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1. Heimatgeschichte der Rheinprovinz - S. 81

1915 - Bonn : Hanstein
81 und Cöln, die Abteien Prüm, Cornelimünster, Malmedy, Siegburg, Werden, Essen, Elten, die Grafschaften Saarbrücken, Sponheim, Veldenz, die Wildgrafschaft, die Grafschaften Nassau, Wied, Sayn, Neuenahr, Lützelburg — in seinem kleinen östlichen Teile — Mörs, die Herzogtümer Jülich, Berg, Cleve, Geldern (Obergeldern), die Herrschaften Schleiden, Heinsberg, Homburg, die freien Reichsstädte Aachen, Düren, Cöln, Boppard und Wetzlar und andere kleinere Territorien. * * * Wenn wir von der Blütezeit des Mittelalters reden, dann denken wir vornehmlich an die Zeit der Hohenstaufen. Wohl zu keiner Zeit der deutschen Geschichte sind die Rheinland® so sehr der Brennpunkt der Kultur unseres Vaterlandes gewesen, als eben zu dieser Zeit. Die reichsunmittelbaren Besitztümer, die unter der Hoheit geistlicher und weltlicher Fürsten sich befanden, führten die zusammenfassende Bezeichnung Territorium. Die zu dem Territorium gehörigen Gebiete waren regelmäßig bestelltes Land (Ackerland, Wiesen, Weinberge, Gärten), Wälder, Gewässer, Mühlen, Häuser, Höfe u. a. Diese Gebiete und die daran haftenden Gerechtsame (Jagd, Fischerei u. a.) vergaben die Fürsten zu Erbpacht an ritterbürtige Personen öder Bauern als Lehen im eigentlichen Sinne und Bauernlehen. Beide wurden als feodum oder beneficium bezeichnet. Während die Ritterlehen meist abgabenfrei waren, da für sie Kriegsdienste und Ritterdienste geleistet werden mußten, lasteten auf den Bauernlehen Zinsen und Zehnten, die meist in Naturalien abgeliefert wurden. Oft jedoch waren die Lehen auch Entschädigungen für bestimmte Ämter. Einzelne Teile des Territoriums wurden auch unmittelbar vom Fürsten selbst durch dessen Dienstleute bewirtschaftet. So umfaßten die Territorien Ritterlehen, Bauernlehen und Gebiete mit Eigenwirtschaft. Innerhalb der Territorien gab es auch sogenannte Allodien = freies Eigentum. In Patrizier und Kleinbürger gruppierten sich zur Staufenzeit die Bewohner der Städte, in Ritter, Herren und leibeigene Bauern die der Burgen und des Landes. Während in den Städten Kämpfe der Zünfte, in denen das Bürgertum erstarkte, mit den Patriziern schließlich eine Gleichheit herbeiführten, blieb auf dem Lande das Verhältnis Kreuzberg. Geschichtsbilder aus dem Rheinlande. 6

2. Heimatgeschichte der Rheinprovinz - S. 75

1915 - Bonn : Hanstein
75 einziehen. Auf Veranlassung des Herzogs von Jülich und Geldern weigerte sich die Stadt, ihm die Tore zu öffnen. Ruprecht mußte abziehen; er zog nach Cöln, und Erzbischof Friedrich setzte ihm hier am Dreikönigentage (1401) die Krone auf. Mit Wilhelms Iii. Bruder Reinhold, der den „Reichswald“ an Adolf von Cleve für 16 667 Dukaten verpfändete, starb 1423 der Mannesstamm der Herzoge aus, und Jülich fiel an den Herzog Adolf von Berg, den Kaiser Sigismund 1425 mit dem Herzogtum belehnte. Geldern mußte er an Arnold von Egmont abtreten. Das Herzogtum Berg auf der rechten Rheinseite ging aus dem Auel-, Deutz-, Keldach- und Ruhrgau hervor. Dieses Gebiet scheint der Regel nach ursprünglich von den rheinischen Pfalzgrafen zu Aachen verwaltet worden zu sein. Sie hatten die oberste Gerichtsbarkeit über die Reichs- und Krongüter und ließen sich bei den Gaugerichten im Verhinderungsfälle durch reiche Grundherren vertreten. Die Reichsgüter gingen später meist durch Schenkung in den Besitz des Erzstiftes Cöln, der Abteien Siegburg, Deutz, Werden und Essen über und wurden so der Gerichtsbarkeit der Grafen entzogen. Neben diesem Kirchenbesitz entstanden auch eine Anzahl kleiner Herrschaften, deren Besitzer bei der Zersplitterung der ursprünglichen Gaugrafschaften selbständig wurden und teilweise selbst den Grafentitel annähmen. So sehen wir am Ende des 11. Jahrhunderts in Deutschland eine Anzahl neuer Grafengeschlechter auftauchen. Zu Anfang des 12. Jahrhunderts, als die Zersplitterung des rechtsrheinischen Landes den Höhepunkt erreichte, begegnen wir hier zuerst den Grafen von Berg. Ob sie aus dem Westfalengau oder aus dem ripuarischen Franken stammen, steht nicht fest. Jedenfalls besaßen sie auf der rechten Rheinseite schon früh reiche Besitzungen, die ihre Macht begründeten; denn wir finden die Edlen von Berg schon bald als Vögte (Schutzherren) der Abteien Siegburg, Deutz und Werden. Als ersten in der Reihe des Grafengeschlechtes von Berg nennt die Geschichte Hermann von Berg, der 1003 bereits Schirmvogt der Abtei Deutz war und, wie es scheint, dasselbe Amt auch bei der Abtei Werden bekleidete. Die Grafen von Berg besaßen schon bald die Bannrechte in den drei großen Königswäldern (Königsforst, Miselohe und Angerwald), sie erwarben ehedem pfalzgräfliche Besitzungen

3. Geschichtsbilder aus dem Rheinlande - S. 47

1904 - Bonn : Hanstein
47 Jülich. Wilhelm Ix. von Jülich war so mächtig, daß er (1381 —1388) mit der Herzogin von Brabant und dem Könige Karl Vi. von Frankreich Krieg führen konnte. Mit seinem Bruder Reinhold, der den „Reichswaldan Adolf von Cleve verpfändete (für 16667 Dukaten), starb 1423 der Mannesstamm der Herzöge aus, und Jülich fiel an den Herzog Adolf von Berg, den Kaiser Sigismund 1425 mit dem Herzogtum belehnte. Geldern mußte er an Arnold von Egmont abtreten. Das Herzogtum Berg auf der rechten Rheinseite ging aus dem Auel-, Deutz-, Keldach- und Ruhrgau hervor; dieses Gebiet scheint der Regel nach ursprünglich von dem rheinischen Pfalzgrafen zu Aachen verwaltet worden zu sein. Diese hatten die oberste Gerichtsbarkeit über die Reichs- und Krongüter und ließen sich bei den Gaugerichten im Verhinderungsfälle durch reiche Grundherren der Hundertschaften (Honschaften) vertreten. Die Reichsgüter gingen später meist durch Schenkung in den Besitz des Erzstiftes Köln, der Abteien Siegburg, Deutz, Werden und Essen über und wurden so reichsunmittelbar und der Gerichtsbarkeit der Grafen entzogen. Neben diesem Kirchenbesitz entstanden auch eine Anzahl kleiner Herrschaften, deren Besitzer bei der Zersplitterung der ursprünglichen Gaugrafschaften selbständig wurden und teilweise selbst den Grafentitel annahmen. So sehen wir am Ende des 11. Jahrhunderts in Deutschland eine Anzahl neuer Grafengeschlechter auftauchen. Zu Anfang des 12. Jahrhunderts, als die Zersplitterung des rechtsrheinischen Landes den Höhepunkt erreichte, begegnen wir hier zuerst den Grafen von Berg. Ob sie aus dem Westfalengau oder aus dem ribu-arischen Franken stammen, steht nicht fest. Jedenfalls besaßen sie auf der rechten Rheinseite schon früh reiche Besitzungen, die ihre Macht begründeten; denn wir finden die Grafen von Berg schon bald als Vögte (Schutzherren) der kirchlichen Besitzungen des Erzstiftes Köln und der Abteien Siegburg, Deutz und Werden. Als ersten in der Reihe des Grafengeschlechtes von Berg nennt die Geschichte Hermann von Berg (967—1000.) Zu Vögten der geistlichen Besitzungen wurden nur die mächtigsten Nachbargrafen gewählt. Die umwohnenden alten, aber schwächeren Grafengeschlechter wurden nun leicht zu Lehnsmannen herabgedrückt. Zahlreiche Güter erwarben die Grafen auch durch Heirat und

4. Geschichtsbilder aus dem Rheinlande - S. 46

1904 - Bonn : Hanstein
selbe auch in Köln ihre Schrecken. Am Abende vor Bartholomäus kam in Köln über die Judengasse Brand, Totschlag und Plünderung; Rat und Erzbischof waren unfähig, der aufgeregten Menge mit Erfolg Einhalt zu gebieten. Anfangs waren die Mitglieder des Rates nur Patrizier; die durch die Zünfte steigende Macht der übrigen Bürger aber strebte bald nach der Herrschaft., und dieses Streben führte im 14. Jahrhundert zu zahlreichen Bürgerkriegen. Im Jahre 1370 stürzten die Zünfte, an deren Spitze die Weber (Weberkrieg) marschierten, die patrizische Herrschaft. Wenn die Geschlechter aber auch im folgenden Jahre ihre Macht wiedergewannen, so sollte dieselbe doch nicht lange dauern. Mannigfache Streitigkeiten innerhalb der Geschlechter begünstigten im Jahre 139b eine unblutige Revolution der Gemeinde, die der patrizischen Herrschaft ein Ende machte. Der Verbundbrief dieses Jahres bildete die Grundlage der neuen Verfassung der Stadt von Bürgern ohne Standesunterschied. Als eine Schöpfung rheinischen Bürgersinnes gilt die im Jahre 1388 gegründete Kölner Universität, die mit den früheren berühmten Schulen der Kölner Klöster und Stifte in keinem Zusammenhang steht. Alle Zweige des Wissens wurden hier gleichmäßig gepflegt. Hervorragende wissenschaftliche Bestrebungen sicherten ihr in der Folgezeit den verdienten Weltruf. Köln zeigt sich im Mittelalter als der Typus einer echten deutschen freien Reichsstadt. Als ersten Grafen von Jülich nennt die Geschichte Gerhard (912). Sein Land im alten Gülcher-Gau war sehr klein und bildete sich aus der Herrschaft und Burg Hengebach, dem Stammhause der Jülicher Grafen. Erst im 12. Jahrhundert wurde die Grafenwürde erblich. Kaiser Friedrich Ii. verlieh 1229 (?) Wilhelm V. die Vogrei in der Stadt Aachen; dieser geriet deshalb mit dem Erzbischöfe von Köln in Streit, und Wilhelm wurde mit einem seiner Söhne 1277 bei einem Aufruhr in Aachen erschlagen. Als Herrn der Grafschaft Jülich finden wir nun Erzbischof Siegfried von Westerburg von Köln. Nach der Schlacht bei Worringen aber mußte er die Grafschaft an Wilhelms Söhne Gebhard und Walram abtreten. Kaiser Ludwig der Bayer erhob 1337 Wilhelm Iii. zum Markgrafen, und Kaiser Karl Iv. verlieh ihm 1348 (?) den Herzogstitel. Nachdem Herzog Reinald von Geldern 1372 gestorben war, fiel dieses Land an
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