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1. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 128

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
Der Eilerne Wehrmann von Königsberg. So bedeutet bi'e Errichtung des Eisernen Wehrmanns einen erneuten Aufruf an die Dankbarkeit der Bewohner Ostpreußens für die gefallenen Unteroffiziere und Mannschaften seines ersten Armeekorps. Die Unterzeichneten sind sicher, daß dieser Aufruf nicht ungehört verhallen, sonbern daß jeber freudig herbeieilen wirb, um durch Einschlagen eines Nagels sein Scherflein zu dem Liebeswerk beizutragen. Es ist der Verkauf von eisernen, silbernen und golbenen Nägeln vorgesehen. Der eiserne Nagel kostet eine Mark, der silberne zwei ober fünf Mark, der golbene zehn Mark. Außerbein werben silberne und golbene gravierte Nägel mit dem Namen der Spenber, gefallener ober im Felbe stehenber Krieger ausgegeben. Der gravierte silberne Nagel kostet zehn Mark, der gravierte golbene Nagel 20 Mark. Dabei ist besonbers hervorzuheben, daß sämtliche genannten Preise sich als Mindestpreise verstehen und daß es jebem unbenommen bleibt, nach seinem Können und Vermögen einen höheren Betrag als den jeweils genannten zu hinterlegen. ..." — Nach den Worten des Oberbürgermeisters Dr. Körte, der bei der Enthüllung die Festrebe hielt, ist der Eiserne Wchrmann ein Wahrzeichen der Treue, Dankbarkeit, Zuversicht und Pflichterfüllung: bet Treue, bic uns mit dem Hohenzolletnhause verknüpft; der Dankbarkeit gegen alle, die in btefem gewaltigen Kriege ihr Blut bahingegeben haben, unsere Väter, Brüber, Sohne und Gatten; der Zuversicht, die das ganze beutsche Volk vom höchsten bis zum niebrigsten Manne beseelt, daß Gott wie bisher so auch in Ankunft unserm Volke den sicheren Sieg verleihen werbe. In der Stadt des großen Weltweisen Kant, der den kategorischen Imperativ *) der Pflicht verkünbet hat, sei der neugeschaffene Wehrmann aber zugleich ein eisernes Wahrzeichen eiserner Pflichterfüllung. „In Treue fest!" Das ist der Wahlspruch des deutschen Volkes, und baraus fließt ihm die Zuversicht auf den enbgültigen Sieg. Jeber Nagel, der in den Leib des Wehrmanns eingeschlagen wirb, sei den Nachkommen ein Beweis für bt'e Zuversicht, die unser betltsches Volk und ganz besonbers auch unser Osten, der am schwersten unter dem fein blichen Einfall zu leiben hatte, jederzeit beseelte. — Die Beteiligung an der Nagelung war eine recht erfreuliche, jeber wollte sein Scherflem für bt'e Hinterbliebenen der tut Felbe Gefallenen opfern. In den ersten Tagen war der Andrang so groß, daß mancher unverrichteter Sache umkehren mußte. Auch größere Gemeinschaften beteiligten sich an der Nagelung. Wie zur Enthüllungsfeier des Eisernen Wehrmanns die Kriegervereine mit ihren Fahnen und Stanbarten, bt'e Schulen mit ihren Bannern und Fahnen, das gesamte Militär bet Garnison Königsberg, bt'e Jugmdkompagmen, die Goltzgruppen und die verschiedensten Vereine begeistert herbeigeeilt waren — es erschienen sogar über den Köpfen der Festversammlung drei Flieget und umkreisten die Stätte der Feiet — so betrachteten sie es auch später als eine *) Kategorischer (unbedingter) Imperativ der Pflicht.' „Du kannst, denn du sollst."

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 62

1849 - Münster : Coppenrath
62 Pflichten. Zu dem Zwecke theilte er die ganze Bürgerschaft, die Patricier sowohl als Plebejer nach abgehaltener Schätzung (eensus) in fünf Vermögensklassen. Die erste Abtheilung, aus- schließlich auch die Klasse genannt, forderte als geringsten Be- sitz 100,000 Asse, oder 2,300 Reichsthaler, die zweite 75,000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, und die fünfte 12,500 Asse. Alle Bürger, welche in diese fünf Klassen eingeschrieben waren, führten als solche den Namen Seßhafte (assidui) und> Grundbesitzer Oocupletes). Diejenigen aber, deren Vermö- gen den geringsten Satz von 12,500 Assen nicht erreichte, hießen Proletarier, wenn sie 375 bis 1500 Asse besaßen, so daß sie noch wohl ein Familienleben gründen und dem Staate we- nigstens Kinder geben konnten^); oder nach Köpfen Geschätzte^) (capite censi), wenn ihr Vermögen keine 375 Asse betrug. Aus jeder Klasse bildete er wieder eine Anzahl Centurien und zwar so, daß die erste Klasse, obschon sie gewiß die geringste Kopfan- zahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Ver- hältnisse weiter; je tiefer die Klasse, um so größer die Zahl der Köpfe in den Centurien. Nach dieser Eintheilung ward das Maaß der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht der Abstimmung in den Centurien geordnet. Je höher die Klasse war, welcher jeder Einzelne mit seinem Vermögen angehörte, um so mehr mußte er auch beitragen zur allgemeinen Kriegessteuer; und selbst die Beschaffung der Waffen, der Rüstung und des Unterhaltes während des Felddienstes, wofür jeder Bürger aus eigenen Mitteln zu sorgen hatte, war eine nicht unerhebliche Steuer; denn je höher die Klasse, um so vollständiger und kost- spieliger war auch die vorgeschriebene Bewaffnung. Es waren nämlich alle Bürger dieser Klassen zürn Krieges- dienste verpflichtet und als solche in zwei große Hälften geson- dert, in die der Jüngeren (Pmior68), welche vom 17. bis zum 45. Jahre im Felde dienten und so das eigentliche Heer bildeten, das in Legionen eingetheilt war; — und in die der Älteren (86nioi68) vom 46. bis zum 60. Jahre, welche nicht 3) Proletarios nominavit, ut ex iis, quasi proles, ic! est, quasi pro- genies civitatis exspectari videretur. Cic. de rep. Ii. 22. 4) — quod ii, quo censerentur, nihil praeter se haberent suumque caput. Fest. p. 219.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 382

1849 - Münster : Coppenrath
382 K. 83. Kriegswesen. Nom war ein Militärstaat, und zum Kriegsdienste im Felde war jeder römische Bürger von 17 bis 45 Jahren verpflichtet oder vielmehr berechtigt; denn der Kriegsdienst galt in der bessern Zeit als Ehre und nothwendige Bedingung zur Erlangung von Staatsämtern. Nur die Proletarier, die Capite censi und die Freigelassenen wurden erst zu Marius Zeiten zum Kriegsdienste herangezogen. Beim Ausbruche eines Krieges wurde auf dem Marsfelde die Aushebung vorgenommen, und die Ausgehobenen verpflichteten sich alsdann durch einen Eid (sacramenlum) zum unbedingten Gehorsam gegen die Befehle ihres Feldherrn. Auch die Bundesgenossen mußten Contingente stellen. Die ausgeho- bene Mannschaft wurde in Legionen gebildet, und der Einrich- tung derselben lag bis auf die Zeiten der punischen Kriege die Centurienverfassung des Servius Tullius zu Grunde (S. 62 und 63). Die Legion bestand ursprünglich aus 3 Abtheilungen oder Bataillonen, jede zu 1200 Mann, von denen die beiden ersten schwer bewaffnet waren, die letzte leicht bewaffnet. Später, seit Camillus, bestand sie aus 5 Abtheilungen (Iiastati, princi- pes, triarii, rorarii, accensi), jede aus 15 Manipeln, jede Ma- nche! aus 2 Centurien, einer römischen und einer lateinischen, jede Centurie aus 30 Mann außer dem Centurio, also im Ganzen .aus etwa 45 00 Mann zu Fuß; dazu kamen 3oo Mann Reite- rei, die gewöhnlich auf der linken und rechten Seite der In- fanterie standen; daher die Benennung alae. In der Folge stieg die Stärke einer Legion auf 6000 Mann und darüber. Das Fußvolk war in drei Schlachtcolonnen aufgestellt. Die Uastati bildeten das Vordertreffen, dieprincipes das Mitteltreffen, die Triarii das Hintertreffen oder die Reserve. Den Triariern folg- ten noch die Rorarii, Schleuderer und Accensi, Ersatzmänner, welche zwei Klassen jedoch später aufhörten und mit den Vilites, einer Art Voltigeurs oder leichter Infanterie vertauscht wurden. Zwei Legionen bildeten in der Regel ein consularisches Heer, das durch die Hülfstruppen der Verbündeten bedeutend verstärkt wurde. Unter Marius hörte die Aufstellung der Truppen nach Manipeln, und der dreifache Unterschied der Legionsoldaten, der Hastaten, Prineipes und Triarier auf, und es wurden Co hor- ten errichtet, jede zu 400 bis 500 Mann; eine Einrichtung,

4. Die alte Geschichte - S. 350

1872 - Münster : Coppenrath
350 Theil des Reiches blieb. Es erstreckte sich drei Welttheile hin" durch, vom atlantischen Meere bis zum Euphrat, vom Rhein, von der Donau und dem schwarzen Meere bis an die afrika-nischen und arabischen Wsten. In diesem weiten Umfange lagen die schnsten Lnder der Erde, unter andern: Portugal und Spanien, Gallien, Italien und dessen Inseln, Griechen' land und Macedonien, Kleinasien, Syrien und Aegypten, das karthagische und numidische Gebiet. Auf diesem groen Fl' chenraume lebten ungefhr 120 Millionen Menschen, von denen etwa 20 Millionen Brger, 40 Millionen Unterthanen und Freigelassene, und 60 Millionen Sklaven waren. Es waren auf demselben gegen sechstausend bedeutende Städte, und unter diesen Alexandria, Antiochia und Rom die grten-Letztere vereinigte in sich die Herrlichkeit aller anderen Städte; wer sie gesehen hatte, der hatte mit ihr die brige Welt sehen. Ihre Bevlkerung belief sich wohl auf anderthalb Mil' lionen Einwohner; aber die Zahl der freien rmischen Brger selbst war nur gering. Das Heer bestand aus ungefhr 400,000 Mann und bildete unter Augustus eine stehende Macht-Es waren 25 Legionen, jede zu 6100 Mann zu Fu und 726 Mann zu Pferde, grtentheils an den Grenzen des Reiches, namentlich am Rhein, an der Donau und am Euphrat in festen Standlagern aufgestellt; fr die Sicherheit der Stadt sorgte die unter einem Prfecten stehende kaiserliche Leibgarde. Die Flotte war in den Hfen von Misennm, Ravenna und Forum Julii (Fwjus) vertheilt und hatte die Meere zu ber-wachen. In Rom selbst waren vierhundert kostbare Tem-pel, mehre groe Mrkte, Theater und die schnsten Palste-Das Hans des Cieero hatte einen Werth von 240,000, das des Clodi us von 800,000 Thalern. Vor allen aber prangte der Palast des Mcnas, des Freundes und Rathgebers des Augustus, majesttisch hervor. Das Theater, welches Marcus Scanrus auf eigene Kosten aus Marmor erbauete, und dessen eigentlicher Schauplatz mit dreitausend griechischen Statuen und den kostbarsten Gemlden ausgeschmckt war, fate 80,000,

5. Geschichte der Griechen für Gymnasien und Realschulen - S. 102

1873 - Münster : Coppenrath
102 einander zu vereinigen und ein Gleichgewicht unter den verschie-denen Stnden des Staates zu begrnden. . Ti Die solonische Verfassung. 594 vor Chr. Klasseneintheilung. Solon fhrte einen neuen Grund-satz der Eintheilnng ein, welcher in Griechenland das timo-kratische Prinzip genannt wurde. Er theilte alle Brger in vier Klassen, nach dem Betrage ihres Vermgens, welches er abschtzen und in die Staatsliste eintragen lie. Das Verm-gen aber wurde nach dem Ertrage der Gter geschtzt und zwar in der Art, da von jenem Ertrage nur der reine Gewinn fr den Schatzungsanschlag benutzt und als steuerbares Kapital betrachtet wurde. Demnach gehrten diejenigen Br-ger, welche aus ihrem Vermgen ein Kapital von 500 Medim-nen') und darber versteuerten, zur ersten Vermgens-klasse und hieen Pentkosiomedimnoi. Diejenigen Br-ger, deren Schatzungsanschlag unter 500 bis 300 bildete, gehrten zur zweiten Klasse und hieen Hippeis (Ritter), weil sie genug besaen, um ein Pferd halten und in dieser Eigenschaft Kriegsdienste leisten zu knnen. Diejenigen, welche unter 300 bis 200 (nach andern 150) Medimnen Ertrag hatten, bildeten die dritte Klasse und hieen Zeugiten, weil sie ein Ackergespann (X&yog) halten konnten; sie dienten als schwerbewaffnetes Fuvolk, als Hopliten. Bei der ersten Klasse galt die zwlffache Summe des Ertrages als Grundvermgen, bei der zweiten die zehnfache, bei der dritten die fnffache. Nach dieser Einkommensteuer wurden die Abgaben erhoben. Die vierte und zahlreichste Klasse bildeten alle diejenigen, deren Besitz unter dem Mae der dritten stand. Sie bestand gro-tentheils aus Handwerkern, Taglhnern und Schiffern. Sie wurden Theten-) genannt, waren steuerfrei und dienten im Kriege als Leichtbewaffnete, spter auch auf der Flotte, oder wa- ') Der Medimnos war ein Getreidema, welches etwa V3 berliner Scheffel enthielt und einer Drachme Geldes gleichgeschtzt wurde. 2) Mit ihnen sind die capite censi in Rom zu vergleichen.

6. Geschichte der Griechen für Gymnasien und Realschulen - S. 185

1873 - Münster : Coppenrath
185 nicht gern stoen und treten lieen. Zugleich lie er unter Beihlfe des ihm unbedingt ergebenen Demagogen Ephialtes dem Areopag, dem letzten Sttzpunkte der Aristokratie, zuerst die Aufsicht der den ffentlichen Schatz, dann auch die Revision der Volksbeschlsse entziehen und berhaupt das Ansehen dessel-ben so beschrnken, da ihm nur ein Schatten seiner vorigen Wrde blieb. So waren nun die wichtigsten Staatsangelegenheiten ganz in den Hnden des Volkes, oder vielmehr des Fhrers, dessen Planen es diente. Perikles ging noch weiter. Er verordnete, da die Heliasten oder Beisitzer der Gerichte, zu denen jhrlich die ungeheure Menge von sechstausend Brgern, je sechshundert aus jeder Phyle, gewhlt wurde, fr ihre Theilnahme tglich drei Obolen (rlhaa%i/.6\0 erhielten. Seitdem drngten sich die niederen Brger zu diesen Volksgerich-ten, von denen sie sich frher, als die Beisitzer noch unbesoldet waren, immer mehr zurckgezogen hatten, um ihrem Erwerbe nachgehen zu knnen. Auch die Krieger wurden besoldet und dabei auf einen Schwerbewaffneten, mit Einschlu der Verpflegung, tglich etwa vier Obolen, und auf einen Reiter das Dreifache gerechnet. Ferner fhrte Perikles ein, da an die armen Brger Geld (tugmov) vertheilt wurde, fr welches sie sich Pltze im Theater kauften.2) Endlich vermehrte er, um das Volk zu vergngen, die Zahl der Spiele und Festlichkeiten und gab diesen eine grere Pracht. Die hiedurch erhhten Staats-ausgaben wurden grtentheils durch die erhhten Beitrge der Bundesgenossen gedeckt. Im Jahre 4g1 v. Ehr. wurde die Bundeskasse selbst von Delos nach Athen verlegt, wodurch die Verwendung des ffentlichen Schatzes natrlich noch mehr von der Willkr feiner Verwalter, der Athener, und namentlich des-fen, der in Athen an der Spitze stand, des Perikles, abhngig gemacht wurde. Zugleich wurde es den unterthtigen Bundes-genossen zur Pflicht gemacht, alle ihre Rechtshndel und Strei-tigkeiten, sowohl diejenigen, welche Einzelne unter sich, als welche ganze Staaten unter einander htten, zur richterlichen Entscheidung nach Athen zu bringen; Athen sollte nunmehr fr Alle den Mittelpunkt bilden. '') Vergl. Bckh, Staatshaushaltung der Athener, I. $.17 S. und Ii. B. 349 S.

7. Die Alte Geschichte - S. 216

1875 - Münster : Coppenrath
216 Dieser König war der eigentliche Begrnder der rmischen Staats-Verfassung. Wie Solon zu Athen, so bestimmte auch er hier die Rechte und Pflichten aller Brger nach dem Vermgen. Er ordnete deshalb fnf Vermgensklassen an. In die erste Klasse wurden die Brger eingeschtzt, die wenigstens 100,000 As, etwa 2300 Thaler nach unserem Gelde, besaen. Sie hieen vorzugsweise Classici , und hiervon bedeutet noch bei uns der Ausdruck Klassisch^ das Ausgezeichnete und Vorzgliche. Zu jeder der folgenden Klassen war ein verhltni-mig geringeres Vermgen zureichend. Die zweite Klasse mute 75^000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, die fnfte 12,500 As im Vermgen haben. Die Klassen theilte er wieder in verschieden viele, an Kopfzahl sehr ungleiche, Centurleu oder Kompagnien, jede mit einem Centurio oder Hauptmann an der Spitze. Die erste Klasse, in welcher die reichsten und vornehmsten Brger, enthielt allein 80 Centurien an Fuvolk, dazu kamen 18 Reitergeschwader; die vier folgenden Klassen umfaten zusammen 90 Centurien und dazu kamen noch auerhalb der Klassen vermuthlich 5 andere Centurien rmerer Leute, so da die ganze Zahl der Centurien sich auf 193 belief. Nach der Stellung nun, die jeder einzelne Brger in dieser Eintheilung einnahm, richtete sich auch seine Stellung und Bewaffnung im Kriege, die Hhe seiner Steuern, und sein Antheil am Stimmrechte in der Volksversammlung. Im Kriege diente Jeder auf eigene Kosten. Die erste Klasse bildete die Schwer-bewaffneten. Jede der folgenden Klassen war immer im Verhltnisse zu der vorgehenden leichter bewaffnet; die Aermsten, die s. g. Pn>leta-der, blieben von allem Kriegsdienste ausgeschlossen, oder wurden'doch nur im Nothfalle als Landsturm aufgeboten. Die Reiterei, welche bis-her nur aus Patriciern genommen worden war, war durch Aufnahme reicher Plebejer von sechs auf achtzehn Geschwader gebracht, und jeder Reiter oder Ritter erhielt ein Pferd auf Staatskosten. So ward der Rang bestimmt, den Jeder bei dem zu leistenden Kriegsdienste einnahm, und eine Verschmelzung der alten und neuen Brgerschaft eingeleitet. Auch war den Plebejern oder Neubrgern, deren Zahl und Wohl-stand bereits bedeutend herangewachsen war, und unter denen sich viele befanden, die in ihrer besiegten Heimath selbst zu den edeln Geschlechtern gehrt hatten, ein angemessener Antheil an der Staatsregierung bewil-ligt. Die Abstimmung der alle ffentlichen Angelegenheiten geschah

8. Rußland, Nord- u. Mittelamerika, Südamerika - S. 73

1917 - Leipzig : Klinkhardt
~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 73 auch dadurch, daß der Ort, in welchem herkheimer geboren wurde, wie auch das Eounty, in dem er lebte und starb, mit seinem allerdings anglisierten Namen herkimer getauft wurde. iv. General von Steuden. Km 2. September 1911 wurde in Potsdam das Denkmal Friedrich wil- Helm von Steudens enthüllt. Unter den fremdländischen Offizieren, welche die Unobhängigkeit der vereinigten Staaten von Nordamerika haben mit erringen helfen, nimmt General von Steuden einen der ersten Plätze ein. Cr entstammte einer altpreußischen Soldatenfamilie aus Magdeburg. Seine wiege war von Trommelschlag und Wasfengeklirr umlärmt. In den schleichen Kriegen diente er sich heraus und wurde Offizier und war General Friedrich des Großen im 7 jährigen Kriege. Bald nach Friedensschluß nahm er wegen vermeintlicher Zurücksetzung als Flügeladjutant seinen Ebschied. Auf einer Keife nach Paris trifft er, über eine große Karte von Amerika gebückt, den französischen Kriegsminister. Dieser schlägt ihm vor, an dem verdienstvollen Werk der Un- abhängigkeitsvereinigung der jungen Republik die Ausbildung des Heeres zu übernehmen. Km 26. September 1777 fährt Steuben auf einem französischen Schiff von Marseille nach dem fernen Westen, kriegerischem Ruhm entgegen. Nach einer stürmischen Überfahrt von 66 Tagen traf am 1. Dezember 1777 Steuben im Hafen von portsmouth ein und wurde bei der Einfahrt unter Kanonendonner von der Einwohnerschaft stürmisch bewillkommnet. Nach einer Reise nach New l)ork — wo zu damaliger Zeit viele Wirtshäuser „Zum König von Preußen" benannt waren — wurde Steuben vom Kongreß mit großer Aus- Zeichnung für sein edelmütiges Anerbieten aufgenommen. Gegen Ende Februar traf er im Lager ein, wo der Obergeneral Georg Washington ihm persönlich einige Meilen entgegenritt. Sodann begann er mit dem Einexerzieren der Truppen und wurde 1778 durch den Kongreß mit Nang und Gehalt eines Generalmajors zum Generalinspektor der amerikanischen Armee ernannt. Das Landvolk, welches nur Flinte und Säbel trug, bildete er mit unglaublicher Mühe zu einem nach preußischer Weise eingeschulten Heer. Er zwang 1781 bei I)orktown in virginien den englischen Feldherrn mit 8000 Mann und 106 Geschützen zur Übergabe und führte dadurch Friedensunterhandlungen und- endlichen Frieden mit Anerkennung der Unabhängigkeit herbei. Nach der Einstellung der Feindseligkeiten wurde er neben den Aufgaben für die Auflösung der Armee zu Nate gezogen über die Errichtung einer Militärakademie und einer Militärwerkstatt, vom Kongreß mit einem Ehren- degen beschenkt, wurde er Ehrenbürger pennsylvaniens sowie der Städte New I)ork und Rlbant) und erhielt außerdem erhebliche Landschenkungen. Später zeigten ihm seine deutschen Landsleute bei jeder Gelegenheit ihre Hochachtung. Bei der Amtseinführung Washingtons 1789 befand sich Laron von Steuben unter den Begleitern des Präsidenten, als dieser den Eid auf die Verfassung leistete. Er wurde Oberschulrat der New Yorker Staatsuniversität, hatte als solcher die Oberaufsicht über alle Akademien und das Unterrichtswesen des Staates. Mit Necht verdient Steuben einen Ehrenplatz in der Erinnerung des amerikanischen Volkes, welches ihm in Washington ein würdiges Denkmal setzte. Nach $. Löher in „Germania' von vr. w. Stricker, 2. Bd., 8. 47l.

9. Die Geschichte des Alterthums - S. 203

1879 - Münster : Coppenrath
(L Scrvius Tullms. Jedoch erreichten die Shne des Ancus ihre I Hauptabsicht nicht. Gleich nach jener Unthat lie Tanaqnil die knig-liche Burg schlieen und rief dem Volke, das auf das Gercht der Er-mordung seines Kniges zusammengelaufen war, zu: Tarquiuius lebe noch und habe bis zu seiner Genesung den Servins Tnllins zu seinein | Stellvertreter ernannt. Dieser ausgezeichnete Mann war der Sage nach ein im Sclaoenstande geborener Frstensohn und vom Könige ! Tarquinius wegen seiner groen Vorzge zum Schwiegersohn erkoren. | Auf die Nachricht von seiner Erhebung nahmen die Shne des Ancus, die auch noch erfuhren, da sie von den ergriffenen Hirten verrathen ! worden waren, die Flucht. Servius aber erschien nunmehr ffentlich : mit dem ganzen Geprnge der Herrscherwrde und fand als kniglicher Stellvertreter willigen Gehorsam. Endlich, nachdem er sich der Zu-Neigung des Volkes hinlnglich versichert hatte, machte er den Tod des Kniges bekannt und setzte nun mit Einwilligung der Vter die bereits angetretene Regierung fort. Am berhmtesten ist dieser König durch die Einrichtung einer neuen Staatsverfassung geworden, welche nach ihm die S er via nis ch e ge-nannt wird. Wie Solon zu Athen, so bestimmte auch er die Rechte und Pflichten aller Brger nach dem Vermgen. Er ordnete fnf Ver-mgensklaffen an. In die erste Klasse wurden die Brger eingeschtzt, die wenigstens 100 000 As*) besaen. Sie hieen vorzugsweise Classici, und hiervon bedeutet uoch bei uns der Ausdruck Klassisch" das Ausgezeichnete und Vorzgliche. Zu jeder der folgenden Klassen war ein verhltnimig geringeres Vermgen zureichend. Die zweite Klasse mute 75 000, die dritte 50 000, die vierte 25 000, die fnfte 12 500 As im Vermgen haben. Die Klassen theilte er wieder in verschieden viele, an Kopfzahl sehr ungleiche, Centimen oder Kompagnien, jede mit einem Eenturio oder Hauptmann an der Spitze. Die erste Klasse, in welcher die reichsten und vornehmsten Brger, enthielt allein 80 Centnrien an Fuvolk, dazu kamen 18 Neitergeschwader; die vier folgenden Klassen umfaten zusammen 90 Centnrien und dazu kamen noch auerhalb der Klassen vermutlich 5 andere Centnrien rmerer Leute, so da die ganze Zahl *) As, ursprnglich ein Pfund Kupfer, bedeutet eine rmische Kupfermnze, deren Werth im Laufe der Zeit immer mehr heruntergesetzt wurde.

10. Beschreibung des Königreichs Sachsen - S. 40

1852 - Leipzig : Klinkhardt
40 nen, wenn die Unterthanen nicht zur Bestreitung der dazu erforder- lichen Ausgaben beisteuerten. Zwar hat wachsen bedeutende Be- sitzungen an Kammergütern, Forsten u. s. w. und andere Einkünfte, welche man zusammen das Staatsgut nennt; aber diese Einkünfte reichen lange nicht hin, um des Landes Bedarf zu decken. Die Unterthanen haben daher Abgaben, Steuern, zu geben, und ein christlicher Unterthan weigert sich solcher Abgaben nicht, eingedenk des Wortes: „So gebet nun Jedermann: Zoll, dem der Zoll ge- bühret; Ehre, dem die Ehre gebühret." Wer ein Gewerbe treibt, Hatwon diesem seinen Gewerbe; wer eine feste Einnahme bezicht, von seinen Einkünften; wer Grundstücke*) besitzt, von seinem Be- sitzthume, wer einen steuerpflichtigen Rang einnimmt oder einen steuerpflichtigen Titel führt, wegen seiner Stellung eine durch Ge- setze bestimmte Abgabe in die Staats -Easse zu entrichten. Diese Steuern nun, die Grundsteuer nämlich und die Personal- und Ge- werbesteuer, heißen die direkten Steuern. Außerdem giebt es noch indirekte Abgaben. Diese bestehen aus dem Grenzzolle, der Uebergangssteuer von vereinsländischem Fleischwerke, Wein, Most, Branntwein, Bier und Tabak, der R ü b e n z u ck e r st e u e r, der Branntweinsteuer für inländischen Branntwein, der Bier- malzsteuer von inländischem Biere, der Weinsteuer von in- ländischem Weine, der Tabaksteuer von inländischen Tabakblät- tern, der Schlachtfteuer und der Stempelsteuer. Wie das Land seinen Lehrstand und seinen Nährstand hat, so hat es auch seinen Wehrstand. Vom I. 1815 bis zum I. 1848 zählte das Sächsische Heer nur 12,000 Mann. Nach der Theilung Sachsens im I. 1815 bestand die Volkszahl des Königreichs Sach- sen in 1,200,000 Menschen. Der deutsche Bund hatte nun die Be- stimmung getroffen, daß auf jede 100 Menschen ein Soldat kom- men sollte, und so hatte denn Sachsen nur ein Contingent von 12,000 Mann mit Einschluß der Reserve- und Ersatzmannschaft zu halten und bildete mit Kurhessen, Luxemburg und Nassau das 0, Armeekorps des deutschen Bundesheers. Als aber im I. 1848 ein Reichstag zu Frankfurt am Main gehalten wurde, hielt es der- *) *) Die Grundsteuern werden seit dem 1. Januar 1844 in Gemäshci't des Gesetzes vom 9. September 1843 je nach dem Betrage der Steuerein- heiten erhoben. Um diese Steuereinheiten festzustellen, war es nöthig, daß zuvor jede einzelne Besitzung vermessen und abgeschätzt und auf diese Weise der Reinertrag der Gebäude und Grundstücke ermittelt wurde. So viel mal in dem Reinertrag eines Hauses oder Grundstücks 10 Ngr. enthalten sind, so viel Steuereinheiten werden gerechnet. Als Grundlage der Steuererhebung dienen die Grundsteuer? a t aste r, unter welchen man die mit den Flur- büchern der verschiedenen Flurbezirke übereiuftiinmenden, jedoch nach dem Be- sitzstände geordneten Zusammenstellungen der zu versteuernden Gegenstände und der darauf haftenden Steuereinheiten versteht. Die Termine zur Erhebung der Grundsteuern sind allemal die ersten Tage der Monate Februar, Mai, August und November.
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