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übergiebt zuletzt dem Ersten der Geschwornen sämmtliche
Akten und diejenigen Fragen, welche die Geschwornen
mit Ja oder Nein zu beantworten haben. Diese begeben
sich nun in ein besonderes Berathun^szimmer, und der
Angeklagte wird in seinen Kerker zurückgeführt. Die Ge-
schwornen überlegen nun, ob sie von der Schuld oder
Unschuld des Angeklagten überzeugt sind, u. wie sie die
ihnen gestellten Fragen beantworten wollen. Nach ge-
pflogener Untersuchung stimmen dieselben über jede einzel-
ne Frage einzeln ab. Die Mehrzahl entscheidet; 6 für
und 6 gegen, sprechen frei. Ueber den Ausgang wird
ein Protokoll aufgenommen, welches der Erste der Ge-
schworenen unterschreibt. Hierauf begeben sich die Ge-
schwornen in den Sitzungssaal zurück; die Richter neh-
men ihre Sitze wieder ein, und der Erste der Geschwor-
nen verkündigt mit Aufhebung der Rechten den Ausspruch
der Geschworenen. Im Falle nur 7 Geschworner:
„Sauldig" ausgesprochen haben, ziehen sich die Richter
zurück, und nun stimmen diese einzeln mit. Die Mehr-
zahl entscheidet. Inzwischen wird der Angeklagte zurück-
gebracht, die Richter treten wieder ein, und nun ver-
kündigt der Präsident dem Angeklagten den Ausspruch:
„Schuldig," oder „Nicht-Schuldig." Im letzten: Falle
wird derselbe augenblicklich in Freiheit gesetzt. Im cr-
stern Falle aber schlagt der Präsident das Gesetzbuch
auf, und verhängt über den Angeklagten die festgesetzte
Strafe. In diesem Augenblicke ziehen die denselben be-
wachenden Soldaten das Schwert. Der Präsident rich-
tet nun in der Regel noch einige Worte an den Ange-
klagten, oder auch an das versammelte Publikum, der
Angeklagte oder dessen Vertheidiger tragen noch ihre
Bitten vor, und — die Sitzung ist zu Ende. Das ganze
macht aufdas versammeltepublikum in der Regel einen sehr
großen, unvergeßlichen Eindruck; der Mcnschenbeobachter
hat Gelegenheit zu den fruchtbarsten psychologischen Be-
merkungen, und auch der Stumpfsinuigste nimmt den
Eindruck des Respektes vor Obrigkeit und Gesetz, vor
Recht und Gerechtigkeit mit von dannen. Das schöne
Recht der Ermäßigung der Strafe, oder der gänzlichen
Begnadigung ruht in den Handen des Monarchen.
In einigen Theilen der preußischen Rheinprovinzen,
z. B. in dem, auf der rechten Rheinseite liegenden Theile
des ehemaligen Regierungsbezirkes Kleve sind die preu-
ßischen Gesetze wieder eingeführt worden. Der Kreis
Wetzlar hat auch eine eigene Justizvcrfassung. Handels-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
streitigkeitcn werden von den in den größeren Städten
errichteten Handelsgerichten geschlichtet.
Die Abgaben, welche die Bewohner der preußischen
Rheinprovinzcn zu entrichten haben, bestehen theils in
Steuern, die in die Staatskasse fließen, theils in Abga-
den zur Erhaltung der Gemeinde-Angelegenheiten. Letz-
tere sollen gesetzlich nicht mehr als 25 p. c. jener betra-
gen. Die Abgaben an den Staat zerfallen in direkte
und indirekte. Die direkten werden unter den Namen
der Grundsteuer, der Patent- oder Gewerbesteuer und
der Klassensteuer, an deren Stelle in geschlossenen Städ-
ten die Mahl-'und Sllflachtsteuer besteht, erhoben. Die
indirekten bestehen unter den Namen der Zoll- und Ver-
brauchssteuer von ausländischen Waaren, der Gctränke-
stcuer, des Salzmonopols und des Stempelpapiers. Im
Durchschnitt mag jeder Kopf in den preußischem Rhein-
provinzen jährlich etwa 5 Rthlr. bezahlen müssen. Diese
Steuern fließen in die Staatskassen, ans welchen die
Civil - und Militarbeamten besoldet werden. Die Civil-
beamten sind entweder Staats- oder Gemeindebeamten.
Letztere werden nicht aus Staatskassen, sondern aus der
Kasse ihrer Gemeinde besoldet.
Das Militär besteht aus dem stehenden Heere und
der Landwehr. Von dem stehenden Heere befindet sich
in den preußischen Rheinprovinzen das 8te Armeekorps
und ein Theil des 7ten mit mehreren Compagnien Ar-
tillerie. Die rheinische Landwehr ist in das erste und
zweite Aufgebot und jedes in Regimenter und Bataillone
eingetheilt. Das rheinische General-Commaudo hat in
Koblenz seinen Sitz. In den rheinischen Festungen lie-
gen Garnisonen, an deren Spitze ein (Festungs-) Com-
mandant steht. Die Festungen der preußischen Rhein-
provinzen sind: Saarlouis, Koblenz, Ehrcnbrcitstein,
Köln mit Deutz, Jülich und Wesel.
§ 27.
Die bedeutendsten Oerter, vorzüglichsten Merkwür-
digkeiten und Hauptstraßen.
Oben wurden schon mit den Kreisen die bedeutendsten Oerter,
welche in denselben liegen, angegeben. Es war dieses nothwendig,
um manches Nachfolgende verständlich zu machen. Jetzt wollen
wir die merkwürdigsten Oerter noch einmal aufführen, mit Angabe
derjenigen Merkmale und Beschaffenheiten, durch welche sie unsere
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T36: [Rhein Mosel Lahn Mainz Stadt Bingen Taunus Bonn Main Ufer], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier]]