Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Zweiter oder höherer Kursus - S. 808

1850 - Weilburg : Lanz
808 Die einzelnen Länder Asien's. §. 946. Die Staats Verfassung ist monarchisch, aber keineswegs unumschränkt. Sie beruht zugleich auf der Gnmd- Jdce einer patriarchalischen Regierung. Der Kaiser führt den Titel „Sohn des Himmels", wird als Vater seines Volkes verehrt und mit dem heiligen Namen des "großen Vaters" angerufen. Nur zehnmal zeigt er sich öffentlich während eines Jahres. Der jetzige Kaiser heißt Tao Kuang, geb. 1784, der seit dem 2. Sept. 1820 regiert. Die Thronfolge ist erblich in männlicher Linie; doch wird das Recht der Erstgeburt nicht immer beobachtet. Die vornehmsten Reichsbeamten sind in Europa unter den: Namen der Man- darinen bekannt und bestehen aus zwei Abtheilungen, nämlich den Civil- und Kriegsbeamten. Sie stehen hinsichtlich ihrer Dienstführung unter strenger Aufsicht und werden in gewissen Fällen sogar mit Stockschlägen bestraft. Ein Geschlechts- odcr Erbadel ist nicht vorhanden. Das übrige Volk theilt sich in Gelehrte, Krieger, Geistliche, Bauern und Gewerbsleute. Sehr zahlreich sind die Priester des Fo, die den Europäern unter dem Namen Bonzen bekannt und bei den Chinesen sehr verachtet sind. In Ansehung der Religion herrscht vollkommene Freiheit; von einer kirchlichen Verfassung zeigt sich keine Spur. §. 947. Die Einkünfte des gesummten chinesischen Reiches (§. 64. 12), theils in Lieferungen von Getreide, besonders Reiß und Korn, theils in Geld bestehend, mögen etwa 480 Mill. Gulden betragen. Die Kriegsmacht soll gegen 1 Mill. Streiter zählen, unter denen sich 60,000 Seesoldaten befinden. Alle sind schlecht bewaffnet, dagegen aber mit großen Sonnenschirmen versehen. Die Flotte besteht aus 1753 Fahrzeugen, von welchen ein jedes höchstens 20 Kanonen hat. §. 948. Das eigentliche China wird in achtzehn Provinzen eingetheilt. — 1) Nord-Provinzen sind vier. — Peking, die Hauptstadt des Reiches, die Residenz des Kaisers und zugleich die größte Stadt der Erde, breitet sich im nördlichen Theile des Landes in einer Ebene aus, besteht aus der Thron- stadt und der Altstadt, die einen Umfang von 4% Meilen

2. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 215

1836 - Leipzig : Schumann
215 Iii. Kultur-Geographie. derativsystem. Beispiele sind Deutschland, wo der Bundestag, die schweizerische Eidgenossenschaft, wo die Lagsatzung, und die vereinigten Staaten von Nord-Amerika, wo der Kongreß die höchste Gewalt ausübt. §. 920. Ein monarchischer Staat ist ein solcher, wo die oberste Gewalt in den Handen eines einzigen Menschen, des Mon- archen, liegt. Er herrscht entweder auf Lebenszeit, und die Mon- archie ist eine W a h l m o na r ch i e, wie früher in Polen, öder er erbt seine Würde durch das Recht der Geburt, wie gegenwärtig in Europa überall, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo der Papst ein geistlicher Wahlmonarch ist. §. 921. In einer ab so luten oder unumschränkten Mon- archie giebt der Herrscher ganz nach Laune und Gutdünken Ge- setze für Alle, wie z. B. in Rußland, Sardinien, Neapel rc. Kann er nach Gutdünken über Leben, Freiheit und Eigenthum seiner Un- tergebenen schalten und walten, so ist es ein Despot, wie der persische Schah, der türkische Sultan. Kann er nicht nach Gutdün- ken, sondern nur mit Zustimmung der Abgeordneten des Volkes, Gesetze geben und Al^aben auflegen, so ist er ein constitutio- neller oder eingeschränkter Monarch, wie der König von Nor- wegen, von Großbritannien, von Würtemberg rc. 8- 922. Die erste und natürlichste Autorität, die sich in den Urzeiten zugleich mit den ersten Ansängen einiger Gesittung bildete, war wohl die patriarchalische. Die Patriarchen oder Stamm- und Familienhäupter hatten über ihre Familien- oder Stammesge- nossen eine gewisse, in ihrem natürlichen Standpunkte beruhende Gewalt, wie z. B. Abraham. Aehnliches finden wir noch jetzt in Lappland, aus Grönland, auf Neu-Holland und in einigen an- deren Gegenden. §. 923. Als die Familien größer und zahlreicher wurden und zu gegenseitiger Vertheidigung gegen feindliche Angriffe sich verbün- deten, traten Patriarchen an die Spitze ihres ganzen Stammes als Häuptlinge oder Emire. Noch jetzt sind auch hiefür zahl- reiche Beispiele vorhanden. Die Häuptlinge führen verschiedene Namen, in Nord-Amerika heißen sie Sachems, in Süd-Amerika Kaziken, in Asien Khane. Bei kriegerischen Völkern, wie bei den Germanen, traten oft ärmere Leute oder nachgeborene Söhne begüterter Familien in das Gefolge eines reichen und kühnen Man- nes; dieser kam oft mit ihrer Hülfe zu großem Ansehen, gründete sich eine Herrschaft und wurde König; diese Könige waren dem- nach glückliche Soldaten. Unterwarf ein solcher mehre Staaten, bildeten die ihm gehorchenden Länder ein Reich, so hieß er Kaiser, im Oriente Rajah, Schah, Sultan. §. 924. Der Einfluß, welchen die Häuptlinge bei wilden und barbarischen Völkern ausüben, ist mehrentheils in dem Ansehen be- gründet, das sie durch persönliche Lapferkeit, ihre Erfahrung und durch hervorragende Eigenschaften überhaupt sich zu verschaffen wis- sen. Im Rathe hat der Aelteste oder Weiseste das meiste Gewicht, Anführer im Kriege ist der Tapferste. So war es bei den Germa- nen, und ist es noch jetzt bei den Indianerstämmen Nord-Amerika's

3. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 218

1836 - Leipzig : Schumann
218 Allgemeine Erdkunde. waltung der Staaten herrscht so viel Regelmäßigkeit als mit dem Despotismus nur immer vereinbar ist. — In Japan war der Da tri oder geistliche Kaiser ursprünglich Herrscher; der Oberbe- fehlshaber seines Heeres, Kubo oder Seogun genannt, riß jedoch im Jahre 1585 alle Macht an sich, und das Reich ist seitdem keine Lheokratie mehr, obwohl der geistliche Kaiser noch vorhanden ist und vom weltlichen hochgeehrt wird, sondern eine absolute Monar- chie. Es giebt im Lande eine Menge Damios oder erblicher Für- sten, große Lehensherren, die aber vom Seogun sehr abhängig sind. 8. 931. In Amerika waltet in allen Staaten, mit Ausnahme des Kaiserthums Brasilien und des Diktatorats Paraguay, die republikanische Regierungsform vor; die gesetzgebende Gewalt gehört den im Eongresse versammelten Abgeordneten der Würger, die vollziehende dem Präsidenten. In der politischen Geo- graphie werden die Grundzüge der einzelnen Verfassungen berührt werden. §. 932. Der Charakter der absoluten Monarchie Euro- pa's ist ein mehr oder weniger milder, je nach der Kulturstufe, welche das beherrschte Volk einnimmt. In der eingeschränkten hat der Fürst die vollziehende Gewalt und ernennt die Richter. Die gesetzgebende Gewalt ist zwischen ihm und den Abgeordneten des Volkes, oder in manchen Staaten gewisser Körperschaften, getheilt. Ehe ein Gesetz in Kraft treten kann, müssen beide ihre Zustimmung zu demselben gegeben haben. Außer den Abgeordneten des Volkes giebt es in vielen Staaten noch eine zweite Versammlung, die mit jenen gleiche Rechte hat, und wie in England und Frankreich in manchen Fällen, z. B. Hochverrath, oberster Gerichtshof ist, auch in den meisten Staaten über angeklagte Minister Recht zu sprechen hat. Diese Körperschaft ist entweder erblich, wie in England das Oberhaus oder Haus der Lords, oder der König ernennt, wie in Frankreich, die Pairs auf Lebenszeit, oder es sitzen vom Für- sten ernannte Mitglieder sowohl, als erbliche in der Versammlung, wie in einigen deutschen Staaten, oder endlich die Mitglieder wer- den aus gewissen Kategorien vom Volke gewählt, wie die Senato- ren in Belgien. Diese das Volk oder gewisse Klassen desselben vertretenden Körperschaften heißen in England Parlament, in Spanien und Portugal Cortes, in Nordniederland General- staaten, in Belgien und Amerika Kongreß, in Frankreich Kam- mern, in Schweden Reichsstände, in Norwegen Storthing, in Deutschland Landstände. Religionen. §. 933. Sämmtliche Religionen auf Erden zerfallen in zwei große Abtheilungen, in solche nämlich, welche nur einen Gott, den Schöpfer aller Dinge, annehmen, monotheistische Religionen, wie das Judenthum, Christenthum und der Mohammedanismus, oder sie sind polytheistische, d. h. sie nehmen mehr als einen Gott an, wie das gesammte Heidenthum. §. 934. Es giebt gegenwärtig auf Erden noch mehr als 400,000,000 Menschen, die sich zum Hcidenthume bekennen. Unter

4. Ausgewählte Lesestücke aus deutschen prosaischen Musterschriften für höhere Bürgerschulen und die unteren Klassen der Gymnasien - S. 259

1810 - Berlin : Realschulbuchh.
259 Historische Darstellung. Zwischen Frankreich und England hatte sein Vater entschieden, sein Vater dem König Ludwig, und wechselsweise Lancaster und Aork, Zuflucht gegeben; froher blühete nie ein Land ; auch Karl, wenn er nicht Hütte wollen Alexander seyn, war ein vortrefflicher Fürst. Er wurde zu Nancy feierlich ausgesetzt. Rene, (nach der alten Sitte, wenn im ritterlichen Kampf einer seinen Feind erschlug) mit einem bis an den Gürtel hängenden goldnen Bart, übrigens im Trauerkleide, trat vor ihm an der Spitze des Hofs, nahm feine Hand, und sprach: „Lieber Vet- ter, Ihr habt uns viel Unglück gemacht; Eure Seele habe Gott." Johann v. Müller. 5. Der Bruder Klaus. Der Bruder Klaus,^ aus einem guten, vielleicht in alten Zeiten Ennetbürgischen Geschlechte Löwen- brugger, selbst aber genannt von der Flüe, bei Saxeln in Obwalden, wo er mit seinen Aeltern und" Kindern sein Gut wirthete, hatte in den ersten fünf- zig Jahren seines Lebens alle gemeinen Pflichten wohl erfüllt. Seine Jugend war arbeitsam und untadelhaft; in seinem Ehestand hatte er zehn Kin- der gezeugt; bei Ragaz und in dem Thurgauer Krieg Tapferkeit mit Menschlichkeit verbunden; als Land- rarh eine eigne Geschicklichkeit bewiesen, vorkom- mende Angelegenheiten zu gutem Ende zu führen. Es lag aber in diesem Manne ein außerordentlich inniges Gefühl für die erste Quelle, das Wesen von Allem, das Ewige, durch kein Buch, (er konnte- nicht lesen) und, so viel man weiß, durch keinen Umgang entzündet, sondern hervorgegangen aus dem inwohnenden Gott; nicht finster, (es gab we? ntg abzubüßen in so schuldlosem Leben) und weit entfernt von verachtendem Stolz (seine Religion, war in Gehorsam und Liebe). Da er keinen hohem

5. Geschichte der Römer - S. 281

1836 - Leipzig : Baumgärtner
zahlreicher Nachkommenschaft zu vergrößern und beschrankte den Lurus un Privatleben durch Gesetze (leges Juliae). Wie er den in Unord- nung gerathenen Kalender verbesserte, ist schon S. 20 erwähnt worden» Wahrend er durch diese und viele andere Gesetze und Einrichtun- gen die Ruhe der Stadt und des Staates herzustellen und seine Ge- walt zu befestigen bemüht war, erfuhr er, daß seine Gegenwart in Spanien nöthig sey, um die unter En ejus und- Ser tus Pom- pejus wieder auflebende Macht der alten Republik zu vernichten. Sie hatten ans Eingeborenen, römischen Kolonisten und alten Soldaten dreizehn Legionen zusammengebracht; das ganze Land war ihnen zu- gethan. Casar ließ daher seinen Unterftldherrn Lepidus (Magister equitum) mit acht Prafecten in Rom zurück, begab sich im Herbst 46 nach Spanien und landete in Sagunrum. Truppen zogen aus Ita- lien zur Verstärkung der schon in Spanien befindlichen nach. Der Kriegsschauplatz war am Batis, j. Guadalquivir, Cordova der Haupt- platz der Pompejaner. Nach mehreren Gefechten begegneten sich beide Armeen im Monat Marz in der Ebene von Munda, einer ansehn- lichen Stadt, welche drei spanische Meilen vom heutigen Dorfe Munda, in der Gegend von Ronda im Königreich Granada lag. Hier kam es am 17. Marz 45 zu einer Hauptschlacht. Als Casar seine Linien weichen sah, ergriff er selbst Schild und Schwert und trat als Legions- soldat in die Reihen, indem er ausrief: „Das wird das Ziel meines Lebens und eurer Kriegsdienste seyn!" So erneuerte er das Gefecht und siegte. Es fielen 30,000 Feinde, darunter Labienus und Varus, die aus Afrika entronnen waren. Der Sieger gestand: „ oft habe er um den Sieg, diesmal aber um das Leben gekämpft." En. Pom- pejus ward auf der Flucht niedergehauen, Sertus.entkam in die celti- berischen Gebirge, sammelte die Entkommenen und führte ein unstetes Rauberleben. Nach Beendigung aller dieser Bürgerkriege eilte Casar nach Rom, wo er einen Triumph hielt und mit übermenschlichen Ehren überhäuft wurde. Die Dictatur erhielt er für immer, daher Diotator perpetuas, so wie den Titel Imperator, als beständiger Oberfeldherr. Den Monat Ouintilis nannte man ihmzu Ehren Julius. Die Magistratspersonen mußten beim Antritt ihres Amtes schworen, keinem von Casars Beschlüssen entgegen zu arbeiten. So konnte er als unumschränkter Herrscher walten, und da er keinen Feind mehr zu fürchten hatte, so war er mich gnädig gegen seine frühern Gegner, rief die Verbannten zurück, versöhnte sich mit seinen Feinden und gab ihnen hohe Stellen in der Armee und in der Stadt. Nicht blos Kriegsthatcn, sondern auch nützliche Werke des

6. Andeutungen für den vorbereitenden Unterricht in der allgemeinen Geschichte - S. 24

1835 - Stendal : Franzen und Große
24 obcrt im Juli 1099. Gottfried stirbt 1100, und Balduin wird König von Jerusalem. Unterdessen waren zwei andere große Heerhaufen nach Asien übergegangen, um Bagdad zu erobern. Aber beide fanden getrennt auf dem Zuge durch Klcinasien schmählichen Untergang (1101). Stiftung der Ritterorden der Johan- niter (1113) und der Tempelherren (1118). Sie waren die kräftigsten Verthcidiger des Königreichs Jerusalem, das durch den Verlust von Antiochien (1139) und Edessa (1144) feine Vormauern verlor, und nach dem mißlungenen Zuge Ludwigs Vii. von Frankreich und Conrads Iii. von Deutschland (1147 —1149) immer mehr geschmälert wurde, bis endlich Jerusalem selbst dem großem Saladin übergeben werden mußte (1187). Dies Unglück veranlaßte den Zug Kaiser Friedrichs des Rothbarts, Philipp Augusts von Frankreich und Richards (Löwenherz) von England. Stiftung des deut- schen Ordens und Eroberung von Ptolcmais (1191), welche Festung bis 1291 in den Händen der Christen blieb, während alles übrige längst verloren war. Noch wurden Kreuzzüge unternommen von Andreas Ii., König von Ungern (1217), von Kaiser Friedrich Ii. (1228), von Ludwig dem Hei- ligen von Frankreich (1248) nach Ägypten, (1270) gegen Tu- nis; alle unglücklich oder doch erfolglos für den Hauptzweck. Durch Kreuzfahrer wurde (1204) Constantinopcl erobert, und statt des griechischen ein lateinisches Kaiserthum ge- stiftet, das bis 1261 bestand. — Schlußbemerkung über den Einfluß der Kreuzzüge auf das Leben und die Bildung der Völker des Abendlandes. 9. Die Sicilianische Vesper 1282. Neapel und Sicilien waren seit 1194 ein Erbkönigrcich des deutschen Königs-Hauses der Hohenstaufen, das (1268) mit dem unglücklichen C-vnradin ausstarb, dem Karl von Anjou das väterliche Erbe entrissen hatte. Allein der Über- mut!) der Franzosen reizte die Swiliancr zum Abfall. Jo- hann von Prvcida bewog den König Peter von Ara- gouieu zur Befreiung der Unterdrückten; doch war durch ei-

7. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 109

1835 - Berlin : Trautwein
109 §. 1. Deutschland. 1273-1378. (1304) gelang der List des Cardinals du Prat die Erhebung des Erzbischofs von Bordeaux als Clemens V., welcher, den päbstli- chcn Sitz in Frankreich (s. 1309 in Avignon) aufschlagend, sich und seine Nachfolger von den Königen von Frankreich völlig ab- hängig machte. Zn Deutschland bewirkte Peter Aichspalter, Erzbischof von Mainz, 1308 die Wahl des edeln, ritterlichen Grafen von Luxem- burg, Heinrichs Vii. (1308 — 1313), welcher Böhmen, auf das er Heinrich von Kärnthen zu verzichten zwang, seinem Sohne Johann 1309 verlieh und darauf, von den Ghibellinen aufgefor- dert, nach Italien zog. Zwar empfing er 1312 von einem Car- dinallegaten die Kaiserkrone; allein er entfremdete sich sene Partei durch ^den Versuch einer Versöhnung mit den Guelfen, belagerte Florenz vergeblich, und seine Absicht, mit König Fried- rich von Sicilicn verbündet, den guelfischen König Robert von Neapel anzugreifen, wurde durch seinen Tod vereitelt *). Die österreichische Partei erhob darauf Albrecht's I. zweiten Sohn, Friedrich (Hl.) den Schönen (1314 — 1330), die luxembur- gische den Herzog von Ober-Baiern Ludwig Iv. (1314 — 1347)**). Zn dem jetzt in Süd-Deutschland beginnenden Kriege besiegten die auf des lehtern Seite getretenen Schweizer des erstern Bruder und Hauptstütze, den Herzog Leopold, 1315 bei Morgarten, und sie erneuerten darauf zu Brunnen ihren Bund; Friedrich wurde von seinem Gegner und dessen Feldherrn Sey- fried Schweppermann in der Schlacht bei Müldorf 1322 be- siegt und gefangen, entsagte 1325 im trausnitzer Vertrage der Krone, erhielt aber, wegen Unerfüllbarkeit desselben in die Ge- fangenschaft zurückkehrend, Theilnahme an derselben Pabst Jo- hann Xxii. hatte gegen Ludwig, weil er die Ghibellinen in Ita- lien gegen ein päbsiiiches Heer unterstützt hatte, schon 1324 Bann und Absetzung ausgesprochen, veranlaßte aber dadurch eine Ap, pclation desselben an ein allgemeines Concil und dem pabstlichen Ansehn nachtheilige Untersuchungen mehrerer Gelehrten. Ludwig, durch die Ghibellinen unterstützt, empfing 1328 vom Capitana Rom's, Sciarra Colonna, die Kaiserkrone, ließ einen (jedoch bald von Allen verlassenen) Gegenpabst, Nicolaus (V.), wählen, *) Varthold, der Römerzug König Heinrichs von Lüyelburg. 2 Vde. 1830. **) Männert, Kaiser Ludwig Iv. 1812.

8. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 12

1832 - Hannover : Hahn
12 Der Mensch. Die Christen theilen sich in abendländische und morgen- ländische. Zu den abendländischen gehören 9) die Römischen Katholiken, deren überhaupt der Papst in Rom ist; b) die Protestanten, welche kein kirchliches Oberhaupt ha- den, und zu denen die Lutheraner, Reformirten, die An- hänger der Englischen Kirche (Episkopalen und Presbyterianer oder Puritaner), evangelische Brüder oder Herrnhuter. Unitarier. Wiedertäufer, Menoniten, Quäker u. a. ge- hören. — Lutheraner und Resormirte nennen sich jetzt in vielen Gegenden Deutschlands vereinigt evangelischen Christen. Zu den morgenlandischen Christen, welche ursprünglich alle den Patriarchen in Konstantinopel als kirchliches Ober- haupt anerkannten, gehören die Griechischen Christen, die Ne- storianer, die Jakobiten, Kopten und Armenier, welche alle ihr eigenes geistliches Oberhaupt (Patriarch) haben. Die vornehmsten Geistlichen der Christen heißen: Erzbischof, Patriarch, Bischof, Abt, Generalsuperintendent, Probst, Superintendent. §. 18. Die meisten Ackerbau treibenden Völker, besonders die gebildeten, haben sich, um gegen Unordnung gesichert zu sein und sich gegen Angriffe fremder Völker schützen zu können, gewissen Ge- setzen unterworfen und zur Vertheidigung ihres Landes ver- einigt, d. h. sie bilden Staaten. In den meisten Staaten steht Einer an der Spitze, der dafür sorgt, daß die Gesetze aus- geübt werden und daß ein jedes Mitglied des Staats (Staatsbür- ger) ruhig und ungestört leben kann, und der zu diesem Zwecke Beamte, Staatsdiener ernennt, welche den Staat nach den bestehenden Gesetzen und nach seinen Vorschriften verwalten, Ver- brecher bestrafen, für Ordnung und Sicherheit sorgen und die Strei- tigkeiten der Staatsbürger schlichten. Dieser Eine heißt Fürst oder Regent, wenn er lebenslänglich regiert und wenn einer seiner Anverwandten nach seinem Tode in seine Stelle tritt, und der Staat, worin er herrscht, heißt eine Monarchie. Die Fürsten führen verschiedene Titel; sie heißen Kaiser, König, Kurfürst, Großherzog, Herzog, Fürst, Sultan, Schach, Chan, Dei, Emir u. s. w. Hat aber ein Staat keinen Fürsten an sei- ner Spitze, sondern wählen die Staatsbürger ein Oberhaupt oder mehrere auf gewisse Jahre oder auf Lebenszeit, so heißt ein solcher Staat eine Republik, ein Freistaat (Schweiz, die freien Städte in Deutschland). Hat der Fürst das Recht, Gesetze zu ge- den und abzuändern, Steuern aufzulegen, Krieg anzufangen und Einrichtungen im Staate zu machen, wie er es für gut hält, so ist eine solche Monarchie unbeschränkt (Rußland, Dänemark, Spanien); muß er aber bei wichtigen Gesetzen, Einrichtungen und Unternehmungen und bei neuen Auflagen die Einwilligung der Ab- geordneten der Staatsbürger (Stände, Reichstag, Parla- ment, Cortes, Landtag) haben, so ist eine solche Monarchie

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 507

1858 - Weimar : Böhlau
507 Mitglieder des Unterhauses, sondern auch viele Osficiere, mehrere Rechts- gelehrte und einige andere Männer, welche kein Staatsamt bekleideten. Viele weigerten sich die Ernennung anzunehmen. Br ad schaw, ein Advokat von Rnf, war Präsident des Gerichtshofes, und 69 Mitglieder waren zugegen, als am 20. Januar 1649 der König vor daß Gericht gestellt wurde. Der König bestritt die Competen; des Gerichtshofes und zeigte die würdigste Fassung und die edelste Besonnenheit. Die Stimmung des zahlreich anwesenden Volkes wurde für den Angeklagten täglich günstiger und nöthigte die Richter ihr Verfahren zu beschleuni- gen. Bei verschlossenen Thüren, ohne dem Angeklagten einen Verthei- diger gegeben oder ihm die Vertheidigung gestrttet zu haben, sprach der Gerichtshof fast ohne alle Discussion die Verurth e i lung aus. Am 27. Januar wurde dem König das Urtheil publicirt: „Nachdem das Gericht in seinem Gewissen überzeugt sei, daß er, Kar! Stuart, sich der ihm zur Last gelegten Verbrechen schuldig gemacht habe, verdamme es ihn als Tyrannen, Verräther, Mörder und öffentlichen Feind der Nation zum Tode durch Trennung des Hauptes vom Rumpfe." Vier ehema- lige königliche Räthe stellten sich persönlich vor Gericht und erklärten, sie allein seien als Rathgeber deß unschuldig verurtheilten Königs an allen den Schritten schuld, die man ihm zum Verbrechen angerechnet habe, uyd nach dem Gesetze dafür verantwortlich, sie also solle man strafen. Sie wurden aber abgewiesen, da den Machthabern nur an dem Untergange des Königs gelegen war. Dagegen hatten Karls Gegner den Fanatismus der Soldaten so aufgeregt, daß einige derselben dem König ins Gesicht spuckten, als er nach der Verkündigung des Urtheils die Sitzung verließ. Cromwell, der ein Mitglied des Gerichtshofes war, hatte während der Sitzungen gelacht und Possen getrieben. Als ec das Todesurtheil unterzeichnet hatte, strich er seinem Nachbar, einem eifrigen Republikaner, die mit Tinte gefüllte Feder ins Gesicht, und dieser zö- gerte nicht ihm dasselbe zu thun. Nachdem das Urtheil ausgesprochen war, verstattete man dem König nur noch drei Tage biß zur Vollstreckung desselben. Karl be- schäftigte sich in dieser Zeit nur mit den Tröstungen der Religion. Noch in der letzten Nacht erquickte ihn der sanfteste Schlaf. Karls ältester Sohn sandte aus den Niederlanden, wo er sich aufhielt, einen Abge- ordneten mit einem Blanquet, welches die Machthaber nach Belieben ausfüllen sollten. Aber nur einige wollten hierauf eingehen. Von den auswärtigen Mächten machten nur die vereinigten Niederlande Vorstel- lungen zu Gunsten deß unglücklichen Monarchen. Am 30. Januar 1649 wurde Karl vor dem Schlosse Whitehall enthauptet. Als der Scharfrichter den Kopf des Enthaupteten bei den Haaren er- griff und mit den Worten dem Volke zeigte: „das ist der Kopf eines Verräthers!" da machte sich der Unwille und der Abscheu der gepreßten Herzen in einem langen und dumpf tönenden Murren Luft. Zwei starke Reiterabtheilrurgen gerstreuten aber die Menge. Cromwell, welcher der Hinrichtung aus einem Fenster zusah, sagte ruhig zu den Umstehen- den °. „Nun ist die Religion gerettet und die Freiheit von Tausenden gegründet. Die Grundpfeiler der englischen Republik sind befestigt. Laßt uns setzt unser Leben daran wagen, den Staat blühend zu machen und die Ruhe von außen zu erhalten."

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 537

1858 - Weimar : Böhlau
537 den Händen der Direktoren in Europa und der Beamten in Indien zer- rann. Die Beamten erlaubten sich jede Art von Unterschleif und be- drückten die Eingebornen, während die Kompagnie immer in neue Kriege, in Verlegenheiten und Schulden verwickelt wurde. Die Direktoren in London waren die Vorgesetzten, unter denen die vier Präsidentschaften standen. Jeder Präsident handelte für sich. Diesen Uebeln suchte die Regierung durch die Regulationsakte (1773) zu steuern. Eine neue Organisation der Kompagnie sollte theils der Regierung in Indien Einheit verleihen, theils sie in Abhängigkeit von der Krone bringen. Die Hauptpunkte der Akte waren, bessere Bestimmungen in der Wahl der 24 Direktoren, Erhöhung der Stimmfähigkeit in der Generalversamm- lung, Erhebung deß Gouverneurs von Bengalen zum Generalgouver- neur aller britischen Besitzungen, Gründung eines obersten Gerichts- hoses, königliche Sanction für gewisse Akte und daß Recht des Veto's. Durch diese neue Einrichtung wurde für die Abhängigkeit von dem Mutterlande etwas, für Indien und die Kompagnie aber wenig gewon- nen. Die Verwaltung wurde konzentrirter, aber es wurde kein dauern- der Friede. Um zu bestehn, wurde das Erobern Nothwendigkeit. Die Bedrückungen erzeugten Widerstand, der Widerstand Kriege mit den Ein- gebornen und den sie unterstützenden Franzosen. Ein ausgezeichneter Mann, Warren Hastings, wurde 1774 zum Gouverneur von In- dien ernannt. Er hat unter den schwierigsten und bedenklichsten Um- ständen die englische Herrschaft in Ostindien gerettet und das, was Clive gegründet und begonnen hatte, glücklich erhalten und glänzend erweitert. Freilich erlaubte er sich auch Hinterlist und Raubsucht, Ver- schwendung und daß schmutzige Verfahren einer Handelsklugheit, die mit der einen Hand ein blutiges Schwert schwingt, um den leeren Beutel in der andern zu füllen. Hastings hat mit den Maratten, mit Hyder Ali und mit dessen Sohn Tippo Saib blutige Kriege geführt. Allein der glückliche Ausgang dieser Kriege und alle Erpress sungen verbesserten die Geschäfts - und Handelslage der Kompagnie nicht. Sie konnte ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, man hielt sie für bankerutt, und zugleich bildete sie einen Staat im Staate. Es wurde deshalb verlangt, daß die Kompagnie unter strengere Aufsicht der Regie- rung und des Parlaments gestellt werde. Die Bill, welche Fox als Minister zur besseren Verwaltung der ostindischen Angelegenheiten bean- tragte, wurde vom Parlament nicht angenommen. Dagegen setzte William Pitt, der jüngere Sohn des verstorbenen Lord Chatam, sei- nen Vorschlag durch (1784). Den Direktoren und Aktionären wurde eine oberaufsichtliche Behörde zur Seite gesetzt, welche aus sechs vom Könige ernannten Mitgliedern des geheimen Raths besteht. Die Wirk- samkeit derselben erstreckt sich auf alle Staats- und Kriegsangelegenhei- ten der Gesellschaft, mit Ausschluß des Handels. Alle Berichte aus Indien und alle Befehle und Verordnungen nach Indien müssen ihr vorgelegt werden, und es steht ihr frei, die Befehle und Verordnungen zu verändern, ja in Fällen dringender Nothwendigkeit kann sie eigne Befehle, ohne Mittheilung an die Direktoren, erlassen. Die Ernennung deß höchsten Kriegßbesehlshabers gebührt dem König; er kann auch den General-Gouverneur, die Vorsteher und Glieder der drei Regierungen
   bis 10 von 615 weiter»  »»
615 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 615 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 1
1 5
2 4
3 1
4 41
5 5
6 13
7 7
8 1
9 1
10 234
11 38
12 92
13 0
14 8
15 1
16 6
17 1
18 0
19 3
20 10
21 2
22 6
23 4
24 2
25 56
26 45
27 26
28 23
29 2
30 0
31 322
32 16
33 6
34 78
35 18
36 10
37 196
38 0
39 8
40 13
41 12
42 107
43 6
44 1
45 20
46 86
47 5
48 1
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 19
1 105
2 55
3 122
4 95
5 6
6 13
7 166
8 935
9 545
10 17
11 8
12 16
13 18
14 17
15 163
16 276
17 615
18 19
19 51
20 1301
21 14
22 11
23 142
24 5
25 88
26 36
27 23
28 26
29 133
30 31
31 12
32 65
33 149
34 121
35 21
36 159
37 91
38 48
39 53
40 29
41 741
42 34
43 170
44 54
45 95
46 76
47 9
48 7
49 1
50 6
51 46
52 58
53 79
54 10
55 36
56 431
57 16
58 72
59 84
60 148
61 35
62 60
63 407
64 162
65 36
66 115
67 511
68 439
69 167
70 7
71 107
72 312
73 72
74 489
75 30
76 47
77 70
78 86
79 37
80 35
81 0
82 38
83 184
84 6
85 15
86 255
87 18
88 32
89 175
90 78
91 4
92 455
93 19
94 70
95 74
96 617
97 62
98 835
99 162

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 79
1 117
2 251
3 100
4 200
5 163
6 76
7 109
8 41
9 261
10 254
11 25
12 124
13 39
14 6
15 289
16 450
17 41
18 137
19 323
20 35
21 57
22 352
23 68
24 72
25 33
26 424
27 339
28 29
29 136
30 259
31 128
32 16
33 2158
34 59
35 45
36 9
37 265
38 10
39 281
40 319
41 55
42 76
43 117
44 111
45 79
46 106
47 66
48 249
49 394
50 232
51 249
52 64
53 72
54 307
55 261
56 106
57 69
58 410
59 2521
60 33
61 85
62 396
63 246
64 271
65 289
66 3
67 64
68 88
69 102
70 30
71 187
72 154
73 399
74 187
75 240
76 30
77 411
78 24
79 156
80 279
81 1966
82 51
83 24
84 21
85 441
86 25
87 59
88 198
89 50
90 11
91 284
92 491
93 58
94 14
95 17
96 3
97 239
98 171
99 80
100 1589
101 7
102 323
103 306
104 34
105 40
106 127
107 23
108 108
109 46
110 99
111 101
112 186
113 42
114 41
115 109
116 311
117 30
118 181
119 26
120 302
121 385
122 15
123 84
124 134
125 47
126 53
127 488
128 305
129 160
130 32
131 433
132 271
133 29
134 112
135 5
136 985
137 16
138 61
139 10
140 182
141 14
142 141
143 705
144 66
145 265
146 281
147 43
148 280
149 65
150 188
151 150
152 289
153 34
154 59
155 243
156 412
157 95
158 334
159 83
160 21
161 148
162 364
163 341
164 37
165 149
166 526
167 117
168 24
169 201
170 60
171 458
172 155
173 510
174 31
175 980
176 137
177 1921
178 33
179 775
180 28
181 380
182 729
183 636
184 175
185 67
186 95
187 419
188 30
189 470
190 145
191 285
192 256
193 35
194 230
195 56
196 245
197 196
198 98
199 101