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1. Teil 2 - S. 193

1882 - Leipzig : Brandstetter
Bäuerliche Zustände im Reformationszeitalter. 193 Der fünfte Teil umfaßt die Eingriffe der Herrschaften in die Rechte und Kontrakte der Bauern, und lautet: „Es ist unsere harte Beschwerung der Dienste halb, welche von Tag zu Tag gemehret werden und täglich zunehmen. Wir begehren, daß man darin ein ziemlich Einsehen thue und uns dermaßen nicht so hart beschwere, sondern uns gnädig hierin ansehe, wie unsere Eltern gedient haben. Wir wollen uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen, sondern wie es eine Herrschaft ziemlicherweise einem verleiht, alfo soll er es besitzen, laut der Vereinigung des Herrn und des Baueru. Der Herr soll ihn nicht weiter zwingen und dringen, nicht mehr Dienste noch anderes von ihm umsonst begehren. Wir sind beschwert, und deren sind viele, so Güter innehaben, indem diese Güter die Gült nicht ertragen können und die Bauern das Ihrige darauf einbüßen und verderben." Zum Schluß wird noch im zwölften Artikel hinzugefügt: „Welcher Artikel nicht dem Worte Gottes gemäß sei, von dem wollen wir sogleich oder zu jeder Zeit, wenn er aus der Heiligen Schrift als unrecht erwiesen wird, abstehen." Der Ausgang des Bauernkrieges war für die Bauern ein unglücklicher. Der Mangel einheitlicher Leitung war eine der Hauptursachen des Mißlingens, eine andere der Verrat, da die Mönche besonders durch die Weiber alle Verabredungen erfuhren und den Gegnern hinterbrachten. Dem in langer Knechtung verdnmpften, hungernden, zur Rachelust gepeinigten Volke fehlte es auch an der Kraft der Mäßigung. Solange es noch Kloster-keller auszuräumen, Fleischkammern zu plündern, Fischteiche abzulassen gab, waren die Leute nicht in Reih und Glied zu bringen. Ohne Kriegszucht, ohne geübte Führer iu Hausen von 5000 bis 6000 Mann vereinzelt, wurde dem stärkeren, besser bewasfueteu Fürstenheere die Zersprengung leicht. Bald herrschte Ruhe überall in Deutschland; aber es war die Ruhe eines Kirchhofes. Schauerlich blickten geschwärzte Burgruinen in die Thäler hinab, die Glocken der Klöster waren verstummt, und in ihren kahlen Höfen spielte der Wind mit den Fetzen des Wertvollsten, das der Fleiß aus grauer Vorzeit für die Wissenschaft erhalten hatte. Der arme Bauer aber, welchem von seinen Führern das goldene Zeitalter versprochen worden war, sah thränenden Auges die Trümmer, die einst sein Haus gewesen, die zerstampften, vernichteten Felder, und in Verzweiflung rang er die Hände, denn er sollte von dieser zu Grunde gerichteten Wirtschaft nicht nur die alten Dienste und Abgaben leisten, sondern auch noch die ihm auferlegte Kriegssteuer bezahlen. Und so konnte Sebastian Münster zwanzig Jahre nach dem Bauernkriege in seiner 1545 erschienenen „Kosmographie" den Bauernstand in folgender Weise schildern: „Der vierte Stand ist der Menschen, die auf dem Felde sitzen und in Dörfern, Höfen und Weilern wohnen und werben genannt Bauern, darum daß sie das Feld bauen und zur Frucht bereiten. Diese führen gar ein schlecht und niebertmchtig Leben. Es ist ein jeber von dem andern abgeschieben und lebt für sich selbst mit Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. [3

2. Teil 2 - S. 194

1882 - Leipzig : Brandstetter
194 Bäuerliche Zustände im Reformationszeitalter. seinem Gesind und Vieh. Ihre Häuser finb schlechte Häuser Don Holz und Lehmen gemacht, auf das Erdreich gesetzt und mit Stroh gedeckt. Ihre Speise ist schwarzes, trockenes Brot, Haferbrei oder gekochte Erbsen und Linsen. Wasser und Molkeu ist fast ihr Trauk. Eine Zwilchjuppe, zween Bundschuh und ein Filzhut ist ihre Kleidung. Diese Leut haben nimmer Ruh, früh und spat hangen sie der Arbeit an. Ihren Herren müssen sie oft durch das Jahr dienen, das Feld bauen, säen, die Frucht abschneiden und in die Scheuer führen, Holz hauen und Gräben machen. Da ist nichts, das das arm Volk nicht thun muß und ohne Verlust uit anffchiebeu darf. Dies mühselig Volk der Bauern, Köhler, Hirten ist ein arbeitsam Volk, das jedermanns Fußhader ist, und mit Fronen, Scharwerken, Zinsen, Gülten, Stenern und Zöllen hart beschwert und überladen." Der Bauernkrieg hatte das Los der Bauern im allgemeinen noch verschlimmert, doch muß man es einigen deutschen Fürsten, wie auch dem Adel manches deutschen Landes nachrühmen, daß sie den Anforderungen der Zeit Rechnung trugen und anerkennenswerte Bereitwilligkeit zur Abstellung der schlimmsten Zustände offenbarten. So z. B. der Markgraf Philipp von Baden und besonders der damalige Regent der deutschen Erblande Habs-burgs, der uachherige Kaiser Ferdinand I., letzterer wirksam unterstützt von dem Adel und den Prälaten Oberösterreichs und namentlich Tirols. Die Ritterschaft und der Klerns Oberösterreichs ermäßigten nicht nur aus eigenem Antriebe die Leistungen der Bauern, zumal durch Umwandlung der bisher nngemessenen Fronden in gemessene, sondern erwirkten auch ihren strafbaren Grundholden vom Landesherren eine bedeutende Minderung der ihnen auferlegten Geldbußen. Und die noch im Jahre 1525 mit Sen Ständen vereinbarte und veröffentlichte neue Landesordiumg Tirols gewährte der Landbevölkerung wesentliche Erleichterungen, wie zumal die allgemeine Abschaffung aller Frondienste, von denen nicht ein Herkommen von wenigstens fünfzig Jahren nachgewiesen werden konnte, und noch mancher anderen Leistungen, Umwandlung verschiedener Naturallieferungen in eine geringfügige Geldabgabe, selbst Anteil an der Jagd und andere Einräumungen. Folgten auch nur wenige Fürsten und Ritterschaften Deutschlands diesen rühmlichen Vorgängen, so enthielten sie sich doch in den nächsten Jahrzehnten wenigstens der Vergewaltigung der noch vorhandenen Freibauern, da ihnen denn doch nicht entgangen, welchen wesentlichen Anteil dieselben an dem Ansbrnche des Bauernkrieges gehabt hatten. Aber seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts begegnen wir wieder, besonders in Westfalen und am Niederrhein, eifrigen und planmäßigen Versuchen, mit Hilfe des römischen Rechts die freien Landlente in Hörige oder gar Leibeigene, Erbpächter in Zeitpächter zu verwandeln. Wie empfindlich jedoch die Landbevölkerung von diesen Bestrebungen auch getroffen werden mochte, sie waren ein kleines Übel gegenüber dem Vollmaße unsäglicher Leiden, welches der dreißigjährige Krieg über den deutschen Bauernstand ausgoß.

3. Teil 2 - S. 198

1882 - Leipzig : Brandstetter
198 Die Landsknechte. Obersten, den Hanptlenten und anderen Kriegsämtern; Gott und seine Heiligen nicht zu lästern; Frauen, alte Leute, Priester und andere Geistliche sowie Kirchen zu ehren und zu beschirmen; dreißig Tage für einen Monat zu dienen und dafür als eilten einfachen Sold vier rheinische Gulden zu empfangen; Geduld zu haben, wenn die Löhnung nicht gleich zur Stunde da sei und bei möglicher Verzögerung nicht desto weniger Wache und Pflicht zu versehen; nach einer gewonnenen Schlacht, wenn zu derselben die Knechte förmlich durch des Obersten Trompeter aufgefordert siud, solle der lausende Feldmonat als beendigt angesehen werden und neue Löhnung beginnen. Stnrmsold als Belohnung für einen glücklichen Sturm würde nicht gezahlt-bei Leibesstrafe dürfe keiner in einer Stadt oder Festnng, die sich übergeben habe, plündern, und überhaupt nur nach gereinigter Walstatt sich des Bente-machens befleißigen. Wer den Nächsten bei dem Versuche iu der Schlacht zu entfliehen niederstoße, werde nicht des Mordes schuldig erachtet. Eidlich wurde jeder verpflichtet, keine Gemeine d. i. Versammlung der Knechte ohne Erlaubnis des Obersten zu veranstalten. Jeder solle allen Haß und Neid, den er etwa zu einem trüge, während des Kriegszuges meiden bei Lebensstrafe. Bei entstandener Schlägerei dürfe jeder, nachdem er dreimal ver-gebltch Frieden geboten, den Anstifter ohne Strafe niederstoßen. Keiner solle mörderischer Wehr, als der Büchsen oder langen Spieße, sich beim Balgen bedienen, aber die Seitenwehr solle einem jeden zur Beschützuug seines Leibes frei stehen. >;n Freundesland ist gewaltsames Entnehmen von Lebensmitteln bei Lebensstrafe untersagt. Wer einen andern unter seinem Namen in der Musterung passieren lasse oder ihm sein Wehr- und Waffengerät leihe, solle für einen Schelm erachtet werden. Mühlenwerke, Backöfen und Pflüge sind unantastbar. Niemand lasse mutwilliger Weise Vorräte von Wein, Bier, Mehl auslausen. Wer im Spiele borge, habe keine Bezahlung zu erwarten. Des gotteslästerlichen Fluchens und Schwörens müsse jeder stch enthalten, ebenso des Zutrinkens. Missethat in trunkenem Zustande werde für vollgiltig zugerechnet und gebüßt. Niemand dürfe ohne Wehr aus dem Lager ziehen. In eroberten Festen gehöre alles, was dem Feinde zum gemeinen Nutzen sei, dem kriegführenden Herrn, das übrige falle den Gewinnenden anheim. Im kaiserlichen Heere solle ein jeder ans seinem Kleide ein aufgenähtes rotes Kreuz und über dem Harnisch eine rote Binde tragen; sonst sei er für einen Feind zu erachten." Waren diese Artikel, die außerdem noch viele auf den eigentlichen Feld-drenst bezügliche Bestimmungen enthielten, vorgelesen, so leisteten die Knechte darauf den Schwur in die Hand des Regiments-Schultheißen. Darauf wurden den Fähnrichen, die starke, hochgewachsene Männer sein mußten, die großen, hochflatternden Fahnen übergeben, und der Oberst sprach dabei: ,,-6hr Fähudriche, da beseht ich euch die Fähnlein mit der Bedingung, daß ihr werdet schwören, Leib und Leben bei dem Fähnlein zu lassen. Also wenn ihr werdet in eine Hand geschossen, darin ihr das Fähnlein traget, daß ihr es werdet in die andere nehmen; werdet ihr an derselben Hand

4. Teil 2 - S. 202

1882 - Leipzig : Brandstetter
202 Die Landsknechte. auf wird die Gasse gebildet, deren eine Öffnung die Fähnriche, den Rücken der Sonne zugekehrt, mit nach innen gefällter Fahne verschließen. Der Verurteilte hat unterdessen gebeichtet, ein Trommelschlag ertönt, die Knechte senken ihre Spieße, und der Profos weiht mit drei Streichen auf die Schulter im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes den Verurteilten zu seinem letzten Gange. An ein Entweichen aus dem eiseu- Fig- 4. Das Recht der langen Spieße. Holzschnitt von Jost Amman in L. Fronspergers „Kriegsbuch" (1564). starrenden Engpasse ist nicht zu denken; der Knecht, der „den armen Mann" hindnrchbrechen und entkommen ließe, müßte sofort in die Fußtapfen des Entkommeueu treten. Je tapferer der Verurteilte iu die Spieße mitleidiger Gesellen hineinjagt, je früher ist er erledigt. Sobald er verschieden, betet die Menge knieeud für feine Seele. Ein dreimaliger Umzug aller Knechte um den Leichnam, während die Hakenschützen dreimal ihre Gewehre abschießen, beschließt sühnend das blutige Schauspiel. Der hier oft genannte Profos, zu welchem Amte man eines Mannes

5. Teil 2 - S. 206

1882 - Leipzig : Brandstetter
206 Die Landsknechte. nie über 101 Mann betragen sollte. Nach allen Himmelsgegenden standen im äußersten Glied die mit Panzern und mit langen Spießen am besten ausgerüsteten Knechte; in dem gegen den Feind gerichteten ersten Gliede standen meist Doppelsöldner und die Mehrzahl der Hauptleute. Der Oberst schritt an jedem heißen Tage vor der ersten Reihe. Erst in späteren Jahrhunderten ward es üblich, daß die Befehlshaber, um der gemeinen Sache willen, ihre Person hinter den Reihen der Soldaten schirmten. Die hinter dem ersten Gliede stehenden Glieder streckten ebenfalls die laugen Spieße dem Feinde entgegen und schlossen so die Lücken des ersten Gliedes. Oft wurden die eisernen Spitzen der Spieße kreuzweise übereinander gehalten und so die Widerstandskraft verstärkt. Dann folgten andere Glieder mit aufrecht getragenen Spießen und Schwertern. Die Fähnlein nahm man zum größten Teil in die Mitte, einige aber wurden in der ersten Reihe getragen. An den beiden Flügeln, wohl auch in den Lücken des ersten Gliedes, waren die Hakenschützen aufgestellt. Im letzten Gliede marschierten gewöhnlich besonders starke Männer, welche kraftvoll vorwärts drängend, dem Ganzen den gehörigen Nachdruck gaben. In einer größeren Schlachtordnung pflegte mit einem solchen Viereck, mit einem solchen „Igel", der nach allen Seiten seine Stacheln kehrte, ein in ähnlicher Weise ausgestelltes Reitergeschwader zu wechseln. Langsam, in wuchtigem Taktschritt bewegte sich der Haufen vorwärts, die vor der Front aufgefahrenen Geschütze, die meist nur einmal abgefeuert wurden, hinter sich lassend. Die Schläge der Trommel aber begleitete der Landsknecht mit den Worten: „Hüt dich, Baur, ich komm!" Eine in den besseren Zeiten der Landsknechte nie versäumte Sitte war es, vor dem Beginn des Kampfes niederzuknieen und ein Gebet zu verrichten, wohl auch ein Lied zu fingen. Von ihren Gegnern sind die Landsknechte darum oft verhöhnt worden. Uralte Kriegssitte war es, wenn die Landsknechte nach verrichtetem Gebet eine Hand voll Erde rückwärts über sich warfen, gleichsam als thäten sie damit alles Irdische von sich ab und weihten sich dem Schlachtengeschick und dem Tode. Bevor es zum eigentlichen Kampfe kam, traten oft vor den Reihen einzelne Kämpfer zum Zweikampfe auf; aber die Ehre des Zweikampfes vor der Schlacht war nur ehrlichen Gesellen gestattet, nicht Verrätern, die das Vaterland verlassen hatten und in den Reihen der Feinde standen, wie dies Georg Laugenmantel in der Schlacht von Pavia erfahren sollte. Hie und da hinderte wohl ein mißbilligendes Murren der Reihen einen geschätzten Hauptmann, mit einem für unwert gehaltenen Gegner sich zu messen. Ja es kam vor, daß ein prahlender Herausforderer durch eine rasche Kugel gedemütigt wurde. Außer von der kriegerischen Tüchtigkeit und Tapferkeit der Massen der Landsknechte berichten die gleichzeitigen Quellen auch von mancher kühnen und heldenmütigen That eines Einzelnen. So wird Johann Harder gerühmt, der in der Schlacht von Ravenna die Fahne trug. Die Feinde

6. Teil 2 - S. 248

1882 - Leipzig : Brandstetter
248 Das peinliche Recht. Drechslern und Klempnern jahrelang fortgesetzter Kompetenzstreit beweist. Dort hatten laut der Zunftbriefe die Drechsler das alleinige Recht zum Gebrauch der Drehbank, die Klempner das alleinige Recht zur Verarbeitung des Blechs. Als nun seit 1834 in dieser Stadt die Verfertigung der hohl-gedrückten Blechwaren mittelst der Drehbank (Eingang fand, hätte dieser höchst bedeutungsvolle Industriezweig gar nicht ausgeübt werden dürfen weil der einen Zunft nur die Drehbank ohne das Blech, der andern nur das Blech ohne die Drehbank zustand. So sicher aus solchen Thatsachen die Unhaltbarkeit des Zunftwesens sich ergab, so lebhafte Agitation erhob sich dennoch gegen die Bestrebungen für Gewerbefreiheit. Erst nach langen Beratungen und heftigen Kämpfen wurde in den Jahren 1860 bis 1864 in den meisten deutschen Staaten die Gewerbefreiheit eingeführt und damit ein bedeuteuder Schritt zur Hebung des Gewerbewesens gethan. 51 Das peinliche Recht. (Nach: R. Calinich, Aus dem sechzehnten Jahrhundert. Hamburg. 1876. @.279—301. K. Seifart, Die peinliche Frage. Zeitschr. f. dtsch. Kulturgesch. Jahrg. 1859. S. 665—695. Dr- H- Söpfl, Kaiser Karls V. peinliche Gerichtsordnung. Leipzig. 1870. S. 6—112.) 3n dem Todesurteile des 1567 zu Gotha hingerichteten Ritters Wilhelm von Grnmbach lautet der Schluß: „und ob nun wohl gedachter von Grumbach eine gar ernste Strafe als immer zu erdenken verdient, so wollen doch seine kurfürstlichen Gnaden dieselbige ans angeborner Güte also mildern, daß er nur gevierteilt werden soll". Dieses Vierteilen geschah natürlich bei lebendigem Leibe, während dem gleichzeitig mit hingerichteten Wilhelm von Stein das Urteil dahin „gelindert" war, daß er erst mit dem Schwerte hingerichtet und daun in, vier Stücke zerschnitten werden sollte. Nach der Hinrichtung wurden die Überbleibsel der Schlachtopfer auf Pfähle gespießt und an den gangbarsten Straßen der Stadt Gotha aufgepflanzt, bis sie verfaulten. Freilich war bei diesen Todesurteilen die persönliche Leidenschaft mit im Spiel, aber auch sonst hat das peinliche Recht im 16. Jahrhundert mit zarten Regungen der Menschlichkeit wenig zu schaffen. Die Paragraphen der „Carolina" oder „Kaiser Karls V. und des heiligen römischen Reiches peinlicher Gerichtsordnung" geben davon Zeugnis. Wir finden da z. B. folgende Strafen: Mit dem Feuer, mit dem Wasser, mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gestraft werden; durch seinen ganzen Leib zu vier Stücken zerschnitten und zerhauen und sollen solche Vierteil auf gemeine vier Wegstraßen öffentlich gehangen und gesteckt werden; mit dem Rade durch Zerstoßung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet und fürder öffentlich darauf gelegt; an dem Galgen mit dem Strang oder Ketten vom

7. Teil 2 - S. 287

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die ältesten deutschen Zeitungen. 287 Warhafstige Zeitung. Von den Gottlosen Hexen, auch Ketzerischen und Teufels Weibern, die zu des heyligeu Römischen Reichsstatt Schlet-stat im Elsaß, auff den zwey und zwentzigsten Herbstmonats des verlauffe-ueu siebentzigsten Jars, von wegen ihrer schentlicher Tenffelsverpflichtnng verbrent worden. Sampt einem knrtzen Extract und außzug etlicher Schafften von Hexerey zusammen gebracht. Durch Reuhardum Lutz Erythropoli-tanum. M.d.lxxi. Getruckt zu Fraucksurt am Mayn. Was die äußere Ausstattung solcher Zeitungen betrifft, so waren sie meistenteils mit Holzschnitten geziert, vorzugsweise aus dem Titel. Außer oft wirklich künstlerisch schönen Randleisten gab es da Wappen in Holzschnitt oder auch Darstellungen, die eigens für die betreffende Zeitung geschnitten waren. Da gab es gewappnete Männer, Landsknechte, brennende Städte, Festungsansichten u. dgl., je nach dem Inhalt der Zeitung. Nicht selten wurde ein Holzschnitt bei einer später erscheinenden Zeitung wieder verwendet. Von besonderem Interesse sind die Holzschnitte, welche Mißgeburten, Wunder-Erscheinungen am Himmel n. dgl. darstellen. Es begegnen da z. B. ein Kind mit vier Händen und vier Füßen; oder: Ein Mann neben einem gesattelten weißen Roß, einen Hund an der Leine haltend, darüber ein Regenbogen, oben die Sonne, über welche sich ein Kübel mit Blut ergießt, daneben ein fliegender Adler ohne Füße; oder: Drei Sonnen, darunter eine Stadt; oder: Der Verfasser selbst ist dargestellt, wie er einem mit dem Wagen durch den Wald fahrenden Bauer die Erscheinung eines weissagenden Kindes erzählt, das ebenfalls abgebildet ist. Auf dem Titel einer Zeitung, die von einem seltsamen Meerwunder berichtet, das 1564 „im Land Bresilia bey der Statt Sautes auß dem Meer Herfür gethan und daselbst von den Jnnwohnern umbgebracht worden", ist das Meerwunder dargestellt, auf welches zwei Wilde mit Pfeilen schießen, während links einer mit dem Schwert es durchstößt. Auf einer Zeitung vom Jahre 1571, die von einem in Polen am Himmel gesehenen Wunderlichen berichtet, erblickt man brennende Häuser, auf die Feuer vom Himmel fällt, während geharnischte Ritter in der Luft kämpfen. Zeitungen der Art, wie wir sie hier für das 16. Jahrhundert beschrieben haben, fanden auch in dem folgenden Jahrhunderte noch ihre Fortsetzung. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bilden namentlich die Ereignisse des dreißigjährigen Krieges, in der letzten die Kriege Ludwigs Xiv. den politischen Inhalt dieser Flugschriften. Jedoch macht sich gegen das Ende des Jahrhunderts hin bemerklich, daß die Politik mehr und mehr aus den Flugschriften verschwindet, weil die politischen Angelegenheiten jetzt in den periodisch erscheinenden Zeitungen ihre Vertretung fanden, während dagegen Nachrichten von Mordthaten, Ungewittern, Himmelszeichen u. dgl. noch im 18. Jahrhunderte in Flugblättern verbreitet wurden, die selbst in der äußeren Ausstattung denen des 16. Jahrhunderts ganz ähnlich

8. Teil 2 - S. 265

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsches Badewesen. 265 besichtigen lassen, und keine Büchse soll also gefast sein, das sie ansf der Achseln anrüre." Es werden hierauf hohlnähtige Rohre, längliche Kugeln u. dgl. verboten, und dann heißt es weiter: „Welchem Schützen auch seine Büchse dreymal am stände versagt, der soll seines Schusses verlustig sein". Ähnliche Bestimmungen finden sich in allen Schützenbriefen. Etwas ganz besonderes stellt ein Schützenbrief der Stadt Ulm vom Jahre 1468 in Aussicht, nämlich ein Pferdewettrennen, bei welchem das zuerst ankommende Pferd ein „rot lompartisch Tuch bei 35 Guldeu wert", das zweite eine Armbrust, 3 Gnlden wert, das dritte ein Schwert, einen Gulden wert, erhalten soll. Wie nun beim Schießen zuweilen der schlechteste Schütze eine Spottprämie, die sogenannte „Sau", erhielt, so soll auch bei diesem Wettrennen das zuletzt ankommende Pferd einen Preis erhalten und zwar nicht nur eine sogenannte, sondern eine wirkliche Sau, und der Schützenbrief bestimmt ausdrücklich, daß das Pferd seinen Gewinn „her ein jn die stat führen" soll, also zum Gelächter der Zuschauer mit dem Schweine zusammen gebnnden werden mußte. 55. Altdeutsches Badewesen. (Nach: Alb. Richter, Altdeutsches Badeweseu, im „Praktischen Schulmauuu". Bd. 24, S. 288 — 313.) l)te älteste Art der Bäder war auch bei den Deutschen das kalte Wasserbad in den Flüssen oder im Meere. Cäsar berichtet, daß die Deutschen sehr abgehärtet waren und in sehr kalten: Wasser badeten. Den Cimbern wurde bei Aquae Sextiae das Baden gefährlich. Plntarch erzählt, daß die Schlacht begann, als die meisten noch nach dem Bade frühstückten, andere noch badeten. Daß die Deutschen in der Regel am frühen Morgen, noch vor dem Frühstücke badeten, bestätigt auch Taeitns, wenn er schreibt: „Unmittelbar nach dem Schlafe, den sie meist bis in den Tag ausdehnen, baden sie, meistens warm, insofern bei ihnen den größten Theil des Jahres der Winter einnimmt. Nach dem Bade frühstücken sie." Mit warmen Bädern waren die Deutschen vielleicht erst durch die Römer bekannt geworden. Verzärtelung konnte man ihnen sicher nicht nachsagen. Galenns berichtet, die Deutschen hätten zu seiner Zeit die Gewohnheit gehabt, ihre neugeborenen Kinder in einein fließenden, kalten Wasser unterzutauchen, damit sie schon von Jugend auf gegen Einflüsse der Hitze und Kälte gestählt würden. Es hat wohl für die Deutschen überhaupt keine Zeit gegeben, in welcher Flußbäder ganz außer Übung gewesen wären, wenn es auch Zeiten gab, in denen ihnen in Bezug auf ihre Beliebtheit bei dem Volke von den künstlich zubereiteten Bädern der Rang abgelaufen war. Namentlich die Jugend

9. Teil 2 - S. 267

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsches Badewesen. 267 Warme Bäder lernten die Deutschen von den Römern kennen. Waren doch die Römer denselben derart zugethan, daß sie oft an einem Tage mehrere Male badeten. Wo sie später ihre Adler aufpflanzten, da errichteten sie auch Bäder. Auch die römische Geistlichkeit badete natürlich gern und tu außeritalischen Ländern trngen namentlich die Mönche des Benediktiner-Ordens viel zur Verbreitung warmer Bäder bei. Allerdings schloß strenge Mönchsdisziplin den Gebrauch der Bäder aus, wie denn auch die Auachoreteu des Morgeulaudes jedes Bad, ja selbst das Waschen mieden; aber der Stifter des Benediktinerordens war ein Italiener und trug seiner heimatlichen Lebensweise Rechnung, indem er dm Ordensbrüdern mäßigen Gebrauch der Bäder, den Kranken Gebrauch nach Bedürfnis gestattete. In Klöstern nördlicher Länder wurde bis gegen das 12. Jahrhundert von der Erlaubnis, zu badeu, nur selten Gebrauch gemacht. Man badete in der Regel nur vor hoheu Feft-tageu, in manchen Klöstern auch vor dem Geuusse des heiligen Abendmahls. Manche Geistliche betrachteten die Enthaltung vom Baden als ein Zeichen besonders hoher Askese. Laien war der Gebrauch öffentlicher Bäder gestattet und die Euthal-tuug vom Baden konnte sogar als kirchliche Strafe auferlegt werdeu. Das Bad betrachtete man, wie die Taufe, als ein Symbol geistiger Reinheit. Darum badete man besonders gern vor Festtagen, namentlich auch Sonnabends. Einer von jenen alten Schreiberversen, mit denen die Schreiber des Mittelalters in der Regel ein von ihnen glücklich zu Ende gebrachtes Manuskript beschlossen, lautet: Gott geb uns sin gnad und hincz (jeden) samztag ein guet bad! Amen! Daß namentlich auch Haudwerker am Souuabeud zum Bad gingen, ist sehr natürlich, und so schreibt denn der Arzt Gnarinonins zu Steyr in seinem „Greuel der Verwüstung" (Innsbruck 1610): „Also laufen alle nnsanbern Handwerker, als Lederer, Weiß- und Roth gerb er, Schmid, Schlosser, Knappen, Kholer re. am Samstag dem Bad zu." Die Vorstellung von dem Bade als von einem Symbol geistiger Reinheit war wohl auch maßgebend, wenn der junge Ritterknappe ant Vorabend des Tages, an dem er den Ritterschlag erhalten sollte, ein Bad nahm. Auch die Sitte, die Toten zu waschen, hängt mit jener Vorstellung zusammen. Sehr bald gehörte das Bad so sehr zu den Bequemlichkeiten des täglichen Lebens, daß es zu einer Pflicht der Gastfreundschaft wurde, dem wegemüden Gaste ein Bad zu bereiten. In Wirnt von Gravenbergs Dichtung „Wigalois" kehrt der Ritter Gaweiu auf eiuer Burg ein, deren Besitzer, nachdem er dem Ritter den Helm abgebunden hat, zu seinen Knappen spricht: „nu badet den rlter schone“. Darauf legt der Ritter fein Eisengewand ab, die Knappen führen ihn zum Bade und bedienen ihn in demselben. Ähnliche Szenen wiederholen sich in den Gedichten des Mittelalters sehr häufig.

10. Teil 2 - S. 359

1882 - Leipzig : Brandstetter
Studentenleben im 16. und 17. Jahrhundert. 359 teit Zuschauer, hielt eine Anrede und begann dann den Akt in folgender Weise. Eine mit Sand oder Kleien gefüllte Wurst in der Hand, ließ er die Beanen bald hierhin, bald dorthin laufen, legte ihnen verfängliche Fragen vor, und wenn sie dieselben nicht nach seinem Geschmacke beantworten konnten, schlug er sie mit der Wurst. Hatte ein jeder sein Teil, so hieß er sie die Instrumente weglegen und sich der Länge nach an die Erde strecken, so daß die Köpfe zusammenkamen und die Körper einen Kreis bildeten. Dann bearbeitete er die einzelnen mit seinen Werkzeugen; er behieb ihre Schultern mit der Axt wie Bretter, bohrte mit dem Bohrer an den Knöcheln re., bis er sie wieder aufstehen hieß. Dann setzte er ihnen Hörner an und hieb sie mit dem Beile wieder ab, gab jedem einen ungeheuer großen Zahn, den sogenannten Baechantenzahn, in den Mund und zog ihn mit der Zange wieder aus. Darauf mußten sie sich der Reihe nach auf einen einbeinigen Stuhl setzen und er rasierte sie, wobei er sich eines hölzernen Messers und statt Seife eines Ziegelsteines bediente. Dann warf er ihnen Hobelspäne in die Haare und kämmte sie mit einem großen Holzkamme wieder aus. Zuletzt prügelte er sie mit der Wurst ans dem Zimmer und lief dann selbst hinterdrein. Draußen brachten die Beanen ihre Kleidung wieder in Ordnung, auch der Depositor zog sich wieder anständig an und führte sie ins Zimmer zurück. Da empfahl er in lateinischer Rede die Neulinge dem Dekan und bat ihn in ihrem Namen um das Zeugnis der Deposition. Der Dekan antwortete ebenfalls lateinisch und erklärte die symbolische Bedeutung der Ceremonien nicht ohne väterliche Ermahnungen. Darauf reichte er ihnen Salz zu kosten als Symbol der Weisheit, weil wie das Salz alles vor Verderben und Fäulnis bewahre und die beste Würze der Speisen sei, so sei auch das einzige Mittel, das menschliche Gemüt vor dem Verderben und der Fäulnis der Laster zu bewahren, die Weisheit, der sie von nun an emsig nachtrachten müßten. Endlich goß er ihnen Wein aufs Haupt als Wahrzeichen der Freude, denn wie der Wein des Menschen Herz erfreue, so würden sie eine besondere Freude empfinden, wenn sie der Weisheit nach allen Kräften oblägen. War das alles vorüber, so stellte ihnen der Dekan das Zeugnis über die ausgehaltene Deposition aus, und sie waren nun wirkliche Studenten. In einer uns erhaltenen Depositionsrede des 17. Jahrhunderts werden die einzelnen Verrichtungen des Depositors mit Versen begleitet, z. B. bei dem Ausziehen des Zahnes: „Laß dir der Lästerung Bacchantenzahn ausziehen; Verleumdung sollst du stets gleich als die Hölle fliehen." In derselben Rede werden auch noch andere Gebräuche, als die oben angeführten erwähnt, z. B. der Gebrauch eines Ohrlöffels, das Polieren der Fingernägel, der Gebrauch eines Zirkels und Maßstabes u. s. w. Anderwärts wird auch die Anwendung eines Schleifsteines erwähnt, und die Ausdrücke: „ungehobelter" und „ungeschliffener" Mensch, hängen jedenfalls mit der Sitte der Deposition zusammen. Das ist um so wahrscheinlicher,
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