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tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?)
Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht
') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt.
2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.
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führten die Kaiser selbst die Verwaltung von Schwaben und Elsaß, so Friedrich Ii., Heinrich Vii. und Konrad Iv. Nur der unglückliche Konradin, der letzte Hohenstause, vermochte nicht die Krone, die seine Väter besessen hatten, zu erlangen. Er endete als Herzog von Schwaben und Elsaß sein jugendliches Leben auf dem Schafott zu Neapel 1268.
In der Zeit der Hohenstaufen traten im Elsasse neben den Herzogen die Landgrafen bedeutender hervor. Sie hatten die Pflege der Gerichtsbarkeit in den dem deutschen Reiche unmittelbar untergebenen Gebieten. Die Landgrafschaften waren geteilt; die eine bestand im Niederelsasse, die andere im Oberelsasse. Dort besaßen sie die Grafen von Werth und nach ihrem Aus-sterben in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Grafen von Otlingen, welche 1362 jhre Anrechte an Johann von Lichten -berg, den Bischof von Ttraßburg, verkauften. Im Besitze der ober-elsässischeu Landgrafschaft waren die Grafen von Habsburg, die sich durch Heiraten, Verträge, Erbschaften, wie durch Sparsamkeit und Mut eine rasch wachsende Macht erworben hatten. So fielen namentlich die Besitzungen der Herren von Pfirt, deren Geschlecht im Anfang des 14. Jahrhunderts ausstarb, an die Habsburger. Diese umfaßten den heutigen Sundgau, also Pfirt, Alt-kirch, Mülhausen, Thann, St. Amarin, Masmünster, Belfort. Durch diesen bedeutenden Besitz gewannen die Habsburger den größten Einfluß auf die Schicksale des Elsasses.
Unter den Hohenstaufen, besonders unter Friedrich Ii., erwachte im Elsasse städtisches Leben und entwickelte sich zu herrlicher Blüte. Es erhoben sich eine Menge städtischer Gemeinwesen, die alle unmittelbar unter dem deutschen Reiche stehen wollten. Voran ging Straßburg. Der Rhein, der heute mehrere Kilometer östlich von der Stadt fließt, ging zur Zeit der Römer dicht an dem alten Kastell vorüber. Der Hauptverkehr war jedoch nicht ans dem Rhein, sondern auf der Jll, au der sich nicht weniger als 1500 Fischer niedergelassen hatten. Außerdem zog hier die Hauptstraße über den Rhein, wonach die Stadt die Burg an der Straße, Straßburg, genannt wurde. Straßburg war Residenz der Bischöfe, welche der Bürgerschaft gegenüber große Rechte hatten. Ihnen sind die ersten Anfänge des städtischen Gemeindewesens zu danken. Sie ernannten die Richter und den Schultheißen, die erste obrigkeitliche Person. Jeder Bürger war dem Bischof zu Herrendiensten wäh-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Ii Friedrich Heinrich_Vii Heinrich Konrad_Iv Konrad Konradin Johann_von_Lichten_-berg Johann Thann Friedrich_Ii Friedrich
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renb fünf Tagen im Jahre verpflichtet. Manche Gewerbe hatten dafür besondere Dienstleistnngen zu verrichten. Die Kaufleute mnßten für den Bischof Botendienste thun, die Kürschner ihm Felle und Pelze bereiten, acht von den Schnstern ihm die schwarzen Lederhüllen zum Einpacken der Leuchter, des Geschirres u. s« w. liefern; wenn der Bischof an den kaiserlichen Hos reiste, mußten die Schmiede die Hufeisen für feine Pferde arbeiten, die Schwertfeger seine und seines Trosses Waffen reinigen, die Küfer seine Weinfässer binden. Dieser Zustand konnte sich jedoch nicht auf die Dauer halten. Die Stadt vergrößerte sich bedeutend, Handel und Gewerbe erlangten einen großen Aufschwung. Da verlangte die Bürgerschaft auch Teilname an Gericht und Verwaltung. Die frühere Dienstbarkeit für den Bischof wurde abgeschafft. Immer mehr wurde die Gewalt des Bischofs gemindert, bis er zuletzt . auf die Ausübung geistlicher Verrichtungen beschrankt war. Die Hohenstaufen nahmen die Stadt in ihren unmittelbaren Schutz und Schirm, so daß Straßburg die erste freie Reichsstadt des Elsasses war.
Auf Straßburg folgte Hagenau, welches Friedrich Barbarossa mit Mauern umgeben und im Jahre 1164, wie oben bemerkt, mit reichsstadtischer Freiheit beschenkt hatte. Im Oberelsasse ging Colmar den anderen Städten voran. Es erhielt seine Mauern von Albin Wölflin, dem Kaiserlichen Vogt, der sich um das Elsaß äußerst verdient gemacht hat und wurde von Friedrich Ii. zur freien Reichsstadt erhoben. Ebenso wurden Schlettstadt und Kaysersberg, die Wächterin des Paffes über die Vogesen, von Wölflin befestigt und zählten fortan als freie Reichsstädte. — So erhielt sich die Regierung Friedrich Ii. im Andenken der Elsässer als eine der glücklichsten des Landes und um so mehr, da die folgenden Zeiten viel Unheil über dasselbe brachten.
Walther von Gcroldseck.
(1260.)
Nach dem Tode Friedrichs herrschte in Deutschland große Unordnung. Auch im Elf affe fehlte es an einer festen Oberleitung. Die Landgrafen waren den vielen weltlichen und geistlichen Herren, sowie den Reichsstädten gegenüber zu schwach. Im 1.1255 thaten sich die rheinischen Städte zu einem Bündnisse zusammen. An diesem nahmen teil: Straßburg, Colmar, Breisach, Schlett-
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Extrahierte Personennamen: Schwertfeger Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Albin_Wölflin Friedrich_Ii Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Walther_von_Gcroldseck Friedrichs
Extrahierte Ortsnamen: Elsasses Hagenau Colmar Kaysersberg Friedrichs Deutschland Colmar Breisach
— 30 —
Basel einen Vertrag. In diesem verpflichtete sich Albrecht auf sein königliches Wort, die andern durch einen Eid, während vier Jahren Frieden zu halten. Dieser Vertrag wurde erneuert 1310 unter Heinrich Vii., dem Nachfolger Albrechts. Als Heinrich 1313 starb, stellte die eine Partei Ludwig den Bayer, die andere Friedrich den Schönen von Österreich als Kaiser auf. Friedrich wurde besonders von seinem Bruder Leopold, dem Landgrafen von Elsaß, unterstützt. Bei Mühldorf kam es zwischen den beiden Gegnern zum Entscheidungskampfe. Friedrich wurde besiegt und gefangen genommen. Seine Freiheit mußte er mit dem Verzicht auf die Krone erkaufen. — Während der folgenden Jahre wurde das Elsaß zwar von keinen Kriegsunruhen aufgeregt, aber Pest und Hungersnot wüteten im Lande und rafften Tausende dahin. In dieser Zeit gingen auch in dem Städtewesen bedeutende Bewegungen vor sich, was wir am besten in Straßburg beobachten können.
Die Zorn und Mülnheim.
(1332.)
In den Städten hatte sich immer mehr ein Stand herausgebildet, der bisher nur von untergeordneter Bedeutung gewesen war — der Stand der Handwerker.
Sie waren durch Fleiß und Sparsamkeit zu einer gewissen Wohlhabenheit gelangt, und beanspruchten demnach auch Vertretung in dem Rate der Stadt.
Die einzelnen Gewerbe bildeten Verbindungen, die man Zünfte nannte. Deren gab es in Straßburg 25. Wenn auch Straßburg seine Verwaltung frei und unabhängig führte, so fiel doch die Leitung nur hervorragenden Familien, die den Adel der Stadt ausmachten, zu. Es war dabei natürlich, daß sich unter denselben bald Parteien bildeten. Dies waren die Geschlechter der Zorn und der Mülnheim mit ihren Anhängern. Sie versammelten sich des Abends in ihren Trinkstuben und besprachen die Angelegenheiten der Stadt. Oft aber kam es zwischen den beiden Parteien zu Streitigkeiten, die fast immer in Schlägereien ausarteten. Mußte ja doch 1321 ein neues Rathaus erbaut werden, weil das alte der Trinkstube der Mülnheimer näher lag als der der Zorn; denn die letzteren hatten, wenn es in der Ratssitzung zum
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Extrahierte Personennamen: Albrecht Albrecht Heinrich_Vii Heinrich Albrechts Albrechts Heinrich_1313 Heinrich Ludwig_den_Bayer Ludwig Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Leopold Leopold Friedrich Friedrich
- 60 — Dritter Aöschnitt.
Geschichte -es Elsasses von der Lesltzergreifung durch Frankreich bis zur Wiedervereinigung mit Deutschland.
(1648—1871.)
Der Rat von Ensisheim.
(1658.)
Der westfälische Friede hatte sich in zweidentiger Weise über die reichsnnmittelbaren Gebiete sowohl der freien Herren, als der Städte ausgesprochen. Der französische König konnte sein Ansehen nur mit Mühe in den freien Reichsstädten zur Geltung bringen. Im I. 1653 beschwerten sie sich beim deutschen Reichstage, daß ihre Vorrechte und Freiheiten nicht gehörig beachtet würden. Um seine Herrschaft mehr zu befestigen, grünbete der König 1658 den Rat von Ensisheim. Am 14. November würde er unter einem gewaltigen Zulauf des Volkes, in Anwesenheit zahlreicher Abgesanbten des Abels, der Geistlichkeit und der Städte eingesetzt. Früh um 8 Uhr begab sich die Versammlung in den großen Saal des Stabthauses. Sogleich würde Über dem Haupteingange das Wappen des Königs von Frankreich angebracht. Von hier bewegte sich der festliche Zug nach der Pfarrkirche, voran Bogenschützen mit den königlichen Farben, dann die Beamten des ganzen Rates, die Abgesandten vieler Staaten, die Vertreter der Reichsstädte, Prälaten, Edellente und andere hervorragende Personen. Zwischen zwei Reihen Soldaten, die in Parade aufgestellt waren, schritt der Zug dahin. Am Portal der Kirche empfing der Abt von Lützel im festlichen Ornate an der Spitze der Geistlichkeit die Fest-teilnehmer und hielt eine Ansprache, worin er den Entschluß des Königs pries. Nachdem dann eine feierliche Messe gelesen worden war, kehrte der Zug in derselben Ordnung in das Rathaus zurück. Hier wurde das königliche Schreiben über die Einsetzung des Rates verlesen und dann der Huldigungseid geleistet. — Dieser Rat hatte für die Pflege des Rechts im Elfaffe und außerdem für die feste Vereinigung sämtlicher Städte, Herrschaften und Gebiete des Landes mit Frankeich zu sorgen. Freilich
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Extrahierte Ortsnamen: Elsasses Frankreich Deutschland Ensisheim Ensisheim Frankreich Pfarrkirche
— 62 -
hätte der Kaiser einigermaßen vom Reiche abgehangen, über dem Könige stehe aber nur Gott. — Jeder Widerstand der Reichsstädte war gebrochen, nur Straßburg bewahrte noch seine freie Stellung. Doch bald sollte auch diese untergehen.
Der Fall von Straßburg.
(1681,)
Nach dem Frieden von Nymwegen errichtete Ludwig Xiv. drei sogenannte Reunionskammern. Es waren dies Gerichtshöfe mit der Ausgabe, zu untersuchen, welche Ansprüche der König aus besetzten Laudesteilen auf noch nicht besetzte hätte. Eine dieser Kammern war Breisach. Mit der größten Kühnheit fand diese heraus, daß alle Reichsunmittelbaren des Elsasses als Vasallen des Königs zu betrachten seien. So fällte sie auch im Jahre 1680 den Spruch, die Vogteieu von Wasselnheim, Barr und Jllkirch gehörten zur Krone Frankreichs, und demnach hätte die Stadt Straßburg, welche im Besitze dieser Gebiete sei, den Huldigungseid zu leisten. Kurzweg forderte deshalb die französische Regierung die Straßburger auf, sich dem Urteil zu unterwerfen, widrigenfalls sie mit Waffengewalt dazu gezwungen werden würden. Was war zu thun? Da, in dieser Not, wandte sich der österreichische Gesandte an den Rat um Aufnahme kaiserlicher Truppen in die Stadt. Mau konnte sich nicht einigen. Die Franzosen benutzten aber sofort deu Vorwand, der Kaiser wolle Straßburg überfallen, um ihre eigenen Pläne ins Werk zu setzen. In ganz Elsaß wurden die französischen Truppen zusammengezogen. Der Rat Straßbnrgs dadurch beunruhigt, wollte die feste Rheinbrücke wieder herstellen lassen. Aber der Gesandte Frankreichs wußte es nicht nur zu bewerkstelligen, daß die Arbeiten hierzu wieder eingestellt wurden, sondern brachte es auch dahin, daß die Stadt ihre einzigen schlagfertigen Truppen, die 1200 Schweizer-soldateu, entließ. Ganz natürlich, daß man dann später von Be» stechung der Ratsherren sprach, eine Behauptung, die sich bis heute erhalten hat. Aber bis jetzt liegt kein geschichtlich sicherer Beweis des Verrats vor. Nur so viel steht fest, daß es in Straß-burg eine mächtige Partei gab, die vollständig zu Frankreich hielt. — So war alles günstig für den französischen Überfall. — In der Nacht vom 27. auf den 28. September bemächtigte sich der
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48
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
die Funktionen des Kreistages der Gemeinderat aus. An der Spitze einer
jeden Gemeinde steht ein Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten,
denen ein Gemeinderat zur Seite steht.
In den Geschäftsbereich der zweiten Abteilung fallen sämtliche An-
gelegenheiten der Justizverwaltung sowie die Kultusangelegenheiten.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts zu Colmar umfaßt ganz Elsaß-
Lothringen und zerfällt in 6 Landgerichtsbezirke. Landgerichte befinden
sich in Strasburg, Zabern, Colmar, Mülhausen, Metz und Saargemünd, die
Zahl der Amtsgerichte beträgt im ganzen 77.
In kirchlicher Hinsicht bilden die Bezirke Ober- und Unterelsaß eine
katholische Diözese mit dem Sitz des Bischofs in Straßburg, der Bezirk
Lothringen eine zweite mit dem Bischofssitz Metz. Die beiden Bischöfe unter-
stehen in kirchlicher Beziehung dem päpstlichen Stuhle unmittelbar.
Die Kirche augsburgischen Bekenntnisses wird geleitet von einem
Direktorium (in Straßburg) und einem Oberkonsistorium. Es bestehen sieben
Kircheninspektionen, von denen sechs auf den Bezirk Unterelsaß entfallen,
eine auf Oberelsaß.
Die reformierte Kirche in Elsaß-Lothringen unterscheidet sich von der
Kirche Augsburger Konfession durch die Lehre und durch die besondere Or-
ganisation der Kirchenbehörden. Sie wird verwaltet durch fünf Konsistorien
ohne gemeinschaftliche Oberbehörde.
Die Leitung der inneren Angelegenheiten des israelitischen Kultus
haben drei Konsistorien, deren Sitz für jeden Bezirk in der betreffenden Be-
zirkshauptstadt ist.
Zur dritten Abteilung gehören die Verwaltung der direkten Steuern,
der Zölle und indirekten Steuern, die Landwirtschaft, die Verwaltung der
Forsten, das Kataster- und Vermessungswesen. Behufs Unterstützung des
Ministeriums ist als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Land-
Wirtschaft ein Landwirtschaftsrat eingesetzt.
Dem Ministerium nebengeordnet ist der Oberschulrat. in dem der Staats-
sekretär den Vorsitz führt. Ihm untersteht die Beaufsichtigung und Leitung
des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens mit Ausschluß der auf
die Universität bezüglichen Angelegenheiten, deren Leitung dem Staatssekretär
unmittelbar übertragen ist.
An öffentlichen höheren Schulen bestehen 14 Gymnasien, 2 Realgymnasien,
1 Progymnasium, 6 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Dazu kommen, aus Kirch-
lichen Mitteln unterhalten, 4 Gymnasien. Die Zahl der Lehrerbildungs-
anstalten, Lehrer- und Lehrerinnenseminare sowie Präparandenschulen beläuft
sich auf 12, die der aus Landesmitteln unterstützten städtischen höheren
Mädchenschulen auf 23. Dazu kommen endlich noch die Technische Schule zu
Straßburg, die Landwirtschaftsschule zu Rufach und die Ackerbauschule auf
der Iudenmatt bei Rufach.
Zum Zwecke der Förderung von Kunst und Wissenschaft ist am 28. April
1872 die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg gegründet worden.
/
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C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
45
So war der Anfang zu der Zerstücklung Deutschlands gemacht. Der
Dreißigjährige Krieg bot neue Gelegenheit dazu. Im Westfälischen
Frieden, der dem unheilvollen Kriege im Jahre 1648 ein Ende machte,
erhielt Frankreich die völlige Hoheit über die seit 1552 in seinem tatsächlichen,
aber nicht rechtlich anerkannten Besitz befindlichen Bistümer und Städte Metz,
Toul und Verdun. Ferner mußte der Kaiser Ferdinand an König Ludwig Xiv.
von Frankreich den Sundgau, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß sowie
die Landvogtei über die zehn Reichsstädte abtreten. Ihre Zugehörigkeit zum
Deutschen Reiche war den Reichsstädten zwar ausdrücklich zugesichert, trotzdem
nahm Ludwig Xiv. nicht nur diese in widerrechtlicher Weise in Besitz, sondern
riß auch noch andere Gebiete an sich. Unter dem Namen von „Reunions-
Kammern", d. h. Wiedervereinigungskammern, wurden nämlich im Jahre 1680
königliche Gerichte eingesetzt, um zu untersuchen, welche Länder früher zu den
bereits abgetretenen Gebieten gehört hätten. Gestützt auf die willkürlichen
Rechtssprüche der für Elsaß und Lothringen eingerichteten Reunionskammern,
die in Breisach bzw. Metz ihren Sitz hatten, beanspruchte der König von
Frankreich die Landeshoheit über alle einst angeblich zu den drei Bistümern
Metz, Toul und Verdun sowie zu der Landgrafschaft Elsaß gehörigen Lehen
und ließ die Gebiete, deren Herren sich nicht zu ihrer Anerkennung verstanden,
gewaltsam besetzen. Bon diesem Schicksal wurden das Bistum Straßburg, die
Abteien Murbach und Andlau, die Grafschaften Lützelstein und Lichtenberg u.a.m.
betroffen. Die freie Reichsstadt Straßburg aber, auf deren Besitz der König
nicht einmal einen derartigen Rechtsvorwand geltend machen konnte, wurde am
30. September 1681 durch Waffengewalt zur Unterwerfung gezwungen.
Aber auch nach diesen Gewaltstreichen blieben weite Gebiete in Elsaß und
Lothringen noch über ein Jahrhundert im Besitze deutscher Fürsten. So kam
das Herzogtum Lothringen erst 1766 an Frankreich. Am 14. Februar 1793
beschloß der Nationalkonvent die Vereinigung der Grafschaften Saarwerden,
Salm u. a. mit Frankreich. Im Jahre 1796 entsagte der Herzog von
Württemberg seinen linksrheinischen Besitzungen, der Grafschaft Mömpelgard,
Horburg, Reichenweier und Ostheim- am 28. Januar 1798 unterwarf sich
die Stadt Mülhausen mit dem städtischen Gebiet der französischen Oberhoheit.
Aber erst durch die Friedensschlüsse von Campoformio 1797 und Lüne-
ville 1801 erwarb sich Frankreich die Anerkennung aller früher gemachten
linksrheinischen Erwerbungen und blieb auch nach dem ersten und zweiten
Pariser Frieden 1814 und 1815 im Besitze des elsässischen Rheinufers.
Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich den Krieg an Preußen. Nach
den ersten Siegen der deutschen Heere bei Weißenburg (4. August) und
Wörth (6. August) und den Schlachten bei Vionville-Mars la Tour
(16. August), bei Gravelotte-St. Privat (18. August) begann die Be-
lagerung von Straßburg und Metz- jenes kapitulierte am 27. September,
Metz wurde am 27. Oktober übergeben. In dem am 26. Februar 1871
in Versailles abgeschlossenen Präliminarfrieden, dem am 10. Mai 1871 der
endgültige Friede zu Frankfurt a. M. folgte, wurden Elsaß außer Belfort,
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Westfälischen Frankreich Verdun Frankreich Lothringen Breisach Frankreich Bistum_Straßburg Andlau Lichtenberg Elsaß Lothringen Lothringen Frankreich Frankreich Württemberg Horburg Ostheim- Frankreich Rheinufers Frankreich Weißenburg Versailles Frankfurt_a._M. Belfort
ivlitburi) der Heschichte
fr
knthnlische hhere Mdchenschulen, tehrerinnrn-Kildnnzs-Anstnltkn iinb freie Formldunzsknrsr,
in drei Teilen bearbeitet
von
G. Arockmann,
Kniglichem Kreisschulinspektor.
Iii. Teil:
Geschichte des brandenburgisch-preu^ischen Males und te Ileuzell seit dem Wemiischen Mieden.
Lehrstoff fr die I. Klasse.)
(Dit 5 harten und 47 Abbildungen im Cext. ____.
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage.
* kxy>p *
Verlag
Mnster i. Wests.
von Heinrich Schning h. 1906.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Schning Heinrich
~ 44
Im Frhlinge jedes Jahres hielt der Kaiser einen glnzenden Reichstag, das Maifeld, ab, auf dem die geistlichen und weltlichen Groen seines Reiches und die freien Männer erschienen. Er musterte den Heer-bann, empfing die fremden Gesandten, besttigte die Gesetzesvorlagen, die von dem Staatsrates der im Herbst einberufen wurde und sich nur aus jenen Groen des Reiches zusammensetzte, die das besondere Ver-trauen des Kaisers genossen, vorbereitet waren. Die Gesetze untersiegelte Karl mit einem Siegel, das er auf dem Knauf seines Schwertes bei sich trug, wobei er wohl zu sagen pflegte: Hier ist mein Befehl und hier," indem er an fein Schwert schlug, derjenige, der ihm Gehorsam verschaffen soll." Die Reichstagsbeschlsse wurden in lateinischer Sprache niedergeschrieben und hieen nach ihrer Einteilung in Kapitel Kapitn-larieu. Die Sonderrechte einzelner deutschen Volksstmme lie Karl ebenfalls auszeichnen.
b) Das Heerwesen. Da jeder Freie zum Kriegsdienste verpflich^ tet war, wurde die Heerespflicht bei den vielen Kriegen, die Karl fhrte, recht drckend. Um dem kleineren Grundbesitzer Erleichterung zu ver-schaffen und um zu verhindern, da sich noch mehr freie Leute in das Hrigkeitsverhltnis begben, ordnete er an? da nur diejenigen freien De-utschen, die drei Hufen Land besaen, zum Kriegsdienst verpflichtet seien; kleinere Besitzer taten sich zu zweien und mehreren zusammen und rsteten gemeinsam einen Mann aus.
Fr die Ausrstung und Verpflegung auf die Dauer von drei Mo-nuten hatte jeder selbst zu sorgen. Das Heer setzte sich aus den Freien und den berittenen Leuten der Vasallen nnb Untervasallen zusammen; die Freieu bildeten die Futrppe, die Lehnsleute die Reiterei, die während des ganzen Mittelalters den Keru des Heeres ausmachte.
^Volkswirtschaftliche Anordnungen. Karl lie umfang-reiche Rodungen vornehmen und Smpfe austrocknen, um mehr Land fr die Landwirtschaft zu gewinnen. Fr die Verwaltung grerer Fronhfe stellte er Grundstze aus, die jahrhundertelang magebend blieben. Attsv feinen Hofgtern richtete er Musterwirtschaften ein und gab Vorschriften der Getreidebau und Viehzucht, die Gewinnung des Honigs, die Bereitnng des Bieres und des Weines. Die Anlage von Wein-bergen gelaugte weiter nach stlich vom Rhein gelegenen Lndern, und auslndisches Gemse und edlere Obstsorten wurden eingefhrt. Karl sah berall selbst uach, prfte sorgfltig die Rechnungen feiner Verwalter und erkundigte sich sogar nach der Zahl der Eier und deren Verwertung.
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