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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 47

1902 - Karlsruhe : Lang
— 47 — Edelmanne verräterischer Weise festgenommen und an Karl von Anjou ausgeliefert. Aus allen Teilen seines Reiches lud dieser Rechtsgelehrte nach Neapel, die das Urteil sprechen sollten. Aber nur ein Richter war dem König zu Willen, alle übrigen sprachen Konradin frei; denn er sei nicht als ein Räuber und Empörer gekommen, sondern im Glauben und im Vertrauen auf sein gutes Recht; er habe nicht gefrevelt, da er ja sein angestammtes väterliches Reich durch offenen Krieg wiederzugewinnen suchte. Trotzdem folgte der König jener einen Stimme und sprach das Todesurteil über die Gefangenen. Konradin saß eben beim Schachspiel, als man ihm diese Nachricht brachte. Er verlor die Fassung nicht, sondern benutzte die kurze Zeit, die man ihm gönnte, um sein Testament zu machen und sich mit Gott zu versöhnen. Unterdes schlug man in aller Stille dicht vor der Stadt das Blutgerüst auf. Ende Oktober 1268 wurden die Verurteilten zum Richtplatz geführt. Karl von Anjou sah von dem Fenster einer benachbarten Burg aus dem traurigen Schauspiele zu. Als Konradin das Gerüst betreten hatte, bat er, man möge ihm noch einmal das Wort verstatten. Dann sprach er mit fester Stimme: „Vor Gott habe ich als Sünder den Tod verdient, hier aber werde ich ungerecht verdammt. Ich habe nur meine Rechte verteidigt, und darum kann ich des Todes nicht schuldig sein. Und wenn ich selbst schuldig wäre, so dars man jedenfalls die nicht töten, die mir als treue Freunde in den Kampf folgten." Diese Worte erzeugten Rührung, aber das Urteil blieb nn-geändert. Konradin umarmte noch einmal seinen Todesgenossen Friedrich von Baden. Dann zog er sein Oberkleid aus, erhob Augen und Hände zum Himmel und sprach: „Jesus Christus, Herr aller Geschöpfe, wenn dieser Kelch nicht vor mir vorüber gehen soll, so befehle ich meinen Geist in deine Hände." Schon hatte er sich zum Todesstreiche nieder gekniet, sein Haupt gebeugt. Da sprang er plötzlich auf, richtete seinen Blick gen Norden und ries aus: „Mutter, welche Schmerzen bereite ich dir!" Seiner Mutter galt sein letzter Gedanke. Daraus wurde er mit dem Beile hingerichtet. Als Friedrich von Baden das Haupt seines Freundes fallen sah, schrie er in feinem Schmerze laut auf. Alle Umstehenden fingen zu weinen an. Doch kein Mitleid rührte das harte Herz Karls von Anjou. Friedrich folgte feinem Freunde in den Tod. Konradins Mutter eilte nach Neapel, um ihren Sohn auszulösen, aber sie kam zu spät. Es wurde ihr die Erlaubnis erteilt, über feinem Grabe eine Kapelle zu erbauen.

2. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 132

1902 - Karlsruhe : Lang
— 132 — wieder aufzuheben. Allein alle Maßregeln Metternichs und des Bundestag es vermochten nicht, den Sinn für die Einheit, Größe und Freiheit des deutschen Vaterlandes zu unterdrücken. Jahre 1848 die Franzosen ihren König Ludwig -Philipp verjagt und die republikanische Staatsform eingeführt hatten, wurde in ganz Deutschland die Forderung erhoben, daß der Willkürherrschaft des Bundestages ein Ende gemacht, daß ein deutscher Reichstag berufen und jedem Deutschen das gebührende Maß von bürgerlicher Freiheit gesetzlich bewilligt werde, ar1l- 'Regierungen zeigten sich nachgiebig, weil ein allgemeiner Ausland drohte. Ein deutsches Parlament (Reichstag) ver-lammelte sich m der Paulskirche zu Frankfurt am Main; der Bundestag wurde abgeschafft und ^"Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser ernannt. Das Parlament stellte die Grundrechte der Deutschen sejt und beriet eine Verfassung des Deutschen Reiches. Allein zu Ansang des Jahres 1849 trat Spaltung ein; ein Teil des Parlaments wollte, daß das alte wiederhergestellt und der Kaiser von Österreich deutscher Kaiser werde, ein anderer ^eil wollte, daß der König von Preußen die deutsche Kaiserkrone erhalte; eine zahlreiche Partei wollte von keinem Kaiser und Reiche wissen, sondern verlangte die republikanische Staatsform. Hierdurch ging alles Gute, was im ^ahre 1848 angestrebt und ins Werk gesetzt worden war, wieder verloren; in Baden, der bayerischen Psalz und im Königreiche Sachsen brachen Ausstände aus, die durch die Truppen des Königs von Preußen unterdrückt wurden. Im Jahre 1850 wurde der Bundestag wiederhergestellt, und um die Einigung des Vaterlandes, ^ die Berufung einer Volksvertretung beim Bundestage, die Gewährung bürgerlicher Freiheit stand es aus mehrere Jahre nicht besser als vor 1848. . ~er ^önig, der in dieser Zeit in Preußen regierte, war Friedrich Wilhelm R . (1840—1861). Schon bei seiner Thronbesteigung gelobte er, er wolle ein gerechter Richter, eiu treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst, ein christlicher König sein; er wolle dav Beste, das Gedeihen, die Ehre aller Stände und aller Volksstämme mit gleicher Liebe nmsassen, pflegen und fördern. Im Jahre 1850 gab er seinem Volke eine Verfassung. Unter feiner Regierung nahm der Handel einen neuen Aufschwung durch den Bau der Eisenbahnen. Die erste Eisenbahn ans deutschem Boden fuhr zwischen Fürth und Nürnberg im Jahre 1835. Die Berlm-Potsdamer Bahn wurde 1838 eröffnet. Friedrich Wilhelm wohnte der Eröffnungsfahrt als Kronprinz bei. Unter seiner Regierung trat auch die Telegraphie in den Dienst des öffentlichen Verkehrs. Am 1. Januar 1849 durchflog, die erste telegraphische Depesche auf dem elektrischen Drahte Deutschland.

3. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 213

1902 - Karlsruhe : Lang
— 213 — Orden aufgehoben und der Abel gänzlich abgeschafft werden. Die neue Verfassung vom 30. September 1791 bestimmte, daß die gesetzgebende Gewalt von einer Versammlung von 700 Abgeordneten des französischen Volkes ausgeübt werden solle: der König behielt die vollziehende Gewalt und konnte gegen die Beschlüsse der gesetzgebenden Versammlung Einsprache erheben. Zur Ausübung der richterlichen Gewalt wurden Schwurgerichte eingesetzt. Am 30. September 1791 löste sich die konstituierende Nationalversammlung auf. Die französischen Prinzen und viele Adelige hatten seit 1790 Frankreich verlassen und sich in deutschen Grenzorten, besonders in Koblenz, gesammelt und warteten die Gelegenheit ab, durch einen bewaffneten Einfall in Frankreich die unbeschränkte Königsgewalt wiederherzustellen. Sie schickten Gesandte an den europäischen Höfen umher,„ um die Fürsten zum Kriege gegen Frankreich zu bewegen. Österreich und Preußen setzten sich in Kriegsbereitschaft. Die französische Regierung verlangte Abrüstung und Entfernung der Emigranten (ausgewanderten Adeligen) von den Grenzen. Auf die Weigerung bes.kaisers wurde von Frankreich der Krieg erklärt. Ein ans Österreichern und Preußen bestehendes Heer von 90000 Mann rückte (1792) in die Champagne ein. Der Oberfeldherr desselben, Herzog Ferdinand von Braunschweig, erließ beim Einmarsch eine Kundgebung voll prahlerischer Drohungen gegen die Franzosen. Dies hatte die Wirkung, daß die Erbitterung gegen den König, den Adel und die Geistlichkeit sich steigerte. Die gesetzgebende Nationalversammlung, welche seit 1. Oktober 1/91 zusammengetreten war, war in mehrere Parteien geteilt; die stärkste derselben war die ans Jakobinern bestehende Bergpartei,*) die von blutgierigen Scheusalen wie Marat, Danton, Robespierre angeführt wurde und auf die Abschaffung der Königsherrschaft und Einführung der Republik hinarbeitete. Auf die Nachricht vom Vorrücken des Herzogs von Braunschweig erklärte die Nationalversammlung, „daß das Vaterland in Gefahr sei", und die Bergpartei verlangte Maßregeln gegeu die Verräter, d. H. gegen alle, die vom Umstürze des Königtums nichts wissen wollten. Infolgedessen wurde der König mit seiner Familie in einem altert Tempelherrnschlosse zu Paris in Gefangenschaft gehalten und die in Paris befindlichen Geistlichen, Adeligen und sonst vornehmen -eute als Verdächtige eingekerkert. Die Nationalversammlung beschloß, sich auszulösen, und beries ans den 20. September eine neue Versammlung, den Nationalkonvent, welcher über die Regieruugssorm Frankreichs entscheiden sollte. Der Pariser „ *)J3° genannt, weit ihre Mitglieder ans den obersten Sitzen der linken »eite ihre Plätze hatten.

4. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 216

1902 - Karlsruhe : Lang
— 216 — und Blumensträuße in der Hand. Sie bildeten die Spitze des Festzuges, an dem Beamte und Bürger, die verschiedenen Vereine zu Pferd und zu Fuß teilnahmen. Langsam, begleitet von einer großen Volksmenge, bewegte sich der Zug — die Göttin der Vernunft, dargestellt durch ein Colmarer Mädchen in der Mitte — dem Vernnnsttempel zu. Kaum hatte aber die Festzeremonie begonnen, da.ergriff die Flamme, die oben aus dem Berge loderte, das Gestell. Auch die grünen Tücher wurden von dem Feuer ersaßt, welche die Seiten des Berges bedeckten. Nur mit Mühe konnte es gelöscht werden. Als die Musik verrauscht war, ertönte ein französischer Lobgesang aus die Freiheit. Darauf feierte ein Redner die Vernunft. Er forderte namentlich die Abschaffung des bisherigen religiösen Aberglaubens. Noch zwei Männer und mich ein Mädchen hielten Reden. Zum Schluffe saugen Jungfrauen am Fuße des Berges ein vom Dichter Pfeffel gedichtetes Lied zum Lobe der Vernunft. Abends fanden verschiedene Tanzbelustigungen statt. Alle Welt beteiligte sich daran; viele taten es gewiß nur mit innerem Widerstreben. Aber sie wollten durch ihr Fernbleiben nicht in Verdacht geraten. Denn eine Anzeige hätte sofortige Einkerkerung zur Folge gehabt. Wie in Colmar, verlief diese lächerliche Feier auch in anderen elsässischen Städten. Die beiden Gewalthaber Robespierre und Danton wurden uneinig, und letzterer wurde guillotiniert aus Betreiben Robes-pierres, der drei Monate darnach durch die Jakobiner gleichfalls aufs Schaffot gebracht wurde. Die gemäßigten Republikaner gewannen nun allmählich die Oberhand; der Jakobinerklub wurde aufgelöst, und (am 23. September) 1795 erhielt Frankreich eine neue Verfassung*). Fünf Direktoren mit den Vertretern des Volkes, nämlich dem Rate der Alten und dem Rate der Fünfhundert, sollten die Regierungsgeschäfte besorgen. Ungeachtet der fortwährenden Unruhen in Paris hatte der Konvent Sorge dafür getragen, daß der Krieg gegen die äußeren Feinde mit allem Nachdrucke geführt wurde. Nach der Hinrichtung des Königs hatten England, Holland, Sardinien und Spanien sich dem Bunde von Österreich und Preußen angeschlossen. Die Franzosen kämpften überall siegreich und eroberten das deutsche Gebiet auf dem linken Rheinufer, sowie Holland, aus dem die Batavische Republik gemacht wurde. Nachdem Preußen und Spanien (1795) zu Basel Frieden mit der französischen *) Tie dritte; die zweite, welche der Konvent im Jahre 1793 zustande gebracht hatte, war nicht in Wirksamkeit getreten.

5. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 46

1902 - Karlsruhe : Lang
— 46 — Infolge der zwiespältigen Wahl entstand ein zehnjähriger Krieg in Deutschland. Erst als Philipp von dem Psalzgrafen Otto von Wittelsbach, den er beleidigt hatte, zu Bamberg erschlagen worden war, wurde Otto von Braunschweig von allen Deutschen als Kaiser anerkannt. Doch schon nach vier Jahren fielen die Fürsten wieder^von ihm ab und erkannten den jungen Friedrich, Heinrichs Vi. Sohn, als ihren Kaiser an. Friedrich 11. regierte fünsuuddreißig Jahre. Er kam selten nach Deutschland, ' denn er hatte fortwährend mit den Italienern und den Päpsten zu kämpfen. Im Jahre 1228 unternahm er einen Kreuzzug und gewann durch einen Vertrag mit dem Sultan Jerusalem. Gegen das Ende seines Lebens machten sich die Fürsten, Bischöfe und Städte in Deutschland mehr und mehr von der kaiserlichen Gewalt unabhängig. Friedrichs Sohn, Konrad Iv., besaß von der Kaiserwürde nur noch den Namen. Kaiser Konrad Iv. hinterließ bei seinem Tode einen zweijährigen Sohn mit Namen Konradin. Als er herangewachsen war, wollte er die Königreiche Neapel und Sizilien in Besitz nehmen. Diese Reiche gehörten ihm von seinem Urgroßvater her; allein ein französischer Prinz, Konradin, der letzte Hohenstaufe. Karl von Anjou, hatte sie erobert. Im Jahre 1268 zog er fernem Ly reun de Friedrich von Baden und einer kleinen Schar Krieger nach Italien. Die Freunde der Hohenstaufen rn Italien führten ihm bewaffnete Mannschaft zu, fodaß er mit ernem ziemlich starken Heere in sein Königreich gelangte. Bei dem Städtchen Scureola stellte sich ihm Karl von Anjou entgegen. Kouradin^schlug den welschen Kronränber in die Flucht; allein statt den Feind zu verfolgen, plünderten die Soldaten Konradins das feindliche Lager. Als Karl dies gewahr wurde, machte er noch einen Angriff und entriß dem deutschen Königs-Whne den schon gewonnenen Sieg. Konradin und sein Freund Friedrich flohen nach der Meeresküste, um aus einem Schisse Zn entkommen. Allein beide wurden von einem italienischen

6. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 48

1902 - Karlsruhe : Lang
— 48 — Xii. Kon Audokf von Kaösöurg. 1. Die kaiserlose Zeit?) Nach dem Tode Konrads Iv. hatte das deutsche Reich neunzehn Jahre lang kein Oberhaupt. Kaiser Friedrich Ii. war während seiner langen Regierungszeit wenig in Deutschland gewesen; überdies hatte er zum Nachteile der Kaisergewalt den kleinen Fürsten viele Rechte gegeben, damit sie in Zeiten des Unfriedens mit den Großen des Reiches zu ihm stünden. Daher kam es, daß die deutschen Fürsten keinen Oberherrn über sich haben wollten. Früher waren die Fürsten und Herren nur Beamte des Kaisers und des Reiches gewesen; jeder hatte sein Landesgebiet nur aus die Zeit seines Lebens vom Kaiser verliehen erhalten. Jetzt war jeder in seinem Lande unumschränkter Herr geworden. Jeder Ritter, der nichts als ein kleines Schloß und einige Morgen Landes besaß, nahm für sich Ehren und Rechte in Anspruch, wie sie nur dem Kaiser und König zukommen, und suchte seinen Besitz mit List und Gewalt zu vermehren. Das Wohl und die Ehre des Reiches galten nichts mehr, Recht und Gesetz wurden verachtet, die Schwachen wurden von den Starken**) unterdrückt. In dieser traurigen Zeit wollte kein deutscher Fürst die schwere Bürde der wertlosen Würde auf sich nehmen. Deshalb wurde die Kaiserkrone dem Könige Alfons von Castilien***) und dem Prinzen Richard von Cornwallis angeboten. Beide nahmen sie an; aber Alfons kam gar nicht nach Deutschland, Richard uur aus kurze Zeit. So tief war unser Vaterland durch die Selbstsucht seiner Fürsten gesunken, daß die Kaiserkrone an auswärtige Fürsten verschachert wurde, während dem Reiche durch inneren Hader der Untergang drohte. Und nicht huudert Jahre zuvor hatte sich vor dem deutschen Kaiser ganz Europa gebeugt. 2. Rudols von Habsburg. Aus dem Elend der kaiserlosen Zeit wurde Deutschland durch Rudols von Habsburg gerettet. Seine Geburtsstätte ist die Limburg am Fuße des Kaiserstuhles; seine Stammgüter lagen im Aargau. Kaiser Friedrich Ii. war sein Tauspate *) Interregnum = Fehlen des Reichsoberhauptes, Zwischenreich. **) Das Faustrecht — Recht des Stärkeren, rohe Gewalt. ***) Die Fürsten, welche den König Alfons von Castilien wählten, übertrugen dein Herzog Friedrich von Lothringen das Amt, mit Alfons über die Annahme der Kaiserkrone zu verhandeln. Er war nämlich durch seine Mutter mit ihm verwandt. Friedrich reiste selbst nach Spanien.

7. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 172

1906 - München : Oldenbourg
172 33. Der Trifels. dieser Gefangenschaft des Löwenherz zu erzählen. Einst klang durch des Turmes Mauern Harfenklang und ein Lied, das nur ihm und dem treuen Blondel, seinem Sänger, bekannt sein konnte. Er sang dazu die zweite Strophe uni) draußen rief es: „O Richard, o mein König!" Es war Blondel selbst, der an allen Burgen ucich seinem geliebten Herrn gespäht und nun mit 50 Gefährten den Trifels gestürmt haben soll. Das Lösegeld Richards setzte Heinrich Vi. instand seine Ansprüche auf Sizilien durchzusetzen. Mit 24 Fürsten, Grafen und Edeln seines Reiches zog der Kaiser am 9. Mai 1194 hier ein um den Angriff aus Italien zu beraten. Konstanzens Erbe ward gewonnen, fürchterliches Strafgericht über die sizilianischen Großen gehalten, viele derselben wurden aus den Trifels geschleppt, darunter der kühne Seeheld Margaritone und Graf Richard selbst, der Kaiserin eigener Vetter, nachdem beide vorher geblendet worden waren. Der Aussprnch des englischen Chronisten, „daß keiner diesen Kerkern mehr entronnen, der einmal hinabgestiegen", rechtfertigte sich jetzt nur zu sehr unter der Regierung eines Herrschers, dessen Leichnam noch nach fünfhundert Jahren den finstern Ernst und Trotz zeigte, der sich in seinem Leben so gewaltsam aussprach. Unter Philipp von Schwaben senfzte der Erzbischof Bruno von Köln in den Kerkern des Trifels und als Friedrich Ii. das Reich zu altem Glauze zu bringen fnchte, ließ er seinen Sohn Heinrich als römischen König aus dem Trifels zurück, wo er in der Burgkapelle dem Vater die Treue schwor, da dieser in den Kampf gegen die Ungläubigen zog. Doch der irregeleitete Jüngling vergaß der Treue, empörte sich, und als der erzürnte Vater in seine Staaten zurückeilte, floh der Sohn auf deu Trifels, der jedoch dem Kaiser die Tore öffnete. Im Gefängnis büßte der Sohn seine Untreue, bis er starb. Des Kaisers jüngerer Sohn empfing die Feste, deren Besitz über das Schicksal der Krone und des Reiches entschied. So war sie stets die Lieblingsburg und die Hauptstütze des großen hohen-staufischen Herrscherhauses gewesen und der romantische Duft, der um die Heldengestalten dieses Geschlechts sich breitet, weht um die einsamen Mauern uni) die verfallenen Türme des Trifels mehr als um alle anderen Burgen Europas. Alle die lieder- und fangesreichen, alle die heldenmütigen, unglücklichen Stammgenossen dieses Geschlechtes wandeln vor dem träumenden Blicke durch die hohen, zerfallenen Hallen; und er vor allen, der so gerne hier weilte, des großen Rotbarts großer Enkel, der schöne Sohn der holden Konstanzia, Friedrich der Zweite, der über sein Jahrhundert emporragt, einsam wie der Trifels über den dunkeln Wald — strahlend und übergössen von dem ganzen Zauberlichte der Poesie feiner Zeit und in dem Glanze der Geschichte Deutsch-laubs, Italiens, Europas — prangenb gleich der Sonne selber. Aber diese Sonne an dem hohenstaufischeu Sternenhimmel ging unter hinter Firenznolas

8. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 114

1888 - Berlin : Hertz
114 Das Geheimerathscollegium. eröffnete die meisten Sachen, welche schriftlich eingingen, hielt ihm Vortrag darüber und besorgte die Ausfertigung der Bescheide; er hielt auch die Landtage im Namen des Fürsten ab, erstattete demselben Bericht über die Verhandlungen und ertheilte in Auftrag des Landesherrn alle Befehle und Anordnungen. Meistens handelte er, ohne den Rath Anderer einzuholen, blos nach Rücksprache mit dem Fürsten und nach eigener Ansicht. Im Fall einer längeren Abwesenheit des Fürsten war es nun öfter geschehen, daß zur Besorgung der Geschäfte die Räthe desselben mit anderen angesehenen Männern aus dem Adel und der hohen Geistlichkeit zu einer Art Regentschaft oder Geheimerathscollegium vereinigt wurden, welches jedoch bei der Rückkehr des Landesherrn sich wieder auflöste. Allmälig mochte man die Vorzüge einer solchen gemeinschaftlichen Behandlung der Geschäfte erkannt haben, nach und nach wurde darauf ein um so größeres Gewicht gelegt, als die Sorgen des Fürsten sich im Laufe der Zeiten immer mehr erweiterten. In Folge der Reformation war die Macht und das Ansehen der evangelischen Landesfürsten überhaupt, besonders aber ihr Einfluß auf Regelung der kirchlichen Dinge und auf Gründung der Schulen bedeutend gestiegen. Dazu kam, daß das Kriegswesen allmälig eine ganz andere Einrichtung erhalten hatte: statt des Aufgebots der Lehensritter und ihrer Reisigen hatte man sich mehr und mehr gewöhnt, Söldnerheere anzuwerben, und in allen Staaten wurden bald stehende Truppen gehalten. Hierdurch, wie auch durch die Zunahme der auswärtigen Verhandlungen in Folge der Religionswirren und bei dem Herannahen des dreißigjährigen Krieges war die Nothwendigkeit einer strengen geregelten Landesverwaltung mehr hervorgetreten, und dieselbe wurde noch lebhafter empfuuden, als die brandenburgifchen Fürsten ihre Fürsorge zugleich dem Herzogthum Preußeu und bald auch der Auwartschaft auf die jülich-clevesche Erbschaft im westlichen Deutschlaude zuweuden mußten. Die Häufung wichtiger Geschäfte in den verschiedenen, zum Theil sehr entlegenen Landestheilen veranlaßte daher den Kurfürsten Joachim Friedrich, ein st e -hendes Geheimerathscollegium zur schleunigen Bearbeitung der Geschäfte einzurichten. Die geheimen Räthe sollten des Fürsten Briefwechsel führen und seine Obliegenheiten gegen das deutsche Reich wahrnehmen; ihrer Leitung wurden, nach der Stiftuugsurkunde, ferner auch die Kammergüter und die Finanzen untergeben „zur Erhaltung Treu und Glaubens in gehöriger Leistung der Zahlungen" (also zur strengereu Ueberwachuug der regelmäßigen Zahlungen), sodann die Sorge für Gewerbe und Handel, wobei sie die Bedenken der vornehmsten Städte und der Verständigen aus der Ritterschaft hören sollten, endlich das gesammte Kriegswesen mit Zuziehung der Obersten und Kriegsverständigen. Das Kirchenwesen dagegen gehörte vor das Konsistorium, die Rechtspflege unter das Hof- und Kammergericht, in welchem der Kanzler den Vorsitz führte, der auch die Landtagsverhandlungen nach wie vor allein leitete. Der Geheimerath hielt nun im kurfürstlichen Schlosse wöchentlich zwei Sitzungen, in welchen gewöhnlich der Kanzler die zu berathenden Gegenstände vortrug; doch stand auch jedem Mitgliede frei, solche zur Sprache zu bringen. Der Vorsitzende unter den Räthen selbst war der Oberst-Kämmerer. War der Geheimerath in einer Sache einstimmig derselben Ansicht, so pflegte der Kurfürst nach derselben zu handeln;

9. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 459

1888 - Berlin : Hertz
Die preuß. Nationalversammlung; Wiederaufrichtung der Königl. Macht. 459 Heinrich von Gagern manche wichtige Beschlüsse zur Förderung der äußeren Ordnung in den deutschen Ländern durchzusetzen und einen fürstlichen Reichsverweser in der Person des Erzherzogs Johann von Oesterreich zu ernennen. Bei den Berathungen der Versammlung trat aber immer mehr ein tiefer Zwiespalt der Ansichten und eine gänzliche Zersplitterung der Parteien hervor, und die Zeit wurde mit endlosen Meinungskämpfen fruchtlos hingebracht. Immer leidenschaftlicher und gewaltsamer wurden die Auftritte, bis am 18. September die demokratische Volksmasse in Frankfurt sich ge« radezu in Aufruhr gegen die Gemäßigteren in der Versammlung erhob, wobei die beiden preußischen Volksvertreter, Fürst Lichnowsky und General von Auerswald, durch schnöden Meuchelmord einen gräßlichen Tod fanden. Diese scheußlichen Vorgänge wurden jedoch für viele Besserdenkende in ganz Deutschland ein warnendes Denkzeichen zu endlicher Ermannung und kräftiger Gegenwehr: von dem Tode Anerswalb's und Lichnowsky's begann fast überall eine entschiebenere Gegenwirkung gegen das demokratische Treiben, welches dort in seiner nackten Gemeinheit schreckend hervorgetreten war. Bald ermannte sich vorzüglich auch Preußen wieder, wo inzwischen die heimische Nationalversammlung gleichfalls einen traurigen Verlauf genommen hatte. Die preußische Nationalversammlung. Bei den Urwahlen, durch welche die preußische Nationalversammlung gebildet wurde, hatten die demokratischen Wühler kein Mittel unversucht gelassen, keine blendende Vorspiegelung und Verheißung gespart, um die unerfahrenen Volksmassen für sich zu gewinnen; den Arbeitern und Handwerkern hatten sie allerlei Hirngespinste von besseren „socialen“ Zuständen, den Bauern die Befreiung von mancherlei Abgaben an die Gutsherren zugesagt, wenn nur erst die demokratischen Ansichten zur Herrschaft gelangten. So war es ihnen gelungen, in großer Zahl als Volksvertreter gewählt zu werden. Der revolutionäre Sinn der auf solche Weise entstandenen Versammlung bekundete sich von vorn herein in der ausdrücklichen „Anerkennung der Revolution/' sowie in der Verwerfung aller von der Regierung zur Wiederherstellung der Ordnung beabsichtigten Maßregeln. Unter den Augen der Versammlung durste die Pöbelherrschaft in Berlin ungehindert überhand nehmen; am 14. Juni fand sogar ein frevelhafter Einbruch der Volkshaufen in das Zeughaus statt, wobei Verbrecherhände sich nicht nur an den Waffen, sondern auch an den vaterländischen Siegeserinnerungen vergriffen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung selbst, insoweit sie nicht ganz den Neigungen des Pöbels willfahrten, sahen sich öffentlichen Mißhandlungen ausgesetzt. Die demokratische Mehrheit der Vertreter aber ging in ihren Berathungen immer entschiedener darauf aus, alle Grundpfeiler der Ordnung und des monarchischen Regimentes in Preußen zu erschüttern. Die Wiederaufrichtung der Königlichen Macht (November 1848). Der König, mehr und mehr überzeugt, daß die weiteren Berathungen der Versammlung unter solchen Umständen nur zum Verberben des Laubes gereichen könnten, beschloß eublich, dem unseligen Treiben durch kräftiges Einschreiten ein Ziel zu setzen, und sah sich nach Männern um, welche Muth und Thatkraft besäßen, diese Absicht burchzuführen. Seine Wahl fiel auf den dem

10. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 470

1888 - Berlin : Hertz
470 Hauptbestlmmungen der Verfassung vom 31. Januar 1s50. Das Vereinsrecht. Art. 29: „Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorganglge obrigkeitliche Erlanbniß friedlich und ohue Waffen in geflossenen Räumen zu versammeln." Art. 30: „Alle Preußen haben das ? ? ' J.l5 solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen." Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. (Art. 32.) Vom Könige. Die Person des Königs wird (Art. 43) für nnver-Ictzltch erklärt, die Verantwortlichkeit für alle Regierungshaudlunaen dem lande gegenüber den Ministern zugewiesen. Art. 44: , Die Minister des Königs sind verantwortlich. Alle Regierungsacte des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt." Die vollziehende (Execntiv-) Gewalt steht allein dem Könige zu. Dle einzelnen Theile derselben sind in Art. 45—52 aufgeführt: Ernen-nung und Berufung der Minister, Verkündigung der Gesetze und der Ver-^dnnngen zu deren Ausführung, — der Oberbefehl über das Heer, — die Besetzung der Stellen im Heere und in den übrigen Zweigen des Staatsdienstes, — das Recht, Krieg zu erklären, Frieden und andere Verträge mit fremden Regierungen zu schließen, — das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, — die Verleihung von Orden und Auszeichnungen, — das Münz-recht, die Berufung und Schließung der Landesvertretung. , "®er König wird nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres voll-s-s-L listet iu Gegenwart der vereinigten Kammern das eidliche Ge-lobniß, die Verfassung des Königreiches treu und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren" (Art. 54.) Von der Landesvertretung (den Kammern). „Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und zwei Kammern ausgeübt. Die Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Finanzgesetz-Entwürfe und Staatshaushalts-Etats werden zuerst der zweiten Kammer vorgelegt; letztere werden von der ersten Kammer im Ganzen angenommen oder verworfen." (Art. 62.) „Nur in dem Falle wenn die Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit oder die Beseitigung eines ungewöhnlichen Nothstandes es dringend erfordert, können, insofern die Kammern nicht versammelt sind, uuter Verantwortlichkeit des gesammten Staats-Ministeriums, Verordnungen, die der Verfassung nicht zuwiderlaufen, mit Gesetzeskraft erlassen (octrohirt) werden. Dieselben sind aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritte zur Genehmigung sofort vorzulegen." (Art. 63.) „Dem Könige, sowie jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen." (Art. 64.) Die erste Kammer, deren Zusammensetzung in Art. 65—68 bestimmt war, hat später, wie noch zu erwähnen sein wird, als Herrenhaus eine veränderte Einrichtung erhalten. D)te zweite Kammer, jetzt Hans der Abgeordneten genannt, besteht ans (350, seit der Erwerbung der Hohenzolleruschen Lande) 352 Mitgliedern. Wahl der Abgeordneten und Wahlrecht. Art. 69—75: „Jeder
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