Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 1 - S. 279

1915 - Berlin : Heymann
Xi. über die uriternchtliche Verwertung der Stoffe. 279 wie andere Familien. Dagegen der Zar? Nach Mitteilungen der Presse er- scheint er einmal bei der Armee, verteilt Heiligenbilder und reist dann wieder ab. Beispiele von bewundernswertem Verantwortlichkeitsgefühl der Führer und der Mannschaften unseres Heeres und unserer Flotte gibt es in großer Fülle; so das Telegramm des Rommandanten aus Tsingtau: „Einstehe für Pflichterfüllung bis aufs Äußerste." Ein vorbildliches Beispiel für das Gefühl der Mitverantwortlichkeit haben ferner die Mitglieder des Reichstags bekundet. Der 4. August wird in der Geschichte des Reichstags immer ein Ehrentag sein. Der partei- streit, der oft die Gemüter erhitzt hatte, schwieg, das Vaterland stand höher als die Partei. Alle Parteien bewilligten die Rredite und zeigten durch die Einmütigkeit der Beschlüsse, daß die Spekulation unserer Feinde auf innere Uneinigkeit verfehlt war. wer von den Abgeordneten hätte auch vor seinen Wählern die Verantwortung für die Folgen einer Verweigerung der Rredite tragen wollen! Es ist gar nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn auch nur eine Partei sich ihrer Pflicht gegen das Vaterland nicht bewußt gewesen wäre. Das Gefühl der Mitverantwortlichkeit für die Geschicke des Reiches hat die Abgeordneten bei ihren Entschließungen geleitet, und deshalb haben sie so gehandelt, wie ihre Wähler, wie das deutsche Volk, dessen Vertreter sie sich mit Stolz nennen dürfen, es erwartet haben. — Der Verlauf dieser Tagung wird noch lange Zeit für die staatsbürgerlichen Belehrungen über den Reichstag, die Wahlen, die Abgeordneten, die Entstehung und Ausführung der Gesetze usw. den besten Ausgangspunkt bilden; sie zeigt nicht nur in der denkbar besten weise, welche Verantwortung die Volksvertreter mit ihrenr Mandat übernehmen, sondern auch, welche Verantwortung die Wähler bei Abgabe ihrer Stimme haben. Die in den beiden Tagungen des Reichstags und der Sitzung des preußischen Landtags angenommenen Gesetze übertragen den Regierungen eine Fülle von Vollmachten. Mit weichern Verantwortlichkeitsgefühl und mit welchem Erfolge sie davon Gebrauch gemacht haben, zeigen viele Bei- spiele aus denabhandlungen unter Iv, V, Viii und ganz besonders aus Viiiz. Von dem gleichen Gefühl der Verantwortlichkeit haben sich die Ge- meindeverwaltungen leiten lassen; kaum eine ihrer Sitzungen ist ver- gangen, ohne daß wichtige Beschlüsse gefaßt worden wären, deren Zweck die Verhütung oder die Beseitigung von Rotständen war, die der Rrieg im Gefolge hat. Dieses starke Verantwortlichkeitsgefühl der Beamten im Staat und in den Gemeinden sowie der Bürger, die in den Organen der Selbst- verwaltung tätig sind, ist unser Stolz und soll es immer bleiben. Von unsern Schülern rücken viele in Beamtenstellungen ein; sie haben mit dafür zu sorgen, daß der aus dem Gefühl der Verantwortlichkeit erwachsende Geist treuer Pflichterfüllung unserm Volke erhalten bleibe. wie stark dieser Geist der Mitverantwortlichkeit das ganze Volk durch- drungen hat, zeigt die hervorragende freiwillige Betätigung besonders auch der Frauen auf allen Gebieten der Rriegsfürsorge, wie in der Ab- handlung „Rrieqshilfe" ausführlich gezeigt ist. * 3 J ' Geo rg ~ E ck 3rt-1 nstitut für internationale Schulbuchicrschung Braunschweifl Schu Ibuchblbllolhek

2. Teil 1 - S. uncounted

1915 - Berlin : Heymann
Wirtschaftliche Kriegsrüslung Deutschlands Die Rriegs-Notgese^e vom 5. August 1914 mit den Ausführungsverord- nungen des Bundesrats und des preußischen pandelsminifters. Abgeschlossen Lude September. Preis —,80 Mark. Eine vollständige Zusammenstellung der vom Reichstag in seiner Sitzung vom 5. August 1914 angenommenen Gesetze nebst den dazu erlassenen Aus- führungsbestiinmungen. Ein zweites Heft, abgeschlossen Ende Dezember, erscheint in Kürze. Weitere Fortsetzungen folgen in kurzen Zwischenräumen. Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges. Dem Deutschen Reichstage vorgelegt am 23. November 1914 nebst Nachtrag vom 30. November. Preis 2,30 Mark. Cext-Zusammenstellung der Anordnungen des Bundesrats am Grund des Gesetzes vom August 1,91.4 über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen. (Reichstagsdrucksache vom 24. No- veniber 1914 und Nachtrag vom 27. November.) preis —,70 Mark. Die Denkschrift gewährt einen systematischen Ueberblick über die wichtigeren gesetzgeberischen, verwaltungs- und anderen Maßnahmen, die in den ersten drei Monaten vom Reich oder unter seiner Mitwirkung erlassen wurden, um einem gedeihlichen Fortgang des Wirtschaftslebens die Wege zu ebnen. Aus- und Durchfuhrverbote der wichtigsten kriegführenden und neutralen Staaten während des Krieges 1914/15. Ini Aufträge des Handelsvertrags- Vereins bearbeitet von Or. Franz Benjamin Schaeffer. 1914. Preis 2,— Mark. Das wehrbeitragsgefetz mit den Ausführungsbeftimmungen für das Reich und Preußen. Amtliche Ausgabe. Preis 1,— Mark. Verordnung über den Kleinhandel mit Erdöl vom 20. No- vember Ministerialerlaß betr. die Vermeidung ungerechtfertigter L> Höhung der Petroleumpreise und eine fachgemäße Abgabe der verfügbaren pelroleummengen. Folioblatt. Form. T 140. preis für 25 Stück 1,— M., postfrei 1,10 M.; für ioo Stück 3,50 M. usw. Aussübrungsanweisung zu den Verordnungen des Bundes- rats über Höchstpreise einschl. derjenigen für Getreide und Aleie vom 28. Oktober \6 Folioseiten. Form. D 132. preis für 25 Stück 2,— Ist., postfrei 2,20 m. ; für 100 Stück 7,— m.. für 500 Stück 30.— in. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Oktober }9j(^ über den Verkehr mit Brot. „Rriegsbrotplakat". Auf starkem Papier gedruckt. 34x25 cm. Form. T 130. preis einzeln —,20 M., postfrei —,25 M.; für 10 Stück 1,50 M., postfrei 1,60 Ist.; für 25 Stück 3,— M., für 100 Stück 9,— M., für 300 Stück 21,— Ist., für 500 Stück 30,— M. Recht und Wirtschaft. Monatsschrift des Vereins „Recht und Wirtschaft" bringt in jedem Hefte seit Ausbruch des Krieges zahlreiche wichtige Arbeiten über Kriegsrecht und Kriegswirtschaft. Preis des Jahrganges 10,— Mark, des Linzelbeftes 1,— Mark. Verzeichnisse der Kriegsartikel der Zeitschrift stehen zur Verfügung. (Karl Hey nranns Verlag / Berlin U) 8 / Mauerstraße ^3

3. Teil 1 - S. 64

1915 - Berlin : Heymann
6h E. Revenilow zu bereichern und zu erweitern. Wohl in keinem Berufe findet sich eine so vollkommene Vermischung von wissenschaftlicher, technischer und militäri- scher Bildung, von Praxis und Theorie wie in der Marine; kein anderer Beruf ermöglicht eine so vielseitige Verwertung aller Fähigkeiten, wenn ein Seeoffizier oder Unteroffizier sich nur nach einer einzigen Seite hin besonders tüchtig erweist, so findet sich immer ein Platz für ihn, auf dem er Zufrieden- stellendes leistet und damit den Anforderungen seines Berufs entspricht. H. Die Organisation der Marine. Den Oberbefehl über die Marine des Deutschen Reiches führt der Deutsche Kaiser als allerhöchster Kriegsherr. Zm Unterschiede zur Armee gliedert sich die deutsche Marine nicht in eine preußische, bayerische, badische usw., sondern sie ist die Marine des Deutschen Reiches. Zn der Kriegsflagge der deutschen Marine finden wir die deutschen Farben schwarz-weiß-rot. Der Kaiser bestimmt im Kriege wie im Frieden nach eignem Ermessen die Tätigkeit der Marine und ihrer einzelnen Teile und verfügt auch über die Organisation der Marinebehörden, wie er es für gut findet. Dagegen liegt es nicht, wie man vielfach im Auslande glaubt, in der Macht des Kaisers, ohne weiteres zu befehlen, wieviel und welche Schiffe gebaut werden sollen. Alle Ausgaben für die Marine muß der Deutsche Reichstag bewilligen. Was die Fachleute für die Marine als nötig erachten, wird jedes Zahr schriftlich festgestellt, und zwar unter Aufsicht und nach Ermessen des Staats- sekretärs des Reichsmarineamts, der ungefähr dieselben Funktionen hat, wie für die Armee der Kriegsminister, für die Kolonien der Staatssekretär des Kolonialamts: nämlich die Verwaltung in allen ihren Zweigen, pat der Staatssekretär des Reichsmarineamts nach eingehenden Beratungen mit den Seeoffizieren und Marinebeamten seiner Verwaltung festgestellt, was er für nötig hält, dann legt er diese Zusammenstellung dem Reichs- kanzler vor. Dieser zieht den Staatssekretär des Reichsschatzamis zu Rate, und so wird innerhalb dieser hohen Regierungsbehörden zunächst die Ent- scheidung getroffen. Zst das geschehen, so wird die Zusammenstellung, welche man den Etat nennt, den Vertretern der deutschen Bundesstaaten, dem Bundesrate, vorgelegt, und erst dann erfolgt die Vorlage an den Reichs- tag. Der Deutsche Reichstag hat seit anderthalb Jahrzehnten in wachsendem Maße die Notwendigkeit und den wert einer starken deutschen Flotte ein- gesehen und in immer größer werdender Einmütigkeit für die Forderungen der fachmännischen Autoritäten gestimmt. Das verdient heute, wo der große Krieg begonnen hat, besonders anerkannt zu werden. pat der Reichstag dann die Mittel bewilligt, so wird das Zahres- programm planmäßig durchgeführt: neue Schiffe werden auf Stapel gelegt, begonnene Bauten werden fortgesetzt, und im übrigen bekommt der ganze große Organismus der Marine die Nahrungsmenge, die ihn für die Dauer eines Zahres in Leben und Funktion erhält.

4. Teil 1 - S. 135

1915 - Berlin : Heymann
V. Krieg, Gewerbe und Handel \35 V. Die xrivatwirtschastliche Organisation der Kriegswirtschaft. Eine weitere wichtige Aufgabe ist gerade dem deutschen Kaufmann und Industriellen, der mit dem Ausland geschäftlich verkehrt, angesichts der gröb- lichen Entstellung erwachsen, die die französische und die englische Presse den Ursachen des Krieges, der Kriegführung selbst sowie der wirtschaftlichen Lage in Deutschland zuteil werden läßt. Die so verbreiteten, oft jeder Mehrheit hohnsprechenden Berichte haben in der öffentlichen Meinung des neutralen Auslandes schwere Verwirrung angerichtet. Ihre folgen müssen auch den Geschäftsverkehr mit Deutschland beeinflussen. Um hier eine Besserung anzubahnen und den Ruf des Deutschtums aufs neue zu befestigen, bedarf es der ausgedehnten und umsichtigen Kleinarbeit des einzelnen, hier wird sich besonders durch das geschriebene Mort, also durch die Privatbeziehung eine Besserung herbeiführen lassen. Dazu ist besonders der Kaufmann und Gewerbetreibende dank seiner tieferen Kenntnis der Denkungsweife des Ausländers berufen. Für die in der Kriegswirtschaft so wichtige Rachrichtenversorgung des neutralen Auslandes haben sich schon bald nach Kriegsbeginn viele Kreise zu gemeinschaftlichem Vorgehen vereinigt. Auch auf vielen andern Ge- lüsten machte sich früh das Bedürfnis zur einheitlichen Bearbeitung von Fragen des Handels und Gewerbes geltend. Zahlreiche Interessenorgani- sationen schufen besondere Ausschüsse, die sich mit den kriegswirtschaftlichen Fragen ihres engeren Berufskreises befassen. Seine größte und wirksamste Ausgestaltung erlebte der Gedanke in dem Kriegsausschuß der deutschen Industrie mit dem Sitz Berlin, der schon acht Tage nach Kriegsausbruch zustande kam. In ihm fanden sich die beiden bisherigen Zentralorganisationen der deutschen Industrie, der Zentralverband Deutscher Industrieller, der hauptsächlich die sogenannte schwere Industrie und die Großindustrie ver- tritt, und der B n n d d e r I n d u st r i e l l e n, in dem mehr die mittleren und kleinen Feinverarbeitungsunternehmer zusammengefaßt sind, die bislang in scharfem Gegensatz zueinander gestanden hatten, zu einmütiger Arbeit zusammen, und beide stellten ihre Beziehungen unverzüglich in den Dienst der gemein- samen Sache. Der Kriegsausschuß der deutschen Industrie hat sich die Auf- gabe gestellt, die Angestellten und Arbeiter in der Industrie systematisch zu verteilen und das Angebot von Arbeitskräften zwischen Industrie und Landwirtschaft auszugleichen, notleidende Kreise der Industrie, soweit es durch Beteiligung an militärischer: und sonstigen staatlichen Lieferungen möglich ist, zu beschäftigen, die Industrie in allen Fragen des Verkehrs, des Ausfuhrgeschäfts sowie der Rohstoffversorgung, soweit für die einzelnen Zweige der letzteren nicht besondere Kriegsorganisationen geschaffen sind, zu beraten, und in allen Fragen des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs, des Nachrichtendienstes, sowie in Rechtsfragen Auskunft zu erteilen. Der innige Zusammenhang zwischen Ausschuß und Regierung wurde dadurch hergestellt, daß sich das Reichsamt des Innern sowie das preußische Mi- nisterium für Handel und Gewerbe durch je einen Kommissar in ihm ver- treten lassen.

5. Teil 1 - S. 148

1915 - Berlin : Heymann
Raimund Kölner W Iii. Ebenso wichtig wie für die Wirtschaft ist der hochentwickelte Verkehr- für das geistige Leben der Völker. Er erleichtert das Reisen und trägt dadurch wesentlich zur Erweiterung des Gesichtskreises der Menschen bei. Er verbreitet die Errungenschaften der Wissenschaft und Technik ebenso wie die Runde von wichtigen Ereignissen rasch über die ganze Welt. Er ermöglicht der presse, täglich eine nicht zu unterschätzende Menge Wissensstoff auch dein ärmsten Großstadthaushalt und dem abgelegensten Bahnwärterhäuschen zuzuführen. Ihm verdanken wir es, daß wir miterleben können, was sich Bedeutsames in weitentlegenen Ländern vollzieht. wie das wirtschaftliche und das geistige Leben, so wird auch jede andere menschliche Betätigung aufs stärkste vom Verkehrswesen beeinflußt, so das Familienleben (Aufrechterhaltung von Beziehungen zwischen vonein- ander entfernten Familiengliedern), die sozialen Verhältnisse (Freizügigkeit), das Rechtswesen (Vereinheitlichung des Rechts für größere Gebiete, z. B. Ausdehnung des Reichsrechts auf die bürgerlichen Rechtsbeziehungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch), die Verwaltung (Stärkung der Zentralgewalt durch die Möglichkeit jederzeitigen Eingreifens). Vas Verkehrswesen hat zu einer Reihe von internationalen Verträgen geführt (weltpostvertrag mit seinen Nebenabkommen, internationale Über- einkommen über den Eisenbahnfracht- und den Telegraphenverkehr, sowie unzählige Einzelverträge). Es hat auch zuerst sogenannte internationale Verwaltungsgemeinschaften hervorgebracht rnit Ämtern, die nicht einem bestimmten Staate, sondern der Gemeinschaft von verschiedenen Staaten dienen (Internationale Bureaus des Weltpost- und des welttelegraphen- vereins, Internationales Zentralamt für den Eisenbahntransport, sämtlich in Bern). Auch die Rriegführung hat sich durch das moderne Verkehrswesen völlig verändert, wenn gesagt wird, daß der heutige Rrieg ein Rrieg der Technik ist, so muß hinzugefügt werden, daß hierbei nicht an letzter Stelle die Verkehrstechnik steht. B. Die einzelnen Zweige des Verkehrswesens. Ia. Infolge der großen Bedeutung, die das Verkehrswesen für jede Art nrenschlicher Lebensbetätigung besitzt, hat ihm der Staat von jeher besondere Aufmerksarnkeit zugewendet. — Die Römer legten ein großartiges Netz von guten Landstraßen an (z. B. die via Appia von Rom nach Eapua, im H. Jahrhundert v. Ehr. erbaut), das aber später verfiel. Rarl der Große brachte vorübergehend neue Ordnung in die Verwaltung des Landstraßen- wesens. Aber erst gegen Ende des Mittelalters und besonders zu Beginn der neueren Zeit begann der Staat wieder für gute Landstraßen zu sorgen, in jdreußen z. B. unter Friedrich dem Großen. — Napoleon I. schuf, ähnlich wie die Cäsaren, für militärische Zwecke ein vorzügliches Straßennetz, Mit der Verbreitung der Eisenbahnen ging die Bedeutung der Landstraßen zwar verhältnismäßig zurück; absolut nimmt ihre Zahl aber auch jetzt noch zu. Durch das Aufkommen des Fahrrades und besonders des Automobils haben

6. Teil 1 - S. 149

1915 - Berlin : Heymann
Vi. Krieg und Verkehr 149 sie wieder größere Bedeutung erhalten. Lfent liegt die Verwaltung des Straßenwesens nur bei den Einzelstaaten, In Preußen hat der Staat im Jahre (875 diese Aufgabe unter Gewährung einer entsprechenden Dotation an die sdrovinzialverbände abgegeben. b. Ebenso alt, wenn nicht älter als die Landstraße, ist die Wasserstraße als Verkehrsweg. Die Entwicklung des Wasserstraßenverkehrs ist überall abhängig von technischen Erfindungen und Verbesserungen gewesen. Die allmähliche Vergrößerung der Fahrzeuge bis zu einem Schiffsraum von mehr als 50 000 t (neue Riesendampfer der Amerikafahrt) hat eine verhältnis- mäßige Ersparnis an Kraft zur Folge, da der Reibungswiderstand nicht entsprechend dem Inhalt des fortzubewegenden Fahrzeugs wächst. Vor- aussetzung für die Benutzung von größeren Schiffen ist die Verwendung von stärkeren und immer sicherer arbeitenden Motoren (früher menschliche Kraft durch Ruder, Wind mit Bilfe des Segels, etwa seit (800 Dampf als Antrieb für Räder, seit (856 für Schrauben). Das Meer, das früher die Völker und Erdteile trennte ((495 Entdeckung Amerikas), verbindet sie jetzt in vieler Beziehung, besonders im Güterverkehr, weil die Seefracht, wie überhaupt jede Schiffsfracht, wesentlich billiger ist als die Eisenbahnfracht. Zu Wasser ist also ein Transport von Gütern auf eine viel größere Entfernung wirtschaftlich möglich als zu Lande. Ein Binnenwasserstraßenverkehr kam zunächst nur in Betracht auf den von der Natur vorgezeichneten Linien, den schiffbaren Flüssen, die lange Zeit die wichtigsten Verkehrswege waren. Um die Befahrung durch größere Fahrzeuge zu ermöglichen, ist oft die Regulierung oder Kanalisierung eines Flusses nötig. Der Bau vonkanälen beginnt im wesentlichen erst im (7.Jahr- hundert ((669 baute der Große Kurfürst den Oder-Spree-Kanal). Gegen- wärtig hat Deutschland ein ausgedehntes Kanalnetz. Nach dem preußischen Gesetz von (905 soll dieses durch einen Rhein-Weser-Kanal mit Anschluß- strecke nach Hannover ergänzt werden. Nicht vorgesehen ist darin die zur Vollendung des Mittellandkanals fehlende Verbindung der Weser mit der Elbe. Eine besondere Bedeutung haben im Kriege die Kanäle, die eine Land- enge oder Balbinsel durchschneiden und so zwei Meeresteile miteinander verbinden, wie der etwa (oo km lange Kaiser-Wilhelm-Kanal zwischen Nord- und Ostsee ((895 eröffnet). Der Suezkanal ((869 eröffnet) hatte durch die Verkürzung der Fahrtenlänge, die er bewirkte, eine Umwälzung in den Weltschiffahrtsverbindungen zur Folge. Die gewaltigen Aufgaben, die der Schiffahrtsverkehr stellt (Regulierung, Kanalisierung, Kanal- und Hafenbanten) übersteigen die finanziellen Kräfte einer Einzelperson. Vielfach sind sie von Aktiengesellschaften übernommen worden; im allgemeiner: kann sie jedoch nur der Staat (bei Hafenbauten auch die Stadt) in einer dem allgemeinen Interesse entsprechenden Weise lösen. — 3n Deutschland unterliegen nach Artikel 4 Nr. 8 und 9 der Reichsverfassung die Herstellung von Wasserstraßen für die Landesverteidigung und den all- gemeinen Verkehr, ferner die Flößerei und der Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen, sowie der Zustand der

7. Teil 1 - S. 150

1915 - Berlin : Heymann
\do Raimund Köhler letzteren, endlich die Seeschiffahrtszeichen der Gesetzgebung und Beauf- sichtigung des Reiches. Die wasserbauarbeiten sind vorwiegend Sache der Einzelstaaten. Die Entwickelung der deutschen Seeschiffahrt in den letzten Jahrzehnten zeigen folgende Zahlen: ¡m Gesamtzahl Rauminhalt . . der im deutschen Küstengebiet ein- und aus- mit einem Rauminhalt von 3a{,re geladenen Handelsschiffe Dampfer (875 87 558 (2 722 7(0 Reg.t.*) (7 (89 7 (82 06s Reg.t. ly08 2(5(34 54 524 889 „ „ (39 059 4« 696 O48 „ „ Ha. Don einem Postwesen iln modernen Sinne, d. h. einer dem all- gemeinen Publikum gegen Entrichtung bestimmter Gebühren zur Verfügung stehenden Einrichtung für die Beförderung von Nachrichten, Personen und Gütern, kann man erst in der neueren Zeit sprechen. Meist befindet sich die Postverwaltung von vornherein in den fänden des Staates. Nur im heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde das Postwesen von Anfang an als erbliches Reichslehen der Familie von Taxis übertragen: 1(545 wurde Graf Leonhard von Taxis durch Karl V. zum erblichen General- postmeister ernannt. Einige Landesfürsten aber beanspruchten das Post- regal für sich, richteten eigene Landesposten ein und wußten ihre Einsprüche gegenüber der Taxisschen Post aufrechtzuerhalten. Zm Jahre 486? ging das Taxissche Postwesen gegen eine Entschädigung von drei Millionen Talern auf Preußen über. Nach der deutschen Reichsverfassung (Artikel 48) wird das Postwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches als einheitliche Staatsverkehrs- anstalt verwaltet. Ausgenommen sind hiervon Bayern und Württemberg. Diese Teilung des deutschen Postwesens in drei Verwaltungen wird bei Württemberg weniger empfunden, seitdem dieser Staat keine eignen Post- wertzeichen mehr ausgibt. Oberste Behörde der deutschen Reichspostverwaltung ist das Reichs- postamt mit einem Staatssekretär an der Spitze. Zhm unterstehen als höhere Provinzialbehörden die Oberpostdirektionen, deren es 4( im Reichspostgebiet gibt (Bayern und Württemberg nicht mitgerechnet). Sie sind den örtlichen Postdienststellen (Postämtern, Bahnpostämtern, Post- agenturen, Posthilfsstellen) ihres Bezirks unmittelbar vorgesetzt. Seit (876 ist mit der Postverwaltung die Telegraphenverwaltung vereinigt. Der Telegraphen- und Fernsprechbetrieb wird meistens durch die Postanstalten mit versehen; auch die selbständigen Telegraphen- und Fernsprechämter sind den Oberpostdirektionen untergeordnet. Der wichtigste Geschäftszweig der Post ist heute noch die Beförderung von Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben). Daneben gewinnt der pakeiverkehr eine immer steigende volkswirtschaftliche Bedeutung (dank dem billigen 50 Pf.-Porto für Fünf- Ailo-Pakete). Dagegen geht der Personenpostverkehr immer mehr zurück; ') ( Registerton ----- 2,83(5 cbm.

8. Teil 1 - S. 152

1915 - Berlin : Heymann
(52 Raimund Köhler stand, daß die Wahrung des Telegraphengeheimnisses nahezu unmöglich ist; Stationen, für die ein Telegrarnm nicht bestimmt ist, können es auf- fangen und Gebrauch davon machen. Die Bedeutung der drahtlosen Tele- graphie liegt hauptsächlich darin, daß durch sie Schiffe auf See ständig unter- einander und mit dem Lande im Nachrichtenaustausch bleiben können, (bfilfe bei Unglücksfällen.) Der Funkruf 8. 0. 8. (5av6 our souls: Bettet unsere Seelen!) wird nach internationalem Übereinkommen von einem Schiff in höchster Seenot ansgefandt; alle Schiffe in der Bähe eilen dann zu Vilfe. ferner schien die Funkentelegraphie auch dazu bestimmt, eine direkte Der- bindung mit unsern Kolonien herzustellen. — Die drahtlose Telegraphie, besonders die Bordtelegraphie, wird nicht vom Staate verwaltet, sondern ist dem Privatbetrieb überlassen. Der Staat hat sich nur ein weitgehendes Aufsichtsrecht vorbehalten. Noch vollkommener als durch den Telegraphen wird ein Gedanken- austausch ermöglicht durch den Fernsprecher (1861 erfunden durch Philipp Reis), der eine mündliche Verständigung zwischen räumlich Getrennten zuläßt. 1877 in den Dienst der Reichspostverwaltung (früher als in andern Ländern) eingeführt, hat sich dies Verkehrsmittel bis heute gewaltig entwickelt. Die folgenden Zahlen zeigen die Steigerung des Telegraphen- und Fernsprechverkehrs. Ts betrug im deutschen Reichstelegraphengebiet: der Telegramme \89i, . . . 27 Millionen 1,906. . . 49 1910. . . 55 lila. Tine völlige Umgestaltung des gesamten Personen-, Güter- und Nachrichten-Verkehrswesens ist verursacht worden durch die Eisenbahnen (erste brauchbare Lokomotive: 1829 Stephensons Rocket für die Strecke Liverpool—manchester). Man unterscheidet Hauptbahnen für den großen nationalen und inter- nationalen Verkehr, Nebenbahnen für den mittleren Verkehr innerhalb der einzelnen Länder und Provinzen und Kleinbahnen (Lokal- und Straßen- bahnen) für den Verkehr innerhalb einer Stadt oder benachbarter Gemeinden. Die Bahnen niederer Ordnung dienen auch als Zubringer für diejenigen höherer Ordnung. Von den Hauptbahnen sind in Preußen etwa zwei Drittel zwei- oder mehrgleisig, die übrigen sind fast durchgängig eingleisig. Die Hauptbahnen sind immer vollspurig, die Nebenbahnen teils voll-, teils schmalspurig, die Kleinbahnen meist schmalspurig. Die gleichmäßige Spurweite gestattet den durchgehenden Verkehr der Wagen von einer Bahn zur andern; sie beträgt in Westeuropa (außer der iberischen Halbinsel und Irland) 1,^35 m, in Rußland 1,524 m. wenn man die Entwicklung des preußischen Eisenbahnnetzes statistisch er- fassen will, so ist zu beachten, daß sich der Machtbereich der preußischen Staats- Gesamt dcr ©ric mit Fern- sprechvermiltlungs- <iii sintert 295 4 400 5 300 dcr ©ite mit öffent- lichen Zernsprcchstcllcn 18 000 20 000 dcr Sprcchstcllcn (öffentliche und bei Fernsprechteilnehmern) 62 000 587 000 907 000

9. Teil 1 - S. 154

1915 - Berlin : Heymann
Raimund Köhler Ferner gestattet Artikel 41,, daß im Interesse der Verteidigung Deutschlands oder im Interesse des gemeinsamen Verkehrs kraft Reichsgesetzes Eisenbahnen auch gegen den Widerspruch der Bundesglieder, deren Gebiet die Eisenbahnen durchschneiden, angelegt werden, von dieser Befugnis ist bisher niemals Gebrauch gemacht worden. Wohl aber haben bei dem Bau einzelner Bahnen militärische Gründe mitgewirkt (strategische Bahnen). Dem Reiche steht endlich auch die Kontrolle über das Eisenbahntarif- wesen zu. Auf Grund freier Vereinbarung zwischen den Eisenbahnver- waltungen (nicht auf Grund reichsgesetzlichen Zwanges) haben wir jetzt ein im ganzen einheitliches Tarifwesen sowohl für den Güter- als auch für den Personen- und Gepäckverkehr. Die Aufsichtsbefugnisse des Reiches über das Eisenbahnwesen werden ausgeübt durch das Reichseisenbahnamt in Berlin. Das preußische Eisen- bahnwesen untersteht dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Unter ihm stehen die Eisenbahndirektionen, von denen es in jdreußen 20 gibt; dazu kommt die preußisch-hessische Eisenbahndirektion in Mainz. Unter diesen höheren fdrovinzialbehörden sind als höhere Lokalbehörden zur Über- wachung des Dienstes und zur Ausführung der Verwaltungsanordnungen Ämter verschiedener Art vorhanden (Betriebs-, Maschinen-, werkstätten- und Verkehrsämter), denen wiederum die äußeren Dienststellen (Bahnhöfe, werkmeistereien, Güterabfertigungen usw.) untergeordnet sind. Iv. Das Luftverkehrswesen in seinen beiden Zweigen, der Luft- schiffahrt und denr Flugwesen, hat in der: letzten zwanzig Jahren einen gewaltigen Aufschwung genommen, wenn ihm auch eine allgemeine ver- kehrsfördernde Bedeutung zunächst noch nicht zukommt. Eine kaum ge- ahnte Wichtigkeit haben diese modernen Verkehrsmittel aber im jetzigen Kriege erhalten. C. Die Verwendung der Verkehrsmittel für Ariegs^wecke. Ia. Das Eisenbahnwesen hat am meisten von allen modernen Ver- kehrsmitteln das Leben der Gegenwart und die heutige Kultur beeinflußt und umgestaltet. Eine ebenso starke Einwirkung hat es auf den Krieg ausgeübt. Ein Kampf von Millionenheeren gegeneinander, wie wir ihn jetzt erleben, ist undenkbar ohne Eisenbahnen. Die Mobilmachung voll- zieht sich um so schneller und sicherer, je dichter das Eisenbahnnetz ist; in um so kürzerer Zeit kann der einzelne Mann zur Stelle sein und um so sicherer können die Regimenter nach dem Aufmarschgebiet befördert werden, wegen des dichteren Eisenbahnnetzes sind, abgesehen von anderen Ur- sachen, die westmächte in der Schnelligkeit der Mobilmachung Rußland unbedingt überlegen. Gewaltig ist die Aufgabe, die der Eisenbahnverwaltung bei der Mobil- machung zufällt. In glänzender weise ist sie in Deutschland gelöst worden, trotzdem eine große Zahl von Beamten und Arbeitern der Eisenbahn zu der:

10. Teil 1 - S. 198

1915 - Berlin : Heymann
198 Georg Bernhard Gerichten gestattete, Zahlungsaufschübe zu gewähren, wurde vom Bundesrat unter dem 6. August eine Bekanntmachung über die Ver- längerung der Fristen aus dem Wechsel- und Scheckrecht erlassen, durch die es den Wechselgläubigern ermöglicht wurde, den Bezogenen von wechseln und Schecks eine Nachfrist von 30 Tagen zu gewähren, ohne daß sie der ihnen durch das Wechselrecht eingeräumten Vorteile verlustig gingen. Nun zeigte sich aber bald eine andere Schattenseite. Gerade dadurch, daß vielfach sowohl durch die Gesetzgebung als auch in den Zeitungen den Fabrikanten die Verpflichtung zur Kreditgewährung und den Gläubigern die Pflicht zu notwendigen Stundungen gepredigt worden war, machten sich bei manchen Schuldnern ganz sonderbare Zdeen über die Pflicht zur Zahlung von Schulden in Kriegszeiten geltend. Selbst solche Leute, die durchaus ihren Verpflichtungen nachkommen konnten, hielten es für angebracht, ihre Schulden nicht zu bezahlen, um statt dessen lieber mit ihrem vorhandenen Geld im Einblick auf etwa später sich heraus- stellende Notstände hauszuhalten. Zwar hatten von vornherein die handels- korporationen, die auf die Notwendigkeit der Kreditgewährung hinwiesen, auch gleichzeitig die Kaufleute darauf aufmerksam gemacht, daß es selbst- verständlich Ehrenpflicht dessen, der zahlen könne, sei, auch wirklich zu zahlen. Aber man fand es doch bequemer, auch ohne staatliches Moratorium sich eine Art von Privatmoratorium zu verschaffen. Es war deshalb nicht ungerechtfertigt, daß am 28. Oktober der Minister für Handel und Gewerbe wiederum die Hilfe der Handelsvertretungen, aber nunmehr nach der andern Seite, gegenüber den Schuldnern, in Anspruch nahm. Zn seinem Erlaß teilte der Minister mit, daß verschiedene an ihn gelangte Ein- gaben und mancherlei sonstige zu seiner Kenntnis gelangte Tatsachen er- kennen lassen, „daß sich nicht alle Schuldner genügend darüber klar sind, daß sie durch Säumnis in der Erfüllung ihrer Pflichten nicht nur einzelne Personen, sondern durch die Hemmungen, die auf diese weise dem Wirtschaftsleben entstehen, auch das Gemeinwohl schädigen". Zm übrigen handelte es sich bei jenen Schuldnern, die auf diese weise zu Schuldigen wurden, durch- aus nicht etwa nur um kleine Gewerbetreibende, die ihre Existenz auf dem Spiele sahen, sondern vielfach um recht große Firmen, die natürlich in dieser kritischen Situation wie alle Welt im Lande unter dem Mangel von Bargeld litten, die auf der andern Seite aber jederzeit durch Kreditinan- spruchnahme die Mittel sich beschaffen konnten, um ihre Lieferanten zu bezahlen, hauptsächlich waren es solche Firmen, die nach oft jahrzehnte- langer Tradition nicht gewöhnt waren, mindestens nicht in der Form von Wechselakzepten, Kredite in Anspruch zu nehmen, und die nun nicht ge- nügende wirtschaftliche Einsicht besaßen, um zu erkennen, daß in einer so anomalen Zeit eine jahrzehntelang hochgehaltene Tradition gering wog ge- genüber der Verpflichtung, die ihnen gegenüber der Allgemeinheit zustand. 3. Allmählich ivar es durch die Tätigkeit der Behörde77, der Reichsbank, der Handelsvertretungen und einzelner einsichtiger Kaufleute i7n Lande gelungen, die Wirtschaftstreibenden an de7r Gedanken zu gewöhnen, daß es sich auch unter dem Kriegszustände in wirtschaftlicher Beziehung leben
   bis 10 von 45 weiter»  »»
45 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 45 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 0
3 1
4 9
5 0
6 1
7 0
8 0
9 0
10 2
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 2
25 27
26 11
27 0
28 0
29 8
30 0
31 1
32 0
33 0
34 4
35 3
36 0
37 1
38 1
39 22
40 2
41 2
42 1
43 0
44 1
45 11
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 1
1 1
2 0
3 7
4 11
5 0
6 0
7 1
8 10
9 2
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 3
16 1
17 2
18 1
19 0
20 1
21 0
22 0
23 1
24 0
25 1
26 0
27 0
28 3
29 0
30 0
31 0
32 1
33 0
34 0
35 0
36 9
37 0
38 0
39 0
40 1
41 24
42 1
43 1
44 5
45 10
46 3
47 0
48 1
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 1
55 0
56 1
57 0
58 2
59 2
60 24
61 5
62 3
63 2
64 0
65 0
66 1
67 0
68 14
69 2
70 0
71 1
72 19
73 0
74 3
75 0
76 0
77 1
78 1
79 0
80 0
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 1
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 17
93 0
94 0
95 1
96 0
97 0
98 1
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 3
1 12
2 0
3 13
4 0
5 35
6 36
7 45
8 2
9 0
10 0
11 24
12 10
13 4
14 14
15 0
16 2
17 9
18 0
19 24
20 34
21 0
22 0
23 1
24 55
25 3
26 0
27 0
28 12
29 10
30 0
31 8
32 43
33 11
34 30
35 10
36 4
37 0
38 4
39 76
40 3
41 0
42 11
43 4
44 2
45 12
46 1
47 29
48 20
49 1
50 0
51 1
52 181
53 15
54 31
55 0
56 0
57 1
58 1
59 14
60 43
61 0
62 19
63 0
64 1
65 2
66 5
67 10
68 4
69 0
70 2
71 15
72 0
73 2
74 2
75 9
76 22
77 3
78 77
79 0
80 5
81 15
82 2
83 69
84 6
85 2
86 27
87 21
88 4
89 7
90 10
91 3
92 1
93 6
94 13
95 34
96 0
97 0
98 39
99 28
100 4
101 16
102 4
103 9
104 48
105 2
106 4
107 21
108 3
109 74
110 37
111 1
112 1
113 42
114 18
115 5
116 0
117 2
118 0
119 40
120 1
121 10
122 17
123 4
124 11
125 1
126 7
127 47
128 1
129 44
130 7
131 35
132 0
133 16
134 65
135 4
136 51
137 30
138 15
139 10
140 9
141 1
142 23
143 1
144 1
145 7
146 0
147 3
148 5
149 8
150 1
151 6
152 10
153 16
154 8
155 39
156 1
157 1
158 0
159 66
160 36
161 0
162 1
163 0
164 36
165 32
166 2
167 4
168 0
169 5
170 0
171 0
172 0
173 13
174 17
175 34
176 34
177 15
178 42
179 5
180 54
181 0
182 39
183 129
184 53
185 7
186 30
187 25
188 102
189 10
190 0
191 0
192 1
193 111
194 12
195 28
196 2
197 3
198 0
199 15