheinfränkisch; Wimpfen ist schwäbisch. Wie Baden ist Hessen vorzugsweise ein Obst-, Wein- und Waldland. Als Industriezweige sind besonders hervorzuheben

4. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 362

1901 - Halle : Gesenius
— 362 — Es gab nach der Verfassung verschiedene Arten von Städten. Die einen wählten und setzten sich ihre Beamten selbst, verwalteten ihre Angelegenheiten selbst, erhoben Steuern und verwendeten sie zu ihrem Besten. Der Kaiser hatte nur die Oberaufsicht. Solche Städte hiessen freie Reichsstädte. Die ersten waren die lombardischen. Später gab es auch deutsche (seit Barbarossa). Die anderen Städte waren einem Fürsten Unterthan (landsässig). Der setzte dann die Beamten ein und beaufsichtigte auch das Stadtvermögen. Bei allen bedeutenderen vorzunehmenden Handlungen mussten ihn die Bürger erst fragen. Aber sie waren auch auf dem Landtage als Stand vertreten und durften mitberaten und mitbeschliessen. Zusammenfassung. Ii. Stufe. Nun, ihr wisst über die Städte schon vielerlei, aber es giebt doch noch manches zu ergänzen. Das wollen wir jetzt vornehmen. 1. Als die Kaisermacht anfing abwärts zu gehen und die Fürstenmacht aufwärts zu steigen begann, da hob sich auch ein anderer Yolksteil und wurde einflussreich: die Bürger, die in den Städten wohnten. Man unterschied bischöfliche, königliche und fürstliche Städte. Bischöfliche Städte waren entweder die alten Bömerstädte am Bheine, an der Donau und in beider Umgebung wie Basel, Strassburg, Speier, Worms, Mainz, Trier, Köln, Utrecht, Konstanz, Augsburg, Begensburg, Fassau, Salzburg, Wien, oder neugegründete, wie einzelne im Thüringer- und Sachsenlande. Königliche Städte entstanden aus königlichen, fürstliche aus fürstlichen Gründungen. Um die Königs- oder landesherrliche Pfalz, oder die bischöfliche Kathedrale siedelten sich Adelige, grössere und kleinere Gutsbesitzer an, oft als Schutzsuchende, und dazu Hörige, die ein Gewerbe treiben, für andere arbeiten wollten; denn sie wurden dadurch frei. Mit der Zeit mehrte sich der Zuzug, auch in die schon länger bestehenden Städte; die Neuangekommenen verschmolzen allmählich mit der sässigen Bevölkerung. Wiedergabe nach Kernfragen. Erzähle! Überschrift: Wie die Städte entstanden. 2. Ursprünglich waren alle Städte abhängig, Bischof oder Landesherr hatten ihren Vogt(Schultheiss) in der Stadt, der König seinen Burggrafen als Stellvertreter. Als die Städte grösser wurden, musste der Stadtherr ihnen mehr Zugeständnisse machen. Zu dem Rechte der Befestigung kam dasjenige der Abhaltung von Märkten, der Erhebung

5. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 371

1901 - Halle : Gesenius
— 371 — Landsässige Städte: bischöfliche und fürstliche Städte. Verfassung: Vogt, Schultheifs, kontrollierte Verwaltung. Teilnahme am Landtage. Freie Reichsstädte: von Landeshoheit frei, direkt unter dem Kaiser. Verfassung: Eigene Stadtregierung, Schöffen (Stadtgericht), Ratmannen (Stadtrat, Verwaltung), Schultheifs und Bürgermeister. Teilnahme am Reichstage. Bürger und Beisassen (Pfahlbürger). Bürger: Patrizier (Geschlechter) und Zünfte (Gewerke). Sinnbilder: Rathaus und Roland. Stadtrechte: Umwallung, Marktrecht, Zollrecht. Der schwarze Tod ca. 1350. Der Veitstanz ca. 1370. Itt. Ethisches Ausgesondertes. Reg’ deine Hand, so steht es wohl um Leut’ und Land. Reinlichkeit ist’s halbe Leben. Wer Pflichten hat, dem gebühren auch Rechte. Einer für alle und alle für einen. Iv. Stufe. I. 1. Ein Gang durch eine alte Stadt (Mainz, Köln, Braunschweig, Lübeck etc.). 2. Beschreibung einer alten Stadt (Vergleich mit einer heutigen). 3. Eine altdeutsche und eine heutige orientalische Stadt. (Jerusalem, Konstantinopel.) 4. Eine Seuche von damals und eine solche von heute. (Pest in Indien, Cholera in Hamburg.) 5. Nenne alte Römer-, reichsfreie, landsässige Städte der Umgebung. Heutige reichsfreie Städte. 6. Nutzanwendung auf unsere sanitären Einrichtungen. H. Aufsätze. Eine mittelalterliche Stadt (Äusseres, Strassen, Marktplatz, Abendzeit). Die Zünfte. Das Stadtregiment. Der schwarze Tod. 24*

6. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 167

1901 - Halle : Gesenius
— 167 — Ii. Historisches Ausgesondertes. 1. Grafen als Reichsbeamte: Gau- (Cent-), Send- und Markgrafen. 2. Marken als Reichsschutz: dänische, sächsische, thüringische, böhmische, bairische, windische, spanische und bretonische. 3. Maifelder. Kapitularien. Heerbann der Lehnsträger und Freien. 4. Altdeutsches Recht. Gottesurteile. 5. Dreifelderwirtschaft. Binnen- und Außenhandel. Geldmünzen. 6. Erzbistümer: Mainz, Trier, Köln, Salzburg. 7. Kloster-, Dom- und Palastschulen. 8. Lateinische (Gelehrten-) und deutsche (Volks-) Sprache. 9. Karls Umgebung: Alkuin, Einhard, Paul der Langobarde (Diaconus). 10. Einkünfte Karls: aus Geschenken (Steuern in Naturalien) und Domänen (Vogt und Pfalzgraf). 11. Aachen Residenz (Pfalz und Marienkirche, warme Quellen); Pfalzen zu Nijmegen, Köln, Ingelheim, Mainz (Nheinbrücke), Worms, Speier, Frankfurt, Trier und Metz. 12. Regierungsantritt 768, Kaiserkrönung 800, Tod 814. 13. Karl erster weströmisch - fränkischer Kaiser. 14. a) Karl und der oströmische Kaiser. b) Karl und der Kalif Harun Arraschid. Iii. Ethisches Ausgesondertes. Ein Reich, ein Glaube, ein Kaiser! Ein jeglich Reich, so in ihm selbst uneins ist, muß zu Grunde gehen. Das Amt nach Kunst und nicht nach Gunst usw. Handlung und Wissenschaft heben mit Mut und Kraft usw. Iv. Stufe. I. 1. Was wir von Kaiser Karl lernen sollen. 2. Was wir von Kaiser Karl nicht lernen sollen. 3. Sonst — im Frankenreiche, und jetzt — im Deutschen Reiche (im einzelnen). • 4. Schulen damals und jetzt. Ii. Aufsätze. Ein Gottesurteil (konkreter Fall). Ein Maifeld unter Karl dem Großen. Eine Handelsreise aus Italien (aus dem Osten) ins Frankenreich (konkreter Fall), — von Rom (Bagdad) nach Aachen. Erklärung der altdeutschen Monatsnamen.

7. Nr. 3a - S. 37

1911 - Breslau : Hirt
I Geschichte. 37 um die Kaiserpfalzen angelegt und als „kaiserliche Städte" durch kaiserliche Vögte verwaltet. ^Nürnberg, Aachen, Goslars Auch die mächtigen Herzöge bauten Pfalzen, in deren Nähe Städte auskamen. München, Braunschweig.fi Klöster, Grenzburgen und andre feste Plätze lockten gleichfalls zahlreiche An- siedler herbei und gaben somit Anlaß zur Gründung von Städten Merseburg, Wittenberg, Brandenburg, Marienburg, Thorn, Danzig, Königsberg und viele kleinere Städte in Ost- und Westpreußenf. Einige, wie Frank- furt a. M., wurden da gegründet, wo sich die größten Verkehrsstraßen kreuztet:. Alle Städte, die nicht kaiserliche Pfalzen enthielten, hießen Landstädte und stauben unter der Oberhoheit der betreffenden Fürsten oder Bischöfe. Als sie jedoch später den Kaisern treue Dienste leisteten, wurden sie dafür von der 7. Deutsche Stadt im Mittelalter. Herrschaft der Bischöfe befreit. Sie standen nunmehr unmittelbar unter dein Kaiser und hießen freie Städte. Auch die kaiserlichen Städte erhielten nach und nach dieselben Rechte wie die freiet: Städte, besonders das Marktrecht, und hießen nun Reichsstädte. Am Ende des Mittelalters wurden sowohl die freien Städte als auch die Reichsstädte freie Reichsstädte genannt. Jede Stadt führte ihr eigenes Wappen. b) Bauart und Aussehen. Jede mittelalterliche Stadt war von eineni tiefen Graben und einer starken Mauer umgeben, aus der Türme hervorragten. Die engen Tore wurden auch in Friedenszeitelt an den Abenden geschlossen. Die Häuser hattet: meistens niedrige Stockwerke mit kleinen Fenstern und standet: mit de:: Giebeln nach der Straße (Bild 7). Ihre oberen Stockwerke traten oft über die uitterei: hervor und lagen in den engen Straßen einander so nahe

8. Geschichte für evangelische Schulen - S. 36

1918 - Breslau : Hirt
36 Geschichte. I g) Ritterorden. Während der Kreuzzüge entstanden geistliche Ritterorden. Sie waren eine merkwürdige Verbindung von Mönchs- und Rittertum. Ihre Mitglieder mußten das Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams und der Armut ablegen und sich verpflichten, Kranke zu Pflegen, Bedrängte zu schützen und gegen die Ungläubigen zu kämpfen. Die Johanniter trugen ein weißes Kreuz auf schwarzem Mantel und wirkten zunächst im Heiligen Lande. Ihr Orden — nach Johannes dem Täufer genannt—besteht noch heute in andrer Form und widmet sich der Krankenpflege in Krieg und Frieden. Der Templer-orden, dessen Mitglieder an dem weißen Mantel mit rotem Kreuz zu erkennen waren, setzte sich vorzugsweise aus französischen Rittern zusammen und wurde später in Frankreich aufgelöst. Die größte Bedeutung erlangte der Deutsche Ritterorden, der einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz als Ordenskleid vorschrieb. Noch heute verkünden in Ost- und Westpreußen zahlreiche Burgen seinen Ruhm, besonders die Marienburg, der ehemalige Hochmeistersitz. 2. Die Städte. a) Entstehung. Jede deutsche Stadt hat ihre eigene Geschichte. Dennoch ist die Gründung vieler Städte auf dieselbe Ursache zurückzuführen. Die ältesten Städte entstanden am Rhein und an der Donau an solchen Stellen, wo einst die alten Römerfesten gestanden hatten. [Wien, Augsburg, Regensburg, Straßburg, Mainz, Trier, Cöln u. ct.] Meistens gingen die Städte aus Bischofsitzen hervor, um die sich viele Bewohner ansiedelten. Andre Städte wurden um die Kaiserpfalzen angelegt und als „kaiserliche Städte" durch kaiserliche Vögte verwaltet. [Nürnberg, Aachen, Goslar.] Auch die mächtigen Herzöge bauten Pfalzen, in deren Nähe Städte aufkamen. [München, Braunschweig.] Klöster, Grenzburgen und andre feste Plätze lockten gleichfalls zahlreiche Ansiedler herbei und gaben somit Anlaß zur Gründung von Städten [Merseburg, Wittenberg, Brandenburg, Marienburg, Thorn, Danzig, Königsberg und viele kleinere Städte in Ost- und Westpreußen]. Einige, wie Frankfurt a. M., wurden da gegründet, wo sich die größten Verkehrsstraßen kreuzten. Alle Städte, die nicht kaiserliche Pfalzen enthielten, hießen Landstädte und standen unter der Oberhoheit der betreffenden Fürsten oder Bischöfe. Als sie jedoch später den Kaisern treue Dienste'leisteten, wurden sie dafür von der Herrschaft der Bischöfe befreit. Sie standen nunmehr unmittelbar unter dem Kaiser und hießen freie Städte. Auch die kaiserlichen Städte erhielten nach und nach dieselben Rechte wie die freien Städte, besonders das Marktrecht, und hießen nun Reichsstädte. Am Ende des Mittelalters wurden sowohl die freien Städte als auch die Reichsstädte freie Reichsstädte genannt. Jede Stadt führte ihr eigenes Wappen. b) Bauart und Aussehen. Jede mittelalterliche Stadt war von einem tiefen Graben und einer starken Mauer mit hohen Türmen umgeben. Ihre engen Tore wurden auch in Friedenszeiten an den Abenden geschlossen. Die Häuser hatten meistens niedrige Stockwerke mit kleinen Fenstern und standen mit den Giebeln nach der Straße (Bild 7). Ihre oberen Stockwerke traten oft über die unteren hervor und lagen in den engen Straßen einander so nahe

9. Bilder aus den neuen Reichslanden und aus dem südwestlichen Deutschland - S. 159

1880 - Leipzig : Spamer
Die Reunioneu und der Raub von Straßburg. 159 ihre Freiheit und Zugehörigkeit zum Reiche ihr ausdrücklich gewährleistet, auf die Borgänge, durch welche der König von Frankreich selbst ihre Un- abhängigkeit wiederholentlich anerkannt habe; sie heben hervor, „daß in jedem Fall es eine sichere Sache sei, wie die Stadt Straßburg von Alters her mit eidlicher Treue an Kaiser und Reich gebunden, daß sie daher nicht allein über sich verfügen könne." Der Minister erklärte ihnen kurz und fest, nicht zu beratheu sei er gekommen, sondern um den Willen seines Königs und Herrn zu vollziehen; er bewillige ihnen Bedenk- zeit bis zum Abend — verstreiche der Tag ohne Entscheidung, so werde er fernere Rücksichten nicht nehmen, vielmehr den morgenden Tag (30. Sept.) bis zum Letzten gehen. Das Haus in Jllkirch, wo die Kapitulation vom Jahre 1631 unterzeichnet ward. „Die Stadt hat die Wahl", fügt der rauhe Kriegsmann hinzu, „sich freiwillig zu unterwerfen oder als rebellisch traktirt, mit wirklicher Belage- rnng von 35,000 Mann angegriffen und der äußersten Verfolgung und des Ruins, so durch Feuer und Schwert geschehen kann, gewärtig zu sein." Während die Abgeordneten die Drohungen des französischen Kriegs- Ministers in seinem Zelte über sich ergehen lassen müssen, steigt die Auf- regung in der Stadt bis anf das Aenßerste. In der Pfalz ist der Rath beständig versammelt, in ihren Zunftstuben berathen die Handwerker. Sechzig Bürger haben die Wacht vor dem städtischen Rathhaus übernommen, andere spähen von den Wällen hinab ins Freie. In allen Kirchen werden öffentliche Gebete gehalten; im alten Münster hört man wieder wie zur Reformationszeit den Rothruf: „Erhalt' uns, Herr, bei Deinem Wort, Steure des Papstes und Türken Mord!"

10. Bilder aus dem westlichen Mitteldeutschland - S. 117

1883 - Leipzig : Spamer
Geschichtliches: Entwicklung des Bistums und der Stadt Münster. 117 St. Mauritiipfarre. Als vierte erstand auf einem sogenannten Unterhofe des Brockhofs noch die Ludgeripfarre (1173). Aus mehreren entfernter liegenden hörigen Höfen entwickelten sich mit der Zeit Dörfer und Städte im Münsterlande, wie Haltern. Dülmen. Billerbeck, Warendorf, Beckum, Ahlen. Werne u. a.. aus andern Nonnen- oder Mönchsklöster, wie z. B. Nottuln, Freckenhorst, Meteln und Kappenberg, Varlar, Liesborn u. s. w. Die Macht der Bischöfe stieg schon in der Zeit der Hohenstaufen immer mehr; Verwaltung und Gerichtsbarkeit kam in ihre Hände; ihre Gografen (Gau- grafen) und Gogerichte richteten und schlichteten unabhängig vom Kaiser. In dem Münsterschen Bischöfe Hermann Ii. kann man den ersten eigent- lichen Reichsfürsten erblicken; von ihm datiert auch die Vollendung der Stadt^ und die Einrichtung eines geordneten Städtewesens. Zuerst gründete er 1180 die Pfarrgemeinde zum heiligen Ägidius und das gleichnamige Nonnenkloster; ferner auf dem Kampvordeshofe die Martinipfarre und zuletzt die Servatü- pfarre auf einem Unterhofe des Brockhofs. Auch fchuf er noch sonst mancherlei Veränderungen und Trennungen in den Kirchspielen und umgab das Ganze mit einer neuen, festen Mauer nebst einem Graben und festen Thoren zu einem Umfange, wie wir ihn heute noch erblicken. Von Hermanns Befestigungen, Mauern, Gräben und Thoren, lassen sich noch die Spuren nachweisen, so das Schüttethor am Eintritt der Aa in die Stadt. Auch seine Verfassung verdankt Münster Bischof Hermann Ii. Unter Kaiser Otto Iv., dem welfischen Gegenkaiser Philipps von Schwaben, ward dem Domkapitel allein das Recht zugesprochen, den Bischof zu wählen. Dieterich Iii., Graf von Isenburg, führte Krieg mit den Friesen, aber ohne Erfolg, ebenso sein Nachfolger Ludolf. Wir können hier unmöglich die Geschichte aller mehr oder minder wichtigen Bischöfe von Münster berühren und beschränken uns noch auf einigedata. Gerhard, ans dem Hause der Grafen von der Mark (1261—1272), mischte sich in den Streit des Erzbifchofs Engelbert von Köln mit dem Grafen Wilhelm von Jülich. Infolge eines Ausgleichs brachte Gerhard die Herrschaft Horstmar käuflich au sich. Zu dieser Zeit errangen viele Städte Reichsuumittelbarkeit und Unab- hängigkeit. Münster schloß mit Nachbarstädten, wie mit Osnabrück (1246), ein Bündnis zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Landfriedens, dann mit Dort- mund, Soest und Lippstadt und 1257 mit dem Münsterschen Domkapitel zu gegenseitigem Schutze. Ferner ward der Neubau der Domkirche in Angriff genommen, aber die förmliche Volleudung erfolgte erst 1261. Ebenso unternahm Bischof Gerhard den Neubau der Lambertikirche. Nach Bischof Gerhards Tode blieb der bischöfliche Stuhl 21/a Jahre unbesetzt, bis Eberhard von Diest vom Kaiser die Belehnung als Fürstbischof erhielt. Dieser schloß einen Vertrag mit der Stadt ab, daß das Stadtgericht von dem Bischöfe und de^Stadt gemein- schaftlich besetzt und das Einkommen desselben zwischen beiden geteilt werden sollte. Danach hatte sich das städtische Wesen um diese Zeit in Münster schon vollständig ausgebildet. Wahrscheinlich erwuchs aus den Erbbesitzern des Brockhofs der Stand der Patrizier oder Altbürger, welche als Vollbürger den völlig ungeschmälerten Besitz der Stadtrechte genossen. Sie teilten sich in kleine Genossenschaften, die sogenannten „Geschlechter" und die Gilden; ihr Sitz scheint besonders im Lambertikirchspiele und am Markte gewesen zu sein.
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