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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 119

1909 - Leipzig : Hirt
3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 119 Dänen den Preußen noch immer nicht freundlich gesinnt. Der Besuch des mächtigen Kaisers bei dem Könige des kleinen Jnselreiches hob die Mißstimmung. Die Reise nach Rußland war eine Tat staatsmännischer Weisheit, der Besuch in Schweden ein Zeichen treuer Freundschaft, jener in Kopenhagen ein Beweis edler Versöhnlichkeit. Später machte der Kaiser eine Reise nach Wien zum Kaiser Franz Joseph von Österreich und nach Rom zum Könige Humbert von Italien. Durch den Besuch an den beiden Hösen wollte er den Fürsten und Völkern dieser Länder zu erkennen geben, daß er gewillt sei, das bestehende Friedensbündnis ausrecht zu erhalten. In Rom besuchte er auch das Oberhaupt der katholischen Kirche, Papst Leo Xiii. Durch diesen Besuch zeigte er, daß er den kirchlichen Frieden zwischen den Angehörigen der einzelnen Bekenntnisse erhalten wissen wolle. 3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung und Ordnung von Staat und Gemeinde. Im Perserreiche des Altertums bestand zu Recht, daß nach dem Tode eines Königs fünf Tage lang alle Gesetze aufgehoben fein sollten. Jeder Bürger durfte tun, was ihm beliebte. Niemand hatte ihm einen Befehl zu erteilen, niemand durfte ihn bestrafen. Das waren unglückliche Tage. Der Starke konnte des Schwachem Eigentum ungestraft nehmen, wer einen Feind hatte, sich an ihm vergreifen, ihn töten. Die Bürger verrammelten ihre Türen, damit niemand eindringe, sie waren zu bang, ihre Wohnungen zu verlassen; alle freuten sich, wenn die fünf Tage verflossen waren und die Regierung des neuen Königs begann. Die Notwendigkeit eines Oberhauptes, dem alle gehorchen müssen, weil es alle schirmt, war den Bürgern klar geworden. Das kleinste Dorf kann einer Obrigkeit nicht entbehren. Tritt jemand aus seiner Wohnung auf die Straße, so steht er auf einem Boden, der nicht einem, sondern allen Bürgern zusammen gehört. Die Schule ist für alle Kinder des Ortes da. Auf gemeinschaftliche Kosten werden die Straßen angelegt, ausgebessert, beleuchtet, die Schulen gebaut, die Lehrer besoldet. Der gemeinsame Gebrauch erfordert eine Behörde, die den Gebrauch überwacht, mutwillige Beschädigungen straft, für die Instandhaltung sorgt. Es muß eine Person da sein, die bestimmt, wieviel ein jeder zu den Kosten beizusteuern hat. Das darf nicht nach Willkür geschehen, sondern nach feststehenden Grundsätzen. Deshalb muß die Obrigkeit an ein Gesetz gebunden sein. Das Gesetz schützt den Bürger gegen Willkür der Obrigkeit. Weder eine einzelne Familie noch eine einzelne Gemeinde kann alle geistigen und körperlichen Lebensbedürfnisse selbst erzeugen. Kauf und

4. Deutsche Geschichte - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919-1250. Wormser Endlich wurde der Jnvesüturstreit 1122 durch das Konkordat von 1125. Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung emed Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Kö lüg mm § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichs Iii. das deutsche Königtum auf der Höhe feiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnrwesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder an ihre Stünde. Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürg er stand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands aber wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der (Zisterzienser.

5. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 21

1902 - Karlsruhe : Lang
— 21 — Papst, klagte, was ihm widerfahren war, und bat den König um seinen Schutz und seine Hilfe; denn Karl war der Schutz-. Herr der Kirche und des Papstes. Mit einem starken Heere zog Karl aus, um die Übeltäter zu züchtigen. Er kam um die Weihnachtszeit 800 nach Rom. Bald stellte er die Ruhe und Ordnung in der Stadt wieder her. Am Christtage ging er, von seinen Hofleuten und von seinen vornehmsten Kriegern begleitet, in die Peterskirche. Während des Hochamtes salbte ihn der Papst Leo zum Kaiser und setzte ihm die goldene Krone auf. Die Sänger stimmten einen Lobgesang an, und alles Volk rief: „Dem großen Karl, dem Kaiser, Heil und Segen!" Bei allen seinen Kriegen und Eroberungen hatte Karl die Absicht, alle Völker des Abendlandes zu einem großen christlichen Reiche zu vereinigen. Er wollte der Kaiser dieses Reiches sein, ein Hort der Gerechtigkeit, ein Schrecken der Bösen, ein Schützer der Guten. 3. Wie Karl der Große sein Reich regierte. Karl der Große führte die Regierung mit Weisheit und Kraft. Das ganze weite Reich wurde in Bezirke, die man Gaue nannte, eingeteilt. Über jeden Gau setzte Karl einen Grafen, der in seinem Namen regieren und Recht sprechen mußte. Das waren die Gaugrafen. Wenn ein Krieg ausbrach, wurde der Heerbann aufgeboten. Dann mußte jeder freie Manu in voller Waffenrüstung sich am Sammlungsorte des Gaues ein-sinden, und der Gaugras führte die Gaumannschaft zum Kaifer. Die Gaue an den Grenzen wurden durch Markgrafen*) verwaltet. Sie hatten das Reich vor feindlichen Einfüllen zu schützen. Auf den kaiserlichen Hofburgen oder Pfalzen, die bei den kaiserlichen Gütern lagen, wurden Beamte oder Pfalzgrafen zur Verwaltung eingesetzt, die an des Kaisers Statt auch Gericht hielten. Außerdem ordnete Karl an, daß jedes Jahr zwei hohe Beamte, ein geistlicher und ein weltlicher, im ganzen Reiche umherreisen und die Amtsführung der Grasen und anderen Beamten prüfen und überwachen sollten. Tiefe Auffichtsbeamten nannte man Sendgrafen. Jedes Jahr im Monat Mai hielt Karl eine Versammlung aller freien Männer ab, besprach mit ihnen die Angelegenheiten des Reiches und erließ Gesetze, die in lateinischer Sprache ausgeschrieben und Eapitularieu genannt wurden. Weil diese Versammlungen im Monat Mai und auf freiem Felde gehalten wurden, nannte man sie Maiselder. *) Mark — Grenze, Grenzland. Vgl. Markstein = Grenzstein.

6. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 67

1902 - Karlsruhe : Lang
— 67 — lung auf einem Felde zwischen Kamba und Tribur, südöstlich von Mainz, abgehalten. Die sieben Kurfürsten versammelten sich zur Wahl im Chore des Domes zu Frankfurt. Die Krönung und L-albuug des neugewählten Königs durch die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier fanb in Aachen statt. Der König war oberster Regent, oberster Richter und oberster Felb-herr des Reiches. Er hatte keine feste Residenz, sondern begab sich jeweils dahin, wo die Reichsangelegenheiten feine Gegenwart nötig machten. In verschiedenen Teilen des Reiches waren königliche Paläste (Pfalzen), so in Aachen, Ingelheim, Goslar, auf dem Kyffhänserberg, auf dem Trifels. In den Pfalzen faßen hohe königliche Beamte, die Pfalzgrafen, welche das zu den Pfalzen gehörige Gebiet regierten und an der Stelle des Königs zu Gericht faßen. Der vornehmste dieser Beamten war der zu Aachen, der später als Pfalzgraf bei Rhein unter die höchsten Fürsten des Reiches gehörte. Zur Beratung über wichtige Reichsangelegenheiten würde vom Könige der Reichstag berufen, eine Versammlung aller freien Männer, später nur des hohen Abels. In alter Zeit wurden die Reichstage am liebsten in rheinischen Städten abgehalten. Die Einkünfte des Königs flössen aus den Erträgnissen der Krongüter und der Allodialgüter des königlichen Hauses, ferner aus den sogenannten Regalien, d. H. Königsrechten, nämlich ans Zöllen und sonstigen Wegegeldern, Bergwerken, Salinen, dem Münzrechte, sowie auch aus gerichtlichen Strasgelbern. Steuern würden im alten deutschen Reiche nicht Bezahlt. Die Kailerwürde. Tie Krönung Karls des Großen zum Kaiser bedeutete, daß Karl der oberste Gebieter über die Völker des Abendlandes und der Schutzherr der christlichen Kirche sein solle. In der Tat gehorchte seinem Scepter ganz Mitteleuropa und säst ganz West- und Südeuropa. Bei der Teilung des Karolingerreiches durch den Vertrag von Verdun gelangte die Kaiserkrone an die Familie Lothars, der zugleich die Herrschaft in Italien zufiel, und in den nächsten hundert Jahren führten die Könige von Italien den Kaifertitel. Otto der Große vereinigte das Königreich .Italien mit dem beutfchen Reiche und ließ sich 962 zum römischen Kaiser krönen, und die Kaiserwürde blieb den deutschen Königen bis zum Jahre 1806. Seit Kaiser zu frönen hatte nur der Papst das Recht; daher kam es, daß manche Päpste behaupteten, die Kaisermacht sei ein Ausfluß der päpstlichen Gewalt, was sie aber so wenig war, als die Königsmacht ein Ausfluß der Gewalt der Erzbischöse, die den deutschen König salbten und frönten. Es entstanden infolge davon viele und heftige Kämpfe, und mehr als ein Papst verlangte das Recht, die beutsche Königswahl zu bestätigen ober zu verwerfen. Darum traten im Jahre 1338 die deutschen Kurfürsten auf dem sogenannten Königsstuhl — einer Halle mit einer Plattform — bei Reuse zusammen und erklärten, daß ein deutscher König feine Macht nur von Gott habe durch die Wahl der Kurfürsten und keiner Bestätigung durch den Papst bedürfe. Dabei wurde es als selbstverständlich angesehen, daß nur der deutsche König einen Anspruch auf die Kaiserwürde habe. Die deutschen Könige ließen zwischen ihrer Königskrönung und ihrer Fahrt nach Rom zur Erlangung der Kaiserkrone seither oft viele Jahre vergehen, ohne daß ihnen die Ehren und Rechte des Kaisers streitig gemacht würden. So gewohnte man sich baran, das Oberhaupt des deutschen Reiches als Kaiser anzusehen und zu ehren, wettn auch die Krönung durch den Papst nicht erfolgte. Der letzte vom Papste gekrönte Kaiser war Karl V.; die späteren Kaiser würden vom Erzbischöfe von Mainz in Frankfurt gefrönt. Das Reich führte den Ramen „das heilige römische Reich deutscher Ration". Heerwesen. Das Heer des alten römischen Reiches bestand zuerst aus dem Heerbanne, d. h. dem Aufgebote aller freien, waffenfähigen -5*

7. Deutsche Geschichte - S. 48

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919-1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestiiurstreit 1122 durch das Konkordat von Ti25.nt Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, da die Bischse von dem Kapitel, d. h. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewhlt werden, dann vom König durch berreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und daraus vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Wrde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das stnkische Kaisergeschlecht. Rckblick auf die Zeit der frnkischen Kaiser. Ds 51. Whrend zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichs Iii. das ^""'deutsch/Knigtum auf der Hhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden knnen: das Papsttum, das der den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich mglichst unabhngig zu machen suchten. Beide sahen in dem Knigtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich ver-banden. Auch aus die deutschen Bischfe konnten die Könige nicht mehr wie frher zhlen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. iehnswesen. Alle Verhltnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns-wesen. Wie der König Herzogtmer und Grafschaften, Lndereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder an ihre Stande. Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schloffen sich zu einem adligen Krieg erstnde zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmhte und in jeder Beziehung ein Vorrecht fr sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand inner-halb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Brg erstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfgte. Mrtschaft. Denn mehr und mehr blhte das S t d t e vo e f e tt auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands aber wurde Kln, das damals fr Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. berhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drngte die Wildnis zurck. Ein besonderes Verdienst um' die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mnchsorden der Cisterzienser. !

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 95

1911 - Breslau : Hirt
Heinrich Iv. 95 Das Recht, Ppste zu ernennen, bte noch Heinrich Iii., doch erfolgte schon bei seinen Lebzeiten dagegen Widerspruch als gegen einen Eingriff des Imperiums in die Rechte des Sacerdotiums. Drei Jahre nach Heinrichs Tode (1059) traf eine Synode im Lateran zu Rom unter Nikolaus Ii. neue Bestimmungen der die Wahl des Papstes; sie wurde aus-schlielich in die Hnde der Kardinle, der Geistlichkeit des erzbischs-lichen Sprengels von Rom, gelegt. Zu den Forderungen der Reformpartei gehrte ferner die Unter-Ordnung aller Kirchen unter den Papst. Der deutsche Klerus der Ottoueu kannte sie noch nicht. Es gab bis ins 11. Jahrhundert Erz-bischse und Bischfe, die eine Berufung gegen ihren Urteilsspruch an den Papst fr unberechtigt hielten. Aber auch in den deutschen Klerus drangen die Reformideen ein und richteten sich gegen die offenbaren Schwchen des von Otto begrndeten Systems. Da den deutschen Bischfen zugleich Grasenrechte bertragen waren, schtzte der König an ihnen die Regententugenden hher als die priesterlichen und lie sich bei der Wahl eines Bischofs von dieser Rcksicht leiten. Die Sitte, von dem neu ernannten Geistlichen eine Abgabe zu fordern, hatte den Schein, als handle es sich um Kauf eines Amtes, gegen sich und vergrerte die Gefahr, da das Amt an einen Unwrdigen kam. Endlich erregte das wenig sittenstrenge Leben vieler Geistlichen Ansto. Die Krfte maen sich schon vor dem Ausbruch des Kampfes. Als nach dem Tode Nikolaus' Il zum ersten Male nach den Bestimmungen feines Dekrets gewhlt und die Wahl am Hofe des Knigs angezeigt wrbe, verwarf die Regentschaft die Wahl, schlielich aber erkannte sie dieselbe an; sie gab bamit das von den Kaisern gebte Ernennungsrecht des Papstes preis. Kurze Zeit bar aus wrben mehrere der vornehmsten Bischfe nach Rom berufen, um sich von dem Vorwurfe der Simonie zu reinigen; sie leisteten dem Rufe Folge und unterwarfen sich der ihnen auferlegten Bue. 1073 wrbe Gregor Vii. Papst, der Mann, der entschlossen war, seine ganze Tatkraft an die Durchfhrung der kirchlichen Reformgedanken in ihren uersten Konsequenzen zu setzen. Heinrich Iv. 10561106. 47. Die vormundschaftliche Regierung (10561065). Alle dem Knigtum wiberstrebeudeu Krfte regten sich bereits, während Agnes von Poitou, Heinrichs Iii. Gemahlin, fr ihren Sohn die Regentschaft fhrte. Obwohl sie die damals erledigten Herzogtmer wieder verlieh, Schwaben an Rudolf von Rheinfelden, Bayern an den schsischen Groen Otto von Nordheim, Krnten an Bertold von Zhringen gab, gewann sie keine gesicherte Stellung. Die weltlichen Groen trach-teten danach, auf die Angelegenheiten des Reiches entscheidenden Einflu zu gewinnen, und die hohe Geistlichkeit hielt nicht zur

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 63

1911 - Breslau : Hirt
Befestigung und Ausbreitung des Christentums im Abendlande._63 unter den vier Hofbeamten, dem Seneschall, dem Mundschenken, dem Marschall und dem Kmmerer; der Seneschall, im^romanischen Teile Maiorbomus, war als Vorsteher der gesamten Hofhaltung und Oberhaupt des Gesinbes der wichtigste Beamte. Der Psalzgraf sprach an des Knigs Stelle Recht im Hofgericht; Urknnben fertigte der knigliche ^6^6diebetnlt^be"! Knigs war fast unbeschrnkt. Da die komg-liche Banngewalt gesetzlich nicht beschrnkt war, konnte ste m alle Gebiete des Lebens, sogar in private Rechte eingreifen. 2 Befestigung und Ausbreitung des Christentums im Abendlande. & 31. Die Rmische Kirche. Von gleicher Bebeutung fr die Geschichte des westlichen Europas wie die Entstehung der frnkischen Won-archie wurde es. ba die Verfassung der Kirche einen ausgesprochen Petri nicht nur als Bischofssitz der Hauptstadt der Alten Welt, sonbern vor allem, weil er die einzige sedes apostolica ib. h. der einzige von einem Apostel [?etru] begrunbete Bischofssitz, war, groes Ansehen. Bischfe berragenbe Stellung innehatte, bte auch m der tr^c Orients anerkannt wurde, war Leo I., der Groe (440 ^ j* ^ ... Erzhlung von seiner Begegnung mit Attila am Po ( 25) spiegelt sich seine weltgeschichtliche Bebeutung; er erscheint als der Schirmherr der rm ^tlnutg11 sto^I. konnten seine nchsten Nachfolger End- des 6. Jahrhunderts Gregor L, der Groe, ein Rmer aus altem, vornehmem Geschlechte, zum Papst gewhlt. Di zettelten groen Gter seiner Kirche nahm er in straffe Verwaltung; Mit den so gewonnenen Mitteln b-kmpst- er die Langobarden;vor ihnen9*' machte er die Vorrechte Roms mit Rachdruck und Erfolg wieder geltend. Die Erfolge der Mission bei den heidnischen G-r-nan-n sind Gregors Verdienst. Er sandte Misstonare zu den Angelsachsen, die schon nach verhltnismig kurzer Wirksamkeit den Konig von Kent und die Mehrzahl seiner Untertanen taufen konnten. Stetig breitete sich liier die christliche Religion aus. ...... Die Nachsolger Gregors gerieten wieder m eine sehr schwierige Lage. Die byzantinischen Kaiser verboten aus eigener kaiserlicher Mchtvllkom-menheit den in der Christenheit weit verbreiteten B-ld-rdienst. Die Patriarchen von Jerusalem, Antiochien und Alexandrien standen schon unter mohammedanischer Herrschast, der Patomrch von Sonstantoopel mut- sich dem Kaiser fge. Dieser war zugleich weltliches und geistliches Oberhaupt. Fr das ganze Abendland war -s deshalb von der praten Bedeutuna da Gregor Ii. und Gregor Iii. in der ersten Halste des 8. Jahrhunderts einem kaiserlichen Befehle nicht gehorchten, fondcnt tn der schrfsten Form Einsprach erhoben. Durch ihre Haltung retteten sie der

10. Elsässische Geschichtsbilder - S. 22

1884 - Straßburg : Bull
— 22 — führten die Kaiser selbst die Verwaltung von Schwaben und Elsaß, so Friedrich Ii., Heinrich Vii. und Konrad Iv. Nur der unglückliche Konradin, der letzte Hohenstause, vermochte nicht die Krone, die seine Väter besessen hatten, zu erlangen. Er endete als Herzog von Schwaben und Elsaß sein jugendliches Leben auf dem Schafott zu Neapel 1268. In der Zeit der Hohenstaufen traten im Elsasse neben den Herzogen die Landgrafen bedeutender hervor. Sie hatten die Pflege der Gerichtsbarkeit in den dem deutschen Reiche unmittelbar untergebenen Gebieten. Die Landgrafschaften waren geteilt; die eine bestand im Niederelsasse, die andere im Oberelsasse. Dort besaßen sie die Grafen von Werth und nach ihrem Aus-sterben in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Grafen von Otlingen, welche 1362 jhre Anrechte an Johann von Lichten -berg, den Bischof von Ttraßburg, verkauften. Im Besitze der ober-elsässischeu Landgrafschaft waren die Grafen von Habsburg, die sich durch Heiraten, Verträge, Erbschaften, wie durch Sparsamkeit und Mut eine rasch wachsende Macht erworben hatten. So fielen namentlich die Besitzungen der Herren von Pfirt, deren Geschlecht im Anfang des 14. Jahrhunderts ausstarb, an die Habsburger. Diese umfaßten den heutigen Sundgau, also Pfirt, Alt-kirch, Mülhausen, Thann, St. Amarin, Masmünster, Belfort. Durch diesen bedeutenden Besitz gewannen die Habsburger den größten Einfluß auf die Schicksale des Elsasses. Unter den Hohenstaufen, besonders unter Friedrich Ii., erwachte im Elsasse städtisches Leben und entwickelte sich zu herrlicher Blüte. Es erhoben sich eine Menge städtischer Gemeinwesen, die alle unmittelbar unter dem deutschen Reiche stehen wollten. Voran ging Straßburg. Der Rhein, der heute mehrere Kilometer östlich von der Stadt fließt, ging zur Zeit der Römer dicht an dem alten Kastell vorüber. Der Hauptverkehr war jedoch nicht ans dem Rhein, sondern auf der Jll, au der sich nicht weniger als 1500 Fischer niedergelassen hatten. Außerdem zog hier die Hauptstraße über den Rhein, wonach die Stadt die Burg an der Straße, Straßburg, genannt wurde. Straßburg war Residenz der Bischöfe, welche der Bürgerschaft gegenüber große Rechte hatten. Ihnen sind die ersten Anfänge des städtischen Gemeindewesens zu danken. Sie ernannten die Richter und den Schultheißen, die erste obrigkeitliche Person. Jeder Bürger war dem Bischof zu Herrendiensten wäh-
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