Preussische Monarchie. — § 15. Prägung preussischer Eigenart.
lutherischer Theologen vertrieben, hält in Halle Vorlesungen. (Vgl. § 25 Ii.) Grosser Zulauf Studierender. Der Kurfürst baut diese Anfänge einer Universität durch Berufung hervorragender Gelehrter aus. August H e r m ann F ra nck e, aus ähnlichen Gründen aus Leipzig flüchtig, gründet mittelst Liebesgaben das Hallesche Waisenhaus.) b) 1699—1700 Stiftung der Akademie der Künste und der „Sozietät“ der Wissenschaften (Einfluss von Leibniz und Sophie Charlotte), c) Erweiterung und Verschönerung der Hauptstadt* und ihrer Umgebung. Die Friedrichsstadt wird angebaut, das Kgl. Schloss durch einen mächtigen Neubau erweitert, das Zeughaus errichtet. In des Kurfürsten Dienst der vielseitige Schlüter, Baumeister und Bildhauer. Das Reiterstandbild des Grossen Kurfürsten auf der langen Brücke von ihm (Der Erzgiesser Jakobi). Sefei Nachfolger (Entlassung Schlüters infolge kgl. Ungnade) Eosander von Göthe** (Schlossportal nach dem Muster des Septimius Severus-Bogen zu Rom). — 1696 ff. Anlage der „Lützen-
burg“ beim Dorfe Lützow in der Nähe Berlins für die Kurfürstin Sophie Charlotte (anfangs nur eine Villa, noch von Schlüter erbaut, mit Gärten, dann ein Schloss mit Kuppel versehen und durch Flügel und Orangerie erweitert von Eosander). 1705 erhebt der Kurfürst den Ort, der sich um die Lützenburg zu bilden begonnen, zu einer Stadt mit dem Namen Charlottenburg und zieht Ansiedler dorthin.
§ 15. Die Prägung preussischer Eigenart durch König Friedrich Wilhelm I.
I. Friedrich Wilhelm I. 1713—1740.
[Eine soldatische Natur, von kernigem, wenn auch derbem und rauhem Wesen, mit gesundem praktischen Blick und starkem Pflichtgefühl. Seine Erziehung nährt in ihm zwar frommen Sinn und strenge Religiosität, zügelt aber nicht die ungestüme Leidenschaftlichkeit seines Wesens und weckt auch nicht den Geschmack für feinere Bildung und Sitte. Feind allen äusseren Prunkes und hohlen Ceremonientums, ist er der gerade Gegensatz zu seinem Vater; ehrlich, rechtschaffen, sittenstreng und einfach der Gegensatz zu den meisten Fürsten seiner Zeit — ein deutscher Mann.]
Ii. Das Königtum. Der Beruf des Königs ist ihm
* l7°9 Vereinigung der Städte Berlin und Cöln. Einbezogen werden auch die neuentstandenen Stadtteile „Dorotheenstadt“ (nach Dorothee, 2. Gemahlin des Grossen Kurfürsten, genannt) und Friedrichsstadt in die „Haupt-und Residenzstadt Berlin“.
** Selbstbeigelegter Name. Göthe — Gothe (Schwede.)
I7i3
bis
1740
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Extrahierte Personennamen: August Leibniz Sophie_Charlotte) Erzgiesser_Jakobi Sefei Schlossportal Sophie_Charlotte Friedrich Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I. Dorothee Göthe_—_Gothe
Extrahierte Ortsnamen: Leipzig Rom Berlins Charlottenburg Berlin
82 Französische Revolution. — § 26. Die französischen Zustände.
Die Scheu vor der geheiligten Person des Königs tief gesunken! Der persönlich sittenreine, aber den Stürmen der heranbrechenden Zeit nicht gewachsene Nachfolger Ludwigs Xv., sein Enkel Ludwig Xvi. (seit 1774), bei engem Gesichtskreise und schwungloser Denkart nicht geeignet, die Ehrfurcht vor der Majestät des Thrones wieder zu erwecken.
Ebensowenig vermag seine Gemahlin Marie Antoinette, die Tochter Maria Theresias, als „Österreicherin“ trotz Jugend und Schönheit die Herzen der Franzosen zu gewinnen. (Gehässige Nachreden. Der Halsbandprozess.) *
B. Adel und Geistlichkeit im Alleinbesitz der höchsten Würden und im Genuss der Steuerfreiheit. Grund und Boden zu grossem Teile in ihren Händen. Der Adel fast durchweg ein sittenloser Hofadel; nur im Westen (Vendee, Niederpoitou, Guyenne, Niederbretagne) landangesessene Edelleute in patriarchalischer Weise mit ihren Bauern zusammenlebend. Beugung des Rechtes zu Gunsten der Hochgeborenen. Die berüchtigten „Haftbriefe“ („lettres de cachet“, die dem Besitzer das Recht geben, jedermann nach Belieben ins Gefängnis — die Bastille! — zu werfen)! Unduldsamkeit der Kirche und Gewissenszwang. Die niedere Geistlichkeit im Gegensatz zu den hohen Würdenträgern.
C. Der Bürgerstand umfasst einesteils eine Klasse der Grosskapitalisten, deren Reichtum häufig durch Übernahme der Steuerpacht („Generalpächter“. Vgl. die „römischen Ritter“) und Genuss von Monopolen (Merkantilsystem!) gegründet ist. Bei der Käuflichkeit der Richter-, Offizier-und anderen Stellen bildet sich ferner eine Beamtenaristokratie heraus, zu der indessen der Bürgerstand nur eine kleine Zahl von Vertretern stellt. Andernteils ist der Bürgerstand eine durch übermässige und hart eingetriebene Steuern gedrückte, dem Adel gegenüber machtlose Masse. Der herrschende Zunftzwang und das Monopolwesen hindert freie Entwickelung des Gewerbes.
D. Der Bauernstand, durch Frohnden und Feudallasten eingeengt, verarmt und unfrei. Der adlige und geistliche Grundbesitz vielfach in kleinen Landstücken an Meier verpachtet. Elend der ländlichen Bevölkerung im allgemeinen.
* Trübe Anzeichen bei ihrer Vermählung. Vgl. Goethe, Wahrheit und Dichtung. Buch 9.
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102 Napoleons Weltherrschaft. — § Z2. Der zweite Koalitionskrieg.
aus dem Süden der Halbinsel zu ziehen. Neapel wird durch die Lazaronibanden des Kardinal Ruffo genommen. Der Hof kehrt zurück und macht durch ein grauses Strafgericht der parthenopäischen Republik ein Ende. Italien ist der französischen Herrschaft verloren.
Iii. Wen düng. Die Verbündeten, fast überall glücklich, vermögen nicht die Franzosen aus der Schweiz zu vertreiben. Massena hält sich gegen den russischen General Korsakoff und den österreichischen Erzherzog Karl bei Zürich. Suworoff, aus Italien abberufen, übersteigt unter unsäglichen Schwierigkeiten * den St. Gotthard (Kämpfe an der Teufelsbrücke), vermag aber nicht mehr die Niederlage der durch Misshelligkeiten mit einander zerfallenen Russen und Österreicher zu hindern. Zürich wird (September 1799) von den Franzosen genommen (der Physiognomiker Lavater wird von einem französischen Soldaten zu Tode verwundet). Suworoff zieht sich nach einem zweiten Zuge über verschneite Alpenpässe nach Graubündten zurück und führt den Rest seines Heeres in die Heimat.
Iv. Eintreten Napoleons. A. Friedensverhandlungen. Napoleon benutzt die durch das Konsulamt erlangte höchste Macht zunächst zur Friedensvermittelung. Er schickt die russischen Gefangenen, die von den Engländern auf einem verunglückten Feldzuge gegen Holland preisgegeben waren (während diese sich selbst loskauften) an Paul I. ohne Lösegeld zurück. Der Zar, erbittert über die Treulosigkeit und Eigensucht der Engländer, zieht sich von dem Bunde zurück. England und Österreich lehnen die Friedensanerbietungen ab.
B. Kampf gegen Österreich. Mai 1800. Napoleon überschreitet mit dem Hauptheer unter Mühseligkeiten und Gefahren den grossen St. Bernhard, umgeht auf Schleichwegen das den Pass nach Italien zu deckende Fort Bard** und ge-(14.)Juni langt unbemerkt in das Thal von Aosta. 14. Juni 1800 1800 Entscheidungsschlacht bei Marengo (südöstlich von Alessandria).
* Als die Soldaten murren, lässt Suworoff von ihnen ein Grab graben mit der Aufforderung, ihn darin zu bestatten, damit er die Schmach eines un-
botmässigen Heeres nicht überlebe.
** Die Kanonen, deren Räder mit Werg umwickelt, werden nachts auf einem mit Stroh bestreuten Wege an den Batterien der Österreicher voruber-geführt.
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Extrahierte Ortsnamen: Neapel Italien Italien Napoleons Holland England Italien Aosta Alessandria
A § i. Die Anfänge Roms.
kerberge im S. und bis in die Sabiner-, Äquer- und Hernikerberge hinein im O. erstreckt.
Ii. Natur des Landes. Im Altertum gemässigteres Klima als heute, befördert durch reicheren Waldbestand auf den Höhen. Die Niederung (selbst die zwischen den Hügeln Roms) vielfach ungesund wegen der Fieberluft (Malaria), wenn auch nicht in gleichem Masse wie heute. Am Meer die ,,Maremmen“ (Strandsümpfe), im S. der Landschaft die pon-tinischen Sümpfe. Ansiedelungen daher vorzugsweise auf den Höhen. Auf dem Palatin befanden sich Tempel der Dea Febris.
Getreide- und Gemüsebau lohnend. Triften, zumal in den Sumpfgegenden, zu Viehzucht einladend. (Heute zahlreiche Büffelherden in den pontinischen Sümpfen.)
Ölbaum und Weinrebe wohl griechischem Einfluss zu verdanken (Nähe Grossgriechenlands! S. Abt. I, S. n). Italien im Altertum noch nicht „das Land, wo die Citronen blühn“. Rinder auf den fetten Grastriften, Lämmer, Schweine, besonders wo Eichelmast (im Albanergebirge noch heut), Ziegen auf den kräuterreichen Abhängen (Sabinerberge).
Iii. Bewohner. Latiner und Sabiner, beide den Italikern zugehörig, einem Zweige der grossen arischen Völkerfamilie, der neben den Etruskern die Grundbevölkerung des eigentlichen Italiens bildete, den Griechen am nächsten verwandt. (S. § 2.)
Ein kräftiges, tüchtiges Geschlecht von nüchternem, praktischem Sinne. Anlagen: Klarheit des Verstandes, Stärke der Willenskraft und Regsamkeit des Ehrgefühls, doch Mangel an lebendiger und schöpferischer Phantasie; religiös veranlagt, aber zum Aberglauben geneigt. Die Würde auszeichnendes Kennzeichen (Ergänzung zu der schönen Menschlichkeit der Griechen).
Iv. Stadtgründung. Die Sagen, wie sie u. a. der Äneide des Vergil zu Grunde liegen, ungeschichtlich. Älteste Ansiedelung auf dem Palatin (Roma quadrata). Entstehung der Stadt durch Zusammensiedlung mehrerer Gemeinden Als Gründungsjahr wurde später 753 v. Chr. angenommen und der 21. April als Geburtstag der Stadt gefeiert. Ackerbau und Handel bei den Stadtbewohnern zusammentreffend. Rom, vielleicht Stapelplatz für eingehende und ausgehende Waren, in geschützter Lage, wohin auch Fahrzeuge von der See gelangen konnten.
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Extrahierte Ortsnamen: Roms Sabiner- Altertum Hügeln_Roms Italien Italiens Rom
§ I. Die Anfänge Roms.
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als Heergemeinde in militärischen Dingen befragt, trat sie bald als Versammlung des Volkes (populus) auch in politischen Fragen in den Vordergrund. Da nach Centurien abgestimmt wurde, so hatte die erste Klasse mit 98 Stimmen das Übergewicht über die übrigen Klassen, die zusammen nur 96 Stimmen hatten.
Viii. Ausbau der Stadt. Mit der Gebietserweiterung vollzog sich ein Aufschwung in den Einrichtungen der Stadt. Die Niederung zwischen dem kapitolinischen und palatinischen Hügel wurde entwässert und die noch heute erhaltene cloaca maxima, ein mächtiger gewölbter Kanal, angelegt.
Zwischen Palatin und Aventin wurdeder „circus maxi-mus“ und auf dem Kapitolin der Jupitertempel erbaut, Werke, die man den beiden Tarquiniern zuschrieb. Auch eine starke Mauer, von der heute noch Reste vorhanden sind, wurde um die Siebenhügelstadt gezogen, angeblich ein Bau des Servius Tullius.
Ix. Gesittung. Der Hausvater in seinem Hause Herr über Leben und Tod Heiligkeit der Ehe (Eheschliessung unter religiösen Formen — die confarreatio). Ehrwürdigkeit der Mutter (matrona. Vgl. die Schätzung der Frau bei den Griechen). Ehrbares und arbeitsames Leben in ländlichen Beschäftigungen auf freien Bauernhöfen.
Griechischer Einfluss in der Einführung der Kulturpflanzen (s. o. Ii.) und der Gestaltung der Gottesvorstellungen, etruskischer im Gewölbebau und den Religionsgebräuchen erkennbar; das Geschlecht der Tarquinier von Etrurien hergeleitet.
Früh reger Handelsverkehr. Vertrag mit Karthago.
X. Religion, a) Götter des Himmels. Gemeinsames arisches Stammgut die Verehrung des Vater Jovis (Dies-piter — Jupiter) als Gottes des Himmels (pluvius, tonans, ful-
cloaca maxima.
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Erster Zeitraum. — § 8. Der römische Volkscharakter.
Iii. Sicherung des Reichsgebietes, a) Anlegung von Kolonien in den neugewonnenen Gebieten. So schon früh in Etrurien (s. § 3, Iii), im N. Sena auf gallischem Gebiet (§ 5, Ii), Narnia in Umbrien, im O. Alba Fucentia bei den Marsern, im So. Benevent bei den Samnitern, Luceria und Venusia bei den Apuliern (§ 5, Ii) u. a. In den Seefestungen wurden vorzugsweise römische Vollbürger, im inneren Reichsgebiet Latiner angesiedelt, die als Herren über das ihnen angewiesene Gebiet schalteten.
b) Anlegung von Militärstrassen. 1) Nach S.: Via Appia nach Capua, Benevent, Brundisium, Tarent, durch den Censor Appius Claudius 312 nach der Besitzergreifung Kampaniens (§ 4, Ii. C, 4) angelegt. Daneben die ältere via Latina nach Capua. 2) Nachn.: Via Cassia durch Etrurien an den Po. 3) Nach No.: eine Strasse nach Spoletium in Umbrien, die später als via Flaminia nach Sena und Ari-minum (Rimini) an das adriatische Meer fortgeführt wurde.
Iv. Staatskunst. Begünstigung der Zwietracht in den einzelnen Gemeinden und Unterstützung der wohlhabenden und angesehenen Bürger gegen die niedere Bevölkerung. Benutzung der einen Bürgerklasse zur Überwachung der anderen (s. o. Iii. a, die latinischen Kolonien). „Divide et impera!“ („Macchiavellistische“ Politik.)
V. Ergebnis. Durchdringung der einzelnen Teile von dem Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einem starken Reiche. Allmähliche Latinisierung der Halbinsel bis zum Apennin und Erwachen eines Nationalgefühls. So der Übergang von politischer zu nationaler Einheit. Die „Männer der Toga“ voll Selbstgefühl im Gegensatz zu anderen Völkern (vgl. den Gegensatz von Hellenen und Barbaren).
Rom tritt als ebenbürtige Grossmacht ein in den Kreis der Mittelmeervölker, der semitischen und hellenistischen Welt.
§ 8. Der römische Volkscharakter.
I. Bedingungen der Entwickelung, a) Ackerbau und Viehzucht Hauptbeschäftigung. Der freie Bauernstand Grundlage des Staates. Gewerbe teils von Sklaven im Dienste des Herrn, teils von Freigelassenen geübt. Handel zwar im Aufschwung begriffen und nach Sizilien, Karthago, Massilia, Griechenland u. a. hin betrieben, doth ohne Loslösung des Grosskaufmanns vom Grundbesitz. Noch keine Kapital- und Plantagenwirtschaft!
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Erster Zeitraum. — § 3. Kämpfe um Latium etc.
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Aurunker (S. schon an der Grenze Kampaniens) und vielleicht auch die an den Küsten wohnenden Rutuler*) mit der Stadt Ardea. 2) Die umbrisch - sabellischen Völkerschaften, der Oststamm. Die Umbrer im östlichen Mittelitalien. Hauptstamm der Sabeller (Osker): die Sabiner (No. zum Teil in den Abruzzen) mit der Stadt Amiternum. In bedrängten Zeiten wurde von ihnen ein „heiliger Lenz“ (ver sacrum) dem Mars geweiht. Daher Auswanderung und Ansiedelung in anderen Gebieten. Es erwachsen aus ihnen die Samniter (Sabiniter) — Städte Bovianum, Beneventum, Caudium (Engpass) — und die Bewohner der mittelitalischen Kantone: die Picenter, Vestiner, Marser, Päligner (Sulmo, Geburtsort Ovids, Corfinium, Bundeshauptstadt im Bundesgenossenkriege), Marruciner, Frentaner, Bergvölker von einfachen Sitten, religiösem Sinn und kriegerischer Tüchtigkeit, ohne politische Einigung. In den Kantonen Volksherrschaft; nur für den Krieg wird ein gemeinsamer Feldherr gewählt. Bei der seichten Küste Ostitaliens nur wenig Seeverkehr; daher wenig Berührung mit Fremden und Festhalten am Alten. Dem sabellischen Volksstamm zugehörig auch die Kampaner, Lukaner, Bruttier (?) im westlichen und (teilweis) die Apuler**) (Venusia, Geburtsort Horaz’, Brundisium, Hafenplatz und Überfahrtsort nach Dyrrhachium in Griechenland) im östlichen Unteritalien.
B. Die Etrusker (Tyrrhener) in der vom Subapennin durchsetzten und vom Arno durchflossenen Ebene nördlich von Latium, ein Volk von grosser Kunstfertigkeit (Gewölbebau: Gräber, Mauern, Kanäle; Thomvaren: etruskische Vasen, Aschenkisten), wenn auch ohne vorwiegenden Schönheitssinn, und von grosser Betriebsamkeit. Bei guten Hafenplätzen reger Handelsverkehr. Ausser in der Landschaft Etrurien in älterer Zeit auch in Oberitalien (Mailand, Mantua, Bologna, Ravenna u. a.) und in Kampanien ansässig, später durch das Aufblühen der Griechenstädte Süditaliens und Siziliens (s. Abt. I. und § 6) vom Meere, durch die Sabeller aus Kampanien, durch das Vordringen der Gallier (s. u. C.) aus Norditalien verdrängt und auf die nach ihnen genannte Landschaft beschränkt. Hier Bund von 12 Städten (Veji, Tar-quinii, Clusium, Perusia unweit des trasimenischen Sees,
*) S. die vorige Anmerkung.
**) Die Messapier und die Iapyger in der messapischen Halbinsel (Südapulien und Kalabrien), ihrer Abstammung nach unbekannt (vielleicht eingewanderte Illyrier), gingen bald im Griechentume auf.
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Zweiter Zeitraum. — § 18. Das römische Geistesleben etc.
kommt nur der bevorrechteten Klasse zu gute. Kein zahlreicher Mittelstand überbrückt die weite Kluft zwischen arm und reich.
Gesellschaftskreise: i) Die begüterten Klassen, bestehend
a) aus einem Neuadel, einem Ring von Familien, deren Mitgliedern die Senatorwürde und die Staatsämter von alters her zuzufallen pflegten und in den nur selten ein Neuling (,,homo novus“) eindrang; dieser ,,Amtsadel“ hervorgegangen aus den alten Patriziern und den reichen Plebejern. Tracht: die mit Purpurstreifen besetzte Toga (toga praetexta). Ahnenbilder im tablinum, bei Leichenbegängnissen vorangetragen.
b) aus den „Rittern“, den Angehörigen der hochbesteuerten 18 Rittercenturien (vgl. § i, Vii), aus denen sich ein Stand der Kapitalisten herausbildete. In ihrer Hand die Pachtungen und Geldgeschäfte in den Provinzen. Abzeichen: ein goldner Ring.
2) Der Mittelstand, bestehend aus Landleuten, Handwerkern und kleineren Geschäftsleuten, vielfach aufgesogen durch die Macht des Kapitals und die Entwertung der Arbeit infolge der massenhaften Sklavenbeschäftigung.
3) Das hauptstädtische Proletariat, eine besitzlose Menge von verarmten Bürgern, Klienten und Freigelassenen, von Staatsspenden und den Gaben der Reichen lebend.
B. Einwirkungen. Zwar im einzelnen Festhalten an altrömischer Denkart und Zucht, doch im ganzen (zumal bei dem Mangel schöpferischer Ursprünglichkeit) der Einfluss des Hellenismus und nach dem asiatischen Kriege speziell des hellenistischen Morgenlandes bestimmend für das Geistesleben und auf allen Gebieten geistigen Lebens erkennbar.
C. Denken und Glauben. Erstarrung der alten Götterlehre. Zersetzende hellenistische Anschauungen (über den Rationalismus des Euhemerus s. Abt. I, S. 100) dringen in weitere Kreise. Allmähliches Schwinden der Gottesfurcht. Herabsinken der Staatsopfer und der Auspizien zu hohlem Komödienspiel und Missbrauch letzterer als Mittel der Regierung zur Durchführung politischer Massregeln. (Ausspruch Catos, dass kein Augur, ohne zu lächeln, dem anderen begegnen könne; über Appius Claudius Pülcher im 1. pun. Krieg s. S. 30). Bürgerliche Eheschliessung neben der gottesdienstlichen. Das Glaubensbedürfnis des Volkes flüchtet sich zum Aberglauben; etruskisches Spuk- und Zauberwesen, Wahrsagung, chaldäische Sterndeuterei u. a. blühend! Zwar Staats-
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Extrahierte Personennamen: C. Catos Claudius_Pülcher
Vierter Zeitraum. — § 44. Geistesleben und Sittenzustände etc. 125
und Handel nehmen bei der christlichen Anschauung von dem Werte der Arbeit, besonders in den Seestädten, noch einmal einen gewissen Aufschwung, sinken aber in der Kriegsnot herab.
Die Beamten üben, geschützt durch den Namen des Kaisers, vielfach harten Druck auf die Unterthanen aus und bereichern sich auf deren Kosten (Westgotenempörung). Der Steuerdruck wächst ins Unerträgliche.
Die Kirche, wo vom Hofe abhängig, bewahrt nicht die Demut und Sittenstrenge der ältesten Christengemeinden. Unter den hohen Geistlichen sind viele prunksüchtig und hof-färtig (vgl. dagegen Ambrosius von Mailand und Augustinus). Auch der Gottesdienst wird prunkvoller gestaltet.
Der Glaubenskampf, für den die alte Bildung die Waffen liefert, wird oft zur Glaubenszänkerei und führt zur Unduldsamkeit. Kampf gegen die nichtkatholischen Arianer (zum grossen Teil Germanen).
Der Hof zwar im ganzen sittenrein, doch prachtliebend, üppig und hohlem Formenwesen verfallend.
Iii. Sitte. Die heidnische Weltlust wird durch das Christentum gezügelt und verkehrt sich schliesslich zu Weltentsagung. Die ersten Mönche in Egypten. Zu den Kirchen, die sich über den Gräbern der Märtyrer erheben, wallfahrten unzählige Gläubige. An Stelle der heidnischen Feste christliche Liebesmahle. Die Tierhetzen und Fechterspiele verschwinden, die Lust am Wagenrennen bleibt (Parteien des Cirkus „die grünen“, ,,die blauen“).
Iv. Bildung. Der alte Bildungsgang des Triviums und Quadriviums erfährt durch das Christentum keine wesentliche Änderung. Der Neuplatonismus (s. o. S. 114), von Plotin systematisch durchgebildet, wird vielfach ein Bindeglied zwischen antiker Bildung und Christentum.
Die lateinische Sprache wandelt sich unter dem Einfluss der neuen germanischen Bevölkerung. Aus der Volksmundart entwickeln sich die romanischen Sprachen. Das Latein bleibt Kirchensprache des Abendlandes.
A. Litteratur. a) Die Dichtungen bewahren rhetorisches Gepräge.*) b) In der Geschichtsschreibung erheben sich der griechisch schreibende Dio Cassius (3. Jahrh.) und der lateinisch schreibende Ammianus Marcellinus (Zeit der Völker-
*) Ausonius (Mosella), Claudianus (Lobgedichte wie de laudibus Stilichonis) u. a.
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Erster Zeitraum — § 7. Das römisch-italische Reich.
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Theben) oder mit Unterthänigkeit der Bundesgenossen (Athen und der delische Seebund), auch nicht ein Bundesreich mit Gleichberechtigung der Bundesglieder (^Deutschland), sondern ein organisches Staatsgefüge, auf Sonderverträgen mit den einzelnen Reichsgliedern beruhend. Verschiedene Stellung der Reichsangehörigen unter Belassung gewisser heimischer Sonderrechte, doch politische, militärische und administrative Einheit.
Rom gebietet über die Kriegsmacht und verfügt über die Steuerkraft, ohne den Unterworfenen drückende Tribute aufzulegen (vgl. dagegen Athen) und schliesst ebenso Staatsverträge ab, wie es Krieg erklärt. Die sabellischen Reichsglieder stellen Reiter, die griechischen Seestädte Schiffe.
Ii. Die Stellung der Reichsglieder, i) Römische Bürger. Das Stadtgebiet wird durch Einverleibung von Städten und Bezirken — municipia — erweitert (vgl. die Einverleibung von Vororten in die grössere Stadtgemeinde aus der Neuzeit, z. B. in Wien) und erstreckt sich im N. weit nach Etrurien, im S. nach Kampanien hinein, im O. reicht es bis an den Apennin, ohne dass das gesamte dazwischen liegende Gebiet in der römischen Bürgergemeinde aufgeht. Auch in den über das ganze Reich verstreuten Militärkolonien sind die Ansiedler römische Bürger.
Alle Bürger werden hinsichtlich des Privatrechtes gleichgestellt, sind staatsrechtlich jedoch verschieden. Es gab folgende Bürgerklassen:
a) römische Vollbürger mit Stimm-, sowie aktivem und passivem Wahlrecht;
b) römische Halbbürger ohne Stimme und Wahlrecht. (Etwa dieselbe Stellung wie früher die der Plebejer; es waren vorzugsweise Latiner, daher cives latini iuris genannt.) Diese hatten entweder a) uneingeschränkte Selbstverwaltung ihrer Gemeinde oder ß) erhielten von Rom aus Beamte (praefecti) zur Leitung ihrer Verwaltung. So das Stadtrecht von Cäre (tabula Caeritum). — Diese Halbbürger konnten unter gewissen Bedingungen (Bekleidung eines Gemeindeamtes und Hinterlassung eines Hausstandes in der Heimat) bei Übersiedelung nach Rom auch Vollbürger werden.
2) Bundesgenossen. Das Verhältnis der Bundesgenossen (Sabeller, Griechen) war vertragsmässig sehr verschieden geregelt, daher bald günstiger, bald ungünstiger als das der römischen Halbbürger.
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