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tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?)
Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht
') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt.
2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.
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25
a. die zwei Könige, die den Heeresbefehl fhrten und das hchste Priestertum bekleideten; neben ihnen
b. die Geruska, der Rat der 28 Alten, die wenigstens 60 Jahre zhlten und auf Lebenszeit gewhlt wurden;
c. die Volksversammlung, an der alle Spartiaten nach zurckgelegtem 30. Jahre teilnehmen durften;
d. die 5 Ephoren, welche die Befugnis erhielten, als Vertreter des Volkes die Handhabung der Gesetze zu beaufsichtigen.
Lykurg wollte die (Spartaner zu einem nchternen, kraftvollen Kriegervolk bilden. Nicht, wie andere Städte, durch Festungswerke, sondern durch die Tapferkeit ihrer Bewohner follte die Stadt Sparta gegen herandringende Feinde geschtzt werden; nach der Bestimmung Lykurgs blieb daher die Stadt ohne Mauern, ein offener Ort, damit das Volk nie unkriegerisch werde. Um keine Schwelgerei aufkommen zu lassen, fhrte Lykurg gemeinsame Mahlzeiten mit einfacherderber Kost ein, an denen alle Männer, auch die Könige, teilnehmen muten, je 15 an einem Tisch. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe. Auch in Kleidung und Wohnung wurde jeder Aufwand untersagt, der Besitz von Gold und Silber verboten und eisernes Geld eingefhrt. Damit fremde Sitte oder ppigkeit fern bleibe, sollte kein Verkehr mit dem Auslande bestehen; daher wurde ein lngerer Aufenthalt Fremder in Sparta und Reifen der Spartaner ins Ausland nicht gestattet. Die herrschenden Spartiaten trieben weder Handel, noch Gewerbe; sie beschftigten sich allein mit Jagd und kriegerischen bungen, sowie mit den Angelegenheiten des Staates. Zu rstigen Kriegsleuten und tchtigen Staatsbrgern machte sie die Erziehung, die sie von Kind auf erhielten. Schwchliche Kinder wurden bald nach der Geburt zum Verhungern im Gebirge ausgesetzt. Die gesunden Knaben blieben bis zum siebenten Lebensjahre im Elternhause, dann wurden sie in ffentlichen Gebuden unter Staatsaufsicht erzogen. Ihr Krper wurde durch kalte Bder im Eurotasflufse, leichte Bekleidung, sprliche Nahrung, hartes Nachtlager abgehrtet, durch scharfe Zchtigung, ja blutige Geielung an Ertragung von Schmerzen gewohnt, auf den Ringpltzen in der Gymnastik wie in der Fhrung der Waffen gebt. Dabei wurden sie zu strengem Gehorsam gegen die Gesetze erzogen; es wurde ihnen Hochachtung gegen das Alter eingepflanzt, ihr Verstand geschrft und auf listige Anschlge hingelenkt, ihre Reden an inhaltreiche Krze (takonifcherede) gewhnt. Auch die Erziehung der Mdchen war vom Staate geregelt und berwacht. Das gesamte Leben der Spartaner war dem Vaterlande geweiht, das ganze Volk ein Kriegsheer. In die Schlacht zogen die Spartaner wie zu einem Feste, geschmckt mit purpurfarbenen Gewndern, mit Krnzen im
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führten die Kaiser selbst die Verwaltung von Schwaben und Elsaß, so Friedrich Ii., Heinrich Vii. und Konrad Iv. Nur der unglückliche Konradin, der letzte Hohenstause, vermochte nicht die Krone, die seine Väter besessen hatten, zu erlangen. Er endete als Herzog von Schwaben und Elsaß sein jugendliches Leben auf dem Schafott zu Neapel 1268.
In der Zeit der Hohenstaufen traten im Elsasse neben den Herzogen die Landgrafen bedeutender hervor. Sie hatten die Pflege der Gerichtsbarkeit in den dem deutschen Reiche unmittelbar untergebenen Gebieten. Die Landgrafschaften waren geteilt; die eine bestand im Niederelsasse, die andere im Oberelsasse. Dort besaßen sie die Grafen von Werth und nach ihrem Aus-sterben in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Grafen von Otlingen, welche 1362 jhre Anrechte an Johann von Lichten -berg, den Bischof von Ttraßburg, verkauften. Im Besitze der ober-elsässischeu Landgrafschaft waren die Grafen von Habsburg, die sich durch Heiraten, Verträge, Erbschaften, wie durch Sparsamkeit und Mut eine rasch wachsende Macht erworben hatten. So fielen namentlich die Besitzungen der Herren von Pfirt, deren Geschlecht im Anfang des 14. Jahrhunderts ausstarb, an die Habsburger. Diese umfaßten den heutigen Sundgau, also Pfirt, Alt-kirch, Mülhausen, Thann, St. Amarin, Masmünster, Belfort. Durch diesen bedeutenden Besitz gewannen die Habsburger den größten Einfluß auf die Schicksale des Elsasses.
Unter den Hohenstaufen, besonders unter Friedrich Ii., erwachte im Elsasse städtisches Leben und entwickelte sich zu herrlicher Blüte. Es erhoben sich eine Menge städtischer Gemeinwesen, die alle unmittelbar unter dem deutschen Reiche stehen wollten. Voran ging Straßburg. Der Rhein, der heute mehrere Kilometer östlich von der Stadt fließt, ging zur Zeit der Römer dicht an dem alten Kastell vorüber. Der Hauptverkehr war jedoch nicht ans dem Rhein, sondern auf der Jll, au der sich nicht weniger als 1500 Fischer niedergelassen hatten. Außerdem zog hier die Hauptstraße über den Rhein, wonach die Stadt die Burg an der Straße, Straßburg, genannt wurde. Straßburg war Residenz der Bischöfe, welche der Bürgerschaft gegenüber große Rechte hatten. Ihnen sind die ersten Anfänge des städtischen Gemeindewesens zu danken. Sie ernannten die Richter und den Schultheißen, die erste obrigkeitliche Person. Jeder Bürger war dem Bischof zu Herrendiensten wäh-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Ii Friedrich Heinrich_Vii Heinrich Konrad_Iv Konrad Konradin Johann_von_Lichten_-berg Johann Thann Friedrich_Ii Friedrich
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renb fünf Tagen im Jahre verpflichtet. Manche Gewerbe hatten dafür besondere Dienstleistnngen zu verrichten. Die Kaufleute mnßten für den Bischof Botendienste thun, die Kürschner ihm Felle und Pelze bereiten, acht von den Schnstern ihm die schwarzen Lederhüllen zum Einpacken der Leuchter, des Geschirres u. s« w. liefern; wenn der Bischof an den kaiserlichen Hos reiste, mußten die Schmiede die Hufeisen für feine Pferde arbeiten, die Schwertfeger seine und seines Trosses Waffen reinigen, die Küfer seine Weinfässer binden. Dieser Zustand konnte sich jedoch nicht auf die Dauer halten. Die Stadt vergrößerte sich bedeutend, Handel und Gewerbe erlangten einen großen Aufschwung. Da verlangte die Bürgerschaft auch Teilname an Gericht und Verwaltung. Die frühere Dienstbarkeit für den Bischof wurde abgeschafft. Immer mehr wurde die Gewalt des Bischofs gemindert, bis er zuletzt . auf die Ausübung geistlicher Verrichtungen beschrankt war. Die Hohenstaufen nahmen die Stadt in ihren unmittelbaren Schutz und Schirm, so daß Straßburg die erste freie Reichsstadt des Elsasses war.
Auf Straßburg folgte Hagenau, welches Friedrich Barbarossa mit Mauern umgeben und im Jahre 1164, wie oben bemerkt, mit reichsstadtischer Freiheit beschenkt hatte. Im Oberelsasse ging Colmar den anderen Städten voran. Es erhielt seine Mauern von Albin Wölflin, dem Kaiserlichen Vogt, der sich um das Elsaß äußerst verdient gemacht hat und wurde von Friedrich Ii. zur freien Reichsstadt erhoben. Ebenso wurden Schlettstadt und Kaysersberg, die Wächterin des Paffes über die Vogesen, von Wölflin befestigt und zählten fortan als freie Reichsstädte. — So erhielt sich die Regierung Friedrich Ii. im Andenken der Elsässer als eine der glücklichsten des Landes und um so mehr, da die folgenden Zeiten viel Unheil über dasselbe brachten.
Walther von Gcroldseck.
(1260.)
Nach dem Tode Friedrichs herrschte in Deutschland große Unordnung. Auch im Elf affe fehlte es an einer festen Oberleitung. Die Landgrafen waren den vielen weltlichen und geistlichen Herren, sowie den Reichsstädten gegenüber zu schwach. Im 1.1255 thaten sich die rheinischen Städte zu einem Bündnisse zusammen. An diesem nahmen teil: Straßburg, Colmar, Breisach, Schlett-
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Extrahierte Personennamen: Schwertfeger Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Albin_Wölflin Friedrich_Ii Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Walther_von_Gcroldseck Friedrichs
Extrahierte Ortsnamen: Elsasses Hagenau Colmar Kaysersberg Friedrichs Deutschland Colmar Breisach
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Basel einen Vertrag. In diesem verpflichtete sich Albrecht auf sein königliches Wort, die andern durch einen Eid, während vier Jahren Frieden zu halten. Dieser Vertrag wurde erneuert 1310 unter Heinrich Vii., dem Nachfolger Albrechts. Als Heinrich 1313 starb, stellte die eine Partei Ludwig den Bayer, die andere Friedrich den Schönen von Österreich als Kaiser auf. Friedrich wurde besonders von seinem Bruder Leopold, dem Landgrafen von Elsaß, unterstützt. Bei Mühldorf kam es zwischen den beiden Gegnern zum Entscheidungskampfe. Friedrich wurde besiegt und gefangen genommen. Seine Freiheit mußte er mit dem Verzicht auf die Krone erkaufen. — Während der folgenden Jahre wurde das Elsaß zwar von keinen Kriegsunruhen aufgeregt, aber Pest und Hungersnot wüteten im Lande und rafften Tausende dahin. In dieser Zeit gingen auch in dem Städtewesen bedeutende Bewegungen vor sich, was wir am besten in Straßburg beobachten können.
Die Zorn und Mülnheim.
(1332.)
In den Städten hatte sich immer mehr ein Stand herausgebildet, der bisher nur von untergeordneter Bedeutung gewesen war — der Stand der Handwerker.
Sie waren durch Fleiß und Sparsamkeit zu einer gewissen Wohlhabenheit gelangt, und beanspruchten demnach auch Vertretung in dem Rate der Stadt.
Die einzelnen Gewerbe bildeten Verbindungen, die man Zünfte nannte. Deren gab es in Straßburg 25. Wenn auch Straßburg seine Verwaltung frei und unabhängig führte, so fiel doch die Leitung nur hervorragenden Familien, die den Adel der Stadt ausmachten, zu. Es war dabei natürlich, daß sich unter denselben bald Parteien bildeten. Dies waren die Geschlechter der Zorn und der Mülnheim mit ihren Anhängern. Sie versammelten sich des Abends in ihren Trinkstuben und besprachen die Angelegenheiten der Stadt. Oft aber kam es zwischen den beiden Parteien zu Streitigkeiten, die fast immer in Schlägereien ausarteten. Mußte ja doch 1321 ein neues Rathaus erbaut werden, weil das alte der Trinkstube der Mülnheimer näher lag als der der Zorn; denn die letzteren hatten, wenn es in der Ratssitzung zum
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Extrahierte Personennamen: Albrecht Albrecht Heinrich_Vii Heinrich Albrechts Albrechts Heinrich_1313 Heinrich Ludwig_den_Bayer Ludwig Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Leopold Leopold Friedrich Friedrich
- 60 — Dritter Aöschnitt.
Geschichte -es Elsasses von der Lesltzergreifung durch Frankreich bis zur Wiedervereinigung mit Deutschland.
(1648—1871.)
Der Rat von Ensisheim.
(1658.)
Der westfälische Friede hatte sich in zweidentiger Weise über die reichsnnmittelbaren Gebiete sowohl der freien Herren, als der Städte ausgesprochen. Der französische König konnte sein Ansehen nur mit Mühe in den freien Reichsstädten zur Geltung bringen. Im I. 1653 beschwerten sie sich beim deutschen Reichstage, daß ihre Vorrechte und Freiheiten nicht gehörig beachtet würden. Um seine Herrschaft mehr zu befestigen, grünbete der König 1658 den Rat von Ensisheim. Am 14. November würde er unter einem gewaltigen Zulauf des Volkes, in Anwesenheit zahlreicher Abgesanbten des Abels, der Geistlichkeit und der Städte eingesetzt. Früh um 8 Uhr begab sich die Versammlung in den großen Saal des Stabthauses. Sogleich würde Über dem Haupteingange das Wappen des Königs von Frankreich angebracht. Von hier bewegte sich der festliche Zug nach der Pfarrkirche, voran Bogenschützen mit den königlichen Farben, dann die Beamten des ganzen Rates, die Abgesandten vieler Staaten, die Vertreter der Reichsstädte, Prälaten, Edellente und andere hervorragende Personen. Zwischen zwei Reihen Soldaten, die in Parade aufgestellt waren, schritt der Zug dahin. Am Portal der Kirche empfing der Abt von Lützel im festlichen Ornate an der Spitze der Geistlichkeit die Fest-teilnehmer und hielt eine Ansprache, worin er den Entschluß des Königs pries. Nachdem dann eine feierliche Messe gelesen worden war, kehrte der Zug in derselben Ordnung in das Rathaus zurück. Hier wurde das königliche Schreiben über die Einsetzung des Rates verlesen und dann der Huldigungseid geleistet. — Dieser Rat hatte für die Pflege des Rechts im Elfaffe und außerdem für die feste Vereinigung sämtlicher Städte, Herrschaften und Gebiete des Landes mit Frankeich zu sorgen. Freilich
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Extrahierte Ortsnamen: Elsasses Frankreich Deutschland Ensisheim Ensisheim Frankreich Pfarrkirche
— 62 -
hätte der Kaiser einigermaßen vom Reiche abgehangen, über dem Könige stehe aber nur Gott. — Jeder Widerstand der Reichsstädte war gebrochen, nur Straßburg bewahrte noch seine freie Stellung. Doch bald sollte auch diese untergehen.
Der Fall von Straßburg.
(1681,)
Nach dem Frieden von Nymwegen errichtete Ludwig Xiv. drei sogenannte Reunionskammern. Es waren dies Gerichtshöfe mit der Ausgabe, zu untersuchen, welche Ansprüche der König aus besetzten Laudesteilen auf noch nicht besetzte hätte. Eine dieser Kammern war Breisach. Mit der größten Kühnheit fand diese heraus, daß alle Reichsunmittelbaren des Elsasses als Vasallen des Königs zu betrachten seien. So fällte sie auch im Jahre 1680 den Spruch, die Vogteieu von Wasselnheim, Barr und Jllkirch gehörten zur Krone Frankreichs, und demnach hätte die Stadt Straßburg, welche im Besitze dieser Gebiete sei, den Huldigungseid zu leisten. Kurzweg forderte deshalb die französische Regierung die Straßburger auf, sich dem Urteil zu unterwerfen, widrigenfalls sie mit Waffengewalt dazu gezwungen werden würden. Was war zu thun? Da, in dieser Not, wandte sich der österreichische Gesandte an den Rat um Aufnahme kaiserlicher Truppen in die Stadt. Mau konnte sich nicht einigen. Die Franzosen benutzten aber sofort deu Vorwand, der Kaiser wolle Straßburg überfallen, um ihre eigenen Pläne ins Werk zu setzen. In ganz Elsaß wurden die französischen Truppen zusammengezogen. Der Rat Straßbnrgs dadurch beunruhigt, wollte die feste Rheinbrücke wieder herstellen lassen. Aber der Gesandte Frankreichs wußte es nicht nur zu bewerkstelligen, daß die Arbeiten hierzu wieder eingestellt wurden, sondern brachte es auch dahin, daß die Stadt ihre einzigen schlagfertigen Truppen, die 1200 Schweizer-soldateu, entließ. Ganz natürlich, daß man dann später von Be» stechung der Ratsherren sprach, eine Behauptung, die sich bis heute erhalten hat. Aber bis jetzt liegt kein geschichtlich sicherer Beweis des Verrats vor. Nur so viel steht fest, daß es in Straß-burg eine mächtige Partei gab, die vollständig zu Frankreich hielt. — So war alles günstig für den französischen Überfall. — In der Nacht vom 27. auf den 28. September bemächtigte sich der
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124
Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum.
sichtigen, über Religion, Gesetz und Sitte zu wachen und das Recht der Einsprache gegen Beschlüsse des Rates und der Volksversammlung. Seine Gerichtssitzungen hielt er bei Nacht ohne Licht. Die Thatsachen mußten bei denselben schlicht vorgetragen werden; die Richter stimmten durch Scherben, welche sie entweder in die Urne des Todes oder des Mitleids warfen. Waren die Stimmen gleich, so warf der Gerichtsdiener im Namen der Göttin Athene eine Scherbe in die Urne des Mitleids, und dadurch wurde der Angeklagte frei. Neben dem Areo-pag bestanden noch die niederen oder Volksgerichte, deren Mitglieder in der Volksversammlung jährlich aus allen vier Klassen gewählt wurden. Sie hatten die Rechtssachen über Leben, Eigentum und Bürgerrecht unter sich. Zum Kriegsdienst war jeder Bürger vom 18. bis zum 60. Lebensjahre verpflichtet. An der Spitze des Kriegswesens standen zehn Strategen, die ebenfalls jährlich gewählt wurden. Alle Ämter mußten unentgeltlich verrichtet werden.
Um die Athener über die übrigen Hellenen zu erheben, forderte er bei der Erziehung der Jugend eine gleichmäßige Ausbildung von Körper und Geist, machte dieselbe aber nicht zur Staatssache wie Sparta, sondern überließ sie der Sorge des Hauses. Jeder Knabe mußte ein Gewerbe lernen, damit er sich dem Staate nützlich machen und seine Eltern, wenn nötig, im Alter unterstützen konnte. Der regelmäßige Unterricht begann in der Folge mit dem 7. Jahre. Die Jugend lernte Lesen, Rechnen und Schreiben auf Wachstafeln, vaterländische Lieder und Homers Dichtungen, die mit Begleitung der Kithara, eines Saiteninstrumentes, vorgetragen wurden. Der Unterricht wurde entweder von Hofmeistern (Pädagogen), denen die ganze Erziehung aufgetragen war, im Hause oder von Lehrern in Privatschulen erteilt. Neben dem Unterricht wurden in Gymnasien oder Turnhäusern die verschiedenen Leibesübungen betrieben. Mit dem 18. Jahre trat die Mündigkeit und ein zweijähriger Kriegsdienst ein, mit dem 20. Jahre das Stimmrecht in der Volksversammlung. Der Mädchenunterricht wurde ganz im Hause erteilt und blieb meist auf Handarbeiten und die Erlernung des Hauswesens beschränkt (§. 30, 4).
Jeder Bürger mußte an dem Staatsleben regen Anteil nehmen. Wer in gefahrvollen Zeiten von den Volksversammlungen fern blieb, ging feines Bürgerrechtes verlustig.
Nachdem Solon seine Gesetze auf hölzernen Tafeln hatte eingraben und auf der Burg hatte aufstellen lassen, ließ er feine Mitbürger schwören, die erhaltenen Gesetze zehn Jahre lang beizubehalten. Er verließ sodann seine Vaterstadt und begab sich auf Reifen nach Klein-
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106 52. Vorboten der Befreiungskriege.
Brger auch Landbau betreiben. Ein zweites Gesetz fhrte die Be = freiung des Brgertums herbei. 3n den Stdten hatten bis dahin gewhnlich ausgediente (Offiziere oder Unteroffiziere die Verwaltung geleitet; die Brger hatten nichts zu sagen, sondern nur zu gehorchen, von jetzt ab whlten die Brger zur Vertretung ihrer Meinungen Stadtverordnete und diese einen Magistrat, d. h. Brger-meister und Stadtrte, von denen die Beschlsse der Stadtverordneten ausgefhrt wurden; der König wahrte sich nur die Oberaufsicht und das Recht, den Magistrat zu besttigen. So kam ein neuer, frischer Geist auch unter die Brger. Da wurde Stein, wie Scharnhorst, wegen seiner Gesinnung Napoleon verdchtig; er nutzte sein Rmt niederlegen, und Napoleon sprach sogar die Rcht der ihn aus. Der Freiherr begab sich deshalb nach Petersburg, um auch am russischen Hofe gegen Napoleon zu wirken. Mit Hecht nennt ihn die Inschrift auf seinem Denkmal zu Nassau: Des Guten Grundstein, des Bsen Eckstein, der Deutschen Edelstein." Sein Werk wurde von seinem Nachfolger, dem Staatskanzler von Hardenberg, fortgesetzt.
4. Fichte, ftrnto und Zahn. Ruch andre wackere Männer nhrten die Vaterlandsliebe. Rn der Universitt Berlin, die trotz der schlimmen Seit neu begrndet war, lehrte Fichte in seinen feurigen Reden an die deutsche Nation", datz jeder die Selbstsucht ablegen und fr das Ganze wirken msse. Ernst Moritz Rrndt aus Rgen weckte durch sein Werk Geist der Zeit" die Gewissen. Den Fürsten warf er vor, datz sie nur immer an sich gedacht htten und nicht an ihr Volk- den (Ebelleuten, da sie wohl ihrer Rechte eingedenk gewesen seien, aber nicht ihrer Pflichten; den Gelehrten, datz sie sich hoch-mtig vom Volke abgewandt htten; den Brgern, datz ihnen das Geld mehr wert gewesen sei als die Tugend. Der Berliner Gymnasiallehrer Ludwig Jahn suchte den Krper der heranwachsenden Jnglinge zu sthlen. Er zog mit ihnen in die hasenheide bei Berlin und machte durch Turnbungen ihre Glieder stark und geschmeidig, damit sie fr des Vaterlandes Befreiung die Waffen führen knnten - der Turnvater Jahn" hatte den Wahlspruch: Frisch, frei, froh, fromm."
52. Vorboten der Befreiungskriege.
1. sterreichs Freiheitskampf (1809). Nachdem Napoleon Preutzen unterworfen hatte, wandte er sich gegen Spanien und zwang den König dieses Landes durch List und Gewalt zur Rbdankung. Doch
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon Napoleon von_Hardenberg Ernst Moritz_Rrndt Ludwig_Jahn Ludwig Napoleon
Extrahierte Ortsnamen: Petersburg Nassau Bsen_Eckstein Deutschen_Edelstein Berlin Berlin Spanien
48
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
die Funktionen des Kreistages der Gemeinderat aus. An der Spitze einer
jeden Gemeinde steht ein Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten,
denen ein Gemeinderat zur Seite steht.
In den Geschäftsbereich der zweiten Abteilung fallen sämtliche An-
gelegenheiten der Justizverwaltung sowie die Kultusangelegenheiten.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts zu Colmar umfaßt ganz Elsaß-
Lothringen und zerfällt in 6 Landgerichtsbezirke. Landgerichte befinden
sich in Strasburg, Zabern, Colmar, Mülhausen, Metz und Saargemünd, die
Zahl der Amtsgerichte beträgt im ganzen 77.
In kirchlicher Hinsicht bilden die Bezirke Ober- und Unterelsaß eine
katholische Diözese mit dem Sitz des Bischofs in Straßburg, der Bezirk
Lothringen eine zweite mit dem Bischofssitz Metz. Die beiden Bischöfe unter-
stehen in kirchlicher Beziehung dem päpstlichen Stuhle unmittelbar.
Die Kirche augsburgischen Bekenntnisses wird geleitet von einem
Direktorium (in Straßburg) und einem Oberkonsistorium. Es bestehen sieben
Kircheninspektionen, von denen sechs auf den Bezirk Unterelsaß entfallen,
eine auf Oberelsaß.
Die reformierte Kirche in Elsaß-Lothringen unterscheidet sich von der
Kirche Augsburger Konfession durch die Lehre und durch die besondere Or-
ganisation der Kirchenbehörden. Sie wird verwaltet durch fünf Konsistorien
ohne gemeinschaftliche Oberbehörde.
Die Leitung der inneren Angelegenheiten des israelitischen Kultus
haben drei Konsistorien, deren Sitz für jeden Bezirk in der betreffenden Be-
zirkshauptstadt ist.
Zur dritten Abteilung gehören die Verwaltung der direkten Steuern,
der Zölle und indirekten Steuern, die Landwirtschaft, die Verwaltung der
Forsten, das Kataster- und Vermessungswesen. Behufs Unterstützung des
Ministeriums ist als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Land-
Wirtschaft ein Landwirtschaftsrat eingesetzt.
Dem Ministerium nebengeordnet ist der Oberschulrat. in dem der Staats-
sekretär den Vorsitz führt. Ihm untersteht die Beaufsichtigung und Leitung
des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens mit Ausschluß der auf
die Universität bezüglichen Angelegenheiten, deren Leitung dem Staatssekretär
unmittelbar übertragen ist.
An öffentlichen höheren Schulen bestehen 14 Gymnasien, 2 Realgymnasien,
1 Progymnasium, 6 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Dazu kommen, aus Kirch-
lichen Mitteln unterhalten, 4 Gymnasien. Die Zahl der Lehrerbildungs-
anstalten, Lehrer- und Lehrerinnenseminare sowie Präparandenschulen beläuft
sich auf 12, die der aus Landesmitteln unterstützten städtischen höheren
Mädchenschulen auf 23. Dazu kommen endlich noch die Technische Schule zu
Straßburg, die Landwirtschaftsschule zu Rufach und die Ackerbauschule auf
der Iudenmatt bei Rufach.
Zum Zwecke der Förderung von Kunst und Wissenschaft ist am 28. April
1872 die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg gegründet worden.
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