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1. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. uncounted

1904 - Marburg : Elwert
Hessisches Rcformations'“"' I I I für Schule und Baus. w------------ Auf Veranlassung des Großherzoglichen Gberkonfistoriums in Darmstadt verfaßt von Lic. theol. Fritz Herrmann, Oberlehrer an der Viktoria »Schule und dem Lehrerinnenseminar in varmstadt. Motto: Wollest bei der Wahrheit der (Evangeliums bleiben und dich davon nicht führen lassen und auf Gott sehen, es koste Leib oder Gut. Landgraf Philipp der Großmütige an {einen Sohn Wilhelm, 1550, Marburg. H. K. Elwertsche Universitäts-Buchhandlung. 1904. j. Kinjapras 5» pfg., »on Joo Stück an 35 Pf,, tion 500 Slück an 32 Pf,. 92

2. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. uncounted

1904 - Marburg : Elwert
Hemlchez Reformations-Büchlein für Schule und Haus. hh-------- 2luf Veranlassung des Großherzoglichen Gberkonsistoriums in Darmstadt verfaßt von Lic. theol. Fritz ^errmann, Oberlehrer an der Viktoria - Schule und dem Lehrerinnenseminar in Darmstadt. Motto: Wollest bei der Wahrheit des Evangeliums bleiben und öich davon nicht führen lassen und auf (Bott sehen, es koste Leib ober Gut. £anögraf Philipp der Großmütige an seinen Sohn Wilhelm, 1550. Marburg H. G. Elwertsche Ii niversitäts-Buch Handlung 190*.

3. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. uncounted

1904 - Marburg : Elwert
Vorwort. Das vorliegende Merkchen verdankt seine Entstehung einer Anregung des Großherzoglichen Gberkonsistoriums in Darmstadt, das es für wünschenswert erachtete, den Geistlichen, Lehrern und Schülern für die Behandlung der hessischen Reformationsgeschichte einen kleinen Leitfaden zu bieten, und die 400. Wiederkehr des Geburtstages Philipps des Großmütigen für einen willkommenen Anlaß zum Erscheinen eines solchen Hilfsmittels hielt, das dann auch bei Gelegenheit der (Erinnerungsfeiern den Gemeindegliedern in die Hand gegeben werden könnte. Ich entschloß mich zu der Abfassung, obwohl ich mir nicht verhehlte, daß die Zeit dafür eigentlich erst dann gekommen sei, wenn die seit etwa einem Jahrzehnt wieder eifriger gepflegte quellenmäßige Arbeit auf dem Gebiete der hessischen Kirchengeschichte uns noch eine Reihe von Jahren ihre Früchte geschenkt hätte. Doch wird der Kundige, so hoffe ich, merken, daß überall nur völlig gesicherte Ergebnisse und lieber zu wenig als Unsicheres geboten wird. Für freundliche Unterstützung habe ich den Herren Beamten des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs und der Großherzoglichen hofbibliothek in Darmstadt, sowie des Königlichen Staatsarchivs in Marburg zu danken, insbesondere aber Herrn Archivar Dr. Küch in Marburg, der mir bei der Auswahl der Handschriftenproben behilflich war und die vier in dem Büchlein erscheinenden Siegel hessischer Theologen gezeichnet hat. Hoch schulde ich Herrn Professor P. Iaussen in Düsseldorf herzlichen Dank, der die Erlaubnis zu der Wiedergabe seines Tttarburger Reformatoreneinzugs gab, die das Reformationsbüchlein als Kunstbeilage ziert. Darmftaöt am \8. September \90^. S. Herrmann.

4. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 2

1904 - Marburg : Elwert
Me 2 Einleitung. Fritzlar. Tttit den Erzbischöfen von Mainz hatten denn auch die hessischen Landgrafen beinahe zweihundert Jahre ernste Kämpfe zu führen. Denn der große Gegensatz zwischen geistlicher und weltlicher Macht, der sich durch das ganze Mittelalter hindurchzieht, hat nicht nur die deutschen Kaiser gegen die römischen Päpste sondern auch die einzelnen Landesfürsten gegen die benachbarten Bischöfe ins Feld gerufen, da diese das Hufkommen selbständiger kräftiger Fürstentümer zu verhindern und über die Untertanen der weltlichen Herren mitzuherrschen versuchten. Ein bequemes Mittel zur Ausübung und (Erweiterung dieser Herrschaft bot sich auch den Mainzer (Erzbischöfen in der (Einrichtung der geistlich en (Berichte (Sensgerichte). Diese hatten ursprünglich die Hufgabe, Marburg. (Nach Merian.) vergehen gegen den Glauben und die Sittengesetze zu ermitteln und zu rügen und insbesondere über das Leben der Geistlichen zu machen. Htlmählich aber zogen sie auch Dinge, die vor die bürgerlichen (Berichte gehörten, in ihren Bereich und suchten so die weltliche Gerichtsbarkeit ganz zu verdrängen. Jedes Vergehen, das nur irgendwie zur Kirche oder zu dem Interesse der Geistlichkeit in Beziehung zu bringen war, wollten sie aburteilen, also jede Streitigkeit zwischen Laien und Geistlichen, jede Irrung wegen eines Grundstücks oder überhaupt des (Eigentums eines Priesters, ja schließlich alles, was nur bei ihnen anhängig gemacht wurde. Diese Hnsprüche der geistlichen Gerichte untergruben so nicht nur die geordnete staatliche Rechtspflege, sondern schädigten auch dadurch das Land sehr, daß die geistlichen Richter mit der Huflage von empfindlichen Geldstrafen zu ihrem eigenen Dorteil nicht blöde waren. Der hessische Chronist Wigand Lanze sagt hierüber: ,,Die

5. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 4

1904 - Marburg : Elwert
4 (Einleitung. mehr, und wer ein getreuer Hesse sein will, der folge mir nach!" Ittit diesen ü)orten stürzte er sich in den Kampf und trieb die 'Mainzer in die flucht. Nachdem er kurz danach bei Fulda auch das zweite, von dem Erzbischof selbst geführte Heer geschlagen hatte, nutzte Tstainz Frieden schließen. Die Ansprüche der geistlichen (Berichte wurden auf ihr rechtes Matz zurückgeführt, und die Erzbischöfe machten keinen Versuch mehr, sich in hessische Verhältnisse einzumischen. Itt an öarf aus öiesen Kämpfen nun nicht Den Schlutz ziehen, öatz die hessischen Fürsten und ihre Untertanen etwa keine treuen Söhne der katholischen Kirche gewesen wären. 3m Gegenteil! Tdir finöen unter den Landgrafen und in ihren Familien regen kirchlichen Sinn und Eifer; Darmftabt. (Nach Vilichs Ansichten hessischer Städte, 1591.) von dem Geiste ihrer Ahnmutter, der heiligen Elisabeth, schien etwas auf die nachkommen übergegangen zu sein. 3n der Gründung und Ausstattung von Klöstern und in den Wallfahrten einzelner Fürsten - noch Wilhelm 1, der Gnkel Philipps des Großmütigen, pilgerte 1491 in das heilige Land -zeigt sich dieser fromme Sinn. Eber gerade weil sie kirchliches und religiöses Empfinden hatten, konnten die Lanögrafen mit der Entwickelung des kirchlichen Lebens in Hessen nicht einverstanöen sein. Denn auf öiesern Gebiete war, wie überall, so auch in der Lanögrafschaft ein Itieöergcmg und die örohenöe völlige Zerrüttung zu spüren. Das tritt bejortöers öeutlich beim Klosterwesen hervor. Das hessenlanö war mit Klöstern ziemlich öicht besetzt. Daß sie, die öoch zumeist von Den milöen Gaben der Bevölkerung lebten, bestehen konnten, ist ein Beweis für die Anhänglichkeit des hessischen Volkes an

6. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 7

1904 - Marburg : Elwert
kirchliches aus der Zeit vor der Reformation. 7 deren Mitglieder sich besonders eng an eine Kirche,Kapelle oder ein Kloster anschlössen, um dadurch Anteil an den dort gelesenen Messen, gewährten Ablässen und verrichteten guten Werken und nach ihrem Tode Seelen= Die Li isab et h k ir ch e in Marburg. messen zu erlangen. Solcher Bruderschaften waren z. B. in dem Städtchen Grünberg drei, in Marburg acht. tdie sie entarteten, zeigen besonders die Kalandsbruderschaften, die sich ursprünglich am Ersten jeden Monats (den Kalenden) versammelten, und deren Versammlungen schließlich weiter

7. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 19

1904 - Marburg : Elwert
Landgraf Philipp von Dessen wird evangelisch. 19 feines Abfalls und erinnerte ihn an die drohende kaiserliche Ungnade. Philipp verweist sie gleichfalls auf die Bibel und bittet sie, ihm seinen Ungehorsam zugut zu halten, „denn ich bin ja (Bott mehr schuldig, Gehorsam zu leisten, denn (Euer Liebben"; und so standhaft und entschlossen war er damals schon, daß er, sein späteres Schicksal gleichsam vorahnend, schrieb: „Will jemand mir etwas tun des Wortes (Bottes halber, so will ich es gern um (Bottes willen leiden und will auch darum gern verfolgt und bewacht sein, und bitte (Bott alle Tage, daß er mir wolle (Bnabe geben, daß ich es wohl tun könne". Hm meisten aber lassen uns Philipps Briefe an den gutkatholischen Herzog Georg von Sachsen, seinen Schwiegervater, erkennen, mit welchem Ernst er vor dem eigenen Gewissen seine Stellung zu rechtfertigen suchte; fast alles, was man der katholischen Kirche bamals vorwarf, wirb hier an Hand der Schrift beleuchtet: die Derbinblichkeit der Kloftergelübbe, die Derbienstlichkeit der werke, die Messe, der Idanbel der Geistlichkeit, die Gelbgier der Kurie, die Fastengebote, die Versagung des Laienkelches, die Heiligenverehrung, der mißbrauch des Bannes u. s. w. Punkt für Punkt werben die (Einwürfe des Herzogs roiberlegt und ihm jebe Aussicht auf (Erfolg seiner Bekehrungsversuche genommen; „wo ich müßt", schreibt der Lanbgraf einmal, „(Euer £iebben zu bienen, das wär' ich geneigt; aber wiber das (Evangelium zu tun um (Euretwillen, ba wirb nichts braus, wenn Ihr mir schon zwei Tochter gegeben hättet!" Die Vertrautheit mit der Bibel und den Kirchenvätern, die Klarheit des Urteils in den strittigen Fragen und die persönliche Anteilnahme an der evangelischen Sache, die sich in biesen Briefen zeigen, erklären es zur Genüge, daß Philipp auch durch die Bauernbewegung des 3ahres 1525, welche die Gegner als die Frucht der lutherischen Bewegung hinstellten, sich nicht abroenbig machen ließ. (Er blieb seiner Überzeugung treu, wenn er auch weit bavon entfernt war, sie nun sofort in seinem Laube zur Durchführung zu bringen; benn er wußte, daß man eine religiöse Bewegung langsam wachsen und reifen lassen müsse, und war viel zu klug, um den Schaben eines übereilten Vorgehens nicht einzusehen. Doch hat er von jetzt an evangelische prebiger gesucht und geförbert und die Aufhebung einzelner Klöster, beren Insassen evangelisch geworben waren, gestattet, vor allem aber zog er den Mann an seinen Hof, der in der Folgezeit sein treuester Berater bei der Durchführung der Reformation in Hessen geworben ist, den Magister Rbam Kraft. Dieser hatte, im Jahre 1492 in Fulba geboren, in (Erfurt stubiert und war bort mit Sem berühmten Humanistenkreise in Berührung gekommen, stls begeisterter Anhänger Luthers war er bei der Leipziger Disputation zugegen gewesen, hatte dann in Fulba gewirkt und war 1524 nach Hersfelb gekommen, wo ihn der Lanbgraf prebigen hörte und zu seinem Hofprebiger ernannte. 3n dieser Stellung hat er Philipp im (Evangelium bestärkt und ist der einflußreichste Theologe Hessens in der Reformationszeit geworben.

8. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 20

1904 - Marburg : Elwert
20 Erster Abschnitt. Wenn auch der Landgraf im eigenen Lande mit der Durchführung der Reformation vorläufig noch zurückhielt, so zeigte sich doch sofort, welch bedeutende (Eroberung der Protestantismus an ihm gemacht hatte; denn der weitblickende und tatkräftige Hessenfürst knüpfte nunmehr mit den anderen evangelischen Ständen, vorab dem Kurfürsten von Sachsen, Verbindungen an und suchte ein Verteidigungsbündnis zustandezubringen, das die drohenden Angriffe der Katholiken abwehren könne, von diesen hatten noch während des Bauernkrieges die Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg und Albrecht von Mainz, Herzog Georg von Sachsen und die herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel das Vessauer Bündnis zur Ausrottung „der verdammten lutherischen Sekte" geschlossen. Sie wandten sich, ebenso wie die Kapitel der zur Erzdiözese Mainz gehörenden Bistümer, an den Kaiser und verlangten von ihm strenge Durchführung des Wormser Edikts. Die (Befahr, daß Karl V. das Evangelium in Deutschland mit Gewalt unterdrücken werde, war um so größer, als er im Februar 1525 bei pavia seinen Gegner Franz I. von Frankreich aufs Haupt geschlagen hatte und sich nun der Regelung der deutschen Religionsfrage wieder zuwenden zu können schien. 3n dieser für die Evangelischen so trüben Zeit hat Philipp von Hessen unermüdlich für einen festen Zusammenschluß gewirkt, der dann auch im Februar 1526 zunächst zwischen Sachsen und Hessen in dem Gotha-Torgauischen Bündnis zustande kam. 3hm schlossen sich bald drei herzöge von Braunschweig-Lüneburg, je einer der herzöge von Mecklenburg und von Braunschweig-Grubenhagen sowie von den Fürsten von Anhalt, ferner zwei Grafen von Ittansfelö und endlich die Stadt Magdeburg an ; auch Herzog Albrecht von Preußen näherte sich dem Bunde. So sahen die Gegner, daß sie es nun nicht mehr mit einzelnen und in ihrer Vereinzelung leicht überwindbaren Ständen, sondern mit einer zur Verteidigung ihres Glaubens bereiten, geschlossenen Gruppe von Evangelischen zu tun hatten. Deren Glieder aber beseelte die Gesinnung, der Landgraf Philipp bereits im März 1525 auf einer Zusammenkunft in Kreuzburg dem Herzoge Johann von Sachsen und seinem flbam Kraft.

9. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 83

1904 - Marburg : Elwert
Die Kirchenverfassung. 83 welchem auf die Mitwirkung der Gemeinden bei der Regierung der Kirche ausdrücklich Gewicht gelegt, mit anderen Id orten: eine presbyteriale Verfassung einzuführen versucht wurde. Wenn auch die folgerichtige Durchführung dieser Bestrebungen einer späteren Zeit vorbehalten blieb, so ist doch manches, was die ältesten Ordnungen auf diesem Gebiete geschaffen hatten, nie ganz verloren gegangen. Ebenso haben auch die Unionsgedanken der philippinischen Zeit in Hessen stets nachgewirkt: als Niederhessen zum reformierten, Hessen-Darmstadt und der Ittarburger Teil von Gberhessen zum lutherischen Kirchenwesen übergeführt worden waren, sind die Gegensätze doch nicht in solcher Schärfe empfunden worden wie in anderen Ländern, die keine mildernde (Erinnerung an einen ursprünglichen besseren Zustand hatten. 2. Die Rirchenverfassrmg. Don einem landesherrlichen Kirchenregiment, wie es sich später herausgebildet hat, ist während der Reformationszeit in Hessen nicht die Rede gewesen. Doch hat Landgraf Philipp die Fürsorge für die kirchlichen Angelegenheiten seines Landes gleich seinen vorfahren von vornherein als ein Stück feines obrigkeitlichen Berufes betrachtet. Der Speqerer Abschied, der Dertrag von hitzkirchen und später der von Passau haben ihm dann Recht und Pflicht der Kirchenregierung offiziell übertragen. Philipp ließ jedoch das kirchliche Leben ohne große Eingriffe sich möglichst selbständig entfalten und durch die eigenen Organe regeln. Rechte, die er selbst in Anspruch nahm, waren: Vertretung der Kirche nach außen, Oberaufsicht über das gesamte Kirchenwesen, Benützung der rechten Lehre, Abwehr der Irrlehre und falschen Bräuche, Berufung der Generalsynode und Bestätigung ihrer Beschlüsse, Bestätigung der Superintendentenwahlen, Mitwirkung bei der Besetzung der wichtigeren Pfarrstellen. Unter dieser Obhut des Landesherrn aber regierte sich die Kirche selber, und zwar soweit das Ganze des Kirchenwesens in Betracht kommt, durch die Organe des geistlichen Amtes, soweit es sich um die Einzelgemeinden handelt, durch eigene Gemeindeorgane. Träger der Kirchengemalt sind in erster Linie die mit bischöflicher Vollmacht ausgestatteten Superintendenten, nach ihrer frühesten und wichtigsten Befugnis auch Visitatoren genannt. Die Visitation erstreckt sich auf alle Zweige des Kirchenwesens, wie die Dienstführung der Pfarrer, das Leben der Gemeinden, die Vermögensverwaltung. Außerdem steht ihnen die Examination, die Ernennung - vorbehaltlich der Zustimmung der Generalsynode - und die Ordination der Pfarrer zu, über welche sie auch die Disziplinargewalt haben, die in schweren Fällen bis zur Absetzung vorgehen kann, dann aber gleichfalls von der Generalsynode bestätigt werden muß.

10. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 21

1904 - Marburg : Elwert
Die Synode zu Homberg. 21 Sohne Johann Friedrich gegenüber stusdruck gegeben hatte mit den Worten: „Ich will eher Leib und Leben, Land und Leut lassen, denn von Gottes wort weichen". Z. Die Synode zu Homberg. Ich will den Hessen helfen. Landgraf Philipp an Luther und Melanchthon, 1526. Seine ersten Früchte brachte der neue Bund auf dem Reichstage zu Speper im Sommer des Jahres 1526, wo Philipp von Hessen und Johann der Beständige durch ihr entschieden evangelisches Auftreten auf die Katholiken großen Eindruck machten, stuf den Feldbinden der Ritter und Knechte des zahlreichen landgräflichen Gefolges wie auch über dem (Eingang zur Herberge Philipps las man die Buchstaben V. D. M. I. E., die Anfangsbuchstaben des Spruches aus 1. Petr. 1, 25: verbum domini man et in eternum, d. H. des Herren wort bleibet in (Ewigkeit. Sächsische und hessische Prediger verkündeten dieses Gotteswort in den Herbergen ihrer Herren, da man ihnen keine Kanzeln einräumte, und besonders st dam Kraft fand solchen stnklang, daß einmal, wie Spalatin, der Hofprediger und Geheimsekretär des Kurfürsten Johann, berichtet, „etlich viel tausend Menschen, darunter etliche Fürsten, Grafen, Ritterschaft und Botschaften" zusammenströmten, um ihn zu hören. Derselbe Geschichtsschreiber sagt von den langen Verhandlungen über die Religionsfrage, „daß man nie auf keinem Reichstag bisher so frei, so tapfer und so kecke mit, gegen und von dem Papst, den Bischöfen und anderen Geistlichen geredet habe als auf diesem", und von der Rolle, die der Landgraf bei den (Erörterungen gespielt hat, schreibt er: „Der Landgraf zu Hessen übertaumelt wunder sehr mit den Bischöfen und ist ihnen allen in göttlicher Schrift weit überlegen." Nach dem willen des Kaisers sollte der Reichstag das Wormser (Edikt aufs neue einschärfen. Das entschlossene stuftreten der Evangelischen zeigte aber der kaiserlich-päpstlichen Partei bald, daß dies ein Ding der Unmöglichkeit sei. Da zudem die Rückkehr Karls V. aus Italien sich verzögerte — Papst Clemens Vii. war an die Spitze seiner Gegner getreten, und lange Kämpfe standen in stussicht —, beschloß man, ihn zu bitten, die Ausführung des Edikts ruhen zu lassen, bis ein Konzil oder eine deutsche Nationalversammlung die Sache endgültig regele. Bis dorthin wollten die Stände sich so verhalten, wie ein jeder gegen Gott und Den Kaiser sich zu verantworten getraue (Spet)erer stbschied). Damit war zwar den einzelnen Regierungen keineswegs das Recht zu reformieren gegeben, sondern nur die Pflicht aufgehoben, das Wormser Edikt in ihren Ländern zu befolgen. 3n der Cat aber war doch die Folge, daß die evangelisch gesinnten Stände auf Grund des stbschiedes nun die Reformation einführten, eben weil sie es glaubten verantworten zu können. (Es be-
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