Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte der Römer - S. 27

1869 - Langensalza : Beyer
27 3) Die Zinsen, welche die Schuldner bereits bezahlt haben, sind von dem Kapital in Abzug zu bringen, und der Rest ist nach Verlauf von drei Jahren zahlbar. Durch diese Gesetzvorlagen (in welcher letztern eigentlich eine Ungerechtigkeit lag, welche nur die sehr große Roth der Schuldner und der übertriebene Wucher der Gläubiger entschuldigen konnten) sahen die Patricier sich in ihren alten Vorrechten be- einträchtigt. Sie suchten daher gegen die Bestrebungen dieser beiden Männer anzukämpfen. Der Senat hatte, zu Gunsten der Patricier, die acht übrigen Tribunen dahin gebracht, daß sie durch ihren Einspruch (Veto) die Vorlesung dieser Gesetze in der Volksver- sammlung, mithin auch die Abstimmung über dieselben verhinderten; doch die beiden Tribunen widersetzten sich, zum Verdrusse der Pa- tricier, indem sie besonders aus die Wahlen höherer Beamten nicht eingingen. Licinius und Septius waren auf fünf Jahre zu Tribunen gewählt worden, und während dieser Zeit hielten sie fest an ihrer Vorlage. Als sie aber auch für die folgenden 5 Jahre wieder zum Tribnnate gelangten und die Patricier noch immer widerstrebten, so unterließen sie es, bei den Magistratswahlen ihr Veto zu wiederholen; denn der Staat bedurfte bei drohender Kriegsgefahr der höheren Beamten. Dadurch bewiesen sie, daß nur die Liebe zum Vater lande, nicht Ehrgeiz, ihre Bestrebungen leitete, was ihnen nur zum Ruhme gereichen konnte. Später aber erreichten sie doch ihre Absicht. Nachdem 10 Jahre lang gekämpft worden war, wurden endlich die Gesetzvor- lagen angenommen, weil der Versuch des Senats, die übrigen Tribunen für sich zu gewinnen, fruchtlos blieb und der hochbetagte Camillus, der so eben als Sieger aus dem zweiten gallischen Kriege zurückgekehrt war, ihm (dem Senate) Nachgiebigkeit anempfahl. Die Patricier, welche ihre V o rr e ch te verloren hatten, entschädigte man einigermaßen dadurch, daß die richterliche Gewalt von dem Confútate getrennt und einem patricischen Prätor*) übertragen *) Prätor war bei den Römern die vornehmste Magistratsperson nach dem Cónsul, unter welchem er im Kriege eommandirte. Im Innern war ihm die bürgerliche Rechtspflege anvertraut.

2. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte der Römer - S. 12

1869 - Langensalza : Beyer
12 schäfte zu besorgen. In kurzer Zeit wußte sich Servius so beliebt zu machen, daß er bald öffentlich als König hervortreten konnte. Wir erwähnen in Kürze das, was unter seiner Regierung für die Stadt und das Volk geschehen. Der Umfang der Stadt wurde bedeutend vergrößert, besonders dadurch, daß Servius die beiden Hügel Viminalis und Esqui- linus in deren Mauern mit einschloß. So lag nun Rom, da- mals wahrscheinlich noch voll Felder und Waldstrecken, am linken Ufer der Tiber auf sieben Hügeln. *) Servius änderte gar Vieles an der bisherigen Verfassung, vorzüglich zu Gunsten der Plebejer, welche er zu einem eigenen Stande erhob und dadurch den schroffen Kastenunterschied, der bis dahin diese von den Patriciern **) getrennt hatte, milderte. Auch theilte Servius das Volk, mit Rücksicht aus das Vermögen, welches jeder einzelne Bürger besaß, in sechs Klassen. Die Reichsten, welche die erste Klasse ausmachten, hießen schlechthin Olnssioi. Von dieser Benennung läßt es sich auch erklären, daß man noch jetzt sowohl Schriftsteller selbst, deren Werke von vorzüglichem, bleibendem Werthe sind, als auch ihre Werke mit dem Namen classisch zu bezeichnen pflegt. Man redet sogar von einem classischen Boden, und versteht darunter besonders die Gegenden wo die alten griechischen und römischen Schriftsteller, welche man Classiker zu nennen pflegt, gelebt haben. — Die von Servius Tullius vorgenommenen Veränderungen waren den Patriciern so verhaßt, daß sie den Tod ihres Königs, als dieser von seiner unnatürlichen Tochter Tullia und ihrem *) Diese waren: 1) der palatinische, 2) der eapitolinische, 3) der quirinalische, 4) der viminalis che, 5) der esquili nische. 6) der cd lische und 7) der alventinisch e, wozu noch der Jani- culus ans dem rechten Ufer der Tiber kam. **) Die Patricier (Patricii) stammten von den von Romnlns zuerst ernannten Senatoren (patres) ab. Sie bildeten in Rom einen eige- nen Stand (den Adel), hatten die Leitung der religiösen und Staats- angelegenheiten und setzten sogar der königlichen Gewalt einen Damm entgegen rc. Die Plebejer (von plebs — das gemeine Volk, die gemeinen Bürger) waren im alten Rom bis aus die Regierung des Servius Tullius der Inbegriff der gemeinen Freien, ohne Stimm- recht, also politisch unmündig rc.

3. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte der Römer - S. 19

1869 - Langensalza : Beyer
19 10. Coriolan u s. Noms freie Bevölkerung bestand aus zwei Ständen, den Pa tri eiern und Plebejern. Der Stand der Patricier, gebildet aus den Nachkommen der ältesten Bewohner der Stadt, war ungefähr das, was in unserer Zeit der hohe Adel (Erbadel) ist; die Plebejer dagegen machten den freien Bürgerstand aus, zu welchem die Nachkommen der in Rom aufgenommenen Ein- wohner eroberter Städte gehörten. Die Patricier hatten, wie unser Adel, vor den Plebejern große Vorrechte, als: die Besetzung der wichtigsten Aemter, die Benutzung der Staatsländereien k. Diese Bevorzugung machte die Plebejer unzufrieden, vorzüglich die Aermern unter ihnen, deren Lage sehr traurig war. Die Kriege, welche auswärts geführt wurden, hinderten sie an der Be- stellung ihrer Aecker. Daher kam es, daß sie in große Noth ge- riethen und von den wuchernden Patriciern borgen mußten. Meist waren sie außer Stande, die gemachten Schulden wieder zu bezahlen, und dann erfuhren sie nicht selten eine harte Behandlung. Sie baten um Linderung ihrer traurigen Lage, aber die Patricier gaben ihnen kein Gehör. Da faßten sie endlich den Entschluß, auf den heiligen Berg (im Lande der Sabiner) auszuwandern (494). Ein Mann, M e n en i u s Agrippa, wurde vom Senate abge- sandt, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Er erreichte seinen Zweck besonders dadurch, daß er ihnen versprach, die Schuldgefangeneu frei zu geben, den Armen die Schulden zu erlassen und eine un- verletzliche Obrigkeit zu ihrem (der Plebejer) Schutze einzusetzen. Letztere erhielten sie durch die Tribunen, welche über die Volks- rechte wachten und jeden, für das Volk uachtheiligen Beschluß des Senats durch das einzige Wörtchen: vato (ich verbiete!) ungiltig machten (490 v. Ehr.). Anfänglich hatte nian nur 2, daun 5 Tribunen; später kam jedoch deren Zahl auf 10. Casus Marcius Coriolanus, ein junger Patricier, hatte sich als römischer Feldherr durch ausgezeichnete Tapferkeit um sein Vaterland große Verdienste erworben; doch beschuldigte man ihn, daß er dem Volke (den Plebejern) die mühsam errungenen Frei- heiten und Rechte wieder entreißen und es in den Zustand früherer 2*

4. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte der Römer - S. 21

1869 - Langensalza : Beyer
21 Schonung für Nom. Jetzt vermochte der liebende Sohn der bit- tenden Mutter nicht mehr zu widerstehen, sein Herz war erweicht. „Mutter," rief er ans, „Nom hast du gerettet, aber deinen Sohn verloren!" So entsagte er endlich auf das heiße Flehen feiner Mutter der Rache an der Vaterstadt und führte das Heer der Volsker zurück; aber der schone Zug kindlicher Liebe kostete ihm das Leben. Die Volsker konnten es ihm nicht vergeben, daß er das Heer von Rom weggeführt hatte, und sollen ihn, wie berichtet wird, in einer Volksversammlnng erschlagen haben. 11. Appius Claudius. — Die Decemviri. Gesetze der zwölf Tafeln. Den Römern fehlte es an geschriebenen Gesetzen, und da die Patrieier auf dem Richterßchhle faßen, oder als Priester die zum Rechtsprecheu günstigen oder ungünstigen Tage bezeichnten; so waren die Plebejer in hohem Maße aristokratischer Willkür Preis gegeben. Darum verlangten die Tribunen geschriebene Gesetze. Es wurden daher im Jahre 450 v. Ehr. Gesandte nach Athen und Großgriechenland geschickt, welche dort Materialien zu Gesetzen sammeln sollten. Ungefähr nach 3 Jahren kehrten sie mit einem reichen Vorrathe von Gesetzen zurück, und nun beauftragte der Senat 10 Männer (Decemviri) aus der Zahl der Patrieier, die Gesetze zu ordnen und den römischen Verhältnissen anzupassen. Zugleich wurde diesen Männern auf ein Jahr die Staatsregierung übertragen, so daß die Gewalt aller übrigen Magistratspersonen aufhörte. Nach Ablauf dieses einen Jahres ließen die Decemviri die von ihnen ausgearbeiteten und vom Volke bestätigten Gesetze auf zehn eherne Tafeln eingraben und zu Jedermanns Prüfung öffentlich ausstellen; allein Appius Claudius, stolz und herrsch - süchtig, hielt die Gesetze nicht für vollständig und bewirkte, daß die Decemviri ihre Gewalt auch noch für das folgende Jahr beibehielten. Um dem unter den Plebejern stattfindenden Mißtrauen zubegegnen, wählte man 5 patricische und eben so viel plebejisch e De-

5. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 72

1865 - Langensalza : Beyer
72 späterer Zeit damit. Noch in seinem 36sten Lebensjahre fing er an, die lateinische Sprache zu erlernen. Auch sammelte er die altsächsischen Volkslieder, die aber leider nicht mehr erhalten sind; er dichtete selbst ähnliche Erzählungen imb übersetzte viele lateinische Werke in's Angelsächsische, und das Alles zum Besten seines Volkes. Um bei seinen zahlreichen Regierungsgeschäften noch Muße für seine Studien zu behalten, theilte er seine Zeit sparsam und pünktlich ein. Von den 24 Stunden des Tages und der Nacht verwandte er 8 ans die Regierungsgeschäfte, 8 widmete er den Wissenschaf- teil und dem Gebete, 8 dem Schlafe, dem Essen und der - Be- wegung. Da es damals noch keine Uhren gab, so maß er die Zeit täglich durch 3 Wachskerzen ab, von denen eine jede 8 Stun- den brannte. — Um recht wohlthätig auf sein Volk einzuwirken, stellte Al- fred eine früher bestandene Eintheilung wieder her. Je zehn Hausväter bildeten zusammen eine Zeh ende. Die Glieder derselben, welche unter sich ihren Zehendrichter (Tithingman) wählten, standen in einer so engen gegenseitigen Verbindung, daß sie Alle für Einen und Einer für Alle verantnwrtlich waren. Hatte z. B. Einer ein Verbrechen begangen und sich durch die Flucht dem Arm der Gerechtigkeit entzogen, so wurde den neun Uebrigen ein Monat Frist gegeben, um den Flüchtling wieder herbei zu schaffen; wenn sie dieß nicht konnten und auch von dem Verdachte, ihm zur Flucht behilflich gewesen zu sein, sich nicht zu reinigen vermochten, so waren sie die Geldstrafe für den Entflohenen zu zahlen verpflichtet, insofern dessen zurückge- lassenes Vermögen dazu nicht hinreichte. Zehn Zehn den bildeten ein Hundert, welches sich seinen Centgrafen wählte, der monatlich Gericht hielt. Dieses Gericht, welches über Streitigkeiten zwischen einzelnen Zeh en- den zu entscheiden hatte, wurde also gebildet: Man wählte zwölf wackere Männer, welche als Richter über die Streitigkeiten und Klagen entschieden. Diese leisteten einen Eid, nach bestem Wissen und Gewissen richten zu wollen. Einer von ihnen leitete das Verhör, nach dessen Schluffe sie sich be-

6. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 188

1865 - Langensalza : Beyer
188 (Heinrich's Iii.), während die andere Partei denkönig Alphons X. van Kastilien wählte, welcher Letztere den Beinamen des »Wei- sen« führte, lueif er in der Himnielskunde erfahren war. Ri- chard wurde auch wirklich im Jahre 1257 zu Aachen gekrönt, ging aber bald wieder nach England zurück, von wo aus er nur noch dreimal nach Deutschland kam; Alphons dagegen hat Deutschland niemals gesehen. Deßwegen sah man auch Deutschland so an, als habe es im Grunde gar kein Oberhaupt, und nannte jene Zeit der Herren- losigkeit und schmählichen Verwirrung das große Interregnum (Zwischenreich), d. i. die große Llicke in der Regierung. Diese Zeit, welche nur mit dem Tode Konrad's Iv. beginnen (von 1254—1273), und die Andere schon im Jahre 1250, von dem Tode Friedrich's Ii. ab, eintreten lassen, gehört zu den un- glückseligsten, die je über Deutschland gekommen sind. Das An- sehen des Oberhauptes war fast ganz erloschen; die Fürsten rissen die Rechte und Einkünfte desselben an sich; überall herrschte Unordnung und Verwirrung, und das Faustrecht trat an die Stelle der Gesetze, so daß Gelvaltthaten und Räubereien gar nichts Ungelvöhnliches waren. Jeder benutzte den Zustand der Gesetzlosigkeit und den Mangel an Aussicht, so gut er konnte. So entstanden auch eine Menge kleiner Staaten, Grafschaften, Herrschaften, freie Städte, freie Reichsritter. Auch eignete sich eine Anzahl der vornehmsten Fürsten ausschließlich das Recht zu, einen Kaiser 511 wählen,*) nämlich die Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf am Rhein. Dieß waren die sieben nachherigen Kur - oder Wahlfürsten.**) *) Merkwürdig ist in dieser Hinsicht ein im Jahre 1263 vom Papste Urban Iv. ansgestelltes Schreiben, worin er diejenigen Fürsten nennt, welche bei der Wahl eines Königs oder Kaisers eine Stimme haben sollten. Es wird darin deren Zahl ans sieben angegeben. Hier hatte man sonach die erste Spur von den nachmaligen sieben dentscheu Kur-oder Wahlfürsten. **) „Küren" heißt nämlich in altdeutscher Sprache s. v. a. wählen.

7. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 192

1865 - Langensalza : Beyer
192 Das Vehm gericht, dessen Namensableitung sehr verschieden tft, *) war ein furchtbares Institut, dessen Ursprung von Einigen schon in die Zeit Karl's des Großen gesetzt wird, welcher es in Westphalen gegen die rebellischen und dem Chriftenthume feind- lichen Sachsen angeordnet haben soll; Andere setzen den Ursprung dieses Gerichts in die Zeit Heinrich's des Löwen (1182), welcher es der gänzlich darniederliegenden Rechtspflege halber eingerichtet haben soll. In Deutschland gab es im Mittelalter mehrere solcher Gerichte, unter denen aber das zu Dortmund das berühmteste war, weil sich hier der Hauptstuhl derselben befand. Sie standen unmittelbar unter dem Kaiser und richteten in seinem Namen alle schwere Verbrechen. Die ansehnlichsten Fürsten und Ritter waren Stuhlherren in denselben. Um ihren Aussprüchen >nehr Schreckhaftes zu geben, wurden diese Gerichte heimlich, in stiller Nacht und in entlegener Gegend, in Wäldern und Felsenhöhlen vder in unterirdischen Gewölben gehalten. Später führte diese finstere Gewalt zu den gröbsten Mißbräuchen; schlechte Menschen drängten sich hinein und übten, unter dem Deckmantel derselben, die grausamsten Handlungen gegen Unschuldige aus. Der Kaiser Maximilian I. hob die Vehmgerichte im Jahre 1495 gänzlich auf, und setzte dagegen die öffentlichen Ge- richte wieder ein. Außer dem Adel gab es auf dem Lande nur sehr wenige freie Leute; mit dem Emporkommen der Städte aber findet man in denselben auch einen freien Bürgerstand,**) der sich durch Fleiß und Klugheit erhob. In den Städten erblühten Künste (die Baukunst und Malerei), Gewerbe und Handel. Die Bevölkerung der Städte wuchs, und bald wurden die Bürger reich. So hatten sie nun die Mittel, sich von der Ober- *) Nach Einigen wird der Name von „fahm", d. i. hoch, oberst (also oberstes Blutgericht), nach Andern von „sahen "oder „sängen" (weil es die Berbrecher überall faßte), und noch nach Andern von „sahnen" d. i. Vorladen, abgeleitet. **) Bnrger hießen nur diejenigen, welche von freien Familien abstamm- ten, oder deren Borfahren bereits im dritten Gliede für frei erklärt wor- den waren.

8. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 214

1865 - Langensalza : Beyer
214 44. Entstehung des Schweizerbundes. — Wilhelm Tell. 1307. Albrecht's Regierung war, wie wir gesehen haben, kein Segen für Deutschland. Sein ungerechtes und hartes Verfahren gegen die bis dahin mit dem deutschen Reiche verbundenen Schweizer veranlaßt diese zu einer Empörung, in welcher sie jene Un- abhängigkeit von Deutschland erkämpften, welche bis heute noch besteht. v Die Schw eizer lebten seit uralten Zeiten entweder als Hirten bei ihren weidenden Heerden in den Alpenthälern, oder als fleißige Bürger, welche Gewerbe und Handel trieben, in wohlhabenden Städten, bloß geschützt durch ihren Muth und ihre Freiheit. Sie sind ihrem Stamme nach ein ächtdeutsches Volk, und nur nach Frankreichs Grenze zu ist die französische Sprache die herrschende geworden. Das helvetische Land war ehedem in verschiedene, geistliche und weltliche, Gebiete getheilt, welche zum Theil unter dem deutschen Kaiser standen. Mehrere Städte waren kaiserliche freie Reichsstädte, namentlich die sogenannten Wald- städte, Schwyz, Uri und Unterwalden, welche unter dem Namen der Kantone (Orte, oder Ortschaften) von ihren eigenen Obrigkeiten regiert wurden. Kaiser Alb recht I., der viele Stammgüter in der Schweiz besaß, wollte gern die Macht seines Reiches noch vermehren, und deßhalb trug er den Waldstädten (Waldstetten) an, sie möchten sich dem erblichen Schutze des mächtigen östreichischen Hauses unterwerfen. Die Schweizer erklärten aber, daß sie in dem Zustande ihrer Vorfahren zu ver- bleiben wünschten, und wiesen somit Albrecht's Antrag zurück. Der Kaiser setzte ihnen deßhalb zwei strenge Reichsvoigte und ließ es zu, daß diese sich manche Gewaltthätigkeiten erlaubten, weil er hoffte, das Volk solle aus Noth noch zu dem Entschlüsse kommen, seinen Willen zu th'un und ihm unterthänig, d. h. habsburgisch oder östreichisch zu werden. Der Reichs- oder Landvoigte waren zwei: Hermann G eßl er von Brun eck und

9. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 190

1865 - Langensalza : Beyer
190 dann die andern Stände. Jeder Adelige war verpflichtet, nur zu Pferde und vollständig geharnischt im Heere zu die- nen. Eine feste Burg, meist auf einem steilen Felsen erbaut, war der Wohnsitz des Adeligen und seiner Familie, und unter- halten wurde er hier von seinen leibeigenen Uirterthanen. Seine Beschäftigung bestand in der Verwaltung des Hauswesens und seiner Güter; am liebsten aber nahm der Adelige Antheil an der Jagd, an Festgelagen, Waffenübungen, Tur- nieren oder ernstlichen Fehden. Der Knabe schon wurde beständig in den Waffen und im Reiten geübt. Hatte er seine siebenjährige Lehrzeit als Knappe rühmlich be- standen, so empfing er den Ritterschla g und wurde durch einen Eid gebunden, die Pflichten der Ehre, der Wahrheit, Gerechtig- keit und Frömmigkeit zu erfüllen. (S. d. »Ritterwesen«.) Die Kreuzzüge besonders gaben dem Ritterthume einen hohen Aufschwung. Damals wurden auch drei geistliche Ritterorden gestiftet: a) Der Ritterorden der Johanniter- oder Hospbtalbrüder. Schon vor dem Beginne der Kreuzzüge (1048) bauten Kaufleute aus Am als:,*) mit Erlaubniß des Khalifen, in der Nähe der Kirche des heiligen Grabes, eine Kapelle und eine klösterliche Herberge zur Aufnahme der Pilger. Bald traten Mehrere zu dieser Verbrüderung, welche auch durch Geschenke unterstützt wurde. Ihre Vorsteher, welche bisher nach der Mönchsweise gelebt hatten, vereinigten sich zu einer be- sondern Gesellschaft, die sich den Namen der H o s p i ta l b r ü d er des heiligen Johannes beilegten, weil sie Johannes den Täufer zu ihrem Schutzpatron wählten. Im Jahre 1118 erhielt diese Gesellschaft, unter dem Namen des Ordens der Johanniter, eine bestimmte Verfas- sung, Ordensregeln und Ehrenzeichen. Letzteres bestand in einem acht- eckigen weißen Kreuze, welches sie auf einem schwarzen Mantel trugen. Die Könige in Jerusalem gaben den Johanniterrittern ansehn- liche Geschenke, und selbst die europäischen Fürsten wiesen ihnen aus liegenden Gründen Einkünfte an. Nachdem Jerusalem für die Christen verloren gegangen war (1291), wandten sich die Johanniterritter nach Cypern rc. **) *) Amalfi, jetzt eine kleine Stadt, auf der Landzunge zwischen dem Meer- busen von Neapel und Salerno gelegen. **) Im Jahre 1309 eroberten sie Rhodus, und nun hießen sierhodiser- r itter. Als sie von hier aber durch die Türken vertrieben wurden (1522),

10. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 193

1865 - Langensalza : Beyer
193 Herrschaft einzelner Fürsten frei zu machen. Auf diese Weise entstanden die freien Reichsstädte, welche nur den Kaiser über sich erkannten. —- Dem Gemeindewesen war ein Magistrat vorgesetzt, und die Bürgerschaft war in Zünfte, Innungen und Gilden ein- getheilt. Zunft ist aus Zusammenkunft zusammengezogen. Innung bedeutet so viel als Einigung. Die Genossen eines Handwerkes erlangten nämlich das Recht, sich aus ihrer Mitte einen Ob er in ei st er zu wählen, Niemanden ihr Geschäft treiben §u lassen, welcher es nicht in einem festge- setzten Zeiträume gelernt hatte, dann als Gesell gewandert und Meister geworden war. Diese Zünfte kamen in der Folge in so großes Ansehen, daß sich die angesehensten Personen in einer Handwerkszunft aufnehmen ließen, zumal sie auch eine krie- gerische Verfassung hatten; denn die Mitglieder einer Zunft wa- ren auch gehalten, ihre meist stark befestigte Stadt gegen jeden feindlichen Angriff zu vertheidigen. Gilde bedeutet Vereinigung. Gildonia hießen unter Karl dem Großen gewisse Vereinigungen zur Armenpflege und zur Hilfe bei Feuersbrünsten. — Die Bürger jener Zeit lebten sehr einfach und mäßig, und solch Leben hatte den wohlthätigsten Einfluß auf ihren Körper und ihren Wohlstand. Höchst selten, nur etwa bei Festen, zeigten sie ihren Reichthum. Galt es aber, eine Kirche zu bauen, so spendeten sie in reichem Maße. Wir bewundern noch heute manch' schönes Gotteshaus, das durch den fronnnen Sinn unserer Vor- fahren erbaut wurde, wie z. B. das Straßburger Münster, den Cölner Dom, die Sebalduskirche in Nürnberg rr. Zur Verherr- lichung des Innern dieser großen Kirchen boten Maler, Bildhauer, Holzschneider rc. ihre ganze Kunst auf. Neben diesen Künsten blühten ebenfalls Musik und Dichtkunst. ■— Weniger als diese Künste waren Gelehrsa mfeit und Wi ssen- schasteil verbreitet. Fast nur im alleinigen Besitze derselben lvaren die Geistlichen, lvelche in klö sterlich er Stille sie be- trieben. Die Bücher waren sehr selten und theuer, lveil sie nur durch Abschreiben vervielfältiget werden konnten. Das Abschreiben der Bücher war ein Geschäft der Mönche, und Gcschichisfreund. Iii. 13
   bis 10 von 15 weiter»  »»
15 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 15 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 10
1 24
2 90
3 25
4 108
5 75
6 45
7 122
8 34
9 11
10 394
11 67
12 46
13 40
14 65
15 64
16 46
17 100
18 328
19 38
20 101
21 10
22 35
23 52
24 121
25 55
26 15
27 87
28 136
29 244
30 19
31 60
32 11
33 54
34 87
35 48
36 46
37 512
38 358
39 29
40 15
41 75
42 50
43 50
44 37
45 154
46 95
47 37
48 44
49 357

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 1
4 0
5 0
6 0
7 1
8 0
9 0
10 0
11 0
12 0
13 1
14 0
15 0
16 1
17 7
18 0
19 0
20 0
21 1
22 0
23 0
24 0
25 1
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 1
37 2
38 0
39 0
40 0
41 4
42 2
43 1
44 0
45 3
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 1
54 1
55 0
56 0
57 0
58 1
59 1
60 1
61 0
62 0
63 7
64 0
65 0
66 0
67 0
68 4
69 2
70 0
71 2
72 2
73 1
74 0
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 0
81 1
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 1
91 0
92 4
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 4
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 1
5 2
6 0
7 2
8 0
9 0
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 1
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 3
23 0
24 0
25 0
26 1
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 2
34 0
35 1
36 0
37 0
38 0
39 2
40 0
41 0
42 0
43 1
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 1
53 0
54 0
55 0
56 0
57 1
58 0
59 1
60 0
61 0
62 8
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 1
69 0
70 0
71 0
72 0
73 0
74 0
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 1
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 0
93 0
94 0
95 0
96 0
97 2
98 1
99 0
100 2
101 0
102 0
103 0
104 0
105 1
106 0
107 0
108 0
109 0
110 1
111 0
112 1
113 0
114 0
115 0
116 0
117 0
118 0
119 0
120 0
121 0
122 0
123 0
124 2
125 0
126 0
127 0
128 0
129 0
130 0
131 1
132 0
133 0
134 0
135 0
136 1
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 1
143 0
144 0
145 6
146 0
147 0
148 0
149 0
150 0
151 1
152 0
153 0
154 1
155 0
156 0
157 0
158 0
159 0
160 0
161 1
162 3
163 0
164 0
165 2
166 0
167 0
168 0
169 0
170 0
171 0
172 0
173 2
174 0
175 1
176 0
177 4
178 0
179 0
180 0
181 1
182 2
183 2
184 0
185 0
186 0
187 0
188 0
189 0
190 0
191 0
192 0
193 0
194 2
195 0
196 0
197 0
198 0
199 0