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tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?)
Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht
') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt.
2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.
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Handwerk und Innung: Schon früh taten sich die Handwerker mit erzbischöflicher Erlaubnis zu Innungen zusammen. Anfangs war ihre Zahl klein, später aber unterschied man 9 große: Krämer, Bäcker, Löber, Wollweber, Schuhmacher, Schmiede, Wilt-worcher (Kürschner), Fleischhauer, Schneider, und 9 kleine: Weißgerber, Senkler (Schnürbandmacher), Büttner, Schilderer, Hüter, Pergamenter, Färber, Häringer, Reußen (Schuhflicker). — Die Handwerker durften ihre Waren nur auf Bänken und in Gaden und Buden gegen eine bestimmte Abgabe verkaufen. Die Errichtung der Stände ufw. war anfangs das alleinige Recht des Erzbischofs, später teilte er es mit dem Rat. Der besseren Aufsicht wegen lagen die Verkaufsstände derselben Innung beisammen; Fleisch- und Brotbäuke aber gab es in jedem der vier Stadtviertel, um den Einkauf der wichtigsten Nahrungsmittel nicht unnötig zu erschweren. Die gleichen Handwerksbetriebe selbst lagen nicht beisammen, nur wo ein Zusammensein nicht zu umgehen war, wie z. B. bei den Gerbern, die denselben Wassergraben benutzten, wohnten die Meister in derselben Straße oder Gasse (s. Erfurt im 14. Jhrhdl., Nr. 31).
Juden: Sie bildeten einen beträchtlichen Teil der Bevölke-
rung und lebten nach eigenem Recht unter dem Judenmeister dichtgedrängt in bestimmten Gassen, in der Rathaus- (Judenfchule) und Kreuz gaffe, in der Michaelisstraße bis zur Lehmannsbrücke und in der Marktstraße. Sie mußten dem Erzbischof eine jährliche, veränderliche Abgabe zahlen und dursten keinen bürgerlichen Beruf ausüben; Geldausleihen war fast ihr einziges Geschäft. Als äußeres Erkennungszeichen trugen sie spitze, gelbe Hüte (s. Judenmord usw., Nr. 27).
Einteilung der Bürger: Außer den hörigen Knechten und
Mägden, den Gesellen, Lehrlingen und Juden hießen alle Bewohner cives — Bürger. Die reichen und vornehmen aber, besonders die ritterlichen Ministerialen und die Kaufleute, wurden burgenses = Vollbürger genannt. Sie bildeten die durch Verwandtschaft geschlossene Sippe der Gesrunden, d. h. Befreundeten, oder der Reichen. Die übrigen Bürger teilten sich in Zünfte und „Viertel". Zu jenen, dem oberen Mittelstände, gehörten die neun großen und die neun kleinen Handwerke, zu diesen, dem niederen Mittelstände, gehörte der Rest der Zünfte und die zunftlosen Leute in den vier Stadtvierteln, z. B. die Ackerbürger. Bürger war jeder 13 Jahr alte, männliche Einwohner, der dem Rate den Bürgereid geschworen, Hausbesitzer war und selbst in der Stadt wohnte.
Stadtverwaltung bis zum Aufkommen des Rates: Bis
zum Aufkommen des Rates lag die Verwaltung der Stadt in den Händen der mainzischen Beamten. Der Viztum verwahrte das Stadtsiegel und galt als der eigentliche Regent. Ihm zur Seite standen noch der Kämmerer, d. i. der Kassenverwalter des
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heute bewundert mau die feinen Goldschmiedearbeiten, Holzschnitzereien, Glasgemälde und Taselgemälde, die Prachtvollen Rüstungen und Waffen, die in deutschen Städten gefertigt wurden, und wir haben alles Recht, stolz zu sein aus Mäuuer wie Erwin von Steinbach, der das Straßburger-Münster gebaut hat, aus den Erzgießer Peter Bischer von Nürnberg, den Holzschnitzer Jörg L-Yrlin von Ulm, auf die Maler Martin Schonganer aus Colmar, Hans Baldnng aus Gmünd, Hans Holbein aus Basel, Albrecht Dürer aus Nürnberg. Auch die Dichtkunst wurde in den Städten gepflegt durch die Gesellschaft der Meistersinger. Dies waren Handwerksleute, die schöne Lieder dichteten und Melodien dazu erfanden. Sonntags kamen sie zusammen und trugen ihre Sachen vor; diese wurden streng geprüft, ob sie die Kunstregeln nicht verletzten. Von Zeit zu Zeit wurde ein Wettfingen gehalten, bei dem die Sieger Preise erhielten. Diese Singgefell-fchaften blühten besonders in Mainz, Ulm, Straßburg, Colmar, am meisten in Nürnberg, wo der bekannteste Meistersinger, Hans Sachs, ein Schuhmacher, um 1550 lebte, der mehr als 6000 Gedichte hinterlassen hat. In den Städten war man auch auf einen guten Jugendunterricht bedacht; in keiner Stadt fehlte die Pfarrfchnle, in der die lateinische Sprache gelehrt wurde, und um das Jahr 1300 gab es in den meisten Städten Bürgerschulen oder Volksschulen. Von der Zeit an, da auch weltliche Leute sich dem Studium der Wissenschaften hingaben, zählten die deutschen Reichsstädte Unter ihren Bürgern viele berühmte Gelehrte.
Städtebünde. Die $attfa. Tie Fürsten und Adeligen waren den Städten nicht freundlich gesinnt. Sie nötigten die Handelsleute, große Zölle zu entrichten, und mancher adelige Herr hielt es für keine Schande, wenn er einen Zug von Güterwagen auf offener Landstraße Überfiel, die Begleiter derselben niedermachte und die Waren raubte. Um sich dagegen zu schützen, schlossen die Städte Bündnisse miteinander. Der berühmteste Städtebund ist die Hansa,*) zu der mehr als hundert Städte in Nord-und Mitteldeutschland gehörten. Das Haupt der Hansa war Lübeck; hier wurden die Bundesversammlungen gehalten, die anordneten, was zum Schutze und zur Förderung des Handels in Deutschland und im Auslande nötig war. Die Hansa hatte Niederlassungen in England, Norwegen, Schweden, Rußland. Wenn es nötig war, wurde ein starkes Heer aufgestellt oder eine Flotte ausgerüstet, und fo stark war der Bund, daß die Könige von Dänemark, Norwegen und Schweden sich vor ihm beugen mußten.
Dao Uemgericht. Infolge der allgemeinen Rechtsunsicherheit in Deutschland gelaugte ein Volksgericht zu mächtigem Einflüsse: das Femgericht oder „die hl. Feme". Seinen Hauptsitz hatte es in Westfalen. Das Femgericht bestand aus einem Freigrafen und einer Anzahl Freischöffen**) oder Beisitzer, welche auch die Wissenden hießen, da sie um die Geheimnisse der hl. Feme wußten. Die Mitglieder des Gerichts waren durch einen furchtbaren Eid zur Geheimhaltung verpflichtet; sich selbst aber erkannten sie an geheimen Zeichen und Losungen. Sie walteten vermummt ihres Amtes. Das Gericht tagte unter freiem Himmel mit seltsamen Gebräuchen. Die Verbrechen, über welche das Femgericht ursprünglich richtete, waren Raub, Diebstahl, Mord und Zauberei; später wurden auch andere Vergehen geahndet. Die Vorladung des Angeschuldigten geschah durch einen Brief des Freigrafen und der Schöffen. Im Schuldfalle lautete das Urteil auf . Tod durch den Strang. Erschien der Angeklagte trotz
*) Hansa = Gesellschaft; Hamburg, Lübeck, Bremen heißen von jener Zeit her Hansastädte.
**) Schöffen — die Schaffenden, weil sie das Urteil schaffen oder finden sollten.
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Extrahierte Personennamen: Erwin_von_Steinbach Peter_Bischer_von_Nürnberg Martin_Schonganer Hans_Baldnng Hans_Holbein Albrecht_Dürer Albrecht Hans_Sachs
Extrahierte Ortsnamen: Ulm Colmar Basel Nürnberg Mainz Ulm Straßburg Colmar Nürnberg Nord-und_Mitteldeutschland Deutschland England Norwegen Schweden Norwegen Schweden Deutschland Westfalen Bremen
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Herzogs. Unter Anführung des Herrn von Tillon zogen 10 Ritter aus. um den Fürsten zu befreien. Ter Besitzer des Schlofft wurde schwer bestraft, Tillon aber hatte von der Zeit an den Vortutt bei hohen kirchlichen Festen. Ter Herzog beschränkte von jetzt an die Rechte des Adels nur noch mehr.
Vi. Ereignisse tut 14. und 15. Aaljrhimdert.
1. -Ler Streit der Zorn und Müinheim.
Nachdem dem Bischof die höchste Gewalt in der Stadt Straß-bürg genommen worden war, lenkten die vornehmen Geschlechter oder die Adeligen die Geschicke der Stadt. Aber diese wurden bald uuems unter sich; es gab zwei Parteien, an deren Spitze die Familien von Zorn und von Müftiheim standen. Bei jeder Gelegen-bett befehdeten sie sich offen und im geheimen. Darunter hatte die Bürgerschaft, der gemeine Handwerker am meisten zu leiden. Andererseits waren auch die Handwerker durch Fleiß und Tüchtigkeit zu Wohlstand gelangt und trachteten darnach, mit dem Adel nn ^r Regierung der Stadt teilzunehmen.
x~er Streit zwischen den Adeligen kam zu offenem Ausbruch nn ^ahre1332 bei einem Feste im Ochsensteinschen Hos in der Brandgasse. Als sich die Kranen vom Tanze entfernt und ein ~eil der Edelleute sich in die Trinkstuben begeben hatte, begannen unter den Zurückgebliebenen Händel, die bald in ein heftiges Handgemenge ausarteten. Vom Tanzsaale verpflanzte sich der Streit auf die Straße, und der ganze Markt wurde zum Kampfplatz. Sterne flogen, Waffen klirrten, mit Prügeln wurde dreingeschlagen. In den Kampf der Herren, die aus den Trinkstuben herzustürmten, mischte sich der Streit der Knechte. Als sich die Hitze des Kampfes gelegt hatte, lag eine große Menge tot und verwundet am Boden. Von den Edelleuten waren neun erschlagen, zwei von den Mülnheim, sieben von den Zorn.
Diese Entzweiung des Adels machten sich die Handwerker, die nach ihrem Geschäft in Zünfte oder Genossenschaften eingeteilt waren, zunutze. Mit den Waffen in der Hand suchten sie sich das Recht der Teilnahme an der Stadtverwaltung zu erkämpfen. Um den Zuzug auswärtiger Adeliger in die Stadt zu verwehren, bewachten sie die Stadttore, nahmen die Schlüssel, das Siegel, das Banner der Stadt art sich und fetzten einen neuen Stadtrat ein. Der alte Rat hatte bisher nur aus Adeligen bestanden; jetzt wurde er durch Mitglieder aus dem Handwerkerstande vermehrt, und zwar wurde je ein Mitglied aus den 25 Zünften dazu gewählt. Früher standen an der Spitze des Gemeinwesens vier Städtmeister, die vierteljährlich im Vorsitz wechselten. Jetzt wurde neben ihnen ein Ammeifter ans dem Handwerkerstande gewählt, der die Zünfte vertrat. Ter erste Ammeister war Bnrkard Twinger. Die Adeligen, die an den
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24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge.
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burgs Mauern leistete Herzog Arnulf den Königen Konrad I. und Heinrich I. Widerstand. Mit der Erstarkung der Macht des deutschen Königtums verschwindet wie in den übrigen deutschen Herzogtümern auch in Bayern das Volksherzogtum. Fürsten ans sächsischem und fränkischem Geschlecht, meist nahe Verwandte des jeweiligen Königs, zum Teil dessen Söhne, werden mit Bayern belehnt. Sie stehen dem Volke, über das sie gesetzt sind, mehr oder weniger als Fremde gegenüber; über ihre Tätigkeit in und für Bayern haben sich denn auch sehr wenige Nachrichten erhalten. Mit den Welfen erhält 1070 wieder ein süddeutsches, wenn auch nicht einheimisches Geschlecht die Herrschaft über Bayern, die sie mit einer kurzen Unterbrechung über ein Jahrhundert innehaben. Heinrich der Stolze erbaut zu Regensburg die berühmte steinerne Brücke. Eben dieser Herzog wird aber von Kaiser Lothar auch mit dem Herzogtum Sachsen belehnt und sein Sohn Heinrich der Löwe widmet seine Sorgfalt vorzugsweise diesem Herzogtum, während er in Bayern nur vorübergehend sich aufhält. Im Jahre 1180 kam endlich wieder ein einheimisches Herrschergeschlecht zur Regierung, die Wittelsbacher, die Nachkommen der alten Volksherzoge.
Regensburg war damals durch seinen Handel und seine Gewerbtätigkeit nicht bloß die erste Stadt Bayerns sondern eine der bedeutendsten Städte ganz Deutschlands. Im Bewußtsein ihres Ansehens und Reichtums strebten die Bürger der Stadt mehr und mehr nach Selbständigkeit; es beginnt die allmähliche Entwicklung Regensbnrgs zur reichsunmittelbaren Stadt. Die ersten Freiheiten scheint die Stadt von Kaiser Friedrich Barbarossa erhalten zu haben. Die Urkunde hierüber ist nicht mehr erhalten, doch nimmt das Privileg König Philipps vom Jahre 1207 darauf Bezug. Die Bürger erhalten das Recht der Selbstverwaltung und Selbstbesteuerung. Allerdings besaßen auch die bayerischen Herzoge noch verschiedene Rechte in der Stadt: die oberste Gerichtsbarkeit, Münze, Zölle gehörten ihnen; sie hatten dort auch ihren eigenen Hof. Daneben machte aber auch der Bischof von Regensburg manche Liechte geltend. Zwischen ihm und dem zweiten wittelsbachischen Herzog, Ludwig I. (dem Kelheimer), kam es sogar zum Krieg; in den Friedensverträgen von 1205 und 1213 wurde unter andern bestimmt, daß Bischof und Herzog verschiedene Rechte in Regensbnrg gemeinsam ausüben sollten. In der Folgezeit aber wußten die Bürger Regensbnrgs mit kluger Benützung der Geldverlegenheiten der Herzoge und Bischöfe immer mehr Rechte, meist auf dem Wege der Verpfändung, an sich zu bringen. Außerdem begünstigten die deutschen Kaiser, besonders Friedrich Ii. und später Ludwig der Bayer, die aufstrebende Stadt und erteilten ihr wichtige Privilegs. So erscheint denn im 14. Jahrhundert die Entwicklung Regensbnrgs zur freien Reichsstadt bereits vollendet. Nur vorübergehend (von 1486 bis 1492) stellte sich die Stadt freiwillig nochmals unter die Regierung Herzog Albrechts Iv. von Bayern, in der Erwartung hierdurch einen neuen Aufschwung ihres damals darniederliegeubeu
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Extrahierte Personennamen: Konrad_I. Konrad_I. Heinrich_I. Heinrich Lothar Heinrich_der_Löwe Heinrich Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa König_Philipps Philipps Ludwig_I. Friedrich_Ii Friedrich Ludwig_der_Bayer Ludwig Albrechts Albrechts
58. Gründung der Akademie der Wissenschaften zu München 1759. 313
berufen, welche schon im Jahre 1763 ihre eigene Buchdrnckerei erhielt. Anch das astronomische Observatorium auf dem Gasteig entstand und wurde von dem geistlichen Ratsdirektor Osterwald geleitet, dem ein Fräulein von Schneeweiß als gelehrter Gehilfe zur Seite stand.
Unter den Mitgliedern prangen in überraschender Zahl die Namen der ersten Adelsgeschlechter des Landes; das Wirken der neuen Gesellschaft war über die Mauern der Klöster, besonders der Benediktiner, der anderthalbtausendjährigen Pfleger der Wissenschaften, gedrungen und ihre Edelsten zierten die Reihen der Akademiker. Geistliche und Weltliche, Adelige und Bürgerliche beeiserten sich in diesen Blütetagen des Instituts mit edlem Freimut der Wahrheit zu dienen. Ein frisches, wissenschaftlich aufklärendes Streben ging bamals durch alle Gauen Südbeutschlauds, es entfachte in allen Stänben Liebe nnb Begeisterung für das Eble nnb Schöne. Hube-kümmert nm Genossenschaft ober Personen warb alles Verrottete nnb Schlechte schonungslos ausgebest und verfolgt. Ohne alle Selbstsucht eiferten aufgeklärte Geistliche gegen jahrhunbertelang gehegten Aberglauben. Der eble Gras Savioli, selbst Besitzer großer Güter, spricht golbene Worte für den bisher tief verachteten Lanbmann ltrtb forbert energisch zu bessert Entlastung von brückenben grunbherrlicheii Fronben und bureaukrotischer Willkür auf. Graf Haslaug fchilbert in feierlicher Sitzung schonungslos die sozialen und politischen Gebrechen Bayerns und gießt über das verrottete Zunftwesen den bittersten Spott. „Der Zunftzwang", sagte er, „versagt beut geschicktesten Arbeiter, wenn er arm ist, den ihm von der Natnr verliehenen freien Gebrauch seines Kopses und seiner Hänbe und verdammt ihn zu lebenslänglicher Dienstbarkeit. Meister werden nur Meistersöhne oder solche, die sich entschließen können mit irgend einer zahnlosen Meisterswitwe oder einer buckligen Meisterstochter vor den Altar zu treten. Das hält uns im alten Schlendrian fest, macht uns zum Spotte der Nachbarn und entvölkert das Land, bessert tüchtigste Söhne ihr Glück auswärts suchen." Er eifert für volle Freiheit des Hanbels und erklärt, beiß jenes Land das reichste sei, welches die größte Bevölkerung zähle und die ausgebreitetste Jubustrie besitze, kurz der hellfehenbe Patriot sprach bereits 1772 Worte, die heute jebein Fortschrittsmanne Ehre machen würden.
Und so blieb unter der segensvollen Regierung Maximilians Iii. trotz manchem inneren balb wieber beigelegten Zerwürfnis die Akademie im schönsten Aufblühen. Ihre ferneren Schicksale unter den uachsolgenbeu Herrschern zu verfolgen ist hier nicht am Platze, das eine aber möge noch erwähnt werben, daß sie mit würbiger Feier und Pracht, unter Teilnahme des für Förbernng alles Eblen nnb Nützlichen begeisterten Königs Maximilian Ii. und einer Menge ans weiter Ferne herbeigeeilter Feftgäste irrt Herbst des Jahres 1859 ihr erstes Jubiläum beging.
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Extrahierte Personennamen: Osterwald Schneeweiß Maximilians Maximilian_Ii Maximilian
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Nebenflsse, doch der 1000 m breit, viermal so wasserreich als der Rhein an seiner Mndung, durchstrmt er dieses Land, und teilt sich zuletzt in mehrere Arme.
2. gypten. Das Nilland gypten ist ein nur 24 Meilen (1530 km) breites, im Osten mtb Westen von den Gebirgen eingeschlossenes Thal, das sich im Norden zu einer Tiesebene erweitert. Diese Ebene wird, weil sie, von zwei Armen des Nilstroms und dem Meere umgeben, die Gestalt eines Drei-ecks hat, (nach dem griechischen Buchstaben das Delta genannt. gypten, eine schmale grne Oase von ppiger Fruchtflle" inmitten uu-absehbarer Wste, ist ein Geschenk des Nils". Der mchtige Strom befruchtet das Land durch alljhrliche b ersch w emmung.
Wenn der Schnee auf den Hochgebirgen seines Quelllandes schmilzt, wenn die tro-pischen Regengsse an seinem oberen Laufe eintreten, schwillt mit der Sommersonnenwende der Nil allmhlich an. Gegen Ende des Juli tritt er aus den Ufern und der flutet das ganze Thal, soda er zu Ende September mehr als sechs Meter der dem nie-brigften Wasserstande steht. Ebenso allmhlich, wie er gestiegen, fllt der Flu wieder, berall einen fruchtbaren Schlamm zurcklassend. Die Erfrischung des Bobens durch die berschwemmung, seine Befruchtung durch diesen Schlamm, die Abkhlung der Luft durch diese Wassermenge gerade in den heiesten Monaten sind um so wertvoller, als der blaue, glnzende Himmel des oberen Fluthals niemals durch Regenwolken getrbt wird.
Durch seine Fruchtbarkeit that sich schon in der ltesten Zeit gypten unter den Lndern hervor. Es nhrte eine so zahlreiche Bevlkerung, da das Nilthal mit Stdten wie berset schien; durch seinen Getreidereichtum war es eine Kornkammer auch sr andere Völker. Auer Getreide erzeugte das Land Baumwolle, Dattelpalmen, die Papyrusstaude, von merkwrdigen Tieren das Krokodil, das Flupferd, den Ichneumon, den Ibis. Es wurde eingeteilt in Obergypten mit der Hauptstadt Theben, Mittel-gypten mit der Hauptstadt Memphis und Untergypten oder das Delta mit S als und dem spter erbauten Alexandria.
3.
Die Kultur der gypter.
1. Die Kasten. Die alten gypter waren ein miges, arbeitsames, gottessrchtiges Volk. Sie teilten sich in sogenannte K a st e n d.h. streng von einander gesonderte erbliche Stnde. Die er st e und vornehmste Kaste war die der Priester; sie standen nicht nur dem Religionswesen vor, sondern sie waren es auch allein im Volke, die sich mit wissenschaftlichen Dingen beschf-tigten: sie trieben Mathematik, Geometrie und Sternkunde; sie waren Richter, rzte und Baumeister. Den Knigen standen sie als einflureiche Ratgeber zur Seite. Indessen war den Knigen, welche Pharaonen genannt wurden, zunchst der Kriegerstand untergeordnet, der die zweite Koste bildete. Die dritte Kaste umfate die Gew erb treib enden und begriff in sich die Handwerker, Kaufleute und Knstler. Die vierte Kaste bildeten die Ackerbauer und Rinderhirten. Auch die Nilschiffer und in spterer Zeit die Dolmetscher waren besondere Stnde des Volkes. Die Schweinehirten endlich wurden sr unrein gehalten und waren vom Besuche der Tempel ausgeschlossen.
2. Die Religion. Die gypter verehrten als Götter die schaffenden.
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Innere Zustnde in Deutschland.
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strebten, sich abzuschlieen. Sie brachten das Recht an sich, da die Rats-stellen nur mit ihren Mitgliedern besetzt wurden.
Nach ihrer Berufsttigkeit waren die Brger der Stadt in Gilden und Znfte gegliedert, festgeschlossene Krperschaften, die ihre Mitglieder ebenso krftig schtzten, wie sie dieselben strengen Satzungen unterwarfen. Der Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden (Stadtwirtfchaft). Es muten darum alle Produktionszweige so weit vertreten sein, da den vorhandenen Bedrfnissen gengt wurde; man wnschte aber nicht, da auf irgendeinem Gebiete die Gesamtproduktion in der Hand eines einzelnen Unter-nehmers lag, fondern es follten sich so viele Meister in diese teilen, als eine gesicherte Lebenshaltung dadurch haben konnten. Die Einwohner waren ver-pflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preistaxen und eine Gewhrleistung der ganzen Zunft fr die Gte der Arbeit ge-schtzt. Die verwickelten Verhltnisse, die sich bei dem Versuch einer Regelung von Produktion und Konsumtion ergaben, lieen sich nur durch die Znfte ordnen, deshalb mute jeder Meister einer Zunft angehren und sich ihren Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhltnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch an ihren Ehren und Festen teil und geno in allen vorkommenden Fllen ihres mchtigen Schutzes.
Es ist ein glnzendes Zeugnis fr die in Znften organisierten Ge-werbe, da sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schpfungen sich noch heute der hchsten Schtzung erfreuen.
Die Politik der Städte aber, die darauf hinausging, sich mit dem um-liegenden Lande zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiet abzuschlieen und ihren Mitgliedern eine gewisse Lebenshaltung zu sichern, war der Bildung des Grobetriebes, des Grohandels und der Ansammlung groer Vermgen nicht gnstig. Sie bewirkte aber auch, da sich die Ein-Wohnerschaft der Stadt innerhalb einer gewissen Kopfzahl hielt. Sie liegt in den meisten mittelalterlichen Stdten noch unter zehntausend, bei wenigen zwischen zehn- und zwanzigtausend, und vielleicht stand Nrnberg, das fnsnndzwanzigtausend Einwohner erreichte, unter allen allein.
Etwas anders lagen die Verhltnisse in den flandrischen Stdten, in denen die Tuchweberei seit alten Zeiten in hoher Blte stand. Sie arbeiteten fr den Export und beherrschten mit ihren Waren die Mrkte von West-europa; frh knpften sie Beziehungen im Orient an, wo ihre Fürsten zur Zeit der Kreuzzge hervorragende Stellungen einnahmen. Auch in den Hansestdten, in denen die Kaufmannsgilden die Fhrung behielten, lagen die Verhltnisse etwas anders.
Die Verfassung der Städte. Ursprnglich ist der Herr des Grund und Bodens, auf dem die Stadt steht, auch Stadtherr und nimmt seine Rechte durch den Stadtschultheien wahr. Allmhlich aber brachte der Rat, sei es durch Gewalt oder durch Kauf oder Tausch, die Rechte des Stadtherrn an sich, bis bei den ehemaligen Knigs- und manchen Bischofs-stdten jede Verpflichtung schwand und sie zu Freistdten oder, wie man spter sagte, zu Freien Reichsstdten wurden. So wurde die Reichs-freiheit Straburgs 1205 durch einen Freibrief des Knigs Philipp begrndet und 1262 durch den Sieg der Brger der ihren Bischof befestigt. Von
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Extrahierte Personennamen: Philipp Philipp
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Nrnberg West-europa Knigs-
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brg. Den Handel mit Kostbarkeiten vermittelten hauptschlich jdische Hndler, die mit dem Morgenlande in Verbindung standen. Der Handel war zuerst vielfach noch Tauschhandel, da das Geld noch selten war; als Tausch-mittel dienten insbesondere Vieh und Waffen.
Nach Erwerbung der Provence begannen die frnkischen Könige, Mnzen mit ihrem eigenen Namen auszuprgen, und zwar den Gold-Solidus (ca. 6 Mary, auf welchen 12, spter 40 Silber-Denare gingen (woher noch das Zeichen 4).
2. Stnde. Noch zerfiel die Gesellschaft in die Stnde: Freie, Liten (oder Hrige), Freigelassene und Unechte. Aber der Stand der Freien, die nur den König als Herrn der sich hatten, verminderte sich immer mehr. Wegen der immer drckenderen Last des Heeresdienstes und des Gerichts-dienstes, sowie um den Bedrckungen Mchtigerer sich zu entziehen, ergaben sich die rmeren Freien freiwillig einem Mchtigeren und leisteten ihm als ihrem Senior" den Treueid. Namentlich begaben sich viele, die ursprng-lich frei waren, in den Dienst der Kirchen und Klster, oft blo, um sich der Wehrpflicht zu entziehen. Die verschiedenen Stnde wurden namentlich durch ein verschiedenes Wergeld" deutlich voneinander unterschieden.
3. Stellung der Frauen. Schon der Name Frau", der eigentlich Herrin" bedeutet (frouwa die weibliche Form zu althochdeutsch fr = Herr), noch mehr aber die inhaltschweren Namen, die unsere Ahnen den Frauen gaben, deuten auf die ehrenvolle Stellung hin, welche die Mtter des germanischen Volkes einnahmen.
Auf krperliche und geistige Vorzge beziehen sich Namen wie: Berchta (die Gln-zende), Winda (die Starke), Skonea (die Schne), Adola (die Edle), Balda (die Khne). Von kriegerischem Sinne zeugen die Namen: Hildburg, Kriemhild, Gudrun, Brunhild. Die meisten dieser wohlklingenden, bedeutungsvollen Namen sind spter geschwunden und durch auslndische, besonders lateinische, verdrngt worden.
Die Ehe wurde auf Grund eines Kaufes zwischen Vormund und Werber geschlossen.
Da die Frau aus ihrer Familie losgekauft wurde, so hatte der Freier einen Braut-schtz an den bisherigen Vormund auszubezahlen. Nachdem der Vertrag durch Handschlag oder Eid bekrftigt war, wurde die Hochzeit feierlich begangen. Im Hause der Braut fand die bergabe (Trauung) durch den Vormund statt. Im Heidentum, wenigstens im germa-nischen Norden, wurde die Braut durch die Berhrung mit dem Hammer Thors fr den Ehestand eingesegnet. Hierauf fhrte der junge Ehemann seine Gattin in feierlichem Zuge (Brautlauf) in ihr neues Heim. Ein festliches Mahl, bei dem Hochzeitlieder gesungen wurden, schlo die feierliche Handlung ab. Nunmehr trat der Mann vollstndig in die Rechte des Vormundes ein. Er war der Verwalter der Mitgift, die ihm seine Gattin zu-brachte. Mit der Mundschaft bernahm der Mann aber auch die Pflicht des Schutzes und mute in jeder Weise fr die Frau eintreten; denn diese konnte weder als Zeuge vor Ge-richt noch als Eideshelser austreten. Da aber trotz dieser Unselbstndigkeit die Stellung der Frau eine ehrenhafte war, geht auch daraus hervor, da fr das schwache Geschlecht ein hheres Wergeld festgesetzt war, als fr den wehrhaften Mann. Durch den Einflu
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Extrahierte Personennamen: Mary Berchta Hildburg Kriemhild Kriemhild Gudrun Gudrun Brunhild
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Wrpen, wrbe aber inberschlacht bei Tagliacozzv geschlagen, ans der Flucht gefangen und auf Befehl Karls von lnjou mit seinem Freuube Friedrich von Baden zu Neapel hingerichtet, 1268. Mit ihm erlosch das Haus der Hohenstaufen.
3- e"bc der reuzziige. Die von Friedrich Ii. in Palstina er-rungenen Erfolge waren von kurzer Dauer. Schon nach 10 Jahren ging Jerusalem den Christen abermals verloren. Es wurden noch 2 weitere Krem-Zge unternommen, aber ohne Erfolg.
~ Der sechste Kreuzzug (1248), von König . Ludwig Ix. dem Heiligen von
Frankreich unternommen, wendete sich gegen gypten. Hier aeriet der @>tnrr
etokrten ru ^^ngenschaft, und nur durch Aufgeben des
eroberten ebtetes erlangte er ferne Freiheit wieder
Der siebente Kreuzzug(127)wrbe ebenfalls von Lnb wig dem Hei-
L?/h>aiii r ^ ^hrte fem Heer nach Nordafrika, um zunchst
einer Seuche. ^ 3" 6ctora<'ten' starb aber vor der Stadt Tunis an
Kreuzzge. Palstina blieb in den Hnben der
noof" f e Ic-te 5seto"n9 der Christen im heiligen Lande, gmg (1291) verloren. '
57.
Rnlturmstande dieser Periode.
' Wirtschaftliches eben. Fast aller Grunb und oben war in 9m ht m,k9rbln foroic dr Stifter und Kloster bergegangen, ba^al^ W a9cmei"e" Bnllhung entzogen, ub namentlich L k 1 i Dot- er nrtenbau wrbe befmtbet
bmv^ft"n Spstgt- Der Weinbau war weit nach Norben sogar 6is an bi: Sordfee (Bremen) und Ostsee (Pommern I) vorgedrungen. - Die Handwerker waren ursprnglich aus der unfreien Bevlkeruna hervor-
Tm i".be" 8iwofftbten- Sie hatten auch anfnglich nur fr ihren Herrn arbeiten mssen. Mit Rcksicht auf die verfchiebenen
Dienste waten sie > Znfte abgeteilt, und jebe Zunft erhielt von dem Herrn
ihren Vorsteher. Aber allmhlich gelang es ihnen, die Fesseln dieser Hof-
Hrigkeit allzuftreifen und sich selbst ihre Vorsteher zu whlen, wenn auch
H" Tirmi9un9 bcs ccm- Die Hanbwerker arbeiteten dann auch nicht mehr ausschlielich fr ihren Herrn, fonbern immer mehr fr ihren
besf hfi m7 urbe 'mmer hauptschlich in der Weise
betneben ba die Hndler Mit ihren Waren vn Dorf zu Dorf zogen. Noch
bmlr t X xanbet letfadsl in den Hnben Frember, namentlich bre Stoltener und der juben. Letztere erhielten von den Knigen Freibriefe
f,e ba8 Jubeu-Schutzgeld" bezahlten. Erst allmhlich ^.gen auch
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: Karls Friedrich_von_Baden Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Ludwig_Ix Ludwig Palstina
Extrahierte Ortsnamen: Karls Neapel Palstina Frankreich Nordafrika Bremen Ostsee Pommern