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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 152

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
152 Fünfte Periode. Von 1617—1648. —Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. alle drei waren katholisch. Die Unzufriedenheit hatte ihren Grund darin, daß die Regierung die spanischen Truppen nach dem Friedensschlüsse von 1559 noch im Lande ließ; daß die Zahl der Bistümer erheblich vermehrt werden sollte; daß man neue Steuern forderte; daß Philipp die französischen Protestanten zu bekämpfen und die noch vorhandene schwache Verbindung der Niederlande mit Deutschland zu lösen beabsichtigte; endlich erregte Granvella durch sein stolzes Wesen den Haß des Adels. Philipp rief diesen (1564) ab. Aber nun bemächtigte sich die Unzufriedenheit des niederen Adels und der Volksmassen, weil die Inquisition immer grausamer gegen den wachsenden Calvinismus vorging. Der niedere Adel schloß den sog. „Kompromiß“, der die Abschaffung der Inquisition bezweckte, und trug der Regentin (1566) zu Brüssel seine Forderungen persönlich vor.1 Oranien blieb diesen Dingen äußerlich fern, leitete aber die Bewegung im geheimen. Die jetzt entstehenden Bilderstürme, zu deren Bekämpfung die Häupter des Adels mitwirkten, gaben der Regierung einen willkommenen Grund die Inquisition weiter wüten zu lassen. Da ging Oranien nach einer Zusammenkunft mit Egmond nach Deutschland. Um den Aufruhr im Keim zu unterdrücken, sandte Philipp H. 1567 den Herzog Alba mit einem starken Heere. Nachdem Margarete gekränkt abgereist war, begann die Schreckensherrschaft. Alba setzte sich die Vernichtung der niederländischen Freiheiten, die rücksichtslose Ausbeutung des niederländischen Wohlstandes und die völlige Ausrottung der Ketzerei zum Ziele. Der „Rat der Unruhen“ („Blutrat“) arbeitete mit grausamer Härte. Egmond und Hoorne wurden (1568) verhaftet und zu Brüssel hingerichtet. c) Der niederländische Freiheitskampf bis zur Trennung des Nordens von dem Süden. Wenn auch alle Erhebungen des Volkes, an dessen Spitze nun Wilhelm von Oranien trat, von Alba blutig niedergeschlagen wurden, so kam dieser seinem Ziele doch 1) Bei dieser Gelegenheit äußerte ein Höfling: „Ce n1 est qn’ un tas de gueux“. So entstand der Name Geusen.

2. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 156

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
156 Fünfte Periode. Von 1517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. Doch die Hugenotten waren nicht vernichtet. Der Bürgerkrieg verwüstete Frankreich Jahrzehnte lang. Während dessen erlosch mit Karls Ix. Nachfolger und Bruder Heinrich Hl., der von dem Dominikaner Clement 1589 ermordet wurde, das Haus Valois. Nun war nach Landesrecht König Heinrich von Bourbon. Allein er mußte sich sein Land erst erobern. Die Zerfahrenheit seiner Gegner kam ihm zu Hilfe. Die Befürchtung, Philipp H. könne sich Frankreichs bemächtigen, trieb auch einen Teil der Katholiken auf seine Seite. Mit einem Schlage Herr der Lage wurde Heinrich jedoch erst, als er (1593) katholisch wurde und eine Politik der Versöhnung einschlug, die 1598 mit dem Edikt von Nantes ihren Abschluß fand: der Katholizismus blieb zwar Staatsreligion, aber den Protestanten wurde Glaubensfreiheit zugesichert, und sie behielten einige feste Plätze, darunter La Rochelle. Unter der segensreichen Regierung Heinrichs Iv., 1589 bis 1610, der, in Vorzügen wie Fehlern ein echter Franzose, mit Hilfe Sullys den Bauernstand und die Industrie förderte und die zerrütteten Finanzen ordnete, hob sich Frankreich, zumal bei seinen natürlichen Hilfsquellen, der Begabung und Arbeitsamkeit seiner Bewohner, bedeutend. Da wurde Heinrich, im Begriff in den Jülich-Klevischen Erbfolgestreit (§ 133) sich einzumischen, von dem katholischen Fanatiker Franz Eavaillac 1610 ermordet. 129. 2. England. Heinrichs Vh. (§ 87) Nachfolger war Heinrich Vhi. (1509 bis 47). Despotisch, eitel, ein roher Egoist voll wilder Sinnlichkeit, ein heftiger Gegner Luthers, zerfiel er mit Papst Clemens Vh., als dieser seine Ehe mit Katharina von Aragonien, der Schwester der „wahnsinnigen“ Johanna, nicht lösen wollte, wonach Heinrich begierig war, um die ehrgeizige Anna Boleyn (spr. Bülen) heiraten zu können. So trennte der König die Ehe eigenmächtig, erklärte sich zum obersten Haupt der Kirche, zog die Kirchengüter ein, ließ aber Kultus und Dogma der katholischen Kirche bestehen (1534). Eine Schreckensherrschaft folgte; unter den Hingerichteten befand sich auch der Kanzler Thomas More, der Verfasser des Sozialromans „Utopia“.

3. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 31

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums. 31 Grafen geleitet wurde; 2. das Hofgericht unter dem Vorsitz des Königs oder seines Stellvertreters. War auch die alte Auffassung des Strafprozesses (§ 5e) noch nicht geschwunden, so machte sich doch auch die neue Vorstellung geltend, daß der Staat die Pflicht habe aus eignem Antriebe Verbrechen zu verfolgen. 3. Auflösung des fränkischen Reiches und seine Rettung durch die Pippiniden. a) Niedergang des Reiches. Seit der Mitte des 6. Jh. begann § 24. sich im fränkischen Reiche ein Niedergang und seit dem Tode Dagoberts I. (f 639), des letzten kräftigen Merowingers, die völlige Auflösung bemerkbar zu machen. Die Gründe dafür lagen in folgenden Umständen: 1. Viele Könige waren untüchtig. 2. Eine furchtbare Entsittlichung trat ein. Im merowin-gischen Königshause wurde der Mord G-ewohnheit. Besonders greuelvoll war der Kampf der austrasischen Königin Brunhilde und der neustrischen Fredegunde. 3. Infolge der fortwährenden Eeichsteilungen machten sich die Unterschiede der Nationalität mehr bemerkbar. Das Reich begann sich aufzulösen in die Teilreiche Austrasien (Rhein- und Maasgebiet, germanisch), Neustrien (Seine- und Loiregebiet, romanisch) und Burgund (Rhonegebiet, romanisch). Bayern, Alamannien, Thüringen, Aquitanien lösten sich unter besonderen Herzögen vom Reiche fast ganz los. Die völlige Zerbröckelung des Reichs verhinderte nur der beständige Verwandtenmord. .So kam es, daß zuweilen das ganze Reich auf kurze Zeit in der Hand eines Königs vereinigt war. 4. Die Macht des grundbesitzenden Adels stieg bedeutend. b) Die Rettung des Reiches war eine Tat des deutschen § 25. Geschlechts der Pippiniden. a) Unter Dagobert gelangte Pippin der Ältere, Majordomus in Austrasien, als Führer des Adels zu größter Macht. In den nach Dagoberts Tode folgenden Wirren errang Pippins Enkel Pippin der Mittlere (fälschlich von Heristal genannt) durch seinen großen Besitz und seine hervorragenden Eigenschaften die Führung des austrasischen Adels. An seiner Spitze schlug er 687

4. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 58

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
58 Dritte Periode. Von 1056 —1273. stetig gewachsen. Der Umstand, daß Heinrich Iv, wie schon sein Vater öfter getan, in Goslar seinen ständigen Aufenthalt nahm, was den Sachsen große Lasten auferlegte, daß er eine Reihe von Burgen baute und dazu das Volk zum gesetzlichen Frondienst heranzog, daß er das abhanden gekommene Krongut einzog, das alles verursachte allerlei Unzufriedenheit. Die Mißstimmung wurde größer, als Heinrich Otto von Nord heim auf die Beschuldigung hin, er trachte dem Könige nach dem Leben, absetzte und ächtete; als er dessen Freund, den Herzog Magnus Billung, in Haft nahm; als er ein Heer, angeblich gegen Polen, zusammenzog. Als nun die Sachsen die Harzburg bei Goslar überfielen (1073), entkam Heinrich mit knapper Not. Unterstützung fand er nur bei den Bürgern der Stadt Worms — bei dieser Gelegenheit trat zum erstenmal in der deutschen Geschichte das städtische Bürgertum hervor —, alsdann auch bei den Bischöfen. Ein Versuch, zum Frieden zu gelangen, scheiterte bei dem gegenseitigen Mißtrauen. Da überfielen die sächsischen Bauern die Burgen, zerstörten sie und schändeten in ihrem Grimm sogar die Kirche auf der Harzburg. Dieser Frevel führte auch viele Fürsten auf Heinrichs Seite. Er siegte 1075 über die Sachsen entscheidend an der Unstrut unweit Langensalza; sie mußten sich bedingungslos unterwerfen. Nun aber wandten sio ihre Blicke Hilfe suchend nach Rom. § 47. a) Emporkommen des hierarchischen Papsttums. Von der Mitte des 10. bis zur Mitte des 11. Jh. hatte das deutsche Königtum das vom sittlichen Untergange bedrohte Papsttum gerettet und daher beherrscht. Seitdem aber Männer der cluniacensischen Reformpartei auf den päpstlichen Stuhl gelangten, war ihr Verlangen, sich der kaiserlichen Bevormundung zu entziehen, natürlich. Von großer Bedeutung wurde das Pontifikat Nikolaus’ü. (1059 — 61). Einmal gewann er für die päpstlichen Interessen die Normannenfürsten, besonders Robert Guiscard, der Apulien und Kalabrien eroberte, wozu später Sizilien kam; kraft der gefälschten Konstantinischen Schenkung nahmen sie vom Papst ihre Länder zu Lehen. Ferner erließ er auf der Lateransynode von 2. Der Investiturkampf.

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 61

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Befreiung des Papsttums von der Herrschaft des Kaisertums. 61 sterbe ich in der Verbannung.“ Zwar nicht der Schöpfer der großen Gedanken, die sein Zeitalter bewegten, als Staatsmann ohne Bedenken in der Wahl seiner Mittel, ist Gregor Vii., einer der feinsten Diplomaten des Mittelalters, doch einer der gewaltigsten Päpste: er hat den Gedanken päpstlicher Weltherrschaft zu verwirklichen begonnen und seinen Nachfolgern die Wege gewiesen. In Deutschland, wo man einen neuen Gegenkönig gewählt hatte, dauerte unterdessen der Bürgerkrieg unter physischen und moralischen Verwüstungen fort; der Kampf zwischen Kaiser und- * Papst war zum Kampfe zwischen Reich und Kirche geworden. Im ganzen war das Papsttum im entschiedenen Fortschritt: die deutsche Kirche geriet mehr und mehr unter päpstliche Herrschaft, es gelang die Welfen in das kirchliche Interesse zu ziehen, ja des Kaisers ältesten Sohn Konrad zur Empörung zu reizen (1093), ein Vorgang, der auf den Vater den schmerzlichsten Eindruck machte. Italien ging ihm ganz verloren. Urb ans ü. großartige Unternehmung gegen den Islam (§51) steigerte die Macht und das Ansehen des Papsttums gewaltig. Aber in Deutschland gewann Heinrich die verlorene königliche Macht wieder. Als Schützer der unteren Stände und des städtischen Bürgertums befriedigte er das Friedensbedürfnis dieser Volksschichten und sorgte mit Erfolg für die Durchführung von Gottes- und Landfrieden. Da gelang es der päpstlichen Partei, des Kaisers zweiten Sohn Heinrich zur Empörung aufzustacheln. Durch tückischen Verrat brachte er den Vater in seine Gewalt und setzte ihn gefangen. Die ihm zugefügte Schmach erwarb dem Kaiser in weiten Kreisen Sympathien; da starb er angesichts des Ausbruches eines neuen Bürgerkrieges 1106. Eine der begabtesten, großartigsten* Persönlichkeiten der deutschen Kaisergeschichte, ist Heinrich Iv. I zugleich die am meisten tragische. y 3. Das Ende des Investiturstreits im Wormser Konkordat 1122. § 50. Groß geworden im Schatten der Kirche, war Heinrich V., nun zur Regierung gelangt, nicht gewillt von ihr abhängig zu sein. Er zog nach Italien mit starkem Heere, vor dem jeder Widerstand erlahmte; Papst Paschälis Ii., idealistisch und gut-

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 76

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
76 Dritte Periode. Von 1056—1273. Hasse ihrer G-egner preisgebend, zerstören. Granz Oberitalien war unterworfen. Doch bald wurden neue Unternehmungen notwendig. Friedrich war überall siegreich, da vernichtete eine Seuche alle bisherigen Erfolge (1167). Nach seinem fluchtartigen Rückzüge flammte die Empörung allerorten wieder auf. Der große lombardische Städtebund wurde geschlossen, Mailand wiederhergestellt und die Bundesfestung Alessändria gebaut. 65. c) Friedrichs Niederlage gegen den Papst und die Lombarden und der Rückzug seiner Politik. Also trat Friedrich (1174) seine fünfte Romfahrt an, konnte jedoch Alessandria nicht brechen. Dem kaiserlichen Aufgebot, das nun nach Deutschland erging, entzog sich sein mächtigster Vasall Heinrich der Löwe1: das Slawentum zurückzudrängen und seine machtvolle Stellung in Norddeutschland aufrecht zu erhalten war ihm wichtiger. Er hatte den Abotritenfürsten Niklot und seine Söhne glücklich bekämpft, Mecklenburg germanisiert, Mklots Sohn Pribislaw, von dem das heute dort regierende Haus abstammt, unterworfen und mit der Germanisierung Pommerns begonnen; Lübeck, das Bardewik den Rang ablief, verdankt ihm seine Größe.2 So wurde Friedrich 1176 bei Legnano nw. von Mailand völlig geschlagen. Nun erkannte er die Unmöglichkeit seine Politik durchzuführen. Im Frieden von Venedig gab er 1177 den Anspruch über dem Papste zu stehen auf und erkannte Alexander Hi. an. Einem Waffenstillstände mit den lombardischen Städten folgte (1183) der endgültige Friede zu Konstanz, der ihnen freie Selbstverwaltung gegen die formelle Anerkennung der kaiserlichen Oberhoheit zusicherte. d) Friedrich auf der Höhe seiner Macht (1177—90). Dieser zeitgemäße Rückzug seiner Politik vor der nicht mehr zu bezwingenden päpstlichen Macht und dem freien Bürgergeist der italienischen Kommunen mit ihrer entwickelten Geldwirtschäft verschaffte dem Kaiser die Möglichkeit auf beschränkterem Raume 1) Ihre romantisch ausgeschmückte Zusammenkunft fand in Chiavenna oder Partenkirchen statt. 2) München verdankt Heinrich seine Gründung (an der Zollstätte an der Isar, wo die Salzstraße vom Salzkammergut nach Augsburg und Ulm den Fluß überschreitet).

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 53

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii, Gründung des deutschen Königtums und seine Machthöhe (919—1056). 53 großen Laiengewalten eine neue Stütze des Königtums in den | niederen Ständen fand: während die großen Lehen schon \ lange tatsächlich erblich geworden waren, brachte Konrad die Erblichkeit auch der kleinen Lehen zur Geltung (für Italien durch das Lehnsgesetz von 1037). Im übrigen hielt Konrad an den Grundlagen des Ottonischen Staats fest, behandelte die Kirche durchaus als Staatskirche, ernannte die Bischöfe nach freiem Belieben und ließ sich dafür eine Abgabe zahlen, wodurch er sich den Vorwurf der—ßimonie zuzog; so nannte man den Verkauf und Kauf geistlicher Ämter (Apostelgesch. 8). Dem Herzogtum stand er so mächtig gegenüber wie kein deutscher König. Konrad starb 1039 zu Utrecht und wurde in Speier begraben.1 Ein Fürst von weitem staatsmännischem Blick und rücksichtsloser Tatkraft, die sich freilich auch zu leidenschaftlicher Heftigkeit steigerte, gehört Konrad Ii. zu den bedeutendsten Er- jh scheinungen der deutschen Kaisergeschichte; er hat das Reich auf den Gipfel seiner Macht geführt. 5. Heinrich Iii. 1039—56 und sein Bruch mit dem § 42. Ottonischen System. Heinrich Iii. begann seine Regierung in einer Machtstellung, die einen weiteren Aufschwung der Monarchie zu verbürgen schien. Böhmen und Ungarn wurden in völlige Abhängigkeit vom Reiche gebracht. Auch dem Papsttum gegenüber nahm Heinrich eine beherrschende Stellung ein. Als infolge des Einflusses, den die Adelsparteien in Rom wieder gewonnen hatten, — Konrad H., ohne Interesse für die Kirche, hatte das Papsttum sich selber überlassen — hier drei Männer zu gleicher Zeit zum Teil durch schamlose Simonie auf den päpstlichen Stuhl gelangt waren, ging Heinrich nach Italien, ließ diese (1046) auf der Synode zu Sutri (Toskana) absetzen und einen deutschen Bischof zum Papst erwählen; auch später hat er wiederholt die Päpste geradezu ernannt. Doch im höchsten Grade verhängnisvoll, ja für die deutsche Geschichte entscheidend wurde die enge Verbindung, in welche 1) Hier ruhen außer allen Saliern auch Philipp von Schwaben, Rudolf von Habsburg, Adolf von Nassau und Albrecht I.

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 123

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Die Genesis der Reformation. 123 »Ständen, besonders den Fürsten, machte eine Reform der Re ichs Verfassung immer unabweisbarer. Allein eine wirklich lebensfähige Reichsreform wurde unmöglich sowohl wegen der selbstsüchtigen Interessenpolitik der Stände als auch wegen der auswärtigen Politik des Kaisers, deren Unterstützung ihm zu versagen die Stände das Recht hatten. a) Die Reichsreform. Ein Sanguiniker von bezaubernder Persönlichkeit, leicht entzündet für einen großen Gedanken, begeistert für Wissenschaft und Kunst, ausgestattet mit vielseitigen Kenntnissen, ein Held im Turnier und auf der Jagd („der letzte Ritter“), aber unklar in seinen Zielen und unbeständig in seinem Wollen, ging Maximilian an das Werk der Reichsreform zunächst mit Eifer. Auf dem Reichstage zu Worms wurde 1495 ein allgemeiner Landfriede geboten und der Friedbrecher in die Reichsacht erklärt; sie sollte verhängt werden von dem neuen obersten Gerichtshof, dem Reichskammergericht1, dessen Vorsitzenden der Kaiser, dessen 16 Beisitzer die Stände ernannten, und zwar zur Hälfte Rechtsgelehrte, zur Hälfte rittermäßige Leute. Ferner wurde die Erhebung einer allgemeinen Reichssteuer, des „gemeinen Pfennigs“, beschlossen. Aber diese Maßregel war nicht durchzuführen; mit der Schweiz kam es sogar zu einem Kriege, der im Baseler Frieden (1499) damit endete, daß der Verband der Eidgenossenschaft mit dem Reiche tatsächlich gelöst wurde. Die (1512 beschlossene) Einteilung des Reiches in 10 Kreise (den österreichischen, bayrischen, schwäbischen, fränkischen, kur- oder niederrheinischen, oberrheinischen, burgundi-schen, niederrheinisch - westfälischen, niedersächsischen und obersächsischen) zur Handhabung des Landfriedens blieb vorläufig auf dem Papiere stehen. Das einzige Ergebnis der Reichsreform war das Reichskammergericht; die politischen Verhältnisse Deutschlands blieben in tiefer Gärung. b) Maximilians auswärtige Politik trug zum Teil daran die Schuld. Karl Vhi. von Frankreich unternahm (1494) einen Angriff auf Italien, zunächst auf Neapel, wo eine aragonesische 1) Sitz des Reichskammergerichts war anfangs Frankfurt, später Speier endlich Wetzlar. '

9. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 95

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Deutschland von 1273 —1493: Zeitalter der ständischen Gegensätze. 95 ragte an diplomatischem Geschick und praktischer Klugheit, sowie auch an wissenschaftlicher Bildung seine Vorgänger bei weitem. Kaiser Maximilian hat ihn „Böhmens Vater und des hl. römischen Reiches Erzstiefvater“ genannt. ß) Wenzel 1378—1400. Er war nicht entfernt imstande der schweren Krisen im Reiche und der durch den Ausbruch des großen Schismas 1378 (§ 92) hervorgerufenen Verwirrungen Herr zu werden. Hit zunehmendem Alter wuchsen seine unwürdigen Leidenschaften; sein Streit mit dem Erzbischof von Prag und die Ertränkung von dessen Generalvikar Johann von Pomuk in der Moldau führte in Böhmen sogar zu Aufruhr. Seine Unfähigkeit veranlaßte vier Kurfürsten ihn 1400 zu entsetzen; König von Böhmen blieb Wenzel bis zu seinem Tode (1419). Zu seinem Nachfolger wurde ein Wittelsbacher, der Kurfürst Ruprecht von der Pfalz gewählt; er regierte von 1400—1410. Ein Fürst voll redlichen Willens und frischer Tatkraft, vermochte er doch nicht der wachsenden Anarchie zu steuern. y) Sigmund 1410—37. Nach Ruprechts Tode erfolgte eine Doppelwahl: ein Teil der Kurfürsten wählte Sigmund, ein andrer dessen Vetter Jost von Mähren; nach Josts Tode (1411) wurde Sigmund allgemein anerkannt. Ein entschiedenes Verdienst erwarb er sich um das Zustandekommen des Konstanzer Konzils (§ 93). Alle Bemühungen aber um die Reform der Reichsverfassung waren völlig fruchtlos; das lag an dem Mangel an zäher Energie beim Kaiser, an dem Argwohn und der engherzigen Interessenpolitik von Fürsten, Reichsritterschaft und Städten, besonders auch an dem Widerspruch der meisten Kurfürsten (vgl. dagegen § 80 a). Der Besitz von Ungarn verwickelte den Kaiser in beständige Kriege mit den Türken, die schon im 14. Jh. einen großen Teil der Balkanhalbinsel erobert hatten. So behielt er weder Zeit noch Interesse, sich um sein Erbland Brandenburg zu kümmern, für das nach den glücklichen Jahren unter Karl Iv. (1373—78) wieder trostlose Zustände eintraten. Seit 1419 wurde Deutschland durch die Hussitenkriege verwüstet (§ 93); erst nach deren Beendigung (1434) fand Sigmund in dem ihm durch Wenzels Tod (1419) zugefallenen Böhmen Anerkennung.

10. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 107

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Ausbildung nationaler Verfassungen in Frankreich und England. 107 d’Are. Orleans wurde entsetzt, Karl Vjlt. in Reims gekrönt-Auch nach Johannas Tode — sie wurde 1431 bei Compiegne von den Burgundern gefangen, an die Engländer ausgeliefert, in Rouen als Hexe verbrannt — machten die Franzosen weitere Fortschritte. Der Krieg endete nach 1450 ohne eigentlichen Friedensschluß mit dem Verlust aller englischen Besitzungen in Frankreich außer Calais (das 1559 abgetreten wurde). Auch dieser Krieg trug zur Stärkung der Königsmacht und des Nationalgefühls bei. Seitdem Karl Vii. in den sicheren Besitz seiner Krone gelangt war, war seine Regierung segensreich; er machte den französischen Klerus vom Papst fast unabhängig und stellte ihn in den Dienst der Krone; er brachte den Staatshaushalt in feste Ordnung und setzte eine regelmäßig zu erhebende Steuer fest; er schuf mit diesen Mitteln ein stehendes Heer („Ordonnanz“ von 1439), das erste der neueren Geschichte. In dieser Richtung ging Ludwig Xi. (1461—83) weiter, ein Fürst voll Hinterlist und Tücke und ohne idealen Zug, aber von großer staatsmännischer Einsicht und zäher Energie; er brach die letzten Reste der Macht der großen Vasallen und vernichtete den gefährlichsten seiner Gegner Karl den Kühnen, indem er ihn mit der Schweiz und Lothringen verfeindete (§ 78). 2. Entwickelung der englischen Verfassung bis auf die Tudors. a) Die Anfänge der parlamentarischen Verfassung. Die § 86. P arl am ent arische V erfass ung Englands ist nichts systematisch Gemachtes, sondern etwas geschichtlich Gewordenes; sie ist das Ergebnis jahrhundertelangen Ringens der im staatlichen Leben wirkenden Mächte, des Königtums, des Klerus, des Adels, der Grafschaften, der Städte. Sie ist entstanden aus der Verschmelzung germanischer und normännisch - französischer Einrichtungen, aber so daß der germanische Grundcharakter gewahrt blieb. Das Wesen des Selfgovernment besteht darin, daß den einzelnen Bezirken und Gemeinden die Ordnung ihrer Angelegenheiten durch die ehrenamtliche Verwaltung der besitzenden Klassen gewahrt wird, jedoch unter Aufsicht der staatlichen Organe und unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtung aller zu Leistungen an den Staat.
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