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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 102

1909 - Leipzig : Hirt
102 V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. sich mannhaft. Der Krieg wurde zugleich in Armenien und Bulgarien geführt. Als die Russen Plewna in Bulgarien genommen und deu Durchzug ' durch den Schipkapaß des Balkangebirges erzwungen hatten, stand ihnen der Weg nach Konstantinopel offen. Nun mischten sich die Engländer ein. Sie erschienen mit einer starken Flotte an den Dardanellen und erklärten, sobald ein russisches Kreuz auf der Hagia Sophia erscheine, würden sie auf die Russen schießen. Auch Österreich erhob Einspruch. Dadurch kam ein vorläufiger Friede zu San Stefano (südlich von Konstantinopel am Marmara-Meer) zustande; aber die Entscheidung wurde einem Kongreß der europäischen Großmächte vorbehalten. In Berlin trat er zusammen. Fürst Bismarck führte den Vorsitz. Rumänien und Bulgarien wurden als unabhängige Staaten zwischen Rußland und die Türkei gestellt. Bulgarien blieb der Türkei vorläufig tributpflichtig. ,Das armenische Erserum, das die Russen erobert hatten, wurde den Türken zurückgegeben, dagegen verblieb Kars im Kaukasus den Russen, die daraus eine starke Festung schufen. Montenegro und Serbien wurden ebenfalls unabhängig von der Türkei. Bosnien und die Herzegowina wurden österreichischer Verwaltung übergeben, Thessalien und Epirus an das Königreich Griechenland abgetreten. Der Türkei verblieben in Europa nur noch die Provinzen Albanien, Rnmelien und Mazedonien, das Stammland Alexanders des Großen. England ließ sich die Insel Cypern gegen eine Geldentschädigung von der Türkei abtreten und versprach dafür Schutz gegen etwaige russische Eroberungsversuche. Die Fürsten von Rumänien, Serbien und Bulgarien haben später den Königstitel angenommen, Ostrumelien steht unter bulgarischer Verwaltung, , Bosnien und die Herzegowina hat Österreich seinem Staatsgebiete vollständig einverleibt (1908). Der Berliner Kongreß hatte verhindert, daß Rußland Länderzuwachs auf der Balkanhalbinsel erhielt. Die russische Mißstimmung richtete sich gegen den Vorsitzenden des Kongresses, obschon das Deutsche Reich von der türkischen Beute weder etwas beansprucht noch erhalten, sondern als neutrale Macht die Gegensätze nur auszugleichen gesucht hatte. Der russische Zar zog sich vom Dreikaiserbund zurück; darauf schloß das Deutsche Reich mit Österreich und Italien den Dreibund. Bismarck hat es trotzdem verstanden, auch das Verhältnis zu Rußland wieder freundlicher zu gestalten und 1884 den sogenannten Rückversicherungsvertrag auf sechs Jahre zu schließen. Die Vereinbarung lautete dahin, daß Rußland neutral bleiben solle, wenn das Deutsche Reich von Frankreich angegriffen werde, dafür würde das Deutsche Reich bei einem Angriff Österreichs auf Rußland nicht eingreifen. Nach Ablauf der sechs Jahre wurde der Vertrag nicht erneuert; Rußland näherte sich der Französischen Republik, mit der am Schluß des Jahrhunderts ein festes Bündnis zustande kam, das der Zweibund genannt wird.

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 121

1909 - Leipzig : Hirt
3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 121 Der Umfang der Staatsverwaltung läßt sich erkennen aus der Benennung der neun Ministerien: 1. Ministerium des Innern, 2. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, 3. Kriegsministerivm, 4. Finanzministerium, 5. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 6. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, 7. Justizministerium, 8. Ministerium für Handel und Gewerbe, 9. Ministerium der öffentlichen Arbeiten (wie Eisenbahn- und Bauwesen). Der erste Beamte nach dem Minister ist der Unterstaatssekretär. Die Ministerien zerfallen in mehrere Abteilungen, deren Geschäfte ein Ministerialdirektor leitet. Manchmal bezeichnet schon der Name die Amtszweige, wie Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten zerfällt in drei Unterabteilungen: für Hochschulen, für Höhere Schulen, für Volksschulen. Unabhängig von den Verwaltungsbehörden ist das Gerichtswesen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. In einem Kreise sind ein oder mehrere Amtsgerichte, durchschnittlich kommt auf einen Regierungsbezirk ein Landgericht und auf eine Provinz ein Oberlandesgericht. Die Rheinprovinz hat wegen ihrer großen Einwohnerzahl zwei Oberlandesgerichte, eins in Cöln und eins in Düsseldorf. Höchstes Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig. Die Zugehörigkeit Preußens zu einem großem Staatsganzen, dem Deutschen Reiche, seine Rechte und Pflichten darin, ist in dem Abschnitt über die Reichsverfassung zum Ausdruck gekommen. (S. 98 f.) Die Kosten der Gemeinde-, Staats- und Reichsverwaltung werden durch Steuern aufgebracht. Den Stadt- und Landgemeinden sind hauptsächlich die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, dem Staat die direkten Einkommensteuern, dem Reich die indirekten Steuern überwiesen. Manche Gemeinde erzielt Einnahmen ans Gas- oder Elektrizitätswerken, Wasserleitungen, Straßenbahnen; der Staat aus den eignen Bergwerken in Oberschlesien und im Saargebiet, aus Domänen und Forsten, aus dem Eisenbahnbetrieb, das Reich aus der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnverwaltung in Elsaß-Lothringen. Den Rest decken die Matrikulorbeiträge der Einzelstaaten. Werden größere Anlagen ausgeführt, die aus den Steuern eines Jahres nicht gedeckt werden können, z. B. Bau eines Krankenhauses, einer Eisenbahn, eines Kanals, so wird eine Anleihe gemacht, die nach Ablauf eines großem Zeitraums durch erhöhte Zinszahlung zurückgezahlt wird. Solche Anleihen werden in der Reget nur gestattet, wenn es sich um Anlagen handelt, die auch der Nachwelt zugute kommen. Gemeinden, Staat und Reich können Anleihen machen; gleichzeitig muß aber festgesetzt werden, auf wieviel Jahre sich die Zurückzahlung erstreckt.

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 1

1909 - Leipzig : Hirt
Städtewesen. 1 isä 1- Das innere Weißturmtor zu Straßburg im Elsaß, von außen gesehen. Das teilweise noch aus dem 16. Jahrhundert stammende Stadttor zeigt einen hohen gotischen Durchfahrtsbogen, darüber eine Schießscharte, die ein für den Wächter bestimmter Erker überragt. Das Tor war durch Mauern und jetzt als Spazierwege dienende Gänge mit anderen, weiter außerhalb gelegenen Toren verbunden. Bis in das 19. Jahrhundert wurden die Tore jeden Abend geschlossen und morgens bei Tagesanbruch wieder geöffnet. Beide Zeitpunkte wurden durch das Läuten der Hauptkirchenglocken bekannt gemacht. An jedem Tor befanden sich ein Wächter und meist auch einige Söldner, die auf unnützes Gesindel und Zigeuner zu achten hatten. Alle fremden Personen wurden angehalten und nach Namen, Zweck und Ziel ihrer Reise befragt. Waren prüfte man genau wegen etwa darauf lastender Abgaben. — Der Stadtzoll auf Fleisch, Wein, Bier und andere Waren hat sich in manchen Orten bis auf unsere Tage erhalten. Geschichtsanhang Iv. 1

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 2

1909 - Leipzig : Hirt
2. Plan von Leipzig im Jahre 1665. (Nach einem Stich von I. Stengel.) Klar veranschaulicht das Bild, wie die Städte in früherer Zeit durch Mauer, Wallgraben und Vorwerke eingeschnürt und so am Wachstum behindert waren. Als sie im 18. Jahrhundert für die vermehrte Einwohnerzahl zu eng wurden, schleifte man in den meisten Städten die alten Festungsmauern und Wälle, die leinen Zweck mehr hatten, warf die Gräben zu und gewann dadurch Platz für Promenaden und neue Straßen. So begann in Leipzig die Niederlegung der Festungswerke im Jahre 1784, und die Stadt dehnte sich zunächst in der Richtung der von ihr ausgehenden Handelswege aus. Jetzt sind in den meisten deutschen Großstädten, wie auch in Leipzig, drei Bestandteile zu unterscheiden: die alte, innere Stadt, die Vorstädte und die einverleibten Vororte. Während das Innere vielfach unregelmäßig und altertümlich ist, hat für die Anlage der neuen Stadtteile meist das Schachbrett als Muster gedient. to Städtewesen.

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 21

1909 - Leipzig : Hirt
6. Der Reichsdeputationshauptschluß. 21 Krieges durch englische Seetruppen besetzt worden waren. Damit war auch der zweite Koalitionskrieg zugunsten Frankreichs entschieden. Der Friede zu Amiens hatte zur Folge, daß Bonaparte durch Senatsbeschluß und Volksabstimmung zum Konsul aus Lebenszeit ernannt wurde. 6. Der Reichsdeputationshauptschlutz. In den Friedensschlüssen zu Campo Formio und Luneville war bestimmt worden, daß die Fürsten des linken Rheinufers sür ihre Abtretungen an Frankreich entschädigt werden sollten. Der Kongreß zu Rastatt in Baden brachte kein Ergebnis. Die Ermordung zweier französischer Gesandten führte die Auslösung herbei. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wer die Täter und wer die Anstifter dieses Frevels gegen das Völkerrecht gewesen sind. Nach dem Frieden zu Luneville wurden die Verhandlungen in Regensburg durch eine Reichsdeputation festgesetzt. Der Wille Bonapartes war auch hier ausschlaggebend. Als Entschädigungen wurden die Länder der geistlichen Fürsten und die Reichsstädte verwandt. Nur der Erzbischof Dalberg von Mainz behielt ein Fürstentum im Gebiet der Städte Regensburg, Aschaffenburg und Wetzlar und den Titel Kur- und Erzkanzler; Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main und Nürnberg behielten ihren Charakter als Freie Reichsstädte. Preußen bekam die Bistümer Paderborn und Hildesheim, einen Teil des Bistums Münster, Erfurt, das Eichsfeld, mehrere Freie Städte und Abteien. Österreich erhielt die Bistümer Brixen und Trient in Tirol. Die Entschädigungen der übrigen Staaten können übergangen werden.

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 29

1909 - Leipzig : Hirt
5. Napoleon auf der Höhe der Macht. 29 Als Österreich im Jahre 1809 den Krieg gegen Napoleon begann, rückte er eigenmächtig mit seinem Regiment aus Berlin, eröffnete den Offizieren unterwegs seinen Plan, zu den Österreichern zu stoßen, jedoch so, daß diese glaubten, er handle im Auftrage des Königs. Der König verurteilte dagegen sein eigenmächtiges Vorgehen, der Zuzug aus Norddeutschland, aus den er gehofft hatte, blieb aus; dazu kam die Nachricht von der Niederlage der Österreicher bei Wagram, wodurch sein Unternehmen vereitelt wurde. Er schlug sich mit seiner Schar bis Stralsund durch und hoffte, von dort sich nach England retten zu können. Dies gelang nicht. Stralsund war von Dänen und Holländern, Napoleons Verbündeten, besetzt. Gegen deren Übermacht nahm er den Kamps auf und fiel mit den meisten seiner Truppen. Elf überlebende Offiziere wurden nach Wesel gebracht und dort auf Napoleons Befehl erschossen; der Rest der Truppen wurde zu französischen Galeerensklaven gemacht. Herzog Wilhelm von Braunschweig, der Sohn des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, zog gleichfalls mit einer tapfern Schar schwarzer Husaren, der sogenannten Schwarzen Schar, den Österreichern zu Hilfe und schlug sich nach deren Niederlage mit unglaublicher Kühnheit durch feindliche Länder und Heere bis zur Nordsee durch, wo er sich mit seinen Gefährten nach England einschiffte, um dort günstigere Zeiten abzuwarten. Zu Beginn der Freiheitskriege kehrte er zurück, stellte den Verbündeten ein ansehnliches Heer und starb im Jahre 1815 den Heldentods 5. Napoleon auf der Köhe der Macht. Nach der Niederwerfung Österreichs stand Napoleon aus der Höhe seiner Macht. Frankreich hat nie einen größern Länderbesitz gehabt. Das Kaiserreich ging bis an den Rhein; Belgien, Holland, die Jllyrischen Provinzen gehörten dazu; es beherrschte nach der Einverleibung von Oldenburg, Nordhannover, Bremen und Hamburg die ganze Nordsee, hatte durch Lübeck Zugang zur Ostsee; Ober- und Mittelitalien einschließlich des Kirchenstaates bildeten ein abhängiges Vasallenkönigreich; abhängig waren ferner die Königreiche Neapel und Westfalen, das Großherzogtum Warschau, die Schweiz, sämtliche deutsche Fürsten als Rhein-bundsürsten mit Ausnahme von Preußen und Österreich. Diese hatten ihre Großmachtstellung eingebüßt. Um den Besitz Spaniens wurde noch gekämpft. Mit Rußland bestand ein Schutz- und Trutzbündnis. Die Kontinentalsperre brachte England bedeutende Nachteile. Aber das Insel-reich war noch unbezwungen und hatte seinen Vorrang zur See behauptet. Die innere Verwaltung Frankreichs war streng geregelt. Napoleon hatte ein scharfes Auge für die Auswahl seiner Beamten und Generale. Ein bürgerliches Gesetzbuch, der Code Napoleon, hatte der Rechtsunsicherheit ein Ende gemacht. Die bezwungenen Völker trugen die Kosten seiner Kriege. In der Baukunst wich der Zopfstil, der das Zeitalter Ludwigs X'v I.

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 70

1909 - Leipzig : Hirt
70 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit. Die gesetzgebende Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und den Landtag der Monarchie ausgeübt. Der Landtag zerfällt in zwei Kammern; diese heißen das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten. Das Herrenhaus. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, aus Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und aus gewählten Vertretern. Zu den erbberechtigten Mitgliedern gehören die Häupter der fürstlichen Familien von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, deren Länder an Preußen gekommen sind. Die gewählten Mitglieder vertreten die Domkapitel, die Universitäten und die großen Städte. Die gewählten Vertreter bedürfen der Bestätigung des Königs. Außerdem hat der König das Recht, einzelne Personen aus besondern: Vertrauen in das Herrenhaus zu berufen. Das Abgeordnetenhaus. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 443 freigewählten Vertretern des Volkes. Jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr erreicht hat und die bürgerlichen Rechte besitzt, ist stimmberechtigter Urwähler. Die Urwähler eines Ortes werden nach Maßgabe ihrer Steuerzahlung in drei Klassen eingeteilt. Jede Klasse wählt gleichviel Wahlmänner. Die Wahlmänner treten im Hauptorte des Wahlbezirks zusammen und wählen die Abgeordneten. Eine königliche Bestätigung der so gewählten Abgeordneten ist nicht erforderlich. Auf königliche Berufung versammeln sich die Mitglieder des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses alljährlich in Berlin zur Beratung und Beschlußfassung über die vorgelegten Gesetzentwürfe. Die Sitzungen beider Versammlungen sind öffentlich, d. h. die Bürger dürfen auf den Tribünen zuhören, soweit die Plätze reichert.1) Das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen, steht sowohl dem Ministerium in Vertretung des Königs als auch den Mitgliedern der beiden Kammern zu. Zur Gültigkeit eines Gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Herrenhause wie im Abgeordnetenhause die Mehrzahl der Stimmen erlangt hat. Das so angenommene Gesetz bedarf der Bestätigung des Königs. Wird eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, so kommt das Gesetz nicht zustande. Die vollziehende Gewalt. Die vollziehende Gewalt steht allein dem Könige zu. Dazu gehören die Ernennung und Entlassung der Minister, die Bekanntmachung der Gesetze, der Oberbefehl über das Heer, das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, die Verleihung von Orden, das Münzrecht, die Berufung und Schließung des Landtages. Das Richteramt. Der König ist nicht mehr, wie früher, oberster Richter. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch *) Die Platzkarten werden vom Portier unentgeltlich gegeben.

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 71

1909 - Leipzig : Hirt
5. Die Deutsche Nationalversammlung. 71 unabhängige und unabsetzbare Richter ausgeübt. Die Richter werden vom König ernannt. Die Finanzen. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen sür jedes Jahr im voraus veranschlagt und aus den Staatshaushaltsetat gebracht werden. Dieser wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt. 5. Die Deutsche Nationalversammlung. Gleichzeitig mit der Preußischen tagte in Frankfurt am Main die Deutsche Nationalversammlung. Auf Grund freier Wahlen in allen deutschen Staaten war sie zustande gekommen. Zu ihr gehörten die klangvollsten Namen aus ganz Deutschland: Ernst Moritz Arndt, Jakob Grimm, die Geschichtsforscher Dahlmann, Droysen, Raumer; ferner Ludwig Uhland, der hessische Minister Heinrich von Gagern, der preußische Rechtsgelehrte Eduard Simson. In der Paulskirche wurden die Sitzungen abgehalten. Heinrich von Gagern war ihr erster Präsident. Als Aufgabe betrachtete sie, das Deutsche Reich wiederherzustellen und eine Verfassung dafür auszuarbeiten. Zunächst wurde Erzherzog Johann von Österreich, der aus den Befreiungskriegen her bekannt ist, zum Reichsverweser erwählt. Er nahm die Wahl an und hielt seinen Einzug in Frankfurt. Der Bundestag, die Vertretung des Deutschen Bundes, löste sich auf. Es wurden ein Reichsministerium gebildet, Reichssteuern ausgeschrieben, der Anfang zu einer Reichsflotte durch freiwillige Spenden gemacht. Die Hauptschwierigkeit lag in der Schaffung des Reichsheeres. Der Reichsverweser hatte kein Erbland, er war auf die Truppen der deutschen Fürsten angewiesen. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen erklärte, die preußischen Truppen würden dem Reichsverweser gehorchen, so oft ihr oberster Kriegsherr, der König, sie unter dessen Befehl stellen werde. Auch die übrigen großem Staaten Deutschlands wollten das Verfügungsrecht über ihre Heere behalten. Hier erwies sich, wie unpraktisch es gewesen war, einen Fürsten ohne eignen Länderbesitz an die Spitze des Reiches zu stellen. Deshalb wollte die Nationalversammlung jetzt einem regierenden deutschen Fürsten die erbliche Kaiserwürde antragen. Zwei Parteien traten gegenüber, die kleindeutsche und die großdeutsche. Diese wollte den Kaiser von Österreich als Reichsoberhaupt haben, jene den König von Preußen unter Ausschluß Österreichs. Die kleindeutsche Partei behielt die Oberhand. Friedrich Wilhelm Iv. wurde 1849 zum erblichen Deutschen Kaiser gewählt. Der König lehnte die Wahl ab, weil er die Versammlung nicht für zuständig hielt, die Kaiserwürde „ohne das freie Einverständnis der gekrönten Häupter, der Fürsten und Freien Städte Deutschlands"*) zu verleihen. In einer Proklamation an das preußische Volk wiederholte der 1) Aus der Antwort des Königs. Quellenbuch S. 877.

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 85

1909 - Leipzig : Hirt
6. Die wichtigsten Ereignisse in den übrigen Staaten. 85 in amerikanische Angelegenheiten nicht dulden dürften. Dieser Grundsatz heißt die Monroedoktrin. Die innere Entwicklung zu einem einheitlichen Staatswesen hielt mit der äußern Ausdehnung nicht gleichen Schritt. Die Bevölkerung setzte sich aus den verschiedensten Nationen zusammen. Der Gegensatz zwischen Nord- und Südstaaten bot fortgesetzt Anlaß zu Streitigkeiten. Der Grund lag in den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Südstaaten betrieben, von Boden und Klima begünstigt, zumeist Plantagenwirtschaft. Da es schwer hielt, für die großen Betriebe die nötigen Arbeitskräfte zu gewinnen, hatte man Negersklaven eingeführt. In den Nordstaaten, wo es nur kleinere Farmen gab und durch Auffinden von Petroleumquellen, Erz- und Kohlenlagern eine blühende Industrie entstand, brachte der Zuzug von Einwandrern immer neue Arbeitskräfte, so daß hier 1827 die Sklaverei vollständig aufgehoben wurde. Trotz des Aufblühens der Nordstaaten bewahrte aber vorläufig der Süden immer noch seine politische Überlegenheit, besetzte den Präsidentenstuhl und übte in den Einzelstaaten durch seine Anhänger die Regierungsgewalt aus. Die Gegner der Sklaverei schlossen sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts zur großen, Partei der Republikaner zusammen, gegen die die Demokraten, die Sklavenarbeit vorläufig für unentbehrlich hielten, nur schwer ihre Stellung behaupten konnten. Zum erstenmal siegte bei der Präsidentenwahl im Jahre 1860 der Kandidat des Nordens Abraham Lincoln. Noch vor dem Amtsantritte Lincolns sagten sich 1861 sieben Sklavenstaaten von der Union los und gründeten einen neuen Staatenbund unter dem Namen Konföderierte Staaten von Amerika. Der neue Bund wählte den frühern Kriegsminister Jefferson Davis zum Präsidenten und richtete eine eigne Regierung ein. Später traten dem Bunde noch andre Staaten bei. Das war die Ursache zum Kriege. Der Krieg dauerte von 1861—1865 und wurde mit wechselndem Glücke geführt. Anfangs glaubten die Nordstaaten, mit geringen Streitkräften des Südens Herr zu werden, konnten aber wegen Zersplitterung ihrer Kräfte keine dauernden Erfolge erringen. Erst als General Grant den Oberbefehl über alle Heere der Nordstackten erhielt und einen einheitlichen Kriegsplan zur Durchführung brachte, siel die Entscheidung zugunsten der Nordstaaten. Die Südstaaten schlossen sich wieder an die Nordstaaten an. Alle Beschränkungen des Binnenhandels zwischen Nord und Süd wurden aufgehoben, alle Bürger ohne Unterschied der Rasse erhielten gleiche Rechte. Die Sklaverei hörte damit auf. Rumänien. Die Unabhängigkeitsbestrebungen in Rumänien endigten 1866 mit der Losreißung von der Türkei und der Bildung eines eignen
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