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1. Das Alterthum - S. 138

1876 - Berlin : Weidmann
138 , Alteuropäische und altitalische Bevölkerung. einem grossen Gegensatze entwickelt. Der altitalische Stamm zerfällt st) in die Latiner (s. unten) und b) in die umbriscli-sab ellischen Völker. Letztere waren die Bewohner des Hochlandes und zerfielen in viele Völkerschaften, von denen die Sabiner1) zwischen dem Tiber und dem untern Anio wohnten, die (vor der etruskischen Wanderung viel weiter verbreiteten) Umbrer2) vom obern Tiber bis zum adriatischen Meer nach Norden zu, und die Samniten3) in den Abruzzen und auf den Abflachungen der Höhenzüge nach Süden gegen die apulische Ebene hin. In Nothständen pflegten diese Völker einen „heiligen Lenz“, d. i. eine Auswanderung alles in dem Frühling eines bestimmten Jahres Geborenen4), zu geloben und verzweigten sich auf diese Art in kleinere Volkscolonien: zu diesen gehören Marser, Pe-ligner, Picener5) (am adriatischen Meer), Marruciner u. a. Sie waren Hirten und Ackerbauer mit strengem Familienleben und lockeren Bundesverhältnissen. C. Die Etrusker6), die mit keinem der genannten Völker nachweisbar eine Verwandtschaft haben und wahrscheinlich aus den Alpen, wo sie Rasen oder Rasenner7) geheifsen, in die lombardische Tiefebene und dann über den Apennin nach Mittelitalien eindrangen. Die Griechen nannten sie Tyrrhener und stellten sie mit ihren Tyrsenern (§ 56) zusammen8). Sie wohnten in dem nach ihnen benannten Tuscien, vom Arnus bis zum Ciminischen Walde und zum Tiber hin, trieben Handel und Seeraub, waren in Bauten, Erz- und Thonbildnerei und dergl. sehr geschickt, und hatten Staatenbünde, je aus 12 Städten (Tarquinii, Clusium, Falerii, Caere, Veii etc.) bestehend, die unter priesterlichen Stadtkönigen, Lucu-monen, standen, und an deren Spitze im Kriege durch Wahl ein Oberkönig, Lars, trat. Auch ihre Seemacht war so bedeutend, dass sie, mit den Karthagern im Bunde, den Griechen das nach ihnen benannte tyrrhenische Meer verschliefsen konnten (§ 65). Ihr Landhandel ging gegen Norden, gleich dem der Phönikier, bis zum baltischen Meere hin. Besonders das Religions-, Weissagungs-9) und Ceremonienwesen war bei ihnen entwickelt, ebenso liebten sie feierliche Aufzüge, Tänze und Spiele; doch tragen dieselben meist einen düstern und unschönen Charakter, wie er diesem Volke überhaupt eigen ist. D. Die Ligurer10), iberischen (altspanischen) Stammes, wohnten um das heutige Genua her, vom Flusse Varus (Var) bis zur Macra; nach ihnen wurde das angrenzende Meer das ligustische genannt. i) Strabo 228. 2) Dion. H. I, 19. Plin. hist. nat. Iii, 19. 3) Strab. 249. 251. 4; Vergl. d. Ged. von Uhland ver sacrum. 5) Strab. 240. 241. 251. 6) Dion. 1,26 ff. Strabo 219. 7) Dion. I, 30. Liv. V, 33. 8) Dion. Hai. I, 25—28. 9) Diod. V, 40. Cic. de legg. I, 9. 10) Strabo 202.

2. Das Alterthum - S. 179

1876 - Berlin : Weidmann
Karthago zwischen dem ersten und zweiten punischen Kriege. 179 tischen Meere, an dessen Küste die Römer schon ihre Gründungen hatten (Brundusium, Sena Gallica) hausten unter ihrer Königin Teuta die Illyrischen Seeräuber, deren Schlupfwinkel die Inseln und Häfen der heutigen dalmatinischen Küste waren. Von hier aus machten sie in ihren leichten Zweideckern weithin die Küsten Italiens und Griechenlands unsicher. Die Verwüstungen derselben wurden um 229 so arg, dass die Römer durch einen energischen Seezug Ordnung schafften1). Sie liessen sich in Folge ihres Sieges einen Theil Illyriens abtreten und nahmen die griechischen Coloniestädte Kerkyra, Apollonia, Epidamnos, Pharos u. a. m. in ihre Symmachie auf2). Damit aber hatten sie den ersten Grund zur Herrschaft auch im adriatischen Meer gelegt. Die Griechen waren für diese Befreiung ihrer Küsten voll Dank gegen Rom und ehrten es auf mannigfache Weise3). — Nördlich vom Apennin bis zu den Alpen sassen noch immer keltische Gallier, Boier, Insubrer, Taurisker, mit denen auch die transalpinischen Gäsaten in enger Verbindung standen. Diese, wohl um einer Unterwerfung zuvorzukommen, machten im J. 225 mit 50,000 M. zu Fuss und 20,000 Reitern einen grossen Einfall in das Gebiet der römischen Eidgenossen4). Sie drangen verwüstend bis nach Clusium, drei sagemärsche von Rom, vor, dann erlitten sie jedoch bei Telamon eine ungeheure Niederlage und wurden gänzlich aufgerieben5). Nun beschlossen die Römer die Unterwerfung der ganzen Po-Ebne oder des diesseitigen, cisalpinischen Galliens. Nach mühsamem Kampfe wurden die Boier besiegt, und der Gonsul Marcus Claudius Marcellus nahm bei Clastidium dem Könige der Insubrer die Spolia Opima6). Gnaeus Scipio nahm die Stadt Mediolanum ein, 222. Die Römer besetzten nun die Landschaft bis zum Po mit ihren Colonisten; die Via Flaminia, an die sich später die Via Aemilia schloss, ward nach Norden über den Apennin geführt, und die Colonien Placentia, Cremona und Mutina wurden gegründet, 2207). § 142. Karthago zwischen dem ersten und zweiten punischen Kriege. 1 n?A^i°Yyvn ®inzelne® Steuen des Ii. und Iii. Buches. Appian, Pnn. und Hisp. Tt m d' pos’ Hamilcar und Hannibal. Zonaras Viii. Ii. Mommsen Buch Iii, Cap. 4. Peter I, 8. 320 ff. Ihne Ii, 101 ff. Der gefährliche Söldneraufstand in Karthago war durch Ha- milkar-Barkas gedämpft worden. Die kühneren und patriotischen 1) Polyb. Ii, 2—11. App. Illyr. Zon. Viii, 19. Eutrop. Iii, 4. 2, Poivb 11,12. 3) Zon. Viii, 19. Polyb. Ii, 12. 4) Polyb. Ii, 23—31. Zon Viii' 20- Oros. Iv 13. Diod. Xxv, 3? -) Polyb. Ii, 3?. So nannte man die Rüstung des mit eigner Hand vom röm. Feldherrn getödteten feindlichen Heerführers. Pm Marc.-7. Polyb. Ii, 32-35. ?) Polyb. Iii, 40. Liv. Epit. aa. Aal, Lb. Veil. 1,14. 12*

3. Das Alterthum - S. 271

1876 - Berlin : Weidmann
Cultur der Provinzen. 271 und Schriftsteller, sogar noch als das römische Reich schon in Trümmer gesunken war. Britannien, kaum unterworfen, erhielt schnell blühende Städte, wie Eboracum (York); auch London war schon ein bedeutender Handelsplatz. Germanien, zwar unbe-zwungen, erfuhr doch die reichste Einwirkung römischer Cultur; an diese erinnert der Kranz unserer Rhein- und Donaustädte, die Rebe auf unseren Bergen, das Obst und das Getreide in unsern Thälern. Die Donauprovinzen (Illyrien, Pannonien, Dacien, Mösien) standen mit ihren Städten Vindobona (Wien), Carnuntum (St. Petronell), Mursa (Essek), Taurunum (Semlin) und vor Allem Sirmium (westlich von Belgrad) der Rheingegend nicht nach. Selbst Thraeien und Macedonien zeigten blühende Orte. — Nur Griechenland1) und Italien selbst erschienen gegen die frühere Zeit verödet. Doch waren in Italien die schönen Meeresküsten mit Badeorten, die milden Gebirge um Rom mit Villen übersäet, und Norditalien mit Städten wie Mailand, Verona, Aquileia, Padua, Ravenna, im glücklichsten Zustande. In Griechenland glänzte noch Athen „mit ewig blühendem Leben und unalternder Seele“2) in vollem Glanz der alten Zeit und war durch Hadrian und die Antonine von Neuem verherrlicht3); Korinth war reich und üppig. In Kleinasien blühten Smyrna und Ephesos; die Apostelgeschichte zeigt uns von Antiochien bis Troas hin die Städte und Landschaften in Segen und Wohlstand. Ueberall aber zeugten Strassen, Brücken, Aquäducte, Bäder, Tempel und Monumente aller Art von der Macht des einen grossen gewaltigen Römergeistes, der sich jetzt erst recht befruchtend über die Welt ergoss. Von Gades und Bordeaux, von Ktesiphon, Palmyra und Alexandreia aus trafen die Strassen der ganzen Welt an dem goldenen Meilenzeiger des Augustus zusammen, der am Fusse des Capitoliums stand4)» Jede Strasse führte nach Rom, zum Herzen dieses Riesenkörpers. § 193. Das Rom der Imperatoren. L de consul Honorii. Aristides, Encom. Eomae. A mmi a nns Mar- cellinus an einzelnen Stellen. Il ^La*Tb^se/ ntc" Besch.reib- der Stadt Rom. C Bände. W. A. Becker, isvt Ais -R Gregorovius, Gesch. der Stadt Rom im Mittetalter, Stuttg honen d Stadt Rnm™° T t a ' Sudt ?om’ Berl 1^7-7u. Preller, die Re-fnkflrn l" Stadt Rom. J. J. Ampere, Histoire Romaine ä Rome. H. Jordan, die Kaiserpalaste in Rom (Virchow u. Holzendorff, Vorträge 1809). Zur Zeit der Republik war Rom nur durch wenige einfache öffentliche Bauten geschmückt gewesen. Erst Augustus rühmte sich, er habe eine Stadt aus Lehm vorgefunden und eine marmorne hinterlassen5). Er hatte die Stadt in ihre später beibehaltenen 14 Bezirke eingetheilt und sie in Gemeinschaft mit Agrippa durch be- !) Plu‘-Iw'13’3- '> 2>. 4. *) Mo

4. Das Alterthum - S. 273

1876 - Berlin : Weidmann
Rom der Imperatoren. 273 der Quirinalis mit seinen Thermen und Gärten. In den Thälern aber, zwischen den altberühmten Hügeln, quoll dichtgedrängt mit ihren sechsstöckigen Gebäuden die an anderthalb Millionen Einwohner zählende riesige Stadt, deren ganze Pracht hier in gedrängter Schönheit um den alten historischen Kern Roms sich concentrirte. An das Forum Romanum schloss sich die Reihe der Kaiserfora, das des Caesar, Augustus, Nerva, Traianus, letzteres das wunderbarste an Schönheit1), mit der Traiansäule der Reiterstatue des Kaisers, mit den Bildsäulen der Philosophen, Dichter und Redner und mit seinen öffentlichen Bibliotheken. Betrat man alsdann die nach Norden aus der Stadt führende, mit Triumphbögen geschmückte Via lata oder Via Flaminia, so breitete sich links von ihr zur Tiber hin der Campus Martius aus, der alte Tummelplatz der Bevölkerung Roms2), auf dem zertreut die Bauwerke der republikanischen Zeit, der Circus Flaminius, das Theater des Pompeius neben den Werken der Kaiserzeit, dem Pantheon des Agrippa, dem Theater und den Thermen des Marcellus, der Säule des Marc Aurel, dem Stadium des Domitianus, dem Mausoleum des Augustus lagen, welchem letzteren auf dem rechten Tiberufer, am Fuss des gartenreichen Vatican, die Mol es Hadriani (jetzt die Engelsburg), gleichfalls ein riesiges Kaisergrab, entsprach. Rechts von der Via Flaminia, den Qnirinalis und den Mons Pincius hinauf, lagen Lustorte und Bäder, so die Gärten des Sallust, später die Thermen Diocletians und Constantins. Auch die Kaiser der folgenden sinkenden Zeit schmückten noch, wenngleich seltener, die Stadt. Mit ihren unzähligen Standbildern schien diese ein zweites Volk von Marmor in sich zu fassen3). Aurelian umgab sie, tausend Jahre nach ihrer Gründung, mit einer gewaltigen Mauer, die zum Theil noch heute steht. Noch zur Zeit der beginnenden Völkerwanderung konnte „die goldene und ewige Roma“ von einem der späteren Rhetoren ein „über jedes Wort erhabenes Meer der Schönheit“ genannt werden4). § 194. Rückblicke und Resultate. Wenn man Glanz und Grösse, Frieden und Weltverkehr, materielles Gedeihen und Gemessen und endlich auch eine möglichst gleichmässig und allgemein verbreitete Bildung als Merkmal glücklicher Zeiten der Weltgeschichte annehmen will: so ist ohne Zweifel *) Amm. Marcell. Xvi, 14. 2) der Haupttheil des heutigen Roms. 3) Cas- siodor. epist Vii, 15. Viii, 13. <) Inclyta ac celebris Roma immensum est atque omni oratione maius pelagus pulchritudinis. Nach Themist. Orat. 13 m 13inff iad' Vgl Aristides' Encom- Rom. Claudian, de laud. Stilich. Müller, Abriss. I. 2. Auflage. 13

5. Das Alterthum - S. 136

1876 - Berlin : Weidmann
136 Italien. und das westliche Becken des Mittelmeeres umfasst (vgl. § 46). Erstere wird von der Geschichte erst spät, am Schluss des Alterthums, berührt; letzterer, und besonders Italien, wird der Schauplatz der Geschichte, nachdem die Völker am Ostbecken des Mittelmeeres (Aegypter, Phönikier, Hellenen) ihre selbständige Entwickelung vollendet haben. In Italien wieder erhebt sich in den beiden letzten Perioden der alten Geschichte ein städtisches Gemeinwesen, Rom, nach und nach zur Herrschaft über die westlichen, dann auch über die Östlichen Mittelmeervölker, und wird so das Centrum dieser späteren Geschichte. § Ul. Italien. I. Strabo V. Polybios ir, 14—17. Plinins, historia natur. Iii, Xxxvii. Dion. Hai. I. 36. Ii. Männert, Geogr. der Gr. u. Römer. Nürnb. 1788—1825. A. Forbiger, Handbuch d. a. Geographie. G. A. v. Klöden, Handb. der Erdkunde, ß. Ii. Italien1) ist eine langgestreckte Halbinsel, die von N. nach S., vom 46°—38° n. Br. und von Nw. nach So., vom 25 — 36° Östl. L., läuft und die, wie Griechenland den Peloponnes, so ihrerseits die Insel Sicilien (38 — 37° n. Br. und 30 — 33° östl. L.) zur Fortsetzung hat. Sie zerlegt das mittelländische Meer in ein westliches und östliches Becken. In ihrer ganzen Länge wird sie durchzogen vom Apennin, der im Col di Tenda sich von den Westalpen abzweigt, im Allgemeinen bis zum Monte Fal-terone eine südöstliche Richtung verfolgt und so das übrige Italien von der fruchtbaren Po - Ebene2) scheidet, die schon einen mehr continentalen Charakter trägt. Deswegen wurde dieser Zug im Alterthum überhaupt als die Nordgrenze Italiens betrachtet. Der Apennin wendet sich dann gegen S. mit geringer Neigung gegen 0., bis er zuletzt in ganz südlicher Richtung durch Lucanien und Brettien zieht und im Cap Spartivento endigt, während die, im Cap di Leuca endigende südöstliche Halbinsel, in ältester Zeit Messapia genannt und später in die Landschaften Apulien und Calabrien getheilt, im Allgemeinen flach ist. Der Apennin erreicht im Hochlande der Abruzzen, im Gran Sasso d’Italia (c. 9000'), seine bedeutendste Höhe und fast Alpencharakter. Nach 0., zum Adria-Meere3), hat er steile Abfälle, nur kurze, reissende Flüsse und lässt nur eine geringe Küstenentwicklung zu; die apulische Ebene im S. ist fruchtbar, aber ohne Hafenplätze. Im W. lagern sich dem Hochzuge des Apennin breite Vorberge vor, der Subapennin, auf den Höhen mit trefflichen Weiden, mit Ackerlande in den Thälern. Hier gehen die Flüsse, der Arnus, Tiber, Liris (Garigliano), Vulturnus mit längerem Lauf zum *) Ueber den Namen Dion. Hai. I, 35. Ausserdem: Verg. Aen. I, 530 ff. 2) Strabo 212. 3) mare superum.

6. Das Alterthum - S. 139

1876 - Berlin : Weidmann
Latiner. Anfänge Borns. 139 § 113. Die Latiner. I. Strabo V, 3 (pag. 228 ff.). Ii. Mommsen Buch I, Cap. 4. Bormann, Altlat. Chorogr. Der (ältere) Bruderzweig des umbrisch - sabellischen Stammes ist der latinische (§ 112), der ursprünglich sich an der ganzen Westseite der Halbinsel und unter der Benennung der Siculer1) auch über den Osten Siciliens ausdehnen mochte. Später blieb derselbe auf Latium (das Gefilde) beschränkt, zwischen dem Tiber und dem Cap Circelli; im Rücken der Latiner nach Osten wohnten die Sabiner (jenseits des Anio), die Ae quer (im Quelllande des Anio), die H e r n i k e r (zwischen Sacco und Liris); diesen schlossen sich südlich die Volsker (im gleichnamigen Gebirge) und in den Meeressümpfen im Westen die Ru tul er an. Die Latiner bewohnten die etwa 34 Dm. grosse Ebene um das Albanergebirge her, ein vulkanisches Terrain voller Hügel, voller Erdspalten und Fieberluft erzeugender Lachen. Sie bildeten einzelne Gaugemeinden, die unter sich unabhängig, aber doch durch gemeinsame Heiligthümer und Feste verbunden waren. Gemeindeglieder waren die Hausväter, die als Ackerbauer und Grundbesitzer in zerstreuten Haussitzen wohnten, aber auf dem Gipfel einer Höhe eine gemeinsame Bergungsstätte (capitolium, arx) besassen, in welche in Kriegsund Nothfällen die Heiligthümer, die Weiber und Kinder, das Vieh und die Ernte geflüchtet wurden. Man zählte dreissig solcher Gaue (Städte), deren Vorort Alba-longa auf dem Albanergebirge war, wo auch das Bundesfest (die feriae latinae) gefeiert wurde. Jeder Gau stand unter einem Könige, dem der Rath der Alten (senatus) und eine Volksversammlung der Hausväter (patres) zur Seite stand. § 114. Die Anfänge Roms. I. Livius I. Strabo V, 3 (p. 234 ff.). Dionysios H. ü. Ii. Mommsen Buch I, Cap. 4. Klausen, Aeneas u. die Penaten, Hamb. u. Gotha 1839. W. A. Becker, Handb. der röm. Alterthümer. B. I (Topographie Borns). J. J. Binsen, Beschr. der Stadt Rom. An der Nordgrenze des latinischen Gebietes am Tiber, drei Meilen aufwärts von der Mündung, wo Sabiner, Latiner und Etrusker an einander grenzten, entstand die Stadt Rom, eine Latinergründung, ursprünglich aus drei Gauen, von denen die Ramnes und wahrscheinlich auch die Luceres latinisch, die Tities dagegen, wie es scheint, sabellisch waren. Die Römer sind also kein Mischvolk, sondern, wenige Zuwanderer ausgenommen, ackerbauende Latiner. Die älteste Stadtgründung hatte auf dem Palatinus stattgefunden, um den die alte Stadtmauer lief, welche die sog. ') Thuk. Vi, 2.

7. Das Alterthum - S. 167

1876 - Berlin : Weidmann
Die Regierten. 167 wichtig. So hatte das Amt im Allgemeinen zwar im Staate eine geringere Wichtigkeit als der Senat; dem Einzelnen jedoch gegenüber eine grössere, als es bei Griechen und Germanen je hat beanspruchen dürfen. § 131. Die Regierten. Mommsen Buch Ii, Cap. 7. Niefouhr Ii, 56 ff. Ihne I, 465 ff. Seit die Stadt Rom zur Herrscherin Italiens geworden, waren die unterworfenen Völker in sehr verschiedene Beziehung zu ihr getreten. Die meisten derselben standen als „ Bundesgenossen “ (foederati socii) in einer nur indirecten Abhängigkeit. Die Römer behielten über sie durchgehend das Münz-, Vertrags- und Kriegsrecht sich vor; sonst aber hatten dieselben eine sehr verschiedene Stellung. Das volle römische Bürgerrecht (ius civitatis optimo iure oder ius suffragii et honorum) hatten schon in älterer Zeit viele Gemeinden der Latiner, Volsker, Sabiner etc. erhalten; die später gegründeten See- oder Bürger - Colonien behielten natürlich auch das Voll-Bürgerrecht. Eine active Betheiligung am Staat (an den Wahlen und Beschlüssen der Comitien) war freilich nur in Rom möglich; dagegen genossen sie alle Privatrechte des römischen Bürgers unter ihren selbstgewählten, den römischen analogen Beamten. — Diesen Städten mit römischem Vollbürgerrecht folgten dann im Range die Städte mit sog. latinischem Recht (ius latinum), welches freilich nur noch wenige wirklich latinische Städte, dagegen viele mit römischen, lafinischen und anderen bun-desgenössischen Colonisten besetzte Colonien hatten. Ihre Bürger genossen die privatrechtliche Gleichstellung mit dem römischen Vollbürger, ja sie konnten in Rom selbst das Bürgerrecht erwerben, namentlich wenn sie in ihrer Heimat Beamte gewesen1) oder Kinder daselbst zurückliefsen, damit ihr Hauswesen nicht erlosch. — Wieder niedriger stand das Bürgerrecht ohne actives und passives Wahlrecht, civitas sine suffragio. Diese Gemeinden bekamen von Rom aus ihre Richter (praefecti), die ihnen nach römischem Gesetz Recht sprachen. Im Uebrigen hatten sie ihre communale Selbstverwaltung und die Wahl ihrer s||dtischen Beamten. Die erste so aufgenommene Stadt war Caere, weshalb dies Recht auch das der Caeriten hiess. — Die übrigen Unterworfenen waren auf sehr verschiedene Bedingungen gesetzt, wie es denn in Rom als Grundsatz galt, die Unterworfenen durch ungleiche Behandlung in ihren Interessen zu theilen2). Aber durch die Kraft des römischen Wesens durch drang allmählich latinische Sprache und Anschauungsweise ganz Italien, das zu einer nationalen Einheit zusammenwuchs. Schon unterschied sich mit vollem *) Liv. Xli, 8. 2) divide et impera. Das bessere Wort: parcere subiec- tis et debellare superbos. Verg. Vi, 853.

8. Das Alterthum - S. 169

1876 - Berlin : Weidmann
Sitte und geistiges Leben. 169 Heeres. — Auf dem Marsche zog der römische Soldat schwer "bepackt mit Waffen und anderem Kriegsmaterial. Ein römisches Heer campirte nie, auch nicht für eine einzige Nacht, ohne ein befestigtes Lager aufzuschlagen. Ein solches war mit Wall und Graben umringt, bildete ein Rechteck und hatte Eingangs- und Ausgangsthor (porta praetoria und decumana) sich gegenüber, sowie zwei kleinere Seitenthore (porta principalis dextra und sinistra): in der Mitte der rechtwinklig sich schneidenden Zeltgassen lag das Anfylirerzelt (praetorium) und diesem zur Seite lagen die Horn-und Tubabläser. Die Disciplin bestand in eiserner Strenge. Die Soldaten waren Roms Bürger, doch zog mit jedem römischen Heer mindestens eine gleiche Zahl Bundesgenossen ins Feld. Was aber die gemachten Eroberungen fest an Rom knüpfte, das war das eiserne Netz von Militärstrafsen und Militärcolonien, das der Senat über Italien ausspannte. Die wichtigsten dieser Colonien sind oben in der Erzählung genannt; die wichtigsten Strassen waren: nach S. die Appische bis Brundusium, dem Ueberfahrtshafen nach Griechenland, und die Latinische; nach 0. die Valerische; nach No. die Flaminische bis nördlich von Ancona, wo später die vom Po kommende Via Aemilia rechtwinklig darauf stiess; nach N. die Via Cassia bis Florenz, von wo auch später eine Verbindung mit der Aemilia stattfand. § 135. Sitte und geistiges Leben. Moromsen Buch Ii, Cap. 8—9. Teuf fei, Gesch. d. röm. Lit. Leipzig 1868. Noch hielt sich die straffe Zucht des Gemeinwesens aufrecht. Die Strenge des römischen Rechtes ward nur in einigen Punkten, im Schuldverfahren1), in der väterlichen Gewalt, den Erbschaftsbestimmungen etc. etwas gemildert, bestand aber sonst wie vor Alters. Die Grundbeschäftigung der Römer blieb der Ackerbau, kraft dessen sich seit dem Ende der Verfassungskämpfe (§ 128) und durch die zahlreichen Ackeranweisungen in den eroberten Gebieten eine starke, freie Bauernschaft entwickelte. Freilich zeigt auch schon das Licinische Gesetz die Misstände eines aufkommenden Grossgrundbesitzes und der Sklavenwirthschaft. — Die Handelsverbindungen Roms gingen nach Sicilien, Griechenland, Karthago und Massalia. Es fehlte ein mittlerer Bürgerstand, da die kleinen Geschäfte von Capitalisten durch Sklaven betrieben wurden; die Stadt wimmelte deshalb von Sklaven und Freigelassenen. Sie gewann immer mehr ein grossstädtisches Gepräge, obwohl ihre Bauten meist praktischen Zwecken dienten (Heerstrassen, Wasserleitungen etc.). Griechisches Wesen begann bereits in Sprache und Sitte, besonders von Unteritalien her, einen grossen Einfluss ') Liv. Vii, 27. Viii, 28.

9. Das Alterthum - S. 192

1876 - Berlin : Weidmann
192 Kriege in Spanien. Viriathua. Numantia 133. men. Bald nach dem 2ten punischen Kriege waren die mit Han-nibal verbunden gewesenen Kelten Norditaliens theils ausgerottet, theils romanisirt, und die natürlichen Grenzen Italiens bis zu den Alpen ausgedehnt *). Den nordöstlichen Eingang Italiens von Illy-rien her schloss die Colonie Aquileja (gegr. 183). Zu den alten, wiederhergestellten Festungen Placentia und Cremona kamen die neu gegründeten, Bononia 189 (vgl. § 127), Mutina und Parma. Die V i a A e m i 1 i a lief jetzt längs dem Nordostrande des Apennin hin und verband Ariminum mit Macentia; auf sie traf bei Bononia, von Aretium her, die Via Cassia. Die Ligurer waren unterworfen, und in dem südlichen Grallien bot das engbefreundete Massaiia gleichsam einen Brückenpfeiler zur Verbindung nach Spanien hinüber, das seit dem Frieden von 201 eine Provinz geworden war. Damals, waren nicht nur die von Karthago geknechteten Landeseingeborenen, sondern auch die altphönikischen oder halbgriechischen Pflanzstädte willig an Rom übergegangen. Aber die ritterlichen, nicht ganz culturlosen, doch schwer zu dis-ciplinirenden iberischen Völkerschaften fügten sich einer dauernden römischen Herrschaft nur schwer, obwohl man ihnen viele Freiheiten im Einzelnen gelassen hatte, und machten eine fortwährende militärische Besetzung nothwendig. Die Römer hatten die Provinz in eine diesseitige (nordöstliche, Tarraconensis genannt) und eine jenseitige (südwestliche) getheilt2). Die erstere war namentlich durch Marcus Porcius Cato geordnet worden, 195 v. Chr.3). Unter den späteren Prätoren (denn nur ausnahmsweise wurden Consuln in die Provinz gesandt) hatte sich Tiberius Sempronius Gracchus ausgezeichnet1). Lange Zeit war nach ihm das Land ruhig geblieben. Aber seit 154 v. Chr. loderte von Lusitanien her ein Krieg auf, der sich über die ganze Halbinsel verbreitete. Die Arevaker, ein kriegerischer Stamm, setzten sich in Numantia fest (am Duero5)), und als diese endlich auf Vertrag bezwungen waren, reizte neue Treulosigkeit und Habgier römischer Consuln und Feldherren andere Stämme, die Empörung fortzusetzen6). An die Spitze der Hispanier und Lusi-taner stellte sich Viriathus7), ein ehemaliger Hirt, ein Mann von grosser Tapferkeit und List, und führte seit 149 einen hartnäckigen Guerillakrieg gegen die römischen Feldherren. Erst nachdem er im J. 139 durch Meuchelmord aus dem Wege geräumt war8), gelang die Unterwerfung Lusitaniens bis zum Ocean hin9). i) Liv. Xxxi, 21. Xxxii, 29—31. Xxxiii, 36. 37. 2) Hispania citerior et ulterior. ->) Liv. Xxxiv, 8-21. App. Hisp. 40. 41. 4) Liv. Xl, 47—50. Polyb. Xxvi, 4. App. Hisp. 43. 5) jetzt Garray bei Soria. 6| App. Hisp. 59—62. Oros. Iv, 21. Liv. Epit. Xl1x. 7) App. Hisp. 60. Liv. Lii. Ex pastore venator, ex venatore latro, mox iusti quoque excercitus dux factus. Diod. Xxxii, 5. Flor. Ii, 17. Dux atque Imperator, et si fortuna cessisset, Hispaniae Romu- lus. 8) App. Hisp. 67—75. Liv. Liv. Flor. Ii, 17: hanc hosti gloriam dedit, üt videretur aliter vinci non potuisse. ®) App. Hisp. 71—73. Liv. Lv. Lvi. Oros. V, 5.

10. Das Alterthum - S. 248

1876 - Berlin : Weidmann
248 Militär- und Civilverwaltung des Reiches. Reitern, und schliesslich zwei grosse Flotten, die die Ordnung und Sicherheit auf der See schützten, eine in Misenum, die andere in Ravenna stationirt *). In der Stadt selbst war ausserdem noch eine Schutzmannschaft (700 Vigiles). Das ganze Reich war durch Augustus kraft seines censorischen Amtes vermessen, geschätzt und dessen Einkünfte verzeichnet worden2). Die Abgaben bestanden theils aus dem Tributum, der Kopfsteuer, theils dem V e c t i g a 1, der Grundsteuer. Dazu kamen die kaiserlichen Einnahmen aus den Domänen, z. B. den Bergwerken, Forsten, Fischereien etc. und aus den Zöllen, die überall an die Centralregierung übergegangen waren. Im Uebrigen ward den Bedrückungen der Statthalter gewehrt, da sie auf festes Gehalt gesetzt waren und Augustus eine Beaufsichtigung auch der senatorischen Provinzen3) sich vorbehielt. Der Statthalter hatte in seiner Provinz die oberste Gerichtsbarkeit, von der man jedoch an den Caesar appelliren konnte4), der Proprätor in den caesarischen Provinzen auch das Imperium. Zur Seite stand ihm, wie früher, der Quästor (§ 152). Die Städte in Italien besassen seit dem Bundesgenossenkriege (§ 161) alle die Civität, d. i. das volle römische Bürgerrecht. Sie waren Municipien geworden, d. h. sie hatten ihre eigne, nach dem Vorbilde Roms geschaffene Communalverwaltung; ihre Duumvirn entsprachen den Consuln, ihre Decurionen dem Senat; sie hatten ihre Quästoren, Aedilen etc. So standen sie ganz gleich den älteren Coloniestädten, bei denen jetzt der Unterschied des römischen oder latinischen Rechts fortfiel. Nur diejenigen Städte standen einen Grad tiefer, welche von Rom aus Präfecten (praefecti iuri dicundo) ernannt bekamen, während Municipien und Colonien ihre eigne Gerichtsbarkeit, wenngleich unter römischer Oberaufsicht, übten. — Die Städte in den Provinzen hatten theils ihre alte Stellung als Provinzialstädte mit ihren verschiedenen Berechtigungen als civitates liberae et immunes, liberae, foederatae (vgl. § 152) behalten: dann waren ihre Bürger für Rom Ausländer (peregrini), und konnten nur als Einzelne das römische Bürgerrecht erwerben5); theils hatten sie die Civität als römische Colonien und Municipien, die sich nur so unterschieden, dass die ersteren römisches Recht gebrauchten (z. B. Karthago), die letzteren ihr altheimisches (z. B. Massalia). Für beide Gattungen aber bildete eine besondere Auszeichnung die Begabung mit dem italischen Recht, welches im ius commercii, d. h. im Rechte quiritisches (städtisch-römisches) Eigenthum zu erwerben, in der Befreiung von der Grundsteuer und in der städtischen Selbstverwaltung unter eignen Beamten ») Tac. Ann. Iv, 5. 5) Suet. Oct. 101. Tac. Ann. I, 11. Diolvi,33. Mon. Ancyr. 3) Diese waren: Africa, Asia, Sicilien, Sardinien, Corsica und Numi-dien, das jenseitige Spanien (Baetica), Macedonien und Achaia, Pontus und Bi-thynien, Greta und Cyrene, Cypern. 4) Acta Apost. 25, 11 u. 12. 5) Wohl auch nicht das volle ius suffragii et honorum, doch das den gleichen Rechtsschutz gewährende: vgl. Acta Apost. 16, 37. 25, 11 u. 12.
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