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1. H. 3, Teil 1 - S. 72

1911 - Ansbach : Seybold
72 Historische Grundlagen. des immunen Gebiets vor niemand Recht zu nehmen als vor dem voqt des Bischofs oder Abts. .. . Dadurch, daß das Gericht von den Beamten des Bischofs verwaltet wurde, hörte es nicht auf, königliches Gericht zu sein- aber die Folge war, daß an Orten, wo die Kirche über großen Grundbesitz verfüate 6te Gewalt des Vogts um so leichter auch über die vom Immunitätsberrn abhängigen Leute ausgedehnt werden konnte. k Ju,fer Gerichtsbarkeit besaßen die Bischöfe schon längst noch andere Herrschaftsrechte. Itht der Verleihung des Z o l l r e ch t s hatten bereits die Merowinger begonnen; von deutschen Bistümern besaß Worms den Zoll von Kaufleuten, Handwerkern und Friesen schon seit König Daaobert (d.i. um das Jahr 6z0), Trier den Zoll schon vor der mitte des 8. Jahrh. Die Karolinger fuhren darin fort, von Ludwig dem Frommen erhielt Würzburg den Zoll von den nach der Stadt kommenden fremden Händlern Dazu qesellte sich die Erteilung des münz,1) und Iharftrechts in den bischöflichen Städten und anderen Orten der Diözesen Straßburg erhielt durch Ludwig d. Fr. das Recht an einem beliebigen Orte des Bistums eine Ittüme ?u errichten )n worms kam sie durch Arnulf, in Eichstätt durch Ludwig Iv an Die Kirche In der (Erteilung solcher Rechte war Otto I. freigebiger als irgend ein König vor ihm. ... Ls ist offenbar, daß die Tendenz, das Bistum zu einer geschlossenen Herrschaft zu machen, hier wirksam war; sie wurde durch diese Verleihungen zugleich verstärkt. ... man müßte sich wundern, wenn von sel/en der Herzoge nicht der versuch gemacht worden wäre, die Bildung der bischöflichen Fürstentümer zu hemmen Als sich Herzog Heinrich (in Bayern) 9?6 gegen Otto Ii. erhob, ergriff der Episkopat wie einst im Jahre 9*6 die Partei des Kaisers Die Verbindung zwischen der Krone und dem Episkopat war zu stark, als daß es irgendwo zur Unterordnung der Bistümer unter das Stammesherzogtum gekommen wäre, man irrt wohl nicht, wenn man darin einen der Grunde erkennt, warum das letztere nicht erstarken konnte. Ls ist wieder verschwunden; an seine Stelle trat das territoriale Fürstentum.... Die Bischöfe und die Abte der großen königlichen Abteien waren die sichersten Stützen der königlichen macht und der (Einheit des Reichs. Aber der Bau Ottos hatte einen schwachen Punkt. So sehr auch die Furstenstellung des Episkopats in den Vordergrund trat, primär waren die Bischöfe doch Träger eines kirchlichen Amts und als solche Glieder einer Organisation, welche über die Grenzen des Reichs hinaus griff; sie waren dem römischen Bischof in vielen Stücken zu Gehorsam und Dienstleistung verbunden Das brachte einen Zwiespalt in ihre Stellung, der sie für die Dauer unhaltbar machte Haue! Iii, 52 ff. Daß aber dennoch die ottonifche Verfassung ein Segen für Deutschland war, dafür bieten die Zustände der unteren Schichten der Nation den wichtigsten Beleg. . . . Blickt man auf jene Flut von Schenkungen, die von Otto I. immer neue irtaffen königlichen Gutes unter die geübte Administration der Kirche schiebt und den kirchlichen Verwaltungen eine stets wachsende Fülle von (Eigentum und Arbeitskräften zuführt, so erscheint diese Übersiedelung von Freien und Unfreien unter den Schutz der Kirche als eine der wichtigsten'wirt-schaftlichen und politischen Bewegungen unserer Geschichte.. .. Durch ihr Bündnis mit dem Kaisertum wurde die deutsche Kirche in den Stand gesetzt, die Hände des Laienadels von den unteren Ständen abzuwehren; dies war *) Ls fehlte nicht feiten an geprägtem Gelde und deshalb sah sich der Käufer oft genötigt zur münze zu eilen um das (Erz in Geld zu verwandeln. ' Die münze nahm für ihre Bemühung den Schlagsatz und dieses kam nebst dem marktzolle dem Senior des Ortes zu gute, bildete einen Teil feiner (Einnahme. Langethal 23.

2. Im späten Mittelalter - S. 1

1913 - Ansbach : Seybold
Die Wablkaifer und ihre föausmacbtspolitik Dle Gewalten tm ‘Heidje um das 2ahr 1270* Die großen Herrengeschlechter der Sachsen, Franken, Schwaben waren vergangen, eine lange Reihe von starker: und dauerhaften Zttännern hatte in heißem Kampfe gerungen, die alte Idee der römischen Weltherrschaft von deutschem Boden aus lebendig zu ■machen. Allen war zum Verhängnis geworden, daß sie dem Zuge einer )dee folgten, welche nicht politisch sondern poetisch war und doch als ein Erbe aus grauer Vorzeit ihnen und ihrem Volke übermächtig Gedanken und willen beherrschte. Jetzt war das Traumbild der Deutschen verdämmert. )m Jahre *270 war die Frage, ob der Kaiser oder die £andesfiirfteri auf deutschem Boden die Herrengewalt besitzen, zum Nachteil für die Kaiserwürde entschieden. Die Heichsfürften waren in Wahrheit die Gewaltigen Deutschlands. Bereits waren sie aus absetzbaren Reichsbeamten königliche Sehensmann eti, ihre Ämter erbliche Lehen geworden und die alte Amtsgewalt, d. H. in erster Linie der Gerichts- und Heerbann, wurde von thnen im eigenen Hamen ausgeübt. Dazu hatte ihnen Kaiser Frteonch Ii. auch noch die nutzbaren Hoheitsrechte ausgeliefert, tdelche dtejkrone bis dahin in den Territorien noch in Anspruch nahm, tvte das Zoll- und Münzregal, die Bergwerksgesetzgebung, das Be-fejttgungsrecht, die Befugnis einer Landesgesetzgebung. Dem Kontjje aber verblieb in den Ländern außer der Belehnung des Inhabers, die er ohne gewichtigen Grund nicht versagen konnte uni> durste, nur die oberste Gerichtsbarkeit1). Unter den geistlichen Mitgliedern der Reichsarifto-m * e treffen sechs Erzbischöfe oder Metropoliten; es sind Jtamz, Köln, Trier, Salzburg, Magdeburg, Bremen; ferner etwa *) Freytag Ii, 75. Hilft, weltg. Ii, 363. Falk, Geschichtsunterricht. Heft 4. ,

3. Im späten Mittelalter - S. 95

1913 - Ansbach : Seybold
Gegen den Bischof von Straßburg. 95 Gegen d i e Grundherrn. Entsprechend der großen Bedeutung der Grundherrschast im Mittelalter, standen die meisten deutschen Gemeinden unter einer wahren Gemeindeherrschaft und so auch die Stadlgemeinden. (Ein Grundherr wirkte bei der Aufnahme in den Gemeindeverband, bei der (Einsetzung der (Semeindebeamten, des Gemeindevorstehers, Gemeindehirten, Feld-, Waldhüters mit, ernannte sie auch wohl nach eigenem (Ermessen, hatte größeren Anteil an der Allmende als die einfachen Gemeindeglieder, zog diese zu Frondiensten heran und übte ähnliche Hechte mehr. Dagegen wenden sich nun die Bürgerschaften. )m Stadtgebiet suchen sie sich zu den alleinigen sperren zu machen1). Besonders heftig tobten diese Freiheitskämpfe in Köln, Straßburg und Edorms2). Der Bischof von Straßburg befand sich im Besitz aller der Rechte, welche man als die Grafschaft oder die hohe Vogtei zu bezeichnen pflegt. Nächstdern erscheint der Bischof als mächtiger Dienst- und Grundherr, der über ein zahlreiches Hofgesinde, die Ministerialen der Kirche und viele gemeine Unfreie gebietet; ja die sämtlichen Bürger der Stadt befinden sich in einer Art von Dienstbarfeit zu ihm. Vierundzwanzig Boten aus der Genossenschaft der Kaufleute müssen seine Botschaften im Kreise des ganzen Bistums ausrichten. Zwölf Kürschner sollen auf Kosten des Bischofs so viele pelze anfertigen, als derselbe nötig hat. Den Schmieden liegt es ob, beim Zug des Bischofs zur Heerfahrt des Kaisers oder an den kaiserlichen Hof eine gewisse Anzahl von Hufeisen, den Sattlern in denselben Fällen eine bestimmte Zahl von Saumsätteln zu liefern. Die Schwertfeger müssen die Schwerter und Helme der Hofbeamten putzen, die Weinwirte jeden Montag, wenn der Bischof es begehrt, den Abort und die Vorratskammer reinigen, Müller und Fischer auf dem Rhein fahren, wozu der Zöllner die Schiffe stellt usw. Unter den bischöflichen Beamten war der bedeutendste der Vogt, welcher die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt wie in der übrigen Herrschaft des Bischofs ausübte. Die weiteren Ämter des Schultheißen, des Burggrafen, des Zöllners und des Münzmeisters wurden ebenfalls vom Bischof besetzt3). Nach vielen Plänkeleien kam's am 8. März \262 zu der entscheidenden Schlacht von ©ber-Hausbercjen. Die Straßburger waren nämlich unter der Führung ihrer Steinmetz-Zunft gegen den festen Turm von Mundolsheim ausgezogen, welcher die Straße nach Hagenau und Zabern beherrschte und von ihren Feinde n besetzt war. Der Bischof Walther, scharf um sich spähend, glaubte, während dieser Zeit einen Handstreich auf die Stadt wagen zu können; von Dorf zu Dorf läuteten die Sturmglocken, um seine Vasallen aufzubieten; mit ihnen stand der Bischof bereits bei Dachstein; doch stellte sich noch zu rechter Zeit Herr Reinbold Sieben» Below 85. 2) Dreyer Ii, 45. 3) Chr. Meyer 4*3,

4. Im späten Mittelalter - S. 162

1913 - Ansbach : Seybold
\62 Der Kaufmann. Die Stadt Venebig freilich verfolgte bamit auch burchaus hanbelspolitifche Zwecke. Denn hier mußte jeher deutsche Kaufmann absteigen1); die Gonbelführer waren angewiesen, die deutschen Ankömmlinge nur hier abzusetzen. Als sich im J[5. Iahrhunbert bet beutsch-venetianische Z?anbel zu seiner höchsten Blüte ausgebilbet Hatte, würden die Räume allgemach zu eng für den großen Znbrang der L^erbergsgäfte, aber erst zu Anfang des folgenben )ahrhunberts ging man baran, das Gebäube in ent-sprechenber Weise zu vergrößern, so daß nunmehr statt der frühere?: 56, 80 Zimmer verfügbar würden. Die Hausorbnung würde durch einen Hausmeister ausrecht erhalten, an den der Mietzins für die abgelassenen Zimmer entrichtet würde, der dann in die Staatskasse floß. Für Verköstigung durften die Deutschen nach eigenem Gutbünken sorgen, doch war im Fonbaco von der Regierung eine Weinstube eingerichtet, welche nur von den deutschen Kaufleuten besucht werben bürste. Die Aussicht über das ganze Gebäube und die Vorgänge in bemfelben führten brei Disbomini, die ausschließlich dem Stanbe der Nobili entnommen würden und benen der Hausmeister, bet Wittschaftspächter, die packet, wäget, Auftroneure und Senfale des Kaufhaufes untergeorbnet waten2). Nut an Penetianer bürste bet Deutsche verkaufen und nur von ihnen kaufen3). Um Ausschreitungen zu vermeibert, würden die deutschen Kaufleute bei ihren Geschäftsgängen von dem ihnen zugewiesenen Sensal begleitet, bet auch die Verpackung bet eingekauften waten behufs Verzollung berfeiben überwachen mußte4). Ls sollte ferner der Deutsche nur beutsche waren verkaufen, bamit bet venetianifche f^anbel nicht geschäbigt werbe. Verkaufte beispielsweise der Deutsche fianbtifche Tücher in Venebig, so hatte et den venetianifchen Kaufleuten, die den -E?anbel mit Flanbent betrieben, eine Entschäbigung zu zahlen. Grundsätzlich und tatsächlich würde der beutsche Kaufmann vom Meere ausgeschlossen; wieberholt haben beutsche Kaufleute barübet geklagt, daß es ihnen nicht einmal möglich fei, in den Hafen zu gelangen, ein venetianifches Schiff zu besteigen; ganz unbenkbar märe es gewesen, daß etwa ein beutfches Schiff von bort ausgelaufen und bort eingelaufen fei. Venebig war eben burchaus kein Freihafen, nur die Hechte sollte der Frembe bort genießen, die dem f^anbel bet Stadt den größten Vorteil brachten5). Aus bet Lagunenstabt holten die Deutschen die begehrten waren bet Levante wie auch die Erzeugnisse des venetianifchen Gewetbefleißes selbst, Glas und feine Seibenzeuge6), namentlich J) Langenbeck 55. Lhr. Meyer 80. Langenbeck 55. *) <£f?r. Itteyer 8j. 6) Langenbeck 55. 56. ®) Steinhaufen 36.
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