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1. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 42

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 42 — Der hervorragendste Vertreter der Kirche war Erzbischof Adalbert von Mainz. Er richtete nach dem Tode Heinrichs V. in Gemeinschaft mit Erzbischof Friedrich von Köln und einer Anzahl Bischöse, ferner Herzog Heinrich dem Schwarzen von Bayern, Herzog Friedrich von Schwaben und anderen Fürsten ein gleichlautendes Schreiben an sämtliche Bischöfe und die mächtigsten Fürsten des Reiches. Das an beit Bischof von Bamberg gerichtete Schreiben ist uns erhalten. Es lerntet: „Adalbert von Mainz, Friedrich von Köln usw. dem Bischof von Bamberg einerseits in Christo brüderliches Gebet, andrerseits den treuesten Gehorsam ihres ergebenen Dienstes. Nachdem der Herr und Kaiser den Weg alles Fleisches gegangen war und wir seine Beisetzung mit geziemender Demut und Ehrfurcht vollendet hatten, schien sowohl die Ordnung der Dinge als die Lage der Zeit eine Beratung über den Zustand und deu Frieden des Reichs zu erfordern .... In der Voraussetzung Eurer Zustimmung beschlossen wir darum einmütig, am Feste des heiligen Bartholomäus (24. August) einen Hoftag bei Mainz abzuhalten und, wenn die Fürsten beisammen wären, über den Zustand und den Nachfolger im Reiche, sowie über notwendige Angelegenheiten nach der Eingebung des Heiligen Geistes Anordnungen zu treffen. Ohne Eurer Überlegung und Entscheidung irgendwie vorgreifen zu wollen und ohne uns ein besonderes Vorrecht anzumaßen, möchten wir Eurer Erwägung doch eins vorzugsweise empfehlen. Eingedenk der U n t e r d r ü ck u u g , durch welche die Kirche und das gesamte Reich bisher gelitten haben, möget Ihr die Vorsehung des göttlichen Willens anrufen, daß sie bei der Einsetzung eines neuen Königs so für ihre Kirche und für das Reich sorge, daß die erstere von nun ab des so schweren Joches der Knechtschaft ledig werde und nach eigenen Gesetzen leben dürfe, daß wir alle, wir und das untertänige Volk, der zeitlichen Ruhe genießen . . . ." Kirchliche Gedanken treten hier besonders hervor. Als Unterdrückung wird der dnrch das Wormser Konkordat geschaffene Zustand bezeichnet. Als Knechtschaft empfindet man die Unterordnung der Bischöfe als Reichsfürsten unter den Kaiser. Die Kirche soll „nach eigenen Gesetzen leben", d. H. besonders die Wahlen der Bischöfe ganz von der Abhängigkeit vom Kaisertum befreien. Die Ideen Gregors hatten Wurzel gefaßt. Adalbert verlangte vom künftigen König: 1. Gegensatz gegen die salische Kirchenpolitik, 2. Aufgabe der Konkordatsrechte.

2. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 18

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 18 - Unerhörte Pracht und ein bis aufs feinjte ausgeklügeltes Zeremoniell untgaben Kaiser und Kaiserin, Zeremoniell umgab den Emp-fang von Gesanbtschaften wie alle anberen Staatshanblungen. Ein gewaltiger Beamtenapparat umgab den Kaiser; sie sorgten vor allem für die Finanzen, den Lebensquell des Staates. Tie Minister waren meist zugleich Hofbeamte. Das Heerwesen war der tounbeste Punkt im Staate, obwohl Byzanz trotz mancher schwachen Zeiten seinen alten Kriegsruhm bewahrte. Das Heer bestaub zur Hälfte aus heimischen Aufgeboten, zur Hälfte aus Sölbnern aus aller Herren Länbern. Im byzantinischen Heere trafen sich Normannen (Warangen), Russen, Ungarn, Bulgaren, Chazaren, Petschenegen, Slawen, Armenier, Türken, Italiener, Eng-länber, Dänen und, wie schon erwähnt, Deutsche in großer Zahl. Das Heer bot glückliche Gelegenheit zum Emporkommen, und mancher Kaiser ist hervorgegangen aus den Reihen bieses Heeres, das sich fast die Stellung der Kaiser ein- und absetzenden Legionen des alten römischen Reiches anmaßte. Die Kirche staub dem Staate nicht so frei gegenüber wie zu jener Zeit im Abenblanbe; der Patriarch ftanb stets an zweiter Stelle, hatte auch nicht die gebietenbe Stellung Roms bett Bischöfen gegenüber. Da das Laientum an der Bilbung vollen Anteil nahm, trat auch nicht die schroffe Scheibnng zwischen geistlichem und weltlichem Staube ein wie im Abenblanbe. (int Umftanb, der ebenso in £}|tront wie einst im alten römischen Reiche eine Gefahr für den Ltaat in sich trug, war das übermäßige Anwachsen des Großgrunbbesitzes einerseits und die Anhäufung von gewaltigen Vermögen in der Hand einzelner. Durch den ersteren würde der Kleinbanernstanb, die kräftigste Stütze jebes Staates, unterbrückt, durch beit letzteren Umftanb eine Klasse von Herrschenden in den Städten geschaffen, die das ärmere Bürgertum unterjochte. Diesem Ariftofratentmn, beut länblichen und beut städtischen, gegenüber war das Beamtentum von verberblicher Fügsamkeit, und es gewann immer wachsenben Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten bis zur Besetzung des Thrones hinauf. Daburch erlitten einer» feits die fiskalischen Einnahmen schwere Einbußen, würde anbrer-seits die Machtvollkommenheit der Regierung geschäbigt und würden eublich Parteiungen hervorgerufen, die zur Sonderung der einzelnen Lanbesteile führten und beit Staat Hinberten, feine gesamten Machtmittel zu einheitlichem Stoße gegen auswärtige Gegner zusammenzuraffen. Die byzantinische Kultur war eine alte, auf Überlieferung be-ruhcitbe, die sich in berechtigtem Stolze bent Einflüsse fr ent der, auch

3. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 92

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
und auf dem Meere, wurde im äußersten Winkel Sizilieus von einem vorzeitigen Tode ereilt. Sein Tod soll vom Volke der Teutschen und allen Männern Germaniens in Ewigkeit beweint werden, weil er sie berühmt machte durch den Reichtum fremder Länder und allen Nationen ringsum durch Tapferkeit Schrecken vor ihnen einflößte und bewies, daß sie unfehlbar die anderen Völker überflügelt hob eit würden, wenn ihn nicht der Tod ereilt hätte, ihn, durch dessen Tatkraft und Eifer die Macht des Reiches in ihrer alten Herrlichkeit wieder aufgeblüht wäre." Zu Palermo liegt Kaiser Heinrich begraben. Als man sein Grab im Jahre 1784 öffnete, fand man feine einbalsamierte Leiche. Seine Züge trugen noch die Spuren einer furchtbaren, rücksichtslosen Entschlossenheit. (Nitsch Ii, 350.) Iv. Das Doppelkönigtum 'Zkhitipps von Schwaben und Ottos Iv. Heinrich Vi. hatte in seinem Testament versucht, seinem Sohne die Herrschaft zu retten und ihm beide verbundenen Reiche, Deutschland und Sizilien, zu erhalten, indem er den Knaben dem Papst anempfahl und bewilligte, daß sein Sohn seinen italischen Besitz vom Papste zu Lehen nehmen solle. Aber die Ereignisse schritten über diese Bestimmungen hinweg. In Sizilien verbannte Konstanze sofort alle Deutschen aus dem Lande und übernahm die vormundschastliche Regierung für ihren Sohn. Nach ihrem Tode trat Papst Innocenz Iii. an ihre Stelle. In Oberitalien brach die Reichsgewalt ganz zusammen; unter der Führung des Papsttums lösten sich die oberitalischen Städte und die bisherigen kaiserlichen Gebiete, wie Spoleto, Tuscieu usw., gänzlich von der kaiserlichen Gewalt, vertrieben die kaiserlichen Statthalter und stellten ihre Unabhängigkeit wieder her. Selbst Alessandria nahm seinen ursprünglichen Namen, den es gegen Caesarea vertauscht hatte, wieder an. Ganz Italien war, wenigstens vorläufig, für das Reich verloren. In Deutschland brach sofort der alte Gegensatz zwischen Staufern und Welfen wieder ans und teilte das Reich in zwei Heerlager. Diese Teilung führte zu dem Schlimmsten, was jetzt geschehen konnte, zu einer Doppelwahl. Die staufische Partei, in der Erwägung, daß es unmöglich sei, das Königtum des schon zu Heinrichs Vi. Lebzeiten gewählten jungen Friedrich hochzuhalten, wählte den Bruder Heinrichs, Philipp von

4. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 65

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 65 — Es erstrebte nicht nur die weltliche Herrschaft in der Stadt Rom, sondern auch danach, diese seine weltliche Herrschaft über ein immer größeres Gebiet, wenn möglich über ganz Italien auszudehnen. Das Volk, das längst Ärgernis genommen hatte an der Verweltlichung der Kirche und der Geistlichen, fiel Arnold begeistert zu, und in Rom ging man sofort an die Verwirklichung seiner Ideen. Man erwählte einen Senat und beschloß, durch diesen ein Kaisertum im Sinne der alten Imperatoren zu errichten ohne Mitwirkung des Papstes. So schickte man Briese an Konrad und lud ihn ein, nach Rom zu kommen, um die Kaiserkrone aus den Händen des römischen Volkes durch den Senat entgegenzunehmen. Ein solches Schreiben schloß mit den Worten: Heil dem König! Er möge nach Wunsch die Feinde besiegen, Möge thronen in Rom als Kaiser, den Erdkreis regieren, Er, ein Beherrscher der Welt, wie oormals Justinianus! Was dem Kaiser gebührt, sei sein, das Seine dem Papste; So war Christi Befehl, und Petrus zinste dem Kaiser. Ebenso dringend ermahnte der Papst den König, die Romfahrt anzutreten und ihn in seine Hauptstadt zurückzuführen. Konrad, vor die Entscheidung gestellt, hatte, da er nicht den hochfliegenden Idealismus eines Otto Iii. und nicht die Tatkraft eines Otto I. besaß, nicht den Mut, den Ruf der Römer, der ihm Aussicht auf ein Kaisertum im Sinne der Ottonen eröffnete, anzunehmen, sondern beschloß, den gewöhnlichen Weg einzuschlagen, die Krone aus des Papstes Händen zu nehmen. Jedoch auch dazu sollte er nicht mehr kommen; die Zustände Deutschlands gestatteten es nicht. In Sachsen schaltete Heinrich der Löwe wie ein König in seinem Reiche, er hielt seine Ansprüche ans Bayern aufrecht, und sein Oheim Wels begann sofort nach der Rückkehr aus Palästina den Aufruhr in Bayern. Kriegerisches Vorgehen gegen Heinrich brachte Konrad keinen Ersolg; der von dem jungen König Heinrich und Herzog Friedrich von Schwaben geschlagene Wels schloß mit dem Könige Frieden. Da traf diesen ein harter Schlag: sein Sohn Heinrich, der Erbe seines Königtums und seiner politischen Pläne gegen Roger, starb plötzlich. Das brach die Lebenskraft Konrads. Wohl sandte er noch 1152 im Januar eine Gesandtschaft an den Papst, die seinen Ausbruch nach Italien für den September melden sollte, aber schon am 15. Februar starb er, nachdem er den Fürsten mit Übergehung seines zweiten, erst siebenjährigen Sohnes Friedrich seinen Neffen, Herzog Friedrich von Schwaben, zum Nachfolger empfohlen und diesem die Reichsinsignien übergeben hatte. Bär, Deutsche Geschichte. Iv. r

5. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 109

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
109 Konzil nach Rom, das die Absetzung Friedrichs aussprechen sollte; doch das Konzil kam nicht zustande. Dennoch knüpfte jetzt Friedrich mit dem Papste Unterhandlungen an, da ans Deutschland die Botschaft von einer großen nahenden Gefahr kam: die Mongolen, die unter ihrem Großkhan ganz Vorderasien erobert und das östliche Europa überschwemmt hatten, bedrohten Deutschlands Ostgrenze. Friedrichs Unterhandlungen mit dem Papst hatten keinen Erfolg, und so konnte der Kaiser sich nicht selbst der Mongolengefahr entgegenstemmen; das deutsche Fürstentum trat in die Bresche. Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen und König Wenzel von Böhmen rüsteten sich zum Kampfe gegen die Asiaten. Aber ehe sie ihre Rüstungen beendet hatten, waren die Mongolen 1241 herangebraust und in Schlesien eingebrochen. Hier stellte sich ihnen Herzog Heinrich v o n £ i e g n i tz entgegen. Er fiel zwar mit allen seinen Rittern in der mörderischen Schlacht bei Liegnitz, aber er hatte doch den Mongolen einen so heilsamen Schrecken vor deutscher Tapferkeit beigebracht, daß sie vou Deutschland abließen und in Böhmen einfielen, wo ihnen aber König Wenzel energisch entgegentrat. Da schwärmten sie durch Ungarn zurück und wichen vor den nachrückenden Deutschen bis nach Südrußland, wo sie sich niederließen und seßhaft wurden. Rückblick. 1. Einfälle fremder Völker in Europa und ihre Zurückweisung. Hunnen — 451 Katalaunische Felder — Atztius, Theoderich (Bd.' Ii, § 26, 2). Sarazenen — 711, 732 Tours und Poitiers — Karl Martell (Bd. I, § 29, 6). Mongolen — 1241 Lieguitz — Herzog Heinrich. 2. Einfälle fremder Völker in Deutschland und ihre Zurückweisung. Römer — 9 n. Chr. — Armin. Avaren — 791 bis 796 — Karl der Große (Bd. Ii, § 31). Slawen — 929 ff. — Heinrich I., Otto I. (Gero) (Bd. Iii, 8 42, 5 und § 43, 3). Magyaren — 919, 924, 926, 933, 938, 055 — Heinrich I., Otto I. (Bd. Iii, § 42, 9, § 43, 6). Rettung der deutschen Kultur vor den Römern (Armin). Slawen (Heinrich I., Otto I.). Magyaren (dieselben). Mongolen (die deutschen Fürsten, Herzog Heinrich vou Lieguitz). Folgen für die zurückgewiesenen Völker. Magyaren gegen Deutschland — Heinrich I., Otto I. — Seßhaftwerden der Magyaren in Ungarn. Mongolen gegen Deutschland — Herzog von Liegnitz — Seßhaftwerden der Mongolen in Südrußland.

6. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 202

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
Treue, zu der ich Gott und dem Heiligen Römischen Reich verpflichtet bin, nach bestem Wissen und Gewissen unter Gottes Beistand erwählen will zum zeitlichen Haupt des christlichen Volkes, das ist den zum Kaiser zu befördernden Römischen König, den, der dazu am geeignetsten erscheint, wie mein Gewissen und meine Einsicht mich leiten, und gemäß der oben erwähnten Treue meine Stimme und mein Votum zur Wahl geben werde'ohne jede vorherige Abmachung, ohne Vergünstigung, Lohn oder Versprechen, oder wie solches auch genannt werden möge, so wahr mir Gott und alle Heiligen helfen mögen." Wenn die Vorberatungen erledigt waren, fragte der Erzbischof von Mainz die Stimmen ab. Zuerst fragte er deu Erzbischof von Trier, dann den von Köln, sodann gab er selbst seine Stimme ab. Von den weltlichen gab zuerst die Stimme ab der König von Böhmen, dann der Pfalzgras, dann der Herzog von Sachsen, dann der Markgraf von Brandenburg. Wenn nur vier Kurfürsten vorhanden waren, und drei von ihnen wollten den vierten zum König wählen, so sollte dieser für sich stimmen dürfen, damit eine Mehrheit erzielt werde. Wenn sich die Kurfürsten binnen 30 Tagen nicht einigten, sollten sie nur Wasser und Brot genießen (so war es bei den Papstwahlen), bis eine Einigung erzielt wurde. Wer nicht erschien und keine Bevollmächtigten sandte, oder wer vor Erledigung der Wahl fortging, büßte sein Wahlrecht (für diese Wahl) ein. Ehe der Gewählte sein Amt antrat, sollte er den Kurfürsten alle ihre Rechte eidlich bestätigen, denn „sie sind die nächsten Glieder des Reichs", „auf deren Einmütigkeit der Glanz und Ruhm des Reichs und die Ehre. des Kaisers und des Staates beruhen, die als erhabene Säulen beit heiligen Bau mit dem sorglichen Pflichtgefühl ihrer umsichtigen Klugheit tragen, deren Unterstützung die Rechte der kaiserlichen Gewalt stärkt, und je enger sie sich verknüpfen in liebevoller gegenseitiger Gunst, desto reicher fließen die beglückenden Segnungen des Friedens und der Ruhe dem christlichen Volke zu". 3. Die Rechte der Kurfürsten. C’ap. 6, § 2. Es ist seit langem allgemein öffentlich bekannt, und gleichsam auf dem ganzen Erdkreis bekanntermaßen offenbar, daß die erlauchten Fürsten, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg kraft ihrer Herrschaft und ihrer fürstlichen Würde mit den übrigen Mitwählern, den geistlichen Fürsten, Sitz und Stimme bei der Wahl des zum Kaiser zu befördernden Römischen Königs haben, jenen gleich

7. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 212

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
’otäbte und Kirchen gebaut ititb haben zugenommen an Reichtum über alle Berechnungen hinaus." (Helmolb, Slawenchronik I, 88.) Beobachte: Die Ansiedlung Deutscher in der Mark war notwendig aus a) militärischen Gründen — Sicherung und Behauptung der Mark; b) wirtschaftlichen Gründen — Bevölkerung und Urbarmachung des Landes; c) religiösen Gründen — Bekehrung der Wenden zum Chri-stentum. Welche Möglichkeiten für die Ansiedluna von Deutschen in der Mark gab es? In dem östlich der Elbe gelegenen Teile der M a r k kannte man (von der „Stadt" Brandenburg abgesehen) nur den slawischen Rundlina. (Vgl. Bd. Iii, Seite 8—10.) Reichhaltiger waren die Siedluugssormen im deutschen Mutter-lande. Da gab es 1. Einzelgehöfte (Bd. Ii, Seite 206), 2. Weiler (Bd. Ii, Seite 207), 3. Dörfer (Übersicht Bd. Ii, Seite 207/208), 4. Städte (Bd. Iii, § 48). In welchen Formen vollzog sich nun die Besiedlung des Landes östlich der Elbe? 2. Die Besiedlung des platten Landes. a) Die Nieberlänber in b er al.tmärkifchen Wische. Ans noch nicht genügenb geklärten Ursachen haben im 12. Jahr-hunbert Bewohner der Rheinmünbnngen, Flamlänber und Holländer, ihre Heimat verlassen, um sich in den Mooren und Marschen zwischen Weser und Elbe (vgl. Ii, 206), aber auch in den Slawenlänbern östlich der Elbe eine neue zu begründen. Die Erinnerung an diese Massenauswanbernng nach dem Osten klingt noch heute in dem flämischen Volksliebe fort: 1. „Naer 0 ostland willen wy ryden, naer Oostland willen wy mee, al over die groene beiden, frisch over die beiden, da er isser een betere stee. 2. Als wy binnen Oostland komen al onder dat hooge hnis, Daer worden wy binnen gelaten, frisch over die beiden, zy beeten ons willekom zyn.“

8. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 241

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 241 — Siehe Iii, Seite 7. Literatur: 1. Schulze, Die Kolonisierung usiv. der Gebiete zwischen Elbe und Saale. 2. Die Frage nach der Herkunft der deutschen Siedler im Königreich Sachsen behandelt an der Hand von Ortsnamen und Mundarten M ei che, Teutsche Erde, 1905. 3. Böhmen und Mähren. Seit 929 (siehe Iii, 25/26) hatte Böhmen ununterbrochen mit dem deutschen Reiche in Verbindung gestanden. Hier hat, ähnlich wie in Pommern und Schlesien, das slawische Fürstengeschlecht die Ansiedlung deutscher Bauern begünstigt, vor allem deswegen, weil die Deutschen infolge ihrer wirtschaftlichen Überlegenheit die Steuer kraft des Landes steigern halfen. Putzger 15a läßt erkennen, daß die Deutschen (seit etwa 1200) 1. von Westen, Norden und Osten her über die böhmischen G r e n z g e b i r g e, die von den Tschechen noch nicht oder doch nur wenig besiedelt worden waren, in das Zentrum des Landes eingedrungen sind; 2., daß sich inmitten der slawischen Bevölkerung des Landinneren kleine deutsche Sprachinseln gebildet haben, die ihren Mittelpunkt in einer deutschen Stadt haben. Wie in Sachsen so hat auch in Böhmen und Mähren der Bergbau viele Deutsche herbeigelockt und zur Gründung deutscher Städte Veranlassung gegeben (Jglau, Kuttenberg, Deutschbrod). Die Ansiedlung Deutscher, die vor allem auch Ottokar von Böhmen energisch betrieben hat, löste seit etwa 1400 (Hussitenkriege!) , den nationalen Widerstand der Tscheche n aus. „Seitdem haben Tschechen und Deutsche in Böhmen bald in verborgenem Haß, bald in auflodernder Fehde, immer aber Ellbogen an Ellbogen nebeneinander gestanden." (Lamprecht.) Über das heutige Verhältnis beider Nationen vergleiche „Handbuch des Deutschtums im Auslande". Berlin 1906. 4. Ungarn. Putzger Karte 15a, die die Bevölkerungsverhältnisse um 1410 angibt, läßt drei Distrikte erkennen, in denen deutsche Siedlungen von Bedeutung entstanden sind: 1. das Land zwischen Donau und Drau, 2. der Südabhang der Beskiden, 3. Siebenbürgen. Die ältesten Niederlassungen Deutscher, wie O d e n b u r g und Pr eßburg, sind im Schutze der von Karl dem Großen begründeten germanischen Mark (Ii, 183) entstanden. Sie sind also fränkischen Ursprungs. Um 1150 begann Geisa Ii. die Besiedlung der Zip s. Später entstanden deutsche Bergwerk § st ä b t e, wie Kremnitz und Sch entttitz. Am bedeutungsvollsten wurden jedoch die deutschen Siedlungen, die von der „Si- B a r, Deutsche Geschichte. Iv. ,

9. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 46

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
4(3 getauscht hat, Reichsgut, ober ist es zu königlichem Privateigentum geworben? Die Fürsten beantworteten die Fragen bahin, daß beiberlei Güter Reichsgüter geworben seien. Stellung und Beantwortung dieser Fragen zeigt, daß die bnmatiqc ijeit — entgegen der bisher herrschenben Meinung — wohl zu untmcheibcu Joiißte zwischen Reichsgut und königlichem Privatgut. Es geht das auch, wie neuerbings nachgewiesen, aus den königlichen Urfunbeu fett der Zeit Pippins und Karls des Großen hervor, die ausdrücklich unterschoben zwischen dem, was der König zu Reichsrecht und 9u .^bnem Recht besitzt. (Siehe Dr. Kerrl, Reichsgut und Hausgut der deutschen Könige des früheren Mittelalters. Oldenburg i. Gr., G Stallina Preis 1,80 M) a ' S' ^ttratskunöe. Ter heutige Staat, z. B. Preußen, unterscheibet: 1. Staatsgüter. a. Domänen (besonbers in Westpreußen und Posen), Umfanq etwa 440 000 ha, Reinertrag 21,8 Mill. Mark. b. Staatsforsten, Umfang etwa 2,9 Mill. ha, Reinertrag 61 Mill Mark. Die Staatsgüter und Staatsforsten schützen den Staatskrebit, ihre Einkünfte werben im Interesse des Staates tierlucnbet. 2. Krongüter. Aus den Staatsgütern firtb enttoeber eine Anzahl für den Unterhalt der königlichen Familie, ihres Hofhaltes und ihrer Besitzungen aus-gefchieben, ober ein Teil der Gesamteinnahmen wirb als Kronbotatiou (ein ^eil der Zivilliste) an den König gezahlt. (Srfterey i]t der Fall z. B. in Olbenburg, ivo die Staatsgüter zwischen Krone und ötaat geteilt finb, letzteres ist der Fall in Preußen, wo ans den Gesamteinnahmen der Staatsgüter (und Staatsforsten) 7,7 Mill. Mark an den König gezahlt werben. (Die ganze Hivilliste des Königs beträgt 15,7 Mill. Mark.) 9ll3 K a i f e r bezieht der König von Preußen keine Zivilliste, lonbern nur einen Dispositionsfonds von 3 Mill. Mark, den er im allgemeinen Interesse nach freiem Ermessen verioenbet. Reichsgüter im eigentlichen Sinne gibt es heute nicht mehr, boch Reichs einnahmen, wie die aus dem Reichspost- uitb Telegraphenwesen und den Reichszöllen, ferner feit 1906 eine Reichserbschaftssteuer. Die sonstigen Einnahmen des Reichs bestehen aus den sog. Matrikular-beiträgen der Einzelstaaten. Frtebrtch von Schwaben, gegen den sich biefe Feststellungen richteten, weigerte sich zunächst, den Forberungen auf Herausgabe der Reichsgüter nachzukommen; er mußte durch Lothar erst mit Waffengewalt dazu gezwungen werben. Erst 1135 unterwarf er sich zu Bamberg zugleich mit seinem Brnber Konrab und erhielt Gnabe gegen die Auslieferung des Reichsgutes und das Versprechen der Teilnahme am Romzug Lothars.

10. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 156

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 156 — genueg, einer ntereru gebiugten mctegbe t tb., 2 neue fchuech und unders geschues genueg; einem tagwercher von S. Michelstag untz (bis) S. Vitstag: einem kneht iebes tags ainen zlvanziger und fein kost, einer frawen einen zehner und ihr Kost; von S. Vitstag fürbas untz S. Michelstag: einem knehte 30 ferner und sein kost, einer fiatoen einen zwainziger und ir kost, einem ntetber 2 zwainziger und fein kost, einem fniter (Schnitter) 2 zwainziger und fein kost, einem brefcher fein Ion als vor 5 iaren fitleich (Sitte) und gewonleich (Gewohnheit) ist gewesen." (Sin Beispiel für lanbesherrliche Sorge um die wirtschaftliche Lage der Bauern ist die „Speierer Amtsorbnung", die besagt: „2)ie amptlube sollen auch flifz tun, wie die bort an ireit atmen-ben ober fust (sonst) mit fchulbzinzen ober gulten besseret sin, ent-lebiget auch follichs von tag zu tage abgelöst werbe, und das sie ire almenbe und Weibe ufrechts erhalten und nit verwüsten, dazu ire-grebeit, banznne (Baunzäune, Grenzzäune), stege und riegel nit vergen lassen, fonbern ufrecht erhalten, des gleich mit ireu teeren, die zu haben und zu halten, wie ine bau von alter her ufgefetzt worben ist." Und ein Beispiel der lanbesherrlichen Anorbnungen für Maße und Gewichte, Ssterr. Sanbrecht von 1266: „das man liberal in dem laut haben sol ainen ntetzeu (Kornmaß), ainen einer (Weinmaß), aiit eilen und tun getont (Lot)." § 55. Fehns-, Heer- und Gerichtswesen. I. Aehnswelen nach dem „Sachsenspiegel". (Vgl. Bd. Ii, § 32 und § 34 S. 193.) Das Lehnswefen hat feiner Entstehung nach einen militärischen Charakter, es ist „die mittelalterliche Form des Reichsfölbnerheeres". Aus Frankreich nach Deutfchlanb gekommen, hat es auch hier das ganze Staatswefen burchfetzt, aber bemtoch ist es nicht in dem Maße in Deutfchlanb herrfchenb geworben wie in Frankreich, wo der Satz galt: „Kein Boben ohne Lehnsherrn." Es hat in Deutfchlanb zu allen Zeiten noch bebeutenbe allobiale (Eigen-)Befitzungen gegeben; boch hielt man baran fest, daß Lehen an Eigen kein rechtes Lehen fei, fonbern ein wahres Lehen nur am Lehen Begrünbet werben konnte, so daß alle Lehen auf den König zurückgingen; das Lehnsrecht war also recht eigentlich ein Reichs-lehnrecht.
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