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Kapitel Ii.
Die Zeit Maximilians T.
§ 6. Kämpfe in Italien 1494—-1505.
Karls Viii. Zug nach Italien. Karl Viii. von Frank-
reich zog 1494, mit Lodovico Moro von Mailand verbündet,
über Florenz und Rom ins Königreich Neapel, indem er
die Ansprüche der Anjou (s. Ii. S. 241) wieder aufnahm. Fer-
dinand Ii., Enkel Ferdinands I., flüchtete nach Sicilien. Zum
König vonneapel gekrönt, schob Karl die Verwirklichung
seines Traums, die Türken aus Europa wieder hinauszuwerfen,
auf und kehrte mit der Hälfte seines Heeres zurück. Venedig
hatte gegen Frankreich und dessen Festsetzung in Italien eine
Liga zusammengebracht, an der sich Papst Alexander Vi.
und die katholischen Könige beteiligten, sowie Lodovico
Moro, der von dem französischen Bündnis nicht die erwarteten
Früchte geerntet hatte, und Königmax, den die französische
Diplomatie früher durch Aussicht auf Beraubung Venedigs
zur Unthätigkeit bestimmt hatte. Ein ihm entgegentretendes
venetianisch - mailändisches, vielfach überlegenes Heer schlug
Karl bei Fornuovo (1495), kehrte aber nach Frankreich zurück.
Lodovico Moro, von Schweizern schwer bedroht, wurde wieder
Frankreichs Bundesgenosse und erhielt, unter dessen Lehnsherr-
lichkeit, Genua. Das Königreich Neapel verloren die
Franzosen sehr rasch wieder infolge der Verhasstheit
ihres Regiments und der Unfähigkeit eines ihrer zwei Feldherrn
an Ferdinand Ii., der von einer spanischen Flotte und Land-
macht, wie auch vom Papst und Venedig, unterstützt wurde,
und seinen Oheim und Nachfolger Federigo (1496).
Savonarola. Girolamo Savonarola, Dominikaner (geb.
1452), wirkte inflorenz seit 1482, beherrscht von asketisch-
mittelalterlicher Lebensanschauung und den altväterischen Vor-
stellungen des Kleinbürgertums, vor allem durch die Gewalt
seiner Predigt gegen die Entartung und Verweltlichung
der Kirche und der Geistlichkeit, gegen „Tyrannei“,
Laster und Luxus und für Aufrichtung einer re-
publikanischen Theokratie. Die unsichere und später
zu gefügige Haltung, die Pietro Medici dem heranziehenden
französischen König gegenüber einnahm, bewirkte vollends den
Zusammenbruch der Tyrannis (1494).
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Extrahierte Personennamen: Maximilians_T. Maximilians Karls Karl_Viii Karl Lodovico_Moro Ferdinands_I. Ferdinands_I. Karl Karl Alexander_Vi Alexander Lodovico
Moro Karl_bei_Fornuovo Karl Lodovico_Moro Ferdinand_Ii Ferdinand Savonarola Girolamo_Savonarola Pietro_Medici
Extrahierte Ortsnamen: Italien Karls Italien Frank- Mailand Rom Neapel Sicilien Europa Frankreich Italien Frankreich Frankreichs Genua Neapel Venedig
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wohnliche) Art, wie Tetzel seinen Auftrag durchführte, machte
Luther auf Grund von Erfahrungen an eigenen Beichtkindern
bedenklich, und so suchte er durch 95 Disputationsthesen sich
und andern über Wesen, Wort und Berechtigung des Ablasses
Klarheit zu verschaffen. Luthers am 31. Oktober 1517
an der Thüre der Wittenberger Schlosskirche angeschlagenen
95 Thesen betonten die Notwendigkeit innerer Busse („con-
tritio“), verwarfen aber nur den Ablasskram und die Erstreckung
des Ablasses auf das Fegefeuer; rasch verbreitet, riefen sie eine
allgemeine Erregung hervor, da die Ablassfrage für alle Schich-
ten der Bevölkerung religiöse, finanzielle und nationale Bedeu-
tung hatte. Im literarischen Streit mit Tetzel, der in seinen
Gegenthesen den Ablass in jeglicher Ausdehnung verteidigte,
mit J o h. Eck von Ingolstadt, der in seinen nur handschriftlich
verbreiteten „Obelisci“ Luther als „Böhmen“ anklagte, und mit
dem Dominikaner Silvester Mazzolini Prierias, römischem
Bücherzensor, der Tetzel durchaus, auch wegen des Wortes vom
Geld im Kasten, verteidigte und auf Grund der Anschauung von
der Unfehlbarkeit des die Kirche verkörpernden Papstes jeden,
der eine Massregel der Kurie als unberechtigt angreife, für einen
Ketzer erklärte, gelangte Luther zu grundsätzlicherem
Widerspruch. In seinen „Resolutionen“ (August 1518) be-
tont er die unfehlbare Autorität der Schrift, das
Zusammenfallen der wahren Reue mit dem allein rechtfertigen-
den Glauben und bestreitet dem Papste die Verfügung
über die Verdienste Christi und der Heiligen, die
Gewalt über die Seelen und Gewissen der Gläubigen und die
Entscheidung über Glaubensfragen.
Die Citation zum Ketzerprozess nach Rom war Anfang August
in Wittenberg eingetroffen, aber der Kurfürst Friedrich der
Weise, der seiner Universität ihren bedeutendsten und anziehend-
sten Lehrer erhalten wollte, erwirkte auf dem Augsburger
Reichstage (s. S. 21) vom päpstlichen Legaten Cajetan
(Thomas Vio von Gaeta, früher Dominikanergeneral, einer der
gelehrtesten Theologen seinerzeit), dass dieser Luther nach
Schluss des Reichstags in Augsburg verhörte (12.—14. Okt.).
Luther, den als Ketzer zu verhaften und nach Rom zu
verbringen ein päpstliches Breve vom 23. August angeordnet
hatte, verweigerte den dreimal geforderten Widerruf,
appellierte schriftlich vom „übel berichteten Papst an den
besser zu berichtenden“ und verliess in heimlicher und schneller
Flucht 20./21. Oktober Augsburg. Er appellierte 25. No-
vember feierlich vom Papst an ein Konzil. Aus poli-
tischer Rücksicht auf den sächsischen Kurfürsten (Kaiser-
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Extrahierte Personennamen: Silvester_Mazzolini_Prierias August August Friedrich Thomas_Vio_von_Gaeta August
Extrahierte Ortsnamen: Luthers Wittenberger_Schlosskirche Ingolstadt Christi Rom Wittenberg Augsburg Rom
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Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524
beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft-
hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm
Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand
nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel,
Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor-
gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische
Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und
drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt,
enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester-
reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer
Unterthanen.
Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli,
„dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen
des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord-
nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den
mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer
besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam-
revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas
Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz
zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung
anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und
der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“).
Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden.
Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver-
bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis
Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt.
§ 16. Der Bauernkrieg 1525.
Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord-
nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung
des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen
vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis-
gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch
ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters
Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum
Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den
Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge-
ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier-
mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem-
mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt.
Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen-
hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache
war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist
teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des
Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu-
friedenheit wurde durch die reformatorische Be-
wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer
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sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag-
wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder
rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach
dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der
Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes
Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers
Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über
den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die
wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther
den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen-
pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger
(z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus-
gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und
mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott-
losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte
Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in
Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre-
digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen
predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als
Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und
ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des
Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die
Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei.
Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die
weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung
am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be-
völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der
Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs
noch ganz frei von evangelischen Elementen.
Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage
der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus.
Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau-
thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der
Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See-
haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten,
vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini-
gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon-
hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor-
her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst
gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog-
tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung
seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls
bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren.
Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die
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Extrahierte Personennamen: Thomas_Münzer Ulrich Ulrich Karls
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des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung
und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds-
gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu
Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten
abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung
von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes
Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits
behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes
zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel
sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und
seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm,
das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen,
reaktionär war.
Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär-
bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent-
hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern-
parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf
des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er-
schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden
Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten
und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld,
ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser
mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige
Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte
das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt-
lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen
sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des
kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht
geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt.
Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein
ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck-
mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im
allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver-
ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und
Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten.
Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher
Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den
„Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er-
mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“
hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und
Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine
„lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer
unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und
Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen
Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als
aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre
Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten
Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa-
tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch
vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die
räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten
sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen
kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“!
Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden,
wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes
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werden sollte; jedoch überwies er für die einzelnen Fälle die
Entscheidung, ob es sich um eine Religionssache handle, dem
Reichskammergericht (Anfang 1533), und dieses liess. solchen
Prozessen, ohne Rücksicht auf die Rechtsverwahrung der Schmal-
kaldener (Anfang 1534), ihren Lauf. Karl war von der katho-
lischen Mehrheit des Regensburger Reichstags die Verpflichtung
auferlegt worden, dafür zu sorgen, dass ein Konzil innerhalb
sechs Monaten einberufen werde und binnen Jahresfrist zu-
sammentrete.
Türkenkrieg. S o 1 i m a n, der einen Angriff auf das Reich
plante, war Juli 1532 in Ungarn erschienen, wurde aber drei
Wochen lang durch die heldenmütige Verteidigung der Feste
Güns aufgehalten. Als Karl nach langem Zögern mit nicht
ganz 80000 Mann (worunter 41000 Mann Reichstruppen) von
Regensburg aus donauabwärts zog, wagte Soliman keine
Hauptschlacht und zog zunächst gegen Graz, dann über
Ungarn heim. Auf einen Einmarsch in Ungarn und gegen
Zäpolya verzichtete Karl, zum Teil wegen der geringen Neigung
Bayerns und der evangelischen Stände, sich für Ferdinand zu
bemühen. Karl verliess nach Beendigung des Türkenkrieges
November 1532 Deutschland. Juli 1533 schloss Soliman mit
Ferdinand Frieden.
Die Carolina, .,die peinliche Halsgerichtsordnung; Karls V.“, die 1532
Reichsgesetz wurde, beruhte auf viermaliger Revision der Bamberger Hals-
gerichtsordnung von 1507. Durch die „salvatorische Klausel“ (wonach den
„alten wohlhergebrachten und billichen Gehreuchen nichts benommen“ sein
sollte) wurde dieses Reichsgesetz den partikulären Gewalten annehmbar gemacht.
Jahrhundertelang hat die Carolina das deutsche Strafrecht und den Strafprozess
beherrscht. Sie war vor allem eine Strafprozessordnung mit Ein-
schiebung von (nicht vollständigen) Bestimmungen über das Straf-
recht. Das Urteil zu finden war nach ihr ausschliesslich Sache rechts-
gelehrter Richter, eine Art oberste Instanz bildete die Aktenversendung
an juristische Fakultäten. Das Verfahren war durchaus schriftlich,
der Prozess inquisitorisch. Der.beweis wurde erbracht entweder durch
die Aussage zweier tauglicher, unverdächtiger Zeugen oder durch das Ge-
ständnis des Angeklagten. Genügend festgestellte Indicien hatten nur die
Bedeutung, die Anwendung der Folter zu begründen. Als die Folter, zuerst
von Friedrich d. Gr. 1740, aufgehoben war, kam es nach und nach dazu, dass
auch Indicien zu voller gesetzlicher Strafe führen konnten. Der Strafvollzug
war durchaus Sache des Staats. Die „endliche Rechtsthätigung“ schuf einen
Schein des alten öffentlichen und mündlichen Prozesses (die Armensünderglocke
davon ein Ueberrest).
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karl Karl Soliman Karl Karl Ferdinand Karl Karl Ferdinand Karls Friedrich_d Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Graz Ungarn Bayerns Deutschland Karls
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Gegensatz zu den englischen Gewaltherrn zu treuen Söhnen
der römischen Kirche gemacht hatte, die englische Staatskirche
aufzunötigen, riefen 1594 eine gewaltige Erhebung hervor,
die Hugh O’Neil, Graf von Tyrone, führte, Spanien und die Kurie
unterstützte und schürte. Der letzte Günstling Elisabeths, Graf
Essex schloss 1599, mit dem Oberbefehl über eine grosse Streit-
macht beauftragt, einen unrühmlichen Ausgleich, wurde deshalb
entsetzt und nach einem unverständigen Erhebungsversuch ent-
hauptet (1601). Nachdem ein kleines spanisches Heer rasch zur
Räumung der Insel genötigt worden war, unterwarfen sich
die Irländer 1603. Die „Plantation“ von Ulster wurde unter
gänzlicher Entfernung der Iren seit 1610 durchgeführt.
Gegen das Ende ihres Lebens minderte sich die Popularität
und die Lebensfreude der Königin; das Parlament, das über-
haupt wieder selbständig auftrat, zwang sie zu der Zusage,
den Missbrauch der Monopole, durch deren Verkauf oder Zu-
teilung an Günstlinge sie den Aufschwung des englischen Handels
beeinträchtigte, zu unterlassen. Mit Elisabeth (1603) starben
die Tudor aus.
Der Stuart Jakob I. (1603—1625) bestieg ohne Schwierig-
keiten den Thron. Er war pedantisch, entbehrte persönlichen
Mutes und kriegerischer Eigenschaften und Neigungen. Seine
Neigung zur Zweideutigkeit war durch seine Stellung und seine
Schicksale in Schottland sehr entwickelt worden. Von der
monarchischen Stellung hatte er sehr hohe Anschauungen („semi-
deus“, „rex est lexu), die der damaligen Entwickelung des
politischen Geistes in England ganz entgegengesetzt waren. Er
verachtete die erwerbenden Stände und hasste das Puritanertum.
Mit Spanien schloss er August 1604 einen für dieses günstigen
Frieden. Aber die Hoffnungen, welche die Katholiken (in England
nur noch ein geringer Bruchteil der Bevölkerung) auf ihn setzten,
wurden nicht erfüllt. Er bewilligte anfangs. nur den Laien
Gewissensfreiheit, und bald liess er den (zahlreich von auswärts
gekommenen) Priestern wieder nachspüren. Die noch recht-
zeitig entdeckte „Pulververschwörung“, d. h. der Plan
einiger katholischer Laien, bei der Eröffnung des Parlaments
dieses samt dem König in die Luft zu sprengen (November 1605)
rief neue Ausnahmegesetze gegen die Katholiken
hervor, denen jetzt sogar die Ausübung mancher bürgerlicher
Berufe und mancher Privatrechte entzogen wurde. Von nun
an galten in England lange die Katholiken als ge-
schworene Feinde des Staats und des Volks. Aber
mit dem Puritanertum, das im englischen Protestantismus immer
mehr herrschend geworden war, wollte der König sich auch nicht
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Personennamen: Günstling_Elisabeths August
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Graf
Essex Schottland England England England
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Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen
hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses,
des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib-
eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten.
Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe
gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für
den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber-
bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem
finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei-
ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen
Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren
Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver-
schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden
durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land-
recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber
die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal
ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die
Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die
Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte
jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553
abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr-
hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern-
höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land-
wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb.
Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu-
figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer,
Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a.
1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der
Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger
der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren
Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An-
wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi.
und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre
Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen
als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren
1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen
Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den
Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum
Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg
noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen
Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen
sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war
in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten
traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be-
deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen
Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit
zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte
Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12.
Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann
den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im
Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges
Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte
Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten
sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen
Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
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Extrahierte Personennamen: Meier Johann_Weyer Johann Gregor_Xv. Gregor_Xv.
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Heidelberg Bern Darmstadt Ellwangen Offenburg Bistum_Würzburg Bistum
Bamberg Erzbistum_Salzburg Glarus
157
bot dieser in einem scharfen, auch mit Strafen drohenden Erlass
eine zweite, von den Defensoren angesetzte Versammlung bis
zu seiner eigenen Ankunft. Diese Versammlung wurde doch
gehalten, ihr aber ein erneutes Verbot mitgeteilt. Die Gesamt-
heit der Versammelten begab sich auf das Rathaus, um den
Statthaltern ihre Antwort zu überreichen. Einen Wortwechsel,
der entstand, benützten einige Herren, vor allem Thurn, um
zwei der anwesenden Statthalter, Slawata undmartinitz
für Verletzer des Majestätsbriefes und Feinde des Friedens er-
klären zu lassen; dann wurden diese samt dem Sekretär Fabricius
nach alttschechischer Sitte aus den Fenstern hinaus-
geworfen (23. Mai 1618). Slawata wurde durch den Fall
schwer, Martinitz leicht, Fabricius gar nicht verletzt. Dieser
Fenstersturz (den nur eine kleine Minderheit geplant hatte)
warf Böhmen ohne jede diplomatische, finanzielle, poli-
tische Vorbereitung in die Eevolution gegen das Haus
Oesterreich.
Kapitel Xv.
Der dreissigjährige Krieg.
§ 51. Der böhmisch-pfälzische Krieg.
Der böhmische Aufstand bis zur Wahl Friedrichs zum
böhmischen König. Die am 24. Mai eingesetzte revolutionäre
Regierung der dreissig Direktoren erwies sich wenig fähig, ebenso
Graf Thurn als Generalkommandant; ihm trat bald Graf von
Hohenlohe zur Seite. Der Erhebung schlossen sich alle böhmischen
Städte an, ausser Pilsen, Budweis und Crumma. Die revolutionäre
Begierung befand sich von Anfang an in finanziellen Schwierig-
keiten, die später auch Zwangsanleihen, Plünderung der Klöster
und Beschlagnahme des Grundbesitzes katholischer Edelleute,
sowie der katholischen Kirche nicht beseitigten. Hilfe wurde
den Böhmen 1618 nur durch Zuzug von 4000 (insgeheim zur
Hälfte vom Herzog von Savoyen bezahlten) Söldnern unter Füh-
rung des katholischen, illegitimen Grafen Ernst von Mansfeld,
eines echten Condottiere, und von Schlesien; hier war vor allem
der brandenburgische Markgraf Johann Georg von Jägerndorf,
Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich, dem die kaiserliche
Regierung sein Fürstentum rechtlich bestritt, für sie thätig.
Andrerseits erhielt der Kaiser zunächst nur Geldhilfe (später
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin]]
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Extrahierte Personennamen: Slawata Friedrichs Graf_Thurn Ernst_von_Mansfeld Ernst Johann_Georg_von_Jägerndorf Johann Joachim_Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Martinitz Haus
Oesterreich Friedrichs Pilsen Budweis
224
tischer Eltern das Recht zugesprochen, durch Uebertritt sich von
der elterlichen Gewalt zu befreien und ihr Erbteil zu erhalten.
Die Hugenotten suchten durch Bittschriften an den König wieder
zu ihren Rechten zu kommen. Als im Süden auf den Stätten zer-
störter Kirchen zum Gebet versammelte Hugenotten gegen An-
griffe sich wehrten, wurden manche hingerichtet, viele vom Pöbel
abgeschlachtet. Die „Dragonaden“ mit ihren Greueln wurden
seit 1681 angewendet, 1685 organisiert und erzwangen die Be-
kehrung, auch mancher Städte. Einem Gesuch der assemblée
générale des Klerus entsprechend, hob der König 25. Oktober
1685 das Edikt von Nantes auf. Die Ausübung der pro-
testantischen Religion wurde untersagt, die Erzie-
hung aller Kinder der Hugenotten im katholischen
Glauben angeordnet („Kinderjagden“); bei schwerster Strafe
(anfangs Galeeren-, später Todesstrafe) wurden die protestanti-
schen Geistlichen verbannt, den Laien dagegen die Auswande-
rung verboten. Gegen die erwachsenen Hugenotten setzte man
die Dragonaden fort. Der Herzog von Savoyen wandte sie, noch
greulicher, gegen die Waldenser an. Papst Innocenz Xi. miss-
billigte diese Bekämpfung der Ketzerei. Ueber 400000 Huge-
notten verliessen in den Jahren 1680—1750 Frankreich,
im ganzen an Charakter, Geist und Leistungen die tüchtigsten
Leute. Sie fanden Aufnahme vor allem in England, Hol-
land, Genf, Zürich, Bern und in Deutschland ausser
in Kurbrandenburg (s. S. 195) auch in Hamburg, Frankfurt,
Hessen-Kassel, Baden-Durlach, den braunschweigischen Landen.
Ludwig Xiv. und das Reich 1684—88. Ludwig bekriegte
seit 1684 Genua, Anfang 1685 musste es sich unterwerfen und
so ziemlich seine gesamte Kriegsflotte ausliefern. Die Aufhebung
des Edikts von Nantes hatte jede protestantische Bundesgenossen-
schaft unmöglich gemacht. Da Ludwig ihm nicht zu Pommern
verhelfen wollte, andrerseits die Thronbesteigung Jakobs Ii. eine
schwere Gefahr für den Protestantismus war, hatte dergrosse
Kurfürst schon vorher begonnen, sich langsam von der
französischenallianzloszuschälen. Anfang 1685 nahm
er das Bündnis mit den Niederlanden wieder auf, Anfang 1686
schloss er ein Defensivbündnis mit Schweden. Verhandlungen
mit dem Kaiser führten nur langsam und schrittweise zu einem
Ergebnis: Anfang 1686 verpflichtete sich Kurbranden-
burg gegen ein Subsidium dem Kaiser mindestens
7000 Mann Türkenhilfe zu stellen (es stellte 8000). Ueber
die schlesische Frage einigte man sich dahin, dass Kurbranden-
burg auf seine Forderungen gegen Abtretung des 24 D-Meilen
grossen Schwiebuser Kreises verzichtete. Aber die öster-
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
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Extrahierte Personennamen: Innocenz_Xi Innocenz Ludwig_Xiv Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig Jakobs
Extrahierte Ortsnamen: Nantes Frankreich England Genf Bern Deutschland Kurbrandenburg Hamburg Frankfurt Hessen-Kassel Baden-Durlach Genua Nantes Niederlanden Schweden