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1. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 107

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
Iv. Der Verfall d. mittelalterl. .Hierarchie u. d. Reformbestrebungen usw. 107 Papste untertan zu sein. Aber es fehlte Bonifaz völlig an der Macht, diese Ansprüche zu verwirklichen. Die Androhung des Bannes blieb erfolglos Philipp gegenüber, durch dessen Regierung „der scharfe Luftzug der modernen Zeit weht" (Ranke). Auch auf die französische Bevölkerung machte das Vorgehen des Papstes gegen den König keinen Eindruck. Französische Ritter nahmen unter Führung des königlichen Kanzlers Bonifaz in Anagni gefangen; von den Bürgern der Stadt befreit, starb er kurze Zeit darauf, ohne die erlittene Anbill vergolten zu haben. Philipp gelang es nunmehr, die Wahl eines französischen Erzbischofs zum Papste durchzusetzen, der unter dem Einflüsse des Königs dauernd in Frankreich blieb- Von 1309—1378 war Avignon der Sitz der Kurie, die jetzt im Dienste der französischen Politik stand. Den im Süden des Reiches begüterten Templern wurde z. B. auf Befehl Philipps der Prozeß wegen Ketzerei gemacht, und die weiten Besitzungen des Ordens verfielen der Krone. Durch die Übersiedelung nach Frankreich gingen den Päpsten die Einkünfte aus dem Kirchenstaate größtenteils verloren. Sie suchten nun Ersatz dafür durch eine weitgehende Besteuerung des Klerus und auch der Laien. So flössen neben dem Peterspfennig bei jeder Gnadenbewilligung hohe Gebühren in die päpstliche Kasse. Die scharfe und bis ins einzelne gehende kirchliche Gesetzgebung in Ehe-und Fastenangelegenheiten machte häufige Befreiungen auf dem Wege der päpstlichen Gnade („Dispense") nötig, deren Erlangung von der Zahlung außerordentlich hoher Sporteln abhing. Dazu kamen die vielfachen Ablässe und seit 1300 besonders der Iubelablaß, um neben zahlreichen Geschenken der Gläubigen die Kassen in Avignon zu füllen. Vor allem wurden aber die Klöster und die Weltgeistlichkeit zu hohen Zahlungen verpflichtet. Bischöfe und Äbte mußten für ihre Be-Bestätigung, Erzbischöfe für die Verleihung des „Palliums"1 hohe Summen zahlen; von einer neuverliehenen Pfründe mußten die „Annaten", der Betrag einer Iahreseinnahme, abgeliefert werden. Falls der Inhaber eines geistlichen Amtes innerhalb bestimmter Monate oder auf der Romreise starb, beanspruchte der Äeilige Stuhl das Recht der Wiederbesetzung, unbekümmert um die Rechte der sonst Wahlberechtigten („reservierte Fälle"). Auch bei solchen Gelegenheiten kam die päpstliche Kasse nicht zu kurz. Es wurden sogar Anwartschaften auf Pfründen in allen Ländern Europas verliehen, 1 Das Pallium, das Abzeichen der erzbischöflichen Würde, war ein Streifen von wollenem Tuch, der über die Schultern gehängt wurde. Seine Verleihung bedeutete die päpstliche Anerkennung.

2. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 178

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
178 Vi. Der Dreißigjährige Krieg. Adolf treffend, wenn er damals an einen der norddeutschen Fürsten schreibt: „3n Euren Ratschlägen ist keine Eintracht, sondern lauter discordiae, dadurch große Dinge zerfallen; denn was Ausgang ist sonsten zu hoffen, da der niedersächsische Kreis nur Tagfahrten hält und deliberieret, auf was Weise sie still sitzen mögen und praeda victoris werden." 3. Die Einmischung des Auslandes. Diese gewaltige Erhebung der Habsburgischen Macht erregte aber im Ausland starke Besorgnisse. Kardinal Richelieu, der Leiter der französischen Politik, suchte daher dem Kaiser neue Feinde zu erwecken. Er vermittelte dem König Gustav Adolf von Schweden, der sein Recht auf den Thron gegen seinen katholischen Vetter, den Polenkönig, zu verfechten hatte, einen längeren Waffenstillstand und veranlaßte ihn zum Vorgehen gegen die kaiserliche Übermacht. Das Interesse des bedrohten deutschen Protestantismus verband sich mit dem des aufstrebenden Schweden. Denn die katholischhabsburgische Machtstellung schien an der Ostsee nicht haltmachen, sondern auch die Gegengestade in ihren Kreis ziehen zu wollen. Latten doch Wallenfteinsche Truppen schon im Bunde mit den Polen gegen Gustav Adolf gefochten. Der König verteidigte also zuglerch die Selbständigkeit und die Religion seines nordischen Reiches, wenn er in Deutschland den Kaiser angriff und so der Reiter des deutschen Protestantismus wurde. Als er im Sommer 1630 in Pommern landete, herrschte im Lager der Gegner Aneinigkeit. Die Führer der Liga wollten wohl die Wiederherstellung des Katholizismus und die strenge Durchführung des Restitutionsedikts; eine Verstärkung der kaiserlichen Gewalt aber war durchaus nicht im Sinne der katholischen Fürsten. Und da der Kaiser eben die Wahl seines Sohnes zum Deutschen König durchsetzen wollte, sah er sich genötigt, dem Drängen der Kurfürsten nachzugeben und Wallenstein seines Oberbefehls zu entheben. Es bedurfte langer Verhandlungen, um die norddeutschen Fürsten, wie die von Pommern, Brandenburg und Kursachsen, die eine schwedische Vormachtstellung fürchteten, zum Anschluß an Gustav Adolf zu bewegen. Die Wahrnehmung jedoch, daß die katholische Parte: an der Ausführung des Restitutionsedikts festhielt, drängte sie schließlich auf die Seite des Schwedenkönigs, der nunmehr von Brandenburg aus nach Mitteldeutschland vorstoßen konnte. Tilly hatte ttn Mai 1631 Magdeburg erobert; da die Stadt aber bet der Gelegenheit durch eine Feuersbrunst zerstört wurde, konnte sie ihm weht mehr

3. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 180

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
180 Vi. Der Dreißigjährige Krieg. und Brandenburg suchten sich 1635 den Kriegsgreueln zu entziehen durch einen Sonderfrieden mit dem Kaiser, der auf die Durchführung des Nestitutionsediktes verzichtete; aber sie vermochten ihre Neutralität nach keiner Seite hin zu schützen. Jetzt griff auch Frankreich mit eigenen Truppen am Rhein in den Krieg ein. Damit trat der konfessionelle Charakter des großen Ringens ganz in den Hintergrund. Es handelte sich nicht mehr um die Erhaltung des Protestantismus; die Fragen der politischen Macht nahmen die erste Stelle ein. Deutschland wurde das Schlachtfeld, auf dem fast alle europäischen Staaten ihre Sonderinterefsen verfochten. 4. Der Westfälische Frieden. Jahrelang hatten die Gesandten der beteiligten Staaten in Münster und Osnabrück verhandelt, bis endlich „das edle Fried- und Freudenwort" erschallen konnte. Da keine der Parteien das entscheidende Übergewicht erlangt hatte, kam es auf allen Gebieten zu Kompromissen. Von katholisch-kaiserlicher Seite verzichtete man auf die Durchführung der Gegenreformation und gab die Forderungen des Nestitutionsedikts preis. Die Protestanten beider Richtungen erhielten die reichsrechtliche Gleichstellung mit den Anhängern der alten Kirche, und ihre Fürsten konnten die säkularisierten Gebiete in ihrem Besitz behalten. Äber den Einspruch des Papstes gegen diese Abmachungen ging man einfach zur Tagesordnung über. Schwieriger waren die Verhandlungen über die Neuregelung der politischen Verhältnisse. Den vertriebenen Fürsten wurde ihr Besitz zurückgegeben, dem Pfalzgrafen auch die Kurwürde. Für Bayern wurde eine neue Kur, die achte, geschaffen. Auch die auswärtigen Mächte wollten für ihr Eingreifen entschädigt sein. 3n französischen Besitz kamen die bisher österreichische Landgrafschaft im Elsaß und eine Reihe anderer Reichsrechte in diesen Gebieten, die an sich noch keine Landesherrschaft bedeuteten, sich aber bei der Macht des französischen Königtums leicht dazu ausbauen ließen. Schweden erhielt die Bistümer Bremen und Verben sowie [Vorpommern mit den Oderinseln. Auf dieses Land hatte zwar der Kurfürst von Branbenburg einen Erb-anspruch, ba die pommerfchen Äerzöge 1637 ausgestorben waren. Man billigte ihm aber nur Sinterpommern zu und entfchäbigte ihn für den an Schweden fallenben Teil der Erbschaft in Mittelbeutfch--Icmb durch die Stifter Äalberstabt und Minben und die Anwartschaft auf Magbeburg. Auch anbere Reichsfürsten erhielten als Ersatz für verlorenen Besitz geistliches Gebiet.

4. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 192

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
192 Zeittafel und Hauptergebnisse. 1548 Das Augsburger Interim, wegen unzulänglicher Zugeständnisse von den meisten protestantischen Ständen abgewiesen. 1552 Kurfürst Moritz erzwingt durch seine plötzliche Wendung gegen den Kaiser den Passauer Vertrag. 1555 Der Augsburger Religionsfrieden gewährt den Ständen, die sich zur Augsburgischen Konfession bekennen, Religionsfreiheit. 1556—1598 König Philipp Ii. von Spanien. 1558—1603 Königin Elisabeth von England. 1567 Lerzog Alba in den Niederlanden. 1572 Die Pariser Bluthochzeit; Ermordung Colignys. 1587 Einrichtung der Maria Stuart. 1588 Vernichtung der Armada. 1589—1610 König Leinrich Iv. von Frankreich aus dem Lause Bourbon. 1598 Das Edikt von Nantes gewährt den Hugenotten freie Religionsübung (Sicherheitsplätze). 1608 Die Anion deutscher protestantischer Fürsten unter Kurfürst Friedrich Iv. von der Pfalz. 1609 Die Liga deutscher katholischer Fürsten unter Äerzog Maximilian von Bayern. 1614 Teilung der jülich-klevischen Erbschaft unter Brandenburg und Pfalz-Neuburg. 1618 Das Herzogtum Preußen fällt an die brandenburgischen Äohenzollern. 1618—1648 Der Dreißigjährige Krieg. Aufstand der böhmischen Stände; Wahl des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum Böhmenkönig. 1620 Friedrichs Niederlage am Weißen Berge bei Prag. Eroberung der Pfalz durch Tilly und die Spanier. 1626 Einmischung des Königs von Dänemark. Wal len stein wird kaiserlicher Feldherr. 1629 Das Restitutionsedikt ordnet die verausgabe der seit 1552 eingezogenen geistlichen Güter an die Katholiken an. 1630 Wallensteins Absetzung. Landung Gustav Adolfs. 1631 Zerstörung Magdeburgs. Gustav Adolfs Siegeszug durch Deutschland. 1632 Nach Tillys Tode tritt Wallenstein wieder in den Dienst des Kaisers. Gustav Adolf fällt bei Lützen. 1634 Wallensteins Ermordung. 1635 Eintreten Frankreichs in den Krieg (Kardinal Richelieu). 1648 Der Westfälische Friede. 1649 Einrichtung König Karls I. von England. 1649—1658 Oliver Crom Wells Protektorat. 1660 Rückberufung der Stuarts.

5. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 30

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
30 Ii. Germanen und Römer. von dort bis an den Rhein aus einem Erdwall mit Pfahlwerk und Graben bestand *). Zur Verstärkung der Grenzsperre dienten etwa 80 Kastelle mit ständigen Besatzungen. Ein solches Römerkaftell war einst die von Kaiser Wilhelm Ii. in ursprünglicher Gestalt wieder hergestellte „Saalburg" mit ihrem Limesmuseum bei Äomburg im Taunus. Zwischen den Kastellen waren gegen 900 Wachttürme errichtet, die nur so weit voneinander entfernt standen, daß sich die Grenzwächter durch Zeichen miteinander verständigen konnten, wenn Gefahr drohte; auf der den limes entlang laufenden Äeerstraße konnten dann die Besatzungen der Kastelle rasch herbeieilen. Im weiteren Hintergründe aber lagen an Donau und Rhein stark belegte Standlager der Legionen, die durch gute Heerstraßen mit den Grenzkastellen verbunden waren. Eine solche Straße führte über den Großen St. Bernhard nach Zürich und von da über Straßburg nach Augsburg. Um die Standlager errichteten Ländler und Handwerker ihre Zelte, und bald wurden daraus Säufer. Ebenso siedelten sich ausgediente Soldaten sowie Leute aus den benachbarten Landschaften gern unter dem Schutze des Lagers an; das Standlager wandelte sich somit mehr und mehr in eine „Stadt" um. Die rechtwinklig sich schneidenden Lagerwege wurden zu Straßen, und feste Wohnhäuser, Bäder, Wasserleitungen, Altäre, Tempel, Kauf- und Gerichtshallen sowie Amphitheater erhoben sich an Stelle der alten Zeltstadt. Fast zwei Jahrhunderte lang erfüllte der Grenzwall seinen Zweck. Er hielt die Germanen von Einfällen ins römische Reich ab und Zwang sie, seßhaft zu werden. Die durch den Pfahlgraben abgeschnittene Südwestecke Deutschlands aber schlugen die Römer zu ihrem Reiche; man nannte sie „Zehntland", weil die Bevölkerung den zehnten Teil ihrer Einkünfte als Steuer nach Rom entrichten mußte. Rasch hielt hier die römische Kultur ihren Einzug. Obstgärten, Getreidefelder, Weinberge, Steinbrüche, Bäder (wie Wiesbaden, Baden-Baden, Badenweiler), Straßen gaben dem Lande bald römisches Gepräge. Der freie Germane aber durfte das Zehntland nur bei Tage betreten, auch mußte er, bevor ihn der Posten durch die Grenzsperre ließ, seine Waffen abliefern und für mitgeführte Waren Zoll bezahlen; außerdem mußte ein Legionsfoldat den Fremden begleiten. Wohl gab es an der weiten Grenze bisweilen Plänkeleien, aber die Schranke wurde nirgends ernstlich durchbrochen. J) Die Römer nannten das Ganze limes, d. H. Grenze, auch palus oder vallum. Daraus machten die Germanen „Pfahlgraben" oder „Wallgraben". Die Bezeichnungen „Pfahl" und „Wall" haben sie in der Folgezeit vielfach zur Bildung ihrer Ortsnamen verwandt (Pfahlheim, Pfahlbronn, Wall-Haufen), die erhalten blieben, während der limes selber zerfiel.

6. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 35

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
Iii. Die Völkerwanderung. 35 Mächte zu vereinigen, der gewissermaßen an die Stelle des weströmischen Reiches treten sollte. Daher stellte er sich auch dem Vordringen des Frankenkönigs Chlodwig entgegen, als dieser Burgunder wie Westgoten allzusehr zu schwächen drohte. In der inneren Politik suchte Theoderich die Kluft zwischen seinen neuen romanischen Untertanen und seinen germanischen Kriegern zu überbrücken. Die Goten standen an Zahl natürlich weit hinter den Römern zurück. Wie ein einquartiertes Kriegsheer waren sie über das Land verteilt. Ihre Ansiedlung vollzog sich nach den Bestimmungen des römischen Einquartierungsrechts, so daß der germanische Krieger ein Drittel der liegenden Äabe von seinem grundbesitzenden römischen Quartiergeber forderte. Daneben standen dem Könige weite, in den unruhigen Zeiten herrenlos gewordene Gebiete zur Verfügung, die er unter seine Getreuen verteilte. So lebten in dem Ostgotenreiche wie in den andern neuen Staatenbildungen die Germanen weithin unter den ihnen an Kultur überlegenen Romanen zerstreut, ein ilm--stand, der der Bewahrung ihres Volkstums nicht günstig sein konnte. Eine völlige Verschmelzung der Eindringlinge mit der alteingesessenen Bevölkerung, wie sie in Theoderichs Plane lag, hinderte jedoch zunächst der religiöse Gegensatz; denn die Germanen hatten schon auf der Balkanhalbinsel das arianische Bekenntnis angenommen, dem Alfilas anhing, während die Romanen sich zur katholischen Kirche bekannten. Die Romanen standen daher den germanischen Ketzern und Barbaren überall mit Mißtrauen und Verachtung gegenüber. Daran scheiterte Theoderichs Versöhnungspolitik. Zur Einrichtung eines festbegründeten und sicheren Staatswesens konnte es somit nicht kommen. Die Katholiken suchten den neuen Machthabern gegenüber einen Rückhalt am off-römischen Reiche, denn der byzantinische Kaiser galt ihnen als der Äort des rechten („orthodoxen") Glaubens. Zwar erfreute sich Italien in der Zeit des äußeren Friedens, den Theoderich schirmte, einer kurzen Nachblüte der antiken Kultur; römische Gelehrte, wie Boethius, wirkten am Lose des Königs, der Ravenna mit prächtigen Bauten schmückte; Landel und Gewerbe nahmen infolge seiner Fürsorge einen neuen Aufschwung. Aber die steigende Wohlfahrt vermochte die Römer ebenso wenig zu gewinnen wie die Milde des Königs gegenüber den Romanen und die weitgehende Duldsamkeit gegenüber den Katholiken. Als daher bald nach dem Tode Theoderichs der Kaiser Iustinian seinen Feldherrn Belisar und späterhin Narses nach Italien entsandte, um das römische Reich in seiner alten Ausdehnung wiederherzustellen, da fanden die oströmischen Truppen bereitwillige Unterstützung bei den Romanen, die die Fremd-

7. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 91

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
Die Auflösung der mittelalterlichen Ordnungen in Staat und Kirche. I. Das deutsche Städtewesen im Miltelalter. ®er Überschuß der ländlichen Bevölkerung strömte seit dem 12. Jahrhundert nicht bloß in die dem Deutschtum neu gewonnenen Landschaften ab; einen nicht unbedeutenden Teil konnten auch die im alten Deutschland sich entwickelnden städtischen Gemeinwesen aufnehmen. Die blühenden Römer st ädte im Rhein- und Donaulande waren von den Stürmen der Völkerwanderung hinweggefegt worden. Wohl entstanden infolge der günstigen Lage auf ihren Trümmern germanische Ansiedlungen, aber diese unterschieden sich nur durch ihre größere Volkszahl von den Dörfern auf dem Lande, vor denen sie rechtlich in keiner Weise bevorzugt waren, höchstens war ihr Handelsverkehr etwas stärker, aber er konnte in einer Zeit der Eigenwirtschaft, die möglichst alle Verbrauchsgegenstände im eigenen Haushalte herstellte, keine große Bedeutung erlangen. Mit zunehmendem Wohlstände wuchsen jedoch die Ansprüche an die Schönheit und Zweckmäßigkeit der Gegenstände des täglichen Lebens, und der Wunsch, sie zu befriedigen, führte zu größerer Fertigkeit in der Herstellung , die wieder weitergehende Arbeitsteilung notwendig machte. Auf diese Weise bildeten sich Gewerbe heraus, und die Handwerker siedelten sich naturgemäß an Orten an, deren größerer Verkehr größere Absatzmöglichkeit bot. Für diesen Zweck kamen aber seit dem 10. Jahrhundert nicht mehr bloß die alten Handelsplätze in Frage: sondern auch um die meisten Königs- und Bischofspfalzen und um manchen befestigten Abts- und Herrensitz bildeten sich solche Ansiedlungen Gewerbetreibender, meist höriger Leute des ortsansässigen Grundherrn. Der Name Bürger für die Einwohner dieser Orte deutet auf den Zusammenhang mit der Burg hin, unter deren Schutz die Niederlassung angelegt war. Hier gab es bald einen lebhaften Austausch zwischen den Erzeugnissen des Gewerbes und der Landwirtschaft, und

8. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 93

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
I. Das deutsche Städtewesen im Mittelalter. 93 sich aber keiner geringeren Selbständigkeit als die größeren Reichsstädte. Für den Bevölkerungszuwachs der Stadt war es von größter Bedeutung, daß zugezogene Anfreie, wenn sie nicht von ihrem Lerrn zurückgefordert wurden, nach Jahr und Tag die Freiheit „ersaßen": „Stadtluft macht frei." Auch Personen, die außerhalb des Stadtgebietes wohnten, pflegte man das Bürgerrecht zu erteilen. Solche „Ausbürger" oder „Pfahlbürger" unterstanden der städtischen Gerichtsbarkeit und hatten das Recht, in der Stadt Äandel zu treiben. Dafür waren sie ihr zu Kriegsdiensten verpflichtet. Es ist erklärlich, daß sich die Landesfürsten durch diese Einrichtung geschädigt fühlten; sie wurde daher wiederholt seit Friedrich Ii. durch Reichsgesetze eingeschränkt, besonders auch durch die Goldene Bulle. Das Vordringen des Deutschtums nach Osten brachte seit der zweiten Äälfte des 12. Jahrhunderts auch dorthin deutsche Bürger, und es wurde in der Folgezeit eine Menge von Städten gegründet, die bis Krakau und Lemberg hin einen vorherrschend deutschen Charakter trugen. Von den Fürsten wurden sie als Stützpunkte des Handels- und Gewerbebetriebes an geeigneten Stellen angelegt und ihnen nach deutschem Muster ein Stadtrecht verliehen. Die neue Gemeinde galt dann als Tochterstadt derjenigen Stadt in der deutschen Leimat, mit deren Rechte sie ausgestattet war. So verbreitete sich über Brandenburg, Schlesien, Böhmen, Posen das Magdeburgische Recht, während in den Ostseegebieten mehr das „Lübische" üblich war. Die rechtliche Stellung dieser städtischen Anlagen im Ansiedlungs-gebiet glich also derjenigen der Städte im Mutterlande, mit deren Äilfe sie auch eingerichtet wurden. So hat Lübeck bei der Gründung von Danzig, Elbing it. a. in tatkräftiger Weise mitgewirkt und sich damit um die Germanisation der preußisch-litauischen Ostseeküste im Bunde mit dem Deutschen Orden große Verdienste erworben. Auch in diesen Städten hatten zunächst die Geschlechter die Führung und bildeten den Rat, der, oft noch in Gemeinschaft mit landesherrlichen Vögten, Verwaltung, Gericht und Polizei in seinen Länden hatte. Der Lande!, der in den Städten immer mehr aufblühte, steigerte die Geld wirtschaft; daher wurden ihre indirekten und direkten Steuern nicht, wie im agrarischen Lehnsverbande, in Naturalien und persönlichen Leistungen, sondern in barem Gelde entrichtet, und zwar die direkten meist in der Form des Grundzinses. Auch für die eigenen Bedürfnisse sorgten die Städte durch Aufbringung von Geldmitteln, so daß die mittelalterliche Stadtwirtschaft die Vorläuferin der Finanzwirtschaft des modernen Staates geworden ist.

9. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 176

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
176 Vi. Der Dreißigjährige Krieg. nun die Landesherren danach, Böhmen fester in den Verband der anderen Habsburgischen Länder einzuordnen, indem sie den Protestantismus zurückzudrängen und die ständischen Rechte und Freiheiten einzuschränken suchten. Ihr Erfolg war aber nicht groß, im „Majestätsbrief" von 1609 mußten sie dem protestantischen Gottesdienst Duldung gewähren. 1617 bestieg Ferdinand Ii. den böhmischen Thron. Er war der rücksichtsloseste Iesuitenzögling und hatte schon sein Erbland Steiermark bekehrt. Der Majestätsbrief wurde von ihm zwar bestätigt, aber er hatte von vornherein die Absicht, sich an dieses Versprechen nicht zu halten. Der Streit um die Verhinderung des evangelischen Gottesdienstes in Braunau und Klostergrab führte noch zu Kaiser Matthias' Lebzeiten die Erhebung der Böhmen herbei. Im „Fenstersturz" von Prag kam sie zu offenem Ausbruch. Da Ferdinand an keine Nachgiebigkeit in religiösen Dingen dachte, sagten sich die Stände in ihrer Mehrzahl von ihm los und erhoben 1619 den pfälzischen Kurfürsten Friedrich V. zu ihrem König. Man hoffte, daß die Union, deren Haupt der junge Pfalzgraf war, ferner sein Schwiegervater Jakob I. von England und endlich Frankreich aus alter Gegnerschaft gegen die Habsburger ihn unterstützen würden. Aber die protestantischen Fürsten Deutschlands dachten nicht daran, die Sache der Böhmen und des Pfälzers zu der ihrigen zu machen, und die auswärtigen Mächte waren durch innere Streitigkeiten in Anspruch genommen. Ferdinand dagegen fand Hilfe bei den Spaniem, die von den Niederlanden her in die Pfalz einfielen, und bei Maximilian von Bayern sowie bei der Liga; ihr Feldherr Tilly machte 1620 der böhmischen Herrschaft des Winterkönigs in der Schlacht amweißenberge bei Prag ein schnelles Ende. Die Schuldigen wurden mit Acht und Gütereinziehung bestraft und der evangelische Gottesdienst mit allen Mitteln staatlicher Gewalt unterdrückt. Bis dahin handelte es sich um eine rein böhmische Angelegenheit; die Wellen des Kampfes schlugen erst dann ins Reich, als Ferdinand Friedrich V. seiner Kurwürde entkleidete und diese samt dem Kurlande seinem Bundesgenossen Maximilian von Bayern übertrug. Dadurch verschob sich das Stimmenverhältnis im Kurkollegium bedenklich zum Nachteil der Protestanten. Nunmehr traten auch einige evangelische Fürsten auf den Plan, und Söldnerführer, wie Ernst von Mansfeld und Christian von Braunschweig, warben Scharen gegen den Kaiser. Ihr Auftreten zog die Truppen Tillys auch nach Westfalen; wo sie erschienen, setzte unverzüglich die Gegenreformation ein. Die Gefahr lag nahe, daß auch die großen geistlichen Fürstentümer Norddeutschlands, wie Bremen, Verden,

10. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 177

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
Vi. Der Dreißigjährige Krieg. 177 Lalberstadt, Magdeburg, die durch protestantische Prinzen („Administratoren") regiert wurden, wieder zur alten Kirche zurückgebracht würden. Dann hätten die protestantischen Fürstenhäuser diese Möglichkeit, jüngere Prinzen standesgemäß zu versorgen, völlig eingebüßt. Besonders war dadurch Christian Iv. von Dänemark bedroht, der sich um einige norddeutsche Stifter für seine Söhne bemühte. Als Äerzog von Holstein war er Reichsfürst; vor kurzem hatte er seine Erwählung zum niedersächsischen Kreisobersten durchgesetzt. Doch gelang es ihm nicht, die gesamte Kriegsmacht des Kreises gegen die Liga ins Feld zu führen; mit manchen Neichs-ständen war er verfeindet, und die mächtigsten, Kursachsen und Brandenburg, sahen ihr Äeil in der Bewahrung strengster Neutralität. Immerhin konnte der Dänenkönig mit englischer und holländischer Unterstützung und im Bunde mit den beiden norddeutschen Söldner-führern ein ansehnliches Äeer zusammenbringen. Aber auch die Gegenpartei war jetzt stärker geworden. Neben die ligistischen Truppen traten in kaiserlichem Aufträge die Wallenstein ischen. 1626 wurden bei Lutter am Barenberge und bei der Dessauer Elbbrücke die dänischen wie die Mansfeldischen Scharen geschlagen. In der Folge besetzten die Kaiserlichen ganz Niederdeutschland und warfen den Dänenkönig auf seine Inseln zurück. Wallenstein, zum Äerzog von Mecklenburg erhoben, hatte sogar den Ehrgeiz, eine kaiserliche Herrschaft über die deutschen Meere zu begründen; er nannte sich stolz „des Ozeans und des Baltischen Meeres General". Aber an dem Widerstände Stralsunds scheiterten diese Pläne zunächst, und mit Dänemark wurde 1629 zu Lübeck Frieden geschlossen. Jetzt besaß Ferdinand in Deutschland eine Macht, wie sie Karl V. nie gehabt hatte, und er wollte sie im Dienste des Katholizismus ausnutzen. Das Restitutionsedikt von 1629 ordnete an, daß sämtliche seit dem Passauer Vertrage von 1552 protestantisch gewordenen Bistümer ihrer ursprünglichen Bestimmung zurückgegeben werden sollten; eine Maßregel, welche die niederdeutschen Fürsten aufs schwerste betraf und den Protestantismus tödlich bedrohte, zumal nur noch die Bekenner der Augsburgischen Konfession Duldung genießen, alle anderen „Sekten" aber vertilgt werden sollten; und es hatten sich seit 1600 einige norddeutsche Fürstenhäuser, z. B. das brandenburgische, der reformierten Konfession zugewandt. Wallensteins Truppen waren in der Lage, die Durchführung des Ediktes zu erzwingen. Die entscheidende Ursache für den politischen Zusammenbruch des deutschen Protestantismus bezeichnet Gustav Kästner und Brunner, Geschichte. Ii. B. 12
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