808
Die einzelnen Länder Asien's.
§. 946. Die Staats Verfassung ist monarchisch, aber
keineswegs unumschränkt. Sie beruht zugleich auf der Gnmd-
Jdce einer patriarchalischen Regierung. Der Kaiser führt
den Titel „Sohn des Himmels", wird als Vater seines
Volkes verehrt und mit dem heiligen Namen des "großen
Vaters" angerufen. Nur zehnmal zeigt er sich öffentlich
während eines Jahres. Der jetzige Kaiser heißt Tao Kuang,
geb. 1784, der seit dem 2. Sept. 1820 regiert. Die
Thronfolge ist erblich in männlicher Linie; doch wird das
Recht der Erstgeburt nicht immer beobachtet. Die vornehmsten
Reichsbeamten sind in Europa unter den: Namen der Man-
darinen bekannt und bestehen aus zwei Abtheilungen, nämlich
den Civil- und Kriegsbeamten. Sie stehen hinsichtlich ihrer
Dienstführung unter strenger Aufsicht und werden in gewissen
Fällen sogar mit Stockschlägen bestraft. Ein Geschlechts-
odcr Erbadel ist nicht vorhanden. Das übrige Volk theilt
sich in Gelehrte, Krieger, Geistliche, Bauern und Gewerbsleute.
Sehr zahlreich sind die Priester des Fo, die den Europäern unter
dem Namen Bonzen bekannt und bei den Chinesen sehr
verachtet sind. In Ansehung der Religion herrscht vollkommene
Freiheit; von einer kirchlichen Verfassung zeigt sich keine Spur.
§. 947. Die Einkünfte des gesummten chinesischen
Reiches (§. 64. 12), theils in Lieferungen von Getreide,
besonders Reiß und Korn, theils in Geld bestehend, mögen
etwa 480 Mill. Gulden betragen. Die Kriegsmacht soll
gegen 1 Mill. Streiter zählen, unter denen sich 60,000
Seesoldaten befinden. Alle sind schlecht bewaffnet, dagegen
aber mit großen Sonnenschirmen versehen. Die Flotte
besteht aus 1753 Fahrzeugen, von welchen ein jedes höchstens
20 Kanonen hat.
§. 948. Das eigentliche China wird in achtzehn
Provinzen eingetheilt. — 1) Nord-Provinzen sind vier. —
Peking, die Hauptstadt des Reiches, die Residenz des Kaisers
und zugleich die größte Stadt der Erde, breitet sich im nördlichen
Theile des Landes in einer Ebene aus, besteht aus der Thron-
stadt und der Altstadt, die einen Umfang von 4% Meilen
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T27: [Erde Linie Punkt Breite Länge Kreis Ort Meile Winkel Meridian], T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T180: [Erde Punkt Sonne Kreis Linie Ort Horizont Richtung Aequator Zone], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T187: [Religion Christus Christ Christentum Zeit Jahr Volk Christenthum Heide Geburt], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
215
Iii. Kultur-Geographie.
derativsystem. Beispiele sind Deutschland, wo der Bundestag,
die schweizerische Eidgenossenschaft, wo die Lagsatzung, und die
vereinigten Staaten von Nord-Amerika, wo der Kongreß die
höchste Gewalt ausübt.
§. 920. Ein monarchischer Staat ist ein solcher, wo die
oberste Gewalt in den Handen eines einzigen Menschen, des Mon-
archen, liegt. Er herrscht entweder auf Lebenszeit, und die Mon-
archie ist eine W a h l m o na r ch i e, wie früher in Polen, öder er
erbt seine Würde durch das Recht der Geburt, wie gegenwärtig in
Europa überall, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo der Papst
ein geistlicher Wahlmonarch ist.
§. 921. In einer ab so luten oder unumschränkten Mon-
archie giebt der Herrscher ganz nach Laune und Gutdünken Ge-
setze für Alle, wie z. B. in Rußland, Sardinien, Neapel rc. Kann
er nach Gutdünken über Leben, Freiheit und Eigenthum seiner Un-
tergebenen schalten und walten, so ist es ein Despot, wie der
persische Schah, der türkische Sultan. Kann er nicht nach Gutdün-
ken, sondern nur mit Zustimmung der Abgeordneten des Volkes,
Gesetze geben und Al^aben auflegen, so ist er ein constitutio-
neller oder eingeschränkter Monarch, wie der König von Nor-
wegen, von Großbritannien, von Würtemberg rc.
8- 922. Die erste und natürlichste Autorität, die sich in den
Urzeiten zugleich mit den ersten Ansängen einiger Gesittung bildete,
war wohl die patriarchalische. Die Patriarchen oder Stamm-
und Familienhäupter hatten über ihre Familien- oder Stammesge-
nossen eine gewisse, in ihrem natürlichen Standpunkte beruhende
Gewalt, wie z. B. Abraham. Aehnliches finden wir noch jetzt in
Lappland, aus Grönland, auf Neu-Holland und in einigen an-
deren Gegenden.
§. 923. Als die Familien größer und zahlreicher wurden und
zu gegenseitiger Vertheidigung gegen feindliche Angriffe sich verbün-
deten, traten Patriarchen an die Spitze ihres ganzen Stammes als
Häuptlinge oder Emire. Noch jetzt sind auch hiefür zahl-
reiche Beispiele vorhanden. Die Häuptlinge führen verschiedene
Namen, in Nord-Amerika heißen sie Sachems, in Süd-Amerika
Kaziken, in Asien Khane. Bei kriegerischen Völkern, wie bei
den Germanen, traten oft ärmere Leute oder nachgeborene Söhne
begüterter Familien in das Gefolge eines reichen und kühnen Man-
nes; dieser kam oft mit ihrer Hülfe zu großem Ansehen, gründete
sich eine Herrschaft und wurde König; diese Könige waren dem-
nach glückliche Soldaten. Unterwarf ein solcher mehre Staaten,
bildeten die ihm gehorchenden Länder ein Reich, so hieß er Kaiser,
im Oriente Rajah, Schah, Sultan.
§. 924. Der Einfluß, welchen die Häuptlinge bei wilden und
barbarischen Völkern ausüben, ist mehrentheils in dem Ansehen be-
gründet, das sie durch persönliche Lapferkeit, ihre Erfahrung und
durch hervorragende Eigenschaften überhaupt sich zu verschaffen wis-
sen. Im Rathe hat der Aelteste oder Weiseste das meiste Gewicht,
Anführer im Kriege ist der Tapferste. So war es bei den Germa-
nen, und ist es noch jetzt bei den Indianerstämmen Nord-Amerika's
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Personennamen: Abraham
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Nord-Amerika Polen Europa Rußland Sardinien Neapel Gutdün- Würtemberg Lappland Grönland Neu-Holland Nord-Amerika Süd-Amerika Asien
218 Allgemeine Erdkunde.
waltung der Staaten herrscht so viel Regelmäßigkeit als mit dem
Despotismus nur immer vereinbar ist. — In Japan war der
Da tri oder geistliche Kaiser ursprünglich Herrscher; der Oberbe-
fehlshaber seines Heeres, Kubo oder Seogun genannt, riß jedoch
im Jahre 1585 alle Macht an sich, und das Reich ist seitdem keine
Lheokratie mehr, obwohl der geistliche Kaiser noch vorhanden ist
und vom weltlichen hochgeehrt wird, sondern eine absolute Monar-
chie. Es giebt im Lande eine Menge Damios oder erblicher Für-
sten, große Lehensherren, die aber vom Seogun sehr abhängig sind.
8. 931. In Amerika waltet in allen Staaten, mit Ausnahme
des Kaiserthums Brasilien und des Diktatorats Paraguay, die
republikanische Regierungsform vor; die gesetzgebende
Gewalt gehört den im Eongresse versammelten Abgeordneten der
Würger, die vollziehende dem Präsidenten. In der politischen Geo-
graphie werden die Grundzüge der einzelnen Verfassungen berührt
werden.
§. 932. Der Charakter der absoluten Monarchie Euro-
pa's ist ein mehr oder weniger milder, je nach der Kulturstufe, welche
das beherrschte Volk einnimmt. In der eingeschränkten hat
der Fürst die vollziehende Gewalt und ernennt die Richter. Die
gesetzgebende Gewalt ist zwischen ihm und den Abgeordneten des
Volkes, oder in manchen Staaten gewisser Körperschaften, getheilt.
Ehe ein Gesetz in Kraft treten kann, müssen beide ihre Zustimmung
zu demselben gegeben haben. Außer den Abgeordneten des Volkes
giebt es in vielen Staaten noch eine zweite Versammlung, die mit
jenen gleiche Rechte hat, und wie in England und Frankreich in
manchen Fällen, z. B. Hochverrath, oberster Gerichtshof ist, auch
in den meisten Staaten über angeklagte Minister Recht zu sprechen
hat. Diese Körperschaft ist entweder erblich, wie in England das
Oberhaus oder Haus der Lords, oder der König ernennt, wie
in Frankreich, die Pairs auf Lebenszeit, oder es sitzen vom Für-
sten ernannte Mitglieder sowohl, als erbliche in der Versammlung,
wie in einigen deutschen Staaten, oder endlich die Mitglieder wer-
den aus gewissen Kategorien vom Volke gewählt, wie die Senato-
ren in Belgien. Diese das Volk oder gewisse Klassen desselben
vertretenden Körperschaften heißen in England Parlament, in
Spanien und Portugal Cortes, in Nordniederland General-
staaten, in Belgien und Amerika Kongreß, in Frankreich Kam-
mern, in Schweden Reichsstände, in Norwegen Storthing,
in Deutschland Landstände.
Religionen.
§. 933. Sämmtliche Religionen auf Erden zerfallen in zwei
große Abtheilungen, in solche nämlich, welche nur einen Gott, den
Schöpfer aller Dinge, annehmen, monotheistische Religionen,
wie das Judenthum, Christenthum und der Mohammedanismus,
oder sie sind polytheistische, d. h. sie nehmen mehr als einen
Gott an, wie das gesammte Heidenthum.
§. 934. Es giebt gegenwärtig auf Erden noch mehr als
400,000,000 Menschen, die sich zum Hcidenthume bekennen. Unter
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Extrahierte Personennamen: B._Hochverrath
Extrahierte Ortsnamen: Japan Amerika Brasilien Paraguay England Frankreich England Frankreich Belgien England Spanien Portugal_Cortes Nordniederland Belgien Amerika Frankreich Schweden_Reichsstände Norwegen Deutschland
259
Historische Darstellung.
Zwischen Frankreich und England hatte sein Vater
entschieden, sein Vater dem König Ludwig, und
wechselsweise Lancaster und Aork, Zuflucht gegeben;
froher blühete nie ein Land ; auch Karl, wenn er nicht
Hütte wollen Alexander seyn, war ein vortrefflicher
Fürst. Er wurde zu Nancy feierlich ausgesetzt.
Rene, (nach der alten Sitte, wenn im ritterlichen
Kampf einer seinen Feind erschlug) mit einem bis
an den Gürtel hängenden goldnen Bart, übrigens
im Trauerkleide, trat vor ihm an der Spitze des
Hofs, nahm feine Hand, und sprach: „Lieber Vet-
ter, Ihr habt uns viel Unglück gemacht; Eure Seele
habe Gott."
Johann v. Müller.
5. Der Bruder Klaus.
Der Bruder Klaus,^ aus einem guten, vielleicht
in alten Zeiten Ennetbürgischen Geschlechte Löwen-
brugger, selbst aber genannt von der Flüe, bei
Saxeln in Obwalden, wo er mit seinen Aeltern und"
Kindern sein Gut wirthete, hatte in den ersten fünf-
zig Jahren seines Lebens alle gemeinen Pflichten
wohl erfüllt. Seine Jugend war arbeitsam und
untadelhaft; in seinem Ehestand hatte er zehn Kin-
der gezeugt; bei Ragaz und in dem Thurgauer Krieg
Tapferkeit mit Menschlichkeit verbunden; als Land-
rarh eine eigne Geschicklichkeit bewiesen, vorkom-
mende Angelegenheiten zu gutem Ende zu führen.
Es lag aber in diesem Manne ein außerordentlich
inniges Gefühl für die erste Quelle, das Wesen von
Allem, das Ewige, durch kein Buch, (er konnte-
nicht lesen) und, so viel man weiß, durch keinen
Umgang entzündet, sondern hervorgegangen aus
dem inwohnenden Gott; nicht finster, (es gab we?
ntg abzubüßen in so schuldlosem Leben) und weit
entfernt von verachtendem Stolz (seine Religion,
war in Gehorsam und Liebe). Da er keinen hohem
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern]]
TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T166: [Mann Volk Sitte Zeit Geist Tapferkeit Wesen Leben Sinn Charakter], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T16: [König Heinrich Karl Frankreich Neapel Sohn England Philipp Herzog Bruder], T68: [Schweiz Zürich Kanton Bern See Stadt Genf Basel Schweizer Schwyz]]
Extrahierte Personennamen: Ludwig Ludwig Karl Karl Alexander Alexander Nancy Johann Johann Klaus Klaus,^
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Obwalden Ragaz
zahlreicher Nachkommenschaft zu vergrößern und beschrankte den Lurus
un Privatleben durch Gesetze (leges Juliae). Wie er den in Unord-
nung gerathenen Kalender verbesserte, ist schon S. 20 erwähnt worden»
Wahrend er durch diese und viele andere Gesetze und Einrichtun-
gen die Ruhe der Stadt und des Staates herzustellen und seine Ge-
walt zu befestigen bemüht war, erfuhr er, daß seine Gegenwart in
Spanien nöthig sey, um die unter En ejus und- Ser tus Pom-
pejus wieder auflebende Macht der alten Republik zu vernichten.
Sie hatten ans Eingeborenen, römischen Kolonisten und alten Soldaten
dreizehn Legionen zusammengebracht; das ganze Land war ihnen zu-
gethan. Casar ließ daher seinen Unterftldherrn Lepidus (Magister
equitum) mit acht Prafecten in Rom zurück, begab sich im Herbst 46
nach Spanien und landete in Sagunrum. Truppen zogen aus Ita-
lien zur Verstärkung der schon in Spanien befindlichen nach. Der
Kriegsschauplatz war am Batis, j. Guadalquivir, Cordova der Haupt-
platz der Pompejaner. Nach mehreren Gefechten begegneten sich beide
Armeen im Monat Marz in der Ebene von Munda, einer ansehn-
lichen Stadt, welche drei spanische Meilen vom heutigen Dorfe Munda,
in der Gegend von Ronda im Königreich Granada lag. Hier kam
es am 17. Marz 45 zu einer Hauptschlacht. Als Casar seine Linien
weichen sah, ergriff er selbst Schild und Schwert und trat als Legions-
soldat in die Reihen, indem er ausrief: „Das wird das Ziel meines
Lebens und eurer Kriegsdienste seyn!" So erneuerte er das Gefecht
und siegte. Es fielen 30,000 Feinde, darunter Labienus und Varus,
die aus Afrika entronnen waren. Der Sieger gestand: „ oft habe er
um den Sieg, diesmal aber um das Leben gekämpft." En. Pom-
pejus ward auf der Flucht niedergehauen, Sertus.entkam in die celti-
berischen Gebirge, sammelte die Entkommenen und führte ein unstetes
Rauberleben.
Nach Beendigung aller dieser Bürgerkriege eilte Casar nach Rom,
wo er einen Triumph hielt und mit übermenschlichen Ehren überhäuft
wurde. Die Dictatur erhielt er für immer, daher Diotator perpetuas,
so wie den Titel Imperator, als beständiger Oberfeldherr. Den Monat
Ouintilis nannte man ihmzu Ehren Julius. Die Magistratspersonen mußten
beim Antritt ihres Amtes schworen, keinem von Casars Beschlüssen entgegen
zu arbeiten. So konnte er als unumschränkter Herrscher walten, und da
er keinen Feind mehr zu fürchten hatte, so war er mich gnädig gegen
seine frühern Gegner, rief die Verbannten zurück, versöhnte sich mit
seinen Feinden und gab ihnen hohe Stellen in der Armee und in der
Stadt. Nicht blos Kriegsthatcn, sondern auch nützliche Werke des
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen]]
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Extrahierte Personennamen: Varus Julius Casars_Beschlüssen
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Rom Spanien Sagunrum Ita- Spanien Batis Ronda Granada Afrika Sertus Rom
24
obcrt im Juli 1099. Gottfried stirbt 1100, und Balduin
wird König von Jerusalem.
Unterdessen waren zwei andere große Heerhaufen nach
Asien übergegangen, um Bagdad zu erobern. Aber beide
fanden getrennt auf dem Zuge durch Klcinasien schmählichen
Untergang (1101). Stiftung der Ritterorden der Johan-
niter (1113) und der Tempelherren (1118). Sie waren
die kräftigsten Verthcidiger des Königreichs Jerusalem, das
durch den Verlust von Antiochien (1139) und Edessa (1144)
feine Vormauern verlor, und nach dem mißlungenen Zuge
Ludwigs Vii. von Frankreich und Conrads Iii. von
Deutschland (1147 —1149) immer mehr geschmälert wurde,
bis endlich Jerusalem selbst dem großem Saladin übergeben
werden mußte (1187).
Dies Unglück veranlaßte den Zug Kaiser Friedrichs
des Rothbarts, Philipp Augusts von Frankreich und
Richards (Löwenherz) von England. Stiftung des deut-
schen Ordens und Eroberung von Ptolcmais (1191), welche
Festung bis 1291 in den Händen der Christen blieb, während
alles übrige längst verloren war. Noch wurden Kreuzzüge
unternommen von Andreas Ii., König von Ungern (1217),
von Kaiser Friedrich Ii. (1228), von Ludwig dem Hei-
ligen von Frankreich (1248) nach Ägypten, (1270) gegen Tu-
nis; alle unglücklich oder doch erfolglos für den Hauptzweck.
Durch Kreuzfahrer wurde (1204) Constantinopcl erobert,
und statt des griechischen ein lateinisches Kaiserthum ge-
stiftet, das bis 1261 bestand. — Schlußbemerkung über den
Einfluß der Kreuzzüge auf das Leben und die Bildung der
Völker des Abendlandes.
9. Die Sicilianische Vesper 1282.
Neapel und Sicilien waren seit 1194 ein Erbkönigrcich des
deutschen Königs-Hauses der Hohenstaufen, das (1268) mit
dem unglücklichen C-vnradin ausstarb, dem Karl von
Anjou das väterliche Erbe entrissen hatte. Allein der Über-
mut!) der Franzosen reizte die Swiliancr zum Abfall. Jo-
hann von Prvcida bewog den König Peter von Ara-
gouieu zur Befreiung der Unterdrückten; doch war durch ei-
TM Hauptwörter (50): [T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T67: [Kaiser Türke König Jahr Ungarn Heer Land Friedrich Kreuzzug Jerusalem], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden]]
TM Hauptwörter (200): [T16: [König Heinrich Karl Frankreich Neapel Sohn England Philipp Herzog Bruder], T48: [Christ Jerusalem Sultan Mekka Araber Land Jahr Stadt Mohammed Türke], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T88: [Türke Ungarn Krieg Rußland Kaiser Sultan Wien Jahr Frieden Polen], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Extrahierte Personennamen: Gottfried Ludwigs Conrads Friedrichs Friedrichs Philipp_Augusts_von_Frankreich Philipp Augusts Richards Andreas_Ii Friedrich_Ii Friedrich Ludwig_dem_Hei- Ludwig Karl_von
Anjou Karl Prvcida Peter_von_Ara-
Extrahierte Ortsnamen: Jerusalem Asien Bagdad Johan- Jerusalem Edessa Frankreich Deutschland Jerusalem England Frankreich Neapel Sicilien
109
§. 1. Deutschland. 1273-1378.
(1304) gelang der List des Cardinals du Prat die Erhebung des
Erzbischofs von Bordeaux als Clemens V., welcher, den päbstli-
chcn Sitz in Frankreich (s. 1309 in Avignon) aufschlagend, sich
und seine Nachfolger von den Königen von Frankreich völlig ab-
hängig machte.
Zn Deutschland bewirkte Peter Aichspalter, Erzbischof von
Mainz, 1308 die Wahl des edeln, ritterlichen Grafen von Luxem-
burg, Heinrichs Vii. (1308 — 1313), welcher Böhmen, auf
das er Heinrich von Kärnthen zu verzichten zwang, seinem Sohne
Johann 1309 verlieh und darauf, von den Ghibellinen aufgefor-
dert, nach Italien zog. Zwar empfing er 1312 von einem Car-
dinallegaten die Kaiserkrone; allein er entfremdete sich sene
Partei durch ^den Versuch einer Versöhnung mit den Guelfen,
belagerte Florenz vergeblich, und seine Absicht, mit König Fried-
rich von Sicilicn verbündet, den guelfischen König Robert von
Neapel anzugreifen, wurde durch seinen Tod vereitelt *). Die
österreichische Partei erhob darauf Albrecht's I. zweiten Sohn,
Friedrich (Hl.) den Schönen (1314 — 1330), die luxembur-
gische den Herzog von Ober-Baiern Ludwig Iv. (1314 —
1347)**). Zn dem jetzt in Süd-Deutschland beginnenden Kriege
besiegten die auf des lehtern Seite getretenen Schweizer des
erstern Bruder und Hauptstütze, den Herzog Leopold, 1315 bei
Morgarten, und sie erneuerten darauf zu Brunnen ihren Bund;
Friedrich wurde von seinem Gegner und dessen Feldherrn Sey-
fried Schweppermann in der Schlacht bei Müldorf 1322 be-
siegt und gefangen, entsagte 1325 im trausnitzer Vertrage der
Krone, erhielt aber, wegen Unerfüllbarkeit desselben in die Ge-
fangenschaft zurückkehrend, Theilnahme an derselben Pabst Jo-
hann Xxii. hatte gegen Ludwig, weil er die Ghibellinen in Ita-
lien gegen ein päbsiiiches Heer unterstützt hatte, schon 1324 Bann
und Absetzung ausgesprochen, veranlaßte aber dadurch eine Ap,
pclation desselben an ein allgemeines Concil und dem pabstlichen
Ansehn nachtheilige Untersuchungen mehrerer Gelehrten. Ludwig,
durch die Ghibellinen unterstützt, empfing 1328 vom Capitana
Rom's, Sciarra Colonna, die Kaiserkrone, ließ einen (jedoch
bald von Allen verlassenen) Gegenpabst, Nicolaus (V.), wählen,
*) Varthold, der Römerzug König Heinrichs von Lüyelburg. 2
Vde. 1830.
**) Männert, Kaiser Ludwig Iv. 1812.
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TM Hauptwörter (100): [T56: [Papst Kaiser Rom Heinrich König Kirche Gregor Bischof Italien Papste], T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T158: [Papst Kaiser Iii Vii Gregor Heinrich Rom Friedrich Italien Jahr], T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T16: [König Heinrich Karl Frankreich Neapel Sohn England Philipp Herzog Bruder], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz]]
Extrahierte Personennamen: Clemens_V. Peter_Aichspalter Heinrichs Heinrichs Heinrich_von_Kärnthen Heinrich Johann Johann Robert_von
Neapel Friedrich_( Friedrich Ludwig_Iv Ludwig Leopold Leopold Friedrich Friedrich Pabst_Jo- Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig Capitana
Rom's Sciarra_Colonna Nicolaus_(V. König_Heinrichs_von_Lüyelburg Heinrichs Ludwig_Iv Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Frankreich Avignon Frankreich Deutschland Mainz Italien Süd-Deutschland Ita-
12
Der Mensch.
Die Christen theilen sich in abendländische und morgen-
ländische. Zu den abendländischen gehören
9) die Römischen Katholiken, deren überhaupt der Papst
in Rom ist;
b) die Protestanten, welche kein kirchliches Oberhaupt ha-
den, und zu denen die Lutheraner, Reformirten, die An-
hänger der Englischen Kirche (Episkopalen und Presbyterianer
oder Puritaner), evangelische Brüder oder Herrnhuter.
Unitarier. Wiedertäufer, Menoniten, Quäker u. a. ge-
hören. — Lutheraner und Resormirte nennen sich jetzt in vielen
Gegenden Deutschlands vereinigt evangelischen Christen.
Zu den morgenlandischen Christen, welche ursprünglich
alle den Patriarchen in Konstantinopel als kirchliches Ober-
haupt anerkannten, gehören die Griechischen Christen, die Ne-
storianer, die Jakobiten, Kopten und Armenier, welche
alle ihr eigenes geistliches Oberhaupt (Patriarch) haben.
Die vornehmsten Geistlichen der Christen heißen: Erzbischof,
Patriarch, Bischof, Abt, Generalsuperintendent, Probst,
Superintendent.
§. 18. Die meisten Ackerbau treibenden Völker, besonders die
gebildeten, haben sich, um gegen Unordnung gesichert zu sein und
sich gegen Angriffe fremder Völker schützen zu können, gewissen Ge-
setzen unterworfen und zur Vertheidigung ihres Landes ver-
einigt, d. h. sie bilden Staaten. In den meisten Staaten
steht Einer an der Spitze, der dafür sorgt, daß die Gesetze aus-
geübt werden und daß ein jedes Mitglied des Staats (Staatsbür-
ger) ruhig und ungestört leben kann, und der zu diesem Zwecke
Beamte, Staatsdiener ernennt, welche den Staat nach den
bestehenden Gesetzen und nach seinen Vorschriften verwalten, Ver-
brecher bestrafen, für Ordnung und Sicherheit sorgen und die Strei-
tigkeiten der Staatsbürger schlichten. Dieser Eine heißt Fürst oder
Regent, wenn er lebenslänglich regiert und wenn einer seiner
Anverwandten nach seinem Tode in seine Stelle tritt, und der
Staat, worin er herrscht, heißt eine Monarchie. Die Fürsten
führen verschiedene Titel; sie heißen Kaiser, König, Kurfürst,
Großherzog, Herzog, Fürst, Sultan, Schach, Chan,
Dei, Emir u. s. w. Hat aber ein Staat keinen Fürsten an sei-
ner Spitze, sondern wählen die Staatsbürger ein Oberhaupt oder
mehrere auf gewisse Jahre oder auf Lebenszeit, so heißt ein solcher
Staat eine Republik, ein Freistaat (Schweiz, die freien
Städte in Deutschland). Hat der Fürst das Recht, Gesetze zu ge-
den und abzuändern, Steuern aufzulegen, Krieg anzufangen und
Einrichtungen im Staate zu machen, wie er es für gut hält, so
ist eine solche Monarchie unbeschränkt (Rußland, Dänemark,
Spanien); muß er aber bei wichtigen Gesetzen, Einrichtungen und
Unternehmungen und bei neuen Auflagen die Einwilligung der Ab-
geordneten der Staatsbürger (Stände, Reichstag, Parla-
ment, Cortes, Landtag) haben, so ist eine solche Monarchie
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser]]
TM Hauptwörter (200): [T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T48: [Christ Jerusalem Sultan Mekka Araber Land Jahr Stadt Mohammed Türke], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
Extrahierte Ortsnamen: Rom Deutschlands Konstantinopel Schweiz Deutschland Dänemark Spanien
507
Mitglieder des Unterhauses, sondern auch viele Osficiere, mehrere Rechts-
gelehrte und einige andere Männer, welche kein Staatsamt bekleideten.
Viele weigerten sich die Ernennung anzunehmen. Br ad schaw, ein
Advokat von Rnf, war Präsident des Gerichtshofes, und 69 Mitglieder
waren zugegen, als am 20. Januar 1649 der König vor daß Gericht
gestellt wurde. Der König bestritt die Competen; des Gerichtshofes
und zeigte die würdigste Fassung und die edelste Besonnenheit. Die
Stimmung des zahlreich anwesenden Volkes wurde für den Angeklagten
täglich günstiger und nöthigte die Richter ihr Verfahren zu beschleuni-
gen. Bei verschlossenen Thüren, ohne dem Angeklagten einen Verthei-
diger gegeben oder ihm die Vertheidigung gestrttet zu haben, sprach der
Gerichtshof fast ohne alle Discussion die Verurth e i lung aus. Am
27. Januar wurde dem König das Urtheil publicirt: „Nachdem das
Gericht in seinem Gewissen überzeugt sei, daß er, Kar! Stuart, sich der
ihm zur Last gelegten Verbrechen schuldig gemacht habe, verdamme es
ihn als Tyrannen, Verräther, Mörder und öffentlichen Feind der Nation
zum Tode durch Trennung des Hauptes vom Rumpfe." Vier ehema-
lige königliche Räthe stellten sich persönlich vor Gericht und erklärten,
sie allein seien als Rathgeber deß unschuldig verurtheilten Königs an
allen den Schritten schuld, die man ihm zum Verbrechen angerechnet
habe, uyd nach dem Gesetze dafür verantwortlich, sie also solle man
strafen. Sie wurden aber abgewiesen, da den Machthabern nur an dem
Untergange des Königs gelegen war. Dagegen hatten Karls Gegner
den Fanatismus der Soldaten so aufgeregt, daß einige derselben dem
König ins Gesicht spuckten, als er nach der Verkündigung des Urtheils
die Sitzung verließ. Cromwell, der ein Mitglied des Gerichtshofes war,
hatte während der Sitzungen gelacht und Possen getrieben. Als ec das
Todesurtheil unterzeichnet hatte, strich er seinem Nachbar, einem eifrigen
Republikaner, die mit Tinte gefüllte Feder ins Gesicht, und dieser zö-
gerte nicht ihm dasselbe zu thun.
Nachdem das Urtheil ausgesprochen war, verstattete man dem
König nur noch drei Tage biß zur Vollstreckung desselben. Karl be-
schäftigte sich in dieser Zeit nur mit den Tröstungen der Religion. Noch
in der letzten Nacht erquickte ihn der sanfteste Schlaf. Karls ältester
Sohn sandte aus den Niederlanden, wo er sich aufhielt, einen Abge-
ordneten mit einem Blanquet, welches die Machthaber nach Belieben
ausfüllen sollten. Aber nur einige wollten hierauf eingehen. Von den
auswärtigen Mächten machten nur die vereinigten Niederlande Vorstel-
lungen zu Gunsten deß unglücklichen Monarchen. Am 30. Januar
1649 wurde Karl vor dem Schlosse Whitehall enthauptet.
Als der Scharfrichter den Kopf des Enthaupteten bei den Haaren er-
griff und mit den Worten dem Volke zeigte: „das ist der Kopf eines
Verräthers!" da machte sich der Unwille und der Abscheu der gepreßten
Herzen in einem langen und dumpf tönenden Murren Luft. Zwei
starke Reiterabtheilrurgen gerstreuten aber die Menge. Cromwell, welcher
der Hinrichtung aus einem Fenster zusah, sagte ruhig zu den Umstehen-
den °. „Nun ist die Religion gerettet und die Freiheit von Tausenden
gegründet. Die Grundpfeiler der englischen Republik sind befestigt.
Laßt uns setzt unser Leben daran wagen, den Staat blühend zu machen
und die Ruhe von außen zu erhalten."
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Extrahierte Personennamen: Karls Karls Cromwell Karl Karl Karls Karl Karl Cromwell
Extrahierte Ortsnamen: Karls Niederlanden Whitehall
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den Händen der Direktoren in Europa und der Beamten in Indien zer-
rann. Die Beamten erlaubten sich jede Art von Unterschleif und be-
drückten die Eingebornen, während die Kompagnie immer in neue Kriege,
in Verlegenheiten und Schulden verwickelt wurde. Die Direktoren in
London waren die Vorgesetzten, unter denen die vier Präsidentschaften
standen. Jeder Präsident handelte für sich. Diesen Uebeln suchte die
Regierung durch die Regulationsakte (1773) zu steuern. Eine
neue Organisation der Kompagnie sollte theils der Regierung in Indien
Einheit verleihen, theils sie in Abhängigkeit von der Krone bringen. Die
Hauptpunkte der Akte waren, bessere Bestimmungen in der Wahl der
24 Direktoren, Erhöhung der Stimmfähigkeit in der Generalversamm-
lung, Erhebung deß Gouverneurs von Bengalen zum Generalgouver-
neur aller britischen Besitzungen, Gründung eines obersten Gerichts-
hoses, königliche Sanction für gewisse Akte und daß Recht des Veto's.
Durch diese neue Einrichtung wurde für die Abhängigkeit von dem
Mutterlande etwas, für Indien und die Kompagnie aber wenig gewon-
nen. Die Verwaltung wurde konzentrirter, aber es wurde kein dauern-
der Friede. Um zu bestehn, wurde das Erobern Nothwendigkeit. Die
Bedrückungen erzeugten Widerstand, der Widerstand Kriege mit den Ein-
gebornen und den sie unterstützenden Franzosen. Ein ausgezeichneter
Mann, Warren Hastings, wurde 1774 zum Gouverneur von In-
dien ernannt. Er hat unter den schwierigsten und bedenklichsten Um-
ständen die englische Herrschaft in Ostindien gerettet und das, was
Clive gegründet und begonnen hatte, glücklich erhalten und glänzend
erweitert. Freilich erlaubte er sich auch Hinterlist und Raubsucht, Ver-
schwendung und daß schmutzige Verfahren einer Handelsklugheit, die
mit der einen Hand ein blutiges Schwert schwingt, um den leeren
Beutel in der andern zu füllen. Hastings hat mit den Maratten,
mit Hyder Ali und mit dessen Sohn Tippo Saib blutige Kriege
geführt. Allein der glückliche Ausgang dieser Kriege und alle Erpress
sungen verbesserten die Geschäfts - und Handelslage der Kompagnie
nicht. Sie konnte ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, man hielt sie für
bankerutt, und zugleich bildete sie einen Staat im Staate. Es wurde
deshalb verlangt, daß die Kompagnie unter strengere Aufsicht der Regie-
rung und des Parlaments gestellt werde. Die Bill, welche Fox als
Minister zur besseren Verwaltung der ostindischen Angelegenheiten bean-
tragte, wurde vom Parlament nicht angenommen. Dagegen setzte
William Pitt, der jüngere Sohn des verstorbenen Lord Chatam, sei-
nen Vorschlag durch (1784). Den Direktoren und Aktionären wurde
eine oberaufsichtliche Behörde zur Seite gesetzt, welche aus sechs vom
Könige ernannten Mitgliedern des geheimen Raths besteht. Die Wirk-
samkeit derselben erstreckt sich auf alle Staats- und Kriegsangelegenhei-
ten der Gesellschaft, mit Ausschluß des Handels. Alle Berichte aus
Indien und alle Befehle und Verordnungen nach Indien müssen ihr
vorgelegt werden, und es steht ihr frei, die Befehle und Verordnungen
zu verändern, ja in Fällen dringender Nothwendigkeit kann sie eigne
Befehle, ohne Mittheilung an die Direktoren, erlassen. Die Ernennung
deß höchsten Kriegßbesehlshabers gebührt dem König; er kann auch den
General-Gouverneur, die Vorsteher und Glieder der drei Regierungen
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