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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 81

1906 - Leipzig : Dürr
Geschichte des brandenburgisch-preuischen Mittelstaates von 16481740 81 nnb Pflicht hielten, die Krfte der Brger heranzuziehen zur Erhaltung des Staates und selbst mit Zwangsmitteln Abgaben von ihren Untertanen zu forbern. Der Groe Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. suchten die klar erkannten Ziele ihrer Politik auch baburch zu erreichen, ba sie ihre Untertanen steuerkrftig machten. Die als notwenbig erkannten Aus-gaben wuten sie sich zu beschaffen, inbem sie die erforberlichen Einnahmen erreichten. Inbem sie berblickten, was der Staat fr seine bevorzugte Stellung in der Welt, fr seine rechtlichen Orbnungen und seine Kulturaufgaben brauche, muten sie oft mit den grten Schwierigkeiten auch die Gelbmittel dazu aus ihrem Volke zusammenbringen. So ver--traten sie den richtigen Stanbpunkt der Finanzverwaltung, ba im Staate sich die Einnahmen nach den Ausgaben richten mssen und nicht umgekehrt. Am schwersten ist es dem Groen Kurfrsten geworben, sich die Einnahmen zu verschaffen, bereu er fr feine Ziele beburfte. Wie er der Schpfer des preuischen Heeres geworben ist und seinen Nachfolgern Plan und Weg der Weiterarbeit berlie, so hat er auch die einheitliche Finanzwirtschaft in Preußen angebahnt, auch auf biesem Gebiete ein Vorlufer Friedrich Wilhelms I. Die Unter-Haltung des siehenben Heeres ntigte ihn zur wieberholten Besteuerung seiner Untertanen; benn die Hilfsgelber, die ihm von seinen Verbnbeten -gezahlt wrben, reichten nicht aus und bahin wenigstens ging das Streben des Monarchen muten ganz entbehrt werben knnen, weil sie ihn in der Freiheit seiner Politik beeinfluten; die alten sprlichen Gelbquellen aber waren nicht ausreichend Es ist bekannt, welche Schwierigkeiten die Stube in Branbenburg, Kleve und namentlich in Preußen dem Kurfrsten bereiteten, als er sie zum Steuerzahlen zwingen wollte. Die bliche unmittelbare Kopf- und Grunbsteuer, die Kontribution", die immer von neuem mit Bewilligung der Stnbe erhoben werben mute, war eine groe Last sr die Brger und Bauern. Die Einknfte aus den Domnen, den Kammergtern, waren bei der bamaligen Art der Gterverwaltung nur gering. So ging des Groen Kurfrsten Streben auf eine Steuerreform, auf eine Vergrerung der Staatseinnahmen. Die Einrichtungen, die er traf, finb wieber nur Anfnge; aber sie finb Don der grten Bebeuwng gewesen und haben seinen Nachfolgern die Wege gewiesen und geebnet. Die unmittelbaren Einnahmen sollten erhht werben a) durch Umgestaltung der Domnenverwaltung. Es ivurbe ein Versuch dazu gemacht durch Vermittlung zwischen der bis bahin blichen Staatsverwaltung und der spter allgemein burchgeshrten Verpachtung der Domnen. So wrben die Beamten zum Teil an dem Gebeihen der Kammergter selbst beteiligt; aus dieser Verwaltung^ auffmann, Berndt nnb Tomujchat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 6

2. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 84

1906 - Leipzig : Dürr
84 Das Zeitalter des Absolutismus standen gleichsam zwei Finanzministerien nebeneinander; zu ihrer ber-wachung richtete der König schon 1714 die Generalrechenkammer ein, jene wichtige Behrde, die die Blte des preuischen Finanzwesens mit herbeifhren sollte. Doch auch diese Einrichtungen bestanden nur bis zum Jahre 1728, als Friedrich Wilhelm I. die grte Reform in der Staatsverwaltung herbeifhrte. Die Zweiteilung brachte Unzutrglichkeiten und Prozesse mancher Art mit sich, und der Streit zwischen den beiden Behrden hrte nicht auf. So fate er sie denn in eine oberste Behrde, das General-Ober-Kriegs-, Finanz- und Domnendirektorium, zusammen. Weiterhin wird eine regelmige Aufstellung des Haushalts von ihm gefordert. Die Entwrfe dazu haben die Provinzialbehrden im Mrz dem Generaldirektorium ein-zureichen, das sie unter Mitwirkung der Generalrechenkammer durchsieht und den einzelnen der fnf Minister vorlegt, die fr den Haushalt ihres Amtsbereiches verantwortlich sind. Prfung und Besttigung liegen in der Hand des Knigs. c) Um die Steuerkraft ihres Landes zu erhhen, haben die Mon-archen des brandenbnrgisch-preuischen Staates die Kolonisation, sowohl die innere wie die uere, gefrdert. Es gengt hier ein Hinweis auf die innere Besiedlung, die ein dringendes Bedrfnis fr die entvlkerten Gaue der Mark Brandenburg und der Provinz Preußen waren (Einwanderung aus den Niederlanden, aus Schlesien nach dem Dreiigjhrigen Kriege; Einwanderung der Huge-notten nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685; Einwanderung der Salzburger unter Friedrich Wilhelm I.; gnstige Bedingungen der Einwanderung; als segensreiche Folgen Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbes). Viel bemerkenswerter und fr die Gegenwart interessanter, weil sie nahe berhrend, sind die Plne berseeischer Kolonialgrndungen. Wenn wir in unseren Tagen die Mierfolge und die ungeheuren Verluste, die wir durch den Krieg in Deutsch-Sdwestafrika in der Entwicklung unserer Kolonie erleiden, tief beklagen, wenn wir berblicken, mit welchen Schwierig-feiten und Opfern unsere brigen Kolonien gegrndet worden sind und noch erhalten werden, so bewundern wir die Khnheit und den Unternehmungsgeist des Groen Kurfrsten mit Recht, der unter den damaligen schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhltnissen seines Staates seinen Blick in ferne Erdteile schweifen lie und Mhe und Kosten nicht scheute, mit den geringen Mitteln, der die er verfgte, berseeische Kolonien zu grnden. Wie kam der Groe Kurfürst zu diesem Unternehmen, warum hatte es keinen Bestand und welche Bedeutung hat es fr die Entwickelung des Staates gehabt?

3. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 88

1906 - Leipzig : Dürr
88 Das Zeitalter des Absolutismus Breslau, zu gewinnen, was Friedrich Wilhelm I. und Friedrich Il gelungen ist. So haben die brandenburgischen Herrscher die Ein-nahmen des Staates durch unmittelbare und mittelbare Steuern zu erhhen, durch innere und uere Besiedlung durch Frderung von Handel und Verkehr die Steuerkraft zu strken gesucht und damit die zweite Grundmauer des. Staatsbaues, gute Finanzen, geschaffen. 3. Die Staatsverwaltung. Eng mit den vorher geschilderten Steuerreformen hngen die Ein-richtungen der Staatsverwaltung zusammen. Preußen ist durch seine Ver-waltung und besonders durch sein Beamtentum das Vorbild der europi-scheu Staaten geworden. Vom Anfang der Regierung des-Groen Kurfrsten bis zu der Friedrichs des Groen ent-wickelt sich die Verwaltung derart, da die unumschrnkte Macht des Herrschers immer mehr ausgebildet wirduuddie Vorrechte uudbefugnisse bevorrechteter Klassen, nament -lich der Stnde, nach und nach ganz zurcktreten. Das Ziel der Entwicklung ist die unumschrnkte einheitliche Regierung in den Hnderc des Monarchen, ausgebt durch ein zuverlssiges Beamtentum. Den ersten Schritt zu diesem Ziele tat der Groe Kurfürst durch das Zurck-drngen derlandstndischenrechte; Friedrich Wilhelms I. Ttigkeit ist mehr Ausbau der frstlichen Rechte. a) Die Kescitiguug der stndischen Lorrechte und der Anfang der einheitliche Verwaltung. Kurfürst Friedrich Wilhelm ist stets berzeugt gewesen, da mit dem seiner frstlichen Gewalt zustehenden Rechte, sowie mit dem Interesse und-dem Wohle seines Landes ein Mitregieruugs- und Bewilligungsrecht der Landstnde unvereinbar sei. Andererseits beriefen sich auch die Stnde (Adel und Städte) auf ihre stndischen Rechte, so da der Kampf zwischen Regierung und Landstnden naturgem uerst erbittert gefhrt werden mute. (Der Schppeumeister Roth in Knigsberg und die beiden Kalk-stein.) Denn die Landtage hatten im 15. und 16. Jahrhundert nach und' nach in den einzelnen Territorien viele der frstlichen Hoheitsrechte er-langt, und der Adel hatte berall durch Vertrge seine Rechte erworben. (Z. B. im Herzogtum Preußen Verwaltung der herzogl. Domnen, die unter ungnstigen Bedingungen an den Adel verpachtet wurden, der offen Unter-schlagung trieb. In Kleve und Mark wurden durch zwei Landtagsabschiede

4. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 183

1906 - Leipzig : Dürr
Die Ursachen, der Verlauf und die Folgen der franzsischen Revolution 183 haltenden Bestandteil gestrkt htten; Tatkraft und Entschlossenheit end-lich, die jeden Ausbruch pbelhafter Zgellostgkeit weise zu verhindern oder mit Gewalt zu unterdrcken verstanden htte. 3. Die Dolgen er franmschen Revolution. a) Nach zehnjhriger Anarchie fiel der franzsische Staat in die Hnde Napoleon Bonapartes (1799 Staatsstreich), der ihm zwar innere Ruhe wiedergab, ihn aber sofort zu einer kriegerischen und opferschweren Welteroberungspolitik mibrauchte. Unter seinem eisernen Zepter zerging die politische Freiheit; alle Macht in dem straff zentralisierten Staate vereinte sich in dem Herrscher, der zuzeiten ein viel willkrlicheres Regi-ment fhrte als die Bourbonen. Und doch welch gewaltige Umwlzung! Der Lehnsstaat mit seinen be-vorrechteten Stnden war dahin, brgerliche Gleichheit aller Staatsange-hrigen, gleiche Besteuerung, Freiheit des Gewerbes, des Glaubens er-rungen. Aus den Wirren ging, allmhlich immer krftiger und selbstbe-wuter, der brgerliche Mittelstand als Grundlage des Staates und der Gesellschaft hervor, einer Gefellschaft, in der die Arbeit geschtzt und der einzelne nicht nach dem beurteilt wird, was er von Geburt ist, sondern nach dem, was er aus sich macht. b) Es war einst in den Tagen des Bastillesturms wie ein Rausch von Begeisterung durch Deutschland gegangen. Htt' ich tausend Stimmen, ich feierte Galliens Freiheit" jubelte der greisende Klopstock, und Goethe fate die Empfindungen der ge-bildeten deutschen Welt treffend zusammen: Denn wer leugnet es wohl, da hoch sich das Herz ihm erhoben, Ihm die freiere Brust mit reineren Pulsen geschlagen, Als sich der erste Glanz der neuen Sonne heranhob, Als man hrte vom Rechte der Menschen, das allen gemein sei, Von der begeisternden Freiheit und von der lblichen Gleichheit! Damals hoffte jeder, sich selbst zu leben; es schien sich Aufzulsen das Band, das viele Lnder umstrickte, Das der Miggang und der Eigennutz in der Hand hielt." Doch von dieser idealen Begeisterung bis zum ernchternden Unwillen war nicht weit. Bald berhrte die Revolution Deutschland selbst und ver-wickelte es in schier unabsehbare Kriege. Aus ihnen aber ging ein neues Deutschland hervor: durch die Skularisationen im Reichs-depntationshauptschlu und die Landverteilungen des Wiener Kongresses ward dem klerikalen Charakter des Reiches ein Ende gemacht, wurden die lebensfhigen Staatengebilde neu gekrftigt und die kleineren geistlichen,

5. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 194

1906 - Leipzig : Dürr
194 Das Zeitalter der franzsischen Revolution und Napoleons Dienern (die Prfekten bekamen 1224 000 Frks. jhrlich, jeder Staats-rat 25 000, die Prsidenten 35000 Frks.). Der erste Konsul zeigte aber auch ein bewundernswrdiges Verstndnis fr alle Zweige des ffentlichen Lebens. Es gibt kaum ein Gebiet der gesamten nationalen Lebensttig-keit, in das Napoleon nicht ordnend und bessernd eingriff. Eine erstaunens-werte Arbeitskraft entwickelte er in der kurzen Zeit des Friedens, und es gelang ihm, in unermdlicher Arbeit nach kurzer Zeit den franzsischen Staat finanziell, wirtschaftlich und geistig zu heben. Es ist nicht mglich, in diesem engen Rahmen seine groartige Regierungs- und Verwaltungs-ttigkeit erschpfend zu schildern; einige Beispiele mgen gengen, seine eigenartigen, durchaus modernen und praktischen Gedanken und die von ihm ausgehenden Anregungen zu kennzeichnen. Die Steuerreform der Konsulatsregierung von 1799 brachte schnell eine Besserung der Finanzlage des Staates hervor. Mit dem neuen Glauben an die Staatsgewalt wurden der Staatskasse Darlehen zugefhrt, so da sich die Finanzen schnell besserten (Grndung der Bank von Frankreich). Die Ordnung des Mnzwesens (1803) vollendete die Finanzreform. Die neuen vorgeschlagenen Gesetze wurden infolgedessen vom Tribunat und vom gesetzgebenden Krper ohne nderung angenommen. So auch das neue Wehrgesetz (Mrz 1800), auf dem die Heeresreform beruhte. Es lt ebenso den praktischen Blick, die der Wirklichkeit Rechnung tragende Auffassung Napoleons, wie seine nchterne und richtige Beurteilung der Menschen erkennen. Die allgemeine Wehrpflicht wird eingefhrt, doch mit der Einschrnkung, da die Ausgehobenen, die nicht imstande sein sollten, die Strapazen des Krieges zu ertragen, sowie die, von denen anerkannt werden wird, da sie durch Verbleiben bei ihren Arbeiten oder ihrem Studium dem Staate ntzlicher sein werden, als im Heerdienste, sich durch einen Ersatzmann vertreten lassen knnen." Napoleon rechnete im Gegensatze zu den Schwarmgeistern der Revolution mit der Selbstsucht der menschlichen Natur, die die meisten Männer abhlt, sich nach unbezahlten Ehrenmtern oder nach dem persnlichen Waffendienst zu drngen. Im Interesse der Selbsterhaltung mu der Staat seine Untertanen zur Arbeit und zur Heerespflicht zwingen. Das Recht der Stellvertretung im Heeresdienst war eine politische Tat allerersten Ranges; die besitzende und gebildete Klasse ward dadurch von einem wahren Alp-druck befreit; der Verwaltung aber, die in jedem Fall das Recht auf Stell-Vertretung versagte oder verlieh, wuchs eine neue Quelle ungeheuren Einflusses auf die Bevlkerung zu." x) J) In der Verordnung der die Ergnzung des Landheeres heit es (Art. 4): Die Unterprfekten entscheiden nach Anhrung des Maires, ob ein Dienstpflichtiger

6. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 5

1906 - Leipzig : Dürr
Zur Einleitung und Orientierung 5 Staat und sein Herrscherhaus fr die Zukunft zu erhalten; Unteilbarkeit des Reiches und die auf legitimer Abkunft beruhende Thronfolge ist die erste Sorge jedes absoluten Herrschers, der seine Wrde durch eine mglichst glnzende Hofhaltung nud strenge Beobachtung des Hofzeremoniells zu erkennen gibt. Schwachen Fürsten hilft die Etikette am meisten in der Behauptung ihrer unumschrnkten Herrschaft, und sie ist in dieser Zeit niemals eine leere Form gewesen. Mit der Hebung der persnlichen Wrde ist die der persnlichen Macht verbunden. Sie wird herbei-gefhrt durch mglichste Ausdehnung der frstlichen Rechte und mglichste Verkrzung und Beseitigung der stndischen Vorrechte. Der Zweck dieser Veranstaltungen ist Frderung der Volkswirtschaft und Hebung der Finanzen, woraus der Herrscher fr sich selbst den grten Vorteil zog. Die Ver-staatlichungen und Monopole in den verschiedenen Gebieten des Wirtschaft-lichen Lebens wurden neue Geldquellen fr den Monarchen, wenn das Merkantilsystem nicht genug Gewinn brachte. Die bedeutendste Einrichtung aber, die alle Rechte und Anmaungen des uneingeschrnkten Herrschers schtzte, war das Heer. Die stehenden Sldnerheere sind dem Zeitalter des Absolutismus ebenso eigentmlich, wie das Lehnsheer der ritterlichen Aristokratie, die Konskription und Landwehr der konstitutionellen oder demokratischen Verfassung. Der Einflu der stehenden bewaffneten Macht mute fr die absolute Monarchie von der grten Bedeutung werden. Als letzte Einrichtung, die der Durchfhrung der absoluten Frstengewalt diente, sei das Beamtentum erwhnt. Durch Kauf oder hohe Kaution erlangten die Beamten ihre Stellen und waren so einigermaen gegen die Willkr des Monarchen gesichert, der ihnen die gezahlte Summe zurck-geben mute, wenn er sie entlie. Er hatte eben ergebene Diener, die eifrig bestrebt waren, die Ausfhrung des monarchischen Willens durch-zusetzen. Wenn wir neben den meisten absoluten Herrschern von den bedeutendsten, wie Friedrich Wilhelm I. und Friedrich Ii. von Preußen, auch Ludwig Xiv. nach Mazarins Tod abgesehen einen leitenden Minister finden (Richelieu, Mazarin, Fleury, Dankelmann, Brhl n. a.), so er-setzten diese Männer durch ihre Fhigkeiten nicht blo die mangelnde Be-gabung des Fürsten, sondern sie bernahmen naturgem auch die Verant-wortlichkeit der Regierungshandlungen und schtzten so die hohe und ge-heiligte Person des Monarchen vor dem Ha und dem Unwillen des Volkes.

7. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 116

1906 - Leipzig : Dürr
116 Das Zeitalter des Absolutismus 2. Die Friedenszeit. a) Friedrichs innere Politik. Heilung der Kriegswunden. Frsorge fr den Adel. Die Landschaften". Trockenlegung des Oderbruches, Warthe- und Netzebruches. Ansiedelung. Seidenbau. Erleichterung der Lasten des Bauernstandes. Plauescher Kanal (174345), Finowkanal (174446), der Hafen von Swinemnde, Brom-berger Kanal. Knigliche Bank und Seehandlungsgesellschaft. Freihafen von Emden. Errichtung der Porzellanmanufaktur nach dem Muster der Meiner und der von Sevres. Die Regie. Das Kaffee- und Tabakmonopol. Umgestaltung des Kammergerichtes durch den Grokanzler Cocceji. Das allgemeine Landrecht, ein Werk des Grokanzlers Carmer (17941800). Das Generallandschulreglement (1763). Bau des Neuen Palais, des Schlosses von Sanssouci und des Opernhauses. Die Knigliche Bibliothek. ceuvres de Frederic le Grand; histoire de mon temps. Die Radierungen Chodowieckis. b) Auere Politik. Die erste Teilung Polens 1772. Friedrich erhlt das pol-nische Preußen auer Thorn und Danzig, sowie den Netze-bezirk. Kolonisation der Provinz Westpreuen (Domhardt). Bayrischer Erbfolgekrieg. 1779 Friede zu Tefchen. 1785 Friedrich stiftet den deutschen Frstenbund. Freundschafts-und Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Nord-amerika. 1786 (17. 8). Friedrich der Groe stirbt zu Sans-souci. c) Joseph Ii., rmischer Kaiser. Aushebung der Leibeigenschaft. Toleranzedikt. 1773 Aufhebung des Jesuitenordens. d) Zehnjhriger Freiheitskrieg der englischen Kolonien in Nordamerika (1774-1783). Washington und Franklin. Tumult in Boston. Kongre in Philadelphia (Erklrung der Menschenrechte). 1776 Unab-hngigkeitserklrung der 13 Vereinigten Staaten, anerkannt 1783 im Frieden zu Versailles. 1789 die Verfassung der Vereinigten Staaten. Bundesstaat (Union). Vollziehende Ge-walt, der Prsident mit aufschiebendem Veto, gewhlt auf

8. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 301

1906 - Leipzig : Dürr
Das Streben nach nationaler Einheit und politischer Freiheit 301 lung durch eine unmittelbar darauf folgende Reaktion um den Genu des Errungenen gebracht, in feinen Hoffnungen getuscht und in feiner Weiter-entwicklung gehemmt wurde. Die Reaktion, die von der Heiligen Allianz ausging, verkmmerte, ja zerstrte unserem Volke die Freude der die in den Befreiungskriegen errungene nationale Freiheit, und die zweite Reaktion, die von der verfaffungsfeindlichen Hofpartei ausging, strte den kaum erst wiederhergestellten Frieden zwischen dem Könige und seinem Volke. Wenn auch der König bei der Revision des Verfaffungsplanes versucht hatte, den alten absolutistischen Geist zur Geltung zu bringen, indem er einen besonderen Staats-, d. h. Ausnahmegerichtshof fr politische Vergehen und Verbrechen, sowie die sofortige Absetzbarkeit ungehorsamer Beamter, auch der richterlichen, ferner die Streichung des Artikels: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei", forderte so htte er doch sicherlich angesichts der ihm entgegenstehenden Hindernisse schlielich auf weitere Versuche verzichtet, der neuen Verfassung nur ein Scheindasein zu verleihen. Damit aber wre den Verfassungsfeinden in der Umgebung des Knigs nicht gedient gewesen. Ihnen war die Verfaffung nicht nur deshalb ein Greuel, weil sie auf dem allerdings fr jeden Patrioten bedenklichen Wege der Revo-lution dem Könige entrissen worden war, fondern ganz besonders deshalb, weil sie die von ihnen erstrebte Willkrherrfchaft durch Beeinflussung des willensschwachen Knigs hinderte oder doch beeintrchtigte. Die nach den traurigen Ereignissen und schweren Demtigungen infolge der damit verbundenen Gemtsaufregungen bedenklich zunehmende Willensschwche des Knigs wurde in der gewisfenlosesten Weise ausgebeutet, um ihn fortgesetzt zu Maregeln zu bestimmen, die die Verfaffung unwirksam machen sollten. Ja, man scheute sich sogar nicht, dem Könige die Auf-Hebung der Verfaffung und damit den Eidbruch gegenber seinem Volke zu empfehlen. Wie einst die Karlsbader Ministerkonferenz, so war jetzt der Tag von Olmtz entscheidend geworden nicht nur sr Preuens uere, sondern auch sr seine innere Politik. Wie damals Metternich, so hatten auch in Olmtz die sterreichischen Staatsmnner einen ver-hngnisvollen Einflu auf die preuischen ausgebt, der zum schweren Schaden des Landes bis zum Rcktritte des unglcklichen Knigs ma-gebend sein sollte. Die Regierungsweisheit dieser Reaktionre bestand insbesondere in einer sophistischen Auslegung der Verfassungsbestimmungen, und es entstand geradezu ein Wetteifer unter den Beamten, wer am ge-fchicktesten die Verfaffungsbestimmungen zu umgehen oder gar in ihr Gegen-teil zu verkehren verstnde und damit sich ein Verdienst um das Vater-lernt) erwrbe. Diese Art der Verwaltung wurde noch durch eine rck-fichtslofe Polizeiwillkr verstrkt. Aber das allerfchlimmste war, da die wichtigste Grundlage der inneren Festigkeit des preuischen Staates, das

9. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 304

1906 - Leipzig : Dürr
304 Das Neunzehnte Jahrhundert König aber hat er sich stets als den ersten Diener des Staates" be-trachtet und dessen Interessen ohne Rcksicht auf sich oder sonst irgend jemand wahrgenommen. Diese sittliche Kraft war es, die unser Volk von dem verwerflichen und unlauteren Byzantinersystem der letzten Reaktion befreite und es unaufhaltsam nach oben zog. Wenn auch der Prinz-regeut, wie oben gesagt wurde, nicht absichtlich einen Systemwechsel herbei-fhrte, so gengte doch der Einflu seiner willensstarken und selbstndigen Persnlichkeit, um ohne besondere Regierungshandlungen der schrankenlosen Willkrherrschaft der bisherigen Staatslenker ein Ende zu machen, während zugleich seine Tugenden sowohl fr die Beamten vorbildlich wirkten als auch ihn selbst bestimmten, ein weiteres Umsichgreifen der Gesinnungslosigkeit im Beamtentume zu verhindern. Indem er in der Lauterkeit und Gewissenhastig-feit seines Charakters jeder sophistischen Auslegung, jeder Verdrehung, Ent-stellung oder Nichtachtung der vom Könige beschworenen Verfassungsbestim-mungen vllig unzugnglich war, entzog er allen byzantinischen Neigungen den Boden. Als aber erst die Unheilbarkeit des Knigs zur Gewiheit geworden war und der Prinzregent am 26. Oktober 1858 die Verfassung beschworen hatte, da fielen die hemmenden Schranken, die ihn solange noch an der Verwirklichung seiner politischen berzeugung gehindert hatten. Er sah ein, da er mit dem reaktionren Ministerium Manteuffel unmglich weiterregieren knne, da dessen Verwaltungsgrundstze und -maregeln der Wohlfahrt des Landes und der politischen Entwicklung des Volkes zuwider-liefen, und entschlo sich, dieses Ministerium zu entlassen, um ein wenn auch nicht liberales, so doch auch nicht reaktionres, sondern gemigtes, konservatives mit leichter liberaler Frbung an seine Stelle zu setzen. Die Hauptsache aber war, da die sittlichen Grundstze dieses neuen Ministe-rinms denen des Prinzregenten entsprachen, so da nunmehr jene religise und politische Heuchelei, die von dem bisherigen Ministerium grogezogen worden war, aufhrte. Die Worte des Prinzregenten, die er am 8. November an das neue Ministerium richtete und in denen er die Entlarvung jeglicher Art von Heuchelei als Pflicht bezeichnete, diese Worte waren eine befreiende Tat ersten Ranges und riefen unter allen Ehrenmnnern und Vaterlandsfreunden die grte Freude hervor. Die segensreichen Folgen dieser befreienden Tat, die erfreulichen Wirkungen dieses neuen Geistes zeigten sich bald auf allen den Gebieten, die unter der zweiten Reaktion besonders zu leiden hatten; insbesondere die vielgeplagten und oft verfolgten Universitten kamen endlich zur Ruhe und konnten sich von da an ungestrt weiterentwickeln. Nur die Volksschule und das Lehrer-bildungswesen mute noch lnger als ein Jahrzehnt auf die Befreiung von den Raumerfchen Regulativen warten.

10. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 313

1906 - Leipzig : Dürr
Im neuen Deutschen Reich 313 Post- und Telegraphenwesen Rechnung getragen werden mute. Der Kaisertitel: Schreiben Ludwigs Ii. an König Wilhelm. Deputation des Norddeutschen Reichstages unter Simson in Versailles. 18. Januar 1871 die feierliche Kaiserproklamation im Spiegelsaal zu Versailles. Der Ausbau des neuen Deutschen Reiches. a) Die Deutsche Neichsverfassung. ) Deutschland ein konstitutioneller Bundesstaat (26 Staaten einschlielich des Reichslandes Elsa-Lothringen). Erbkaisertum der Krone Preußen. Oberbefehl des Kaisers der Heer und Flotte. Vlkerrechtliche Vertretung des Reiches durch den Kaiser (die Botschafter, Gesandten, Konsuln). Der Bundesrat (58 Stimmen; Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Wrttemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die brigen Staaten je 1). Der Reichskanzler. Die Reichsmter unter Staatssekretren (das Aus-wrtige Amt; das Reichsamt des Innern; das Reichsjustiz-amt; das Reichsschatzamt; das Reichspostamt; das Reichs-marineamt 1889. In Elsa-Lothringen Statthalterschaft. ) Volksvertretung der Reichstag, gewhlt auf Grund des all-gemeinen, direkten und gleichen Wahlrechts, auf je 3 (jetzt 5) Jahre; 397 Abgeordnete. y) Einheitliches Heerwesen: allgemeine Wehrpflicht vom 17. bis 45. Lebensjahr (Fahne, Reserve, Ersatzreserve, Landwehr 1. und 2. Aufgebotes Landsturm). Reichsmarine. Einheitliches Mnz-, Ma- und Gewichtssystem; einheitliches Zollgebiet, einheitliche Handelsmarine. Reichsbank, Reichspost, Reichstelegraphie, Reichsbahnen. Nord-Ostseekanal. Reichshaushalt: Matrikularbeitrge, Einnahmen aus den Reichsverwaltungen, aus Zllen, Stempel- und Verbrauchs-steuern. Einheitliche Rechtsverfassung: Reichsgericht in Leipzig; Oberlandesgerichte; Landgerichte; Schwurgerichte; Amtsgerichte; Schffengerichte. Strafgesetzbuch. Brgerliches Gesetzbuch. Kaiser Wilhelms-Uuiversitt in Straburg. Honumenta Germ, historica. Deutsche Seewarte. b) Deutschland und das Ausland. )Das Dreikaiserbndnis. Die Wichtigkeit der Bis-marckschen Vershnungspolitik sterreich gegenber. Zusammen-
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