Inneres Südafrika.
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fers getödtet werden. Im Ganzen genommen sind aderóle Weiber
treu und keusch. Übrigens behandeln die Männer sie mit Sanftmut!),
jedoch sind sie mehr die Dienerinnen als die Gattinnen ihrer Männer
und werden, wie bei fast allen rohen Völkern als Lastthiere betrachtet.
Von der Frau des Herrschers oder eines Häuptlings bis auf das
Weib des niedrigsten Raffers, sieht man die Frauen als dazu bestimmt
an, den Acker zu pflügen, zu säen, zu pflanzen, zu.erndten, Körbe
zu flechten und andern Hausrath zu verfertigen, den Ochsen beim
Tragen der Lebensmittel und des Hausraths zu helfen; wenn etwa
der Wohnort verändert wird, während die Männer in den Krieg zie-
hen, auf die Jagd gehen und sich mit der Sorge für das Vieh
beschäftigen. Auch dürfen die Weiber nicht gemeinschaftlich mit den
Männern effen, sondern erst nach diesen, und an einem abgesonderten
Orte.
Die Ncgierungsform der Kaffernvölker ist einfach und patriarcha-
lisch. Die Häuptlingswürde ist erblich, ohne daß jedoch das Recht
der Erstgeburt immer befolgt wird. Der Häuptling ernennt gewöhn-
lich seinen Nachfolger unter den Söhnen seiner vornehmsten Frau, die
stets aus einer angesehenen Familie eines andern Stammes genommen
wird. Die großen Häuptlinge sind kcineswegcs unumschränkt, sondern
dürfen nichts Wichtiges unternehmen, ohne das Gutachten und die
Beistimmung ihrer Räthe (Amapagati, d. h. Älteste oder Räthe).
Diese Räthe sind lauter untergeordnete oder untergebene Häuptlinge
der einzelnen Stämme und Oberhäupter der Kraals, die durchgängig
unter den Reichsten, Klügsten und Tapfersten der Horde gewählt wer-
den. Die ganze Bevölkerung nämlich ist in Kraals eingetheilt, von
denen jeder 10—20 Familien enthält, die in getrennten Hütten woh-
nen. An der Spitze jedes Kraals steht ein Häuptling oder Rath,
der eine Art patriarchalischer Autorität über seinen Kraal ausübt, ihre
Zwiste schlichtet und den großen Versammlungen des Stammes bei-
wohnt. Sitten und Gebrauche, wie die Tradition sie von Geschlecht
zu Geschlecht ^fortpflanzte, vertreten die Stelle des Gesetzes. Von die-
sen Gerichtshöfen der Kaffern macht ein Missionär folgende Beschrei-
bung: „Sind Verbrechen begangen worden oder haben sich Streitig-
keiten erhoben und die Sache kann nicht durch freundschaftliche Vermit-
telung beigelegt werden, so wird sie vor den Gerichtshof des Häuptlings
gebracht, der sofort eine Generalversammlung des Stammes beruft.
Der Versammlungsort ist der gemeinschaftliche Viehstall des Kraals.
Die Partheien halten sich am Eingänge, die Richter sitzen im Kreise
umher. Die Redner erheben sich mit größter Würde und sprechen
lange und sehr lebhaft, bis daß die Sache von allen Seiten beleuchtet
worden ist. Sie zeigen dabei wahrhafte Beredsamkeit. und Kraft des
Ausdrucks und ein höchst würdiges, männliches Benehmen."
Die Kaffern bestehen aus vielen Volksstammen, von denen die
bekanntesten sind: die Amakosa (Kusa), Amatembu und Ama-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Oesterreich.
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Pulver, Spitzhauen, und Brecheisen gewonnen werden. Die los-
gemachten großen Salzblöcke werden entweder in quaderförmige Stü-
cke (Formalstücke) zerschlagen ; oder man giebt ihnen die Form von
Fässern (Balwanen), große 5 bis 10 Etr. schwere Stücke; oder sie
sind große, unförmliche Masten (Naturalstücke), welche bei Anfer-
tigung der Balwanen übrig bleiben oder bei der Sprengung entste-
hen; oder sie sind Minutien, Stücksalz in kleinen unförmlichen
Stücken, welche in halbe und ganze Tonnen zu 2^ bis 5 Etr.
Schwere eingepackt werden.
Das Königreich Ungarn nebst Kroatien
- und Slavonien.
In dem Lande zwischen der Donau und den Karpathen, in
dem ehemaligen Pannonien und Dacien, ließen sich um das I.
860 Ungarn oder Magyaren nieder, die wahrscheinlich von der Wolga
und den Quellen des Tobol und Jaik (Ural) sich allmahlig hieher
zogen. Ihre Horden folgten dem Befehle eines Herzogs, Namens
Arpad. Als Nomaden hielten sie sich in keinen bestimmten Grän-
zen, sielen ihren Deutschen Nachbarn durch jährliche Streifzüge
beschwerlich, und konnten von den Deutschen nur mit großen An-
strengungen bis hinter die Leitha (einen aus Oesterreich nach Un-
garn übergehenden und in die Donau fallenden Fluß) zurückge-
drängt werden. Christenthum und Ackerbau entwöhnten sie end-
lich dieser Mongolischen Lebensart. Einer ihrer Herzoge Geisa
und sein Sohn Waik ließen sich von den aus Deutschland gekom-
menen Missionars taufen, und letzterer erhielt 994 bei der Taufe
den Namen Stephan. Als er drei Jahre darnach seinem Vater
in der Regierung gefolgt war, gab er Ungarn eine ganz neue Ge-
stalt. Er nahm im I. -1000 mit Bewilligung des Pabstes die
königliche Würde an, rottete den Götzendienst aus, verbannte die
Anarchie, befestigte die königliche Macht, theilte Ungarn in Ge-
spanuschaften und eroberte Siebenbürgen, Damals Transylvanien
genannt, und machte daraus ein besonderes Fürstenthum, besten
Oberhäupter (Woywoden) von seiner Krone abhängig waren. Un-
ter Stephans Nachfolgern, der nach seinem Tode von dem Pabste
heilig gesprochen wurde, bildete sich die Reichsverfastung allmahlig
aus. Die Gesetze wurden aus den Reichstagen, die aus dem Kö-
nig, den hohen Kronbeamten, den Repräsentanten der Geistlichkeit
und der freien Männer bestanden, bekannt gemacht. Alle Theile
der vollziehenden Gewalt gehörten den Königen, und die Grafen
oder Statthalter der Provinzen machten keinen Anspruch auf erb-
liche Gewalt. Unter einet so kraftvollen Regierung erweiterten die
Ungarn die Gränzen ihres Reichs durch die Eroberung von Slavo-
nien (1079), Kroatien und Dalmatien (1091 — 1193), Bosnien,
Gerbien, Bulgarien und Halicz. In das unangebaute Land der
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