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1. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 31 zum Reiche, künftig zur Krone Frankreich gehören und ihr für immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen. . . . 73. Drittens verzichten der Kaiser . . . und das Reich auf alles, was bisher an Rechten, (Eigentum, Herrschaft, Besitz und Gerichtsbarkeit dem Reiche und dem Haufe (Österreich zustand an die Stadt Breisach, die Landgraf-schaft Ober- und Unterelfaß, den Sundgau, die Landvogtei über die zehn Reichsstädte im Elsaß, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, weißen-bürg, Landau, Gberehnheim, Roßheim, Münster im Gregoriental, Kaisersberg und Türkheim, und alle Botschaften . . . und übertragen sie alle und jede dem Rllerchriftlichften König und der Krone Frankreich. . . . 87. Der Merchriftlichfte König soll gehalten fein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Bafel mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen in beiden Elsaß dem Rom. Reiche unmittelbar unterworfenen Stände, die Äbte von Bturbach . . . und den Rbel des ganzen Unterelfaß, ebenso besagte zehn Reichsstädte, welche die Vogtei Hagenau anerkennen, in derselben Freiheit und im Besitz der Unmittelbarkeit gegen das Rom. Reich, deren sie sich bisher erfreut haben, zu lassen, so daß er weiter keine königliche Oberhoheit gegen sie beanspruchen kann, sondern mit den Rechten zufrieden fein soll, die dem Haufe Österreich zustanden und durch gegenwärtigen Friedensvertrag der Krone Frankreich abgetreten werden. c) Paul Gerhardts vanklied bei der Verkündigung des Friedens? (Bott Lob, nun ist erschollen 37 Das drückt uns niemand besser das edle Fried- und Freudenswort, in unser Seel und herz hinein daß nunmehr ruhen sollen als ihr zerstörten Schlösser die Spieß und Schwerter und ihr Ittorb: 40 und Städte voller Schutt und Stein; 5 tdolauf und nimm nu wieder ihr vormals schönen Felder, dein Saitenfpiel hervor, mit frischer Saat bestreut, o Deutschland, und sing Lieder itzt aber lauter Wälder im hohen vollen Thor. und dürre, wüste Heid; Erhebe dein Gemüte 45 ihr Gräber voller Leichen io zu deinem Gott und sprich: und blut’gem Heldenschweiß, Herr, deine Gnad und Güte der Helden, deren gleichen 12 bleibt dennoch ewiglich! ... 48 auf (Erden man nicht weiß. . . . 25 Sei tausendmal willkommen, 65 Wer aber Christum liebet, du teure, werte Friedensgab! sei unerschrocknen Itiuts, Itzt sehn wir, was für Frommen der Friede, den er gibet, 28 dein Beiunsmohnen in sich hab; . .. bedeutet alles Guts. . . . d) Protest des Papstes Znnocenz X. Bulle Zelo domus Dei 1648.2 1. Mit dem tiefsten Gefühl des Schmerzes haben Tdir vernommen, daß durch mehrere Artikel des am 6. August 1648 zu Osnabrück und ebenso des am 25. Oktober 1648 zu Münster in Westfalen abgeschlossenen Frie- 1 Deutsche Dichter des siebzehnten Jahrhunderts, hrsg. v. K. Goedeke und 3- Cittmann. Xii (1877) 95ff. 2 (E. Wirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, 2. Hust. 367.

2. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Iv. Der Dreißigjährige Krieg Xiii 1. Da das herzogliche Haus Braunfchtveig=£üneburg auf feine Ansprüche an die Erzbistümer Magbeburg und Bremen und die Bistümer Halberftabt und Ratzeburg mit dem Bebing verzichtet hat, daß ihm die mit Katholiken abroechfelnbe Nachfolge im Bistum (Dsna = brück zugesprochen werbe, so willigt die Kais. Majestät . . . barein, daß solche abroechfelnbe Nachfolge in besagtem Bistum Osnabrück binfüro statt haben soll. . . . Xj 2. Zweitens soll das Haus Heffen-Laffel ... die Abtei Hers* selb ... behalten. Xn 8. Enblich sollen wegen ctbbanrung der fchwebifchen Solba-teska alle und jebe Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stänbe, einbegriffen die freie und unmittelbare Keichsritterfchaft . . . der nachfolgenben sieben Reichstreife, 5es kurfürstlich rheinischen, des oberfächfifchen, des ftänki-fchen, des schwäbischen, des oberrheinischen, des westfälischen und des nieder sächsischen, gehalten fein, fünf Millionen (myriades) Reichstaler in der im Rom. Reich üblichen Münze aufzubringen, und zwar in brei Ter-minen, am ersten ... 1 800000 an barem Gelb . . . und I 200000 durch Anweisungen. 9. Nach Abschluß biefes Vergleichs . .. soll die Zahlung der 1 800 000 <laler, die Abbcmfung der Soldaten und die Freigabe der (besetzten) (Drte alsbalb bewerkstelligt werben von den übrigen zwei Millionen sollen die Stänbe der genannten sieben Kreise die erste zu Rusgang des nächsten 3ahres . .., die anbere aber zu Lnbe des nächstfolgend Jahres . . entrichten. .. . 11. Betreffenb den österreichischen und den bayrischen Kreis soll, ba jener . . . zur Auszahlung des unmittelbaren kaiserlichen Heeres, biefer aber für das bayerische Kriegsvolk bestimmt worben ist, die Eintreibung im österreichischen Kreise bei der heil. Kais. Majestät stehen, im bayerischen aber biefelbe Meise ... wie in den übrigen beobachtet werben________ b) Münsterifcher Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Reich. H. (24.) Skt. 1648.1 0. ... (Es soll zwar der burgunbifche Kreis ein (Blieb des Reiches fein und bleiben, fobalb die Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien beigelegt . . . fein werben. In die barin noch währenben Kriege jeboch soll raeber der Kaiser noch irgenbein Reichsftanb sich einmischen_________ 69. Damit aber besagter Friebe (und Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König) besto mehr gefestigt werben könne . . ., ist (mit Zustimmung, Rat und willen der Kurfürsten, Fürsten und Stänbe des Reichs zum Besten des Frieberts) ausgemacht worben: 70. (Erstens, daß die oberste herrschest, die Rechte der (Oberhoheit und alle artbern an die Bistümer Metz, Toul und üerbun, die gleichnamigen Städte und die Gebiete biefer Bistümer ... in berfelben Weise wie bisher 1 Liinig I 911—950.

3. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. Oie Jesuiten 5 Kolleg uns zu übergeben. . . . Plötzlich kann hier nichts geschehen, weil nicht ein einzelner Fürst ist, von dem alles abhängt. . . . töir werden hier also lernen, auf welche weise in Reichsstädten Kollegien zu errichten sind,... denn hier hängt die Sache nicht von einem Herzog, Bischof, König oder Kaiser ab, sondern vom Volke.... Es ist derb (crassus) und liebt das Derbe und traut mehr dem Buge als dem (Dhr.. . . Deshalb ist Geduld nötig und Langmut_______________ was Rom in Italien, das wird, so hoffe ich, döln in Deutschland sein. Einkünfte sind keine, und Gott nährt hier täglich sechzig, und zwar so, daß bisher überhaupt noch keine Schulden gemacht sind, wir begannen in drei Schulklassen und arbeiten weiter in sechs. . . . Die heilige Messe hört täglich die ganze Schule, in die schon über 360 treffliche Jünglinge aufgenommen find, -— denn Knaben nehmen mir überhaupt nicht auf. . . . Die Bücher der Ketzer lesen sie nicht, sondern verbrennen sie. Monatsbericht; Cöln, 30. Nov 1558:]1 Jetzt haben wir drei Häuser nebeneinander bekommen und ein recht großes viertes gemietet. . . . Jetzt haben wir so viel Platz, daß er bequem für 150 (Zöglinge) ausreichen kann?. . . Ich vertraue im Herrn, daß wir die Schule zu Straßburg und die zu Düsseldorf und ein paar andere häretische, die uns näher liegen, allmählich entleeren werden. . . . möchten die Prager (Jesuiten), die den Sachsen benachbart sind, ihre Schule so beifallswürdig einrichten, daß sie aus Posen, Wittenberg, Leipzig, Königsberg, Frankfurt... die Jugend zahlreich zu sich lotsen; denn wenn man die Jugend der Ketzer in unseren Schulen haben könnte, so erglänzte eine schöne Hoffnung, ganz Deutschland zu bekehren. Es sind sogar bei uns einige aus Pommern und Mecklenburg gewesen. . . . wir haben jetzt einen ... in Luthers eigener Vaterstadt (Eisleben, der in den letzten Tagen an uns geschrieben und erklärt hat, er sei ganz katholisch. Monatsbericht; Cöln, 30. April 1560:]3 . . . viele begehren zur Sozietät zugelassen zu werden; die sich durch Geist und andere natürliche Gaben hervortun und zum Dienste der Gesellschaft geeignet sind, werden seinerzeit die (Erfüllung ihres Wunsches erlangen; denn nicht leicht lassen mir einen zu, mag er auch geeignet erscheinen.4. .. c) Urteile über die Jesuiten. a) Bus dem Iubiläumsbuche der Jesuiten zu Antwerpen 1640.5 Ihre (der Jesuiten) Geschicklichkeit ist es, sich den Sitten aller anzubilden und anzupassen, alle Hufgaben zu übernehmen, alle menschen zu 1 Hansen 217. 2 3m Iahte 1563 waren es 62 Brüder mit 516 Schülern; Hansen 342. 3 Hansen 238. 4 Der Iahresbericht der rheinischen Provinz für das Iahr 1580 (a. a. (D. Hr. 547) gibt als Gesamtzahl der Brüder für die Kollegien zu (Eöln, Trier (seit 1560), Mainz (1561), Würzburg (1567), Speqer (1567), Fulda (1572), Heiligenstadt (1580) und Molsheim (dgl.) und die Missionen zu Paderborn, flachen und Loblenz 249 an, davon 80 Priester und unter diesen nur 14 professi, d. H. Mitglieder im strengsten Sinne, die zur Ablegung des vierten Gelübdes zugelassen waren; Schüler hatten Cöln und Trier in dem Iahre über 1000, Mainz über 600. 6 Imago primi seculi Societatis Jesu 1640, S. 408. vgl. Iah. Huber, Der Jesuitenorden (Berlin 1873) S. 308.

4. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

5. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Die Reichsgesetzgebung 5 willen einenirtarft zu besuchen. 4. Daßalteztraßennichtverlegtwerdensollen, es sei denn mit dem willen der Durchziehenden. 5- Daß in unsern (Friedrich Ii.: neuen) Städten die Bannmeile beseitigt werde. 6. Zeder einzelne unter den Fürsten soll der Freiheiten, Gerichtsbarkeiten, Grafschaften, Zenten, freien wie verliehenen, ruhig genießen, gemäß der Gewohnheit seines Landes. 7. Die Zentgrafen sollen die Zenten vom Landesherrn (dominus terrae) empfangen oder von dem, der durch den Landesherrn damit belehnt worden ist. 8. Die Dingstätte des Zentgerichts soll niemand ändern ohne die Zustimmung des Landesherrn. 9. Dor das dentgericht sollen Semperfreie (ho-mines synodales) nicht geladen werden. 10. Die Bürger, die Pfahlbürger genannt werden, sollen gänzlich vertrieben werden. 12. Die (Eigenleute der Fürsten, Edeln, Ministerialen, Kirchen sollen in unsern Städten nicht ausgenommen werden. 14. Das Geleitsrecht der Fürsten durch ihr Land, das sie von uns zu Lehen haben, wollen wir durch uns und die Unsern nicht hemmen oder durchbrechen lassen. 17. Xüir wollen keine neue Tttünze im Lande irgendeines Fürsten schlagen lassen, durch die die Tttünze der Fürsten verschlechtert wird. c) Edikt Friedrichs Ii. gegen die Autonomie der Bischofsstädte. 1231/32. Mon. Germ. Const. Ii, 192 f. Durch dieses Gesetz erklären wir für nichtig und heben auf in jeder Stadt Deutschlands die Gemeindevertretungen, Räte, Bürgermeister oder sonstigen Beamten, die von der Gesamtheit der Bürger ohne die Zustimmung der Erzbischöfe ober Bischöfe eingesetzt werden. — wir beseitigen und heben auf auch alle Brüderschaften und Bereinigungen der Handwerker, mit welchem Hamen sie auch gewöhnlich bezeichnet werden mögen. — wie in vergangenen Zeiten die Leitung der Städte und aller Güter, Me vom Reiche übertragen werden, den Erzbischöfen und Bischöfen zustand, so wollen wir, daß diese Leitung ihnen und ihren Beamten ... für immer zustehe.“ T Dgl. Goldene Bulle Xvi. 2 Welche Bedeutung trotz der städtefeindlichen Politik der Staufer die Städte schon in jener Zeit besaßen, zeigt ein Steuerverzeichnis des Reichsgutes von 1241 (Mon.germ. Const.iii, 2 f.). Nach ihm zahlte Frankfurt a.itt.eine Iahres-fteuer von 250 Mark; 200 Mark zahlten (Beinhaufen, Bafel, Hagenau, über 100 außer diesen u.a. noch Idetzlar, Kolmar, Friedberg, Oppenheim, Breifach, Lindau, Rottroeil, Eßlingen, 80 u. a. Mühlhausen u. Ulm. (Bei manchen dieser Städte ist allerdings wohl das um die Stadt liegende Reichsgut eingerechnet.) Zu den Steuern, welche die königlichen Städte als solche zu zahlen hatten, kamen die oft sehr beträchtlichen Steuern, welche die Juden als „Knechte der königlichen Kammer" entrichten mußten. Die 73 im Derzeichnis enthaltenen Städte (das Reichsgut in Ober-u. Ittittelfranken, Thüringen u. Sachsen fehlt ganz!) zahlten insgesamt 5600 Warf, die nach heutigem Geldwert einer Summe von etwa 2 Millionen Mark entsprechen. Mag dies auch im Dergleich mit dem Posten eines modernen Staatshaushalts geringfügig erscheinen, so bildeten diese Steuern in Zeiten, wo die Naturalwirtschaft noch einen breiten Raum einnahm, doch die bei weitem erheblichste Geldquelle des Reiches.

6. Geographie von Mitteleuropa - S. 51

1912 - Regensburg : Manz
Das Rheinische Schiefergebirge und die Kölner Bucht. 51 zusammen das Reichsland Elsaß-Lothringen und werden von einem kaiserlichen Statthalter verwaltet. ^ Im tief einschneidenden Moseltal liegt die starke Festung Metz^ mit zahlreicher Besatzung, 68000 E. Sie hat eine schöne Kathedrale. In der Umgebung von Metz liegen die Orte: Vionville und Mars (ß) la Tour, Gravelotte und St. Privat, wo am 16. und 18. Aug. 1870 blutige Schlachten geschlagen wurden. Moselabwärts liegt die Festung Diedenhofen. B. In Mitteldeutschland. 1. Das Rheinische Schiefergebirge und die Kölner Bucht. 1. Das Rheinische Schiefergebirge, zu beiden Seiten des Rheines, ist ein etwa 500 m hohes, mit einzelnen höheren Erhebun- gen besetztes, teilweise reich bewaldetes Plateau. Es besteht vorwie- geud aus den unteren Schichten des Devon (Vorkohlenzeit), das sonst nirgends in Deutschland eine so weite Ausdehnung hat. Das Ge- stein ist überwiegend ein grauer bis schwarzgrauer Tonschiefer, wo- her auch der Name Schiefergebirge kommt. Das Klima ist rauh (schneereiche Winter), der Boden steinig und wenig ertragfähig. Dürftige Getreidefelder, Heidestrecken und Torfmoore wechseln miteinander ab. Einen großen Gegensatz zu der rauhen Hochfläche bilden die eingesenkten Flußtäler. Sie sind infolge der tiefen und vor Win- den geschützten Lage vorzüglich zu Feld-, Obst- und Weinbau geeignet und dicht bevölkert. Die Bewohner des Rheinischen Schiefergebirges sind Franken, im N. (Sauerland) Niederdeutsche. Am linksrheinischen Schieferge- birge hat die preußische Rheinprovinz, am rechtsrheinischen Schiefer- 1 Im I. 1552 kamen Metz, Toul und Verdun, 1648 Elsaß zur Hälfte, in der Revolution der Rest an Frankreich. 1681 wurde Straßburg durch Lud- wig Xiv. weggenommen. 2 Metz, das schon vorrömische Mediomätrica, nach der Teilung der karo- lingischen Lande (870) freie deutsche Reichsstadt, wurde im Westfälischen Frie- den förmlich an Frankreich abgetreten. 4*

7. Geographie von Mitteleuropa - S. 61

1912 - Regensburg : Manz
Das Rheinische Schiefergebirge und die Kölner Bucht. artige Industrie ins Leben gerufen. Hier werden auch Eisenerze gefunden und dazu kommt, daß auch das Siegen er Eisen lager nicht allzuweit entfernt ist. Von da, aber auch von weiterher (Lothrin- gen, Luxemburg, Schweden ?c.) werden die zur Verarbeitung nötigen Eisenerze bezogen. Die bedeutendste der etwa 30 Fabrikstädte ist Essen, 295000 E., mit der weltberühmten Gußstahlfabrik von Krupp, welche Kanonen, Geschosse, Panzerplatten, Eisenbahnschienen, Rad- reifen und Schiffswellen liefert. In der Nähe liegt das gewerbtätige Mühlheim a. d. Ruhr, 113000 E. Im östlichen Teil liegen die zu Westfalen gehörigen Städte Hagen, 89000 E., mit Eisen- und Stahlindustrie, und Iserlohn, Zi 000 E., mit Eisen- und Messing-Jndustrie. Nördlich Dortmund, 214000 E., die ansehnlichste, rasch angewachsene Stadt Westfalens mit bedeutender Industrie (Steinkohlenzechen, Hüttenwerke, Bier- brauereien). Bochum, 137 000 E., mit Eisen- und Stahlwerken, westl. die Bochumer Gußstahlfabrik. Gelsenkirchen, 170000 E., mit großen Kohlenbergwerken. 5. Die Kölner Bucht. Bei Bonn tritt der Rhein in die Nie- derrheinische Tiefebene ein. Ein keilförmiger Einbruch derselben ist die Kölner Bucht. Sie enthält fruchtbaren Boden und ist für Acker- bau und Viehzucht sehr geeignet. Aber die Nähe der reichen Stein- kohlenlager hat auch das gewerbliche Leben zu hoher Entwicklung gebracht. Köln,' 516000 E., die größte Stadt am Rhein, ist in- mitten der fruchtbaren Tieflandsbucht und nahe dem reichen Wasser^ netz der Niederlande gelegen. Zugleich ist sie von industriereichen Gebirgen umgeben und von wichtigen Verkehrsstraßen durchkreuzt. Sie hat in der Neuzeit einen großen, modern ausgestatteten Hafen bekommen und ist jetzt der wichtigste Handelsplatz im nordwestlichen 1 Die ursprüngliche Ansiedelung der germanischen Ubier wurde i. I. 51 nach Chr. zur Kolonie erhoben und zu Ehren der hier geborenen Tochter des Germanicus Colonia Agrippina genannt. Karl d. Gr. erhob das im 4. Jahrh. gegründete Bistum Köln zum Erzbistum. Der Reichtum der Kölner Bürger verschaffte (um die Wende des 12. Jahrh.) die Mittel zur Errichtung hervor- ragender Bauten. Um 1400 erreichte die Malerei in Köln eine hohe Blüte (Altkölner Malerschule im Museum). Bis 1794 freie Reichsstadt, wurde die Stadt .4815 preußisch.

8. Geographie von Mitteleuropa - S. 47

1912 - Regensburg : Manz
Die Oberrheinische Tiefebene und ihre Randgebirge. 47 führte von Gallien nach den Kastellen an der Donau (Nancy- Paß von Zabern—straßburg —Pforzheim—ulm). In der Ebene war nur hier die Reihe der Sümpfe durch ein festes Ufer unterbrochen und ein passender Übergang ermöglicht. Zu diesen Verkehrswegen (heute zahlreiche Eisenbahnen und zwei Kanäle, Rheiwrhone- und Rhein- Marne-Kanal) kam in neuerer Zeit noch eine Durchquerung des Schwarzwaldes, die Schwarzwaldbahn. Durch Anlegung der neuen Befestigung ist das Stadtgebiet auf das Doppelte erweitert und mit schönen Gebäuden bereichert worden. Weiter nordwärts, in der Pfalz, schiebt sich höher gelegenes- Land bis ans Ufer, weshalb sich hier mehrere Städte am Flusse selber bilden konnten: Germersheim, eine Festung zum Schutze des Rheinüberganges, Speier/ 23000 E., die ehrwürdige Hauptstadt des Kreises. Der Dom (gegründet 1030) ist eine der größten und* schönsten romanischen Kirchen (8 deutsche Kaiser ruhen in seinen Ge- wölben). Ludwigshafen a. Rh.,^ 83000 E., ist eine neuere Stadt und der wichtigste bayerische Rheinhafen, ein Hauptknotenpunkt der pfälzischen Eisenbahnen. Es hat bedeutende Fabriken, namentlich die größte chemische Fabrik der Welt (Anilin und Soda). Weiter flußabwärts liegt (in Hessen) das alte, gewerbetätige Worms, 47 000 E., die einstige Hauptstadt der Burgunder. Sein Dom ist einer der schönsten romanischen Bauten. Lutherdenkmal. Am Fuße der Haardt liegen die ehemalige Bundesfestung Landau i. Pf. und die Weinorte: Neustadt a. d. Haardt, Mittelpunkt des pfälzischen Weinhandels, Deidesheim, Dürkheim. 10. Das Nordende der Oberrheinischen Tiefebene. Der nörd- liche Teil der Oberrheinischen Tiefebene, das Mainz - Frankfurter Becken, einschließlich der Wetterau, ist gleichfalls ausgezeichnet durch. fruchtbaren Boden, sehr mildes Klima und landschaftliche Schönheit. In ihm vereinigen sich auch zahlreiche Verkehrswege, vor allem die- jenigen, welche dem Rhein und dem Maine folgen. Mainz, 111000 E., an der Mündung des Maines in den 1 Schon Römerstadt, frühzeitig (610) Bistum, dann bedeutende Handels- und Reichsstadt, 1689 von den Franzosen niedergebrannt. ^ Einst eine Rheinschanze und Brückenkopf der Festung Mannheim, von Ludwig I. angelegt.

9. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 51

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 51 — Auftrage des Kaisers Magdeburg belagerte, zum Anschluß an dies Bündnis zu bewegen. Johann Albrechts Bruder Georg gab ebenfalls die Sache des Kaisers auf. Leider sahen sich die Verbündeten genötigt, um das zur Kriegführung erforderliche Geld zu erlangen, einen Hülfsvertrng mit Heinrich Ii. von Frankreich abzuschließen und diesem die Bistümer Metz, Toul und Verdun zuzusichern. Für die Sicherheit des Vertrages mußte Christoph, Johann Albrechts zweitjüngster Bruder, als Geisel mit nach Frankreich gehen. Im Frühjahr 1552 begann der Kamps gegen den Kaiser. 4. Georg. — Johann Albrecht war mit 600 Reitern ins Feld gezogen. Ihm voran eilte sein Bruder Georg, wegen seines wilden Wagemuts der „tolle Jürgen" genannt, mit einer Schar Landsknechte und stürmte am 19. Mai die Ehrenberger Klause, das Eingangsthor nach Tirol. Der überraschte Kaiser vermochte sich nur mit Mühe von Innsbruck über die Alpen zu retten und bewilligte Friedensverhandlungen, welche alsbald zu Passau eröffnet wurden. Während derselben suchten die Verbündeten auch Frauksurt a. M. zu erobern; bei der Belagerung der Stadt fand Herzog Georg durch eiue Kauonenkugel am 20. Juli seinen Tod. Seine Leiche nahm Johann Albrecht mit' in die Heimat. Die Frucht des Kampfes war der Passauer Vertrag. 5. Ulrich. — Bald nach der Rückkehr Johann Albrechts erklärte sein Bruder Ulrich, nicht länger ein Fürst ohne Land bleiben zu wollen und verlangte Teilung des Landes. Johann Albrecht glaubte ihn 1550 mit dem Schweriner Bistum abgefunden zu haben. Ulrich ließ kein Mittel unversucht, seiner Forderung Nachdruck zu geben und wandte sich auch um Beistand an die Braunschweiger, welche alsbald die Elbe überschritten. Der unvermeidlich erscheinende Bruderkrieg ward aber 1555 durch den Wismars chen Vergleich beseitigt, welcher eine Landesteilung festsetzte, die ü>5ß durch den von Joachim Ii. von Brandenburg gefällten Ru pp in er Machtspruch näher begrenzt wurde Danach sollte die Regierung eine gemeinschaftliche sein, die Einkünfte des Landes aber gleichmäßig geteilt werden. Johann Albrecht erhielt Schloß und Amt Schwerin, Ulrich Schloß und Amt Güstrow samt dem Bistum Schwerin. Dies Doppelregiment hatte bei der verschiedenen Veranlagung beider Brüder vielfache Schwächuugeu der fürstlichen Gewalt zur Folge, und die weit ausschauende Regententhätigkeit Johann Albrechts sah sich in ihren Erfolgen durch den nüchternen und schwerfälligen Sinn Ulrichs wiederholt gehemmt. 6. Ehrilloph. — Um eine weitere Teilung des Landes zu hindern, bestrebte sich Johann Albrecht, seine jüngsten Brüder Christoph und Karl außerhalb Mecklenburgs zu versorgen. Er veranlaßte die Erwählung Christophs zum Administrator des Bistums Ratzeburg und verband dieses dadurch mit Mecklenburg. Bald bot sich ihm die Aussicht, für Christoph den Bischofssitz in Riga zu gewinnen und fo seinem Hause den Erwerb von Livland zu sichern. Dann wollte er Ratzeburg an Karl geben. Christoph wurde 1554 zum Coadjutor gewählt, begegnete aber nach seiner Ankunft

10. Belgien ; 2 = H. 142 d. Gesamtw. - S. 9

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Staatsgrundgesetze 9 Art. 4. Die im Artikel 1 der gegenwärtigen Abmachung nicht als zur Schleifung bestimmt erwähnten belgischen Festungen bleiben erhalten: S. Itc. der König der Belgier verpflichtet sich, sie dauernd in gutem Stande zu erhalten. Geheimartikel? (Es versteht sich, daß S. Itc. der König der Belgier in"örte Rechte eintritt, welche S. Itc. der König der Niederlande über die oben näher bezeichneten Festungen, welche kraft der öffentlichen Abmachung des heutigen Tages erhalten bleiben sollen, ausübte. Es versteht sich gleichermaßen, daß S. Itc. der König der Belgier sich hinsichtlich dieser Festungen in der gleichen Lage befindet, in der sich der König der Niederlande den vier obengenannten Hosen gegenüber befand, vorbehaltlich der Verpflichtungen, welche S. Itc. dem König der Belgier und den vier Höfen selbst die ewige Neutralität Belgiens auferlegt. Demzufolge wird, im Falle die Sicherheit der fraglichen Festungen unglücklicherweise Gefahr laufen sollte, S.itc. der König der Belgier im (Einvernehmen mit Den vier Höfen alle Maßnahmen treffen, welche die Sicherheit dieser Festungen erfordern wird, immer unter dem Vorbehalt der Neutralität Belgiens/ Vi. Ztaatrgrundgesetze. 13. 2tu$ der belgischen Verfassung vom 7. Zebr. 183v3 Titel 2. Don den Belgiern und ihren Rechten. Art. 6. Es gibt im Staate leine Standesunterschiede. Die Belgier sind oor dem Gesetze gleich. Art. 14. Die Freiheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer öffentlichen Ausübung sowie die Freiheit jeglichet Meinungsäußerung wird gewährleistet, 1 (Boblet d’Alviella S. 137 f. 2 Der Sinn dieser Geheimabmachung wird erst verständlich, wenn man den Wortlaut der ursprünglichen Fassung (Goblet S. 149ff.) heranzieht: »Es versteht sich gleichermaßen, daß hinsichtlich dieser Festungen S. Ztl der König der Belgier sich in der gleichen Lage befinden wird, in der sich S. Hi. der König der Niederlande den vier obengenannten Höfen gegenüber befand, fräst seines Beitritts zu ihren Aachener Sonderabmachungen vom Itov. 1818, vorbehaltlich der Verpflichtungen (usw. wie oben). Demzufolge wurde, im Falle die Neutralität unglücklicherweise bedroht werden sollte, der König der Belgier im Einvernehmen mit den vier Höfen die für die Aufrechterhaltung besagter Abmachungen sowie für die Sicherheit der . . . Festungen notwendigen Maßnahmen treffen." Der Geheimvertrag bezweckte also eine ausdrückliche Wiederinkraftsetzung jenes Aachener Vertrages (vergl. das 1. Heft), wonach Preußen und England im Kriegsfall die belgischen Grenzfestungen, darunter (Djtende und I)pem ((England) sowie t}ui), Itamur und Chartern (Preußen) besetzen sollten. Das Mißtrauen, welches die Haltung Frankreichs im Cause der Londoner Verhandlungen bei den vier Großmächten wachge- rufen hatte (vgl. oben Nr. 11), veranlaßte sie zu diesem die junge Neu- tralität ernstlich in Frage stellenden Schritte. 8 Errera, Das Staatsrecht des Königreichs Belgien (Tübingen 1909) S. 445 ff. Queuenfammlang Ii, 142: Baethgen, Belgien 11. 2
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