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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 793

1877 - Leipzig : Teubner
Nursia — Feste, auf welche jedoch Witwen keine Rücksicht zu nehmen hatten. Als besonders günstig galt aber die zweite Hälfte des Juni. Die Förmlichkeiten und Gebräuche waren jedoch verschieden, je nachdem man entweder eine strenge Ehe, wodurch die Frau in die manus des Mannes überging und mater familias wurde, oder eine freie Ehe zu schließen beabsichtigte, wobei die Frau blos uxor wurde und in der patria potestas oder sui iuris blieb. Für diese Ehen waren besondere Ceremonien nicht wesentlich und nothwendig, nur die deductio in domum mariti mußte stattfinden. Dagegen war die andere Art der Ehen voll symbolischer Geränche. Am Hochzeitstage selbst legte die Braut die toga praetexta ab und weihte sie der Fortuna virginalis; sie trug einen aus Schafwolle geknüpften Gürtel, über das Gesicht einen Schleier (tlammeum), feue» sarben und eitronengelb, was die Festfarbe gewesen zu sein scheint. Der Uebertritt in das Haus 3 des Bräutigams erfolgte theils in der Form einer Entführung, theils in einem feierlichen Zuge, worauf sich die Ausdrücke uxorum ducere, abgekürzt aus uxorem domum ducere, vom Manne, und viro uubere von der Frau beziehen. Dieser Zug — je zahlreicher, desto glänzender, und nicht blos von den beiderseitigen Verwandten und Freunden, sondern auch vom neugierigen und müssigen Volke gebildet — fand gewöhnlich Abends statt. Von Fackeln begleitet und unter Flöten-klang zog die Braut zu Fuß einher mit Spindel und Spinnrocken in der Hand. Zwei Knaben, deren Eltern beide noch am Lehen waren — pa-trimi et matrimi — und ein Opserknabe begleiteten sie. Das Haus des Bräutigams war festlich bekränzt und geschmückt. Ter. Adelpli. 5, 7, 6. Juv. 6, 51. Die Thürpfosten nmwand sie, um ihre Keuschheit zu bezeugen, mit wollenen Binden, und um Bezauberungen abzuwenden, bestrich sie dieselben mit Schweinefett. Plin. 22, 2, 28. 9, 37. Ueber die Schwelle des Hauses wurde sie gehoben (Plut. Born. 15. Catull. 61, 166.) und trat dann auf ein ausgebreitetes Schaffell. Dabei ertönte der Ruf Talassio! Liv. 1, 9. Beim Eintritt in das Haus wurde sie gefragt, wer sie sei; sie antwortete: ubi tu Gaius, ibi ego Gaia; man 4 übergab ihr die Schlüssel des Hauses. Es folgte das vom Bräntigam veranstaltete Festmahl (coena nuptialis), von Musik und Gesang begleitet; vorzüglich ertönte unter Flötenbegleitung der Hochzeitsgesang (epithalamium, hymenaeus). Für dieses Mahl gestatteten auch die Gesetze einen verhältnißmäßig großen Aufwand. Unter die vor dem Hause versammelte Jugend hatte der junge Ehemann Nüsse auszuwerfen. Catull. 61, 128. Verg. E. 8, 30. Nach dem Mahle brachte eine verheirathete Frau, gleichsam die Stellvertreterin der luno pronuba, die junge Frau ins Schlafgemach und legte sie in das mit der Toga bedeckte Brautbett (lecto collocare), und nun erst begab sich der Mann zu ihr ins Gemach. Draußen sang man nicht blos Hymeuäen, sondern auch derbe Spottlieder. Am andern Tage gab der junge Mann noch ein Mahl, repotia genannt (Hör. sät. 2, 2, 60.); die Gäste und Verwandten brachten dem jungen Paare Geschenke dar, und die junge Frau verrichtete ihr erstes Opfer im neuen Haufe. Vgl. Becker, Gallus 11, S. 20 ff. Nyinpliae. < Roßbach, römische Hochzeits- und Ehedenkmäler (1871). Nursia, Novqolcc, Stadt im hohen Sabinergebirge am obern Lauf des Nar, Geburtsstadt des Sertorius (Plut. Sert. 2.) und der Mutter des Kaisers Vespafianus (Suet. Vesp. 1.), j. Norcia. Nut rix. Die römischen Mütter stillten vor Alters ihre Kinder selbst (doch vgl. Liv. 3, 44., wo die nutrix der Virginia erwähnt wird); später wurden die Ammen sehr gewöhnlich, wenigstens bei den Vornehmen, ja fogar griechische Ammen, überhaupt extemae et barbarae na-tionis (Gell. 12, 1.). Nux, Hciqvcc, alle Baumfrüchte mit etwas rauher oder harter Schale, wie Kastanien, Mandeln, Eicheln re., besonders aber die Wallnuß, iuglans. Sie waren ein Hauptspielwerk der Kinder, daher nuces reliuquere, das Spielen ausgeben, dem Ernste sich zuwenden. _ Nykteus s. Ampbion. Nyktimos s. Lykaon. Nv/Lupaytoyos s. Ehe, 1, 4. Nympliae, Nv(icpcu, d. i. die verhüllten, also l jungfräulichen Göttinnen. Die Nymphen bilden eine zahlreiche Classe untergeordneter Gottheiten, welche das lebendige Weben und Schaffen der Kräfte der Natur in allen Kreifen derselben als persönliche Wesen repräsentiren. Sie wohnen auf der Erde, auf Bergen und in Hainen, an Quellen, Missen und Strömen, in Thälern und Grotten, auf Wiese und Feld; aber bisweilen kommen sie auch hinauf auf den Olympos, um an den allgemeinen Götterversammlnngen Theil zu nehmen. Hom, Ii. 20, 8. Wir müssen von der Nymphenschaar im Ganzen einzelne Persönlichkeiten ans-nehmert, die für sich besonders ausgebildet sind und unter eigenen Namen vorkommen, wie die Nymphe Kalypso, die Tochter des Atlas, Kirke, Phaethusa und Lampetia, die Töchter des Helios. Die Nymphen im engeren Sinne, die Töchter des Zeus, haben bei Homer ihre Wohnorte auf Bergen, in Hainen, Wiefen und an Quellen (Ii. 6, 420. 20, 8. Ocl. 6, 123. 17, 240.) und sind die wohlthätigen Geister dieser Orte, ohne jedoch eng mit' denselben verknüpft und mit ihrer Thätigkeit in einseitig beschränkter Weise an die Naturgegenstände gebunden zu sein; sie leben frei und selbständig in der Natur, sie jagen das Wild, tanzen fröhliche Reigen, weben in kühlen Grotten, pflanzen Bäume und sind auf die verschiedenste Weise den Menschen hülfreich. Oft find sie in der Umgebung höherer Gottheiten, wie namentlich der Jägerin Artemis. Hom. Od. 6, 105. 9, 154. 12, 318. 13, 107. In einer Stelle des Homer (Od. 2 10, 350.), welche übrigens jüngeren Ursprungs ist, heißt es, daß die Nymphen aus Quellen und Flüssen und von Hainen entstehen, während sie sonst Töchter des Zeus heißen; darnach wäre also ihre Existenz an die Naturgegenstände gebunden, sie entständen und vergingen mit den Naturerscheinungen, in denen sie walten, eine Vorstellung, die in späterer Zeit die herrschende ist. So heißt es (hymn. in Ven. 259 ff.) von den Dryaden, sie zählten nicht zu den Sterblichen und nicht zu den Unsterblichen, sie lebten lange, äßen ambrosische Speise und verkehrten mit den Göttern, „Hermes und die Silene pflegten mit ihnen der Liebe, und es entstehen hochwipslige Bäume, die lange stehen, bis

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 173

1877 - Leipzig : Teubner
Balbinus — dienste im Heere des Q. Metellus Pius während des Krieges gegen Sertorius, dann später unter Pompejus, durch welchen er das Bürgerrecht erhielt, im I. 72 v. C. Cic. Bald. 8, 19. Auch in Rom zeichnete ihn Pompejus aus und beschenkte ihn sogar mit Ländereien, während Theophanes von Mytilene, der Vertraute des Pompejus, ihn adoptirte. Das. 18, 41. ad Att. 7, 7, 6. Auch bei Cäsar gelang es ihm, sich in Gunst zu setzen. So begleitete er 61 v. C. den Prätor Cäsar nach Spanien als praefectus fabrum, sowie er auch im I. 60 sein Gesandter beim Abschlüsse des Triumvirats war. Hatte auch Balbus seinerseits nichts versäumt, um sich die Gunst der mächtigsten Männer seiner Zeit zu erwerben, so hatte er doch nicht zu tadelnswerthen Mitteln bei diesem Streben gegriffen. Daher war auch die wegen Anmaßung des Bürgerrechts gegen ihn erhobene Anklage vielmehr gegen die Trinmvirn als gegen ihn selbst gerichtet. Der in seinem Unglück von Balbus unterstützte Cicero vertheidigte ihn. Balbns, der eigentliche Geschäftsträger Cäsars, war bald in Rom, bald in Gallien, um seines Gönners Interesse wahrzunehmen, und suchte, als der Ausbruch des Kampfes zwischen Cäsar und Pompejus unvermeidlich wurde (50), den gefürchteten Redner Cicero für Cäsar zu gewinnen, wiewohl ohne Erfolg. Beim Beginn des Kampfes ließ ihn Cäsar auf seinen Wunsch in Rom zurück, wobei Balbus, wie sein Brieswechsel mit Cicero beweist, diesen zur Uebernahme der Vermittelung zwischen den beiden Gegnern zu bewegen suchte. Erst nach Pompejus' Flucht, welchem Balbus aus früherer Zeit verpflichtet war, handelte Balbus noch entschiedener für Cäsar, strebte auch nach höheren Würden und verschaffte dem Cicero bei Cäsar Verzeihung. Seine Macht und sein Einfluß war bedeutend, da Cäsar alles billigte, was Balbus that. Cic. acl Att. 10, 11, 4. 11, 6, 3. ad sam. 6, 8, 1. Nach Cäsars Tode schloß er sich an Octaviau an. Cic. ad Att. 14, 10, 3. Im Jahre 40 wurde er nach den con-snlarischeu Fasten mit Canidius Crassus Consul ua’ch Absetzung der vorher gewählten Consuln. Sein Todesjahr ist nicht bekannt. Außer seinen noch vorhandenen Briesen an Cicero soll er Denkwürdigkeiten aus Cäsars Leben abgefaßt haben (Suet. Caes. 81.), so wie eine Ephemeris (nach Sidon. Apoll. 9, 14.). — 2) L. Balbus, aus Gades, Neffe des Vorigen, der Jüngere benannt im Gegensatz zu seinem Oheim, nahm Theil an den Kriegen Cäsars in Aegypten 'Und Spanien, wurde deshalb Pontifex (Veil. Pat. 2, 51. Cic. ad Att. 8, 9, 4.) und verwaltete im I. 40 die Quästor unter Asiuius Pollio. Seine Vaterstadt verdankte ihm eine Erweiterung und einen sicheren Hafen; doch handelte er gegen feine Mitbürger so willkürlich und gewaltthätig, daß er vor ihrer Wuth nach Africa flüchten mußte. Im I. 19 kam er wieder zum Vorschein, schlug als Proconsul die Garamanten in Africa, triumphirte als erster Nicht-Römer über sie und ließ im Jahre 13 in Rom ein Theater erbauen. Weitere Nachrichten über ihn fehlen. — 3)T.ampius Balbus, Volkstribun im I. 62 v. C., erwirkte als solcher durch feinen Antrag dem Pompejus bei dessen Erscheinen im Theater und Circus äußere Ehren. Er war sehr befreundet mit Cicero, der bei Cäsar seine Rückkehr aus dem Exil nach dem Tode des Pompejus erbat und erhielt. Auch die Barathrum. 173 Prätur bekleidete er. Cic. ad fam. 1, 3. Veil. Pat. 2, 40. — 4) M. Attins Balbus s. Attii, 5. Balbinus, D. Eaelius, zur Zeit des (Sara-calla, ein reichbegabter Mann, wurde im I. 238 mit Maximus Pupienus vom Senat zum Kaiser gewähtt/hatte aber mit dem Haß der übermüthigen Prätorianer zu kämpfen, während Senat und Volk den milden Herrscher ehrten. In einem Aufstande der Soldaten wurden in demselben: Jahre beide Kaiser erschlagen. Herod. 7, 11. 8, 8. Baleäres insülae, Bccieccql8£g, Bcdtageis (bei den Griechen auch rviivrjolui), 2 größere Inseln int O. der Küste von Hispania Tarraconensis, in dem nach ihnen benannten balkarischen Meer; man unterschied sie durch den Zusatz Major (j. Majorca) und Minor (j. Menorca); sie waren frucht bar und besonders weinreich. Auf der größeren (westlichen) Insel befanden sich die Städte Palma (j. ebenso) au der Westküste, Pollentia (j. Pol lenza) im N.-O. und Cinium (j. ©inen); auf der kleineren: Jam na oder Jamno (j. Ciudadela) im W. und Mago (j. Mahon) im S.-O. Die Bewohner (Baleares, Bcditxqslg), etwa 30,000, waren ein ursprünglich rohes Volk, das von Vieh zucht lebte und besonders wegen seiner Geschicklichkeit mit der Schleuder in den Heeren der Karthager und später der Römer geschätzt war. Durch ihre Verbindung mit den Seeräubern fanden sich die Römer veranlaßt, sie zu bekriegen, und der Consul Q. Cäcilius Metellns (Balearicns) unterwarf sie 123 v. C. Liv. ep. 60. Flor. 3, 8. Oros. 5, 13. Balista (Ball.) s. Tormenta, 5. Balistarii sind diejenigen Soldaten, welche zur Bedienung der Wursmaschinen, speziell der Batisten (f. Tormenta, 5.), gebraucht wurden. Ihre Be waffnung bestand in einem kurzen Spieße. Balueuni f. Bad, Bäder. Balteus ist l)im Allgemeinen ein Gürtel (Zcooz/jq), der über den Hüften das Gewand zusammenhielt. — 2) das Bandelier von Lei)er, an welchem das Schwert hing, und das gewöhnlich über der linken Schulter getragen wurde, so daß das Schwert an der rechten Seite war (vgl. Waffen). Befestigt wurde dieses Bandelier außer durch das Gewicht des daranhängenden Schwertes noch auf der Schulter durch die Riemen des Panzers. Meistens war auf diesem B. allerhand Metallschmuck, später sogar Edelsteine angebracht. — 3) ein verlängerter Zipfel an der römischen Toga, der von der rechten nach der linken Schulter gezogen wurde. Bandusia s. Sabini. Bantia, Municipium in der Nähe von Venusia am Fuße des Mons Voltur, in waldiger Gegend Lucaniens, j. Oppido. Liv. 27, 26. Hör. od. 3, 4, 15. Von besonderer Wichtigkeit für die Staatsalterthümer ist die 1790 aufgefundene, aus den Jahren 133 — 118 v. C. stammende, Steinschrift der tabula Bantina, die in lateinischer und oski scher Sprache Bestimmungen zur Sicherung der Staatsverfassung enthält. Ausg. von Mommsen, C. I. L. I. p. 45 ff. Vgl. dessen unterital Dial. 5. 145 und Kirchhoff, das Stadtrecht von Bautia (1853). Bapten f. Kotys, Kotytto. Barätliruin, ßttqa&Qov, eine Tiefe bei Athen, in die gemeine Verbrecher gestürzt wurde», auch ’oqvyfia genannt und daher der Nachrichter 6 snl reo oqvyficcti. Lycurg. Leocr. 121.

3. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 449

1877 - Leipzig : Teubner
Germanii — ( gedichts von Aratos unter dem Titel Clandn Caesaris Arati Phaenomena, die sich durch dichterischen Schwung und geschickten Versbau auszeichnet und schon, im Alterthume commentirt worden ist. Mit Unrecht hat man sie dem Domitian zugeschrieben. Ausgabe sammt den Scholien von Breysig (1867). — Abhandlung von Zingerle (1867). Germanii, Fsq^ixvloi, persischer Stamm. Rät. 1, 125. Gerrliaei, Fsqq^lol, ein mächtiges, ans Chal-däa eingewandertes Handelsvolk mit der Hauptstadt Gerrha an der Ostküste Arabiens, nicht fern (200 Stadien) vom erythraiischen (persischen) Meerbusen; die Stadt hatte 5 Millien im Umsang. Strab. 16, 766. 778. Tsqovöia (ßovxrj ysqovzcov), der Rath der Alteu, Name der obersten Staatsgewalt in aristokratischen Staaten (s. Bovlij). In Sparta bestand die Gernsia aus achtundzwanzig, mit den beiden Königen, die Stimme und den Vorsitz im Senate hatten, ans dreißig Mitgliedern. Sie mußten das sechzigste Lebensjahr überschritten haben und wurden ans Lebenszeit gewühlt, und es galt, früher wenigstens, für die größte Auszeichnung und höchste Belohnung, der Tugend, in den Senat zu gelangen (aqszrjs d&lov, Demosth. Lept. p. 489.). Seitdem die Trennung der Ho-moien von den übrigen Bürgern eingetreten war, wurden sie natürlich aus den ersteren gewählt. — Die Gerusia war nach Lykurgos' Einrichtung die wichtigste und einflußreichste Staatsbehörde, die Macht der Könige wie die der Ekklesia beschränkend. Schon die Lebenslänglichkeit und Unverantwortlichkeit ihrer Mitglieder gab ihr eine hervorragende Stellung. Ihre Thätigkeit war eine doppelte, einmal eine richterliche über gewisse schwere Vergehungen, die mit Tod oder Atimie bestrast wurden, namentlich über Verbrechen der Könige, sodann eine politische, indem in der Gerusia die dem Volke vorzulegenden Gesetze und Beschlüsse vorberatheu wurden. Eine Bestätigung der Senatsbeschlüsse durch das Volk war im Allgemeinen nothwendig. Mit dem wachsenden Einflüsse des Ephorats, das sich besonders aus die Ekklesia stützte, mußte das Ansehn der Gerusia, an deren Spitze die Könige standen, wie der ly-kurgischen Einrichtungen überhaupt sinken. — Aehn-lich war bei den Kretern die Macht der Gerusia, die auch als ßovl-j bezeichnet wird. Die Zahl der Mitglieder belief sich wahrscheinlich ans 28. Erwählt wurden sie aus den 10 xoöfioi (s. Kreta, 6.) nach tadelsreier Vollendung ihres Amtes. — Die homerischen Geronten sind die „Volksältesten", d. H. die vornehmsten, dem Oberkönige zur Seite stehenden Hänpter der edelsten Familien, wo der Begriff des Alters zurücktritt, wie im senatus in Rom, der signorie in Venedig, bei dem seignenr in Frankreich. Geryönes s. Herakles, 9. dvaöao/iioq,, Aeckervertheilnng, nebst dem Schuldenerlaß (%qemv a.ttov.our]) eine der Maßregeln, die in griechischen Staaten beim Siege des Demos über die herrschende Oligarchie einzutreten pflegten, lieber den weisen und vermittelnden Weg, den Solon, dem Verlangen der Volkspartei nach diesen Maßregeln gegenüber, einschlug, s. lg ä £lcc unter , 5. Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aust. iesetzgebung. 449 Gesetzgebung. In dem ursprünglichen Zustande des hellenischen Staats wie des Staats überhaupt, erscheinen die Gesetze (voi^ol) nicht als etwas Gewordenes, Werdendes und Veränderliches, sondern als die feste Macht, die den Staat bestimmt, unveränderlich und ohne nachweisbaren Ursprung (s. auch "Aygacpol Der König als Reprä- sentant der Richtergewalt ist der oberste Verwalter und Ailsleger der Gesetze. Wo nach dem allmählichen Absterben der patriarchalischen Staatsform die aus dem Zustande innerer Zerrüttung hervor-gegaugene Bildung neuer Verhältnisse und Beziehungen der staatlichen Elemente unter einander auch neue Gesetze, um die sich trennenden und befeindenden Elemente zu verewigen und zusammenzuhalten, nothwendig machte, war der gewöhnliche Weg der, daß die gesetzgeberische Thätigkeit einem einzelnen, in allgemeinem Vertrauen stehenden Manne übergeben wurde. So finden wir im epizephyrischeu Lokri den Zaleukos, in Katanci Eharondas, in Lakedaimon Lykurgos, in Athen Drakon und Solon durch das Vertrauen ihrer Mitbürger zur Herstellung eines neuen und geordneten Staatswesens berufen (s. auch Aisy-mnetes). Wo nun aber einmal geordnete und gesetzmäßige Zustände vorhanden waren, wurde das Aufheben bestehender und das Einrühren neuer Gesetze sehr erschwert, so auch in dem demokratischen Athen, so lange wenigstens als wirklich das Gesetz und nicht die Willkür der Ekklesia den Staat beherrschte, so lange nicht iprjqji'oaarcc au Stelle der ^o>o-. gesetzt wurden. Die Gesetzgebung war vielmehr nach der solonischen Verfassung der Gewalt der Volksversammlung so weit entnommen, daß in derselben (in der ersten zur Revision der Gesetze bestimmten Versammlung des Jahres) nur etwa mangelhaste Punkte bezeichnet und Wünsche ausgesprochen, Vorschläge gemacht wurden; die Entscheidung fiel dann den ans der Zahl der geschworenen Heliasten entnommenen Nomotheten anheim (s. Demosth. adv. Lept. p. 485.). Ueber das Verfahren vor den Nomotheten, welches dem gerichtlichen Verfahren entsprach, s. ’E%y.lr}-aca. — Eine Hauptstelle über die Entwickelung der römischen Gesetzgebung findet sich in einem Exeurse des Taeitns {ann. 3, 26—28.). Nach ihm war der erste wirkliche Gesetzgeber unter den Römern Servins Tullius, die Vorgänger begnügten sich mit einzelnen Bestimmungen. Doch werden von andern auch schon Gesetze des Romulus und der nächsten Nachfolger mit wörtlichen Citaten erwähnt; man nannte sie im Allgemeinen regiae leges (commentarii regum, Cic. Hab. 5, 15.). Sie sollen von einem Papirius gegen Ende der Kölligszeit (ins Papirianum) gesammelt sein. Einen Kommentar dazu verfaßte Granius Flaecns zur Zeit des Cäsar (liber acl Caesarem de indigita-mentis seriptua). Dion. Hai. 3, 36. Auch Kaiser Claudius suchte noch Gesetze des Königs Tullus Hostilius hervor (Tac. ann. 12, 8.). Die Gesetzgebung des Servins Tullius beruhte aus aristokratischer Grundlage, insofern sie auf dem Unterschied des Vermögens und dem staatlichen Ueber-gewicht der Reichen basirte. Nach Vertreibung der Könige nntrben wieder nur einzelne Gesetze gegen die Uebergriffe bet Patrizier gegeben, die aber boch die Freiheit der Bürger schützten und den Streit der beiden Stände im Ganzen in 29

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 598

1877 - Leipzig : Teubner
598 Klei laticlavia, so genannt von einem breiten Purpurstreifen, der in die tunica hincingewebt vorn vom Halse bis zum Gürtel hinablief (Plin. h. n. 8, 48.); ebenso hatten die Ritter den angustus clavus, der aus 2 schmäleren Purpurstreifen bestand. Den latus clavus erlaubte Augustus auch den Söhnen der Senatoren nach ihrer Volljährigkeit (Suet. Oct. 38.). Bei dem Kriegstribnnat unterschied man darnach tribuni laticlavi (Söhne der Senatoren) von den trib. angusticlavi (Suet. Otli. 10.). — Hosen (braccae) blieben bis zu der späteren Kaiserzeit unbekannt, wohl aber umwanden alte und schwächliche Personen gegen die winterliche Kälte (z. B. Augustus, Suet. Oct. 82.) Schenkel und Schienbein (fasciae, feminalia, cruralia); besondere Leib- und Halsbinden (focaliai 9 galten für weichlich. — Ueber die Tunika wurde die toga getragen. Sie war das eigentliche, den Bürger (daher togatus, Ggs. sagulatus, Verg. A. 1, 282. Romanos, rerum dominos gen-temque togatam) bezeichnende, und deshalb auch nicht von Verbannten getragene Oberkleid (Tun. ep. 4, 11.). Ursprünglich durften auch die außerhalb Roms lebenden Bürger keine toga tragen, doch später war dies nicht mehr der Fall (Sali. Jug. 21.). Nach den Untersuchungen, welche v. d. Lannitz ans der Heidelberger Philo-logen-Versammlnng S. 51. gegeben, war es ein Halbrundes Stück Zeug (der Querschnitt eines Lampenschirmes gibt etwa ein Bild), an dem der linke Zipfel länger ist als der rechte und das einen ziemlich tiefen Ausschnitt hat. In den Ausschnitt wurde ein auderes Stück Zeug eingesetzt (sinus), dessen äußerer Saum eine unregelmäßige krumme Linie bildete. Die Art des Umwerfens (vgl. Quint. 11, 3, 137 ff.) war eine doppelte, nämlich früher einfach, später weit und faltenreich. Sie wurde zuerst über die linse Schulter geschlagen, so daß diese völlig bedeckt wurde; dann zog mau sie hinter dem Rücken weg nach vom und faßte sie etwa in der Mitte ihrer Weite faltig zusammen, so daß der obere Theil -als sinus herabfiel, der untere Leib und Schenkel deckte. So entstand der unter dem rechten Arm hervor schräg über die Brust sich ziehende Faltenbausch (umbo). Das Uebrige wurde über die linke Schulter und den Arm geschlagen, der baburch doppelt bebecft war. An den Zipfeln waren häufig Quasten, oder Knöpfe zur Verzierung oder um durch die Schwere es niederzuhalten. Die Farbe war weiß (toga alba, vgl. Hör. sät. 2, 2, 60. albatus), die Amtsbewerber gingen in einer glänzend weißen (toga candida, daher candidati) umher. Angeklagte pflegten öffentlich die Theilnahme des Volkes zu suchen (vgl. Tac. ann. 3, 23.), dazu bedienten sie sich auch äußerlich einer nachlässigen Kleidung (toga sordida, Liv. 2, 54. 45, 20.). Die Magistrate trugen eine mit Purpurstreifen verbrämte Toga (toga praetexta), die übrigens auch den Knaben bis zur Annahme der toga virilis gestattet war. Auch den Frauen war der Besatz verbrämter ober auch ganz farbiger Gewänber erlaubt, weil sie nicht zur civitas , gehörten. Wohl aber unterschied sich die Farbe der kaiserlichen Tracht, als welche immer der Purpur gegolten hat, daher toga purpurea, auch mit Gold gestickt, toga picta. Auch die Triumphatoreu und die Vorsitzer bei den Fest-j zügen der Spiele trugen ein Purpurkleid, vielleicht auch noch bei einzelnen Opfern in Gebrauch. Vgl. Tr ab e a. Der Stoff war aus Wolle, die apulische und tareutinische am geschätztesten außerdem die milesische und lakonische. Seidene Stoffe wurden erst später in der Kaiserzeit getragen und galten als Zeichen der Verschwen-duug; die bisweilen erwähnten sericae vestes waren nur halbseidene Zeuge; die Coae, sehr dünn und florartig gewebt, oft auch wol aus Byssos, würden als weichlich und luxuriös, auch als schamlos gerügt. Wenn die Kleiber unrein waren, würden sie dem Fullo (f. d.) übergeben, der nicht blos die neu vom Webstuhl kommenden appretircii, sondern auch die getragenen vermitelst der herba lanaria waschen mußte. Die Toga blieb noch lange das Staatskleid am kaiserlichen Hofe (Spart. Hadr. 22.) und das Amtskleid der Beamten und Vornehmen, wenngleich schon unter Augustus (und früher, Cic. Phil. 2, 30.) eilt Ueberwnrf über die Toga, die lacema, Mode wurde, ja auch wol die Toga selber vertrat. Diese lacerna war kein vestimentum clausum wie die paenula, sondern ein offener, leichter Mantel, meist wol mit einer fibula über der rechten Schulter zusammengeheftet. Sie diente mehr zum Putze (auch zum Schutze der Toga, Vgl. Juv. 9, 28. munimenta togae), und matt wählte daher auch kostbare Stoffe dazu und bunte Farben, doch waren die weißett immer am anständigsten. Man nahm dazu auch den doppelt gefärbten Purpur (dibaphum), der besonders kostbar war, so daß der Preis einer lacerna auf 10,000 ©estertien steigen konnte (Mart. 8, 10.). Augustus ließ das Tragen der lacerna in der Volksversammlung mit dem größten Unwillen durch die Aedilen verbieten (Suet. Oct. 40.). — Zum Reise- oder Wiuterkleide ttahm matt die j paenula, einen langen einfachen Mantel ohne Aermcl, von dichtem, starkem Zeuge (vgl. Gau-sapa), auch vou Leder (paenula scortea, Mart. 14, 130.), wahrscheinlich am Halse ausgeschnitten, so daß man ihn über den Kops warf und so den Körper bis zum Kuie bedeckte. Gewöhnlich >var an der paenula (ebenso auch der lacerna) eine Capuze (cucullus), die über den Kopf gezogen wurde. Die laena war wol eine Art von umfangreichem Ueberwnrf (duarum togarum instar), die endromis kein Kleid, sondern ein dickes Tuch oder eine Decke, die man nach Leibesübungen umnahm, um sich nicht zu erkälten; ebenso während derselbe» eine leichte schurzähnliche Be-. deckuug der Lenden (campestre, Hör. ep. 1, 11, 18.). Die syntliesis war ein leichtes, bequemes, weites und faltiges Kleid, das in helleren Farben, namentlich bei Gastmählern getragen wurde, öffentlich auch am Feste der ©oturnolieu; sonst damit zu erscheinen, wie Nero es that (Suet. Ner. 51.) wurde für schamlos gehalten. — Als Kopfbedeckung wird die breitkäntpige makedonische causia und der thessalische pileus, mehr eine Mütze als Hut, erwähnt. Ueber petasus und galerus s. Galerus, über apex d. A. Für gewöhnlich ging man bei Tagzeit baarhänptig (ca-pite aperto), Hadrianns selbst aus seinen Reisen (Spart. Hadr. 17.). Im Theater erlaubte Cali-gula zum Schutze gegen die Sonnenstrahlen den pileus auszusetzen (Dio Cass. 59, 7.). Augustus

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 599

1877 - Leipzig : Teubner
Kleinias — Kleis ihenes. 599 schützte selbst im Winter gegen die Sonnenstrahlen sein Haupt durch einen petasus (Säet. Oct. 82.). — Die Fußbekleidung scheint bei den Römern beliebter gewesen zu sein. Im Hause trugen sie Sandalen (soleae), die man bei Tische ablegte (demere und poscere soleas, vgl. Hör. sät. 2, 8 77.); zu der Toga gehörte der Schuh (calceus). Gic. Mil. 20. Pun. ep. 7, 3. Er schloß deu Fuß ganz ein und hatte 1 Riemen, während bet den Senatoren der rothe oder weiße Schuh 4 Riemen (eorrigiae, Hör. sät. 1, 6, 28.) Hatte und höher Hinaufreichte. Auf dem Schuh der Patricier war aus Elfenbein oder Silber ein Halbmond, lunula. Der mulleus, dem calceus senatorius ähnlich, gebührte den curulischeu Magistraten. In der Kaiserzeit kamen bunte Schuhe nach Frauenart auf. Die für unrömisch geltenden crepidae (Liv. 29, 19.) hatten Ähnlichkeit mit den soleae, ob mit Absätzen, ist nicht erwiesen. — Das Kriegskleid des Römers war das sagum, ein bis zum Knie herabfallender wollener Sol-datemnantel über dem Panzer und der bis zu den Knieen anfgeschürzten Tnuika. Es wurde durch eine fibula auf der Schulter gehalten. In Zeiten außerordentlicher Gefahr, wie z. B. in dem Buudesgenoffenkriege, wurde es selbst in Rom angelegt und getragen (Veil Pat. 2, 16. ut ad saga iretur diuque in eo habitu in ane-retur). Das etwas längere - sagum des Feldherrn hieß paludamentum, von weißer oder Purpurfarbe {Val. Max. 1, 6, 11. cum in proe-lium exeuntibus album aut purpureum dari soleret). Beim Auszug zum Kriege legte der Feldherr es auf bent Capitol'an, bei der Rückkehr zog^er; nur togatus in Rom ein, es sei bemt, daß 'er als Triumphator heimkehrte. — Ueber die Fnßbekleibnng der Soldaten (caligae, oereae) f. die betreff. Art., über die Kopfbebecknng (galea, cassis) auch Waf-11 fen, 4. — Die vollstän-bige Kleibnng einer römischen Matrone ; beftanb ebenfalls aus 3 Stücken: der tunica, der stola und der palla.. Die tunica war ziemlich lang, Hatte Aermet nur dann, wenn das Kleid feine Hatte, und würde von diesem ganz und gar bedeckt; nicht zusammengenäht, sondern durch Agraffen zusammen gehalten, dabei länger als die ganze Figur und unter der Brust in einen weiten Faltenbausch aufgegürtet (mit dem Gürtel, cingulum, bisweilen auch von Männern bei der Arbeit, Jagd ac., succincti, Fig. 7.), auch mit einer an den unteren Saum angenähten oder angewebten Falbel (instita) (ein Muster der Gewandung ist die Pu-dicitia im Vatican, Fig. 8.). Die stola war das charakteristische Kleid der römischen Matrone; Libertinen und meretrices durften sie nicht tragen, sondern die toga. Die palla wurde beim Ausgehen umgeworfen; sie war das eigentliche Putzkleid, das auch über den Kopf geworfen werden konnte, so daß die ganze Figur verhüllt war. Die Matrone trug auch wol einen langen Schleier (flammeum, ricinium). — Als Kopfbedeckung der Frauen kommt eine Haube oder Mütze vor, die bald calautica, nicht calantica, oder calvatica hieß und aus verschiedenen Stoffen (Goldfäden, Seide, Byffos, Wolle) gewebt war. — Als besonders feiner Kleiderstoff wird bisweilen carbasus erwähnt, ans feinem spanischen: Flachs, feines dichtes Kammertuch, Battift. — Als Handschuhe kommen {Pun. ep. 3, 5, 15-) manicae vor, doch nur zur Abwehr der Kälte; anderswo heißen sie clilröthecae. — Die Klei-bung der Sklaven war die einfachere engere Tunika (exomis genannt, Gell. 7. 12.), hoch aufgeschürzt zur freieren Bewegung bei der Arbeit {Hör. sät. 2, 8.). Ihre Farbe war die der natürlichen, nicht von bent fullo bearbeiteten Wolle, daher nicht weiß, wie die der Freien, son-berit dunkler, pullatus. Ueber die Straße ober unterwegs trugen sie barüber eine gröbere Panula ober Lacerna. Von einer toga, ober bei Sklavinnett von einer Stola oder Palla, konnte natürlich nicht die Rede sein. Die Tischbedienung der Kaiser und Bornehmen war in Weiß gekleidet, albati (Suet. Domit. 12.). Unter dem servilis habitus verbargen sich ausschweifende und flüch-tioe Leute <Tac.. ann. 13, 25. hist. 4, 36.). Kleinias, Kuivca?, der Vater des Alkibtades, der ein so großes Vermögen besaß, daß er eine Triere für den Perserkrieg aus eigene Kosten ausrüsten ließ. Er blieb in der Schlacht bet Koroneia. Kleio f. Musae, 3. Kleisthenes, Kxeia&svrjg, l) letzter Tyrann in Sikyon, ein Orlhagoride, gehörte zu bent die vvrborische Bevölkerung nmfaffenben Stamm der Aigialeer, bereu Rauten er in Archelaer verwan-belte, inbent er zugleich die Vorrechte der drei dorischen Stämme — Hylleer, Pamphylen, Dymanen — aushob und ihnen die Ranten Hya-ten, Dneaten und Ehoireaten (Ableitung von Sau, Esel, Schwein) gab, wol nicht als bloße Spottnamen, sondern utn sie auf Beschäftigung mit dem Landbau -hinzuweisen (Hdt. 5, 68.), indem er ihren Lebensgrundsätzen Trotz bot. Nachdem er sich gegen eine (Sontreretiotution behauptet hatte, setzte er seine Opposition gegen den Do-rismos fort, wodurch er natürlich mit Argos zunächst in Streit geriet!). Er begünstigte den dem Dorismos fremden Dionyfoseult und verbot das Auftreten homerischer Rhapsoden, weil Homer Argos und die Aristokratie- feiere. Hdt. 5, 67. Int kriffatischen Kriege war Kl. einer der Anführer (Ol. 47, 3 = 590 V. E.) und erbaute von der Beute des Krieges.eine prächtige Säulenhalle, wie er denn überhaupt Pracht und Glanz liebte. Dies zeigt sich besonders in der Versammlung der Freier seiner Tochter Agariste, die endlich dem Alk maioniden Megakles zu Theil wurde. Hdt. 6, 126—130. Bald nach der 50. Ol. muß er indeß gestürzt worden fein. Thue. 1,18. — 2) fein Enkel, der Sohn des Megakles und der Agariste, der Athener Kleisthenes. Durch ein Orakel der für

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 596

1877 - Leipzig : Teubner
1 Klearidas — Kleidung. Klearch, von Kyros sreundlich aufgenommen, für ihn ein griech. Söldnerheer {Xen. An. 1, 1, 9. 2, 6, 2 ff.), kämpfte mit in der Schlacht bei Ku-naxa (401) und fand bald nachher durch die Hinterlist des pers. Satrapen Tiffaphernes feinen Tod. Xen. An. 2, 6, 1. — 2) Tyrann in Herakleia am Pontos, fiel im I. 364 v. C., nach elfjähriger Herrschaft, durch Meuchelmord. Gebildet zu Athen durch Platon und Jfokrates, war er gleichwol zur größten Grausamkeit geneigt. Er stiftete eine Bibliothek in Herakleia. — 3) K. aus ©oloi auf Kypros, einer der gelehrtesten und tüchtigsten Schüler des Aristoteles, verfaßte zahlreiche philosophische und, wie es scheint, auch historische Schriften, namentlich ein Werk ßtoi oder Lebensbeschreibungen. Es sind nur noch Fragmente seiner Werke vorhanden, gesammelt bei Müller, fragm. hist. Graec. Ii, p. 302 ff. Klearidas, Kx^agisag, kämpfte unter Brasilias im I. 423 in Makedonien gegen die Athener und widerrieth den Frieden, den Sparta mit Athen unter Vermittelung des Nikias abschloß. Thue. 4, 132. 5, 21. Kleidemos, Kxeidriiiog, versaßte im 4. Jahrh, v. C. eine Atthis (f. ’Az&ig), welche von den ältesten Zeiten ausging und noch der feit Ol. 100, 3. bestehenden ovfiiloqica gedenkt. Außerdem werden von ihm ein s^yrjz^ov, vönzoi, nqcotoytveiu angeführt. Die Bruchstücke sind gesammelt von Müller, fragm. hist. Graec. I, p. 359 ff. Kleidung, 1) griechische. Die griech. Kleidung zerfällt in zwei Hauptclassen, hsv^aza (hemdartige Kleidungsstücke) und za ober Tzsqißlrjfiaza (Ueber- Ultb ^ Umwürse). Das svdv^u ist der Chiton, der dorische von z Wolle, kurz und ohne Aer-mel, der ionische länger und i r, lym von Leinwand, der bis zu äuj^Z>— Perikles' Zeit in Athen ge-tragen wurde. Der M durch einen Gurt oder Band um die Hüfte gegürtet, hatte rj n f entw. zwei Aerrnel ob. Aer- / / W meuöcher (a^gotfiaff^edos, Fig. 1.), die Tracht der Fig. i. Freien, ober eines, stsqo- fiuaxalog, auch s^cofilg genannt, der den rechten Arm und einen Theil der Brust freiließ, die Tracht der Sklaven und Arbeiter. Das Unterhemd wurde erst in später Zeit getragen, und der Xit(ovlgkog ist nicht ein Hemd, welches unter dem Chiton getragen wirb, sondern vielmehr ein kurzer Chiton, wogegen das pramov der Frauen wol ein Unterhemd ist. Ueber dem Ch. trug man das £nißlsj/ia oder nsqtßlrmoc, das [{ictziov, ein großes, viereckiges Tuch, in das man sich nach feiner Sitte ganz einhüllte (Fig. 2. 3.). Es wurde über die linke Schulter geworfen, mit dem Arme festgehalten, £ann im Rücken nach rechts über ober unter bett rechten Arm gezogen und dann wie-ber über die linke Schulter geworfelt (inl dei-ia a«qpt-ßausg&ai). Das Lfitxziov reichte wenigstens bis an das Knie, es kürzer zu tragen, galt für unanstänbig. In Sparta trug matt einen kurzen Mantel (ßgo^stas avaßolag, Fig. 4.), zqißcov, rqißcöviov genannt, den auch die Nachäffer spartanischer Sitten in auberit Staaten, die hxhcovl^ovxsg, annahmen. — Die Knaben trugen in früherer Zeit in Athen beit bloßen Chiton, als Ephe-beit legten sie die Chlamys (xxcifivg) att, eine Art Mantel, der über der rechten Schulter ober über der Brust zujammmeugeheftet würde. Die herabhängenben Zipsel hießen nzsgä ober nztgvysg. Die Chlamys würde besonbers auch zu Pserbe und auf Reisen getragen. — Bei der weiblichen Kleidung ist ebenfalls zuerst der Chiton zu betrachten, der dorische, ein einfaches, nicht zu langes, wollenes Hemd, aus zwei Stücken Zeug bestehend, die bis an die Brust zusammengenäht waren, während die oberen, Brust und Rücken bedeckenden Theile über den Achseln zusammengeheftet wurden; und der ionische, ein weites lei-ttenes, bis an die Fuße reichendes, faltenreiches Hemd mit weiten Aermeln, die meist geschlossen, zuweilen von der Achsel an oberhalb aufgeschlitzt finb. Die langen Zipfel, die beim Zusammenheften des dorischen Chiton über Rücken und Brust wie Tücher herunterhiugeu, hießen Smlotg, Smioislov. Bei dem ion. Aermelchiton ist die Sltii. ein besonderer Theil der Kleidung, der über dem Chiton angelegt wird. Der Bausch, Fig. 5. der über dem ion. Chiton entsteht, welcher meist länger war als der Körper und daher durch den Gürtel herausgezogen würde, heißt v.6lnog. Der Gürtel (£cövt,ov, £oc>vr], Gzqocpiov, Fig 5. 6.) ist zu unterscheiben von der [llzqu (auch zcuvlu, (Xtcossaf^og, ozrj&ossofiog), einer Binbe, die mau unter beut Chiton um die Brüste legte. Das

7. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 142

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
142 *- im Innern ist weder durch Straßen und Kanäle noch durch ein großartiges Eisenbahnnetz unterstützt. Seehandelsplätze sind Cadix, Barcellona, Malaga, Santander, Bilboa rc. Spanien war früher als ein goldreiches Land bekannt, und der Berg- bau scheint stark betrieben worden zu sein. Erst seitdem die unerschöpflichen Goldgruben Amerikas für Spanien versiegt sind, scheint man den heimischen Gruben wieder mehr Sorgfalt zu widmen. Außer dem bereits erwähnten Quecksilberbergwerk in Almaden sind die bedeutendsten Blei- und Eisengruben in Granuda und den baskischen Provinzen. Das Land hat überdies großen Ueberstuß an Steinkohlenlagern und Mineralquellen aller Art. Der spanische Volkscharakter weist viele gute Seiten auf, welche aber durch die strenge politische und religiöse Bevormundung des Volkes arg ver- wischt worden sind. Man rühmt vor allem an den Spaniern echte Vater- landsliebe, Tapferkeit, Muth und Ausdauer, Redlichkeit, Ernst, Einsicht und Lebendigkeit. Es gibt wenig Völker in Europa, welche dem Spanier an Mäßigkeit gleichkommen. Ein spanischer Soldat begnügt sich für einen Tag mit Wasser, Brot und einer süßen Zwiebel; „Oliven, Salat und Ra- dieschen sind Speisen eines Ritters." Eben wegen ihrer Mäßigkeit und tapfern Ausdauer sind die Spanier die besten Soldaten und Festungsvertheidiger. Richt mit Unrecht wirft man dem Spanier Grausamkeit, Hochmuth, Rach- sucht und Geiz vor. Die Volksbelustigungen der Spanier, die Stiergefechte, denen Männer und Frauen aller Stände mit unbegreiflich innigem Wohl- gefallen beiwohnen, empören und beleidigen unser Gefühl. Während sich in allen übrigen Ländern Vereine bilden, um jeglicher Art von Thierquälerei entgegenzuwirken, ergötzen sich die Spanier bei den Stiergefechten um so mehr, je ärger ein Stier gehetzt, gestachelt, gebrannt und gemartert wird, und achten in ihrer Freude kaum der Gefahren und Wunden, denen der muthige Kämpfer sich der Zuschauer wegen aussetzt. Bei allen größeren Städten in Spanien gibt es schöne Alamedas, mit Baumreihen bepflanzte Spaziergänge, auf welchen am Abend ein ungemein reges Treiben herrscht. Da klingen Guitarren und Castagnetten, Gesang und Flötenspiel und nicht selten kann man den Nationaltanz, den Fandango, sehen. Die Volksbildung in Spanien steht auf einer sehr niedrigen Stufe. Von 17 Kindern wird eins unterrichtet, und kaum der vierte Theil der nach unsern Begriffen schulpflichtigen Kindern besucht die Elementarschule. Die sogenannten Gelehrtenschulen, Gymnasien und Lyceen, entsprechen ebenso wenig wie die Universitäten unseren Anforderungen. Die spanische Monarchie ist ein konstitutoneller Staat, dessen Königs- würde in männlicher und weiblicher Linie erblich ist. Die Cortes, die spa- nische Nationalversammlung, besteht aus 2 Kammern, dem Senat, der Kam- mer der Proceres, und aus der Deputirten-Versammlung, der Kammer der Procuratores. Der Kronprinz führt den Titel Prinz von Asturien, die übrigen Prinzen heißen Infanten von Spanien. Die Finanzen der spani- schen Monarchie sind sehr zerrüttet; die Staatsschuld, welche 4 bis 5000 Millionen Franken beträgt, hat in den letzten Jahren regelmäßig zugenommen. Wir werden die wichtigsten Orte Spaniens nach den Kronländern auf- führen, aus denen die Monarchie zusammengesetzt ist.

8. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 82

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
82 ihrer Dienstzeit oft noch besonderen Schulunterricht. Die ausgediente Mann- schaft wird der Landwehr eingereihet. So ist Preußen „das Volk in Waffen" geworden. Seine Kriegsmittel übertreffen an Vollkommenheit die aller an- dern Völker. Der preußische Krieger ist menschlich, weil er gebildet ist. Die preußische Handels- und Kriegsmarine hat in den letzten Jahrzehnten einen bedeutenden Aufschwung genommen und besitzt jetzt in der Nord- und Ostsee auch vortreffliche Häfen. Preußen ist eine in männlicher Linie des Hauses Hohenzollern erbliche constitutionelle Monarchie. Am 5. December 1848 gab Friedrich Wil- helm Iv. seinem Lande eine constitutionelle Verfaffung, welche am 31. Jan. 1850 nach erfolgter Berathung in den beiden Kammern endgültig festgestellt worden ist. Nach derselben steht dem Könige allein die vollziehende Gewalt zu. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und die beiden Kammern, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, ausgeübt. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des könig- lichen Hauses, den vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Herrn, aus Mitgliedern der großen Grundbesitzer, der großen Städte und der Universi- täten, denen persönlich oder erblich das Recht verliehen ist, im Herrenhause zu sitzen. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 352 aus indirecter Wahl hervorgegangenen Mitgliedern. Eintheilung. Bis zum Jahre 1866 zerfiel der preußische Staat in die 8 Provinzen: Preußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Westfalen und die Rheinlande. Jede dieser Provinzen ist in Regierungsbezirke eingetheilt, jeder Regierungsbezirk in Kreise. An der Spitze jeder Provinz steht ein Oberpräsident, an der eines Regierungsbezirkes ein Präsident, an der eines Kreises ein Landrath. Ueber die Benennung und Eintheilung der neu erwor- benen Landestheile fehlen jetzt noch die Bestimmungen; wir führen sie daher vorläufig als Provinzen mit ihren bisherigen Namen und Eintheilungen auf. 1. Die Provinz Preußen. (1179 Q.-M. und 3,015,000 Einwohner.) Sie bildet den östlichsten Theil des Staates wie überhaupt Deutschlands, wird im Osten und Süden von Rußland (Litthauen und Polen) begrenzt, im Norden von der Ostsee. Von größeren Flüssen gehört der Provinz der Pregel ganz an, von der Memel und Weichsel nur der Unterlauf. Etwa der dritte Theil des Bodens wird durch einen unfruchtbaren sandigen Land- rücken gebildet, der übrige Theil desselben ist dagegen sehr fruchtbar und erzeugt neben großen Waldungen und fetten Wiesen eine Fülle von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen und Kartoffeln, begünstigt daher auch die Vieh- zucht in hohem Grade, namentlich die des Pferdes und Rindes. Die Mehrzahl der Bewohner beschäftigt sich darum auch mit Ackerbau und Vieh- zucht. Der Handel blüht in Danzig, Königsberg und Memel. Die ursprüng- liche Bevölkerung besteht aus Litthauern, Slaven, Masuren und Kassuben; die Deutschen, die jetzt 2/3 der Bewohner ausmachen, sind nach und nach eingewandert.

9. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 113

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
113 zwischen Drau, Sau und Kulpa Slavonien; erst später nannte man den westlichen Theil Croatien, d. h. Bergland, der östliche ward türkisch und seitdem Slavonien genannt. In Croatien ist die alte slavonische Bevölkerung geblieben, in Slavonien sind übergesiedelte, flüchtige Serbier vorherrschend. In Slavonien ist Efsek an der Drau, 14,000 E., zu merken; in Croa- tien außer der Hauptstadt Agram, 17,000 E., wo die Centralregierung dieses Kronlandes ist, noch Karlstadt und Fiume, 15,500 E., welche beide durch ihre Lage auf den Handel mit Wein, Tabak und Getreide hinge- wiesen sind. Iv. Die italienischen Crbstaaten. A. Das Königreich Dalmatien (232 Q.-M. und 450,000 Einwohner) besteht aus einer Inselwelt und festem Lande. Die erstere besteht aus zahl- losen, unbewohnten Klippen und vortrefflichen bewohnten Inseln, welche eben- sowohl durch ihre zugänglichen Buchten, als durch ihre nützlichen Produkte (Del, Wein, Salz, Fische, Kohlen, Datteln rc.) berühmt sind. Mit dem gebirgigen, höhlenreichen Festlande theilen sie den Mangel an Quellwasser, welchem Cisternen abhelfen. Die Bewohner sind gemischt und führen ver- schiedene Namen. Dalmato ist der beliebteste für Alle. Bodolo heißt der Küstenbewohner, Montanare der Bergbewohner, auch Morlache, was er als Schimpfname ansieht, Uskoke der Eingewanderte oder Flüchtling. Die Landes- sprache ist die illyrische, die Amtssprache und die der Gebildeten ist die ita- lienische. Die Morlachen sind in ihren Häusern und Geräthschaften sehr einfach; die Arbeit lieben sie nicht. Kostbar und verschwenderisch ist ihre Kleidung. Die Männer tragen nicht selten mit Glaskorallen verzierte Zöpfe; die Mädchen lassen ihre Haare in Einem Zopfe, die Frauen in zweien herab- hängen. Jedes Mädchen trägt eine hochrothe Mütze, auf welche viel gehal- ten wird. Sie schmücken sich gerne mit Gold und Perlen. Zara, Haupt- stadt des Landes 18,500 E., Hafen. Die große Cisterne Fünfbrunnen saßt 40,000 Tonnen Wasser, theils Regen-, theils hergeleitetes Quellwasser. Spaläto, 16,000 E., feste Seestadt, ist Geburtsort des Kaisers Diokletian, welcher auch hier in Zurückgezogenheit sein Leben beschloß. Ragusa und Cattaro, befestigte Hafenstädte, werden häufig durch Erdbeben heimgesucht. B. Das Königreich Venetien ist 1866, nach dem Siege Preußens über Oesterreich, an Italien abgetreten worden, hat also aufgehört, der österreichischen Monarchie anzugehören. Der österreichische Staat hat über 360 Meilen Eisenbahnen. Die Hauptbahnen sind: 1) Die kaiserliche Nordbahn verbindet Wien mit Brünn, Prag, Dresden, sowie in nordöstlicher Richtung mit Krakau und Warschau; 2) die Südbahn führt von Wien über den Sömmering nach Gratz, Laibach und Triest. 3) die ungarische Bahn lehnt sich an die Nordbahn, um Wien, Cassian, Gcographie. 4. Aufl. g

10. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 115

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
115 Innern, 3) die romanische in Graubündten, welche wiederum 4 Dialekte hat, 4) die italienische in Tessin und den südlichen Thalschaften von Bündten. Der Religion nach sind drei Fünftel der Bevölkerung Glieder der evange- lischen, zwei Fünftel dagegen Anhänger der römisch-katholischen Kirche. Juden leben 2000 in der Schweiz. Die schweizerische Industrie ist sehr bedeutend und im Ausland wohl angesehen. Die Baumwollenmanufakturen von Glarus, die Spitzen von Neuenburg, die seidenen Waaren von Zürich, die Baumwollen- und Leinen- webereien von Appenzell, die Papierfabrikation von Basel, die Gold- und Silberwaaren von Gens, die Schweizer-Uhren von Genf und Neuenburg gehen in alle 5 Welttheile und finden wegen ihrer Güte großen und raschen Absatz. Ebenso sind die Holzschnitzereien des Berner Oberlandes gesuchte Artikel. Besonders lebhaft ist der Transithandel aus Deutschland nach Italien über den Splügen und Gt. Gotthardt; Basel, Zürich, St. Gallen, Lu- zern, Neuenburg, Bern, Genf und Chur sind die Haupthandelsplätze der Schweiz. Eine besondere Eigenthümlichkeit der Schweizer besteht darin, daß sie des Verdienstes willen ihre Heimath auf längere oder kürzere Zeit verlassen und später mit dem Erwerbe in die Heimath zurückkehren. So wandern namentlich aus Tessin jedes Frühjahr Tausende von Männern und Jüng- lingen nach Italien oder Tyrol, und erwerben sich daselbst als Glaser, Maurer, Tagelöhner oder Handlanger so viel Geld, daß sie den Winter von dem Ersparten sich und ihre Familie erhalten können. Besondere Be- rühmtheit haben von diesen wandernden Schweizern die Graubündtner Zucker- bäcker erhalten, deren „Schweizer-Conditoreien" in allen größeren Haupt- städten Europas wohl besucht sind. Ebenso werden Erzieher und Erzieherin- nen aus den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Freiburg aller Orten geschätzt. Wiederum treten Andere in römische oder neapolitanische Kriegs- dienste, in welche man die Schweizer wegen ihrer Treue und Tapferkeit immer gern aufgenommen hat, und erwerben sich daselbst für die alten Tage ausreichende Pensionen neben der Erfahrung im Kriegshandwerk. Aber Allen bleibt in der Ferne eine Liebe und Anhänglichkeit zum Vaterland und zur Heimath, welche sich bei allen Gelegenheiten durch Wort und That frisch und kräftig erzeigt. Die schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus 22 Kantonen, von denen jeder souverain ist, und von denen drei wieder in 2 selbständige Landestheile zerfallen, Unterwalden (in Ob- und Nidwalden), Appenzell (Außer- und Innerrhoden) und Basel (Basel-Stadt und Basel-Land). An der Spitze der Gesammtheit steht der Bundesrath, welcher aus 7 Mitgliedern besteht, und die Beschlüsse des Stände- und Nationalraths auszuführen hat. Seine Amtsdauer erstreckt sich auf drei Jahre. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone; jeder Kanton schickt 2 Ständeräthe nach Bern; in den getrennten Kantonen sendet jeder Landestheil ein Mitglied ab. Der Nationalrath besteht aus den Abgeordneten des Volkes. Je 20,000 Einwoh- ner oder eine Bruchzahl über 10,000 wählen ein Mitglied. Soll ein Gesetz oder Vorschlag zum Bundesgesetz erhoben werden, so müssen beide Räthe ihre Zustimmung ertheilen. Bundessitz in der Schweiz ist Bern. Jeder Kanton der Schweiz ist souverain, d. h. er ordnet seine inneren Angelegenheiten selbständig. Die Spitze eines jeden Kantons bildet das 8*
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