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1. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 293

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 293 lischen Fürsten und Städte erklären, ob sie das katholische Bekenntnis als das für die gesamte Kirche allein gültige anerkennen und die alte kirchliche Ordnung wiederherstellen wollten. Aber die Evangelischen, auch die Stadt Augsburg, protestierten abermals und überreichten dem Kaiser eine von Melanchthon ausgearbeitete Verteidigung ihres Bekenntnisses (die Apologie). Karl V. verweigerte ihre Annahme, und es wurde festgesetzt, daß es bei dem Beschluß des Wormser Reichstages bleiben solle. So wurden also wiederum alle Neuerungen verboten und die Wiederherstellung der alten kichlichen Ordnung und die Rückgabe der von den evangelischen Fürsten eingezogenen Kirchengüter, Klöster und Stifter, angeordnet. Alle evangelischen Fürsten, welche in der festgesetzten Frilt nicht zur alten kirchlichen Einheit zurückkehren würden, sollten dann in die Reichsacht erklärt werden. Da verließen die evangelischen Fürsten die Stadt Augsburg und kehrten in ihre Länder zurück. Der Kurfürst Johann reiste mit seinen Theologen über Coburg und nahm Luther wieder mit nach Wittenberg. Überschrift: Die drei wichtigen reformotorischen Reichstage von 1526, 1529 und 1530. Vertiefung. 1. Das Jahr 1525 war für den Fortgang der Reformation ein Entscheidungsjahr. Inwiefern? 2. Auf drei wichtigen Reichstagen sollten von Reichswegen die kirchlichen und religiösen Angelegenheiten Deutschlands geregelt werden. Auf jedem derselben sehen wir, wie des Kaisers Verhalten zu den Evangelischen von den auswärtigen Angelegenheiten beeinflußt wurde: Bedrohten ihn die Feinde, dann war er nachgiebiger; war er gegen sie siegreich, dann trat er gegen die Evangelischen energischer auf. So sehen wir, daß die Türken und die Franzosen die Entwicklung der Reformation wesentlich beeinslußt haben. Der Reichstagsabschied von Speyer (1529) und Augsburg zeigt, daß es Karls V. unabänderlich er Wille war, eine Neugestaltung des religiös-kirchlichen Lebens in Deutschland nicht zu dulden, sondern die Einheit der katholischen Kirche wiederherzustellen. Aber die Fürsten waren nicht gewillt, sich den kaiserlichen Anordnungen zu fügen. Wie ist ihr Verhalten zu beurteilen? Wie verträgt es sich mit dem Wort: „Jedermann fei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat?" Die Fürsten sagten sich: Der Kaiser ist unser Oberherr in allen weltlichen Dingen, und in diesen haben wir zu gehorchen. In geistlichen, religiösen Dingen aber fügen wir uns der Stimme des Gewiffens. Dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Und in: Beharren auf diesem Grundsatz blieben sie ihrem Glauben treu. Zusammenfassung. 3. Inwiefern waren der 2. Speyerer und der Augsburger Reichstag trotz ihrer ungünstigen Reichstagsabschiede für den Fortgang des Reformationswerks von großer Bedeutung? a) Nach dem Abschluß des 2. Reichstages zu Speyer war es verboten, in den noch katholischen Ländern die resormatorische Lehre zu verküuben und evangelische Kirchen zu grünben. Es war weiterhin untersagt, in den evangelischen

2. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 294

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. Ländern etwas für die weitere Durchführung der Reformation zu tun; es durften hier also keine Klöster und Stifter mehr eingezogen und in Spitäler oder Armenhäuser umgewandelt werden, es durften keine neuen evangelischen Kirchen und Schulen eingerichtet werden. Aber das Verhalten der evangelischen Fürsten und Städteabgeordneten in Speyer zeigte, daß trotz jenes Verbots der Fortgang des Reformationswerks nicht zu hemmen war: In Reli-gions- und Glaubenssachen könne ein Reichstag keine bindenden Vorschriften für die Landesherren erlassen; diese Dinge, welche nur Gott und die Seele angehen, entscheidet allein das Gewissen. So gaben die evangelischen Reichs st ände hier int Reichstag zum ersten Male klipp und klar ihrer festen Meinung Ausdruck, daß sie sich in ihrem Verhalten zur Religion und Reformation von der R e i ch s o b r i g k e i t zu nichts zwingen lassen könnten. — In Religionssachen entscheidet das Gewissen! Die Fürsten sprachen damit noch nicht aus, daß der einzelne Christ in geistlichen Dingen der Stimme des Gewissens folgen müsse, daß jederchrist sich persönlich und frei für die evangelische Lehre ober für das Verbleiben in der katholischen Religion entfcheiben bürfe. Sie waren der Meinung: Der einzelne Lanbesherr könne bestimmen, welche Religion nach seiner Überzeugung in seinem Staate herrschen sollte. Das war bamals die allgemeine Auffassung der Evangelischen. Auch Luther teilte sie, wollte er boch — nachbem der Geoanke einer religiöskirchlichen Neuerung durch die Laien (vgl. „An den christlichen Abel usw.") unmöglich geworben war — mit Hilfe der Fürsten die Reformation burchführen. Aber er war boch schon der Überzeugung ziemlich nahe, daß der Grnnbsatz freier Religionsübung auf Grund des Gewissens nicht an bevorrechtigte Stände gebunden fein kann, sondern für jeden christlichen Untertan, ob reich oder arm, hoch oder niedrig, vornehm oder gering, Berechtigung haben muß. Das erkennen wir deutlich aus der Vorrede zum Kleinen Katechismus: „Aufs erste, daß der Prediger vor allen Dingen sich hüte und meibe mancherlei ober anberlei Text und Form der zehn Gebote, des Vaterunsers, des Glaubens, der Sakramente usw. Sonbern nehme einerlei Form vor, barauf er bleibe und bie-selbe immer treibe ein Jahr wie das anbere. Denn das junge und einfältige Volk muß man einerlei Text und Form lehren, sonst werben sie leicht irre. ... Welche es aber nicht lernen wollen, daß man benselbigen sage, wie sie Christum verleugnen und keine Christen sinb, sollen auch nicht zum Sakrament zugelassen werben, kein Kitib ans der Taufe heben.... Dazu sollen ihnen die Hausherren essen und trinken versagen und ihnen anzeigen, daß solche rohen Leute der Fürst aus dem Lande jagen wolle... Denn wiewohl man niemanb zwingen kann noch soll zum Glauben, so soll man boch den Haufen bahin halten und treiben, daß sie wissen, was Recht und Unrecht ist und bei benen, bei welchen sie wohnen und leben wollen. Denn wer in einer Stadt wohnen will, der soll das Stabtrecht wissen und halten, das er genießen will, Gott gebe, er glaube ober er sei im Herzen ein Schalk ober Bube." Wie steht es heute um die Bekenntnisfreiheit? In der Berfassungsurkunde des preußischen Staates (31. Januar 1850) heißt es: „Art. 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschasten und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wirb gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten bars durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen."

3. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 295

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. Zusammenfassung. b) Inwiefern zeigt auch der Augsburger Reichstag trotz seines ungünstigen Abschiedes, daß das Reformationswerk nicht mehr aufzuhalten war? Die Religionssachen sollten endgültig entschieden werden, und Karl V. entschied sich für die Wiederherstellung der Einheit der katholischen Kirche. Er hielt nach dem Verlesen der Widerlegungsschrift (Confntatio) den Religionsstreit für erledigt und erkannte auch die Verteidigungsschrift Melanchthons (Apologie) nicht an. Aber die evangelischen Fürsten gaben nicht nach. Sie hielten um so fester zusammen. Znsamm enfassnng. Überschrift? Zusammenfassung des 2. Abschnitts: Die Reformation im Kampfe mit Kaiser und Reich von 1521 b i s 1530. 3. Werden d i e evangelischen Fürsten in ihrer Glan- benstrene ausharren? a) Die Lage war bitter ernst. Die Fürsten glaubten jetzt, daß der Kaiser mit der Androhung der Reichsacht Ernst machen und Gewaltmaßregeln ergreifen würde, nicht allein gegen sie, sondern auch gegen ihre evangelischen Untertanen. Sie fühlten sich als Landesherren verpflichtet, diese gegen jeden Angriff zu schützen. In Schmalkalden in Thüringen traten sie 1531 zusammen, um zu beraten, was zum Schutze ihrer Länder und ihres Glaubens zu tun wäre. Auch vierzehn Städte hatten Abgeordnete entsandt. Da entschlossen sie sich zu gegenseitigem Beistände und vereinigten sich zum Schmalkaldener Bund. Und weil die Dirken das Reich von neuem bedrohten und der Kaiser doch gern wollte, daß ihm die Evangelischen gegen die alten Feinde der Christenheit wieder Helsen sollten, so einigte er sich mit ihnen im Nürnberger Religionsfrieden (1532). Karl V. erklärte: „Weil sich im Deutschen Reiche große Irrungen und Zwietracht des Glaubens und der Religion zugetragen haben, wodurch Krieg, Ausruhr, Verderben, Schaden und am letzten Zerstörung der ganzen deutschen Nation erwachsen würde, sonderlich jetzt, wo der Erbfeind der Christenheit, der Türk, mit großer Macht ausgezogen ist und auf Österreich und Deutschland marschiert, haben wir uns vorgenommen, zwischen allen geistlichen und weltlichen Ständen des Reichs bis zu einem allgemeinen christlichen Konzil oder einem Reichstage Frieden aufzurichten. Kein Reichsstand soll den andern wegen des Glaubens und der Religion bekriegen, berauben, belagern, sondern ein jeder soll des andern mit Freundschaft und christlicher Liebe gedenken. Das angesagte Konzil soll nach einem Jahre stattfinden." Inhalt: Die Religionssache soll auf einem allgemeinen Konzil oder auf eitlem Reichstag entschieden werden. Bis dahin sollen sich alle miteinander christlich vertragen, keiner soll dem andern der Religion wegen ein Leid antun. b) Das Konzil wurde nicht einberufen. Karl V. hatte mit den Erbfeinden des Reiches zu tun. Endlich war die äußere Gefahr vorüber. Und nun wandte er sich wieder Deutschland zu. Hier hatte sich die Reformation in den Friedensjahren immer weiter ausgebreitet. Fast alle Länder Norddeutschlands waren evangelisch geworden. Auch im Süden des Reiches fand die Reformation Eingang, nur Bayern blieb katholisch. Sogar über Deutschlands Grenzen hinaus war die neue Lehre gedrungen: Dänemark, Scbweden und Norwegen waren evangelische Länder geworden.

4. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 308

1913 - Langensalza : Beltz
308 Die Reformation. Neuerungen innerhalb der alten Kirche durchzuführen. Mit den ihm unterstellten Geistlichen hatte er bereits einen Reformplan entworfen. Aber allmählich fühlte er sich immer mehr zur Lehre Luthers hingezogen. Da berief er alle geistlichen und weltlichen Stände feines Kurfürstentums zu einem Landtage nach Bonn (1542). Hier gab er seinen Plan bekannt, daß er im ganzen Erzbistum eine Reformation durchführen wolle. Die weltlichen Stände (Städte und Herren) waren sämtlich damit einverstanden. Nur die Universität, die Domgeistlichkeit und der Rat der Stadt Köln erklärten sich dagegen; der Stadt» rat von Köln befürchtete, daß mit der Durchführung der Reformation feine städtische Verfassung geändert werden würde, wie das ja in anderen evangelisch gewordenen Städten der Fall gewesen war. Aber der Kurfürst ließ sich durch den Widerstand nicht beirren; er vertraute auf die Hilfe der übrigen Stände. Bonn und Andernach waren fast schon vollständig evangelisch geworden. Hermann von Wied schickte lutherisch gesinnte Geistliche in diese Städte und ließ das Evangelium verkündigen; er erlaubte, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu reichen, und gestaltete sogar die Priesterehe. Dann wurde ein neuer Landtag nach Bonn berufen (1543), auf welchem die weltlichen Stände dem Kurfürsten ihr Vertrauen aussprechen und ihm die Ermächtigung erteilten, einen Ausschuß zu ernennen, welcher die weiteren Vorarbeiten für die Durchführung der Reformation übernehmen sollte. So wurde nun ein Plan bestimmt, nach dem in den einzelnen Orten das Kirchenwesen umgestaltet werden sollte. Der Kurfürst ließ Melanchthon nach Köln kommen. Dieser prüfte und verbesserte den Plan. Er wurde darauf nochmals allen Ständen bekanntgegeben. Die weltlichen Stände stimmten dafür, die Domgeistlichkeit und der Stadtrat von Köln stimmten dagegen. Überschrift: Wie Kurfürst Hermann von Wied im Erzbistum Köln eine evangelische Landeskirche begründen wollte. b) Was sagten der Kaiser und der Papst zu diesem Vorhaben? Der Reformationsversuch mißglückte. Der Papst, das Haupt der katholischen Christenheit, wird über den Abfall seines Erzbischofs erzürnt gewesen sein; er wird zunächst durch Güte und, wenn das nicht half, durch Strenge — Bann und Absetzung — den Plan des Kurfürsten vereitelt haben. Der Kaiser wollte vor allen Dingen keine Stärkung der landesherrlichen Gewalt der Reichsfürsten zulassen. Was wird er gegen den Kölner Erzbischof unternommen haben? Kaiser Karl hatte in jener Zeit wieder gegen Frankreich zu kämpfen und konnte zunächst nichts gegen den Kurfürsten tun. Der Papst hatte die hohen geistlichen Würdenträger des Reichs, die Erzbischöfe und Bischöfe, beauftragt, über die Kölner Angelegenheit einen genauen Bericht nach Rom zu schicken. Daß dieser Prozeß mit der Bestrafung Hermanns von Wied enden würde, sahen dieser und die evangelischen Fürsten voraus. Der Kölner Kurfürst bat, ein Konzil einzuberufen, auf dem feine Sache verhandelt werden sollte. Der Schmalkaldener Bund unterstützte dieses Gesuch und beschloß, sich eifrig des bedrohten Glaubensgenossen anzunehmen und ihm zu helfen. Sie schickten auch eine Gesandtschaft an den Kaiser, die aber nichts ausrichten konnte. Der Kaiser hatte bereits den Entschluß gefaßt, so bald als möglich nach Deutschland zu kommen und in Köln die Ordnung wiederherzustellen. Er wollte, wenn nötig, gegen den abtrünnigen Erzbischof und gegen alle, die diesen in feinen Plänen unterstützten, mit Gewalt einschreiten. Da kam der Scbmalkaldische

5. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 265

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 265' Karl. Er wurde nun von den deutschen Fürsten zum Kaiser gekrönt und nannte sich Karl V. sder Kurfürst Friedrich von Sachsen hatte die ihm angebotene Wahl abgelehnt.] Für das Jahr 1521 berief Karl V. die deutschen Fürsten und die hohe Geistlichkeit zu einem Reichstage nach Worms. Hier würde dem Bruder des Kaisers, Ferdinand, die Regierung der habsburgischen Länder in Deutschland übertragen. Damit begründete Karl V. die deutsche Linie des Hauses Habsburg. Wichtiger als alle Verhandlungen und Beschlüsse über weltliche Dinge waren die Entscheidungen des Reichstags über die kirchlichen Angelegenheiten. Der Papst ließ durch seinen Gesandten dem Reichstage die Sache Luthers vorlegen. Die Rebe, welche der Gesanbte an die Versammlung richtete, schloß mit der Bitte: „Derhalben willen eure kaiserliche Majestät, Kurfürsten, Fürsten und Stände die Hand anlegen und im Reiche gebieten, Martini Luthers Bücher alle, nachdem er der Bullen ungehorsam gewest, zu verbrennen, und mit einem Erlaß anordnen und schaffen, daß seine Bücher fürderhin nicht gebruckt, gekauft und verkauft werben."1) Also: Verhandelt werden brauchte über Luther von Reichs wegen nicht mehr. Daß Luther ein Ketzer sei, wäre bereits durch die Bannbulle entschieden. Das Reich sollte den'bann vollstrecken und den Gebannten in die Reichsacht erklären. Eine Woche lang wurde über diesen Antrag beraten. Bei den Beratungen ging es so erregt zu, daß der Kurfürst von Sachsen-Wittenberg mit dem Kurfürsten von Brandenburg beinahe ins Handgemenge gekommen wäre. Der Antrag des päpstlichen Gesandten wurde von der Mehrzahl der Fürsten mit Entschiedenheit abgelehnt. Es wurde beschlossen, Luther unter sicherem Geleite nach Worms zu berufen und dort zu verhören. Überschrift: Die Berufung des Wormser Reichs- tages und der Antrag des päpstlichen Gesandten. 2. Am Dienstag in der Karwoche kam der kaiserliche Herold Kaspar Sturm nach Wittenberg und übergab Luther folgenden Vorladungsbrief des Kaisers: "Karl, von Gottes Gnaden römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches usw. Ehrsamer, lieber Andächtiger! Nachdem wir uns und des heiligen Reichs Stande jetzt hier versammelt, vorgenommen und entschlossen, der Lehren und Bücher halben, so eine Zeit her von dir ausgegangen sind, Erkundigung von dir zu empfangen, haben wir dir, herzukommen und von bannen wieberum an em sicher Gewahrsam, unser und des Reichs frei gestrack Sicherheit und Geleit gegeben, daß wir bir hieneben zufenben. Und ist unser ernstliches Begehren, bu wollest bich sogleich erheben, also daß bu in den einunbzwanzig Sagen in solchem unserm Geleit bestimmt gewißlich hier bei uns seist und nicht fern bleibest, bich auch keiner Gewalt oder Unrechts besorgen. Dann wir dich bei dem oben gesagten unfern Geleit fest handhaben wollen. Uns auch auf deine Ankunft endlich verlassen und du siehst daran unsere ernstliche Meinung. ; i ™ X) Oleanders Antrag stützte sich auf eine zweite Bulle, des Papstes, in welcher ~Le?ten bebingungstuetfe ausgesprochen war, jetzt unbedingt über ^uther, feine Schützer und Freunde verhängt wurde.

6. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 136

1913 - Langensalza : Beltz
1 oo Friedrich Rotbart. Ihr Ziel, „die Türken müssen übers Wasser", werden sie jetzt schwerlich erreichen. Kurz vor dem Beginn der neuen Feindseligkeiten ist in Konstantinopel ein Staatsstreich verübt worden. Die türkische Regierung erklärte sich in ihrer Not nämlich bereit, auf einen Teil der Festung Adrianopel zu verzichten; nur den Stadtteil mit den Kaisergräbern sollten die Bulgaren nicht bekommen. Darauf soll es in Konstantinopel eine kleine Revolution gegeben haben. Die Jungtürken waren mit der Nachgiebigkeit der Minister unzufrieden und wollten eine neue Regierung haben. Da soll eines Tages, als die Minister zur Beratung beieinander saßen, der entschlossene Feldherr Enver Bey mit einer Slar Truppen ins Ministerium eingedrungen sein; es gab Lärm, und da fielen mehrere Schüsse; der Oberkommandeur der Tschataldschaarmee, Kriegsminister Nasim Pascha, sank tödlich verwundet zu Boden. Envcr Bey ging dann in den Sultanspalast und verlangte die Entlassung aller Minister. Diese batten unterdessen selbst schon dem Sultan ihr Entlassungsgesnch zugestellt. Da gab Mohammed V. sämtlichen Ministern den Abschied und ernannte neue. Enver Bey meinte nun wohl, das ganze Türkenheer müsse ihn als Befreier des Vaterlandes feiern. Aber er hatte sich getäuscht. Als er zu der Tschataldscha-armee kam, zeigte sich hier eine tiefe Mißstimmung gegen ihn bei einem Teile der Offiziere, fodaß er es vorzog, umzukehren. Er sammelte darauf ein Heer von mehreren zehntausend Mann und versuchte, zu Schiffe nach Makedonien zu kommen und den Bulgaren in den Rücken zu fallen. Aber diese waren auf der Hut. Die Landung wurde vereitelt, und Enver Bey mußte mit seiner Flotte umkehren. Jetzt scheint, wie gesagt, der Krieg auf einem toten Punkt angekommen zu sein. Der Fall oder die Haltung Adrianopels wird sicher den Krieg entscheiden — und vielleicht auch beenden. Wer weiß! Aber wir brauchen heute nicht mehr zu fürchten, daß aus dem Balkanbrande ein Weltkrieg entstehen wird, wie manche Leute anfangs dachten. Die Großmächte sind sich untereinander einig, und wenn das so bleibt, dann ist der Weltfriede gesichert. Das aber kann nur Wunsch jedes aufrichtigen Vaterlandsfreundes sein. Die beste Bürgschaft für den Weltfrieden ist die Friedensliebe Kaiser Wilhelms Ii. Das haben jetzt auch französische Zeitungen zugeben müssen. (Es soll hier nur gezeigt werden, wie die politischen Ereignisse des Tages mit Schülern besprochen werden können. Die Unterhaltung über den Verlauf des Balkankrieges ist von Woche zu Woche eine verschiedene, weil immer neue Ereignisse eintreten und frühere widerrufen oder berichtet werden. Ein klares Bild zu geben, ist selbstverständlich erst nach dem Friedensschluß möglich und wenn die authentische Darstellung des ganzen Verlaufs vorliegt.) 13. Srieöricb Rotbart. Ziel: Wie ein deutscher Kaiser des Reiches Macht und Herrlichkeit wiederherstellte. 1. Durch die Kämpfe Heinrichs Iv. mit dem Papste, den Reichsfürsten und mit dem eigenen Sohne hatte das Ansehen des Reiches bei den anderen Völkern sehr gelitten. In Italien hatte der Kaiser garnichts mehr zu sagen.

7. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 202

1913 - Langensalza : Beltz
Die Hansa. Die Zusammenkunft war für die Hansa bedeutungsvoll; hier geschah es nämlich zum erstenmal, daß hansische Abgeordnete nicht nur als Vertreter der Kaufmannsgilden ihrer Heimatorte, sondern als Bevollmächtigte der hansischen Städte selbst gemeinsam verhandelten. Die Hansa galt von nun an eigentlich erst als eine wirkliche Städtevereinigung. Welcher Beschluß wurde nun im Lübecker Rathause gefaßt? Der Bedrohung des deutschen Handels durch König Waldemar sollte mit vereinigter Waffengewalt entgegengetreten werden. Aber es hatte doch mehrere Tage gedauert, ehe man den Entschluß faßte. Während die hansischen Abgeordneten im Saale verhandelten, harrte draußen auf dem Marktplatz eine gedrängte Volksmenge. Und als der Kriegsbefchluß bekannt wurde, schüttelte doch mancher bedächtig seinen grauen Kopf und nannte es eine Vermessenheit, daß ein Bund von Städten mit dem mächtigsten Fürsten des Nordens Krieg anfangen wollte Solche Warnungen waren auch bei den Beratungen selbst schon verschiedentlich laut geworden, und es kam dann immer zu sehr erregten Auseinandersetzungen.' In einer solchen bedrohlichen Stunde trat Johann Wittenborg, der Bürgermeister von Lübeck, in den Hansasaal. Er kam gerade von den Schiffswerften im Hafen, wo er neue Anweisungen für schleunige Reparatur der Schiffe erteilt hatte. Der Ratsbote hatte ihn eilig herbeigerufen, damit er der Unschlüffigkeit der Versammlung ein Ende macke. 'Wie ein stolzer Feldherr, der siegesmutig zum Angriff vorstürmt, schritt Wittenborg im klirrenden Eisenpanzer nach dem Rednerpult^ Und als er den Helm abnahm und jeder das edelstolze, feste und mannesernste Antlitz sah, entrang sich allen ein Ton der Bewunderung. Daraus begann der Bürgermeister folgende Rede: „Was hadert ihr und was habt ihr noch Bedenken? Wer ist es, der euch und eure Schiffe, eure Waren und eure Handelshäuser und euer Geld beschützen kann? Wer hat Macht, euch für den Verlust der Insel Gotland und der schönen Stadt Wisby zu rächen und zu entschädigen? Das Deutsche Reich zerfällt und verdirbt, und der Kaiser kann seine Landeskinder nicht mehr schützen. Als die staufischen Kaiser noch waren und der Löwenherzog an der Ostsee das Schwert des Sachsenreiches und die deutsche Wacht hielt, hatte sich keiner getraut, unser Eigentum anzugreifen und unfern Handel zu ' schädigen. Kaiser und Reich liegen jetzt da in Ohnmacht und Armut. Es gibt in Deutschland keinen andern Schirmherrn gegen Raub, Gewalt und Willkür als die Faust jedes Mannes, der Schimpf und Unrecht zu dulden nicht gewillt ist. Zwar glaube ich nicht, daß ein Feigling unter euch ist. Aber wer ist für sich allein so stark wie der Raubritter, der euch auf den Straßen bedroht! Was vermag die einzelne Stadt anzufangen gegen die Gewalttat eines heeresmächtigen Fürsten! Wollt ihr Rohrhalme bleiben, von jedem Wind gebrochen? Ein Wort von euch schnürt sie zum Pfeilbund, der unzerbrechlich ist! Wollt ihr das Lebensblut in euch verströmen lassen, wo gierige Hand ihm die Adern aufreißt? Seid ihr dazu gekommen, so geht nach Haufe, reißt die Mauern eurer Städte nieder; denn ihr tragt kein Blut in euch, sie zu schützen! Werft Feuer in eure ©cliiffe; denn ihr braucht sie nicht mehr. Bittet Waldemar, daß er auch eure Kaufhäuser zu Bergen und Nowgorod feinen Töchtern zur Mitgift nehme und die Ostsee von euch zum Geschenk! Kniet hin vor ihm und bittet, daß er den ermordeten Bürgern der edlen Stadt Wisby vergibt, daß ihr Reichtum feine Gier gereizt! Leistet ihm Eidpflicht, Geld und Gut eurer Stadt ihm vor die Füße zu legen! Denn wenn ihr eure Habe, eure Rechte und Freiheit nicht bringt, wird er morgen zu euch kommen, sie zu holen!" Ein lautes, wirres Stimm eng etöfe brach nach den Worten des Redners hervor. „Wir find ein Hanfabund zu

8. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 205

1913 - Langensalza : Beltz
Die Hansa. Die Städte Lübeck, Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswald, Stettin, Stargard, Stolp, Breslau, Frankfurt a. O., Berlin-Kölln, Brandenburg, Tangermünde und Stendal bildeten daswendischeviertel. (Vorort Lübeck.) Danzig, Königsberg, Kulm, Elbing, Thorn bildeten das preußische Viertel. (Vorort Danzig.) Ihm angegliedert waren Wisby, Riga, Reval, Dorpat, Kalmar und Stockholm. (Vorort Wisby.) Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Einbeck, Hameln, Goslar, Halberstadt, Halle, Nordhausen, Mühlhausen, Erfurt und Bremen bildeten das s ä ch -fische Viertel (mit dem Vorort Braunschweig). Die westdeutschen Städte Köln, Soest, Dortmund, Münster, Osnabrück, Herford, Höxter, Paderborn, Minden, Duisburg, Emmerich, Wesel und das holländische Arnheim gehörten zum westfälischen Viertel. (Vorort Köln.) Der Bundesvorort war Lübeck. Hier wurden die „Hanseatischen Tagfahrten" oder Versammlungen abgehalten; alle Bundesstädte waren hierbei durch ihre Abgeordneten vertreten. Auch Gesandte aus benachbarten Staaten erschienen, um mit dem Bunde ihre Angelegenheiten zu verhandeln. „Da wurden denn alle Unternehmungen verabredet, die Beiträge zu den Kosten ausgeschrieben und die Beschwerden eines jeden gehört und abgetan. Die Beiträge waren zu dem gemeinschaftlichen Zweck' bestimmt: Erhaltung und Erweiterung der einzeln oder gemeinsam im Auslande oder von den Landesherrn erworbenen Handelsvorrechte: Wahrung gesicherter Fahrt zu Wasser und zu Lande; schiedsrichterliche Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesfürsten, um jede Einmischung des Landesherrn oder selbst des Kaisers fernzuhalten; endlich Aufrechterhaltung der Ruhe im Innern der Städte, Stützung des städtischen Regiments gegen Aufruhr und Neuerung. Der Bund hielt strenge Polizei unter seinen Gliedern. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt oder sonst sich eines Frevels schuldig gemacht, so wurde sie verhanset, d. H. aus dem Bunde gestoßen und geächtet, für eine Feindin aller andern erklärt. Eine folche Strafe war immer von furchtbaren Folgen: denn der geächteten Stadt wurden ihre Schiffe fortgenommen und ihr Handel zerstört." Überschrift? Zusammenfassung: Die Verfassung der Hansa. c) So stiegen Macht und Ansehen der Hansa immer mehr. Nicht nur in der Heimat, auch im fremden Lande war der deutsche Kaufmann hochgeehrt. Überall „durfte er sein Haupt hochtragen, an der Seite das Schwert oder lange Messer und seinen Kaufmannsgurt, reich geziert, daran die schöngesormte Geldtasche und den Siegelring, worin das Abzeichen seines Geschäfts, seine ,Hausmarke', eingegraben war. Die Fremden achteten ihn, wußten sie doch, daß im Notfälle die ganze Macht seines Bundes hinter ihm stand, ihn in ehrlicher Sache zu schützen. Und auch zu Hause zeigte sich der Segen des treuen Zusammenstehens. Der Wohlstand gedieh, und die behaglichen alten Wohnhäuser, wie sie in niederdeutschen Städten noch vorhanden sind, erzählen uns von dem Reich-turne ihrer einstigen Besitzer. Der deutsche Kaufmann griff auch in seine Tasche, wenn es galt, seine Stadt durch schöne Bauwerke für fromme und gemeinnützige Zwecke, durch prächtige Kirchen und Rathäuser zu schmücken. Und auch wohltätigen Sinn hegte er. Kaufleute aus Bremen und Lübeck waren es, welche im Jahre 1190, als die Kreuzfahrer im Morgenlande die Feste Akkon belagerten, herzliches Erbarmen mit den kranken Kriegern hatten, ihnen aus dem Segeltuch ihrer Schiffe Zelte errichten und sie pflegen ließen. Es war der Anfang des

9. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 268

1913 - Langensalza : Beltz
-^od Die Reformation. der Bücher, die Lehre des Evangeliums betreffend fänden sich einige, die weder seine Gegner noch die Bulle für anstößig erklärte/ Aber von diesen drei Arten der Bücher könne und werde er kein Wort widerrufen, wenn er nicht in einer Disputation allein auf Grund des Alten und Neuen Testaments seines Irrtums überwiesen sei und anders nicht. Wenn er aus anderer Ursache widerriefe, wozu er sich indessen nicht verstehen werde würde er gegen fein eigenes Gewissen und die göttliche Wahrheit handeln/ Daher bitte und ermahne er Kaiserliche Majestät, den Lauf dieser seiner Lehre nicht hemmen zu wollen, was nicht nur der ruhmreichen deutschen Nation sondern auch ihren andern Herrschaften und Königreichen zum Verderben ausschlackn könne: er für feine Person werde jedenfalls die christliche Wahrheit nicht verleugnen, da ihn sonst Christus verleugnen müsse vor seinem himmlischen Vater " . Der kaiserliche Sprecher Dr Eck erwiderte darauf: Martin, wenn deine falschen Meinungen und Ketzereien neu und von dir erfunden wären, so würde der Kaiser vielleicht beim heiligen Vater darum einkommen, daß Se! Heiligkeit dieselben durch fromme und gelehrte Männer prüfen ließe, damit dir kein ^Unrecht geschähe. Aber deine Irrlehren sind die der alten Ketzer, die längst durch die heiligen Konzilien und die Päpste verdammt sind und'deshalb nicht mehr erörtert und in Zweifel gezogen werden dürfen." Dann fragte ihn Dr Eck weiter ob er nicht widerrufen wolle, was er gegen die Konzilien geschrieben und gesagt habe. Luther verneinte das. Er meinte, er wolle den Beschlüssen der Kirchenversammlungen nur soweit beipflichten, als sie mit der Bibel übereinstimmen; denn es hätten doch die Konzilien geirrt und eins hätte dem andern widersprochen. Ta erklärte der Kaiser, es sei genug, er wolle nichts mehr hören, da dieser die Konzilien verworfen habe. Ein lautes Durcheinander hub an. Erregt sprangen die Gegner Luthers von ihren Stühlen: „Da sagt er^s wieder: Der Papst kann irren! Die Konzilien haben geirrt!" In das Stimmengewirr hmem sprach Luther die Worte: „Gott komm' mir zu Hilf!" (Angeblich noch vorher: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders!") Der Kaiser hob die Sitzung auf. Es war gegen acht Uhr abends. So trat Luther ab, und als er den Saal verlassen hatte, reckte er die Hand in die Höhe und rief: „Ich bin hindurch! Ich bin hindurch!" Die draußen harrende Menge und viele sächsische Edelleute aus der Umgebung des Kurfürsten gaben ihm das Geleit zur Herberge,1) Überschrift: Luther zum zweiten Male vor dem Reichstage. 5. a) Am nächsten Tage versammelte der Kaiser die Kurfürsten und viele andere weltliche und geistliche Herren, um sich darüber zu erklären, was nun weiter in Sachen Luthers ihrer Meinung nach zu geschehen habe. Viele meinten, das müßten sie sich zuerst reiflich überlegen und man möge die Entscheidung noch einige Tage ausschieben. „Gut", sagte Karl V., „aber ich will euch Zuerst meine Ansicht kundtun." Und nun ließ er die von ihm eigenhändig niedergeschriebene Erklärung verlesen. Bei der Verlesung, zu der auch der Kurfürst von Sachsen zugegen war, wurden viele Fürsten bleich wie der Tod?) Nun ließ der Kaiser Luther auffordern, heimzureisen und sicherte ihm das freie Geleit für die Rückreise aufs neue zu. So zog Luther am 26. April von dannen. Als er ins Gebiet des Landgrafen von Hessen kam, schickte er den Reichsherolb r) Nach dem Briefe Dr Konrad Peutingers, Gesandten der Reichsstadt Augsburg; der Depesche des Nuntius Meander über den Reichstag zu Worms, übersetzt von Kalkoff (Nickol, a. a. D., Teil Ii); Lamprecht, Deutsche Geschichte. 5. Bd., 1. Hälfte. 2) Nach der Depesche des Nuntius Aleander über den Reichstag zu Worms.

10. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 292

1913 - Langensalza : Beltz
292 Die Reformation. zweiten Reichstag zu Speyer (1529) wurde zunächst ein Beschluß gefaßt, der jede weitere Neuerung in den evangelischen Ländern untersagte. Die evangelischen Fürsten und Städte legten hiergegen eine feierliche Einsprache, einen Protest, ein. Davon haben sie den Namen „Protestanten" erhalten. Sie waren nicht gewillt, sich in Glaubenssachen von Kaiser und Reich Vorschriften machen zu lassen, sondern „fest entschlossen, gegen die Reichsobrigkeit ihren Glauben zu verteidigen. Sie erklärten: „In Sachen, die Gottes Ehre und der Seelen Seligkeit angehen, müsse ein jeder für sich selbst vor Gott stehen und Rechenschaft geben." Aber ihr Widerspruch nützte nichts. Nun sollten die Religionsstreitigkeiten endgültig beigelegt werden. Der Kaiser schrieb deshalb zum Frühjahr 1530 einen Reichstag nach Augsburg aus. Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen, der Nachfolger Friedrichs des Weisen, ließ von Melanchthon die Hauptlehren des evangelischen Glaubens kurz und gründlich zusammenfassen und reifte mit Melanchthon, Jonas und Spalatin nach Augsburg. Der gebannte und geächtete Luther durfte den Reichstag nicht besuchen; er war auf der Feste Coburg in sicherer Geborgenheit. Coburg war die südlichste sächsische Stadt. Luther hatte hier Zuflucht genommen, um seinen Freunden in Augsburg möglichst nahe zu sein, wenn sie von ihm Rat einholen lassen wollten. Melanchthon hatte unterdessen den ersten Teil des großen evangelischen Glaubensbekenntnisses (Augsburgische Konfession), welches dem Reichstage vorgelegt werden sollte1), fertiggestellt und schickte ihn an Luther. Dieser ließ sagen, daß die Schrift ihm gefalle und er nichts daran zu ändern und zu bessern wisse; er würde es auch gar nicht tun, weil er „so sanft und leise nicht treten" können. Wie sehr Luther Anteil nahm an allem, was in Augsburg vorging, beweist sein Brief an Melanchthon: „Tag und Nacht beschäftige ich mich damit, bewege es in mir hin und her, denke nach, disputiere bei mir, durchforsche dafür die Schrift, und immer stärker wird in mir die volle Gewißheit von unserer Lehre und immer fester werde ich, daß ich mir, ob Gott will, nun nichts werde nehmen lassen, es gehe darüber, wie es wolle. . . Ich bin hier wie ein sorgloser Zuschauer. . . Fallen wir, so fällt Christus mit, er, der Regierer der Welt. Aber ich will lieber mit Christo fallen als mit dem Kaiser stehen." Es war am 25. Juni 1530, als der kursürstl. sächsische Kanzler das evangelische (lutherische) Bekenntnis in deutscher Sprache feierlich und laut verlas. Daraus wurde diese später sogenannte Augsburgische Konfession dem Kaiser überrreicht, wobei dieser sagte, es sei das eine sehr wichtige und ernste Sache, welche wohl bedacht werden müsse. Melanchthon war in großer Sorge. Luther erfuhr das und schrieb ihm: „Ich hasse von Herzen die großen Sorgen, von denen du, wie du schreibst, verzehret wirst," und er sprach ihm Mut zu und mahnte zum Gottvertrauen. Der Kaiser ließ nun von Dr Eck und andern katholischen Theologen eine Widerlegung des Augsburgischen Bekenntnisses ausarbeiten (die Consutatio). Auch diese wurde auf der Reichsversammlung verlesen, und die Sache sollte damit erledigt sein. Innerhalb eines Jahres sollten die evange- x) Ein Glaubensbekenntnis der Evangelischen war diese Schrift erst, als sie abgelehnt worden war. Für den Reichstag war sie zunächst lediglich ein Bericht über die evangelische Lehre und die Gebräuche in den lutherischen Kirchen. Dieser Bericht war verlangt worden, um für die Verhandlungen über die Religionssache eine bestimmte Grundlage zu haben.
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TM Hauptwörter (50)50

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TM Hauptwörter (100)100

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