Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 71

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 71 — Beinheim und Rhod, und überhaupt alle Ländereien, Rechte und Einkünfte, die Er auf dem linken Rheinufer besitzt, oder auf die Er Anspruch zu haben vermeint. Er entsagt allen Nachforderungen an die Republik wegen des Nichtgenusses dieser Rechte und Einkünfte, oder aus irgend einem andern Grund, der älter als dieser Vertrag ist. Art. 5. Se. Hochsürstl. Durchlaucht der regierende Markgraf von Baden tritt ab, und überläßt der fränkischen Republik sowohl in seinem eigenen, als im Namen seiner beiden Söhne, der Prinzen Friedrich und Ludwig von Baden, für die er Vollmacht hat, mit voller Garantie, die Zw eidrittheile des im vormaligen Elfaß gelegenen Landes Kuzenhausen, mit allen dazu gehörigen Rechten und Einkünften, mit Inbegriff der Rückstände von selbigen, indem Er allen Nachforderungen an die Republik wegen derselben, oder aus irgend einem Grund, der älter als dieser Vertrag ist, entsagt. Art. 6. Se. Hochsürstl. Durchl. der Markgraf von Baden tritt gleichfalls für sich, seine Nachkommen und Erben an die fränkische Republik alle Ihm gehörigen Rheininseln und alle Rechte ab, an die Er auf diesen Inseln, so wie auf dem Lauf und den verschiedenen Armen des Rheinstroms Anspruch haben mag; namentlich die Zoll-Ober- und Lehensherrlichkeit, oder Polizei-Rechte. . . . Art. 8. Se. Hochsürstl. Durchl. macht sich verbindlich, auch einen Raum von 36 Schuh in die Breite einzuräumen, ... der als Weg zum Heraufziehen der Schiffe dienen soll. Art. 10. Die Theile dieses Wegs, so wie der Rheininseln .... werden ohne Vorbehalt an die Republik abgetreten. Art. 11. Die Rheinschiffahrt soll für die Bürger und Unterthanen der beiden contrahirenden Mächte frei seyn. Art. 14. Se. Hochsürstl. Durchl. macht sich verbindlich, den Ausgewanderten und den aus der fränk. Republik depor-tirten Priestern in seinen Staaten keinen Aufenthalt zu geben. Art. 17. Alle gegenseitig gemachten Gefangenen follen innerhalb eines Monats, von Auswechselung der Ratifika-! tionen des gegenwärtigen Vertrags an gerechnet, .... zurückgegeben werden ....

2. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 169

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 169 — pen auf dem Rückmarsch erfolgt nach dem bisherigen Landes-Verpflegungsreglement. 6. Die Auseinandersetzung der durch den früheren deutschen Bund begründeten Eigentumsverhältnisse bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten. 7. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Herstellung des Friedens wegen Regulirung der Zollvereinsoer-hältniffe in Verhandlung treten. Einstweilen soll der Zollvereinsvertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Vereinbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges außer Wirksamkeit gesetzt sind, vom Tage des Austausches der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrags an, mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, daß Jedem der hohen Eon-trahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach einer Aufkündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten lassen. 8. Die hohen (Kontrahenten werden unmittelbar nach der Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Commissionen zu dem Zweck veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisenbahnen möglichst zu fördern, namentlich die Concurrenzverhältniffe in angemessener Weise zu regeln und den allgemeinen Verkehrsinteressen nachtheilige Bestrebungen der einzelnen Verwaltungen entgegenzutreten. Indem die hohen (Kontrahenten darüber einverstanden sind, daß die Herstellung jeder im allgemeinen Interesse begründeten neuen Eisenbahnverbindung zuzulassen und so viel als thunlich zu fördern ist, werden sie durch die vorbezeichneten (Kommissanen auch in dieser Beziehung die durch die allgemeinen Verkehrsinteressen gebotenen Grundsätze aufstellen lassen. 9. Die hohen (Kontrahenten werden vom 1. Januar 1867 ab die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein, und zwar sowohl der Schiffsgebühr — Tarif B. zur Übereinkunft vom 31. März 1831 — als auch des Zolles von der Ladung — Zusatzartikel Xvi und Xvii zu der Übereinkunft vom 31. März 1831 — willig einstellen, sofern die übrigen deutschen Uferftaaten des Rheins gleichzeitig die gleiche Maßregeln treffen.

3. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 207

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 207 — 1837. 1838. 1839. 1840. 1841. 1842. 1843. Häusel und der Baumwollspinnerei und Weberei in Ettlingen. Ausbau des Rheinhafens zu Mannheim und Anlage des Hafens von Konstanz. 10. Jan. Staatsvertrag Badens mit Hessen und Frankfurt wegen Übernahme des Baus einer Eisenbahn von Sachsenhausen über Darm-st a d t n a ch Mannheim durch Hessen. Febr. Außerordentlicher Landtag wegen der Erbauung von Eisenbahnen. 29. März. Gesetz über die Erbauung einer Eisenbahn von Mannheim über Heidelberg, Karlsruhe, Rastatt, Offen bürg, Dinglingen, Frei-bürg nach Basel und von Appen-weiernach Kehl aus Staatskosten. 21. Juli. Das badische Apanagengesetz. 12. Sept. Eröffnung der ersten bad. Staatseisenbahn von Mannheim nach Heidelberg. Erbauung der ersten süddeutsch. Lokomotive „B a d e n i a" inderneugegründeten Maschinenfabrik (Keßler) in Karlsruhe. Erbauung der zweiten Lokomotive „Karlsruhe". 10. April. Eröffnung der Bahnstrecke Hei-delberg-Karlsruhe. Knielingen (-Maxau) wird Rhein-Freihafen. Erwerbung der Dörfer Korb, Dippach, Ha-genbach und Unterkeßach gegen Abtretung der Kondominate Edelfingen und Widdern sowie der Orte Waggershausen und Sießen.

4. Bd. 2 - S. 135

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap.z. Abschn.4. Von Deutschland. 135 Das evangelische Kloster Marienthal, eine halbe Meile von Helmstädt in einem angenehmen Thale, hat einen Abt, Prior und 4 Conventualen. Das evangelische Kloster Königslutter, bey der Stadt gleiches Namens, hat einen Abt, Prior und 4 Conventualen. Manenberg, ein evangelisches Kloster auf einem kleinen Berge vor Helmstädt, hat eine Domina, einen Probst und Conventualinnen, und ist ein Landstand. Gandersheim, eine kleine Stadt, hat aber ein evan- gelisches Stift, in welchem eine Aebtißinn, einedechan- tinn und ii Canonißinnen. Bevern, ein herzoglich Schloß und Residenz des Herzogs von Braunschweig-Bevern. Blankenburg, eine Stadt und Grafschaft auf dem Harze, hat ein schönes fürstliches Schloß; nicht weit davon ist die berühmte Baumannshöhle. Wernigerode, eine Stadt und Grafschaft, gehört einem Grafen von Stollberg. Goßlar, eine freye Reichsstadt vor dem Harze, an der Gose, evangelischer Religion, ist mehrentheils alt- modisch gebauet. §. z.dersüdlichetheil dieses Fürstenthumsbraun« schweig-Wolfenbüttel bestehet meistens aus Bergen und Wäldern, und ist zum Ackerbau wenig bequem; hin- gegen hat es einträgliche Holzungen, Eisenhütten, Glas- hütten, wo sehr schönes Glas und schöne Spiegel verferti- get werden, eine schöne Porzellanfabrik und wichtige Berg- und Salzwerke. Der nördliche Theil ist ebener und hat einträglichen Getraide. Flachs- und Hanfbau, schöne Gartensrüchte und gute Viehzucht. 34 rn.eini-

5. Bd. 2 - S. 85

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Einleitung in die Erdbeschreibung. 85 schaffen sey? Wietadelnöwerth ist es demnach nicht eben- falls, wenn Frauenzimmer, die ja auch unter die Be, wohner der Erde gehören, sich nicht um dieselbe be- kümmern ? Man giebt dem schönen Geschlecht vornehm- lich die Neugier schuld; nun, die Geographie und Hi- storie ist eine vortreffliche Gelegenheit, diese an sich un- schuldige Leidenschaft auf eine sehr edle und anständige Art zu befriedigen, und das Gemüth auf eine nützliche Weise zu belustigen. §. 8. Dazu sind denn folgende Blatter bestimmt, in welchen erstlich eine kurze Beschreibung von den Län- dern und Königreichen des Erdbodens , und alsdenn auch bey jedem Lande ein kurzer Auszug aus der Ge- schichte zum Unterrichte junger Schönen geliefert wer. den soll. Es ist dabey vornehmlich des Herrn Ober- consistorialraths in Berlin, Herrn D Büschings neue Erdbeschreibung gebraucht worden, weil dieselbe ge- wiß eines der vortrefflichsten Werke in dieser Art ist. Das erste Kapitel. Vom Globo oder der Erdkugel. §. ^^ie Geographie oder Erdbeschreibung ist eine gründ- liche Nachricht von der Beschaffenheit des Erd. bodens, in so weit uns derselbe bekannt ist. F Z §. r.

6. Bd. 2 - S. 147

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. Z. Abschn. 5. Von Deutschland. 147 z) Die Grafschaft Barbi. Sie liegt an der Elbe, wo die Saale hineinfällt, und gehört anitzt dem Churhause Sachsen. Es ist darinn: Barbi, eine mittclmäßigestadt an der Elbe. 4) Das Stift Quedlinburg. Es liegt zwischen dem halberstädtischen und anhalti- schen Fürstenthum. Die Aebtißinn ist ein freyer Reichs- stand, welche anitzt die königl. preuß. Prinzeßmn Ama. lia, des Königs Schwester ist. Der König vonpreust sen ist Schutzherr. Es ist darinn: Quedlinburg, eine Stadt an der Bode, in welcher Kaiser Heinrich der Vogler begraben liegt. 5) Die chursächsischen Lande. Diese sind in 7 Kreise abgetheiiet, welche nach ihrer Rangordnung folgende sind: 1) Der Churkreis. §. i. Es ist darinnzu merken: Wittenberg, eine mittelmäßige und ziemlich veste Stadt, hat eine Universität, welche deswegen sonderlich berühmt ist, weil D. Luther daselbst Lehrer der Gottes- gelehrsamkeit gewesen, und 1517 die Reformation ange- fangen hat. §. 2. Das Land ist wegen des vielen sandigen Bo- dens nur mäßig fruchtbar. Die Einwohner find, wie in allen sächsischen Landen, der evangelischen Religion zu- gethan. 2) Der thüringische Kreis. §. i. Derselbe macht den nördlichen Theil verband, grafschast Thüringen au«. Kr §. r.

7. Bd. 2 - S. 88

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
88 Kap. l. Vom Globo. x gen haben, die man sich merken muß, wenn man in der Geographie etwas gründliches lernen, und die Lage der Lander undoerter genau wißen will.. Man hat aber zu merken: 1) Den Horizont oder Gesichtskreis, worunter man den weiten Raum verstehet, den man rund um sich her vvn einer Höhe übersehen kann; und dieserho- rizont dient dazu, daß man wißen kann, wo die 4 Welt- gegenden. Morgen, Abend, Mittag und Mitternacht befindlich sind, und wo die Sonne auf. und untergehet. Je höher der Ort ist, von welchem man sich um- sieht, und je ebener die Gegend umher, desto größerund weiter rst auch der Horizont. 2) Der Mittagszirkel, ( Mcridianus) zeiget, welche Oerter zu gleicher Zeit Mittag haben, und ge- het von einem Pole zum andern. 3) Die Linie, (Aequator) ist der breite Zirkel, welcher mitten vom Morgen gegen Abend um die ganze Erde herumgeht, und dieselbe in die südliche und nörd- liche Halste abtheilet. Dieser Zirkel zeigt, wenn Tag und Nacht einan- der gleich sind, welches geschieht im Frühling und im Herbst, da die Sonne gerade darüber steht. Er ist wie alle Zirkel in 360 Grade eingethcilet, und jeder Grad begreift 15 deutsche Meilen in sich. 4) Der Wendezirkel des Krebses, (tropicus Cancri) ist der Parallel oder doppelte Zirkel zwischen dem Aequator und Mitternacht, über welchem die Sonne gerade steht, wenn wir im Sommer den längsten Tag haben. 5) Der

8. Bd. 2 - S. 150

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
J5° Kap. z. Abschn. 5. Von Deutschland. §. 2. Es ist darinn: Freyberg, eine alte,große und diehauptstadt ander Mulda; der umliegende Boden ist fruchtbar, aber die Gegend ziemlich bergichk. Eö ist das Oberbergamt da, welches über alle Bergwerke deö Landes zu gebieten hat; die hier befindlichen Silberbergwerke find die ergiebig, sien in Meisten. Chemnitz, eine ziemlich große Stadt am Ftuste Kemnitz. Es find hier viele Zeug- und Leinweber, be- sonders eine starke Kannefaßmauufactur. Die Stadt hat auch schöne Bleichen. Zwickau, an der Mulde, ist eine von den größten Stavten in Meissen, und treibt guten Handel mit Tü- chern und andern Wac- en. 6) Der vogtländische Kreis. §. i. Er ist nur ein Theil des Vogtlandes, wovon das übrige die Grafen Reußen besitzen. §. 2. Es ist darinn: ^ Plauen, die Hauptstadt dieses Kreises an der Elster. 7) Der neustädtische Kreis. Darinnen ist: Neustadt an der Orla, die Hauptstadt und Ä-eyda, eine Stadt unweit der Elster an dem Was- ser Weyda, welches mitten durch die Stadt stießet. 8) Das Stift Merseburg. Gehört auch zum Churkreise und dem Churhause Sachsen. Darinn findet sich: Merseburg, eine Stadt in einer angenehmen Ge. gend

9. Bd. 2 - S. 152

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
152 Kap. z.abschn.5. Von Deutschland. Wartburg, ein altes Bergschloß, dahin 1521 D. Luther in Sicherheit gebracht wurde, und bey eilf Monate daselbst blieb. Jena, eine feine Stadt und berühmte Universität in einem angenehmen Thale zwischen Hügeln und Bergen, wo viel Wein wachst. 8) Das Fürstenlhum Gotha. §. 1. Es granzet an das Fürstenthum Eisenach und an die Grafschaft Henneberg, hat seinen eigenen Herzog. §. 2. Eö ist darinll: Gotha, die Hauptstadt des Fürstenthums; sie ist ei. ne der besten, schönsten und größten Städte in Thürin. gen; über der Stadt liegt auf einem Berge das fürstli. che Residenzschloß Friedenstein. 9) Das Fürstemhum Altenburg. §. 1. Es ist ein Theil des alten Osterlandes, und gränzet gegen Abend an das Fürstenthum Schwarzburg und Weimar; gegen Mitternacht an Naumburg und an den Thüringer und Leipziger Kreis; gegen Morgen auch an den Leipziger Kreis; gegen Mittag an den Erz. gebürgischen und Neustädtischen Kreis. Es gehört dem Haufe Sachsen. Gotha. §. 2. Es ist darinn: Altenburg, die Hauptstadt, ist ziemlich groß und volkreich, hat ein Schloß auf einem Felsen, welches in der Geschichte deswegen bekannt ist, weil aus demselben 145$ die jungen Prinzen Ernst und Albrecht, nach, malige Stammväter der beyden Hauptlinien des säch- sischen Hauses, von Kunz von Kauffungen geraubet worden. Saal«

10. Bd. 2 - S. 155

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. ^ Abschn. 5. Von Deutschland. 155 ?) Zwo fteye Reichsstädte in Thüringen. Mühlhausen und Nordhausen, sind große und schöne Städte, welche der evangelischen Religion bey- pflichten. 8) Die Marggrafschaft Lausitz. §. i. Es granzt dieselbe gegen Morgen an Schle- sien gegen Mittag an Böhmen, gegen Abend an Meis- sen, gegen Mitternacht an die Mark Brandenburg. §. 2. Sie theilet sich in Ober- undnieder-Lausitz. Die Ober-Lausih gehört demchurfürsten von Sachsen; die Nieder-Lausitz aber hat verschiedene Herren. §. 3! «) In der Ober. Lausitz ist zu merken: Budißin oder Bauzen, die Hauptstadt des ganzen Marggrafthums, und die erste unter den sogenannten Sechösiädten, liegt an der Spree, ist ziemlich groß, wohlgebauet und wohl bewohnt. In der Domkirche zu St. Peter mitten aus dem Markte halten in der größten Halste die Evangelischen, in der kleinern Hälfte ober die Römischkatholischen ihren Gottesdienst wechsels- weise zu verschiedenen Stunden. Görlitz, die zweyte unter densechsstadten,liegt an der Neiße, ist die größte, volkreichste und nahrhafteste Stadt in der Ober-Laus,ß, auch zum Theil wohlgebauet. Sie hat ein berühmtes Gymnasium, und das sogenannte heilige Grab vor der Stadt, welches der Bürgemeister Georg Emrich 1480 nach dem Mode! des heil. Grabes zu Jerusalem anlegen lasten, und deswegen selbst zwey- mal dahin gereiset ist. Zittau, ist die dritte unter den Sechsstadten, und eine der besten Städte, groß, schöngebauet und treibtbe, trächtli-
   bis 10 von 59 weiter»  »»
59 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 59 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 2
3 14
4 1
5 1
6 2
7 1
8 16
9 0
10 4
11 1
12 0
13 21
14 0
15 3
16 1
17 0
18 1
19 0
20 0
21 11
22 1
23 0
24 0
25 2
26 1
27 3
28 0
29 2
30 0
31 2
32 9
33 1
34 0
35 1
36 3
37 6
38 3
39 3
40 10
41 0
42 0
43 0
44 1
45 4
46 5
47 6
48 3
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 3
1 1
2 0
3 7
4 2
5 1
6 1
7 4
8 0
9 2
10 22
11 9
12 0
13 0
14 0
15 0
16 1
17 13
18 13
19 0
20 4
21 0
22 0
23 0
24 2
25 1
26 3
27 5
28 0
29 0
30 5
31 0
32 0
33 2
34 0
35 0
36 2
37 10
38 1
39 2
40 1
41 1
42 3
43 0
44 5
45 8
46 0
47 0
48 3
49 6
50 0
51 0
52 1
53 2
54 1
55 0
56 0
57 4
58 1
59 1
60 2
61 1
62 3
63 1
64 0
65 2
66 1
67 0
68 3
69 5
70 1
71 4
72 1
73 12
74 1
75 2
76 21
77 1
78 5
79 1
80 3
81 5
82 1
83 4
84 0
85 8
86 0
87 1
88 0
89 0
90 1
91 0
92 6
93 1
94 4
95 1
96 0
97 1
98 0
99 2

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 17
1 16
2 2
3 25
4 3
5 41
6 3
7 34
8 28
9 15
10 4
11 8
12 11
13 10
14 0
15 0
16 19
17 26
18 13
19 18
20 4
21 3
22 0
23 0
24 7
25 43
26 24
27 0
28 4
29 15
30 8
31 12
32 2
33 107
34 5
35 17
36 6
37 0
38 9
39 28
40 18
41 0
42 2
43 44
44 10
45 20
46 10
47 14
48 2
49 7
50 13
51 14
52 11
53 30
54 8
55 25
56 1
57 8
58 3
59 52
60 28
61 19
62 11
63 2
64 25
65 75
66 24
67 36
68 10
69 18
70 18
71 7
72 8
73 11
74 5
75 17
76 2
77 6
78 2
79 6
80 15
81 44
82 11
83 1
84 3
85 2
86 4
87 13
88 8
89 5
90 3
91 53
92 107
93 70
94 23
95 1
96 38
97 17
98 14
99 13
100 75
101 5
102 10
103 11
104 7
105 5
106 16
107 17
108 2
109 3
110 40
111 28
112 3
113 9
114 13
115 1
116 7
117 4
118 4
119 2
120 1
121 10
122 2
123 14
124 10
125 4
126 0
127 7
128 6
129 1
130 41
131 14
132 10
133 29
134 5
135 13
136 35
137 16
138 7
139 7
140 18
141 9
142 32
143 12
144 43
145 6
146 1
147 3
148 3
149 33
150 11
151 29
152 20
153 16
154 5
155 14
156 7
157 12
158 4
159 9
160 22
161 9
162 0
163 1
164 4
165 5
166 52
167 6
168 7
169 7
170 3
171 14
172 6
173 62
174 8
175 100
176 5
177 54
178 6
179 41
180 9
181 6
182 25
183 58
184 14
185 6
186 6
187 13
188 6
189 3
190 1
191 40
192 9
193 10
194 6
195 4
196 13
197 11
198 0
199 24