Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Deutsche Reich, Kulturgeographie, Allgemeine Erdkunde - S. 150

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 150 — versorgen die Truppen mit Proviant und Munition. Außerdem gibt es noch besondere Abteilungen für den Krankendienst und für die Eisen- bahn- und Telegraphenverwaltung. Der Landesverteidigung dienen auch die Festungen. Die Westgrenze wird durch Straßburg, Metz, Diedenhofen, Mainz, Koblenz und Cöln, die Ostgrenze durch Königs- berg, Danzig, Thorn, Grandenz, Posen, Glogau und Küstrin geschützt. 2. Flotte. Dringend nötig ist uns auch eine starke Flotte. Wir haben gesehen, welche Bedeutung der Seehandel für uns hat, sei es, daß er Nahrungsmittel für unser Volk oder Rohstoffe für unsere Industrie herbeischafft, sei es, daß er die Erzeugnisse des deutschen Fleißes in alle Welt trägt. Unsere Schiffe, die die fremden Meere befahren, unsere Landsleute, die im Auslande tätig fiud, unsere Küsten, unsere Kolonien, sie alle bedürfen eines starken Schutzes, um gegen Übergriffe und feindliche Angriffe gesichert zu sein. Diese wichtige Aufgabe fällt unserer Kriegsflotte zu. Mit seiner Kriegsflotte steht Deutschland in der Welt an 2. Stelle. Eine stärkere Kriegsflotte' als wir hat England. Im Jahre 1912 besitzt Deutschland 37 große Schlachtschiffe, (29 Linienschiffe und 8 große Kreuzer), England 71, Frankreich 34, die Vereinigten Staaten 33, Japan 25, Rußland 16. Die Linienschiffe sind gepanzerte Schlacht- schiffe, die hauptsächlich die Stärke einer Flotte ausmachen; je 8 bilden ein Geschwader. Deutschland ist eben im Begriff, seine Flotte seiner Weltmachtstellung Entsprechend erheblich zu verstärken. Die Zahl der Linienschiffe soll auf 32 vermehrt werden, so daß wir 4 Geschwader bilden können; dazu sollen noch 2 Admiralschifse und 4 Reserveschiffe kommen. Außer den Linienschiffen umfaßt die Flotte noch Kreuzer (große und kleine), Kanonenboote, Schulschiffe, Torpedoboote und Untersee- boote; im ganzen waren es 1911 130 Fahrzeuge söhne Torpedoboote) mit 60804 Mann Besatzung. 14. Kolonien. § 101. Deutschland hat erst im Jahre 1884 augefangen, Kolonien zu er- werben. Sein Kolonialbesitz ist fünfmal so groß wie das Mutterland. Näheres über unsere Kolonien siehe Ii. Teil Seite 200. 15. Die Verfassung des Deutschen Reiches. I § 102. Das Deutsche Reich umfaßt 26 'Staaten, die einen unauflöslichen Bundesstaat bilden. Die einzelnen Staaten verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbst, sind aber nach außen dem Kaiser als Bundes- oberhaupt unterstellt. Der Kaiser vertritt das Reich andern Staaten gegenüber, schließt im Namen des Reiches Bündnisse und Verträge und entscheidet nach

2. Das Deutsche Reich, Kulturgeographie, Allgemeine Erdkunde - S. 116

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 116 — Einwohner auf 1 qkm Hessen-Nassau..... Rheinprovinz und Hohenzollern Westfalen....... Hannover........ Schleswig-Holstein..... 15700 28000 20200 38500 18800 2220 7190 4125 2942 1619 142 256 204 76 85 § 86. Die Verwaltung im Königreich Preußen. Preußen ist nach der Verfassung vom 31. Januar 1850 eine konstitutionelle Monarchie, d. h. ein Staat mit einem Herrscher, dessen Gewalt durch die Rechte der Volksvertretung beschränkt wird. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Ihm allein steht die vollziehende Gewalt, d. h. die Ausführung der Gesetze, zu. Er ernennt die Minister und die übrigen Staatsbeamten und hat das Recht, Titel, Orden und andere Auszeichnungen zu verleihen. Alle Regierungs- Handlungen des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers. Die gesetzgebende Gewalt teilt der Köuig mit der Volksvertretung, dem Landtag, der aus dem Herrenhaus und dem Hause der Abgeordneten besteht. Das Herrenhaus wird gebildet aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, aus zahlreichen erblichen Mitgliedern des hohen Adels, aus den Vertretern der großen Städte und der Universitäten und den vom König auf Lebenszeit berufenen Männern. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden vom Volke auf 5 Jahre gewählt. Die Wahl ist mittelbar oder indirekt. Die Wahlberechtigten wählen zunächst die Wahlmänner und diese dann den Abgeordneten. Zur Gültigkeit eines Gesetzes ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtages erforderlich. Die höchste Behörde des Landes ist das Staats Ministerium. Es besteht aus 10 Abteilungen, nämlich aus den Ministerien der aus- wärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, des Innern ^Verwaltung und Polizei), der Justiz, der Landwirtschaft, des Kriegswesens, des Handels, der öffentlichen Arbeiten (Staatsbauten und Eisenbahnen) und des König- lichen Hauses. Der Staat wird in 12 Provinzen eingeteilt, diese zerfallen in 34 Regierungsbezirke. Letztere teilt man in Kreise ein, deren jeder eine Anzahl Gemeinden umfaßt. Große Städte bilden Kreise für sich, Stadtkreise. An der Spitze der Provinz steht der Oberpräsident, dem der Provinziallandtag zur Seite gestellt ist. Dieser wird aus den Abge- ordneten der Provinz gebildet. Die Provinz verwaltet gewisse An- gelegenheiten, z. B. Wegebau, Armenwesen, Blinden-, Taubstummen-

3. Das Deutsche Reich, Kulturgeographie, Allgemeine Erdkunde - S. 151

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 151 — Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages über Krieg und Frieden. Ferner hat er die obersten Reichsbeamten zu ernennen, die Reichsgesetze zu bestätigen und zu verkündigen und den Oberbefehl über das Landheer und die Kriegsflotte zu führen. Seine Person verkörpert die Einheit des Deutschen Reiches. Der Bundesrat besteht aus 61 Vertretern der deutschen Staaten. Preußen entsendet 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden, Elsaß-Lothringen und Hessen je 3, Mecklenbnrg-Schwerin und Braun- schweig je 2 und die übrigen Staaten je 1 Vertreter. Den Vorsitz bei den Verhandlungen führt der Reichskanzler, der an der Spitze der ge- samten Reichsverwaltung steht. Der Reichstag ist die Vertretung des deutschen Volkes; er zählt 397 Abgeordnete, die in geheimer Abstimmung auf 5 Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr über- schritten hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Dem Reichstag liegt mit dem Bundesrat die Gesetzgebung ob. Ferner stellt er jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Reiches fest und übt die Kontrolle über die gesamte Reichsverwaltung aus. Die von dem Reichs- tag und dem Bundesrat beschlossenen Gesetze erhalten erst öffentliche Gültigkeit durch die Unterschrift des Kaisers und die Veröffentlichung durch den Reichsanzeiger. Zu den Reichsangelegenheiten gehören die Sorge für die äußere Sicherheit des Reiches, das Heer-, Marine-, Zoll-, Post- und Telegraphenwesen, ferner das Gerichtswesen (bürgerliches Recht und Strafrecht) und die sozialen Einrichtungen ^Alters-, Jnvaliditäts- und Unfallversicherung). Die Ausgaben der Reichsverwaltung werden aus den Zöllen, den Beiträgen der einzelnen Staaten, den Überschüssen des Post- und Telegraphenwesens und den Reichssteuern gedeckt, wofür dem Reiche einige wichtige Gebrauchsgegenstände, wie Salz und Tabak, vorbehalten sind. Das Wappen des Deutschen Reiches ist ein ein- köpsiger schwarzer Adler, über dessen Haupt die Kaiserkrone schwebt. Die Flagge ist schwarz-weiß-rot.

4. Europa ohne Deutschland - S. 27

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 27 — Kroatien umfaßt das Gebiet zwischen der Save und der Küste. Die Hauptstadt Agram liegt an der wichtigen Handelsstraße von Budapest nach der Königlichen Freistadt Fiume am Adriatischen Meer, die als einzige Hasenstadt Ungarns bedeutenden Handel treibt. e. Staatliche Verhältnisse. Die Bevölkerung ... und ihre Tätigkeit. § 15. 1. Staatliche Verhältnisse. Das Kaiserreich Österreich-Ungarn hat sich aus kleinen Anfängen zu einer europäischen Großmacht ent- wickelt. Zu den Alpenländern erwarben die Habsburger noch Böhmen, Mähren, Schlesien, Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien und Dalmatien. Bei der Teilung Polens erhielten sie Galizien und vor kurzem die früher türkischen Länder Bosnien und die Herzegowina. Politisch zerfallen diese Länder in das Kaiserreich Osterreich und das Königreich Ungarn. Beide Teile haben getrennte Verwaltung und Gesetzgebung. Gemeinsam sind dagegen Heer- und Marinewesen, Münzwesen und die Vertretung des Landes in auswärtigen Angelegen- heiten. Der Kaiser von Österreich ist zugleich König von Ungarn. Bosnien und Herzegowina gelten als Reichsland (ähnlich wie Elsaß- Lothringen in Deutschland). 2. Bevölkerung. Die Bevölkerung ist ein buntes Gemisch von Volksstämmen. In den Alpenländern und an der mittleren Donau wohnen vorwiegend Deutsche, im Nordosten und Südosten vorwiegend Slawen, in Ungarn Magyaren, in Südtirol Italiener. Dazu kommen noch Rumänen, Juden und Zigeuner. In Böhmen, Galizien und Siebenbürgen haben die dort wohnenden Deutschen schwere Kämpfe um ihre Sprache und ihre alten Rechte zu bestehen. 3. Wirtschaftliche Tätigkeit. Der größte Teil der Bevölkerung lebt von Landwirtschaft und Viehzucht. An Mineralien gewinnt man Steinkohlen, Eisen, Kupfer, Blei, Quecksilber, Zink und Steinsalz. Die Industrie liefert namentlich Eisenwaren, gewebte Stoffe und Bier. Da die Erzeugnisse der einzelnen Provinzen sehr ver- schieden sind, so ist der Binnenhandel bedeutend. Der Handel mit dem Ausland ist dagegen nicht so stark entwickelt, wie es nach der Größe des Landes der Fall sein könnte. An Deutschland liefert Österreich namentlich Braunkohlen, Holz, Rinder, Pferde, Eier, Gerste, Bier. Von Deutschland erhält es Steinkohlen und Koks, Maschinen, Wollenwaren, Chemikalien und Bücher.

5. Europa ohne Deutschland - S. 16

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 1(3 — Ertrag bringt, so hat sich ein großer Teil der Bewohner der Industrie, namentlich der Uhrenfabrikation und der Weberei, zugewandt. Haupt- orte derselben sind Neuenbürg an dem Neuenburger See und Low- thurn. B. Die Bevölkerung und ihre wirtschaftliche Tätigkeit. 1. Bevölkerung. Verfassung. Die Bevölkerung zeigt große Verschiedenheit in bezug auf Abstammung und Sprache. Am Genfer See und auf dem Jura wohnen Franzosen, im Rheingebiet Deutsche (3a der Bevölkerung), in Graubünden Romane n und am Tessiu Italiener. Die Bewohner der Ebene sind meistens Prote- stauten, die Gebirgsbewohner Katholiken. Allen gemeinsam ist die Liebe zur Heimat und zum Vaterland. Die Schweiz ist eine Republik, deren 25 Kantone zu einem Bundes- staat vereinigt sind. Die gesetzgebende Gewalt übt die in Bern tagende Bundesversammlung aus. Dort hat auch die ausführende Behörde, der Bundesrat, seinen Sitz. Die Schweiz ist für neutral erklärt und hat deshalb kein stehendes Heer; die kriegstüchtigen jungen Männer werden nur auf kurze Zeit zu ihrer militärischen Ausbildung ein- berufen. 2. Wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner. Da die Schweiz vorwiegend Gebirgsland ist, kann die Landwirtschaft nur in den Tälern und auf der Schweizer Hochfläche mit Erfolg betrieben werden. Daher muß noch von den Nachbarländern Mehl und Getreide bezogen werden. Die Viehzucht dagegen ist infolge des Reichtums an Matten und Wiesen bedeutend. Einerganzbesonderen Pflege erfreut sich die Industrie. In Zürich und Basel blüht die Seidenindustrie, iu und um St. Gallen die Baum- wollenweberei, in Genf und auf dem Jura die Uhrenfabrikation. Im Handelsverkehr werden diese Waren an das Ausland ge- liefert, ebenso Vieh und Molkereierzeugnisse. Von dort erhält die Abb. 13. Post in den Alpen.

6. Bis zum Interregnum - S. 172

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 172 — Fürsten, die vorwiegend selbstsüchtige Pläne verfolgten, versagten daher in dem Kampfe gegen den Papst, und im Volke hatte die cluniaeensische Bewegung das Ansehen der Kirche so bedeutend erhöht. daß es vom Kaiser abfiel. Die Kirche war mächtiger ge- worden als das Reich. Die Fürsten versammelten sich in Tribur zur Wahl eines neuen Königs; aber der Papst wollte keinen neuen, etwa durch den Anhang des Volkes mächtigen König, sondern einen tief gedemütigten. Daher kam nach langen Ver- handlungen nur der Beschluß zustande, daß Heinrich am Jahrestage des Bannsluchs die Freisprechung durch den Papst erlangt haben müsse, sonst würden sie über das Reich entscheiden. In dieser verzweifelten Lage entschloß sich der König zur Vußsahrt uach Italien, wodurch er gleichzeitig zu verhindern suchte, daß der Papst, wie er beabsichtigte, zur Beratung mit den Fürsten nach Deutschland käme. Wie wenig ehrlich es diese mit der Forderung der Freisprechung vom Banne meinten, ist daraus zu ersehen, daß sie die Alpenpässe von Süddeutschland aus versperrten, weshalb Heinrich den schwierigen Weg über die Westalpen wählen mußte und noch dazn im strengen Winter. In Oberitalien wurde er von den Bischöfen und Grafen mit Jubel empfangen; denn sie waren längst der Regierung Gregors überdrüssig und sehnten sich einen mächtigen deutschen König herbei. Aber das Heer, das sie Heinrich zur Verfügung stellten, wies er zurück. Wohl hätte er damit den Papst bezwingen können, aber nicht seine gefährlicheren Feinde, die deutschen Fürsten. Der Papst, der aus der Reise nach Deutschland begriffen war, flüchtete sich angesichts der feindseligen Haltung Oberitaliens in die feste Bnrg Kanossa. Dort standen sich im Januar 1077 die beiden größten Gegner jener Zeit gegenüber. Als mächtige Schirmherren der Kirche waren frühere Kaiser nach Italien gekommen; jetzt sehen wir einen deutschen Köuig im Büßergewaude im äußeren Burghost harren, um sich die Gnade des Papstes zu erbetteln. Es war eine ungeheure Schmach des deutscheu Königtums, und doch gab es für Heinrich damals keinen andern Ausweg, ja der Gang nach Kanossa beweist gerade, daß er in schwierigen Lebenslagen nicht mutlos war, er bezeugt im Gegenteil seine kühne Entschlossenheit. Indem er die Buße auf sich nahm, wandte er sich an den Papst als Priester, und als solcher durfte dieser einem reumütigen Christen die Gnade nicht vorenthalten. Damit durchkreuzte der Kaiser die Pläne einer päpstlichen Weltherrschaft

7. Bis zum Interregnum - S. 126

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 126 — Schutze des Papstes nach Rom gekommen: war, beschloß dort eine Versammlung von fränkischen und römischen Großen, die römische Kaiserwürde zu erneuern, und am Weihnachtsfeste desselben Jahres setzte der Papst Leo in der Peterskirche Karl d. Gr. die Kaiserkrone aufs Haupt. Heil- und Jubelrufe klangen ihm aus der Menge begeistert entgegen. Allerdings hatte der Papst voreilig gehandelt. Karl hatte zunächst wegen der Anerkennung mit Ostrom verhandeln wollen, was nunmehr nachträglich geschehen mußte. Aus dem Verhalten des Papstes ist aber keineswegs zu folgern, daß er der Meinung war, die Krone vergeben zu können. Er warf sich selbst zur Huldigung vor dem Kaiser nieder. Karl betrachtete sich auch durchaus als Herrn der Kirche. Bei der Begründung staub also das germanische Kaisertum über dem Papsttum, was später leiber nicht immer so geblieben ist. e) Reichsverwaltung. Das große Reich sollte nach dem Willen Karls eine einheitliche Kulturgemeinschaft bilden. Daher bedurfte es einer weisen Gesetzgebung. Auch hierin bewies der Kaiser staatsmännische Klugheit. Als vortrefflicher Kenner seines Volkes vernichtete er keineswegs mit rauher Hand die alten Volksrechte, ließ vielmehr einen großen Teil derselben aufschreiben, damit sie nicht der Vergessenheit anheimfielen. An sie knüpfte er bei seiner Gesetzgebung an und nahm auf die Verhältnisse der einzelnen Völkerschaften weitgehende Rücksicht. Aber die Grundlage der Reichsverwaltung bildete ein allgemeines Reichsrecht. Was also lange Zeit als unmöglich erschienen war, für die Germanen einheitliche Staatsgesetze zu schaffen, das gelang Karl d. Gr. Die Reichsgesetze sind in feinen Kapitularien niedergelegt. Das von 785 war namentlich gegen die Sachsen gerichtet und hatte die Ausrottung heidnischer Gebräuche im Auge. Übertretung des Fastengebots, Hexenglaube und Hexenverbrennung, Ermordung eines christlichen Priesters, Leichenverbrennung, Tausverweigerung und Feindschaft gegen das Christentum, Untreue gegen den König wurden mit der Todesstrafe belegt. Eins der wichtigsten Kapitularien ist das von 802; darin gebot Karl, daß ihm, da er nun Kaiser war, seine Untertanen den Eid der Treue zu erneuern hatten. Gleichzeitig forderte er Abstellung mancherlei Mißstände. Bei der Gesetzgebung kam in erster Linie der' Wille des Kaisers zum Ausdruck. Er stellte die Einheit des Reiches bar, er hielt alle Fäben der Staats- und Kirchenverwaltung in seiner

8. Bis zum Interregnum - S. 153

1910 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 153 — ausübte, war die Verleihung einer weißwollenen Binde, des Palliums, an die Erzbischöfe. Das änderte sich aber, als Gregor Vii. den päpstlichen Stuhl bestieg. Er beanspruchte die Herrschaft über die gesamte christliche Kirche; ja damit begnügte er sich nicht, die ganze Laienwelt, auch die Könige und alle weltlichen Fürsten sollten ihm uutertau sein. Nach seinen Ideen, die von den Schriftstellern seiner Partei im einzelnen ausgeführt und begründet wurden, war der Papst der oberste Gesetzgeber der Kirche und der oberste Schiedsrichter in allen Fragen der Kirchenlehre. Er konnte ohne Mitwirkung der Konzile, die bisher die Kirchengesetze beschlossen hatten, selbst gültige Anordnungen erlassen, ja alle seine privaten Entscheidungen hatten Gesetzeskraft, ebenso die Schriften der Kirchenväter und frommen Männer. Seinen Auslegungen der heiligen Schrift konnte nicht widersprochen werden, er war unfehlbar. Ihm stand die unbeschränkte Gewalt über die Geistlichen zu, sie waren als seine Diener ihm zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Er konnte Bischöfe ein-, ab- und versetzen, neue Gemeinden gründen, reiche Bistümer teilen oder mehrere vereinigen. Über alle Menschen besaß er die kirchliche Disziplinargewalt; er war der oberste Richter, seine Entscheidungen konnten nicht angefochten werden. Daher unterstand er selbst keinem Gericht. Er war der Herr der Welt. Durch diese Machtausprüche, die auch von den Nachfolgern Gregors verteidigt wurden, ging die Selbständigkeit der deutschen Kirche, die sie Rom gegenüber behauptet hatte, völlig verloren. Sie wurde vom Papst abhängig. Da er aber selten nach Deutschland kam, mußten die hohen Geistlichen um so öfter in Rom erscheinen. Gregor suchte dabei vor allem die Erzbischöfe zu demütigen und nahm alle ihre Rechte für sich in Anspruch. Zunächst sorderte er, daß sie das Pallium, das ihnen nach ihrer Wahl von Rom aus zugeschickt worden war, persönlich beim Papst erbitten mußten. Den Erzbischof zu Mainz, der nach alten Überlieferungen als päpstlicher Vikar galt, benutzte er als solchen nur noch selten; er sandte vielmehr in wichtigen Angelegenheiten besondere Gesandte nach Deutschland. Mit bcr Demütigung der Erzbischöfe verloren auch die Provinzialsynoden sehr an Bebeutung. Durch Gregor Vii. würde die beutsche Kirche romanisiert, jebe selbständige freiheitliche Entwicklung der Lehre uuterbunben, der beutsche Glaube in die Fesseln römischer Engherzigkeit geschmiedet. Von Rom aus erhielt die Kirchenlehre ihren Inhalt

9. Das Mittelalter - S. 110

1891 - Berlin : Grote
110 Das eigentliche Wittes alter. der Tochter Philipps Iv.) abgewandt, so ist es doch auch einer der Anlässe für den 100jährigen Erbfolgekrieg (§ 149) zwischen England und Frankreich geworden. Im Gegensatz zu feinem schwachen Bruder regierte Philipp V. (1316 — 22) nach der Weise feines Vaters: durch regelmäßige Berufung von Reichstagen stieg der Einfluß des dritten Standes, und durch den Ausschluß des Klerus nahm dav Parlament als höchster Gerichtshof einen ganz weltlichen Charakter an. Schweres Unheil brachte dagegen der Aufstand der von religiösen Schwärmern irregeleiteten, rohen und gewaltthätigen is ^Pastourels (Hirten) über einzelne Landschaften. Mit Karl Iv. 13-8 (1322 28), der auch im Auslande Macht erstrebte, indem er sich an dem Kampf der Avignoner Kurie gegen Ludwig den Bayern (§ 158) und durch feine Schwester Jsabella an der Entthronung Ebnarbs Ii. beteiligte, erlosch, ba seine Witwe eine Tochter gebar, der Stamm der Capetinger nach 341 Jahren der Herrschaft, und nach dem falifchen Gesetz bestieg mit Philipp Vi. die nächstverwanbte männliche Seitenlinie der Balois den Thron. b. Die Entwickelung Englands bis xur Ausbildung der Parlamentsverfaffung. 1066 — 1350. 145 1. Die Eroberung Englanbs durch die Normannen tmerden*™^ dei' ^ $ ta ich t bei Hastings 1066 und die Einführung der mannen, französisch - normännischen Lehnsverfassung mit ihrer straffen Heranziehung bei Belehnten (das doomsdaybook) zum Heerbienst, zu finanziellen Leistungen und zur Übernahme anberer im öffentlichen Interesse gebotener Dienste (befonbers bei Friebenswahrnng und Ge-wil ri^) hatte einen feinblichen Gegensatz nationaler sowohl iaiätoie politischer Natur zwischen Normannen und Angel-1485. fochfen begrünbet. Erft unter den mit Heinrich Ii. (1154—89) rich Ii- auf den Thron gekommenen Plantagenets (88 105, 109, 140) s * Äs * r ' 1189. — ferne Kriege mit Ludwig Vii. von Frankreich, Streit mit Thomas Decket von Canterbury (| 1170) (§ 109) und mit feinen Söhnen (Bertrand be Born) - (1154—1485), beren Wachstube Despotie auf beiben Stämmen schwer lastete, vollzog sich eine Annäherung beiber. Bollenbet würde der Ausgleich durch ihren gemeinsamen Kampf gegen frnmdie tyrannische Willkürherrfchaft Johanns (1199 — 1216). Der 1216' schnöbe Mißbrauch der lehnsherrlichen Rechte auch dem Abel gegenüber, der keine der sonst der königlichen Willkür gefetzten Schranken achtete,

10. Das Mittelalter - S. 123

1891 - Berlin : Grote
Die fortschreitende Auflösung des deutschen Reichs rc. 123 Entscheidung auch des deutschen Thronstreits und lud Ludwig zur Verantwortung vor, wegen Usurpation des königlichen Titels. Zum Nachteile Ludwigs und Deutschlands wurde der Streit sofort mit fremden Fragen vermischt, was seinen rein nationalen und staatsrechtlichen Charakter beeinträchtigte. Statt sich mit der Zurückweisung der unbegründeten päpstlichen Ansprüche zu begnügen, erhob Ludwig (Dezember) 1323 zu Nürnberg unter dem Einfluß einer kirchlichen Partei gegen Johann Xxii. als Beschützer des Minoritenordens Anklage auf Ketzerei, um in einem zweiten Protest (Januar) 1324 zu Sachsenhausen auf Antrieb der entgegengesetzten Partei die Anklage zu erneuern, weil der Papst in dem „Armutsstreit" im Franziskanerorden gegen die an der apostolischen Armut festhaltende strengere Richtung Partei genommen hatte und deren Vorkämpfer Michael von Cefeua, Wilhelm von Occam n. a. bannte. Deshalb bannte Johann Xxii. Ludwig (März) 1324 und erklärte ihn (Juli) für abgesetzt. Durch den Bund Leopolds von Österreich mit Karl Iv. von Frankreich bedroht, bemühte sich Ludwig um Verständigung mit Friedrich: aber den Trausuitzer Vertrag (März 1325) verwarf Herzog Leopold (Friedrichs Rückkehr in die Haft), den Münchener (September) über gemeinschaftliche Regierung, damit einer von beiden Königen möglichst bald in Italien eingreifen könnte, hinderte der Widerspruch der Kurfürsten, und erst (Januar) 1326 kam in Ulm ein Vergleich zustande, wonach Ludwig in Italien die Kaiserkrone erwerben, Friedrich ihn im Reiche vertreten sollte; er blieb unausgeführt, da Leopold von Österreich (Februar) 1326 starb und Friedrich, im Streit mit seinen jüngern Brüdern, sich 1330 überhaupt zurückzog. Im Kampfe gegen Johann Xxii. und dessen Frankreich dienstbare Nachfolger unterstützten Ludwig den Bayern auch die aus andern Gründen dem Papsttum feindlichen Richtungen der Zeit und brachten die kirchlichen Reformtendenzen mächtig zum Ausdruck. Die Verfolgung der franziskanischen Lehre von der apostolischen Armut — deren Konsequenzen dem verweltlichten Papsttum selbst Gefahr drohten! — als einer Häresie erweiterte den Kampf und veranlaßte eine Prüfung der Rechtstitel für die weltliche Herrschaft des Papsttums, deren Hinfälligkeit erwiesen wurde und im Gegensatz zu denen die „Monarchisten" für das Recht des Staats und des Kaisers eintraten. Hierhin gehören Marfilins von Padua (1270 —1343) und Jean de Jandnn (— ihr gemeinsames Werk der berühmte defensor pacis, Friedensanwalt, der die demokratische Ordnung der christlichen Gemeinde und Kirche und die Überordnung des Kaisertums über das Papsttum lehrte) und der Engländer Wilhelm von Occam (Super potestate siimmi pontificia). Als Lehrer in Paris, dann von dort flüchtig, zum Teil mit Ludwig persönlich 159 Die Gegner des Papsttums .
   bis 10 von 148 weiter»  »»
148 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 148 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 2
3 0
4 62
5 0
6 0
7 3
8 0
9 1
10 11
11 0
12 15
13 0
14 1
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 4
21 1
22 0
23 1
24 2
25 96
26 43
27 8
28 4
29 5
30 0
31 12
32 0
33 0
34 19
35 9
36 1
37 11
38 0
39 23
40 2
41 4
42 7
43 0
44 1
45 15
46 3
47 5
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 1
3 5
4 16
5 0
6 1
7 3
8 37
9 38
10 0
11 0
12 1
13 0
14 0
15 3
16 12
17 22
18 1
19 3
20 7
21 2
22 0
23 4
24 0
25 2
26 0
27 0
28 2
29 4
30 2
31 1
32 1
33 0
34 5
35 1
36 8
37 3
38 5
39 2
40 2
41 79
42 2
43 17
44 6
45 12
46 3
47 0
48 0
49 0
50 0
51 3
52 2
53 0
54 0
55 2
56 11
57 0
58 0
59 12
60 79
61 5
62 1
63 12
64 3
65 2
66 0
67 0
68 26
69 4
70 0
71 6
72 33
73 0
74 3
75 1
76 1
77 1
78 2
79 1
80 0
81 1
82 0
83 3
84 0
85 0
86 4
87 2
88 1
89 0
90 4
91 0
92 41
93 1
94 2
95 2
96 12
97 1
98 8
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 108
1 75
2 86
3 48
4 54
5 115
6 62
7 148
8 24
9 101
10 128
11 55
12 72
13 48
14 110
15 75
16 116
17 22
18 79
19 179
20 9
21 61
22 91
23 26
24 70
25 41
26 53
27 102
28 13
29 70
30 88
31 32
32 47
33 351
34 92
35 89
36 78
37 102
38 23
39 202
40 158
41 105
42 20
43 166
44 98
45 18
46 35
47 75
48 48
49 48
50 116
51 110
52 281
53 23
54 649
55 113
56 59
57 27
58 133
59 414
60 83
61 131
62 226
63 57
64 45
65 83
66 44
67 162
68 35
69 0
70 26
71 184
72 65
73 90
74 96
75 79
76 24
77 98
78 134
79 92
80 199
81 479
82 59
83 82
84 7
85 55
86 33
87 22
88 49
89 35
90 41
91 135
92 1
93 38
94 32
95 135
96 28
97 57
98 24
99 85
100 264
101 50
102 62
103 105
104 17
105 153
106 65
107 38
108 59
109 34
110 44
111 103
112 140
113 17
114 74
115 113
116 63
117 23
118 65
119 89
120 127
121 142
122 127
123 66
124 58
125 57
126 114
127 272
128 38
129 101
130 53
131 151
132 112
133 208
134 25
135 36
136 675
137 31
138 30
139 130
140 79
141 40
142 108
143 120
144 33
145 427
146 103
147 42
148 304
149 10
150 75
151 107
152 144
153 36
154 87
155 169
156 174
157 165
158 119
159 34
160 31
161 72
162 88
163 81
164 28
165 113
166 146
167 64
168 47
169 56
170 44
171 184
172 120
173 220
174 39
175 220
176 119
177 175
178 13
179 117
180 22
181 49
182 181
183 611
184 42
185 43
186 23
187 74
188 241
189 21
190 129
191 80
192 163
193 74
194 133
195 25
196 126
197 64
198 59
199 71