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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 184

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
184 Alt die Spitze einer Provinz wurde ein Oberprsident gestellt, und an Stelle der bisherigen Kriegs- und Domnen-k a m m er n traten Regierungen mit Prsidenten. Ferner - wnke durchgehend die Verwaltung von der Justiz getrennt. Die Verwaltung des Landes war durch diese nderungen bedeutend verbessert und der amtliche Verkehr erheblich erleichtert. 7. Verbesserung des Heerwesens. Vor altem bedurfte das Heerwesen einer vollstndigen Neugestaltung. Zuerst galt es. den Offizier-stand von den unbrauchbaren und unzuverlssigen Mitgliedern zu reinigen. Die lteren Offiziere wurden entlassen und tchtige junge Krfte heran-gezogen. Jene, die sich mit ihren Soldaten oder Festungen so feige deu Feinden bergeben hatten, wurden vor ein Kriegsgericht gestellt und verurtehi ^-Einchesonderer Befehl des Knigs hob allen Unterschied der Geburt bei Besetzung der Ossizier stellen aus und verordnete, da im Frieden Kenntnisse und Bildung, im Kriege ausgezeichnete Tapser-keit, Tchtigkeit und berblick einen Anspruch auf Befrderung ge-whren sollten. .. . o / ?Zr Neugestaltung des gesamten Heerwesens wurde auf Scharnhorsts Vorschlag die allgemeine Wehrpflicht eingefhrt und am 3. September 1814 als Staatsgesetz verkndet. Jeder brauchbare mnnliche Bewohner des Staates war seit dieser Zeit verpflichtet zu dienen und konnte jeden Augenblick vom Könige zur Verteidigung des Vaterlandes herangezogen werden. So hatte Preußen ein Volks he er, in dem neben dem rmsten auch der Sohn des vornehmen und reichen Mannes in Reih und Glied.stand, v y. . '-Dte enteyrende Strafe des Gassenlaufens Und die Prgelstrafe wurden abgeschafft (letztere nur noch fr gemeine Verbrecher angewendet) und der Soldatenstand zu einem Ehrenstande gemacht. Zopf. Locken und'"Puder fielen fort, dagegen wurde fr eine zweckmigere und bessere Kleidung und fr gute Waffen und eine kriegstchtige Ausbildung, wie sie im Heere Napoleons bestand, gesorgt. Nach dem Tilsiter Frieden Surfte Preußen nur 42000 Koldaten halten, also weniger, als es schon unter Friedrich Wilhelm I. besa. Aber Scharnhorst wute Rat. Monatlich wurden bei jeder Kompagnie 5 Soldaten entlassen und 5 andere eingezogen, soda jede Kompagnie jhrlich 60 Mann der die festgesetzte Zahl ausgebildet hatte.1) Schon nach drei 3) Die entlassenen Mannschaften nannte man,, Krmp er" vonkrumpen, krimpen- einschrumpfen lassen z. B. beim Tuch.

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 213

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
213 theils an sich gezogen haben. Die Streitigkeiten, in welche die Sikhs mit den Moslemin und den Großmoguln geriethen, machten sie wild und krie- gerisch. Aus Kriegern wurden sie Räuber und Eroberer und stifteten das Königreich Lahore, kehrten aber 1839 die Waffen auch gegen einander, so daß die Engländer sich genöthigt sahen, diesen Händeln an ihren Grenzen ein Ende zu machen, und den größten Theil des Königreichs Lahore an sich zu ziehen. Die ungemein schöne Landschaft Kaschmir soll äußerst mild und ergiebig sein; sie war der Hauptplatz für die berühmten Kaschmir-Webereien, welche ehedem 16,000 Webstühle beschäftigten. Jetzt sollen nur noch 6000 im Gange sein, das Land der Arbeitskräfte entbehren und das Volk, durch Lug und Trug geächtet, vielfach Mangel leiden. Kaschmir am Dschilum, 40,000 E. 2. Das Königreich Nepal ist ebenfalls ein hochgelegenes Alpenthal am Himalaya, wo der Dhawala- giri sich erhebt, und hat ebenfalls einen bedeutenden Theil seines Gebietes an England (1815) abgetreten. Der König residirt in Kathmandu, 40,000 Einw. Da die königliche Familie dem kriegerischen Stamme der Ghorkas daselbst entsprossen ist, so nennt man in Indien Nepal häufig nur das Königreich der Ghorkas. 3. Das britische Indien. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts trat in London eine Handelsgesell- schaft zusammen, welche allmählich zu 2000 Mitgliedern herangewachsen war, die englisch-ostindische Compagnie. Sie hatte zuerst um das Privilegium des ausschließlichen Handels mit Ostindien und China nachgesucht, dasselbe auf 20 Jahre erhalten, Colonien angelegt und ihren Besitzungen allmählich die Ausdehnung gegeben, welche sie gegenwärtig daselbst haben. Alle 20 Jahre wurde bisher dieser Freibrief erneuert; die Besitzungen der Compagnie waren von der Regierung jeder Zeit genau beaufsichtigt. 24 Mitglieder der indischen Compagnie bildeten das Direktorium. Dieses wählte den General- Gouverneur für Ostindien; er entschied über Krieg und Frieden, schloß Ver- träge, erließ Verordnungen, übte das Begnadigungsrecht rc. 4 Beamte, der Obergeneral des Heeres und noch 2 Staatssekretäre standen ihm rathend zur Seite. Rief das Direktorium der Compagnie in London den General- Gouverneur ab, so hatte er unverzüglich zu gehorchen. Um aber tüchtige Offiziere und Beamte für Indien heranzubilden, hatte das Direktorium für Indien eigene Civil- und Militärschulen in London errichtet. Die Krone, welche alle Schritte des Direktoriums genau überwachte, hatte auch das Be- stimmungsrecht. Tie britische Kriegsmacht in Indien betrug bisher 300,000 Mann, worunter aber nur 35,000 Europäer waren. Rur die oberen Offi- ziere waren Engländer, Subalternoffiziere und Aerzte aber Inder, wie denn überhaupt die Eingebornen möglichst auch im Civildienst verwendet werden, um sie der englischen Herrschaft geneigt zu machen und zu erhalten. Seit 1857 hat die englische Krone die Besitzungen der englisch-ostindischen Han- delscompagnie selbst übernommen, und das derselben'ertheilte Privilegium zurückgezogen. Der Hauptgrund, daß überhaupt die englischen Colonieen ganz andern Erfolg hatten, als die spanischen und portugiesischen, ist ohne Zweifel der:

3. Geschichte der neuesten Zeit - S. 12

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
12 Das Zeitalter der franzsischen Revolution. eine groe Schar nach Versailles, um den Bcker und die Bckerin" zu holen, den König aus den Hnden der Aristokraten zu befreien". Nur zaudernd kam Lafayette mit seiner Nationalgarde nach und verhinderte mit genauer Not die Ermordung der Knigin. Die knigliche Familie mute nach Paris bersiedeln: es roar der Leichenzug der Monarchie. Die Nationalversammlung folgte vierzehn Tage spter nach. Von nun an bestimmte der Pariser Pbel die Geschicke Frankreichs. 4. Die Verfassung vom Jahr 1791. 1. In Paris wurde nach langen Beratungen die neue Verfassung vollendet. Die Brger", die mindestens den Ertrag von drei Arbeitstagen als Steuer zahlten, whlten alle zwei Jahre als Urwhler die Wahlmnner, diese die Volksvertretung (Corps legislatif), die in einer Kammer beriet und abstimmte. Die Gewhlten hatten dem König, der Nation, der Ver-fassung den Eid der Treue zu leisten. Die Versammlung gab Gesetze und bewilligte Steuern, deren Gltigkeit der König durch seine Unterschrift besttigen oder durch deren Verweigerung um zwei Legislaturperioden" (vier Jahre) verzgern konnte: er besa nur ein aufschiebendes Veto", Veto suspensif. Auch die Beamten und Richter, die Bischfe und Geistlichen wurden vom Volke gewhlt. Im Heer ernannte der König nur die Marschlle und Kommandierenden Generale; die andern Offiziere whlte der Oberst auf Vorschlag der Unteroffiziere; die Nationalgarde whlte ihre Offiziere selbst. Das Recht sprachen Schwurgerichte in ffentlichem Verfahren: eine englische Einrichtung, die auf altgermanische Rechtssitte zurckging. Statt der alten Landschaften mit ihren Sonderrechten bestand das Land fortan aus 83 Kreisen (Departements), diese aus Distrikten, die Distrikte aus Kantonen: Frankreich wurde ein einheitlicher Staat. 2. Im Juni hatte die Geistlichkeit die Gter der toten Hand" als Unterpfand fr die Staatsschulden angeboten; die Versammlung hatte diese Gelegenheit, die Finanzen zu ordnen, verabsumt. Jetzt wurde der Grundbesitz der Kirche eingezogen: die groen Gtermassen muten fr ein Papiergeld (die Assignaten"), das der Staat zur Befriedigung seiner dringendsten Bedrfnisse ausgab, als Deckung dienen; allmhlich wurden sie verkauft und verschleudert, ohne da die Schulden getilgt worden wren. Die Klster hob man auf; die Ruhegehalte der Mnche, die Be-soldung der Priester, die Kosten des Gottesdienstes und der Spitler bernahm der Staat. Die Priester aber weigerten sich, die neue Kirchenverfassung zu be-schwren, und das Volk scharte sich in manchen Stdten, dann besonders

4. Von 1648 bis zur Gegenwart - S. 121

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
Die französische Revolution und die Revolutionskriege 121 zusammen. Zwei Freiwilligenbataillone wurden mit je einem Linienbataillon zu einer Halbbrigade vereinigt. Aber erst Carnot schuf durch die levee en masse (August 1793) und die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht ein neues französisches Heer. Die im Felde stehenden Truppen standen unter Aufsicht von Konventsdeputierten, deren Weisungen sich die Generäle zu fügen hatten; alle nicht jakobinischen Offiziere wurden vom Heere ferngehalten. Die besten Elemente Frankreichs fanden aber dort ein gutes Fortkommen; tüchtige Leute ohne jede Rücksicht auf das Dienstalter wurden zu Offizieren und Generälen befördert. Die geniale Leitung der Operationen durch Camot, die revolutionäre Begeisterung der Massen, die Tüchtigkeit der jungen Offiziere befähigten das französische Heer zu hohen Leistungen. §110. Kirchliche und geistige Entwicklung. Nach Einziehung d*« Jtoat». der Kirchengüter (§ 108) hatte der Staat die Besoldung der Geist- National-1 liehen übernehmen müssen. Diese waren fortan als Beamte und vc[ungm" nach der gallikanischen Theorie (§25) nur den Staatsgesetzen und nicht mehr dem Papst unterworfen. Man verlangte von ihnen den Eid auf die Verfassung und führte durch die constitution civile du clerge die Wahl der Bischöfe und Priester durch das Volk ein. Die meisten von ihnen waren nicht bereit, den geforderten Eid zu leisten. Sie wurden deswegen von der Regierung verfolgt, während der Papst die vom Volk gewählten vereidigten Priester verdammte. Die Nationalversammlung hatte die Klöster aufgehoben und Krankenhäuser und Unterrichtsanstalten verweltlicht; doch vermochten diese Maßregeln ebensowenig wie die jetzt staatliche Armenpflege die kirchlichen Einrichtungen zu ersetzen. Während die Nationalversammlung hauptsächlich nur die Rechte n des Staates gegenüber der Kirche zur Geltung hatte bringen wollen, feindschaft trat die Legislative unter dem Eindruck der Agitation der Priester Legislative gegen die neuen Verhältnisse ihnen offen feindlich gegenüber; von ihr wurden die geistliche Tracht und die Gesetze gegen die den Eid verweigernden Priester verschärft und verboten. Den Jakobinern im Konvent vollends war im Sinne Voltaires Die ver-^ das Christentum als „Aberglauben“ verhaßt. Sie verfolgten den folkircheer christlichen Kultus, gestatteten den Priestern die Ehe, schlossen die Konvent*1 Kirchen, schafften die Feiertage ab, verhängten über die nicht ver- Yttrium' eidigten Priester die Todesstrafe und stellten die Zahlungen an die vereidigten ein. Erst nach dem 9. Thermidor konnte wenigstens die konstitutionelle Kirche versuchen, sich wieder geltend zu machen. 1795 erlaubte man wieder den Gottesdienst in den Kirchen. Ausgesprochen priesterfeindlich war dagegen wieder das Direktorium. Jeder Priester konnte deportiert werden, der Eid wurde verschärft, der Kultus sollte sich nach dem republikanischen Kalender richten.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 220

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
220 0bers und Nieder-Elsa, Sundgau, die Landamtschaft der 10 im Elsa gelegenen Reichsstdte . . . [toetbert genannt] und alle Drfer, die zu der-selben gehren, und bergeben sie dem allerchristlichen Könige und dem Reiche Frankreich..... 75. Es soll aber der König gebunden sein, an allen Orten die katholische Religion so zu erhalten, wie dies von sterreich geschehen tst, tttgletchen alle während dieses Krieges eingefhrten Neueruuaen abzuschaffen. 76. Viertens soll es dem allerchristl. Könige vermge des Kaisers und des Reichs Bewilligung fr immer freistehen, in der Festung Philippsburg des Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht entstehe; auch soll sie auf Frank-reichs Kosten erhalten werden. - Es soll auch dem Könige zu Lande und zu Wasser tm rm. Reiche ein freier Durchzug fr Soldaten, Proviant und das sonst Ntige erlaubt sein. 12. Artikels. 85. . . . Es sollen zwischen den Einwohnern der auf beiden Seiten des Rheins gelegenen Lnder Handel und Zufuhr, insonderheit aber die Schiffahrt auf dem Rhein, freigelassen und keinem Teil erlaubt sein, die auf- ober abfahrenden Schiffe zu hindern, unter welchem Vorwanbe es auch sei, nur so viel ausgenommen, als die gewhnliche Besichtigung der Waren ntig macht. Es soll auch nicht erlaubt sein, neue ungewhnliche Zlle und anbere Abgaben am Rhein anzulegen, sonbern jeher Teil soll mit den orbentlichen, unter der sterreichischen Regierung vor biesen Kriegen blichen Zllen sich begngen. Dieses ist abgehanbelt werben zu Mnster in Westfalen den 24. Oktober des Jahres 1648. 130. In Deutschland nach dem 30 jhrigen Kriege. A. Verwstungen auf deutschem Boden. 1. Quelle: Betkius, Excidium Gerrnaniae2). (Lateinisch.) bersetzung: Sb. Menzel, Gesch. der Deutschen. Stuttgart 1872. Bd. 2. S. 625. Anm. 3. Wie jmmerlich stehen eure groen Stbte. Da zuvor tauseub Gassen gewesen sinb, sind nun nicht mehr hundert. Wie elenb stehen die kleinen Stbte, die offenen Flecken! Da liegen sie verbrannt, zerfallen, zerstrt, ba weber Dach,' Gesparr, Tren ober Fenster zu sehen sind. Wie sinb sie mit den Kirchen um-gegangen? Sie haben sie verbrannt, zu Pferbestllen und Marketenderhusernge-macht, die Altre entweiht und die Glocken hinweggefhrt. Ach Gott, wie jmmerlich stehet es aus den Drfern! Man wandert bei zehn Meilen und stehet nicht einen Menschen, nicht ein Vieh, nicht einen Sperling, wo nicht an etlichen Orten ein alter Mann und ein Kind oder zwei alte Frauen zu finden. In allen *) Der Friede von Mnster enthlt wie der von Osnabrck 17 Artikel, von denen eine grere Anzahl mit letzterem bereinstimmt. ') Die Vernichtung Deutschlands.

6. Geschichte des preußischen Staates - S. 105

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 105 — war es denn auch gekommen, daß sich die Städte ohne alle Kraft und Widerstandsfähigkeit Napoleon ergeben hatten. „Die Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie vom 19. November 1808" bestimmte daher: Die Bürger wählen die Stadtverordneten, die ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich verwalten, diese den Magistrat. Für die Bürgermeisterstelle werden drei geeignete Personen in Vorschlag gebracht, von denen einer durch die Regierung bestätigt wird. Die Stadt verwaltet ihr Vermögen selber und ernennt für Kirchen- und Schullasten, für Armenpflege, für Bauwesen und Sicherheitsanstalten besondere Deputationen. Der Staat hat nur die oberste Aussicht über die Stadtverwaltung. Durch diese neue Verordnung wurde der Gemeinsinn überall geweckt. Die Leute bekamen Lust und Liebe, für ihren Wohnort thätig sein zu können, Opser für ihn zu bringen und so auch zum Besten des Staates zu wirken.*) Umgestaltung der Staatsverwaltung. In die Staatsverwaltung wurde ebenfalls (1808) eine neue Ordnung gebracht. Die Kabinettsräte, die im unmittelbaren Verkehre mit dem König standen, wurden beseitigt; dagegen traten an die Spitze der einzelnen Verwaltungszweige fünf Fa chm inist er (für das Äußere, das Innere, die Justiz, die Finanzen und den Krieg), die das Staatsministerium bildeten, und die dem König unmittelbar Vortrag hielten. Ihnen wurde eine Stütze in dem Staatsrate gegeben, dessen Mitglieder vom Könige ernannt wurden und bei wichtigeren Gesetzentwürfen mitberaten sollten. An die Spitze einer Provinz wurde ein Ober-Präfi-dent gestellt, und an Stelle der bisherigen Kriegs- und Domänenkammern traten Regierungen mit Präsidenten. Ferner wurde durchgehend die Verwaltung von der Justiz getrennt. Die Verwaltung des Landes war durch diese Änderungen bedeutend verbessert und der amtliche Verkehr erheblich erleichtert. Verbesserung des Heerwesens. Vor allem bedurfte das Heerwesen einer vollständigen Neugestaltung. Zuerst galt es, den Offiziersstand von den unbrauchbaren und unzuverlässigen Mitgliedern zu reinigen. Die ältern Offiziere wurden entlassen und tüchtige junge Kräfte herangezogen. Jene, welche sich mit ihren Soldaten oder Festungen so feige den Feinden übergeben hatten, wurden vor ein Kriegsgericht gestellt und verurteilt. Ein besonderer Befehl des Königs hob allen Unterschied der Geburt bei Besetzung der Offiziersstelllen auf und verordnete, daß im Frieden Kenntniffe und Bildung, im Kriege aus- ]) Erg. Nr. 30.

7. Geschichte der Römer - S. 410

1836 - Leipzig : Baumgärtner
410 hatten, waren: 1) der Orient mit fünf Diocesen: Orient, Aegypten, Asien, Pontus, Thracien, die zusammen 48 Provinzen hatten; 2)Jl- l-yricum mit den beiden Diocesen Macedonien (Griechenland) und Darien, die in elf Provinzen getheilt waren; 3) Italien mit drei Diocesen, Jtmen, das westliche Illyricum und Afrika (das alte Ge- biet von Karthago), welche 29 Provinzen hatten; 4) Gallien mit den Dibcefen Gallien, Hispanien und Britannien, mit 28 Provinzen; im Ganzen waren also 13 Dwcesen und 116 Provinzen. Rom und Comstantinopel hatten ihre eigenen Prafecten. Die Statthalter in den Diocesen hießen Vicarii." in den Provinzen Rectores, Proconsules, Praesides, Curatores, Correctores. Das Heer, in welchem viele Aus länder, zumal Deutsche, Gothen, Franken u. a. waren, stand unter einem General der Infanterie und einem General der Cavallerie (Ma- gistri utriusque militiae, magister peditum, magister equitum), un- ter diesen wiederum Comites und Duces, Generale und Obersten. Das Cabinet oder das Ministerium bildeten die sieben höchsten Reitchsbeamten, (Ministri palatini illustres): der Praepositus sacri cubiculi, Vorsteher des kaiserlichen Schlafzimmers (sacer, geheiligt, hieß Alles, was dem Kaiser gehörte), der Oberkammerherr, der im- mer ein Eunuch seyn mußte; der Magister officiorum, Kanzler oder Staatsminister des Innern, der den schriftlichen Verkehr des Kaisers mit den Unterthanen und auch die auswärtigen Angelegenheiten be- sorgte; der Quaestor, Iustizminister, zugleich Staatssekretair; der Co- mes sacrarum largitionum, Minister des Schatzes; der Comes rei privalae, Verwalter der Privatkasse des Kaisers und der .Domainen; endlich die beiden Befehlshaber der Haustruppen, die an die Stelle der alten Prätorianer getreten waren, Comites domesticorum, equi- tum ct peditum. Unter jedem Minister standen Bureau's (scrinia) mit zahllosen Unterbeamten. Unter der Menge der Hofbedienren waren der Aufseher über die Kleiduug des Kaisers und der über die Tafel (Comes castrensis) die vornehmsten. Dazu kamen eine Menge Titu- laturen für die bestimmte Rangordnung der Beamten: Nobilissimi hie- ßen die kaiserlichen Prinzen, Illustres die Minister, Consuln und Prä- fekten, 8pectabiles die Vicarie«, Proconsuln, Comites und Duces, Clarissimi die Consularen, Correctoren und Präsides, Perfectissimi und Egregii waren andere Hofchargen. Die vier kostspieligen Hofhaltungen seit 292 und die nachherigen Unruhen hatten alle Finanzordnung zerstört. Constantin richtete die Finanzverwaltung neu ein, aber zum Nachtheil des gemeinen Wesens. Die Erhcbungskosten verschlangen vielleicht den vierten Theil der Ein-

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 632

1858 - Weimar : Böhlau
632 Polen unter August l>. und Hi. und Pv- niatowski. der edelsten Polen, sondern stand sogar selbst an der Spitze der franzö- sischen Partei. Parteisncht ließ die früheren Großthaten des Königs vergessen, der nur von Wenigen beweint 1696 aus dem Leben schied. Die Regierung Sobiesky's hatte deutlich gezeigt, daß auf verfassungs- mäßigem Wege der anarchischen Republik der Geist eines neuen in Frei- heit und Gesetz geordneten Lebens nicht eingehaucht werden könne. Unter vielen Belverbern um die polnische Krone brachte es Fried- rich August, Kllrsürst von Sachsen, durch Geld und Bewerbungskünste dahin, daß ihn die Polen zu ihrem Könige wählten. Weil er als König von Polen der katholischen Kirche angehören mußte, trat er zu dieser über und entsagte dem protestantischen Glaubensbekenntnisse, dessen Be- schützer die Kurfürsten von Sachsen seit beinahe zwei Jahrhunderten ge- wesen warell. Die polnische Krone war ein wenig wünschenswerthes Gut. Während im übrigen Europa die Machr der Könige größere Stärke gewann, eignete sich in Polen der Adel alle staatsbürgerlichen Rechte zu und bildete eine demokratische Republik. Alle Edelleute waren in ihren Rechten einander gleich, und es machte in denselben keinen Unter- schied, ob ein Adliger Güter im Werthe eines Fürstenthumes besaß oder voin Dienstlohne lebte. Der erwählte König hatte nur geringen Antheil an der Staatsgewalt und gab nur seinen Namen zur Genehmigung der von dem Reichstage gefaßten Beschlüsse her. Die Städte konnten sich aus ihrer Unbedeutsamkeit nicht emporarbeiten, und der Bauer war zur Leibeigenschaft herabgedrückt. Die Heere blieben ohne Kriegskunst und ohne geregelte Ergänzung, die Festungen waren Städte, mit alten, vor Erfindung des Geschützes errichteten Mauern. Der Widerspruch eines einzigen Deputaten oder Landboten konnte auf den Reichstagen den ge- meinnützigsten und einleuchtendsten Vorschlag rückgängig machen. Ueber- dies schloß der Adel Confödecationen, d. h. außerordentliche Verbindun- gen, um das, was nach Zerreißung des Reichstages in gesetzmäßigen Formen nicht zu erreichen war, auf ungesetzlichem Wege zu Stande zu bringen. Die Könige selbst versuchten bisweilen solche Consöderationen zu bilden, oder sie traten denen bei, welche ohne ihre Theilnahme ent- standen waren. Der König Augustll. (1697—1733) erreichte im Frieden zu Car- lowitz (1699) von den Türken die Abtretung von Kaminiez und das Aufgeben aller Ansprüche auf Podolien und die Ukraine. Seitdem beschäftigte er sich mit Rüstungen gegen Schweden. Die Folge dieses Krieges war die Entthronung Augusts und die Wahl von Stanislaus Les- zinßky. Erst die Niederlage Karls Xii. bei Pultawa (1709) eröff- nete August noch einmal den Weg zum polnischen Thron. Nach seiner Wiederherstellung behielt August die sächsische Armee in Polen und suchte mit Hülfe derselben alle der freien Ausübung seiner Gewalt entgegen- stehende Schranken zu beseitigen. Dagegen griff der Adel zu den Waf- fen, um sich von dem Drucke der sächsischen Regimenter zu befreien. Die sächsischen Reiter wurden von leicht berittenen, des Landes kundigen Polen zersprengt und kleine Abtheilungen niedergehauen. Der bedrängte König wandte sich hülfebittend an den Zar und sah sich in Folge der von Pe- ter I. übernommenen Vermittlung genöthigt, seine sächsischen Söldner aus Polen zu entfernen. Aber auch die polnische Armee wurde weit

9. Die mittlere und neue Welt - S. 170

1873 - München : Lindauer
170 peinliche Halsgerichtsordnung von 1532 und die L577 unter Kaiser Rudolf Ii verbesserte Polizeiordnung. — In Frankreich erhob sich die königliche Gewalt durch größeren Ländererwerb, durch die stehenden Armeen und die fremden Söldner; neben ihr bildete sich allmählig auch eine Hofaristokratie. Die Parlamente mischten sich noch nicht in die Regierungs- und Finanzangelegenheiten. — E n g-lands Verfassung erhielt durch die 1343 erfolgte Teilung des Parlamentes in zwei Häuser (s. S. 136) mehr Festigkeit. — In Kastilien und Aragonien wurde seit der Vermählung Ferdinands des Katholischen mit Jsabella die königliche Macht bedeutend verstärkt und das Ansehen der Stände vermindert. — Auch in Portugal ward die Macht des Adels geschwächt, dagegen aber das Ansehen der Krone teils durch kräftige Regenten, teils durch auswärtige Entdeckungen und die vielen Hilfsquellen, welche ihr dieselben eröffneten, bedeutend erhöht. — In den nordischen Reichen wurde die Freiheit der unteren Stände vernichtet, seitdem der hohe Adel sich immer ansehnlichere Rechte verschaffte, wozu die inneren Kriege und die Fehlgriffe der Regierungen hinlängliche Veranlassung darboten. — In Polen und Ungarn ward die Monarchie ebenfalls durch den Adel beschränkt, und da diese Reiche Wahlreiche blieben, so konnten die Versuche einiger kriegerischer Fürsten, ihre Macht zu erhöhen, nur größere Einschränkungen ihrer Nachfolger herbeiführen. In Polen gab es keinen dritten Stand, wol aber Prälaten, Magnaten und Landboten vom Adel, und daher zwei Kammern. In Ungarn aber erschienen seit 1405 auch Abgeordnete der Städte auf den Reichstagen. — In Rußland bildete sich nach der Abschüttelnng des mongolischen Joches eine unumschränkte Monarchie. — Die Republiken Italiens erlitten vielfache Veränderungen: teils verwandelten sich dieselben in strenge Aristokratien, teils brachten einzelne reiche oder kriegerische Bürger die höchste Gewalt an sich. - Das Kriegswesen erlitt in diesem Zeiträume eiue gänzliche Umgestaltung, seitdem man den Gebrauch des Schießpulvers kennen lernte, fing man an, neben der Lehenmiliz auch geworbene und besoldete Truppen, sogenannte Söldner, zu gebrauchen und zugleich den Soldatenstand von anderen Ständen zu trennen. Da persönlicher Mut und Kraft des Armes gegen die von fernher treffenden Kanonen und Musketen nichts ausrichteten, so konnte sich das Rittertum, welches vornehmlich der persönlichen Tapferkeit seine hervorragende Stellung zu verdanken hatte, nicht mehr erhalten. Im fünfzehnten Jahrhunderte hörten die Turniere auf, und der Glanz des Ritter-tu ms erbleichte vor dem Lichte der Gelehrsamkeit, welches von den Universitäten ausging. § 55. Wissenschaft, Litteratur, Kunst, Landvau, Kerveröfleiß und Kandel. Iür wissenschaftliche Bildung zeigte sich allenthalben große

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 350

1858 - Weimar : Böhlau
350 in strenger Pflicht. Unter den Mißständen der Rechtspflege trat beson- ders die große Menge entbehrlicher Beamten, die Käuflichkeit und Ueber- tragbarkeit der Stellen hervor. Diesen Uebelständen wurde gesteuert. Durch eine Commission wurde das Civilverfahren und das gerichtliche Verfahren in Criminalsachen geordnet. Die Parlamente wurden zu einem mehr gleichförmigen Verfahren angehalten und zur Unterordnung unter den königlichen Willen genöthigt. Das Kriegswesen wurde durch Louvois ungestaltet. Die Ge. walt der Gouverneurs der Provinzen wurde beschränkt und ihnen die Befugniß der Truppenaushebung entzogen. Die Gouverneurs der Grenz- festungen hatten bisher dadurch eine gewisse Unabhängigkeit gehabt, daß sie die Contributionen in den zu denselben gehörigen Bezirken eintrie- den, sie wurden jetzt auf einen bestimmten Gehalt angewiesen und die Truppen aus den königlichen Kassen besoldet. Bisher hatte der König dadurch, daß er nur die Generale ernannte und diesen die Anwerbung der Truppen und die Besetzung der Offieierstellen überließ, nur eine mittelbare und beschränkte Autorität über das Heer gehabt. Ludwig Xiv. besetzte alle Offieierstellen und brachte dadurch das Kriegswesen unter seine unmittelbare Leitung. Man begann die Truppen gleichförmig zu kleiden und zweckmäßiger zu bewaffnen; Zeughäuser und Magazine wur- den in bedeutender Zahl angelegt, das Geschütz vermehrt. Für ausge- diente Krieger wurde in Paris ein großes prächtiges Jnvalidenhaus er- baut. Auch neue Festungen wurden in großer Zahl und Stärke ange- legt und Vaubans Genie schien durch seine Bollwerke die Grenzen Frankreichs jedem fremden Heere unzugänglich zu machen. , Frankreich erhielt durch die Umschaffung seines Steuer- und Kriegs- wesens sowie der ganzen Verwaltung den Charakter des modernen Staa- tes. Dazu trug auch die Einrichtung der Polizei bei. Bisher hatten die Ortsbehörden für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung und den Schutz des Eigenthums gesorgt. Jetzt wurden besondere Beamte eingesetzt und ihnen in gewissen Schranken die richterliche Gewalt und die Bewaffnung und Organisation des Militärs gegeben. Sie sollten nicht bloß für die Sicherheit der Privaten, sondern auch für die Ruhe des Staates wachen und den Verbrechen durch Aufspürung vorbeugen. Eine bisher nicht gekannte Ruhe und Sicherheit begann in den Städten und auf den Landstraßen zu herrschen, aber auch die Freiheit wurde ein- geschränkt und sogar das Briesgeheimniß verletzt. Uchkeit ^Par- Die frühere Kraft des Adels war gebrochen. Der Adel wurde lammte,Bür- durch Feste, Lustbarkeiten und Gunstbezeugungen in die Nähe des Kö- ?eute'gerathen nigs gezogen und verschwendete durch Nachahmung des königlichen Luxus größere'"'Ab- ieine Einkünfte sowie er durch ehrgeiziges Streben nach Rang und Wür- hängigkeit. den seine Selbständigkeit verlor. Was der Luxus des Hoflebens dem Adel an Vermögen übrig ließ, das ging durch die Feldzüge darauf, an denen die jungen Edelleute mit kostbarem Geräth und großem Aufwand in Waffen und Pferden Theil nahmen. Die Etikette des Hofes und die Subordination des Lagers gewöhnten den früher so trotzigen Edelmann an unterwürfigen Gehorsam. Der Adel verarmte im Dienste des Kö- nigs, aber er wurde auch wieder durch Gehalte und Gnadengeschenke
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